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Ausgabe 169 Erscheinungsdatum: 15. März 2022 14:32 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Kabinettsbeschluss am 15. März: Verlängerung der Maßnahmen bis 2. April

Das Bayerische Kabinett hat am Dienstag, 15. März in seiner Sitzung über die Situation in der Ukraine gesprochen, aber auch Beschlüsse zu den Corona-Regelungen getroffen. Demnach soll die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 2. April verlängert und überarbeitet werden. Die neue Fassung soll am 19. März in Kraft treten.

Bund und Länder hatten sich eigentlich bereits Mitte Februar darauf geeinigt, alle Schutzmaßnahmen vom 20. März an entfallen zu lassen. Allerdings sind die Inzidenzzahlen seitdem deutschlandweit immer weiter gestiegen und befinden sich aktuell auf einem neuen Rekordstand. Vor diesem Hintergrund hatte auch Gesundheitsminister Lauterbach die Länder dazu aufgerufen, die mögliche Übergangsfrist bis 2. April auszunutzen. Andere Bundesländer hatten dies bereits vor der Sitzung des bayerischen Kabinetts angekündigt.

Wesentliche Einschränkungen bleiben somit vorerst weiter bestehen. Dazu gehören:

  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt überall dort bestehen, wo sie bereits aktuell gilt.
  • Die Zugangsregeln ("G-Regeln") bleiben unverändert bestehen.

Einige Lockerungen sollen dennoch in der überarbeiteten Fassung aufgenommen werden. Somit fallen folgende Einschränkungen weg:

  • sämtliche Kontakteinschränkungen
  • alle Kapazitäts- oder Besucher-Obergrenzen (sowie die Sonderregeln für Gottesdienste und Versammlungen)
  • das Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen in der Gastronomie
  • das Verbot von Volksfesten, Jahrmärkten, Feierlichkeiten in der Öffentlichkeit
  • sämtliche Verbote zum Verkauf oder Konsum von Alkohol (sofern diese noch bestanden)
  • die Pflicht zum Tragen einer Maske am Platz im Klassenraum in Grundschulen (ab 28. März auch in der 5. und 6. Klasse) sowie keine festen Gruppen mehr in Kindertageseinrichtungen.

Damit die Länder auch nach dem 20. März weiter Corona-Regeln beschließen können, wird momentan über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) diskutiert. Diese soll neben einem "Basisschutz" (z.B. Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und anderen Einrichtungen sowie im ÖPNV) auch Instrumente enthalten, mit denen die Bundesländer in besonders betroffenen Regionen ("Hotspots") zusätzliche Einschränkungen verhängen können. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Landesparlamente diese Einschränkungen einzeln für eine Stadt, einen Landkreis oder ein ganzes Bundesland verabschieden. Die Landesregierungen sollen demnach künftig nicht mehr alleine über neue Regelungen entscheiden dürfen.

Das bayerische Kabinett hat am Rande der heutigen Sitzung kritisiert, dass die Länder durch diese geplanten Änderungen nicht mehr ausreichend und schnell genug auf bedrohliche Entwicklungen reagieren können.

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

Hilfsprogramm für Kulturschaffende: "Lebendige Kulturlandschaft erhalten"

Der Ministerrat hat am 15. März beschlossen, die bestehenden Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende zu verlängern. Bis zum 30. Juni sollen demnach die folgenden Programme weiterlaufen:

  • Das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe,
  • Das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens,
  • Das Spielstätten- und Veranstalterprogramm und
  • Das Hilfsprogramm für die Laienmusik.

Zusätzlich soll es ein neues Förderpaket für freie Künstler mit dem Titel "Neustart-Paket Freie Kunst" und einem Umfang von bis zu drei Millionen Euro geben.

 

Neue und überarbeitete Rahmenkonzepte

Bereits Anfang des Monats wurden neue Rahmenkonzepte veröffentlicht. Betreiber und Veranstalter sollten die überarbeiteten Regeln dringend beachten.

Eine Übersicht über alle derzeit geltenden Rahmenkonzepte finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

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