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Ausgabe 61 Erscheinungsdatum: 9. November 2020 16:25 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Neue Einreiseregeln in Kraft

Seit dem 8. November gelten neue Einreiseregeln für Deutschland: Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Außerdem muss man sich unverzüglich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden.

Die Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Corona-Virus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument verfügt und sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Das negative Testergebnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) stützen, die frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist. Das negative Testergebnis nach Satz 1 ist für mindestens zehn Tage nach der Einreise aufzubewahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Grenzgänger, Durchreisende und bestimmte Sonderfälle. Alle Details finden Sie in der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true).

Welche Auswirkungen die Quarantäne auf das Beschäftigungsverhältnis hat und welche Regeln für Mitarbeiter gelten, die in Risikogebiete reisen, finden Sie in unserer FAQ-Liste unter https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/

 

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