Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 53 Erscheinungsdatum: 18. August 2020 19:28 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Aktuelle Änderungen für Gastronomie und Hotellerie

Neue Regelungen bei Buffetangeboten: Bislang galt, dass die Speisen und Getränke von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin ausgegeben werden mussten oder ausschließlich vorportionierte und abgepackte Speisen und Getränke durch Gäste direkt entnommen werden können. Nun ist formuliert: Wenn Einweg-Handschuhe oder Einweg-Vorlegebesteck verwendet wird und so sichergestellt wird, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden kann, können Gäste auch offen präsentierte Speisen und Getränke bei Buffets selbst entnehmen.

Ausschlusskriterien für Gäste neu formuliert: Mit der aktuellen „Änderung der Bekanntmachung Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie (11. August 2020)“ wurden die Vorgaben für den Ausschluss Gästen in der Gastronomie neu formuliert. Das Ausschlusskriterium lautet nun:

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Die Gäste sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Einen angepassten Aushang finden Sie hier.

Elektronische Handtrockner: Die Hygienevorgaben für Gästetoiletten wurden angepasst. Bislang galt: Lüfter und Trockengebläse sind außer Betrieb zu nehmen. Eine Ausnahme gilt seit dem 11. August für elektrische Handtrockner mit HEPA-Filterung. Soweit erforderlich, wird der Zugang geregelt, um die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen. Nach wie vor gilt selbstverständlich: Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt, Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert und es ist sichergestellt, dass Flüssigseife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/infos-zur-wiederaufnahme-des-betriebs/wiedereroeffnung-von-gastronomie-und-hotellerie/

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht

BEreits im April hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard einen grundlegenden Leitfaden für die "Arbeit in der Pandemie" vorgelegt. Anfang August wurden nun in einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Arbeitsausschüsse beim BMAS (www.baua.de) diese Vorgaben konkretisiert und erweitert.

In dem Papier und der dazu gehörenden Fragen-und-Antworten-Sammlung werden zahlreiche Maßnahmen aus allen möglichen Bereichen vorgestellt, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmasken) bleubt dabei das zentrale Element.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/infos-zur-wiederaufnahme-des-betriebs/infektionsschutz-bei-der-oeffnung-von-unternehmen/

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick