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Ausgabe 72 Erscheinungsdatum: 17. Dezember 2020 15:51 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Ordnungsgeldverfahren zeitweise ausgesetzt

Das Bundesamt für Justiz hat zu den Themen Offenlegungspflichten und Ordnungsgeld reagiert. Gemäß der beigefügten Pressemeldung wird das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen auf den 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten: www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2020/20201216.html?nn=3451902

 

Bundesregierung verlängert den Schutzschirm für Warenkreditversicherer

Bis zum 30. Juni 2021 wird der Bund weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer mit bis zu 30 Milliarden Euro abgeben. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium mit den Warenkreditversicherern vereinbart. Die Verlängerung muss, bevor sie am 01. Januar 2021 in Kraft treten kann, noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Mit der verlängerten Garantie können die Kreditversicherer Kreditlinien von über 400 Milliarden Euro absichern und so Lieferanten vor Zahlungsausfällen schützen. Das Ausfallrisiko hat sich durch die Corona-Krise deutlich erhöht, auch weil es durch das Hinausschieben der Insolvenzantragspflicht schwieriger ist, Bonitätsverschlechterungen von Unternehmen zu erkennen. Nach der Verlängerung des Schutzschirms können Unternehmen weiterhin eine Warenkreditversicherung zu vertretbaren Bedingungen abschließen.

Ausführliche Informationen: www.eulerhermes.de/presse/pressemitteilungen/euler-hermes-erfolgreiche-verlaengerung-des-schutzschirms-fuer-lieferketten.html

 

Geänderte Regeln für Klarsichtmasken

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Regeln in Bezug auf Klarsichtmasken aus Kunststoff geändert. Der Grund: Nach aktuellen Erkenntnissen schützen die umstrittenen Klarsichtmasken nicht ausreichend vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus.

Aufgrund des Ausbreitungsverhaltens von Aerosolen ist eine lückenhafte Abdeckung nicht ausreichend, denn nur mittels einer eng an der Haut anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung wird eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert. Dies entspricht auch der Haltung des RKI.

Alle Informationen: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen#fragen-zur-mund-nasen-bedeckung

 

Hinweis zu Kitaschließungen und Notbetreuung

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 16. Dezember 2020 zu schließen. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung ist ab dann grundsätzlich untersagt. Eine Notbetreuung ist jedoch gewährleistet: www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-12-2020/?seite=1617

 

Kinderbetreuung zuhause: Elternentschädigung für vorgezogene Schulferien und Distanzunterricht möglich

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett das entsprechende Gesetzgebungsvorhaben beschlossen. Mit einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes (https://ifsg-online.de/index.html) regelt die Bundesregierung nun auch die Entschädigung von Eltern, die ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen.

Voraussetzung ist, dass keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann. Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind.

Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eltern-erhalten-entschaedigung-1829146

 

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