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Ausgabe 80 Erscheinungsdatum: 20. Januar 2021 16:54 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Bundesweiter Lockdown bis 14. Februar 2021

Bund und Länder haben beschlossen: Der Lockdown wird verlängert, Homeoffice intensiviert, die Maskenpflicht verschärft, Schulen bleiben weitestgehend geschlossen und Kitas bleiben komplett geschlossen.

Der bayerische Ministerrat unterstützt die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021:

 

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung kommt

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die fünf Tage nach Verkündung in Kraft tritt, sowie ein Informationsblatt des Ministeriums dazu werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen, sobald die finalen Fassungen vorliegen.

Bleiben Sie informiert: https://www.ihk-nuernberg.de/corona-virus

 

Vereinfachung und Verbesserung der Überbrückungshilfe III

Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wurde deutlich vereinfacht. So sind nun Unternehmen antragsberechtigt, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen, ein darüberhinausgehender Nachweis entfällt. Unternehmen, die von Schließungen im Dezember betroffen sind, können nun unkomplizierter als geplant die Monate November und Dezember in die Förderung mit einbeziehen. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die endgültige Bescheidung durch die Länder ab März.

https://www.ihk-nuernberg.de/s/134788

 

Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bestand bis 31. Dezember 2020 für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie überschuldet waren, ohne zahlungsunfähig zu sein. Diese Verlängerung besteht aktuell bis zum 31. Januar 2021 fort, wenn ein aussichtsreicher Antrag auf Hilfsleistungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 gestellt wurde. War eine Antragstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht möglich, wird die Insolvenzantragspflicht ebenfalls ausgesetzt. Bund und Länder haben nun am 19. Januar 2021 beschlossen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über Januar 2021 hinaus bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Auch hier soll gelten, dass ein Anspruch auf finanzielle Hilfen besteht und rechtzeitig ein entsprechender, aussichtsreicher Antrag gestellt wurde. Die Voraussetzungen im Detail stehen noch nicht fest und müssen noch gesetzlich umgesetzt werden.

Um unseren Mitgliedsunternehmen eine erste rechtliche Einschätzung zu ihren insolvenzrechtlichen Fragen zu ermöglichen, bieten wir zusammen mit Insolvenzverwaltern aus der Region individuelle Insolvenzberatungen an. Für den nächsten Insolvenz-Sprechtag am 25. Januar 2021 sind noch Termine frei. Die Beratungen erfolgen digital.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/insolvenzrecht/

 

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