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Ausgabe 70 Erscheinungsdatum: 15. Dezember 2020 13:24 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Wichtig: Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld

Unterbrechung von drei Monaten erfordert eine neue Anzeige auf Kurzarbeit!

Arbeitgeber, die jetzt wieder vom Lockdown betroffen sind und seit drei Monaten nicht in Kurzarbeit sind, müssen unverzüglich eine neue Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit stellen. Hier geht es zu den aktuellen Informationen der Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

 

"Verbesserte Überbrückungshilfe III" unterstützt Unternehmen der erweiterten Schließungen

Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätzlich geschlossen werden. Diesbezüglich wird die bereits geplante Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.

Zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen sind:

  • Neu geschlossene Unternehmen im Dezember 2020 (insb. Einzelhandel)
  • Geschlossene Unternehmen in 2021
  • Unternehmen mit Umsatzrückgängen


Mehr Informationen: www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/soforthilfe-corona/#ueberbrueckungshilfe3

 

Weitere Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe

Ab sofort können alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erweitert. Zudem sind Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert worden.

Hintergrund dieser Maßnahmen: Aufgrund der Beschränkungen im Corona-Jahr 2020 hatten zahlreiche Unternehmen erhebliche Probleme bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und der Rekrutierung geeigneter Azubis. So blieben viele Lehrstellen unbesetzt: Allein in den IHK-Berufen lag die Zahl der Ausbildungsverträge zum Stichtag 30. September mit 259.837 um 13,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. 

Die Änderungen, für die sich der DIHK eingesetzt hatte, traten zum 11. Dezember 2020 in Kraft. Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Über weitere Einzelheiten zur neuen „Ausbildungsprämie“ informiert der DIHK auf seiner Homepage in den FAQ zur Corona-Pandemie: www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/was-bringt-das-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern--27546

 

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