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Ausgabe 156 Erscheinungsdatum: 3. Dezember 2021 15:00 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Kabinettsbeschluss: Verschärfungen in Bayern ab 8. Dezember

Das Bayerische Kabinett hat am 3. Dezember beschlossen, ab 8. Dezember neue Corona-Regeln in Bayern einzuführen. Die Beschlüsse beziehen sich in großen Teilen auf die bereits am 7. Dezember in der Bund-Länder-Konferenz besprochenen Maßnahmen. Die wichtigsten Verschärfungen aus Sicht der Wirtschaft:

  • 2G-Regel im Einzelhandel: Bundesweit sollen unabhängig von der Inzidenz nur noch Geimpfte und Genesene Geschäftsräume betreten dürfen. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, die bei der Einführung der "Bundesnotbremse" festgelegt wurden. Öffnen dürfen demnach weiterhin der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf), und der Großhandel. Für Beschäftigte oder Inhaber im Einzelhandel gilt künftig 3G-Plus (Geimpfte oder Genesen, ersatzweise 2 PCR-Tests pro Woche).
  • Laut Bund-Länder-Beschluss wird die 2G-Regel auch auf Kultur und Freizeit ausgeweitet; dies war in Bayern allerdings bereits vorher der Fall.
  • Bei privaten Feiern oder Zusammenkünften gibt es gemäß Bund-Länder-Beschluss in Regionen mit einer Inzidenz über 350 Obergrenzen für geimpfte und genesene Teilnehmer: maximal 50 Personen in Innenräumen bzw. maximal 200 Personen im Freien sind demnach erlaubt.
  • Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden nochmals verschärft: Angehörige eines Haushalts dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen, sobald ein Ungeimpfter unter diesen Personen ist. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.
  • Bars und Diskotheken dürfen laut Bundesbeschluss zwar unter einer Inzidenz von 350 öffnen, das gilt jedoch nicht in Bayern: Hier wurden bereits vorher strengere Regeln beschlossen und Kneipen und Diskotheken landesweit geschlossen. Auch die derzeitige Sperrstunde um 22 Uhr in Bayern bleibt bestehen.
  • Künftig gilt auch für gastronomische Angebote unter freiem Himmel die 2G-Regel.   
  • Soweit möglich, sollen die Kommunen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie bereits 2020 verbieten. Außerdem hat das Bayerische Kabinett den Bund aufgefordert, erneut ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zu erlassen. 
  • In Bayern dürfen vorerst keine Zuschauer zu "großen, überregionalen Sportveranstaltungen" zugelassen werden. Diese Regel soll bereits ab Samstag gelten.
  • Sonderhilfen für Schausteller: Um den vom Ausfall der Weihnachtsmärkte besonders betroffenen Schaustellern zu helfen, soll es Ausgleichszahlungen geben. Das Bayerische Wirtschaftsministerium soll dafür einen "Unternehmerlohn für Marktbeschicker und Schausteller" ausarbeiten, der bei 1 500 monatlich Euro liegen soll und von 1. November 2021 bis 31. März 2022 gezahlt werden soll. Weitere Informationen dazu unter www.ihk-nuernberg.de/unternehmerlohn-schausteller

Geplant ist, dass die Regeln über den 15. Dezember 2021 hinaus Bestand haben sollen. Dazu muss allerdings auf Bundesebene noch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Die Links zu den vollständigen Beschlüssen des Bayerischen Kabinetts und der Bund-Länder-Konferenz finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/s/137034.

 

Weitere Details zur Überbrückungshilfe IV bekannt gegeben

Da die coronabedingten Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen weiter anhalten, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige. Als "Überbrückungshilfe IV" wird sie bis zum 31. März 2022 im Wesentlichen wie die Überbrückungshilfe III Plus weitergeführt.

Details zur neuen Überbrückungshilfe finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe-iv

 

Städtisches Impfzentrum in der IHK am Hauptmarkt

Die Stadt Nürnberg eröffnet am 6. Dezember ein Impfzentrum im "Haus der Wirtschaft". Es wird von Montag bis Samstag geöffnet sein. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Stadt Nürnberg unter www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_impfung.html#impfen_neu.

Hinweis: Die IHK ist nicht Betreiber des Impfzentrums, sondern stellt den Betreibern die Räume zur Verfügung. Wir können daher keine Termine für (Booster-)Impfungen vergeben und auch nicht zum Thema Impfungen informieren. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung das Online-Portal impfzentren.bayern.

 

"Erleichterung zur Kurzarbeit" verlängert bis März 2022 / Urlaubskürzung

Mit einer neuen Verordnung werden die in der bisherigen Kurzarbeitergeld-Verordnung und Kurzarbeitergeld-Bezugsdauerverordnung geregelten Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird um die Hälfte reduziert. Zudem wird die maximale Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten um weitere drei Monate verlängert.

Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem zur umstrittenen Frage der Urlaubskürzung bei "Kurzarbeit Null" am 30. November 2021 ein Urteil gefällt: Aus der Entscheidung geht hervor, dass Arbeitgeber Beschäftigten, die längere Zeit in "Kurzarbeit Null" waren, für diese Zeit ohne Arbeitspflicht den Jahresurlaub anteilig kürzen können.

Mehr unter www.ihk-nuernberg.de/kurzarbeit

 

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