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Ausgabe 9 Erscheinungsdatum: 9. April 2020 16:04 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Gemeinsam gegen die Corona-Krise – Netzwerke und Initiativen

Für viele Betriebe ist "Corona" eine Existenzkrise. Wie mittelfränkische Unternehmen der Krise trotzen, zeigen zahlreiche Beispiele. Sie sind kreativ, passen sich den Gegebenheiten an und finden neue Geschäftsmodelle oder Möglichkeiten, ihr Geschäft am Laufen zu halten. Nur ein bisschen anders eben...

Einige dieser Konzepte möchten wir auf unserer Webseite gerne vorstellen. Als Impuls für eigene Aktivitäten, als Motivation, als Lichtblick, als Ideengeber – gemeinsam oder individuell. Eine tolle Initiative fehlt in unserer Liste? Dann freuen wir uns über weitere Links und Beispiele!

www.ihk-nuernberg.de/corona-netzwerke-initiativen

 

Neue Funktionen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Funktion in ihrer Stellenbörse eingerichtet, die es Jobsuchenden ermöglicht, nach Stellen zu suchen, die in der Corona-Krise besonders gefragt sind. Besonders für Menschen, die sich derzeit in Kurzarbeit befinden, bietet die Seite interessante Angebote. Als Unternehmen können Sie Ihre von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach einer Nebenbeschäftigung unterstützen. Die Stellenbörse finden Sie unter dem Link: jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e1s1. Branchenspezifische Börsen wie "Logistik hilft" (www.logistik-hilft.de) oder "Erntehelfer –  Das Land hilft" (www.daslandhilft.de) bieten ähnliche Funktionen.

Weitere Jobbörsen und Hinweise dazu, wie man Mitarbeiter in der Corona-Krise anderweitig beschäftigen kann, sind auf unserer Informationsseite zum Thema "Arbeitsrecht" aufgeführt.

www.ihk-nuernberg.de/corona-beschaeftigung 

 

Was tun, wenn der Unternehmer ausfällt?

Hängt ein Unternehmen stark von der Leistungsfähigkeit des Chefs ab, kann bei plötzlichem Ausfall die Firma in eine existenzielle Schieflage geraten. In der aktuellen Corona-Krise kein zu unterschätzendes Risiko. Wenn der Chef ausfällt, ist der Betrieb oft führungslos, wichtige Informationen sind nicht auffindbar, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse sind nicht mehr klar – im schlimmsten Fall, ist das Unternehmen handlungsunfähig, da einfachste organisatorische Dinge nicht geregelt sind. Das "IHK-Notfall-Handbuch für Unternehmen" schafft hier Abhilfe. Es lotst Inhaber Schritt für Schritt durch den Planungsprozess und stellt sicher, dass nichts Wichtiges in Vergessenheit gerät.

www.ihk-nuernberg.de/notfallhandbuch

 

(Oster-)Feiertage und Kurzarbeit: Was ist zu beachten?

Fallen gesetzliche Feiertage in den Anspruchszeitraum der Kurzarbeit, findet die Regelung des § 2 Abs. 2 EntgeltfortzahlungsG Anwendung. Dort wird festgelegt, welche Pflichten der Arbeitgeber bei der Fortzahlung der Vergütung hat, wenn Arbeit in Folge von Feiertagen ausfällt. Wir haben die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber auf unserer Informationsseite zum Thema "Corona-Virus und Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld" zusammengefasst.

www.ihk-nuernberg.de/corona-kug-ostern 

 

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