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Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL

 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

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Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431

Ausgabe 04 | 2019 - Dezember 2019 Erscheinungsdatum: 27. Dezember 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL" aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union und darüber hinaus zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wissenswertes aus der Metropolregion Nürnberg

Forderung der deutschen IHKs nach Forschungsförderung umgesetzt

Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung ist ein Meilenstein und eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Projektförderung, die die IHK Nürnberg seit Jahren einfordert.

Um einen möglichst großen Effekt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen, wird beim Innovationsvorhaben auch die Auftragsforschung beim Auftraggeber unterstützt. Damit werden Anreize gerade für Unternehmen ohne eigenes Forschungspersonal zum Austausch mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gesetzt. Die Förderung erfolgt themenoffen und erreicht daher auch Forschungsbereiche, die jetzt noch nicht im Rampenlicht stehen, aber Potential für zukunftsweisende Innovationen haben.

Angesichts einer sich eintrübenden Konjunktur sowie tiefgreifender technologischer Transformationsprozesse der Wirtschaft kommt das FzulG genau zum richtigen Zeitpunkt. Die meisten OECD-Länder nutzen die steuerliche Förderung seit Jahren. Mit dem Gesetz wird in Deutschland jetzt ein Standortnachteil beseitigt.

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Was konkret verbirgt sich hinter der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Erstmalig wird in Deutschland die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung steuerlich gefördert. Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten bis maximal 2 Mio. Euro. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Personalausgaben, höchstens 500 000 Euro.

Bei der Auftragsforschung erhält der Auftraggeber die Förderung. Die förderfähigen Aufwendungen betragen 60 Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Die Auftragsforschung wird nur dann begünstigt, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet.

Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als eigenbetriebliche Forschung und/oder als Auftragsforschung, als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten mit mindestens einem anderen Unternehmen oder als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Förderfähige Aufwendungen sind die beim Anspruchsberechtigten dem Lohnsteuerabzug gemäß § 38 Abs. 1 EStG unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeitnehmer, die der Arbeitnehmer unmittelbar vom Arbeitgeber erhält sowie die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.

Die Summe, der für ein FuE-Vorhaben gewährten staatlichen Beihilfen, darf - einschließlich der Forschungszulagen nach diesem Gesetz - pro Unternehmen und pro Vorhaben den Betrag von 15 Mio. Euro nicht überschreiten.

Eine Doppelförderung mit anderen Förderungen, staatlichen Beihilfen oder EU-Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt. Die bescheinigende Stelle wird noch festgelegt.

Die Forschungszulage ist in einem Forschungszulagenbescheid festzusetzen. Die festgesetzte Forschungszulage wird bei der nächsten Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Die Leistung erfolgt aus den Einnahmen an Einkommensteuer, bei Steuerpflichtigen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes aus den Einnahmen an Körperschaftsteuer. Bei Kapitalgesellschaften erhält das Unternehmen direkt die Förderung; bei Personengesellschaften erhalten die Gesellschafter die Förderung – und nicht das Unternehmen selbst. Dies sind Vorgaben der EU-Kommission.

Quelle: DIHK

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High-Tech-Brücke nach Kalifornien

Dieses Ziel verfolgt das Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum (BaCaTeC), das  an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) angesiedelt ist. Das  Zentrum wurde im Jahr 2000 auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung eröffnet  und ist eine gemeinsame Einrichtung aller bayerischen Hochschulen. Das zentrale  Büro hat seinen Sitz in Erlangen an der FAU, eine Dependance ist an der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in San Francisco erreichbar. Inhaltlich konzentriert sich das Zentrum auf die High-Tech-Bereiche Umwelttechnologie, Neue Werkstoffe, Maschinenbau, Lebenswissenschaften sowie Informations- und Kommunikationstechnologie, so BaCaTeC-Geschäftsführer Dr. Rainer Rosenzweig.

Den Schwerpunkt legte BaCaTeC bisher auf die Zusammenarbeit zwischen  Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bayern und Kalifornien. Mit dem neuen Förderprogramm "Joined Public-Private Proposals" haben nun aber auch Unternehmen die Möglichkeit, in Kooperation mit Hochschulen Förderanträge zu  stellen. Es bietet die Möglichkeit, sich zusammen mit einer antragsberechtigten  bayerischen Hochschule an einem projektbezogenen Austausch von Wissenschaft-lern zu beteiligen. Gewährt werden Zuschüsse für Fahrt- und Aufenthaltskosten. Voraussetzung ist, dass sich das Unternehmen mit 50 Prozent an den anfallenden Projektkosten beteiligt.


Förderanträge können zum 15. April und zum 15. Oktober eines jeden Jahres gestellt werden. Die Antragstellung sei unbürokratisch und mit geringem Aufwand machbar, so Rosenzweig. Per E-Mail seien maximal zwei Din-A4-Seiten als PDF-Datei einzureichen.

Zwei Beispiele für bayerisch-kalifornische Forschungsprojekte, an denen ein Unternehmen beteiligt war und die über das BaCaTeC gefördert wurden: In einem Vorhaben wurden Röntgenquellen, die bislang nur in Großforschungszentren für  hoch sensitive Messungen einsetzt wurden, für den Einsatz in Labors von Universitäten und Industrieunternehmen modifiziert. Ein anderes Projekt betraf die Augenheilkunde: Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft entwickelten ein Sehtraining für Patienten, die unter einer starken Sehschwäche eines Auges leiden und deren räumliches Sehvermögen damit stark eingeschränkt ist.

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Neue Rangliste der 100 innovativsten Universitäten weltweit - Mittelfranken mit Spitzenplatz

Wie in den vergangenen fünf Jahren führt die Stanford University das Reuters Ranking of the World’s Most Innovative Universities vor dem Massachusetts Institute of Technology und der Havard Universität an. Insgesamt acht US-amerikanische Universitäten sind unter den besten zehn vertreten, zudem die KU Leuven (Belgien) und das Imperial College London (Großbritannien) auf den Rängen sieben und zehn.

Auch insgesamt dominieren die US-Universitäten die Liste, die wie im Vorjahr 46 der 100 innovativsten Hochschulen ausmachen; gefolgt von Deutschland, das wie im Jahr 2018 mit neun Platzierungen auf Platz zwei der Länderwertung liegt. Frankreich folgt mit insgesamt acht Universitäten, drei mehr als noch im Vorjahr, und gehört damit zu den Gewinnern des diesjährigen Rankings. Großbritannien, Südkorea und Japan sind mit jeweils sechs Platzierungen vertreten, sowie vier Einrichtungen aus China, je drei aus den Niederlanden und der Schweiz, Hochschulen aus Belgien, Kanada, Israel und Singapur sind jeweils zweimal vertreten sowie eine aus Dänemark. Insgesamt sind 32 und damit fünf europäische Universitäten mehr als im Vorjahr vertreten. Die Zahl der im Ranking geführten asiatischen Universitäten sinkt von 23 auf 18. Israel bleibt wie im Vorjahr der einzige Vertreter aus dem Nahen Osten. Aus Südamerika, Afrika und Ozeanien schafft es auch im Jahr 2019 keine Hochschule in das Ranking von Reuters.

Fünf der neun aus Deutschland geführten Universitäten konnten ihre Platzierungen im Vergleich zum Vorjahr verbessern. Neu vertreten im Ranking ist RWTH Aachen auf Rang 89. Dafür schaffte es das Karlsruher Institut für Technologie, das 2018 Platz 92 belegte, in diesem Jahr nicht in die Rangliste.

Übersicht zum Abschneiden der deutschen Einrichtungen

14. Universität Erlangen-Nürnberg (Vorjahr: 31)
46. TU München (Vorjahr: 45)
59. Karl-Ruprecht-Universität Heidelberg (Vorjahr: 82).
70. Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Vorjahr: 72)
75. Universität München (Vorjahr: 56)
79. TU Dresden (Vorjahr: 86)
82. Universität Freiburg (Vorjahr: 81
89. RWTH Aachen (-)
94. Freie Universität Berlin (Vorjahr: 100)

Bewertungsgrundlage sind Indikatoren, die den Beitrag zu Fortschritten in der Wissenschaft sowie den Einfluss auf neue Technologien und Märkte bemessen, darunter die Zahl der Patentanmeldungen sowie die Häufigkeit der Zitation von wissenschaftlichen Veröffentlichungen durch andere Forschende.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

MetropolregioN: Bund fördert MINT-Zentrum in Hirschaid

Bei der Bekanntgabe der Förderung am gestrigen Dienstag im Energiepark Hirschaid lobte der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold, das Konzept des MINT-Zentrums.

Die Nähe zum Energiepark in Hirschaid macht das MINT-Zentrum einmalig und ermöglicht auch Synergien zum Thema der erneuerbaren Energien.

Quelle: MINT-Zentrum Hirschaid

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Wissenswertes aus Deutschland

Ökodesign: Neue Anforderungen für Schweißgeräte, Netzteile und Elektromotoren

  • Die EU-Verordnung (EU) 2019/1784 bestimmt Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Schweißgeräte.  Diese betreffen u. a. die Energieeffizienz und Produktinformationsanforderungen. Die Verordnung gilt ab Januar 2021.
  • Die Verordnung (EU)2019/1782 bestimmt Ökodesign-Vorgaben für die Vermarktung externer Netzteile (u. a. auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen). Die Verordnung gilt ab April 2020.
  • Die Verordnung (EU) 2019/1781 bestimmt Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen. Die Verordnung gilt ab dem Juli 2021 (Artikel 7 Abs.1 und Artikel 11 ab dem 14. November 2019).
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Andreas Horneber (Tel: +49 911 1335 1204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de)

Checkliste zur Vorbereitung auf die neue Medizinprodukteverordnung

Am 25. Mai 2017 ist die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) in Kraft getreten und kommt nach einer Übergangsfrist von drei Jahren am 26. Mai 2020 zur Anwendung. Die MDR ersetzt die bisherige Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten in der Europäischen Union vor. Trotz einschneidender Neuerungen bleibt das herkömmliche Zertifizierungsmodell in Bezug auf den Marktzugang (CE-Konformitätskennzeichnung) jedoch erhalten. Das Konformitätsverfahren ist vor der Produktvermarktung durchzuführen.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Wie stark kooperieren Unternehmen mit FuE-Einrichtungen?

Kooperationsintensität zwischen Forschung und Unternehmen

Quelle: Zuse-Gemeinschaft zur Kooperationsintensität zwischen Forschung und Unternehmen; Die Kooperationsintensität zwischen Forschung und Unternehmen ist ein Gradmesser für den Technologietransfer. Gemessen an der Anzahl der Unternehmenskooperationsprojekte 2015-2017 je wissenschaftlichem Mitarbeiter liegen Industrieforschungseinrichtungen und Fraunhofer-Institute im Vergleich der Forschungseinrichtungen vorn.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)

Die Ergebnisse der Evaluierung wurden nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Seit Juli 2008 bis einschließlich Juni 2018 wurde für rund 40 500 FuE-Projekte ein Fördervolumen von 5,5 Mrd. Euro mit einem Projektvolumen von mindestens 10,3 Mrd. Euro bewilligt. Von den Zuwendungen gingen 3,4 Mrd. Euro an Unternehmen, die insgesamt mindestens 8,3 Mrd. Euro investierten. In den beteiligten Unternehmen wurden in dem Zeitraum über 208 000 FuE-Mitarbeiter in ZIM-Projekten eingesetzt.

Die zentralen Aussagen der Evaluierung sind:

  • Erstförderquote befindet sich nach wie vor auf einem hohen Niveau (42 Prozent)
  • Ergebnisse deuten auf positive Effekte der ZIM-Förderung auf die FuE-Impulse in den geförderten Unternehmen hin
  • ZIM wirkt derzeit stärker in die Tiefe als in die Breite
  • ZIM hat positive Effekte auf das Kooperationsverhalten der Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • ZIM-Förderungen wirken über die geförderten Unternehmen hinaus
  • ZIM spricht weniger junge Unternehmer an
  • ZIM-Netzwerke ermöglichen branchenübergreifende Kooperationen und zeigen strukturbildende Effekte

Quelle: BMWi

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Bundesregierung verabschiedet Blockchain-Strategie

Anwendungsmöglichkeiten der Technologie gibt es in praktisch allen Sektoren und grundsätzlich überall dort, wo Informationen, Daten und Werte digital ausgetauscht werden. Ein Anwendungsfall sind Smart Contracts in der Industrie. Hier werden in einer Blockchain Anweisungen gespeichert, die unter bestimmten festgelegten Bedingungen automatisch ausgeführt werden. So lassen sich Liefer-, Produktions- und Finanztransaktionen automatisiert abwickeln, wobei die Transaktionen für alle Beteiligten nachvollziehbar, transparent und sicher vor Manipulationen sind. Das ermöglicht eine weitere Automatisierung und Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen. Blockchain-Technologien ermöglichen in vielen Aspekten die Steigerung der Transparenz, Effizienz und Sicherheit entlang von Wertschöpfungsketten.

Mit ihrer Blockchain-Strategie legt die Bundesregierung nun Ziele und Prinzipien für den Einsatz der Technologie fest. Darüber hinaus werden Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vorgeschlagen, die bis Ende 2021 ergriffen werden sollen.

 

  1. Stabilität sichern und Innovationen stimulieren – Blockchain im Finanzsektor
  2. Innovationen ausreifen – Förderung von Projekten und Reallaboren
  3. Investitionen ermöglichen – Klare, verlässliche Rahmenbedingungen
  4. Technologie anwenden – Digitale Verwaltungsdienstleistungen
  5. Informationen verbreiten – Wissen, Vernetzung und Zusammenarbeit

Quelle: DIHK

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Dipl.-Ing. (FH) Richard Dürr (Tel: +49 911 1335 1320, richard.duerr@nuernberg.ihk.de)

Leipzig wird Sitz der Agentur für Sprunginnovationen

Die Agentur für Sprunginnovationen soll bahnbrechenden Innovationen "Made in Germany" zum Durchbruch verhelfen. Ziel ist es, dass aus Ideen viel mehr als bisher auch erfolgreiche Produkte entstehen, die für Wertschöpfung hierzulande sorgen. Ein aktueller Stand zur Agentur lässt sich anhand nachfolgender Punkte geben:
Standort: Die Entscheidung für Leipzig begründeten das Bundeswirtschafts- und das Bundesforschungsministerium damit, dass Leipzig ein innovationspolitischer Leuchtturm mit starker Wissenschaftsorientierung und einer guten Verkehrsanbindung sei. Allerdings haben wohl auch strukturpolitische Aspekte im Zuge des Braunkohleausstiegs eine Rolle gespielt. Im Rennen waren auch noch Karlsruhe und Potsdam.
Arbeitsweise: Die Agentur soll zeitnah ihre Arbeit aufnehmen mit rund 35 bis 50 Mitarbeitern in der Zentrale. Zudem sollen Innovationsscouts unterwegs sein auf der Suche nach Ideen, um Innovationswettbewerbe aufzusetzen.
Gründung: Die offizielle Eintragung der Agentur als GmbH ins Handelsregister wird gegen Ende September erwartet. Drei Pilotinnovationswettbewerbe zu den Themen energieeffiziente KI-Systeme, dezentrale Energiespeicherlösungen und Organersatz aus dem Labor laufen bereits.
Aufsichtsrat: Für die Agentur soll es einen ca. zehnköpfigen Aufsichtsrat geben. Herr Kaufmann von der CDU und Frau Schüle von der SPD sind als Abgeordnete bereits gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass bei den übrigen Plätzen sowohl der Bund als Gesellschafter, als auch Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigt werden.

Quelle: DIHK

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Start von drei BMBF-Förderprogrammen im Bereich "Innovation & Strukturwandel"

 WIR! – Wandel durch Innovation in der Region

"WIR!" richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse jenseits bestehender Innovationszentren. Es sollen strategische Innovationskonzepte erarbeitet werden, die wissenschaftliche, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Perspektiven in einem regionalen Innovationsfeld zusammenführen. Das Programm ist themenoffen angelegt und in zwei Förderphasen unterteilt (Konzept- und Umsetzungsphase). Frist für die Einreichung von Skizzen für die neunmonatige Konzeptphase ist der 1. Februar 2020.

RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation

Mit "RUBIN" werden eng kooperierende Bündnisse in einem klar definierten Themenfeld gefördert. Die Bündnisse sollen durch kleine und mittlere Unternehmen getrieben sein, eine klare Verwertungsperspektive haben und Innovationen mit hohem Anwendungspotenzial entwickeln. Das Programm ist ebenfalls themenoffen angelegt und in eine Konzept- und eine Umsetzungsphase unterteilt. Jeweils zum 1. Februar 2020, 2021 und 2022 können Skizzen für die Konzeptphase eingereicht werden.

REGION.innovativ

Das Programm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse bei der Entwicklung von Querschnittsthemen. In der ersten Förderrunde werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für neue Konzepte der Arbeitsgestaltung in strukturschwachen Regionen gefördert. Bis zum 1. April 2020 können Skizzen eingereicht werden. Weitere Themen und Ausschreibungsrunden folgen. Für den 10. und 17. Dezember 2019 sind online-Informationsveranstaltungen (Chats) zu den Programmen RUBIN und WIR! geplant.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Neue europäische Medizinprodukteverordnung: DIHK hilft mit Umfrage und Informationsblatt

Der DIHK hat deshalb ein Informationsblatt für Hersteller von Medizinprodukten erarbeitet, welches die wesentlichen Neuregelungen und Probleme aufzeigt sowie Handlungsempfehlungen formuliert. Darüber hinaus wurde eine Umfrage bei den Herstellern über die Auswirkungen durchgeführt. Wegen neuer EU-Regulierungen rechnen fast 80 Prozent der Medizintechnik-Unternehmen hierzulande nach einer Anfang 2019 veröffentlichten Umfrage mit erheblichen Schwierigkeiten, künftig innovative Produkte auf den Markt zu bringen. Der DIHK sieht die Patientenversorgung in Gefahr. Gemeinsam mit dem Industrieverband Spectaris hatte der DIHK die Unternehmen der Branche nach den Auswirkungen von zwei Ende Mai 2017 in Kraft getretenen EU-Vorschriften gefragt, die in näherer Zukunft wirksam werden sollen: die EU-Verordnung zu Medizinprodukten (MDR) nach einer Übergangsfrist von drei Jahren und die EU-Verordnung zur In-vitro-Diagnostik (IVDR) nach fünf Jahren.

Das – richtige und wichtige – Ziel dieser Vorschriften ist es, für sichere und verlässliche Medizinprodukte zu sorgen. Die Erhebung macht jedoch klar, dass sie zusätzliche Bürokratie verursachen und den Marktzugang vor allem für kleine und mittlere Anbieter erschweren wird. Letztlich bangt jedes dritte Medizintechnikunternehmen um seine Existenz, und die Versorgung der Patienten wird erheblich ausgebremst. Wenn die neuen EU-Verordnungen zur Anwendung kommen, könnten lebenswichtige Nischenprodukte – etwa Medizinprodukte für Kinder – womöglich nicht mehr wirtschaftlich produziert werden, warnt Achim Dercks: "Wir sehen die Gefahr, dass vor allem viele kleinere Hersteller Probleme mit dem Marktzugang für ihre Produkte bekommen werden.". Etwa ein Drittel der von DIHK und Spectaris befragten Betriebe, die ihre Produkte gemäß der MDR höher klassifizieren müssen, plant bereits, die Produkte vom Markt zu nehmen. Ein weiteres Drittel hat sich noch nicht festgelegt, ob es sein Produktportfolio bereinigen wird.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Mittelstandsstrategie: Innovatorenquote auf 40 Prozent steigern

Für die Stärkung der Innovationskraft sieht die Mittelstandsstrategie vor, die Innovatorenquote (Anteil an Unternehmen, der in den letzten drei Jahren eine Innovation hervorgebracht hat) bis 2025 auf 40 Prozent zu erhöhen (2017: 36 Prozent). Bei der ab 2020 geplanten steuerlichen Forschungsförderung macht sich das BMWi dafür stark, dass bei der Auftragsforschung der Auftraggeber seine entsprechenden Ausgaben geltend machen kann.

Daneben sollen die deutschlandweit 26 Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren peu à peu mit KI-Trainern ausgestattet werden; die in Leipzig neu gegründete Agentur für Sprunginnovationen soll dabei unterstützen, radikal neue Innovationen in den Markt zu bringen, die Transferinitiative hat das Ziel, Ergebnisse der Forschung in zukunftsfähige Lösungen umzusetzen und demnächst startet ein neues Programm zur Förderung nichttechnischer Innovationen (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen).

DIHK-Präsident Eric Schweitzer kommentiert die Mittelstandsstrategie wie folgt:

"Die Mittelstandsstrategie des Bundeswirtschaftsministers geht in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass nun Taten folgen. Dafür müssen auch die anderen Ressorts die formulierten Ziele in praktischer Politik berücksichtigen. Schließlich ist der Bundeswirtschaftsminister selbst nur für rund ein Drittel der Maßnahmen federführend verantwortlich. In seinen Dreiklang "Wertschätzung, Stärkung, Entlastung" muss auch der Rest der Bundesregierung einstimmen, damit die Melodie bei den vielen mittelständischen Unternehmen im Land harmonisch ankommt.  

Das neue Bürokratieentlastungsgesetz ist dafür ein erster Einstieg. Hoffnungsvoll stimmt, dass der Minister auch eine Reihe sehr konkreter Vorschläge benennt, die schnell wirksame Entlastung bringen könnten. Dazu gehören die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht von zehn auf fünf Jahre, die steuerliche Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 1 000 Euro (bisher 800 Euro) und realitätsnahe Fristen für die Abschreibung digitaler Investitionsgüter.

Wir wissen auch aus unseren Umfragen, dass die Unternehmen darauf warten, sich nur einmal bei der Verwaltung anmelden zu müssen, statt endlos Formulare auszufüllen. Das von Herrn Altmaier angekündigte Once-Only-Prinzip würde deshalb eine spürbare Entlastung bedeuten. Auch mit seinem Appell, auf neue Vorschriften durch ein flächendeckendes Country-by-Country-Reporting zu verzichten, liegt der Wirtschaftsminister richtig.

Es darf nicht dazu kommen, dass international engagierte Familienunternehmen hochsensible Steuerdaten nicht nur den Finanzämtern zur Verfügung stellen müssen, sondern diese öffentlich zugänglich machen sollen. Das hätte gerade für die vielen Hidden Champions in Deutschland erhebliche negative Folgen im internationalen Wettbewerb.

Die Unternehmen erwarten jetzt eine rasche Umsetzung von Maßnahmen für den Mittelstand. Denn das Konjunkturklima wird immer rauer, die Betriebe müssen gegensteuern. Notwendig sind weniger Bürokratie, weniger Steuern, mehr Digitalisierung, mehr Freiraum für Innovationen und unternehmerischen Pioniergeist. Die gesamte Bundesregierung muss für den Mittelstand an einem Strang ziehen. Alles andere schafft Verunsicherung. Daher ist es wichtig, die derzeit diskutierten Maßnahmen zum Klimaschutz, Entlastung bei den Stromkosten, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und zur Entlastung des Mittelstands in der Bundesregierung aufeinander abzustimmen. Leider sehen die Unternehmen auf vielen Feldern derzeit eher mehr Lasten auf sie zukommen. Allein die Grundsteuer wird infolge notwendiger Grundstücks- und Gebäudebewertungen zu erheblichen zusätzlichen bürokratischen Belastungen bei vielen Unternehmen führen."

 

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

In was investiert die Industrie in Deutschland

Investitionsmotive der Industrie

Grafik zur Frage: Welches sind die Hauptmotive, die Ihr Unternehmen seinen geplanten Investitionen im Inland für die kommenden 12 Monate zugrunde legt?
(Mehrfachantworten sind möglich) Bei den Investitionsmotiven der Industrieunternehmen dominieren weiterhin der Ersatzbedarf und die Rationalisierung; diese legen sogar noch etwas zu. Auch die Investitionen in Produktinnovationen gewinnen etwas an Relevanz. Kapazitätserweiterungen hingegen verlieren an Bedeutung; im Vergleich der Wirtschaftszweige sinkt deren Anteil in der Industrie am stärksten. Zudem planen etwas mehr Industrieunternehmen, in den kommenden 12 Monaten in den Umweltschutz zu investieren.
Quelle: DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2019

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Budgets für ZIM-Programm

Budgets für ZIM-Projekt

Quellen: Haushaltsgesetze 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und Gesetzentwurf zum Haus-haltsgesetz 2020.
* Für 2019 und 2020 liegen bisher nur Soll-Werte vor.
** Das Haushaltsgesetz 2020 wurde am 28.11.2019 beschlossen. Bis zum Redaktions-schluss lag allerdings noch keine detaillierte Ausgabenplanung vor, sodass bei den Ausga-ben 2020 für ZIM auf den Gesetzentwurf zurückgegriffen wurde.
Ergänzende Information: Für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werden im Bundeshaushalt jährlich rund 300 Millionen Euro eingeplant. Der anfängliche Höchst-stand im Jahr 2013 von 383 Millionen Euro konnte in den folgenden Jahren nicht mehr er-reicht werden. Nach einem Rückgang in den Jahren 2016 bis 2018, stiegen die Ausgaben für ZIM im Jahr 2019 erstmals wieder auf 300 Millionen Euro. Laut Gesetzentwurf wird bei der Ausgabenplanung für 2020 der Vorjahreswert um zwei Millionen Euro reduziert.

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Wissenswertes aus der EU | Internationales

Europäischer Innovationsrat fördert 108 Projekte mit insgesamt 210 Mio. Euro

Die Förderung erfolgt im Rahmen des EIC-Piloten in den Programmlinien EIC Accelerator und Fast Track to Innovation. Jedes Einzelprojekt erhält zwischen 0,5 bis 3 Mio. Euro Fördermittel. Ein Kriterium bei der Auswahl der Projekte sei gewesen, dass es sich um eine Lösung für ein alltägliches Problem der Europäer handle. Zu den ausgewählten Projekten gehören unter anderem eine hybride Simulationsplattform für die Neurochirurgie und ein antimetastasierender Krebsimpfstoff. Deutsche Projekte, die eine Förderung erhalten haben, forschen u. a. an hauchdünnen LED-Bildschirmen, besserer Proteinproduktion für günstige Medikamente und risikofreien Zahnimplantaten.

Quelle: DIHK

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Afrika: Herausforderungen der Digitalwirtschaft

Der Enabling Digitalization Index (EDI) 2019 misst die Fähigkeit von Volkswirtschaften, Unternehmen der Digitalwirtschaft günstige Bedingungen zu bieten und traditionellen Unternehmen eine erfolgreiche Digitalisierung zu ermöglichen. An der Spitze der globalen Rangliste des EDI 2019 stehen die USA, Deutschland, Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Fast alle Plätze im letzten Viertel der 115 Länder umfassenden Aufstellung werden von afrikanischen Staaten eingenommen. Südafrika als bestplatziertes Land aus Afrika liegt auf Rang 51.

Von den 25 einbezogenen afrikanischen Ländern fielen 13 gegenüber dem EDI 2018 auf einen niedrigeren Rangplatz zurück, neun konnten sich verbessern und drei ihren Platz halten. Das heißt, trotz rascher Fortschritte, etwa in der Ausstattung mit Mobiltelefonen und der Nutzung mobiler Dienstleistungen, konnte Afrika seine Position im Durchschnitt nicht verbessern. Weitere Informationen zu den

Quelle: DIHK

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