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Ausgabe 48 Erscheinungsdatum: 3. August 2020 14:58 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Verlängerung der Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30. September 2020

Die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft haben die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe des Bundes bis 30. September 2020 verlängert. Unternehmen können somit einen Monat länger die finanzielle Unterstützung beantragen. Die Antragstellung erfolgt über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Trotz der bis Ende September verlängerten Antragsfrist erstattet die Überbrückungshilfe aber lediglich Kosten, die vor dem 31. August 2020 anfallen. 

 

BayBG und Bayern Kapital starten neue Eigenkapitalangebote für Startups und Mittelstand

Neben den Kredit- und Bürgschaftsangeboten der öffentlichen Hand gibt es jetzt im Freistaat nun auch ein unmittelbares Eigenkapitalangebot für die von der Krise betroffenen Mittelstandsunternehmen und Startups mit Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern. Damit kann die Säule II der von der Bundesregierung angekündigten Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung von Startups und kleinen Mittelständlern ab sofort in zwei Teilprogrammen über die BayBG beantragt werden. 

 

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