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Corporate Social Responsibility CSR / Ehrbare Kaufleute

 

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Ausgabe April 2020 Erscheinungsdatum: 30. April 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Corona-Pandemie überlagert fast alle anderen Themen, auch die zum Jahresanfang noch diskutierten Anstrengungen um eine nachhaltige Entwicklung sind zunächst in den Hintergrund geraten. Allerdings, den Ausgang der Krise verstärkt als Chance für eine nachhaltige Transformation des Wirtschaftens zu nutzen, fordert nicht nur der Rat der Leopoldina.

Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik thematisieren vielfach wie jetzt Kriterien der Nachhaltigkeit bei staatlichen Fördermaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Einige dieser Beiträge dazu finden hier; ebenso wieder Termine und Wissenswertes rund um Nachhaltigkeit und CSR.

Bei Wünschen, Anregungen oder Themenvorschlägen zu diesem Newsletter, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.

Alles Gute - bleiben Sie gesund!

Ihr
Jochen Raschke

 

Krise als Chance nutzen – Zukunft nachhaltig gestalten

“Subventionen für fossile Energien gehören abgeschafft, Corona-Unterstützung muss es vor allem für grüne Jobs geben, nicht für CO2-intensive”, forderte António Guterres, der Generalsekretär der Vereinten Nationen beim Petersberger Klimadialog. Der stand im Zeichen der Frage, wie die Staaten den Weg aus der Krise mit grünen Konjunkturpaketen für mehr Klimaschutz verknüpfen können, wofür sich auch die Bundeskanzlerin deutlich aussprach.

Natürlich gibt es auch andere Stimmen, nicht unerwartet erklärt ein Vertreter eines großen Industrieverbandes, die europäischen Klimaziele für 2030 gehörten "auf den Prüfstand".
Aber das ist nicht die Stimme der gesamten Industrie; in der “Stiftung 2 Grad” finden sich als Unterstützer namhafte Industrieunternehmen zusammen, die sich zu Ihrer gesamtgesellschaftlicher Verantwortung bekennen und aktiv für mehr Klimaschutz eintreten.
Das Bündnis fordert mit seinem Unternehmensappell “Für Krisenbewältigung und Zukunftsfähigkeit" mit einem Klima-Konjunkturprogramm die Wirtschaft krisenfester zu machen und appelliert an die Politik, “Krisenbewältigung und ambitionierte Klimapolitik zu vereinen” und dabei verlässliche, gleiche Rahmenbedingungen für alle zu schaffen.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ist mit ihrer dritten Stellungnahme zur Bewältigung der Coronakris vor allem mit ihren Vorschlägen zu einer Rückkehr in den Schulbetrieb und für schrittweise Lockerungen der Maßnahmen in der Coronavirus-Krise zitiert geworden.
Weit weniger bekannt geworden sind die dringlichen Empfehlungen an die Politik zu veränderten Denk- und Handlungsweisen, dass sich die politischen Maßnahmen stets auch „an den Prinzipien von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, Zukunftsverträglichkeit und Resilienzgewinnung“ orientieren sollten. Ja, man spricht von “der Wahrnehmung dieser historischen Chance als einer kaum zu überschätzenden Verantwortung der Handelnden” und “enormen Potentialen für die wirtschaftliche Entwicklung”.

RENN.süd, eine von vier regionalen Netzstellen, die auf Empfehlung des Rates für nachhaltige Entwicklung von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurden, um Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft mit Bezug zu Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes, der Länder und Kommunen zu unterstützen, veröffentlicht ein Diskussionspapier “Was hat Corona mit Nachhaltigkeit und Wachstumswende zu tun?

Auch der Rat für Nachhaltige Entwicklung plant als Themenschwerpunkt der RNE Jahrestagung Fragestellungen, die sich den Perspektiven für einen nachhaltigen Neustart nach der Krise widmen. Er reagiert dabei auf die aktuell notwendigen Beschränkungen und kündigt seine diesjährige Teilnehmerkonferenz als virtuelle Veranstaltung an, die weiterhin für den 15. Juni 2020 geplant ist.

Greenpeace formuliert Beispiele für einen “Grünen Marshallplan für Deutschland”, um mit den geplanten Hilfen für einen wirtschaftlichen Neustart die Weichen für eine notwendige Transformation zu stellen.

Die EU-Staaten haben sich just auf einen für die gesamte Union gültigen Rahmen für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen verständigt – die sogenannte Taxonomie. Das EU-Parlament muss dem noch zustimmen, damit es angewendet werden kann. Dies fordert der „Sustainable Finance Beirat“ (SFB) der Bundesregierung jetzt auch für die anstehenden Kreditprogramme für konjunkturelle Maßnahmen: „Nicht zuletzt aus einer Risikoperspektive wäre es unverantwortlich, wenn Konjunkturprogramme mit den vereinbarten Klimazielen und den Sustainable Development Goals (SDGs) nicht im Einklang stehen oder gar im Gegensatz stehen.“

 

Nachhaltigkeit und Digitalisierung künftig Pflichtprogramm für Auszubildende

Standardberufsbildpositionen beschreiben Ausbildungsinhalte, die in allen dualen Ausbildungsberufen identisch sind. Sie werden während der gesamten Ausbildungszeit im Zusammenhang mit fachspezifischen Kompetenzen vermittelt und sind auch Gegenstand der Prüfungen. 

Auch bisher gab es Standardberufsbildpositionen, die aber inhaltlich nicht mehr auf dem neuesten Stand waren und deshalb modernisiert wurden. Dabei wurden vor allem die veränderten Qualifikationsanforderungen - bedingt durch die zunehmende Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie den digitalen Veränderungsprozessen - in allen Ausbildungsberufen berücksichtigt.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt dazu:

"Die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Klimaschutz werden uns auch nach der Gesundheitskrise wieder stärker beschäftigen. Unternehmen brauchen auch in Zukunft gut qualifiziertes Personal, um die Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimawandels meistern zu können.
Deshalb haben wir die Themen Digitalisierung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit ins Pflichtprogramm aller dualen Ausbildungen aufgenommen. Sie werden während der gesamten Ausbildungszeit gemeinsam mit den berufsspezifischen Fachkenntnissen vermittelt. Damit werden die Auszubildenden noch mehr auf die Anforderungen der Zukunft vorbereitet.
Mit diesem Schritt können wir auch dazu beitragen, die Ausbildung wieder attraktiver zu machen. Gerade junge Leute interessieren sich für Digitalisierung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Jetzt können wir ihnen sagen: Künftig trifft in jeder Ausbildung Anspruch auf Wirklichkeit".

Die neuen Standards gelten für alle dualen Ausbildungsordnungen, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten.
Im weiteren Verfahren plant die o. g. Arbeitsgruppe eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses an alle Betriebe, auch in Ausbildungsberufen, in denen die neuen Standards noch nicht verordnet sind, gleichwohl danach auszubilden.

 

Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der sog. CSR-Richtlinie

Die EU zielt mit der Überarbeitung der CSR-Richtlinie darauf ab, Informationen über CSR-Aktivitäten der Unternehmen zu stärken. Das Feedback aus der öffentlichen Konsultation soll in die Folgenabschätzung der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie einfließen.

Auf Basis der Auswertung der bereits 2018 erfolgten Konsultation (vgl. RS Nr. 629768441) sowie auf Basis diverser Studien beruft sich die EU-Kommission darauf, dass die bislang offengelegten nicht finanziellen Informationen nicht ausreichend vergleichbar sind und nicht inhaltlich geprüft werden.

Auch entspricht laut Kommission die Auswahl der offengelegten nicht finanziellen Informationen nicht den Bedürfnissen der verschiedenen Adressaten. Der Anwendungsbereich der berichtspflichtigen Unternehmen und die Art der Offenlegung wird hinterfragt. Aus der Konsultation aus 2018 hat sich aber auch ergeben, dass die Berichtspflicht von den verpflichteten Unternehmen als unnötig eingestuft und deren Komplexität und die dadurch entstehenden Kosten kritisiert werden. Die unterschiedliche Erwartungshaltung von Ratingagenturen, Investoren etc. wurde ebenfalls als Belastung erwähnt, so die EU-Kommission.

Durch die EU-Verordnung (EU) 2019/2088 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Finanzsektor sowie die Verordnung zur Taxonomie wurden im letzten Jahr jedoch bereits weitere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung gestellt, die in aktuelle Überlegungen einbezogen werden müssen. Der Finanzsektor hat künftig bei der Vergabe von Krediten die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu klassifizieren. Die CSR-berichtspflichtigen Unternehmen haben die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit einzuordnen.

Die Konsultation widmet sich ausführlich u. a. folgenden Fragen:

  • Sollen weitere Unternehmen verpflichtet werden, einen nicht finanziellen Bericht zu erstellen?
  • Sollen zusätzliche Informationen in diesen Bericht aufgenommen werden?
  • Sollte ein europäischer Standard dafür entwickelt werden und durch wen; auch ein spezieller Standard für KMU?
  • Muss der Wesentlichkeitsbegriff geändert werden?
  • Bedarf es der inhaltlichen Prüfung der CSR-Berichte und eines Prüfungsstandards?
  • Sollen CSRBerichte künftig gebündelt an einem Ort veröffentlicht werden und soll bei der Veröffentlichung auf elektronische Lesbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit geachtet werden?
  • Soll der CSR-Bericht in den Lagebericht integriert oder separat veröffentlicht werden?
  • Wie hoch sind Kosten des CSR-Berichts und sonstige Belastungen für Unternehmen?
  • Sollen weitere Unternehmen verpflichtet werden, einen nicht finanziellen Bericht zu erstellen?
  • Sollen zusätzliche Informationen in diesen Bericht aufgenommen werden?

Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 11. Juni 2020möglich.

 

Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2020: Bewerbungsfristen verlängert

Sie leiten sich aus den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und aus den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ab.

Die Bewerbungsfrist für Unternehmen wurde bis zum 10. Mai gesetzt und kann auf Nachfrage aufgrund der Coronakrise verlängert werden. Der Bewerbungsprozess ist vollständig digital organisiert. 

Ausgezeichnet werden Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Größen, die mit innovativen Produkten und Dienstleistungen, hohen ökologischen Standards oder besonderem sozialen Engagement in der Wertschöpfungskette Vorbildhaftes zur Transformation leisten und bei denen Nachhaltigkeit Teil des Geschäftsmodells ist.

Darüber hinaus werden Akteure der Nachhaltigkeit in den Kategorien Kommunen, Architektur, Forschung, Startups (NEA), Verpackung und Design prämiert.

 

© BMZ

Apps für gelebte Nachhaltigkeit

Und das ganz praktisch und lebensnah. Zum einen liefert sie konkrete Ratschläge, z.B. wie es sich am effizientesten Heizen und Lüften lässt. Den Spielcharakter machen die Aufgaben, sogenannte Challenges aus, für deren Bestehen Punkte auch im Wettbewerb mit Freunden gutgeschrieben werden.


Die NachhaltICH App kann im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos heruntergeladen werden, und es gibt sie auch als Web-App. Dazu gibt es noch ein Erklärvideo und hier zeigt Entwicklungsminister Gerd Müller, worum es geht.

Ebenfalls vom BMZ stammt die App „Siegelklarheit“ zur gleichnamigen Webseite, die auch unterwegs informiert, wofür bestimmte Umwelt und Sozialsiegel von Produkten stehen.

Um ökologisch empfehlenswerte Lebensmittel geht es beim NABU-Siegel-Check.
Mit der kostenlosen Smartphone-App des Naturschutzbund Deutschland e.V. lässt sich einfach das Logo von der Verpackung abfotografieren und damit Informationen darüber erhalten, um welche Kennzeichnungen es sich handelt und welche Lebensmittel verträglich für Umwelt, Klima und Natur sind.

 

© Auswärtiges Amt

Zweites Monitoring zum NAP Wirtschaft & Menschenrechte

Die Bundesregierung verlängert die Frist der Unternehmensbefragung zum Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte bis zum 29. Mai 2020.

Die Ergebnisse der anonymen Befragung sollen Grundlage für die weitere Diskussion über die Erfordernisse eines Lieferkettengesetzes in Deutschland sein, die im Koalitionsvertrag festgehalten sind und eine eine EU-weite Regelung anstreben.

Als Voraussetzung dafür war eine Quote von mindestens 50 Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gesetzt, die die Vorgaben der Bundesregierung im NAP erfüllen. Für das Monitoring wurde eine Zufallsstichprobe von 2.200 Unternehmen (>500 Mitarbeiter) gezogen und eingeladen, an der Online-Umfrage teilzunehmen. Die Unternehmen haben laut NAP Zeit, die erforderlichen Maßnahmen bis Ende 2020 umzusetzen.

Von der Befragung betroffene Unternehmen können sich bei Rückfragen zum Verfahren an uns wenden.

 

© UN Global Compact

Lehrreich und Digital: Webinare zu Nachhaltigkeitsthemen

 Wirtschaft & Menschenrechte

  • Am 23. April startete* eine neue, fünfteilige Webinarreihe „Menschenrechtliche Sorgfalt – kurz erklärt“. Diese kombiniert Hintergrundwissen mit Fallbeispielen aus der Unternehmenspraxis und vertieft je Webinar ein Kernelement menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des NAP. Den Auftakt bildet das Webinar zur „Grundsatzerklärung“ – für dieses und alle Folgetermine kann man sich jetzt hier anmelden.
    * Die Webinare werden aufgezeichnet: Auch die erste Veranstaltung vom 23.4. kann also noch angesehen werden!
  • Im Webinar „Menschenrechtliche Sorgfalt in Hochrisikokontexten“ am 18. Juni geht es um die Frage, wie Unternehmen in solchen Ländern und Kontexten ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrnehmen können. Zur Anmeldung geht es hier.

Umwelt & Klima

  • Das neue Trainingsprogramm "Fit für's Klimamanagement" unterstützt Unternehmen über mehrere Monate bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung ihrer Treibhausgasbilanz sowie bei der Formulierung von Klimazielsetzungen und der Erarbeitung einer Klimastrategie über. Ausführliche Informationen zu den Inhalten, der Anmeldung und den Terminen finden Sie hier.
  • Das Webinar „Klimarisiken (und Chancen)“ am 10. Juni richtet sich an Unternehmen, die Risiken und Chancen des Klimawandels für sich identifizieren und analysieren möchten. Grundlage bilden die Empfehlungen der Task-Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Zur Anmeldung geht es hier.

Korruptionsprävention

  • Im Webinar „Compliance als Führungsaufgabe“ am 05. Mai wird die praktische Umsetzung von Maßnahmen diskutiert, um eine integre Unternehmenskultur zu fördern. Weitere Infos und Anmeldung hier.
  • Im Basiswebinar „Effektive Maßnahmen zur Korruptionsprävention“ am 15. Juli verschafft einen Überblick über verschiedene Formen von Korruption, mit Schwerpunkt auf Bestechung und Grauzonen. Zur Anmeldung geht es hier.

SDGs

  • Im Online-Training „Stakeholder Engagement. Nachhaltigkeit weiterdenken und gemeinsame Ziele erreichen“ am 14.-15. Mai liegt der Fokus auf einer effizienten Gestaltung des Dialogs und der sinnvollen Einbeziehung von Stakeholdern im Kontext unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeit. Noch bis 24. April kann man sich hier einen Platz sichern.

Eine Übersicht dieser und aller weiteren Termine können Sie in der Veranstaltungsübersicht des DGCN sowie immer aktuell dem Veranstaltungskalender entnehmen.

 

 

 

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