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Corporate Social Responsibility CSR / Ehrbare Kaufleute

 

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Ausgabe November 2021 Erscheinungsdatum: 25. November 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Bedeutung nachhaltiger Entwicklungen ist in aller Munde. Sie kann nur tragfähig werden, wenn sich Menschen auf diese Leitidee als Handlungsmaxime einlassen, sie verstehen und gestalten helfen. Genau dafür Wissen, Motivation und „Handlungskompetenzen“ zu vermitteln ist Aufgabe und Ziel der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).

Kompetenzen für nachhaltiges Handeln besitzen gerade in Unternehmen eine große und wesentliche Auswirkung auf die Zukunftsfähigkeit wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Entwicklungen, und das bereits mit der Ausbildung.

Die berufliche Bildung kann und muss also einen wichtigen Beitrag dazu leisten - betrieblich im direkten Kontext der Berufe und Funktionen sowie im eigenen Handeln und für die persönliche Überzeugung.

Wie verantwortungsvolle Unternehmen auf eine nachhaltige Ausbildung setzen können, lesen Sie in diesem Newsletter. Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe auch Informationen und Veranstaltungen zu Themen wie Sustainable Finance, Sorgfaltspflichtengesetz, Corporate Digital Responsibility oder auch zu den Glasgow-Beschlüssen.

Beste Grüße

Ihr
Joachim Raschke

Aktuelles

Nachhaltig Ausbilden – von der Kür zur Pflicht

Kompetenzen im Umgang mit Nachhaltigkeit wie auch Digitalisierung sind unverzichtbare Elemente der dualen Berufsausbildung und während der gesamten Ausbildungszeit gemeinsam mit den berufsspezifischen Fachkenntnissen zu vermitteln, so die Vorgaben der verabschiedeten „Standardberufsbildposition“. Diese Positionen beschreiben verbindliche Vorgaben für alle Berufsabschlüsse.

Mit unseren digitalen Angeboten und Workshops für Ausbildungspersonal bieten wir jetzt engagierten und interessierten Betrieben den Einstieg in eine nachhaltigkeitsorientierte praxisbezogene Ausbildung. Weiteres dazu finden Sie auf unseren Themenseiten

www.ihk-nuernberg.de/nachhaltige-ausbildung

 

Sustainable Finance – was auf Unternehmen zukommt

Die neuen Offenlegungspflichten – welcher Anteil der Umsätze, Ausgaben und Investitionen mit laut Taxonomie nachhaltigen Aktivitäten in Verbindung stehen - berühren die Realwirtschaft direkt sowie indirekt über ihre Banken, Versicherungen und Lieferketten.

Im kostenfreien Webinar erfahren Sie aus erster Hand, welche Umweltthemen Kreditinstitute bei ihren Unternehmenskunden im Rahmen von Finanzierungsrunden künftig abfragen. Wie sich Unternehmen ESG-Fragen (Environmental, Social, Governance) sinnvoll nähern können, wird anhand des HVB ESG Branchenbarometers dargestellt.

Weitere Informationen zu Inhalten und Referent:innen sowie zur Anmeldung zur digitalen Veranstaltung finden Sie hier

https://www.ihk-nuernberg.de/de/veranstaltung/Sustainable-Finance-als-Game-changer-Was-sollten-Unternehmen-beachten-/1575

 

Webinar zum Lieferkettengesetz: Worum sollten sich Unternehmen jetzt kümmern?

Das Gesetz soll die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der gesamten globalen Lieferketten stärken und schützen. Im Rahmen dieser Veranstaltung am 15. Dezember wird deshalb aufgezeigt, welche rechtlichen Anforderungen das deutsche Lieferkettengesetz an Unternehmen und ihre Zulieferer in internationalen Lieferketten stellt. Aus der Praxis wird beispielhaft dargelegt, wie die Vorgaben umgesetzt werden können. Zudem werden Möglichkeiten der Unterstützung durch eine deutsche Auslandshandelskammer (AHK) und den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte erläutert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung https://www.ihk-nuernberg.de/de/veranstaltung/-Lieferkettengesetz-kann-mich-doch-nicht-betreffen-Ich-habe-schliesslich-nur-20/1624

 

Verleihung des ersten CDR-Preises am | 6.12.2021

Alles zur Preisverleihung am 6. Dezember 2021 von 15-18 Uhr mit Fachkonferenz erfahren Sie hier:

https://www.cdr-award.digital/

 

COP 26: Weltklimakonferenz einigt sich auf Umsetzungsregeln für Pariser Abkommen

Die Beschlüsse des Weltklimagipfels im Detail:

  1. Umsetzungsregeln (sog. Paris rulebook)
    Geeinigt haben sich die Vertragsparteien auf Umsetzung der in Artikel 6 Absatz 2 und 4 vorgesehenen internationalen Marktmechanismen. Diese erlauben es einem Land, einen Teil seiner Klimaziele durch die Realisierung von Klimaschutzprojekten in anderen Ländern zu erreichen. Die durch das Projekt erreichten CO2-Minderungen werden auf die Klimaziele des „Geberlandes“ angerechnet. Das „Nehmerland“ profitiert von Finanzmitteln und Technologietransfers.
    Die Staatengemeinschaft hat sich in diesem Rahmen auf Regeln verständigt, die verhindern, dass CO2-Einsparungen doppelt angerechnet werden – d. h. sowohl vom Geber- als auch Nehmerland. Solche Vorgaben sind wichtig, um sicherzustellen, dass die internationalen Marktmechanismen tatsächlich als Treiber des globalen Klimaschutzes wirken können.
    Bis zuletzt umstritten war der Umgang mit Projektgutschriften aus den Marktmechanismen des Kyoto-Protokolls, dem „Vorgänger“ des Pariser Übereinkommens. Die finale Einigung sieht als Kompromisslösung vor, dass diese zeitlich und vom Umfang her beschränkt zur Einhaltung der ersten bei den Vereinten Nationen eingereichten Klimaschutzversprechungen (nationally determined contributions) genutzt werden können. Darauf hatten insbesondere Staaten mit hohen Vorräten an Projektgutschriften, wie Brasilien, gedrängt. Die EU hat sich hierzu stets kritisch positioniert, da durch die existierenden Projektgutschriften keine zusätzlichen CO2-Einsparungen generiert werden.

    Zur Frage der zeitlichen Ausgestaltung der Klimaschutzziele in den Klimaschutzversprechungen (NDCs) konnten sich die Verhandler nicht auf verbindliche Vorgaben einigen. Die Vertragsparteien werden lediglich angehalten, bei der im Jahr 2025 vorgesehenen Einreichung von Klimaschutzversprechungen nach Möglichkeit ein Ziel für den Fünfjahreszeitraum 2031 - 2035 (statt 2031 - 2040) vorzulegen. Für die Zeit bis 2030 gibt es bislang höchst unterschiedliche Zeithorizonte, die einen Vergleich der nationalen Ziele erschweren. Auch letzte ausstehende Entscheidungen zum Transparenzrahmen wurden bei der COP26 gefällt. Im Grundsatz werden die Vertragsparteien verpflichtet, einheitliche Standards bei der Emissionsberichterstattung zu nutzen, auch wenn Entwicklungsländern gewisse Abweichungen zugestanden wurden.
  2. Neue Klimaschutzziele bereits bis Ende 2022
    In der Glasgow Climate Pact genannten Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert zu prüfen, ob bereits bis Ende 2022 neue Klimaschutzversprechungen (NDC) eingereicht werden können. Dadurch soll die bestehende Lücke zwischen den Zusagen und der zur Einhaltung des 2 °C bzw. 1,5 ° C-Ziels notwendigen CO2-Minderungen reduziert werden. Die Nichtregierungsorganisation Climate Action Tracker schätzt, dass die vorliegenden 2030-Ziele - sofern sie umgesetzt würden - zu einer Erderwärmung um 2,4 °C führen. Wird die tatsächliche, nur teilweise, politische Umsetzung mitberücksichtigt, werden sogar 2,7 °C erwartet.
  3. Kohleverstromung und Subventionen für fossile Energieträger
    In der Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert, ihre Anstrengungen hin zu einer Reduzierung der Kohleverstromung (ohne CO2-Abscheidung) und einer Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger zu beschleunigen. Ein solcher Verweis auf fossile Energien findet sich dadurch erstmals in einer COP-Entscheidung wieder. Der Versuch, im Text ein klares Bekenntnis zum weltweiten Kohleausstieg zu verankern, ist hingegen aufgrund des Widerstands einiger Länder, wie Indien und China, gescheitert. Auch beim G20-Gipfel vor der COP wurde hierzu unter den 20 wichtigsten Industrienationen keine Einigung erzielt.
  4. Klimafinanzierung
    Die Industriestaaten werden aufgefordert, die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern in den nächsten Jahren zu verdoppeln. Zudem werden sie dringend gebeten, die bestehende Lücke zur Zusage, jährlich 100 Milliarden US-Dollar an Finanzierung für Klimaschutz und Klimawandelanpassung bereitzustellen, schnell zu schließen. Die Weltklimakonferenz hat zudem entschieden, die Verhandlungen über ein Finanzierungsziel für die Zeit nach dem Jahr 2025 aufzunehmen. Bislang läuft die Finanzierungszusage nur bis zur Mitte der Dekade. Die Forderung einiger Entwicklungsländer nach einen Finanzierungsmechanismus für die Entschädigung von Klimawandelschäden erreichte keinen Konsens. Vereinbart wurde lediglich das Thema „Loss and Damage“ weiter zu diskutieren.

    Ergebnisse COP 26
 

DIHK-Informationswebinar zur Sustainable Product Initiative | 7.12.2021

Im Fokus der Planungen steht etwa die Steigerung von Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Wiederverwertbarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit. Diese Entwicklung geht auf den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und damit auf den Green Deal der Europäischen Kommission zurück. Doch welche genaue Form lässt der Vorschlag eines Rechtsrahmens der Europäischen Kommission erwarten? Worauf müssen Betriebe sich möglicherweise einstellen? Und wie bewerten deutsche Unternehmen selbst die politischen Vorhaben im Produktbereich?

Diese Fragen will der DIHK in einem - gemeinsam mit dem europäischen Kammerdachverband EUROCHAMBRES durchgeführten - Informationswebinar am 7. Dezember 2021, 10:30 bis 12:30 Uhr, beleuchten. Zu den Vortragenden gehören unter anderem Vertreter*innen der Kommission und des Europäischen Parlaments.

Das Webinar wird in englischer Sprache per Microsoft TEAMS durchgeführt.
Hier geht es zur Anmeldung.

 

EU-Kommission legt Bodenschutzstrategie vor

In der Strategie kündigt die Kommission die Erarbeitung einer legislativen Initiative (potenziell neuer Rechtsrahmen) mit konkreten Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Böden in der EU an. Dazu sieht die Strategie verschiedene punktuelle legislative Maßnahmen vor, u.a. die Weiterverfolgung der geplanten Beschränkung von PFAS und Mikroplastik unter REACH. Auch will die EU-Kommission als Option erwägen, verbindliche EU-Vorgaben zur Identifikation, Registrierung und Beseitigung von belasteten Böden vorzuschlagen.

Weitere Informationen der Kommission finden Sie hier:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_21_5917

 

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