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Ausgabe 85 Erscheinungsdatum: 4. Februar 2021 17:01 Uhr

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die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Beschlüsse Koalitionsausschuss: IHK begrüßt Corona-Hilfspaket

Nachbesserung beim Veranlagungszeitraum sinnvoll! Die IHK begrüßt ausdrücklich die Regelung zum Verlustrücktrag, die der Koalitionsausschuss gestern Abend beschlossen hat. Durch die Verdoppelung des Volumens für die Krisenjahre 2020 und 2021 bleibt Liquidität in den Unternehmen, statt an die Finanzämter abzufließen. Der Beschluss entspricht dem Vorschlag, den die IHK bereits seit März vergangenen Jahres immer wieder vorgetragen hat. Die IHK sieht in Übereinstimmung mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger aber noch Nachbesserungsbedarf: "Der mögliche Zeitraum eines Verlustrücktrags sollte auf drei Jahre verlängert werden", sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch.

Zur Mehrwehrtsteuersenkung für die Gastronomie erklärt die IHK: Die Gastronomie ist von der Corona-Krise besonders hart und schon seit Monaten betroffen. Wo so lange kaum Umsätze und keine Gewinne erzielt werden können, sind weitere Maßnahmen nötig. Daher begrüßt die IHK, dass die Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von 7 % nun nicht schon am 30. Juni diesen Jahres endet, sondern bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. So wird über einen längeren Zeitraum die Liquidität im Gastgewerbe gestärkt.

 

Koalitionsausschuss beschließt weitere Hilfen für die Wirtschaft

Der Koalitionsausschuss hat am Mittwochabend neben einem Kinderbonus und Sonderzahlungen für Grundsicherungs-Empfänger auch weitere Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen beschlossen. Die Beschlüsse sehen folgendes vor:

  • Steuerhilfen: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung erhöht. Unternehmen können so Verluste, die sie aufgrund der Corona-Krise erlitten haben, mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen.
  • Verlängerte Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe: Um der durch den Lockdown weiterhin stark betroffenen Branche zu helfen, wird der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants und Bars bis Ende 2022 bei sieben Prozent bleiben.
  • Grundsicherung für Selbständige: Der erleichterte Zugang zu Grundsicherungs-Leistungen wird für Selbstständige in finanziellen Schwierigkeiten bis Ende 2021 verlängert.
  • Hilfen für Kulturbranche: Die Branche soll durch ein neues Rettungs- und Zukunftsprogramm mit einem Umfang von rund einer Milliarde unterstützt werden.

 

 

Überarbeitete Hygienekonzepte für IHK-Abschlussprüfungen

Unsere IHK hat die verbindlichen Hygienekonzepte für alle anstehenden Aus- und Weiterbildungsprüfungen überarbeitet. Die neuen Dokumente, die die Regeln für Prüfungsteilnehmer/innen und Prüfer/innen festlegen, stehen zum Download bereit und sollten rechtzeitig vor dem Termin angesehen werden.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-regelungen-ihk-pruefungen/

 

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