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Ausgabe 145 Erscheinungsdatum: 31. August 2021 15:22 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Ankündigung: 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung mit "Krankenhausampel" ab 2. September

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach der Kabinettssitzung am 31. August angekündigt, dass am 2. September eine neue Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung in Kraft treten wird. Mit der neuen Verordnung sollen auch zahlreiche Änderungen wirksam werden, die für Betriebe relevant sind:

  • Alle inzidenzabhängigen Regelungen entfallen (Ausnahme: 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35). Stattdessen regelt eine "Krankenhausampel", die auf der Hospitalisierungs-Inzidenz (d.h. im Krankenhaus behandelte Corona-Patienten) beruht, weitergehende Maßnahmen.
  • Die 3G-Regel wird ausgeweitet auf "öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches". Ausgenommen bleiben Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1 000 Teilnehmern, Gottesdienste und Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz.
  • Anstelle der FFP2-Masken sind künftig OP-Masken ausreichend. Unter freiem Himmel gilt künftig keine Maskenpflicht mehr (Ausnahme: Eingangsbereiche von Großveranstaltungen). In Innenräumen gilt generell eine Maskenpflicht, ausgenommen bleibt die Innengastronomie oder Räume, in denen Gäste feste Sitz- oder Stehplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern haben. Veranstalter können demnach künftig entscheiden, ob sie den Mindestabstand zwischen den Plätzen einhalten (keine Maskenpflicht) oder aber ohne Mindestabstand Plätze besetzen (dann gilt eine Maskenpflicht).
  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.
  • In der Beherbergung entfallen die Einschränkungen in Zusammenhang mit den allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Tests sind bei Anreise und alle 72 Stunden nötig.
  • Die maximale Kunden- bzw. Besucherbeschränkung pro Quadratmeter für Handel, Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Messen entfällt. Für Messen gilt eine tägliche Besuchsobergrenze von 50 000 Personen.
  • Clubs und Diskotheken sollen ab Anfang Oktober wieder öffnen dürfen (Achtung: Für Getestete nur mit PCR-Test).
  • Volksfeste und "öffentliche Festivitäten" bleiben untersagt.

Den Bericht aus der Kabinettssitzung im Wortlaut finden Sie auf der Staatsregierung:

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat die Beschlüsse der Staatsregierung in einer Pressemitteilung begrüßt, aber auch weitere Erleichterungen für Betriebe gefordert:

 

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