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Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (2)

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431

Ausgabe 02 | 2020 - Juni 2020 Erscheinungsdatum: 5. Juni 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL" aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union und darüber hinaus zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wissenswertes aus der Metropolregion Nürnberg

Informationen zur Corona-Pandemie

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/

Informationen über Hygieneprodukte/medizinische Schutzausrüstung finden Sie unter
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-medizinprodukte-und-arbeitsschutz/

Hinweis: Wir bemühen uns, die veröffentlichten Informationen so aktuell wie möglich zu halten. Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, sollten unternehmerische Entscheidungen mit Bedacht und nach Einholung weiterer Informationen getroffen werden.

 

LEONARDO: Ein Duett mit dem Geist in der Maschine

Die Technische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für Musik Nürnberg kooperieren mit Steinway & Sons in dem interdisziplinären Forschungsprojekt „Spirio Sessions“ zu Künstlicher Intelligenz – konkreter: zu Künstlicher Kreativität. Als erste akademische Institution europaweit wird LEONARDO – Zentrum für Kreativität und Innovation, an dem unter anderem die TH Nürnberg und die HfM Nürnberg beteiligt sind, mittels des neuartigen Steinway & Sons-Flügels, Modell Spirio R, die Interaktion zwischen Musikerinnen und Musikern mit intelligenten Maschinen erforschen.

„Ein klassischer Konzertflügel auf höchstem Exzellenzniveau und ein hochinnovatives robotisches Digitalinstrument: Der Spirio R ist beides in einem“, erklärt Prof. Dr. Martin Ullrich, Professor für interdisziplinäre Musikforschung an der HfM Nürnberg. „Damit ist er für uns das ideale Werkzeug, um neue Welten der künstlichen Kreativität zu erschließen.“ Das analog-digitale Hybrid-Instrument des weltweit führenden Herstellers für Konzertflügel Steinway & Sons bildet den Mittelpunkt des interdisziplinären Forschungsprojekts. Dank der erarbeiteten Expertise in Forschungsprojekten zur Co-Kreation von Mensch und Maschine war es möglich, eine Entwicklungspartnerschaft zwischen LEONARDO und Steinway & Sons zu schließen und so den neuartigen Spirio R Flügel bereits mehrere Monate vor Markteinführung zu erhalten.
Die Sensorik des Instruments erlaubt es nicht nur, Tastenbewegungen in einer bisher unübertroffenen Präzision und Komplexität zu erfassen und wiederzugeben – der Flügel bietet auch digitale Analysewerkzeuge sowie eine Schnittstelle, anhand derer der Flügel mit einer Künstlichen Intelligenz erweitert werden kann. Ursprünglich wurde das Instrument entwickelt, um Live-Konzerte aus der Ferne zu geben, nun beschreitet ein Forschungsteam aus Professoren der TH Nürnberg und der HfM Nürnberg neue Wege und versucht stattdessen, die Potentiale der Schnittstelle zwischen dem Flügel und Künstlicher Intelligenz auszuloten.
Dabei kooperieren die Fachgebiete der Interdisziplinären Musikforschung der HfM Nürnberg – welche erst kürzlich im KI-Wettbewerb des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst mit einer Professur für „Künstliche Kreativität und musikalische Interaktion“ erfolgreich war – mit Wissenschaftler*innen für Maschinelles Lernen an der Fakultät Informatik der TH Nürnberg.

Das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte und finanzierte LEONARDO – Zentrum für Innovation und Kreativität ist ein Kooperationsprojekt von drei Nürnberger Hochschulen: der Technischen Hochschule Nürnberg, der Hochschule für Musik und der Akademie der Bildenden Künste. Der Fokus des Innovationszentrums liegt in diesem Jahr auf dem Themenfeld „Künstliche Intelligenz und Mensch-Maschine-Interaktion“. Genau darum dreht sich das Forschungsprojekt „Spirio Sessions“.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln innovative technologische Lösungen für ein Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine. In der jüngsten Vergangenheit gab es wiederholt Bestrebungen, eine KI auf Basis von Datenmaterial neue Kompositionen erschaffen zu lassen. Auch der Einsatz von KI als Werkzeug in der Musikproduktion wird stetig vorangetrieben. Doch klassische Herangehensweisen des maschinellen Lernens stießen dabei schnell an ihre Grenzen. „Die Ergebnisse konnte man bestenfalls als 'interessant' bezeichnen", so Prof. Dr. Korbinian Riedhammer, Professor für Softwarearchitektur und Maschinelles Lernen an der TH Nürnberg. Ein Treffen auf Augenhöhe, wie es etwa beim Schach schon lange problemlos möglich ist, hielt man in der Musik bisher noch für Science Fiction. „Darum wollen wir uns in diesem gemeinsamen Forschungsprojekt einen Schritt weiter bewegen", erläutert Prof. Dr. Korbinian Riedhammer die Kooperation zwischen LEONARDO und Steinway & Sons. „Im Mittelpunkt wird die Entwicklung künstlicher Kreativität in der Interaktion zwischen menschlichen Musizierenden, innovativen Musikinstrumenten und Künstlichen Intelligenzen stehen. Bisher konzentrierte sich die Forschung auf eine symbolische Repräsentation der Musik wie etwa MIDI, eine Art Notenschrift für Computer. Mit dem Spirio können wir nun mit der tatsächlichen Interpretation der Musik arbeiten.”

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler widmen sich komplexen Fragen: Kann eine Künstliche Intelligenz auf gleichem Niveau mit einem Menschen in einem kreativen Schöpfungsprozess in Echtzeit zusammenarbeiten – und wie kann eine solche Kooperation aussehen? Kann der Flügel in einem Jazz-Quartett improvisieren? Gar seine persönliche Note hinzufügen? Und welche Erkenntnisse erlangen wir dadurch über den vermeintlich exklusiv menschlichen Kreativprozess? Die Antworten auf diese Fragen sind dabei nicht nur für die Musik interessant: Erkenntnisse auf dem Gebiet maschinellen Klang- und Sprachverständnisses könnten langfristig auch auf andere Anwendungsszenarien wie beispielsweise die Medizin übertragen werden, so die Hoffnung des Projektteams.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

FAU setzt sich in KI-Wettbewerb durch

Insgesamt 175 Bewerbungen von Hochschulen aus ganz Bayern wurden bei dem wissenschaftsgeleiteten Wettbewerb eingereicht – die FAU konnte sich durchsetzen und darf nun vier neue Professuren einrichten: eine im Bereich der sensornahen Informatik und Sprachverarbeitung, eine im Bereich der Nano- und Materialwissenschaften und gleich zwei im Bereich KI in der Medizin.
 
„Diese vier Professuren schärfen das KI-Profil der FAU und erlauben, dass wir gezielt Akzente in zukunftsweisenden Forschungsfeldern setzen. Auf diese Weise kann die FAU ihre führende Position im Bereich der KI-Forschung weiter ausbauen – das freut mich natürlich sehr“, sagt FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger. Die Professuren aus der Hightech Agenda werden im Anfang Mai neu gegründeten Department Artificial Intelligence in Biomedical Engineering (AIBE) angesiedelt, das auf die klassische Lehrstuhlstruktur verzichtet. Auf diese Weise erleichtert die FAU den internen Austausch sowie Kooperationen.
 
Mit den vier neuen Professuren sowie den acht aus der ersten Runde, die bereits im AIBE angesiedelt sind, gehört die FAU zusammen mit den Münchner Universitäten, Würzburg und Ingolstadt zu den KI-Knoten Bayerns und stärkt gemeinsam mit der Universität Bamberg den KI-Standort Mittelfranken. In der ersten Runde wurden der FAU insgesamt 50 Professuren in Aussicht gestellt.
 
Der KI-Wettbewerb der Hightech Agenda Bayern
Eine Kommission, die sich aus 18 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzt und von dem Verfahrens- und Wettbewerbsexperten Prof. Dr. Peter Strohschneider geleitet wird, hatte die Anträge der Hochschulen in einem zweistufigen Begutachtungsprozess bewertet. Anschließend hat die Kommission eine Förderempfehlung an Wissenschaftsminister Sibler übergeben, welche Konzepte für den Wissenschaftsstandort Bayern die größte Hebelwirkung auf dem Feld der künstlichen Intelligenz entfalten können.

Quelle: FAU

 

Hightech Agenda Bayern: FAU richtet KI-Department ein

Damit nutzt die Universität die Professuren, die sie im Rahmen der Hightech Agenda Bayern für die Verstärkung des KI-Gesundheitsknotens Erlangen erhalten hat, für ein ganz entscheidendes Stück Hochschulinnovation: Sie verzichtet auf die klassische Lehrstuhlstruktur. Damit schafft die FAU beste Voraussetzungen für internen Austausch und Kooperationen. Besonders wichtig ist eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Naturwissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät. Die Professuren arbeiten entlang der drei definierten Forschungsbereiche "Prozesse am Menschen", "Daten, Sensoren und Geräte" sowie "Medizinrobotik".

Das neue Department soll auch personell maximale Schlagkraft entwickeln können: Zusätzlich zu den acht Professuren aus der Hightech-Agenda verstärkt die FAU das Department um vier Juniorprofessuren, die thematisch offen ausgeschrieben werden, sowie um vier weitere Juniorprofessuren zum Thema Digital Health.

Thematisch nimmt die FAU mit ihrem neuen Department die großen Herausforderungen im Umfeld digitaler Gesundheitsversorgung ins Visier.

Im Forschungsbereich "Prozesse am Menschen" forschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an medizinischen Prozessen, etwa in der Präzisionsmedizin oder in der digitalen medizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld. Weitere Themen sind die Neurosensorik, personalisierte Therapie sowie digitale Diagnose und Therapie.

Der Forschungsbereich "Daten, Sensoren und Geräte" widmet sich Themen der Mensch-Technik-Interaktion, so zum Beispiel bei der autonomen und intelligenten Datenakquisition oder bei der Integration, Darstellung und Visualisierung von Daten. Ebenfalls im Fokus stehen Methoden für die Bioinformatik und intelligente Materialien und Sensorik.

Im Forschungsbereich "Medizinrobotik schließlich steht neben der medizinischen Robotik – beispielhaft symbolisiert durch Pflege- oder Chirurgieroboter – die intelligente Prothetik im Mittelpunkt. Letzterer Bereich wird bei den Wearable Robotics sichtbar.

AIBE bildet so die Basis für die nachhaltige und sichtbare Etablierung des KI-Gesundheitsknotens Erlangen, wie in der Hightech Agenda Bayern vorgesehen.

Auch die Gesamtorganisation des neuen Departments passt zu dem innovativen Struktur-Piloten. Eine Geschäftsstelle unterstützt das neue Department in der Administration. Im Bereich der Technik arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer gemeinsamen Technik-/Werkstatteinheit zusammen. Weiterhin werden Planstellen, Flächen und Räume nicht mehr, wie bisher in vielen Bereichen der FAU und anderen deutschen Universitäten üblich, Lehrstühlen zugewiesen, sondern sind direkt dem Department zugeordnet und werden von dort aus bestmöglich und höchst effizient eingesetzt

"Dank der KI-Professuren aus der Hightech Agenda Bayern haben wir die einmalige Chance, eine innovative Struktur zu schaffen, die wir uns an der FAU seit Längerem wünschen, die sich aber aus naheliegenden Gründen in einem bestehenden System nicht umsetzen lässt", sagt FAU-Präsident Joachim Hornegger. "Wir sehen unser neues Department Artificial Intelligence in Biomedical Engineering – kurz AIBE – auch als Pilotversuch für eine zukunftsorientierte, moderne universitäre Organisation. Ich bin mir sicher, unsere KI-Forschung wird durch die Gründung dieses Departments neuen Zuschnitts einen weiteren immensen Schub bekommen." Damit profitiere die FAU, so Hornegger, gleich in zweifacher Hinsicht von der Hightech Agenda Bayern – forscherisch und organisatorisch.

Auch für künftige Studierendengenerationen ist die Gründung von AIBE eine gute Nachricht: Das neue Department wird einen neuen konsekutiven Bachelor-/Master-Studiengang Artificial Intelligence (AI) einrichten. Damit schafft die FAU gezielt neue Hightech-Studienplätze für Bayern und KI-Nachwuchs für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Dazu Prof. Dr. Andreas Fröba, Dekan der Technischen Fakultät der FAU: "Die FAU mit ihrer starken Technischen Fakultät ist gerade in den Technikwissenschaften schon jetzt bei Studierenden sehr gefragt. Mit einem Studiengang Artificial Intelligence, der sehr gezielt die unterschiedlichen Perspektiven rund um das große Zukunftsthema KI aufgreift, bietet die FAU hier eine weitere tolle Chance für junge Menschen, genau die Kompetenzen zu erwerben, die unsere Gesellschaft nach vorne bringen und nach denen der Arbeitsmarkt verlangt."

Quelle: Pressemitteilung der FAU

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Innovationskunst aus der Metropolregion Nürnberg: gemeinsam gegen COVID-19

Der Aufruf trifft in der Metropolregion auf Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich durch eine hohe Lösungskompetenz und Innovationskraft auszeichnen. In der Initiative Innovationskunst sind maßgebliche Akteure aus der Metropolregion zusammengeschlossen, die am Tag der Innovation und Kreativität ihre Beiträge zu dieser Herausforderung gemeinsam kommunizieren.

Siemens Healthineers unterstützen durch innovative Bildgebungsverfahren
Das Medizintechnikunternehmen Siemens Healthineers steht dem Gesundheitssystem als Partner zur Seite und ist in enger Abstimmung mit Politik und Gesundheitsdienstleistern auf der ganzen Welt, um sicherzustellen, dass die Menschen bestmöglichen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten.

In der aktuellen Lage kommen Computertomografen (CT) zum Einsatz, um Patienten mit akutem oder drohendem Lungenversagen zu überwachen und die notwendigen Therapien sicherzustellen - vor allem bei der intensivmedizinischen Behandlung von beatmeten Patienten. Die Verwendung neuartiger Zinn-Vorfilterung ermöglicht eine hohe Bildqualität bei niedrigsten Dosiswerten und ist daher auch für Verlaufskontrollen gut geeignet. Siemens Healthineers bietet Krankenhäusern für die Untersuchung von Covid-19-Patienten zusätzlich CT-Untersuchungsräume in Containern an, um damit ihre Untersuchungskapazitäten zu erhöhen und um betroffene Patienten separieren zu können. Ergänzend zu CTs werden Röntgen- und Ultraschallgeräte im gesamten Versorgungsprozess von Erkrankten eingesetzt. Diese Geräte, genauso wie Blutgassysteme zur Überwachung der Beatmungspatienten, versucht Siemens Healthineers überall dort vorzuhalten, wo Patienten schnell und zuverlässig versorgt werden müssen. Der Medizintechnikhersteller arbeitet täglich an weiteren Innovationen unter zu Hilfenahme modernster Werkzeuge wie Algorithmen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Diese KI-Algorithmen können zukünftig helfen, sehr schnell Schädigungen des Lungengewebes in CT-Aufnahmen zu erkennen. Hinzu kommen bestehende digitale Dienste, die es medizinischem Personal ermöglichen, Systeme des Unternehmens ortsunabhängig und damit ohne Infektionsrisiko sicher und effizient zu bedienen sowie die Entwicklung eines SARS-CoV-2-Virus-Tests.

Quelle: Metropolregion Nürnberg

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Neue Ausschreibungen und Veröffentlichungen

Aktuelle Informationen über Förderprogramme und -bekanntmachungen sowie Ihre Bewerbungstermine finden Sie hier und hier.

BMBF: Broschüre "Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung 2017–2018" Weitere Informationen finden Sie hier.

BMWi: Broschüre "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik" - Ausgabe April 2020 Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Nordbayerische Gründer haben die Zukunft fest im Blick

Quelle: BayStartUp GmbH

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

CORONA: Online-Angebot der FAU "Initiativen, die helfen"

Mit dabei sind zum Beispiel zwei Projekte, in denen unterschiedliche Disziplinen zusammenarbeiten, um Schutzbrillen und Atemmasken für medizinische Einrichtungen herzustellen: https://www.fau.de/corona/initiativen/.

Prof. Dr. Dirk Schubert etwa hat ein einfaches Verfahren entwickelt, wie er und sein Team am Lehrstuhl für Polymerwerkstoffe Atemschutzmasken aus Meltblown-Filtervlies herstellen können. Klinika oder medizinische Einrichtungen der FAU, die keinen Nachschub an Masken mehr bekommen, könnten auf dieses Produkt ausweichen. Mehr dazu unter: https://www.fau.de/2020/04/news/alternative-atemmasken/

Zudem haben sich Lehrstühle und Einrichtungen der FAU mit der Landesforschungseinrichtung NMF GmbH zusammengetan, um dringend benötigte Schutzbrillen für das medizinische Fachpersonal am Universitätsklinikum Erlangen herzustellen. Mehr dazu unter:  https://www.fau.de/2020/04/news/schutzbrillen-fuer-das-uni-klinikum-erlangen/

Quelle: FAU

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Studie der TH Nürnberg zu ethischen Aspekten im Roboterjournalismus

Der Begriff Roboterjournalismus umfasst von Computerprogrammen automatisch generierte journalistische Texte. Die Grundlage dafür bilden strukturierte und in der Regel aktuelle Daten sowie Textbausteine, die vorab erstellt wurden. Im Gegensatz zum Industrieroboter handelt es sich beim journalistischen Roboter um eine Software. Doch können Roboter auch gute Texte schreiben? Und das womöglich sogar schneller und besser als Journalistinnen und Journalisten? Wie sollte die Branche mit der algorithmischen Textproduktion umgehen?

Wissenschaftler der TH Nürnberg und der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg haben eine Studie zu den ethischen Aspekten im  Roboterjournalismus durchgeführt. Grundlage ist eine Online-Umfrage mit 117 Teilnehmenden, darunter Journalisten, Ausbilder sowie Vertreter von Journalismus-Verbänden.

Die Teilnehmenden sind überwiegend dafür, die automatisch generierten Texte auch als solche zu kennzeichnen. Die Umfrage hat ergeben, dass sich die meisten eine einheitliche Kennzeichnung wünschen, die der Deutsche Presserat regeln sollte. Im Gegensatz dazu geben 71 Prozent der Befragten an, dass sie bei der Suchmaschinenfunktion im Internet keine Unterscheidung von journalistischen Texten und Computertexten brauchen.

Die Umfrage verdeutlicht, dass der Roboterjournalismus in der Branche zwar bereits wahrgenommen wird, die Etablierung und der ethische Umgang jedoch ein deutlich größeres Engagement aller Beteiligten benötigen.

Quelle: TH Nürnberg

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Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

 

Wissenswertes aus Deutschland

750 Millionen Euro...

 

BMBF fördert soziale Innovationen

Das BMBF fördert die Entwicklung sozialer Innovationen, die aus wissenschaftlichen Fragestellungen abgeleitet wurden. Die Art der Innovation ist frei wählbar und benötigt keine technologische Komponente oder eine Gewinnorientierung. Gegenstand der Förderung Gesucht werden Projektideen für soziale Innovationen, die eine gesellschaftliche Relevanz haben. Die eingereichten Ideen müssen den folgenden Themenbereichen zugeordnet werden:

  • virtuell und real
  • Stadt und Land
  • jung und alt

Zielgruppe Die Teilnahmeberechtigung ist breit gefächert. Teilnehmen dürfen u. a.:

  • volljährige natürliche Personen
  • nichtstaatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen)
  • Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden)
  • Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und KMU
  • Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen

Phasen, Zeitplan und Förderhöhe

 1. Ideenwettbewerb mit anschließender Konzeptphase

Ideen können bis spätestens 30. Juni 2020 elektronisch als zweiseitige Ideenskizze oder zweiminütiges Video hier eingereicht werden. Insgesamt erhalten 30 Ideen ein zweckgebundenes Preisgeld in Höhe von jeweils 12 500 Euro. Der voraussichtliche Start der Konzeptphase ist am 2. November 2020. Sie dauert sechs Monate.

 2. Erprobungsphase

Nach abgeschlossener Konzeptphase werden bis zu zehn Projekte im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojekts gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnern in Lern- und Experimentierräumen erprobt. Für diesen Zeitraum werden Zuschüsse von bis zu 200 000 Euro pro Projekt gewährt.

 3. Praxisphase

Bei einer positiven Begutachtung der Projekte am Ende der Erprobungsphase ist eine Anschlussförderung von weiteren zusätzlichen 36 Monaten möglich. Diese dient zur Umsetzung von besonders vielversprechenden Projekten in die Praxis. Details zur Anschlussförderung werden den Projekten gesondert mitgeteilt.


Quelle: BMBF

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BMBF plant Milliarden-Investitionen in Forschung und Entwicklung

Als Reaktion auf die Folgen der Pandemie und als Beginn eines nachhaltigen Aufschwungs soll das 10 Milliarden schwere Aktivierungsprogramm Klimaschutz und Digitalisierung in den folgenden Bereichen stärken:

  1.  Ausrüster der Welt: Ausbau der Kompetenzen im Wachstumsfeld des Grünen Wasserstoffs
  2. Künstliche Intelligenz: Aufbau eines europäischen KI-Netzwerks „KI made in Europe“
  3. Forschungsinvestitionen anreizen: 100-Prozent-Förderung bei KMU-innovativ und KMU-NetC, Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung durch eine Erhöhung des Förderdeckels von 500.000 Euro auf eine Million Euro pro Jahr.
  4. Autonomie im Wachstumsmarkt Gesundheit: Hochschulmedizin mit den neuesten Technologien für personalisierte Medizin ausstatten, Digitalisierung von Prozessen in Forschung und Versorgung, Medizintechnik und die pharmazeutische Forschung stärken
  5. Investitionen in Bildungs- und Forschungsinfrastrukturen: Modernisierung des Schulsystems, Ganztagsausbau der Grundschulen

Quelle: BMBF

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Corona: Konkretisierungen des Arbeitsschutzstandards

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COVID-19: DIN stellt Normen für medizinische Ausrüstung zur Verfügung

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Ergebnisse BMWi-Umfrage: Unternehmen passen Innovationsvorhaben der Krise an

Rund 1.800 innovative Unternehmen haben an der Online-Befragung teilgenommen, 86 Prozent davon KMU. Der Großteil der Unternehmen wird die Laufzeit seiner Innovationsprojekte verschieben bzw. verlängern (75 Prozent), 54 Prozent unterbrechen Projekte. Während 24 Prozent der Unternehmen angeben, Projekte abzubrechen, wollen auch 21 Prozent in der Krise neue FuEuI-Aktivitäten starten. Großunternehmen passen Umfang und Fortführung ihrer Planungen dabei insgesamt stärker an als KMU.

Die Ergebnisse der Befragung will das BMWi nutzen, um seine innovations- und digitalpolitischen Förderprogramme und -initiativen weiter zu optimieren. Zuletzt hat das BMWi im Lichte der Corona-Krise einige Maßnahmen in seinen Förderprogrammen umgesetzt, die mehr Flexibilisierung bei der Nutzung der Programme ermöglichen somit die Teilnahme für den innovativen Mittelstand erleichtern.


Quelle: VDI TZ

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FAQ-Liste zur steuerlichen Forschungsförderung des BMBF

Das Ausschreibungsverfahren zur Bestimmung der zukünftigen Bescheinigungsstelle(n) wird derzeit durchgeführt. Nach Beauftragung der Stellen werden diese im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Es ist damit zu rechnen, dass eine Antragsstellung voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2020 möglich ist. Die FAQ-Liste finden Sie hier.

Quelle: BMBF

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Grafik des Monats

Quelle: 3. DIHK Blitzumfrage Mai 2020

 

 

BMWi: Öffentliche Beschaffung für Innovationen nutzen

 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Online-Befragung zur innovativen öffentlichen Beschaffung gestartet. Innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups einerseits sowie öffentliche Auftraggeber andererseits können bis zum 5. Juni teilnehmen, um über ihre Erfahrungen miteinander zu berichten und Verbesserungsvorschläge zu machen. Ziel des BMWi ist es, das Potenzial der öffentlichen Beschaffung besser zu nutzen, um innovativen Lösungen von Unternehmen zum Markterfolg zu verhelfen.
Thomas Jarzombek, Beauftragter für die Digitale Wirtschaft und Start-ups des BMWi: „Es ist wichtig, dass die öffentliche Beschaffung auch von den innovativen Lösungen der kleinen Unternehmen, Mittelständler und Start-ups profitiert und umgekehrt. Bundesweit gibt es circa 30.000 Beschaffungsstellen, darunter auch viele öffentliche Betriebe. Als Einkäufer bieten sie ein riesiges Potenzial für KMU und Start-ups, das aber noch zu selten genutzt wird. Um diese Win-win-Situationen auszubauen, wollen wir wissen, wie wir Start-ups und innovativen KMU als Anbieter den Zugang zur öffentlichen Beschaffung erleichtern können.“
Das gesamte Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt bei jährlich über 350 Milliarden Euro. Sowohl quantitativ als auch qualitativ bietet sie großes Potenzial für die Innovationsförderung und den Technologietransfer. Im Auftrag des BMWi arbeitet daher das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) daran, die innovative öffentliche Beschaffung in Deutschland zu stärken. KOINNO unterstützt die Akteure unter anderem durch Webinare und Seminare, mit Einzelfallberatungen, einer Online-Toolbox sowie einem E-Learning zur Kompetenzvermittlung.
Die aktuelle Online-Befragung soll aus Sicht der beteiligten Akteure Wege aufzeigen, um die innovative öffentliche Beschaffung in Deutschland weiter voranzubringen. Öffentliche Auftraggeber (Beschaffer) sowie Unternehmen, die innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind zur Teilnahme aufgerufen. Ihre Rückmeldungen werden anonymisiert ausgewertet und in konkrete Handlungsempfehlungen überführt. Die gewonnenen Erkenntnisse finden Eingang in die Transferinitiative des BMWi. Die Online-Befragung dauert circa 10 Minuten.
Nähere Informationen zur Umfrage und eine Videobotschaft von Thomas Jarzombek zum Thema innovative öffentliche Beschaffung finden Sie hier.
 
Quelle: BMWi
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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

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Meilenstein für Unternehmen der digitalen Gesundheitswirtschaft

Mit der am 22. April 2020 in Kraft getretenen Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) können Hersteller beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufnahme ihres Produktes in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) beantragen.

Grundlage ist das im Januar 2020 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

Zusätzliche Orientierung soll der  vom BfArM veröffentlichte Leitfaden für das "Fast-Track-Verfahren" geben. Er gibt einen genauen Überblick über die zu erfüllenden Anforderungen, den Ablauf des Verfahrens und die Bewertungsgrundlagen. 

Quelle: BfArM, Bundesgesetzblatt

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SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

§ 7 verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von versorgungsrelevanten Produkten, u.a. Medizinprodukte, Diagnostika, Hilfsmittel, Schutzausrüstung und Desinfektionsprodukte, dem BMG Auskunft über Bestände, Lagerorte, Produktion, Vertrieb und Preise zu erteilen. Die Hersteller und Vertreiber müssen eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung dieser Produkte sicherstellen. Die Preise für die Produkte müssen sich an den Kosten der Bereitstellung orientieren. Aufschläge aufgrund der epidemischen Lage dürfen nicht verlangt werden. Schlussendlich müssen die Firmen Vorkehrungen gegen Horten und gezielte Marktverknappung treffen.

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Der Botendienst von Apotheken wird mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro je Apotheke zur Beschaffung von Schutzausrüstung für die Boten gefördert. Jede Lieferung wird mit 5 Euro je Lieferort vergütet; dies gilt bis zum 30. September 2020.
  • Apotheken erhalten mehr Möglichkeiten, verordnete Arzneimittel bei Nicht-Verfügbarkeit auszutauschen, damit Patientinnen und Patienten ohne zusätzliche Arztkontakte auch bei Lieferengpässen unbürokratisch mit den notwendigen Arzneimitteln versorgt werden. Auch die Abgabe von Teilmengen einer Packung wird erlaubt und hinsichtlich der Vergütung geregelt.
  • Der erleichterte Austausch verordneter Arzneimittel kann von den Krankenkassen bei den Abrechnungen mit den Apotheken nicht beanstandet werden.
  • Krankenhäuser erhalten im Rahmen des Entlassmanagements erweiterte Möglichkeiten zur Verschreibung von Arzneimitteln und Verbrauchsmaterial sowie für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
  • Den zuständigen Behörden wird ermöglicht, zur Sicherstellung einer ausreichenden Arzneimittelversorgung im Einzelfall Abweichungen von apothekenrechtlichen Vorschriften zuzulassen.
  • BMG und von diesem benannte Stellen können von Herstellern und Vertreibern von versorgungsrelevanten Produkten des medizinischen Bedarfs Auskünfte etwa zu Produktionsmengen, Lagerbeständen und Preisen verlangen.
  • Hersteller und Vertreiber von versorgungsrelevanten Produkten des medizinischen Bedarfs stellen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung der Produkte sicher. Zudem dürfen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Aufschläge aufgrund der epidemischen Lage erhoben werden.
  • Verstöße gegen die Auskunftspflicht und das Verbot der Erhebung von Aufschlägen können nach dem Infektionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Apotheken dürfen Betäubungsmittel an eine andere Apotheke abgeben, um die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln entsprechend der jeweiligen Bedarfslage zu erhöhen.
  • Substitutionsärzte erhalten die Möglichkeit, bei der Behandlung von opioidabhängigen Menschen von Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen, soweit dieses ärztlich vertretbar ist.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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ZiM-Förderung: Fragen und Antworten zum Antrags- und Förderverfahren in der COVID-19-Krise

Beispielsweise wurden folgende Fragen beantwortet:

  • Können Laufzeitverlängerungen gewährt werden, sofern die Arbeiten im Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, nicht abgeschlossen werden können?
  • Ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung und Begutachtung von Projektanträgen zu rechnen?
  • Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen derzeit im ZIM, Unternehmen bei geschwächter Liquidität und Forschungseinrichtungen bei Finanzierungsproblemen zu unterstützen?
  • Wie wird mit finanziellem Mehrbedarf verfahren, der infolge der Corona-Pandemie entsteht (z. B. Personalausgaben für die Weiterbeschäftigung von Projektmitarbeiter*innen aufgrund von Coronabedingten Veränderungen im Arbeitsplan)?
  • Wie wird bei der Abrechnung laufender Projekte mit Projektmitarbeitern verfahren, die Kurzarbeitergeld beziehen? Wie ist bei Zahlungsanforderung und Projektabrechnung zu verfahren, wenn ein Unternehmen temporär schließt?

Quelle: BMWi

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Wissenswertes aus der EU | Internationales

Britische Tech-Startups erhalten Unterstützungen in Milliardenhöhe

Insgesamt 500 Millionen GBP stehen für wachstumsstarke Unternehmen zur Verfügung, die zwischen 125.000 GBP und 5 Millionen GBP in Form von Darlehen erhalten können. Voraussetzung für deren Erhalt ist, dass die staatlichen Mittel durch private Investitionen in mindestens gleicher Höhe ergänzt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens £250.000 an Eigenkapitalinvestitionen von Drittinvestoren aufgenommen haben. Die Mittel werden über den sogenannten Future Fond von der British Business Bank zwischen Mai und September verfügbar sein. Die britische Regierung stattet den Fond zu Beginn mit 250 Millionen GBP aus.
Die übrigen Mittel in Höhe von 750 Millionen GBP werden in Form von Zuschüssen und Darlehen über Programme von Innovate UK an forschungs- und entwicklungsintensive kleine und mittlere Unternehmen vergeben.
Ziel der Regierung ist es, die Innovationskraft britischer Unternehmen während der Corona-Pandemie zu bewahren.

Quelle: Kooperation international

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EU erlaubt COVID-19 bezogene Innovations- und Investitionsbeihilfen

Die folgenden drei Regelungen für Beihilfen richten sich an Vorhaben, die ab dem 1. Februar 2020 gestartet sind, sowie Vorhaben, die vor dem 1. Februar 2020 begonnen wurden, aber bei denen Beihilfen erforderlich sind, um diese zu beschleunigen oder zu erweitern. Beihilfegebende Stellen können nach dieser Regelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen bis zum 31. Dezember 2020 gewähren. Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen oder Steuervorteilen geleistet. Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, dürfen keine Beihilfen nach den folgenden Regelungen gewährt werden.

  1. Beihilfen für COVID-19 betreffende Forschung und Entwicklung (FuE)

    Gegenstand der Beihilfe: FuE-Vorhaben von Unternehmen zur Erforschung von COVID-19 sowie von anderen Viruserkrankungen, wenn diese Forschung für COVID-19 relevant ist. Beihilfeempfänger sind verpflichtet, Dritten im europäischen Wirtschaftsraum nichtexklusive Lizenzen zu Marktbedingungen zu gewähren. Eine Beihilfegewährung an Auftragnehmer von Auftragsforschung ist ausgeschlossen.

    Höhe der Beihilfe: 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung und 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (bis zu 95 Prozent bei grenzübergreifender Zusammenarbeit oder wenn mehrere EU-Mitgliedstaaten die Unterstützung leisten).

  2. Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen

    Gegenstand der Beihilfe: Der Auf- bzw. Ausbau von Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen, die erforderlich sind, um COVID-19 betreffende Produkte bis zur ersten gewerblichen Nutzung vor der Massenproduktion zu entwickeln, zu erproben und hoch zu skalieren. Das Investitionsvorhaben muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe abgeschlossen werden, ansonsten sind 25 Prozent der Beihilfe zurückzuzahlen. Die Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen müssen mehreren Nutzern offenstehen.

    Höhe der Beihilfe: 75 Prozent der beihilfefähigen Kosten oder bis zu 90 Prozent, wenn das Vorhaben innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Gewährung abgeschlossen wird oder mehrere Mitgliedstaaten der EU die Unterstützung leisten.

  3. Investitionsbeihilfen für die Herstellung von COVID-19 betreffenden Produkten

    Gegenstand der Beihilfe: Die Herstellung von COVID-19 betreffenden Produkten, z. B. für COVID-19 betreffende Arzneimittel (einschließlich Impfstoffen) und Therapien, entsprechende Zwischenprodukte sowie pharmazeutische Wirkstoffe und Rohstoffe, Medizinprodukte, Krankenhaus- und medizinische Ausrüstung (einschließlich Beatmungsgeräte, Schutzkleidung und -ausrüstung sowie Diagnoseausrüstung) und die dafür benötigten Rohstoffe, Desinfektionsmittel und entsprechende Zwischenprodukte sowie die für ihre Herstellung benötigten chemischen Rohstoffe, und Instrumente für die Datenerfassung/-verarbeitung. Das Investitionsvorhaben muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe abgeschlossen werden, ansonsten sind 25 Prozent der Beihilfe zurückzuzahlen. Beihilfefähige Kosten sind alle direkt zuordenbaren Herstellungskosten, z. B. Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, die Anschaffung oder Umrüstung von Anlagen und Ausrüstungen, sonstige materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie die Kosten für Testläufe der neuen Produktionsanlagen.

    Höhe der Beihilfe: 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten oder bis zu 95 Prozent, wenn das Vorhaben innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Gewährung abgeschlossen wird oder mehrere Mitgliedstaaten der EU die Unterstützung leisten.


Quelle: Europäische Kommission

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EU und Afrika bauen Forschungskooperationen zum Thema Coronavirus aus

Um effektiver gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 vorgehen zu können, baut die EU die Forschungs- und Innovationskooperationen mit afrikanischen Staaten aus. Dazu hat die European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) drei neue Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 28 Mio. Euro aufgesetzt, die aus Horizont 2020-Mitteln kommen sollen. Die Ausschreibungen wurden am 3. und 10. April gestartet und stellen Fördermittel für folgende Zwecke bereit:

  • Forschung zur Entwicklung von Point-of-Care-Diagnostik und Validierung von Tests sowie Studien zu vielversprechenden Wirkstoffen;
  • Ausbau von Kapazitäten in der klinischen Forschung und Stärkung regionaler Netzwerke, um länderübergreifende klinische Studien durchführen zu können;
  • Aufbau von epidemiologischer Expertise in Staaten südlich der Sahara in Kooperation mit dem Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC).

Quelle: Kooperation international

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

EU-Kommission bietet neues Übersetzungstool für KMU an

Das sichere Tool unterstützt KMU, bei der Übersetzung von Unterlagen und Texten in 27 Sprachen und hilft somit Zeit und Geld zu sparen. Die Vertraulichkeit und Sicherheit aller übersetzer Daten sind garantiert. Das Tool wird von öffentlichen Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten bereits in breitem Umfang genutzt und als zuverlässiges Instrument geschätzt. Abgedeckt werden alle 24 offiziellen Sprachen sowie Isländisch, Norwegisch und Russisch.

 

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Medizinprodukte: EU-Kommission hat MDR-Geltungsbeginn um ein Jahr verschoben

Um alle Kapazitäten auf die Bekämpfung des Coronavirus zu konzentrieren, plant die Europäische Kommission, die EU-MDR um ein Jahr zu verschieben. Inmitten der Corona-Krise erscheint das auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht. Alle MDR-gebeutelten Medizinproduktehersteller dürfen aufatmen. Dabei hatte sich im Vorfeld abgezeichnet, dass der 25. Mai 2020 nicht als Termin für das Ende der Übergangsfrist zu halten sein wird, ist doch die Liste ungeklärter Fragen und Verfahren noch zu lang.

Quelle: Europäische Kommission

  Ansprechpartner/in

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Europäisches COVID 19 Data Portal gestartet

Ziel ist es, die verfügbaren Forschungsdaten schnell zu sammeln und gemeinsam zu nutzen. "Um dieses Virus zu besiegen, brauchen wir einen Impfstoff, bessere Behandlungsmethoden und breit angelegte Tests. Wissenschaftler auf der ganzen Welt haben bereits eine Fülle von Erkenntnissen über das neue Coronavirus gewonnen. Aber kein Forscher, Labor oder Land wird die Lösung auf die Schnelle allein finden", sagte Präsidentin Ursula von der Leyen in einer Videobotschaft zum Start der neuen Forschungsdatenbank. "Deshalb wollen wir den Wissenschaftlern helfen, auf Daten der Kollegen zuzugreifen und eigene mit anderen zu teilen – über Fachdisziplinen, Gesundheitssysteme und Grenzen hinweg."

Mit der EU-Datenplattform Covid19 werden Forscher in der Lage sein, viel neues Wissen über das Coronavirus zentral zu speichern, auszutauschen und zu analysieren, von Erkenntnissen auf dem Feld der Genetik bis hin zu Mikroskopie- und klinischen Daten. "Wir erwarten, dass Experten rund um den Globus innerhalb weniger Tage Tausende von DNA-Sequenzen und Zehntausende von Forschungsartikeln hochladen", so von der Leyen. "Ich habe den größten Respekt für all diejenigen, die ihre Tage, und oft auch Nächte, zum Wohle aller in Labors verbringen. Und ich möchte alle Forscher einladen, unser Angebot anzunehmen und die EU-Datenplattform ausgiebig für ihre Arbeit zu nutzen. Gemeinsam werden wir schneller Mittel und Wege finden, dieses Virus zu besiegen!"

Die Plattform ist Teil des ERAvsCorona-Aktionsplans und ein weiterer Meilenstein beim Einsatz der EU, Forscher in Europa und auf der ganzen Welt im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch zu unterstützen. Die neue Plattform wird ein offenes, vertrauenswürdiges und skalierbares europäisches und globales Umfeld bieten, in dem Wissenschaftler Datensätze wie DNA-Sequenzen, Proteinstrukturen, Daten aus der vorklinischen Forschung und klinischen Studien sowie epidemiologische Daten speichern und austauschen können. Die Plattform ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der EU-Kommission, des Europäischen Instituts für Bioinformatik des Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie (EMBL-EBI), der Infrastruktur Elixir und des Projekts COMPARE sowie der EU-Mitgliedstaaten und anderer Partner.

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EU veröffentlicht Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz

Das Weißbuch Künstliche Intelligenz umfasst zwei Säulen. Unter dem Titel „Ökosystem der Exzellenz“ schlägt die Europäische Kommission Maßnahmen vor, die darauf zielen, in Partnerschaft zwischen öffentlichem und Privatsektor Ressourcen zu mobilisieren, um entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Akzeptanz und Adaption von KI-Lösungen – insbesondere auch in KMU – zu beschleunigen, angefangen bei Forschung und Innovation. Zudem soll ein „Ökosystem des Vertrauens“ geschaffen werden; ein Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Rechtssicherheit für Entwickler, Anwender, Behörden und Bürger herstellt und Vertrauen in KI-Anwendungen fördert. Der DIHK beteiligt sich mit einer Konsultation.

Quelle: EU-Kommission, DIHK

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Kommission legt Entwurf für EU-Haushalt 2021-2027 vor: Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus

Die vorgeschlagenen Mittel des langfristigen EU-Haushalts 2021-2027 betragen nach der Überarbeitung insgesamt 1,85 Billionen Euro.
Der von der Kommission angestrebte „Green Deal“ soll als Aufbaustrategie dienen, um Digitalisierung und Nachhaltigkeit in der EU langfristig zu stärken. Die Aufstockung von Horizont Europa soll in diesem Zusammenhang grundlegende Forschung in den Bereichen Gesundheit und Resilienz sowie grüner und digitaler Wandel finanzieren.

Auch adressiert werden: Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, Ausbau erneuerbarer Energien, saubere Wasserstoffwirtschaft, Verkehr und Logistik sowie Investitionen in mehr und bessere Konnektivität, insbesondere in die rasche Einführung von 5G-Netzen. Darüber hinaus stehen auf dem Programm: Eine stärkere industrielle und technologische Präsenz in strategischen Sektoren, einschließlich Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Hochleistungsrechnen und Cloud, der Aufbau einer echten Datenwirtschaft und eine erhöhte Cybersicherheit.


Quelle: Europäische Kommission

 

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