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Ausgabe 152 Erscheinungsdatum: 13. November 2021 12:57 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe zur Handhabung von 3G

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am gestrigen Abend den angekündigten Leitfaden für Betriebe zur Handhabung der 3G-Regelung veröffentlicht. Der Leitfaden behandelt im FAQ-Stil beispielsweise die folgenden Fragen:

Darf der Arbeitgeber fragen, ob Beschäftigte geimpft sind?

Der Arbeitgeber darf nicht konkret den Impfstatus, aber einen Nachweis über 3G (und mittelbar 3G-Plus oder 2G) abfragen. Welchen Nachweis Beschäftigte erbringen, ist diesem überlassen. Das Ergebnis darf u.a. unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben gespeichert werden, und bei Zustimmung des Betroffenen auch anderen Betrieben mitgeteilt werden (siehe Ziffern 2. bis 5. des Leitfadens).

  • Grundsätzlich haben Beschäftigte die gleichen Zutrittsvoraussetzungen wie Kunden, jedoch mit folgenden Erleichterungen:
  • Bei 3G-Plus reicht anstatt von PCR-Tests auch pro Arbeitstag ein Schnelltestnachweis oder ein beaufsichtigter Selbsttest.
  • Bei 2G können zweimal pro Woche höchstens 48 Stunden zurückliegende PCR-Testnachweise erbracht werden.

Wer zahlt die (PCR-)Tests?

Auch die Frage der Kostenübernahme wurde geklärt. Wichtig bei teuren PCR-Tests: Der Arbeitgeber muss nur bei freiwillig verschärften Zutrittsregeln die Kosten der benötigten Tests übernehmen, Tests zur Erfüllung der gesetzlichen Zutrittsregeln müssen Beschäftigte selbst zahlen (s. Ziffer 8. des Leitfadens).

Was passiert, wenn Beschäftigte keine Nachweise vorlegen / den Test verweigern?

Hier gibt der Leitfaden nur eine Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen. Welche Handlungsmöglichkeiten dem Arbeitgeber bei Testverweigerung zustehen, ist aber laut Ministerium eine Frage des Einzelfalles. Eine arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt laut Leitfaden nur das letzte der verfügbaren Mittel dar, vielmehr sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Hat dieses keinen Erfolg, sollten Arbeitgeber zunächst Möglichkeiten prüfen, den Beschäftigten in einem Bereich ohne Kontakt zu Kunden und anderen Beschäftigten einzusetzen.

Weitere Fragen und Antworten im Leitfaden

Weitere Fragen zur Anwendung finden Sie im PDF-Handlungsleitfaden, der bei Bedarf weiter aktualisiert wird. Die aktuelle Version sowie weitere Informationen finden Sie immer unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft.

 

2G für Gastronomie und Hotellerie angekündigt

Alle neuen Vorgaben und den gesamten aktuellen Stand der Vorgaben für Gastronomie und Hotellerie finden Sie auf unserer Themenseite auf www.ihk-nuernberg.de/gastro.

 

Corona-Schnelltests ab 13. November wieder kostenfrei möglich ("Bürgertests")

Ab Samstag, 13. November ist es in Bayern wieder möglich, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen: Der Bund führt die kostenfreien "Bürgertests", die seit Anfang Oktober für die viele Menschen nur noch als kostenpflichtige Leistungen verfügbar waren, wieder ein. Alle Menschen sollen mindestens einmal pro Woche einen Anspruch auf einen Schnelltest haben.

Die Testnachweise dienen auch als Nachweis bei Zugangsregeln wie 3G. Da in der Verordnung aber nur kostenfreie Antigen-Schnelltest (PoC-Test) aufgeführt sind, reicht ein Testnachweis nicht für den Zugang zu Angeboten mit 3G-Plus, 2G oder 2G-Plus. Letzteres ist laut Ministerium für viele öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Kongresse Großveranstaltungen geplant. Um das Testangebot auszubauen, können die Länder laut Verordnung weitere Testzentren beauftragen, bereits erteilte Beauftragungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Einstufung Tschechiens und auch Österreichs als Hochrisikogebiet (ab 14. November)

Wegen hoher Corona-Inzidenzzahlen hat die Bundesregierung die Länder Österreich, Tschechien und Ungarn mit Wirkung ab 14. November zu Hochrisikogebieten erklärt. 

Für den Grenzübertritt von Berufspendlern aus Tschechien und Österreich hat diese Verschärfung keine wesentlichen Auswirkungen. Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes bleiben vollständig geimpfte und genesene Personen auch weiterhin von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht befreit.

Berufspendler ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis müssen im Falle einer Kontrolle beweisen können, dass sie sich zweimal pro Woche negativ getestet haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der IHK Bayreuth: www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/informationen-zum-grenzuebertritt-4923042

 

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