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Ausgabe 60 Erscheinungsdatum: 6. November 2020 14:20 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. Wir bitten, den defekten Link im ursprünglichen Newsletter zu entschuldigen. Der Link wurde korrigiert.


 

Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe - No­vem­ber­hil­fe

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen

 

Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen. Für Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Weitere Informationen, wie etwa die FAQs zur geplanten Unterstützung vom 5. November 2020, finden Sie auch auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

 

Bayerisches Hilfsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen#hilfsprogrammkultur

 

Aktuelle Corona-Regeln für Autofahrer

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/oeffnung-von-geschaeften-und-betrieben/corona-virus-und-dienstreisen#autofahren

 

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