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Ausgabe 148 Erscheinungsdatum: 5. Oktober 2021 16:14 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Ab 6. Oktober: Erleichterungen bei "2G" oder "3G-Plus"

Die geltende 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthält ab 6. Oktober neue Regelungen für Betriebe und Veranstalter, die freiwillig nur Geimpfte und Genesene ("freiwilliges 2G") oder zusätzlich Getestete mit PCR-Test ("freiwilliges 3G-Plus") einlassen.

Die Einführung dieser Regelungen ist freiwillig und Entscheidung der Veranstalter und Betreiber. 2G und 3G-Plus ist in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Laut Bericht aus der Kabinettsitzung vom 4. Oktober gelten dann folgende Regeln:

  • Bei 2G und 3G-Plus sind Maskenpflicht, Mindestabstand, Personenobergrenzen und Alkoholverbote aufgehoben.
  • In der Gastronomie sind bei 3G-Plus wieder Musik und Tanz zugelassen.
  • Voraussetzung ist eine strenge Kontrolle mit Identitätsfeststellung. Bei Verstößen drohen nicht nicht Bußgelder, sondern sogar gewerberechtliche Konsequenzen.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, haben bei 3G-Plus Zutritt.

Außerdem hat das bayerischer Kabinett angekündigt, dass in Schankwirtschaften auch die Bedienung an Theke oder Tresen gestattet wird. Und für die bayerische Veranstaltungswirtschaft und für Veranstalter von Messen und Ausstellungen soll es zusätzliche Entschädigungsprogramme geben. Bereits seit 1. Oktober durften Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe wieder öffnen mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann ("3G- Plus-Regel").

Mehr zu den kommenden Änderungen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

Neue Vorlagen für Aushänge "2G-Regel" und "3G-Plus-Regel"

Für Betriebe, die die freiwillige 2G- bzw. 3G-Plus-Regel anwenden möchten, haben wir neue Vorlagen für Aushänge und Plakate entworfen. Sie können diese neuen Aushänge nutzen, um Kunden bzw. Besucher auf die geltenden Regelungen hinzuweisen.

www.ihk-nuernberg.de/corona-aushaenge

 

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