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Ausgabe 147 Erscheinungsdatum: 9. September 2021 16:25 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende

Nachdem bereits durch die Bundesregierung bekannt gegeben wurde, dass Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden sollen, wurden nun Details finalisiert und folgendes bekannt gegeben:

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden zeitnah gesondert veröffentlicht. 

Eine Übersicht zur Überbrückungshilfe erhalten Sie auf unserer Homepage unter  www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe sowie Informationen hierzu aus  der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/09/20210908-details-zur-verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfen-bis-jahresende-geeint.html

 

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