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Ausgabe 26 Erscheinungsdatum: 15. Mai 2020 18:39 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Grundlage der Lockerungen für Gastronomen, Fußballfans und Fernreisende

Die gestern veröffentlichten Änderungen in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) regeln vor allem die schrittweisen Lockerungen für die Gastronomie.

Zulässig ist zunächst nur die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im Freien, insbesondere in Wirts- und Biergärten und auf Freischankflächen, in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr.

Dabei hat der Betreiber die Pflicht ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage des "Rahmenkonzepts Gastronomie" aufzustellen, welches er bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen hat.

Vom 25. Mai an dürfen dann zusätzlich auch Speiselokale im Innenbereich in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. Die Hygieneregeln, wie bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im Freien, sind ebenfalls zu beachten. Viele hilfreiche Infos zur Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/gastro.

Des Weiteren sind nun auch der Spiel- und Wettkampfbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga geregelt und die Regelungen für den ÖPNV wurden auf den Personenfernverkehr inklusive Flugverkehr erweitert.

 

Schutz- und Hygienekonzept für Gastronomiebetriebe: Vorlagen online

Die Gastronomiebetriebe, die nun nach und nach öffnen dürfen, müssen ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Damit Sie schnell und bequem ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept ihren Gastronomiebetrieb erstellen können, haben wir für Sie eine Vorlage mit Ausfüllhinweisen entworfen. Basis für unsere Vorlage sind unter anderem die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, das Rahmenkonzept "Gastronomie" und die Empfehlungen des DEHOGA. 

www.ihk-nuernberg.de/gastro#hygiene

 

Wie kann ich die Registrierung der Gäste vornehmen und was muss ich beachten?

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Infizierten unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, sollte eine Gästeliste mit Angaben von Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Aufenthaltes geführt werden. Hierbei gelten die Bestimmungen des Datenschutzes.

Finden Sie hierzu auf unserer Webseite vorbereitete Vorlagen.  

www.ihk-nuernberg.de/gastro#registrierung

 

Restart Gastro: Häufige Fragen

Wir haben Fragen zum Thema der Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotellerie gesammelt und eine FAQ-Liste daraus erstellt, die wir laufend aktualisieren.

www.ihk-nuernberg.de/gastro#faqs

 

Neustart der Wirtschaft - Anschub-Paket der Bayerischen IHKs

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken begrüßt den heute Mittag von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger veröffentlichten Appell, Bayerns Wirtschaft sicher und schnell wieder in Fahrt zu bringen. Die darin genannten struktur- und steuerpolitischen Maßnahmen waren auch Gegenstand beim gestrigen Besuch von Roland Weigert, Staatssekretär im Bayerischen Wirtschaftsministerium, in der IHK in Nürnberg.

Wichtigstes Thema des Gesprächs mit IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann und IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch war das Neustart-Programm der Bayerischen IHKs. IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann sagte: „Wir waren uns einig, dass nur mit einer starken Wirtschaft Wohlstand gesichert werden kann. Denn Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, zahlt Sozialabgaben und Steuern, woraus unser Sozialstaat finanziert wird.“

Das BIHK-Neustart-Programm besteht aus zwei Bausteinen: einem Belastungsmoratorium sowie einem Paket für steuerliche Entlastungen und Investitionen. Es ist darauf ausgerichtet, branchenübergreifend das Wirtschaftsgeschehen zu stimulieren. Im Fokus stehen vor allem kleinere und mittlere Betriebe.

 

 

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