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Ausgabe 163 Erscheinungsdatum: 19. Januar 2022 17:17 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

2G-Regel im gesamten Einzelhandel in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben.

Nach Auffassung des Senats ist die rechtliche Grundlage unzureichend. Bereits im Dezember hatte der Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel erst für Spielzeugläden, dann für Bekleidungsgeschäfte in Bayern aufgehoben, da diese ebenfalls zur „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienten.

Für den Einzelhandel bedeutet das, dass Kunden ohne entsprechende Kontrolle und ohne dass sie geimpft sind in die Ladengeschäfte eingelassen werden können. Allerdings gelten weiterhin Abstandsregelungen, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die maximal erlaubten Personenzahlen pro Quadratmeter.

Die 2G-Regel wurde mit der Gerichtsentscheidung sofort außer Vollzug gesetzt. Der Gesetzgeber kann die vom Gerichtshof bemängelten rechtlichen Regelungen aber natürlich nachbessern und damit neue, angepasste Kontrollpflichten einführen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den kommenden Tagen über die weiteren Entscheidungen. Wir werden auch in diesem Newsletter so schnell wie möglich informieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BayVGH (https://www.vgh.bayern.de)

 

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