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Ausgabe 41 Erscheinungsdatum: 30. Juni 2020 18:49 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld: Höherer Leistungssatz / Wechsel der Bezugsgröße

Ab Juni 2020 kann erstmalig der erhöhte Leistungssatz von 70 Prozent des entgangenen Nettolohns (77 Prozent mit Kind) abgerechnet werden. Die nächste Erhöhung auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kind) ist ab September 2020 möglich. Diese Sonderregelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Der Wechsel der Bezugsgröße vom Gesamtbetrieb auf eine oder mehrere Betriebsgrößen ist bis zum 31. Juli auch nachträglich für März, April und Mai möglich.

www.ihk-nuernberg.de/kurzarbeitergeld

 

Lockerung der Maskenpflicht in Kinos, Theatern und bei Konzerten

Neben kostenlosen Corona-Tests für alle Menschen in Bayern hat Markus Söder am 30. Juni auch weitere Lockerungen für Kulturveranstaltungen angekündigt: Künftig dürfen Besucher in Kinos, Theatern oder auf Konzerten ihre Mund-Nasen-Masken abnehmen, sobald sie festgelegte Sitzplätze erreicht haben. Damit werden die Regeln an die geltenden Bestimmungen in der Gastronomie und bei Gottesdiensten angeglichen.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/infos-zur-wiederaufnahme-des-betriebs/

 

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