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Ausgabe 81 Erscheinungsdatum: 25. Januar 2021 19:44 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des BMAS wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen und sieht unter anderem  Regelungen zum Home-Office vor. Die Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft und findet Anwendung bis zum 15. März 2021.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/oeffnung-von-geschaeften-und-betrieben/corona-virus-dienstreisen-arbeitsausfall-arbeitsschutz-was-ist-arbeitsrechtlich/

 

Schnellerer Weg aus den Schulden - Restschuldbefreiuung möglich nach drei Jahren

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher können durch eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens nun bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen. Die Neuregelung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes der Bundesregierung. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang erhalten.
Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/insolvenzrecht/

 

Bekanntmachung zur Bundesförderung „Produktion innovative persönliche Schutzausrüstung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 30. Dezember 2020 die neue Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion von innovativer persönlicher Schutzausrüstung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung von Skizzen läuft bis zum 1. Juli 2021. Gefördert werden sollen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Insgesamt sind im Bundeshaushalt dafür 163 Millionen Euro veranschlagt.

Es soll insbesondere die Entwicklung von neuen, biobasierten Materialien, neuen Flächenbildungstechniken sowie antiviralen und antimikrobiellen Ausrüstungen gefördert werden. Weiterhin soll die Entwicklung von entsprechenden innovativen Aufbereitungsverfahren für Schutzausrüstung, welche die Anforderungen an die Hygienesicherheit insbesondere im Einsatz in der Gesundheitsversorgung und Pflege berücksichtigen, unterstützt werden. Hiervon umfasst sind auch Monitoring- und Schnellprüfsysteme bzgl. der Schutzwirkung nach Aufbereitung der Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur hygienesicheren Verpackung und zum Transport vor und nach der Aufbereitung. Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/12/20201230-bmwi-startet-foerderung-von-forschungs-und-technologievorhaben-zur-produktion-innovativer-persoenlicher-schutzausruestung.html 

 

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