Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 172 Erscheinungsdatum: 30. März 2022 10:21 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Neuerungen und Termine zu Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Gerne möchten wir Ihnen folgende Neuerungen und Termine zu den Coronahilfen mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen für Ihre finanziellen Planungen.

Überbrückungshilfe:

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus endet zum 31. März 2022. Die registrierten prüfenden Dritten wurden darüber informiert.

Bei der Überbrückungshilfe IV können jetzt Änderungsanträge durch den prüfenden Dritten gestellt werden.

Anfang April wird die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV starten. Wie bei der Überbrückungshilfe III Plus wird die Verlängerung über Änderungsanträge erfolgen. Somit können Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, über den Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen, sofern die coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Abschlagszahlungen erhalten nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV.

Die Einreichung der Schlussabrechnungen durch die Steuerberater wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2022 möglich sein.

Damit Unternehmen, die über prüfende Dritte Anträge gestellt haben, auch in der Schlussabrechnungsphase auf dem Laufenden bleiben können, wird ein Informationsportal „Meine Überbrückungshilfe“ eingerichtet mit Übersichten zu den Anträgen, Verfahrensständen etc. Das Informationsportal wird voraussichtlich zeitnah mit der Schlussabrechnung an den Start gehen.

Neustarthilfe:

Die Neustarthilfe Plus (beide Förderzeiträume) läuft ebenfalls zum 31. März 2022 aus.

Ab Mitte April können Erstanträge auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Bitte stellen Sie für das zweite Quartal Neustarthilfe 2022 einen neuen Antrag.

Auf der Überbrückungshilfeseite gibt es jetzt einen Direkteinstieg für Direktantragsteller: Über diesen Einstieg gelangen Sie auch zum neuen Antragspostfach, über das jetzt auch die Kommunikation mit den Bewilligungsstellen sicher erfolgen kann. Und: Sie behalten den Überblick, wann eine Frage der Bewilligungsstelle beantwortet wurde. Alle Informationen zum Antragspostfach erhalten Sie auf der Informationsseite zum Antragspostfach (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Ab Ende März bis Ende Juni können Direktantragsteller, deren Hilfe bereits bewilligt wurde, eine Endabrechnung für die Neustarthilfe Plus einreichen. Bei Nicht-Einreichen der Endabrechnung muss der Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden. Alle Infos dazu finden Sie auf der Informationsseite zur Endabrechnung Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Im PDF-Dokument "Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus" (www.bmwi.de) finden Sie die aktuelle Übersicht aller Maßnahmen mit Änderungen bei den steuerlichen Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, erweiterter Grundsicherung und Härtefallhilfen. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang April.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe und Neustarthilfe erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick