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Ausgabe 155 Erscheinungsdatum: 26. November 2021 16:27 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Überbrückungshilfen werden verlängert

Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen wird, so das Bundeswirtschaftsministerium, neben dem Förderzeitraum analog auch die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 (bisher Dezember 2021) verlängert. Schlussabrechnungen sollen bis 31. Dezember 2022 möglich sein.

Das Bundeskabinett hat folgende Einzelheiten auf den Weg gebracht:

  • Für Unternehmen wird das Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
  • Im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtert - künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen (statt wie bislang mindestens 3 Monate). Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten über die Überbrückungshilfe III Plus verderbliche Ware und Saisonware abschreiben.
  • Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet (bisher 100 %). In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
  • Ebenso wird die Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
  • Zudem sollen die KfW-Programme zu Corona bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
  • Die Höchstgrenzen der Förderung werden analog zum neuen befristeten EU-Beihilferahmen um 2,5 Mio. Euro angehoben – im Rahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 um 2 Mio. auf 12 Mio. Euro, im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 um 0,5 Mio. auf 2,3 Mio. Euro.

Weitere Details werden spätestens mit den FAQs für die Überbrückungshilfe IV unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.

Sämtliche Informationen zu den Überbrückungshilfen haben wir auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe ergänzt.

 

Übersichtstabelle Corona-Regeln: Was gilt in welchem Bereich?

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zur besseren Übersicht ein neues Themenblatt zu den aktuell geltenden Corona-Regeln in Bayern bereitgestellt. In der Tabelle finden Sie alle geltenden Maßnahmen nach Bereich und Inzidenzwerten über oder unter 1 000.

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/Coronavirus/2021-11-24_Coronaregeln_Tabelle.pdf

 

 

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