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Ausgabe 18 Erscheinungsdatum: 27. April 2020 18:57 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

© MarianVejcik - Thinkstock.com

LfA-Schnellkredit startet Anfang Mai

Die Details für den Corona-Schnellkredit der LfA sind nun bekannt. Das Programm richtet sich an bayerische Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent. Die Kreditnehmer müssen keine Sicherheiten stellen.

Das Unternehmen muss erst seit dem 01. Oktober 2019 aktiv am Markt sein. Per 31. Dezember 2019 darf es sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

Die Unternehmen mit bis fünf Mitarbeitern erhalten maximal 50 000 Euro, Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern maximal 100 000 Euro. Der Programmstart ist für Anfang Mai geplant. Möglich ist eine zehnjährige Laufzeit. Eine vorzeitige Ablösung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/

Die Informationen zu den aktuellen Corona-Finanzhilfen stehen auch in ausgewählten Fremdsprachen auf unserer Website zur Verfügung.

 

Urteil: Verkaufsverbot für große Ladengeschäfte ist verfassungswidrig, bleibt aber in Kraft

Verschiedene bayerische Verwaltungsgerichte haben sich bereits mit zum Teil widersprüchlichen Entscheidungen mit der 800-Quadratmeter-Begrenzung für Ladengeschäfte befasst. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun heute in seiner Entscheidung die Verordnung zwar nicht außer Vollzug gesetzt, allerdings verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet und dem Eil-Antrag des klagenden Unternehmens stattgegeben (Mehr zum Urteil auf www.br.de).

Vom Verkaufsverbot betroffenen Unternehmen steht selbstverständlich ebenso wie dem in diesem Fall klagenden Unternehmen der Rechtsweg zu den Gerichten offen. Es ist aber zunächst zu raten, mit Verweis auf die verfassungsrechtlichen Bedenken einen Ausnahmeantrag bei den zuständigen Ordnungsbehörden zu stellen.

Am morgigen Dienstag wird sich das bayerische Kabinett erneut mit dem Verkaufsverbot für große Läden und dem Urteil befassen. Angekündigt wurde, dass künftig zumindest die Begrenzung einer an sich größeren Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter nunmehr zulässig sein soll.

 

© AntonioGuillem/GettyImages

IHK-Last-Minute-Börse 2020 - Last-Minute-Days

Aufgrund der Corona-Krise kann die Last-Minute-Börse 2020 nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Daher veranstalten wir die "Last-Minute-Days" und bringen vom 22. bis 25. Juni Betriebe und Bewerber per Videotelefonie zusammen. Die nötige technische Ausstattung stellen wir den Bewerbern in der IHK und in den Geschäftsstellen zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützen unsere IHK-Bildungsberater beim Gesprächseinstieg und beraten die Bewerber zwischen den Gesprächen - natürlich alles unter Beachtung der Hygienevorschriften.

Anmeldungen zu den Last-Minute-Days für Bewerber und Betriebe sind ab sofort möglich. Die Anmeldelinks und viele weitere Informationen finden sich unter https://www.ihk-nuernberg.de/last-minute-days

 

Zwei weitere Plakat-Vorlagen zum Download

Aufgrund des großen Interesses haben wir unsere kostenfreien Plakat-Vorlagen um zwei weitere Motive ergänzt: Ein Plakat weist komprimiert auf die drei wichtigsten Hygieneregeln Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung und Nies-Etikette hin, ein zweites Plakat gibt Einzelhändlern mit einer Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern die Möglichkeit, die maximale Anzahl Kunden zu vermerken.

Die beiden neuen Motive finden Sie auf unserer Seite zum Hygienekonzept zum Download:

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/infektionsschutz-bei-der-oeffnung-von-unternehmen/#aushaenge

 

Webinar: "Produktsicherheit in Zeiten von Corona"

Derzeit werden verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Im Webinar werden wir diese Masken grundsätzlich nach ihrem Zweck – und damit auch nach ihren Schutzmerkmalen und den zugrundeliegenden EU-Richtlinien und Normen – unterscheiden. Als Experte steht uns Herr Edwin Schmitt (Referent für Produktsicherheit, TÜV Rheinland Consulting Nürnberg) zur Verfügung.

Das Webinar findet statt am Mittwoch, 27. Mai von 10:30 bis 12:00 Uhr. Das Teilnahmeentgelt beträgt 50 Euro und ist nach §4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.

Anmeldung unter www.ihk-nuernberg.de/v/5911

 

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