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Ausgabe 43 Erscheinungsdatum: 10. Juli 2020 18:29 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Erhält mein Unternehmen Überbrückungshilfe? IHK Nürnberg bietet Online-Schnellcheck

Ist mein Unternehmen berechtigt, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch zu nehmen? Das lässt sich mit unserem Online-Schnellcheck ermitteln. Unternehmen finden so in wenigen Schritten heraus, ob und wie viel Hilfe sie beantragen können. Informationen zum Gründungsdatum, Umsatzrückgänge sowie Umsätze in den Vergleichsmonaten, erwartete Umsätze und Fixkosten im Förderzeitraum sowie die Zahl der Beschäftigten müssen in die Abfrage eingeben werden: Der Check erfolgt anonym und ist rechtlich unverbindlich. Anträge auf Überbrückungshilfe können nur über den Steuerberater oder Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer eingereicht werden.

www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

 

Pragmatische und unbürokratische Lösung bei Kassensystemen beschlossen

Mehr Zeit bei der Umstellung von Kassensystemen: Die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben am 10. Juli gemeinsam per Erlass beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme (Einbau von manipulationssicheren technischen Sicherheitssystemen, TSE) entgegenzukommen. Hintergrund ist die schwierige Lage vieler Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie. Die IHK-Organisation hatte sich mehrfach gegenüber der Politik für eine einfache und pragmatische Lösung eingesetzt, um die Unternehmen zu entlasten.

https://www.ihk-nuernberg.de/registrierkassen

 

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