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Ausgabe 162 Erscheinungsdatum: 17. Januar 2022 16:00 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Neuigkeiten zu den Corona-Wirtschaftshilfen

  • Die Abschlagszahlungen für Antragsteller der Überbrückungshilfe IV in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bzw. maximal 100 000 Euro pro Fördermonat durch die Bundeskasse sind angelaufen. Schon in der kommenden Woche werden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben.
  • Ab sofort können Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zunächst wird die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Die FAQ sind hier verfügbar.
  • Die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder bei der Corona-Soforthilfe wird um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen. In Bayern werden den Unternehmen und Selbstständigen unter bestimmten Voraussetzungen Stundungen und Ratenzahlung ermöglicht. Bei Klärungsbedarf in Ihrem individuellen Fall schreiben Sie gerne eine E-Mail an: coronasoforthilfe.anfragen@reg-mfr.bayern.de
  • Beim KfW-Sonderprogramm wurde die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr bis Juni 2022 verlängert.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsminsteriums unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220114-corona-wirtschaftshilfen-antrage-fur-die-neustarthilfe-2022-konnen-ab-sofort-gestellt-werden.html entnehmen.

Mehr zum Thema finden Sie auch unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/soforthilfe-corona/

 

Kabinett: Keine neuen Regelungen beschlossen

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 17. Januar weder neue Lockerungen noch eine Überarbeitung der Hotspot-Regelungen beschlossen. Aufgrund der "unklaren Lage" (steigende Inzidenz, sinkende Intensivbettenbelegung, steigende Hospitalisierungsrate) wurde vereinbart, bis zur nächsten Kabinettssitzung in der kommenden Woche zunächst keine Änderungen an den derzeitigen Vorgaben vorzunehmen.

Somit dürfen Kulturveranstalter weiterhin nur 25 Prozent der verfügbaren Plätze belegen. Eigentlich waren in diesem Bereich Lockerungen angekündigt worden, die nun eventuell in der kommenden Sitzung beschlossen werden könnten.

Die geltende Hotspot-Regelung in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1 000 wurde nicht überarbeitet, bleibt aber weiterhin ausgesetzt. Die Überarbeitung ist nun für kommende Woche angekündigt.

Mehr im Bericht aus der Kabinettsitzung unter www.bayern.de

 

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