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Ausgabe 94 Erscheinungsdatum: 1. März 2021 15:29 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (Stand 27.02.2021)

Welche Betriebe, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden? Grundsätzlich gilt: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Ausgenommen sind die in § 12 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV aufgezählten Geschäfte und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können (Mischbetriebe)? Grundsätzlich gilt: Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.

Die ausführlichen Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie mit Kenntnisstand 27. Februar 2021 hier: www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/faq-corona-krise-und-wirtschaft.pdf

Hinweis: Basis der FAQ in der PDF-Datei ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in der jeweils aktuellen Fassung gemäß Homepage des StMGP.

 

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