Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 160 Erscheinungsdatum: 11. Januar 2022 14:50 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Verlängerung der 15. BayIfSMV bis 9. Februar: 2G-Regel in der Gastronomie bleibt, Quarantäneregeln überarbeitet

Das bayerische Kabinett hat am 11. Januar 2022 beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung (BayIfSMV) zu verlängern. Mit der Verlängerung werden im Freistaat größtenteils die am 7. Januar in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Omikron-Welle umgesetzt.

  • Beim Thema "bundesweite 2G-Plus-Regel in der Gastronomie" geht Bayern einen Sonderweg: Abweichend von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz  bleibt es in der bayerischen Gastronomie bei der 2G-Regel. Staatsminister Florian Herrmann deutete jedoch an, dass die 2G-Plus-Regel in Hotspot-Gebieten relevant werden könnte. Darüber wird in der kommenden Kabinettsitzung beraten. 
  • Die wichtigsten Änderungen für bayerische Unternehmen sind demnach die neuen Quarantäneregeln. Um die kritische Infrastruktur zu schützen, falls viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kurzer Zeit aufgrund einer Infektion in Quarantäne müssen, wird die Dauer der Quarantäne angepasst:
    • Quarantäne für Kontaktpersonen: Geboosterte, geimpfte Genesene und Personen, deren Impfung bzw. Genesung weniger als 3 Monate zurückliegt, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne. Andere Kontaktpersonen können sich nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest freitesten (Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. nur mit PCR-Test, Kinder und Jugendliche nach 5 Tagen mit PCR-Test bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen).
    • Isolation für Infizierte: Grundsätzlich müssen sich Infizierte für 10 Tage in Isolation begeben. Sie können sich nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest freitesten (Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. nur mit  PCR-Test und 48 Stunden ohne Symptome, Kinder und Jugendliche nach 7 Tagen mit PCR-Test oder Schnelltest).
  • Die Ausnahme bei der 2G-Regel für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler über 14 Jahren wird bis mindestens 9. Februar verlängert.
  • Geboosterte Personen sind künftig direkt nach der Auffrischungsimpfung von der Testnachweispflicht ausgenommen, die bisherige 14-Tage-Wartezeit entfällt.
  • Personen, die sich nach zwei Impfungen nachweislich mit Corona infiziert haben und genesen sind, sind künftig geboosterten Personen gleichgestellt.

Wie bei den vergangenen Bund-Länder-Konferenzen waren die übrigen Beschlüsse in Bayern bereits in Kraft: Somit bleiben die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (maximal 10 geimpfte oder genesene Personen, bei ungeimpften Personen maximal 2 Personen eines weiteren Haushaltes) bestehen, Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, der Einsatz von FFP2-Masken wird bundesweit empfohlen und die Homeoffice-Pflicht wurde erneut betont.

Mehr zu den aktuellen Beschlüssen und Änderungen unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

Neue Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden

Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können prüfende Dritte bis 30. April 2022 Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.

Neu hinzugekommen ist im Vergleich zur Überbrückungshilfe III Plus, dass nun auch Personalkosten, die durch coronabedingte Einlasskontrollen entstehen, vollständig als Fixkosten angerechnet werden können (Punkt 2.4. Nr. 15 der FAQs). Solche Personalkosten sind also nicht limitiert durch die sonstige Personalkostenpauschale von 20 Prozent der Fixkostenpositionen Nr. 1 bis 11.

Ist eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich und folgt darauf eine freiwillige Schließung, sind die Fixkosten ebenfalls förderfähig. Diese Regelung gilt für die Monate November bis Januar in der Überbrückungshilfe III Plus bzw. Überbrückungshilfe IV (FAQs, jeweils Ziffer 1.2).

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick