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Ausgabe 38 Erscheinungsdatum: 19. Juni 2020 18:44 Uhr

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Verwaltungsgericht kippt die "Corona-Sperrstunde"

Am 19. Juni hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die derzeit noch geltende vorgezogene Sperrstunde ab 22 Uhr für Bayerns Gastronomie wegen der Corona-Pandemie gekippt: Das Gericht gab einem Gastwirt aus Unterfranken recht, der die Beschränkung in einem Normenkontroll-Eilverfahren angefochten hatte. Eine vorgezogene Sperrstunde ist nach Ansicht der Richter "nicht rechtskonform", weil es nach der letzten Verlängerung der Öffnungszeiten am 29. Mai keinen nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen gegeben hatte. Die "Sperrstunde" sei daher eine unverhältnismäßige Einschränkung für die Betriebe. Restaurants und Biergärten dürfen aufgrund der Entscheidung nun wieder so lange öffnen wie vor der Corona-Krise.

Erst am vergangenen Dienstag hatte sich das bayerische Kabinett dafür entschieden, die Sperrstunde ab Montag, den 22. Juni auf 23 Uhr zu verlängern. Ob sich an dem Plan nun durch den Gerichtsentscheid etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Das Gesundheitsministerium erklärte am Freitagnachmittag auf Anfrage, derzeit werde noch geprüft, wie die Regierung mit der Entscheidung umgehen werde.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/wiedereroeffnung-von-gastronomie-und-hotellerie/

 

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