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Ausgabe 79 Erscheinungsdatum: 14. Januar 2021 15:53 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

FFP2-Maskenpflicht gilt nur für Kunden, nicht für Angestellte

Nach Aussage des Gesundheitsministers Klaus Holetschek wird die FFP2-Maskenpflicht, die am Montag in Kraft treten soll, nur für Kunden gelten. Angestellte müssten demnach im Einzelhandel nicht mit FFP2-Masken ausgestattet werden. Die genauen Regelungen sollen in Kürze in einer aktualisierten Version der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlich werden. Wir werden danach alle Informationen auf unserer Webseite weiter konkretisieren.

https://www.ihk-nuernberg.de/lockdown

 

 

© IHK / ak00 / GettyImages.de

Vorlage: Aushang "Zutritt nur mit FFP2-Maske"

Für die ab Montag geltende FFP2-Maskenpflicht haben wir zwei neue Vorlagen gestaltet, die kostenfrei heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Einzelhändler können so schnell Aushänge für ihre Geschäfte erstellen. Zur Verfügung steht eine einfache Grafik und eine Informationstafel, auf der auch die maximale Anzahl Kunden im Geschäft eingetragen werden kann.

Plakat "Zutritt nur mit FFP2-Maske" (PDF-Datei, 525 KB)

Plakat "Zutritt nur mit FFP2-Maske" mit Anzahl Kunden (PDF-Datei, 515 KB)

 

Verlängerte Antragsfristen für November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II

Verlängerung der Antragsfristen für die Corona-Hilfen: Die Überbrückungshilfe II soll bis zum 31. März beantragbar sein (bisher bis Ende Januar), die November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April (bisher bis Ende Januar bzw. Ende März). 

Bisher gibt es fast 50.000 bayerische Anträge zur Novemberhilfe mit einem Volumen von rund 840 Millionen Euro. Knapp 250 Millionen Euro sind bereits als Abschläge ausbezahlt worden. Seit gestern läuft die Auszahlung der restlichen Beträge. Bei der Dezemberhilfe sind es aktuell über 22.000 Anträge aus Bayern mit einem Fördervolumen von über 350 Millionen Euro. Davon wurden 130 Millionen Euro in Form von Abschlagszahlungen bereits ausbezahlt. Im Rahmen der Überbrückungshilfe II sind derzeit rund 85 Prozent der bisher knapp 15.000 bayerischen Anträge abgearbeitet. Dabei wurden Hilfen in Höhe von mehr als 260 Millionen genehmigt.

 

Kurzarbeitergeld: Änderungen bei Urlaubsansprüchen seit 1. Januar

Mit dem "Gesetz zur Beschäftigungssicherung" wurde beschlossen, die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Allerdings gelten seit 1. Januar neue Bestimmungen bei den Urlaubsansprüchen, und ab 1. Juli treten darüber hinaus Änderungen bei der Übernahme der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Kraft. Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig informieren.

www.ihk-nuernberg.de/kurzarbeitergeld

 

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