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Ausgabe 171 Erscheinungsdatum: 29. März 2022 14:28 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Ende der Corona-Maßnahmen in Bayern ab Sonntag, 3. April

Am kommenden Wochenende enden in Bayern und auch in den meisten übrigen Bundesländern die bisherigen Corona-Maßnahmen. Das bayerische Kabinett hat am Dienstag, 29. März beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht weiter verlängert wird.

Stattdessen tritt ab 3. April eine neue, deutlich kürzere 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die bis 30. April gilt. In dieser neuen Verordnung sind künftig nur noch "Basisschutzmaßnahmen" festgelegt:

  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in Einrichtungen mit vulnerablen Personen ( z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte etc.)
  • Testpflicht in Schulen und KiTas, sowie für Besucher und Beschäftigte in den oben genannten Einrichtungen

Darüber hinaus wird das Tragen von FFP2-Masken weiterhin in Innenräumen empfohlen, allerdings nicht mehr vorgeschrieben.

Folgende bisher geltende Maßnahmen entfallen somit ersatzlos:

  • sämtliche Zugangsbeschränkungen (G-Regeln wie 2G-Plus, 3G etc.)
  • Die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen und Schulen (Ausnahmen siehe "Basisschutzmaßnahmen")
  • Einschränkungen bei der Öffnung von Betrieben und Einrichtungen (sowie die Pflicht zur Vorlage von Hygienekonzepten, Parkplatzkonzepten etc.)
  • sämtliche Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen, Messen und Kongressen etc.

Während Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beschlossen haben, strengere Regelung auf Basis der "Hotspot"-Regelung im ganzen Bundesland durchzusetzen, hat das Bayerische Kabinett dies ausgeschlossen: Im Freistaat wird es demnach keine flächendeckende Hotspot-Regelung geben.

Das Kabinett hat darüber hinaus angekündigt, dass die Vorgaben für Quarantäne und Isolation weiter überarbeitet werden sollen, um dem Ausfall von Personal zu begegnen.

www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

Sonderhilfe "Neustart Volksfeste" in Bayern

Zusätzlich zur Sonderhilfe Weihnachtsmärkte soll nun die Sonderhilfe Neustart Volksfeste in Bayern betroffene Marktkaufleute und Schausteller bei ihrem privaten Lebensunterhalt unterstützen. Die Antragstellung ist ab April möglich.

Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Jahr 2021. Die Förderhöhe liegt bei monatlich 1.500 Euro, die künftig für bis zu 10 Monate (bisher 5 Monate) als fiktiver Unternehmerlohn beantragt werden können.

Die Sonderhilfe soll den Lebensunterhalt der Beschicker sicherstellen, so dass sie zusätzlich zu den Überbrückungshilfen bzw. Neustarthilfen des Bundes ausgezahlt wird. Die Beantragung erfolgt über prüfende Dritte wie zum Beispiel Steuerberater oder Rechtsanwälte, abgewickelt wird das Programm in bewährter Weise über die IHK.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. März 2022

Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vom 2. März 2022: Aiwanger: "Mit der Erweiterung der Sonderhilfe für Schausteller und Marktkaufleute schaffen wir die finanzielle Grundlage für den Neustart der Volksfeste in Bayern"

Mehr unter www.ihk-nuernberg.de/finanzielle-hilfen

 

Neuer IHK-InfoService "Wirtschaft kompakt" mit Schwerpunkt Ukraine-Krieg

Mit dem neuen Newsletter “Wirtschaft kompakt” möchten wir Sie mit aktuellen Informationen zu akuten wirtschaftlichen Themen versorgen. Dabei achten wir vor allem auf einen regionalen Bezug zu Mittelfranken und richten unsere Neuigkeiten nach den aktuellen Schwerpunktthemen unserer Mitgliedsunternehmen aus.

Nach zwei Jahren Corona gibt es mit dem Ukraine-Krieg ein weiteres übergreifendes Thema, das auf viele Wirtschaftsbereiche großen Einfluss hat. Uns erreichen dazu viele Nachfragen und es gibt ein hohes Informationsbedürfnis.

Angesichts der aktuellen Situation hat der neue Newsletter “Wirtschaft kompakt” den Zusatz “Ukraine-Krieg”. Im Fokus der nächsten Ausgaben stehen die wirtschaftlichen Auswirkungen und Einflüsse des Krieges auf unser Wirtschaftsleben. Außerdem möchten wir die Chance nutzen und Sie mit diesem Newsletter über das Engagement unserer Mitgliedsunternehmen und Hilfsmöglichkeiten aus Mittelfranken informieren.

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www.ihk-nuernberg.de/infoservices

 

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