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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 05 | 2017
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.
Moldawische Energiemanager zu Gast in der Metropolregion Nürnberg
Das internationale Netzwerk von Absolventen der Qualifizierung zum Europäischen EnergieManager (EUREM) zählt bereits über 5.000 Absolventinnen und Absolventen aus 29 Staaten weltweit.Weiterlesen ...
Eine Delegation mit 13 EUREM Europäischen EnergieManagern (EUREM) aus Moldawien war von Montag, 26. bis Mittwoch 29. Juni 2017 zu Gast in der Metropolregion Nürnberg. Höhepunkt des Besuchs war die Zertifikatsübergabe an 10 Trainingsabsolventen der kürzlich abgeschlossenen EUREM Trainings in Moldawien.
Zu Beginn erhielten die EnergieManager in der Ausstellung „Haus im Haus“ der N-ERGIE Aktiengesellschaft einen Überblick über den typischen Aufbau von energieeffizienten Gebäuden in Deutschland. Im Anschluss konnte sich die Gruppe im JOSEPHS® in Nürnberg ein Bild von dem innovativen Produktentwicklungskonzept sowie von den dort ausgestellten „Smart Services“ machen.
An Tag zwei stand das Thema „Energieeffizienz bei Prozesswärme“ im Vordergrund, mit Unternehmensbesuchen bei der Bosch Industriekessel GmbH in Gunzenhausen sowie bei der Oettinger Brauerei GmbH in Oettingen.
Den Abschluss des Besuchs der Delegation Europäischer EnergieManager aus Moldawien bildete eine Firmenbesichtigung bei dem Photovoltaik-Anbieter Sunset Energietechnik GmbH in Adelsdorf am 28. Juni 2017.
Während des Besuchs in Nürnberg und Umgebung kamen die EnergieManager aus Moldawien mit mehreren Trainern des EUREM Trainings in Nürnberg sowie mit Energiemanagern in den Unternehmen in intensiven fachlichen Austausch. Der Besuch zeigt erneut, wie erfolgreich und lebendig das internationale EUREM Netzwerk ist. Ein weiterer Beleg dafür ist die 8. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager, welche am 29. & 30. November 2017 in Ljubljana statt finden wird. Auch dort werden Energiemanager über Ländergrenzen hinweg ihre Praxiserfahrungen untereinander austauschen und Geschäftskontakte knüpfen.
IHK-Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911 1335 299, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Stefan Schmidt, Tel. 0911 1335 445, E-Mail: stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

Energie im Container – Leistungszentrum Elektroniksysteme baut Langzeitspeicher mit Wasserstofftechnologie
Ein weltweit einmaliges System zur kompakten Speicherung großer Mengen an Energie wird am Fraunhofer IISB in Erlangen aufgebaut und in ein modernes Gleichstromnetz integriert.Weiterlesen ...
Im Rahmen des Leistungszentrums Elektroniksysteme LZE wird damit erforscht, wie ein solcher Energiespeicher zur sicheren und sauberen Energieversorgung von Industriebetrieben und größeren Gebäudekomplexen beitragen kann.
Etwas eng geht es schon zu, wenn man den weißen Stahlcontainer am Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB in Erlangen betritt. Der Innenraum ist vollgepackt mit Technologie, welche die Ein- und Ausspeicherung elektrischer Energie auf Basis eines flüssigen Wasserstoffträgers ermöglicht. „Ziel war es, alle Anlagenkomponenten in einem 20-Fuß-Container unterzubringen“, so IISB-Wissenschaftler Johannes Geiling, der für den verfahrenstechnischen Aufbau der Forschungsanlage zum Wandeln und Speichern elektrischer Energie verantwortlich ist. Das im Rahmen des Leistungszentrums Elektroniksysteme LZE errichtete neuartige System soll Maßstäbe für die langfristige Speicherung großer Mengen an Energie setzen – und das alles auf extrem wenig Raum.
Das Speichersystem wird im Rahmen des LZE-Pilotprojekts „DC-Backbone mit Strom-Gas-Kopplung“ aufgebaut. Dem Prinzip des Leistungszentrums entsprechend wird der “Container voller Energie” in enger Zusammenarbeit der Fraunhofer-Institute IISB und IIS mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und regionalen Industriepartnern errichtet. Das Grundkonzept besteht darin, aus überschüssiger elektrischer Energie, etwa von einer lokalen Photovoltaik-Anlage, Wasserstoff zu erzeugen und diesen in einem organischen Trägerstoff sicher und kompakt – auch über längere Zeiträume – zu speichern. Für die spätere Nutzung kann der Wasserstoff wieder aus dem Trägerstoff freigesetzt und mit einer Brennstoffzelle in elektrische Energie umgewandelt werden. Die Brennstoffzelle wurde bereits im April als erster Hauptbestandteil des Energiespeichersystems in Betrieb genommen. Mit den eingebauten Komponenten können 25 Kilowatt an elektrischer Leistung ausgespeichert werden. Das eingesetzte Brennstoffzellensystem beruht auf der sogenannten Niedertemperatur-PEM-Technologie (PEM: Proton Exchange Membrane). Die PEM-Bauweise ermöglicht es grundsätzlich, die Brennstoffzelle innerhalb weniger Minuten aus dem ausgeschalteten Zustand heraus in den Betriebszustand zu versetzen. Schnelle Betriebsbereitschaft ist z.B. für die spätere Abdeckung von Lastspitzen in Industriebetrieben wichtig.
Der zur Wasserstoffspeicherung verwendete flüssige Trägerstoff ist in der Fachsprache als LOHC (Liquid Organic Hydrogen Carrier) bekannt. Die Erlanger Forscher sehen in der eingesetzten LOHC-Technologie, ein Spezialgebiet des Lehrstuhls für Chemische Reaktionstechnik (CRT) von Prof. Dr. Peter Wasserscheid an der FAU, großes Potenzial. Der flüssige Trägerstoff nimmt über eine chemische Reaktion große Mengen an elektrolytisch erzeugtem Wasserstoff auf und kann dann unter üblichen Umgebungsbedingungen für Druck und Temperatur sicher gelagert werden. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen innerhalb eines chemischen Reaktors kann der Wasserstoff wieder vom Trägerstoff gelöst werden. Was die Anforderungen an Lagerung und Transport anbetrifft, lässt sich der Trägerstoff mit herkömmlichem Diesel vergleichen – ein großer Vorteil gegenüber anderen Wasserstoffspeichertechnologien, die meist hohe Drücke oder sehr tiefe Temperaturen benötigen. Der Trägerstoff ist in der Industrie übrigens schon weitläufig im Einsatz – dort allerdings als Thermoöl für die Beheizung und Kühlung von Prozessen. In der Anwendung als LOHC hingegen ermöglicht er die wiederholte Einspeicherung und Freisetzung von Energie in einem geschlossenen Kreislaufprozess. Im Gegensatz zu fossilen Kraftstoffen wird das LOHC im Prozess nicht verbraucht, sondern kann immer wieder mit Wasserstoff be- und entladen werden. Im Container in Erlangen können derzeit etwa 300 Liter LOHC gelagert werden, was einer im Wasserstoff gespeicherten Energie von fast 600 Kilowattstunden entspricht. Das reicht aus, um den Strombedarf eines kleineren Industriebetriebs über mehrere Stunden zu decken. Über zusätzliche Tankbehälter lässt sich die gespeicherte Energiemenge jedoch leicht um ein Vielfaches erhöhen. Somit können beispielsweise auch größere Betriebe, Rechenzentren oder Krankenhäuser über längere Zeiträume versorgt werden.
Mit der neuen Forschungsanlage wollen die Wissenschaftler in Erlangen verschiedenen Fragen auf den Grund gehen: Wie können mit einem LOHC-basierten Energiespeichersystem schwankende Energieerzeugungsverläufe aufgenommen werden, wie sie z. B. bei den vor Ort installierten Photovoltaikanlagen vorkommen? Wie lassen sich derartige Systeme kompakt in einen einzelnen Container integrieren? Und wie lässt sich eine solche Anlage effizient in industrielle Energienetze einbinden? Am Fraunhofer IISB ist die Anlage an das lokale Gleichstromnetz angebunden. Das Institut verfügt über langjährige Expertise auf dem Gebiet der Gleichstromtechnik. Lokale Gleichstromnetze ermöglichen durch die Vermeidung unnötiger Wandlungsverluste von Gleichstrom in Wechselstrom im Zusammenspiel lokaler Erzeuger, Speicher und Verbraucher einen effizienteren Betrieb des Gesamtsystems.
Für die Konzeption der Steuerungstechnik konnte Steinberger auf wertvolle Unterstützung der Kommunikationsexperten des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS zurückgreifen. Doch auch tiefgreifende Kenntnisse chemischer Prozesse sind notwendig: So ist beispielsweise der LOHC-Reaktor eine Entwicklung des CRT, mit dem eine enge Kooperation im Rahmen des Leistungszentrums Elektroniksysteme besteht.
Die Forschungsarbeiten am weltweit einmaligen Energiespeicher bringen wichtige Erkenntnisse, wie Speichersysteme auf Basis flüssiger Wasserstoffträger in lokale Energiesysteme integriert werden können. „Mit der Inbetriebnahme des Brennstoffzellensystems ist ein erster wichtiger Schritt getan. Nun sind wir gespannt auf die nächsten Ergebnisse“, meint Projektmitarbeiter Johannes Geiling. „Ein wichtiger Forschungsschwerpunkt wird es sein, die am besten geeignete Betriebsweise für das Speichersystem zu finden”, so Geiling weiter. Denn mit der richtigen Betriebsstrategie wird es das LOHC-System ermöglichen, erneuerbare Energien unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch in Industriebetrieben, mittelständischen Unternehmen oder größeren Gebäudekomplexen und Quartieren stärker einzubinden und damit den energetischen Eigenversorgungsgrad zu erhöhen.
Über das Leistungszentrum Elektroniksysteme (LZE)
Das Leistungszentrum Elektroniksysteme ist eine gemeinsame Initiative der Fraunhofer-Gesellschaft, ihrer Institute IIS und IISB und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), zusammen mit weiteren außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie assoziierten Partnern aus der Industrie. Das Leistungszentrum fußt auf der langjährigen intensiven Zusammenarbeit zwischen den Fraunhofer-Instituten und der FAU sowie der einzigartigen Konzentration von Forschung und Industrie im Bereich der Elektroniksysteme am Standort Nürnberg-Erlangen-Fürth.
Exzellente Forschung und gemeinsame Planung schaffen dabei die Basis für eine umfassende, langfristig angelegte strategische Partnerschaft von Fraunhofer, FAU und Industrie. Die Pilotphase des Leistungszentrums Elektroniksysteme wurde im Januar 2015 gestartet und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert.
Weitere Informationen sowie die Pilotprojekte des LZE e.V. finden Sie unter www.lze.bayern. (Pressemitteilung des LZE vom 9. August 2017)

IHK-Gründerpreis 2017 geht an Hydrogenious Technologies GmbH in Erlangen
Eine wissenschaftliche Innovation in der WasserstofftechnologieWeiterlesen ...
Für diese Geschäftsidee ist unter anderem Dr. Daniel Teichmann (Geschäftsführer der Hydrogenious Technologies GmbH, Erlangen) mit dem IHK-Gründerpreis 2017 ausgezeichnet worden.
Wasserstoff chemisch binden und dadurch dessen Transport und Lagerung vereinfachen: Dazu trägt die Hydrogenious Technologies GmbH in Erlangen bei, die 2013 von Dr. Daniel Teichmann als „Spin-off“ der Universität Erlangen-Nürnberg gegründet wurde.
Das Problem war bisher, dass der „explosive“ molekulare Wasserstoff aufwändig zu speichern und zu transportieren ist. Sehr hoher Druck oder aber extrem niedrige Temperaturen sind nötig, um eine ausreichende Speicherdichte zu gewährleisten. Hier schafft die Technologie „Liquid Organic Hydrogen Carrier“ (LOHC) Abhilfe, denn der Wasserstoff wird in einem Öl auf Toluol-Basis gespeichert. Die daraus entstehende Flüssigkeit ist ungiftig, schwer entflammbar und nicht explosiv – und damit auch kein Gefahrgut.
Der Wasserstoff ist in der Trägersubstanz vollständig gebunden und kann nur in den von Hydrogenious Technologies entwickelten Anlagen mit chemischen Prozessen und einem Katalysator wieder freigesetzt werden. Das Gas wird – z. B. in Wasserstoff-Tankstellen – als LOHC gespeichert und erst dann freigesetzt, wenn es benötigt wird. Der Tankvorgang dauert gerade einmal zwei Minuten. Bei einem Verbrauch von knapp einem Kilogramm H2 auf 100 Kilometer schätzt Teichmann die Reichweite der Autos auf rund 600 Kilometer. Auch für den Transport hat LOHC Vorteile: Heute kann ein spezieller Hochdruck-Lkw rund 300 Kilogramm Wasserstoff laden, mit der Hydrogenious-Technik sind 1 500 Kilogramm in einem herkömmlichen Tanklastwagen möglich.
Die Hydrogenious Technologies GmbH, an der seit 2014 die Universität als Minderheitsgesellschafterin sowie der Bergbaukonzern Anglo American Platinum als Investor beteiligt sind, hat bereits Anlagen an eine Wasserstofflogistik-Firma in die USA verkauft und damit demonstriert, dass LOHC auch außerhalb des Labors funktioniert. Teichmann, der bei einem Automobilhersteller und an der Universität Erlangen-Nürnberg schon viele Jahre an der Wasserstofftechnik geforscht hatte und mittlerweile 50 Mitarbeiter beschäftigt, hat auch bereits eine Reihe von Preisen gewonnen (z. B. Bayerischer Gründerpreis und Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft). In den nächsten Jahren will er in der EU, den USA und China Fuß fassen und 2019 die Gewinnzone erreichen.
Die Produktion der Geräte erfolgt noch im eigenen Haus, soll aber zunehmend auch an Partnerfirmen ausgelagert werden. Derzeit entwickelt Hydrogenious neben den bestehenden Lösungen für Industrieanwendungen verstärkt mobile Anlagen zur Rückgewinnung des gebundenen Wasserstoffs, zunächst für Schiffe oder Lkw.
Nicht zuletzt soll die LOHC-Technologie einen Beitrag für eine „regenerative grüne Energiewelt“ leisten: In Erlangen kommt der Strom für die Elektrolyse, mit der der Wasserstoff erzeugt wird, aus der firmeneigenen Photovoltaikanlage.

Aktuelle Veranstaltungen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
BigDieMo: Geschäftsmodelle erweitern durch Daten (Roadshow)
IHK Nürnberg für Mittelfranken, Raum Nürnberg, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg am 14.09.2017
Fachqualifizierung: "Druckluft-Spezialist (IHK)"
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 15.09.2017
Umweltpakt Bayern - Arbeitsforum Klima | Energie (geschlossener Kreis)
Thema: Klimaverträgliche Mobilität
IHK München und Oberbayern am 18.09.2017, Vorsitz: IHK Nürnberg
16. IHK-Arbeitsschutzforum für Ober- und Mittelfranken
Kloster Banz am 20.09.2017
Gemeinsame Sitzung des IHK-Ausschuss Industrie | Forschung | Technologie und des Technologie- und Innovationsnetzes Mitelfranken (tim) zum Thema: Neue Materialien | Hochtemperatur-Leichtbau (geschlossener Kreis)
Fraunhofer Zentrum für Hochtemperatur-Leichtbau HTL, Gottlieb-Keim-Straße 62, 95448 Bayreuth, am 27.09.2017
Terminvormerkung: IHK-Fachforum "Flottenmanagement für Elektrofahrzeuge"
IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg, 28.09.2017
IHK-Fachforum "Photovoltaik auf Gewerbeflächen"
SpVgg Greuther Fürth am 05.10.2017
IHK-Fachforum "Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung"
IHK Nürnberg für Mittefranken, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg am 09.10.2017
IHK-Fachforum "IT-Sicherheit: Socil Engineering und CEO-Fraud erfolgreich abwehren"
NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, Raum Basel, 90471 Nürnberg am 12.10.2017
85. tim-Sitzung: Multiplikatoren-Training Industrie 4.0 (Teil 2) - geschlossener Kreis
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 16.10.2017
Innovationsforum "Nachhaltige Energiesysteme" - geschlossener Kreis
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 17.10.2017
28. Hochschulkonferenz 2017 der Interessengemeinschaft Hochschulen Region Nürnberg (igh) - geschlossener Kreis
IHK Nürnberg für Mittelfranken, Ulmenstraße 52, 9044 Nürnberg am 19.10.2017
IHK-Informationsveranstaltung: Bring Your Own Device (BYOD): Betriebliche Umsetzung, Gefahren und Risiken sowie rechtliche Anforderungen
IHK-Zentrum für Weiterbildung, Schloßplatz 5a, 96450 Coburg am 19.10.2017
Start IHK-EffizienzWerkstatt Energie
IHK Nürnberg für Mittefranken, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg am 15.11.2017
12. Energietag Westmittelfranken
Reithalle Triesdorf am 18.11.2017
IHK-Fachforum "Kreislaufwirtschaft: Gewerbeabfälle | Verpackungen"
IHK-Akademie, Saal 2.01, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg am 20.11.2017
Terminvormerkung IHK-AnwenderClub Energie (74. Sitzung)
Biomasse-Institut, Triesdorf am 23.11.2017
8. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager
in Ljubljana, Slowenien am 29./30.11.2017, fachliche Federführung IHK Nürnberg
Gemeinsame Sitzung IHK-Ausschuss Industrie | Forschung | Technologie und IHK-Ausschuss Energie und Umwelt zum Thema: Energiewende | Energiepolitik | Energieeffizienz (geschlossener Kreis)
Haus "eckstein", Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 06.12.2017
IT-Sicherheitstag Mittelfranken
IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg, 12.12.2017
IHK-Fachforum: "Wassermanagement | Gewerbeabfälle"
Haus "eckstein" Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 13.12.2017
86. tim-Sitzung zum Thema "Wissens- und Technologietransfer" - geschlossener Kreis
Haus "eckstein", Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg am 18.12.2017
Termivormerkung IPEC 2018: Engineering and business in the cloud
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 14.03.2018
Fachqualifizierung zum Innovationsmanager (IHK)
Start: 4. Quartal 2018
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.ihk-nuernberg.de/Veranstaltungen

Ist jedes Unternehmen ein Stromlieferant?
Unternehmen in Deutschland sind es inzwischen gewohnt, bürokratische Lasten zu schultern. Das gilt ganz besonders im Energiebereich.Weiterlesen ...
Zum 3. Juli 2017 wird noch einmal draufgesattelt: Grund ist das sogenannte Marktstammdatenregister, das in Kürze alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Netzen und Speichern sowie alle Stromlieferanten zentral bei der Bundesnetzagentur erfassen soll. Während es offiziell Ziel der Politik ist, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, wird bei Stromlieferungen massiv Bürokratie aufgebaut. Was in der Überschrift wie ein schlechter Scherz klingt, wird für viele Unternehmen nun aber bittere Realität.
Unternehmen als Stromlieferanten wider Willen
Stromlieferant ist ein Unternehmen nach Auffassung der Bundesnetzagentur immer dann, wenn es Strom an einen sogenannten Letztverbraucher liefert. Einen solchen Letztverbraucher kennzeichnet, dass er entscheidet, wann er z. B. eine Maschine anschaltet und, dass er das entsprechende wirtschaftliche Risiko trägt. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob die Lieferung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Statt Tausend Energieversorgern gibt es aufgrund dieser weiten Definition auf einmal Zehntausende – mit der Folge, dass viele Unternehmen zusätzlich meldepflichtig werden.
Welche Fälle sind in der Praxis von der Meldepflicht betroffen?
Wird Strom von einem Unternehmen beispielsweise an die ausgelagerte Kantine weitergeleitet, bestimmt deren Personal eigenverantwortlich, wann der Herd eingeschaltet wird. Zudem trägt der Kantinenbetreiber das wirtschaftliche Risiko, wenn er etwa wegen defekter Geräte kein warmes Essen anbieten kann und ihm dadurch Einnahmen entgehen. Die Kantine im eigenen Haus ist damit Letztverbraucher und das Unternehmen Stromlieferant mit Meldepflicht.
Auch zeitweise Stromlieferungen fallen unter die Meldepflicht: Errichtet eine Baufirma eine neue Fabrikhalle und bezieht für einige Monate Strom vom Auftraggeber, muss sich dieser im Register eintragen. In diesem Fall übt die Baufirma die Herrschaft über die Geräte (Bohrmaschinen etc.) aus; sie bestimmt eigenverantwortlich deren Einsatz und trägt das wirtschaftliche Risiko. Grundsätzlich muss auch jede Änderung des eigenen Status gemeldet werden. Das heißt: Nach Abschluss der Arbeiten ist die Firma verpflichtet, mitzuteilen, dass sie nun kein Stromlieferant mehr ist.
Die Stromlieferung an einen Getränkeautomaten einer Drittfirma muss übrigens nicht gemeldet werden. Eigenständig über das Betriebsmittel kann die Drittfirma nicht bestimmen, so dass kein Letztverbrauch vorliegt. Eine Bagatellgrenze für Stromlieferungen gibt es aber nicht. Die Bundesnetzagentur spricht nur von geringfügigen Strommengen, die nicht gemeldet werden müssen. Der DIHK hat in einem Merkblatt weitere Beispielfälle zusammengestellt.
Bagatellgrenze einführen, um Meldeflut einzudämmen
Aufgrund dieser Meldeflut und der Belastung der Unternehmen rät der DIHK dringend, in der Markstammdatenregisterverordnung eine Bagatellgrenze für die Meldepflicht einzuführen. Bei einer Grenze von 1.000.000 kWh fielen viele Fälle wie temporäre Verbräuche oder Lieferungen an Kantinen weg. Solange es eine solche Grenze aber nicht gibt, bleibt den Unternehmen nur übrig, in den sauren Apfel zu beißen und sich ab Juli zu registrieren. Andernfalls droht leider tatsächlich ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Im Übrigen hat sich die Bundesnetzagentur bisher nicht zu Gaslieferungen geäußert. Solange dieser Punkt nicht geklärt ist, empfiehlt der DIHK, sich in mit Strom vergleichbaren Fällen ins Register einzutragen. (DIHK | Dr. Sebastian Bolay)

Energieverbrauch in Deutschland sinkt - trotz Wirtschaftswachstum
Anteil erneuerbarer Energien steigtWeiterlesen ...
Der Energieverbrauch in Deutschland ist im ersten Quartal 2017 um 1,4 Prozent zurückgegangen, obwohl die Wirtschaft 2016 deutlich gewachsen ist. Unter den Energieträgern nahm der Anteil von Erneuerbaren um 5 Prozent zu, während die Stromproduktion aus Kernkraftwerken um ein Drittel rückläufig war. Auch Erdgas und Kohle waren leicht im Plus.
Der Energieverbrauch erreichte eine Höhe von 3.673 Petajoule (PJ), was einem Rückgang um 1,4 Prozent entspricht. Die Rückgänge bei der Kernkraft wurden durch einen Zuwachs der Verstromung von Kohle und Erdgas kompensiert. Der Verbrauch von Heizöl war rückläufig, der Kraftstoffverbrauch hingegen leicht wachsend.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag-energiebilanzen.de.

Redispatchkosten 2016 um ein Viertel gesunken
Einsatz der Netzreserve gestiegenWeiterlesen ...
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten für die Abregelung erneuerbarer Energien und die Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken um etwa 40 Prozent geringer gewesen als 2015. Das teilte die Bundesnetzagentur in ihrem Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen mit. Dennoch sind die Kosten mit 770 Mio. Euro, die von den Stromkunden zu tragen sind, weiterhin hoch.
- Kosten: Auf das Einspeisemanagement bei Erneuerbare-Energien-Anlagen entfielen rund 373 Mio. Euro und auf den Redispatch von Kraftwerken rund 219 Mio. Euro. Der Einsatz der Netzreserve kostete 177 Mio. Euro.
- Regionale Verteilung der Kosten: Von den Redispatchkosten entfielen 200 Mio. auf die Netzgebiete von TenneT (93 Mio.) und 50Hertz (108 Mio.).
- Strommenge Redispatch: Insgesamt unterlagen 11,5 TWh Redispatchmaßnahmen, ein Rückgang von knapp 4 TWh gegenüber dem Vorjahr.
- Strommenge Einspeisemanagement: Die abgeregelte Strommenge aus EE-Anlagen sank um 1 TWh auf 3,7 TWh.
- Einsatz Netzreserve: Insgesamt kam 2016 an 108 Tagen die Netzreserve mit durchschnittlich 552 MW und einer Gesamtarbeit von rund 1.209 GWh zum Einsatz. Ihr Einsatz stieg im Vergleich zu 2015 um 69 Tage und 658 GWh.
Den Bericht der Bundesnetzagentur finden Sie im Bereich Publikationen unter www.bundesnetzagentur.de.

Start der Antragskonferenzen für SuedLink und SuedOstLink
Veranstaltungen entlang der möglichen TrassenführungWeiterlesen ...
Im Mai und Juni fanden für jeden Abschnitt des SuedLinks und des SuedOstLinks Antragskonferenzen statt. Diese sind der Beginn der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Festlegung und Genehmigung der Gleichstromvorhaben.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben als Vorhabenträger im ersten Quartal 2017 ihre Antragsunterlagen für die einzelnen Abschnitte des SuedLinks und des SuedOstLinks Anträge auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Darin schlagen sie einen bevorzugten Korridorverlauf vor. Daran anschließend ist die Durchführung der Antragskonferenzen durch die Bundesnetzagentur vorgesehen. Ziel der Antragskonferenzen ist es, von Vereinigungen, Trägern öffentlicher Belange (wie den IHKs) sowie der interessierten Öffentlichkeit Hinweise zu den vorgeschlagenen Korridorverläufen zu erhalten. Es werden vor allem Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorzugskorridors gesammelt. Auf Grundlage der Konferenzergebnisse wird die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen festlegen, in dem Vorgaben für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen nach § 8 NABEG (Raumverträglichkeitsstudie und Strategische Umweltprüfung) definiert werden. Ergebnis der Bundesfachplanung ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur über einen 500 bis 1000 Meter breiten Korridor, in dem die Leitung später verlaufen wird. Der genaue Verlauf der Leitung innerhalb dieses Korridors erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfahren. (DIHK | Jakob Flechtner)

Netzreservebedarf steigt zunächst weiter
Bestätigung durch BundesnetzagenturWeiterlesen ...
Die Bundesnetzagentur hat den Netzreservebedarf für das Winterhalbjahr 2017/2018 und 2018/2019 bestätigt. Die erforderlichen gesicherten Reserven zum Ausgleich mangelnder Übertragungsnetzkapazitäten müssen danach zunächst einmal um 1.600 MW aufgestockt werden. Aufgrund der vorgesehenen Engpassbewirtschaftung zu Österreich wird der Bedarf für 2018/2019 wieder deutlich sinken.
Mit der Netzreserve wird sichergestellt, dass ausreichend gesicherte Erzeugungskapazitäten für den Redispatch bei Engpässen im Übertragungsnetz vorgehalten werden. Kraftwerke in der Netzreserve kommen zum Einsatz, wenn der Bedarf an Regelenergie nicht über den Regelenergiemarkt gedeckt werden kann. Der festgestellte Netzreservebedarf lag 2016 bei 5.400 MW, die Bereithaltung verursachte Kosten von 126 Mio. Euro. Im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung der Netzreserve durch die Europäische Kommission bis Juni 2020 hatte die Kommission die Bundesregierung aufgefordert Maßnahmen für eine sukzessive Reduzierung des Netzreservebedarfs um mindestens 1 GW ab Winter 2018/2019 und weitere 500 MW ab Winter 2019/2020 umzusetzen.
Der nun bestätigte Netzreservebedarf für den Winter 2017/2018 beträgt 10.400 MW. Er kann weitestgehend aus dem Bestand an Netzreservekraftwerken in Deutschland und Österreich gedeckt werden. Hintergrund des deutlich steigenden Bedarfs ist - neben dem voranschreitenden Erneuerbaren-Ausbau ohne einen entsprechenden Ausbau des Übertragungsnetzes - vor allem ein erhöhter Sicherheitsstandard bei der Berechnung durch die Bundesnetzagentur.
Der bestätigte Netzreservebedarf für das Jahr 2018/2019 beträgt 3.700 MW. Hintergrund für diese deutliche Reduzierung ist die geplante Aufspaltung der deutsch-österreichischen Strompreiszone durch Einführung eines Engpassmanagements zwischen Deutschland und Österreich Mitte 2018.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de. Der Bericht ist unter www.bundesnetzagentur.de/netzreserve veröffentlicht.

Bundeskabinett beschließt KWK-Ausschreibungsverordnung und gemeinsame Wind- und PV-Ausschreibungsverordnung
Der Weg für das parlamentarische Verfahren ist damit frei.Weiterlesen ...
Bei beiden Verordnungen hat sich gegenüber den Referentenentwürfen wenig geändert.
Wesentliche Änderungen bei KWK:
- Die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl des innovativen Wärmesystems für die innovativen KWK-Systeme wurde von 1,5 auf 1,25 gesenkt.
- Bei den innovativen KWK-Systemen müssen ab den Ausschreibungen 2021 35 Prozent, statt 30 Prozent innovative Wärme nachgewiesen werden.
Gemeinsame Ausschreibung von Wind und PV:
- Bereits im Referentenentwurf war festgelegt, dass in einigen Landkreisen größere PV-Anlagen als in der technologiespezifischen Ausschreibung teilnehmen dürfen. Die Höchstgrenze wurde von 25 auf 20 MW gesenkt. In der technologiespezifischen Ausschreibung sind 10 MW die Höchstgrenze.
Die vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen finden Sie unter www.bmwi.de.

Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai der von der Bundesregierung vorgelegten Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt.Weiterlesen ...
Mit dem Beschluss wird das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen ohne festen Liefervertrag geregelt.
Betreiber öffentlicher Ladepunkte müssen ein sogenanntes punktuelles Laden, also ohne Vertrag, u. a. über Bar- oder Kartenzahlung ermöglichen. Ausgenommen davon werden Ladepunkte mit weniger als 3,7 kW Ladeleistung, einschließlich Ladepunkten in Lichtmasten. Diese erste Änderung der Verordnung aus dem Jahr 2016 ergänzt Standards hinsichtlich Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung an der Ladesäule. Die Verordnung setzt einen Teil der EU-Richtlinie über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) um. (DIHK | Till Bullmann)

Kabinett beschließt Mantelverordnung
Neue Regeln für mineralische Abfälle und BodenschutzWeiterlesen ...
Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 die Mantelverordnung aus Ersatzbaustoff-, Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-, Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beschlossen. Dem Beschluss gehen fast ein Jahrzehnt Diskussionen über Arbeits- und Referentenentwürfe voraus. Das Verordnungspaket soll erstmals bundeseinheitliche Regelungen für das Recycling mineralischer Abfälle und die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen schaffen. Dazu sollen auch Deponie- und Gewerbeabfallverordnung angepasst werden.
Die Mantelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Da dem Bundestag nur zwei Sitzungswochen zur Beteiligung bleiben und der Bundesrat den Verordnungen zustimmen muss, wird eine Verabschiedung der Mantelverordnung in dieser Legislatur nicht mehr erwartet. (DIHK | Hauke Dierks)

BNetzA gibt grünes Licht für süddeutsche ÜNB-Kraftwerke
Die seit dem Strommarktgesetz vorgesehenen Gaskraftwerke zur Sicherung der Versorgungssicherheit nach Abschaltung der letzten Kernkraftwerke dürfen von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gebaut werden.Weiterlesen ...
Die Bundesnetzagentur hat dafür am 31. Mai grünes Licht gegeben und die Notwendigkeit der Anlagen bestätigt. Allerdings hat sie den Umfang von 2 auf 1,2 MW gekürzt. Die Regelung steht noch unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU.
Hintergrund ist, dass bis Ende 2022 5 GW Leistung aus Kernkraft in Süddeutschland wegfallen und die HGÜ-Leitungen erst bis 2025 fertiggestellt sein werden. Daher sieht die Behörde Bedarf für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Übergangszeitraum. Die Anlagen sollen auf mehrere Standorte verteilt werden. Die Kraftwerke dürfen nur außerhalb der Strommärkte zur Netzstabilisierung eingesetzt werden.
Den zugehörigen Bericht der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Strahlenschutzgesetz beschlossen
Dieses legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräume und Arbeitsplätzen fest.Weiterlesen ...
Für die Anwendung ionisierender Strahlen in Medizin, Industrie oder Forschung werden auch Anforderungen neu gefasst.
Bislang war das Strahlenschutzrecht überwiegend in der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie fasst das Strahlenschutzgesetz nun alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung in einem Gesetz zusammen. Nach Ausfertigung und Verkündung durch die Bundesregierung wird das Gesetz zeitnah in Kraft treten.
Eine wesentliche Neuerung stellen die neuen Referenzwerte für Radonbelastung in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz dar. Nach § 127 müssen Unternehmen in sogenannten Radonvorsorgegebieten Messungen der Radonkonzentration in der Luft von Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss durchführen. Werden die Referenzwerte von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) überschritten, können Schutzmaßnahmen notwendig werden.
Die Bundesregierung schätzt den Anteil der Fläche betroffener Gebiete auf 8 Prozent des Bundesgebietes und geht von fast 350.000 betroffenen Arbeitsplätzen aus. Ein Überblick über die möglicherweise betroffenen Gebiete bietet die sogenannte Radonkarte Deutschlands, die von der Bundesanstalt für Risikobewertung erstellt wurde. Zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten und Festlegung von Anforderungen an die Messungen in Gebäuden werden allerdings noch weitere Verordnungen zum Strahlenschutzgesetz notwendig. Wo und wann die Pflicht zur Messung von Radonkonzentrationen am Arbeitsplatz in Kraft treten wird, bleibt deshalb vorerst offen. (DIHK | Hauke Dierks)

Fitness-Check: Neuer Schwung für EMAS
Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2017 ihren Evaluationsbericht zum Umweltmanagementsystem EMAS verabschiedet.Weiterlesen ...
Um die Potenziale von EMAS für Umwelt und Unternehmen und die Zahl der Registrierungen zu steigern, sollen die Vorteile für EMAS-registrierte Organisationen erhöht werden.
Im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Europäischen Gesetzgebung (REFIT) hat die Europäische Kommission für die Verordnung zum Europäischen Umweltmanagementsystem EMAS einen Fitness-Check durchgeführt. Die Ergebnisse und deren Bewertung hat sie am 30. Juni 2017 verabschiedet. Grundlage waren Studien und Umfragen, die in den letzten Jahren durchgeführt worden sind. Im Ergebnis bestätigt die Kommission die nützliche - wenn auch aufgrund der geringen Inanspruchnahme begrenzte - Rolle von EMAS. Die Kommission sieht die Mitgliedstaaten in der Verantwortung, sich hinter EMAS zu stellen mehr für die Verbreitung und Anerkennung von EMAS zu tun. Parallel erfolgte auch ein Fitness-Check des EU-Umweltzeichens (EU Ecolabel).
Die wesentlichen Ergebnisse des Fitness-Check sind:
- EMAS dient nicht nur dem Erreichen von Umweltzielen, sondern hat auch das Potenzial wirtschaftspolitische Ziele zu unterstützen. Richtig angewendet kann EMAS Innovationen fördern und zu echten Marktveränderungen beitragen.
- Die Zahl der EMAS-Registrierungen liegt aber deutlich unter den Erwartungen der Kommission. Die Zahl der EMAS-Registrierungen ist in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich hoch. Die meisten Registrierungen gibt es in Deutschland und Spanien. In einigen Mitgliedstaaten gibt es nur vereinzelte Registrierungen.
- Die Verbreitung von EMAS reicht nicht aus, um wesentliche Änderungen bei allgemeinen Produktions- und Verbrauchsmustern zu erzielen.
- Eine Teilnahme an EMAS wird aufgrund nicht ausreichender Sensibilisierung von Geschäftspartnern, Verbrauchern und Behörden nur begrenzt belohnt. Hindernisse für eine stärkere Nutzung von EMAS werden in einer mangelnden Integration von EMAS in der Politik gesehen. Es fehlt an Anreizen in Form von Befreiungen von regulatorischen Lasten. In vielen Mitgliedstaaten fehlen Werbeaktivitäten für EMAS. EMAS steht zudem im Wettbewerb zum weltweit anerkannten und (bezüglich Berichterstattung/Validierung) weniger anspruchsvollen Umweltmanagement nach ISO 14001.
- Ein weiterer Grund für die geringe Inanspruchnahme von EMAS wird in den Teilnahmekriterien gesehen, die von der Industrie teils nur schwer einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere für KMU.
Trotz der festgestellten Einschränkungen hinsichtlich Wirksamkeit und Zielerreichung wird EMAS von der Kommission weiterhin als relevanter Teil des EU-Politikrahmens für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch bewertet. Besonders herausgestellt wird, dass bei EMAS die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus bzw. über einen längeren Zeitraum bewertet und verbessert werden. Untersuchungen zeigen, dass mit EMAS häufig eine höhere Steigerung der Umweltleistung erreicht wird als mit der ISO 14001. Allerdings seien mit der Überarbeitung der ISO 14001 im Jahr 2015 wesentliche, wenn auch noch nicht alle Elemente von EMAS übernommen worden. Die besonderen Anforderungen von EMAS an die Einhaltung umweltrechtlicher Vorhaben (legal compliance) sowie an die Berichterstattung ermöglichen den Behörden, die Umweltleistungen von EMAS-Organisationen in Form von Verwaltungserleichterungen anzuerkennen.
Als Fazit schlägt die Kommission folgende Maßnahmen zur Unterstützung von EMAS vor. Sie setzt dafür aber voraus, dass die Mitgliedstaaten sich zu EMAS bekennen und mit Maßnahmen zur Förderung von EMAS zu einer stärkeren Verbreitung beitragen.
- Entwicklung zusätzlicher Möglichkeiten für die Nutzung von EMAS als Instrument zur Umsetzung von Verwaltungsentlastungen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten.
- Nutzung der im Rahmen von EMAS geforderten Validierung der Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben für eine bessere Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen.
- Prüfung, wie EMAS besser in die Umsetzung des "Grünen Aktionsplans für KMU" integriert werden kann.
- Ausarbeitung einer klaren EMAS-Kommunikationsstrategie.
- Integration der neuen ISO 14001:2015 in die EMAS-Verordnung.
- Aufgreifen von (Förderungs-)Maßnahmen, die in Mitgliedstaaten mit höheren EMAS-Registrierungszahlen durchgeführt werden.
- Gewährleistung effizienter Berichterstattungskanäle von EMAS-Organisationen zu Behörden.
Die abschließende Bewertung der EU-Kommission zur Umsetzung der EMAS-Verordnung sowie der Verordnung zum EU-Umweltzeichen finden Sie im Anhang. Das ebenfalls beigefügte Begleitdokument zum Kommissionsbericht fasst die Ergebnisse der durchgeführten Fitness Checks zusammen.
IHK Ansprechpartner in Nürnberg:
Stefan Schmidt, Tel. +49 911 1335 445, E-Mail: stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

Sektorkopplung: BMWi will mehr Strom durch Änderungen bei Abgaben- und Umlagensystem
Auswertungsbericht zum Grünbuch EnergieeffizienzWeiterlesen ...
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Ergebnisberichte zu den Konsultationen für das Grünbuch Energieeffizienz und das Papier Strom 2030 veröffentlicht. In seinen Handlungsempfehlungen zum Grünbuch bestätigt das BMWi den Ansatz Efficiency First. Um die Energieeffizienz zu steigern und Sektorkopplung zu erreichen, sieht der Bericht die Notwendigkeit, das Abgaben- und Umlagesystem im Energiebereich auf den Prüfstand zu stellen.
Dass das Ziel dieser Umgestaltung aus BMWi-Perspektive vor allem die Sektorkopplung und der Klimaschutz durch Elektrifizierung ist, hat Staatssekretär Baake kürzlich auf einer Veranstaltung der Kanzlei BBH deutlich gemacht. Dazu gehörten im Wärmemarkt höhere energetische Standards im Gebäudebereich, so dass hier schon kurzfristig keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden und generell ab 2030 auf neue Öl- und Gasheizungen verzichtet wird. Gleiches gilt im Verkehr. Hier dürften ebenso ab 2030 nur noch emissionsfreie, vornehmlich elektrisch betriebene, Fahrzeuge zugelassen werden.
Im Auswertungsbericht sind die Schlüsse für weitere Handlungsoptionen der künftigen Bundesregierung wie folgt formuliert:
- Der Dreiklang aus Efficiency First, direkter Erneuerbaren-Nutzung und die Nutzung von EE-Strom für die weiteren Bedarfe bleibt erhalten.
- Bevor auf mehr Sektorkopplung gesetzt wird, sollen in Wärme und Verkehr mehr erneuerbare Energien direkt eingesetzt werden.
- Die Einführung eines Energieeffizienzgesetzes mit verbindlichen Zielen wird weiter geprüft.
- Für die Operationalisierung des Prinzips Efficiency First ist ein Bewertungsmaßstab für die ökonomische Abwägung zwischen Effizienzmaßnahmen und EE-Ausbau nötig. Damit wird Efficiency First nicht mehr bedingungsloser Vorrang eingeräumt.
- Die Förderkonzepte für Effizienz und Erneuerbare sollen langfristig in einen harmonisierten Förderansatz überführt werden (esrster Schritt: neue Förderstrategie).
- Das BMWi sieht Handlungsbedarf bei den Instrumenten für die Effizienzpolitik. Instrumente der Preis- und Mengensteuerung werden geprüft. Darüber hinaus muss für die Sektorkopplung das System staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich weiterentwickelt werden, unter Verwendung von "CO2-Steuerungsgrößen".
- Zur Verbesserung der Energieberatung wird das BMWi eine Beratungsstrategie vorlegen.
- Einen neuen Anlauf für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung erachtet das BMWi als sinnvoll.
- Für eine kostenoptimale Sektorkopplung soll die Energieinfrastruktur (v. a. Netze) stärker integriert betrachtet und weiterentwickelt werden.
Den Ergebnisbericht zum Grünbuch finden Sie unter www.gruenbuch-energieeffizienz.de.

Deutschland und Dänemark einigen sich beim grenzüberschreitenden Stromhandel
Mindesthandelskapazität soll gewährleistet werdenWeiterlesen ...
Der Stromhandel mit Deutschlands nördlichem Nachbarland soll gestärkt werden. Darauf haben sich die Energieministerien und die beiden Regulierungsbehörden Mitte Juni geeinigt. Bestehende Netzengpässe sollen beseitigt werden, damit die grenzüberschreitenden Leitungen künftig in vollem Umfang dem Stromhandel zur Verfügung stehen. Vereinbart wurde eine Mindestkapazität, die jährlich erhöht werden soll.
Konkret bedeutet das:
- seit Juli 2017 gilt eine Mindestkapazität, die bis November 2017 auf 400 MW ansteigt.
- 2018 soll sie dann 700 MW betragen.
- Zwischen Januar und März 2019 soll sie auf 900 MW steigen und danach auf 1.000 MW.
- Ab 2020 soll eine Mindestkapazität von 1.100 MW gelten.
Liegen die tatsächlich verfügbaren Netzkapazitäten unter den Mindesthandelskapazitäten wird ein Gegengeschäft organisiert, um ein Minimum an Stromhandel sicherzustellen, ohne die Netze zu überlasten.
Zum Vergleich: 2016 konnten durchschnittlich nur 200 MW für den Stromhandel genutzt werden, wie das dänische Energieministerium mitteilte.
Beide Länder gehen davon aus, dass die Maßnahme höchstens 40 Mio. Euro kosten wird. Sollten sie höher ausfallen, wurde vereinbart, eine gemeinsame Lösung zu finden. Hintergrund ist, dass aufgrund innerdeutscher Netzengpässe derzeit nur wenig Strom zwischen beiden Ländern gehandelt werden konnte.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWi unter www.bmwi.de.

Wassergefärdende Stoffe: IHK-Merkblatt zur neuen Anlagenverordnung
Seit 1. August 2017 ist die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.Weiterlesen ...
Sie vereinheitlicht die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen und löst die bisherigen sechszehn Länderverordnungen und die Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Einstufung wassergefährdender Stoffe ab.
Da die Landesverordnungen an vielen Stellen voneinander abwichen, wird die AwSV veränderte Anforderungen für mehrere Millionen Anlagen in Deutschland bringen. Für die Mehrzahl der kleineren Anlagen wird allerdings vorerst keine Nachrüstung notwendig, solange die zuständigen Behörden dies nicht im Einzelfall fordern. Bei den ca. 1,3 Millionen größeren Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, wird der Sachverständige bei der nächsten Prüfung besonderes Augenmerk auf Abweichungen der Anlage zu den technischen Anforderungen der AwSV richten. Diese werden der Behörde in einem Prüfbericht vorgelegt, die dann auf dieser Grundlage Anpassungen der Anlagen anordnen kann.
Fallen Anlagen erstmals unter die Prüfpflicht, gelten für sie Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Auch hier müssen Nachrüstungen erst auf Anordnung von Behörden erfolgen, die auf Erkenntnissen derersten Sachverständigenprüfung basieren. Das IHK-Merkblatt „Neue Anlagenverordnung: und jetzt?“ geht auf diese und andere Fragen ein.
Das neue IHK-Merkblatt finden Sie hier.

Endspurt bei der Abfallgesetzgebung
Dokumentationsaufwand für Gewerbeabfall steigtWeiterlesen ...
Zum 1. Juni traten in Kraft die novellierte Abfallbeauftragtenverordnung, die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Streichung der Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die novellierte Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 und das neue Verpackungsgesetz nach der Verkündung am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
1. Mit der neuen Abfallbeauftragenverordnung müssen mehr Unternehmen als bisher insbesondere bei den produktbezogenen Regelungen (u. a. Elektrogeräte, Verpackungen) einen gesetzlichen Abfallbeauftragten bestellen.
2. Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung führt zu einer höheren behördlichen Überwachung.
Beide Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt (BGB) Teil I Nr. 58 v. 07. Dezember 2016 als Artikelverordnung veröffentlicht worden.
3. Mit der Streichung der Heizwertklausel muss statt der bisher vermuteten Gleichstellung der stofflichen und energetischen Verwertung ein Vorrang der stofflichen gegenüber der energetischen Verwertung nachgewiesen bzw. durch gesetzliche Vorgaben angeordnet werden.
Das „Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ wurde am 30. März 2107 im BGB Teil I Nr. 15 veröffentlicht.
Hinweis: Nach Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes können Verstöße gegen die Rücknahmepflicht des Handels ab dem 01. Juni 2017 mit bis zu 100.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden.
4. Die neue Gewerbeabfallverordnung führt insbesondere bei den Abfallerzeugern zu einem höheren Dokumentationsaufwand für die betriebliche Getrennthaltung von insgesamt sieben Fraktionen.
Die Gewerbeabfallverordnung wurde am 21. April 2107 im BGB Nr. 22 veröffentlicht und tritt am 01. August 2017 in Kraft.
5. Das neue Verpackungsgesetz wurde am 12. Mai 2017 durch den Bundesrat abschließend verabschiedet und tritt nach der voraussichtlichen Verkündung im Juni 2017 am 01. Januar 2019 in Kraft.
6. Mit der neuen POP-Abfallüberwachungs-Verordnung wird das zurzeit bestehende HBCD-Moratorium rechtsverbindlich geregelt.
Nach Kabinettsbeschluss am 7. Juni 2017 und Zustimmung des Bundesrates im Juli 2107 tritt die VO nach der Verkündung noch in diesem Jahr in Kraft. (DIHK | Dr. Armin Rockholz)

Industrie-Emissionen: Rückführungspflicht von IED-Anlagen
Nach der Zustimmung der Umweltministerkonferenz am 6. Juni haben die Bundes/Länder-Arbeitsgemeinschaften für Boden (LABO), Immissionsschutz (LAI) und Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht nach Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) veröffentlicht.Weiterlesen ...
Sie ergänzt die Arbeitshilfen zur Auslegung der Richtlinie in Deutschland.
Nach der allgemeinen Arbeitshilfe zur Umsetzung der IE-Richtlinie in Deutschland aus dem Jahr 2014 veröffentlichte die Ad-hoc-Arbeitsgruppe 2015 eine lange diskutierte Auslegung der Pflicht zum Erstellen eines Ausgangszustandsberichts (§ 10 Abs. 1a BImSchG) für Anlagen nach der IE-Richtlinie (IED-Anlagen). Die jetzt veröffentlichte Arbeitshilfe legt wiederum die in § 5 Absatz 4 BImSchG verankerte Pflicht zur Rückführung des Anlagengrundstücks nach Einstellung des Betriebs von IED-Anlagen in den Ausgangszustand aus.
Alle Arbeitshilfen können unter www.lai-immissionsschutz.de heruntergeladen werden.

Brüssel genehmigt KWKG-Entlastungsregeln
EU-Kommission genehmigt die neuen Entlastungsregeln für energieintensive Industriebetriebe.Weiterlesen ...
Damit werden energieintensive Unternehmen analog zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG entlastet.
Auch die seit 2011 gewährte Entlastung für deutlich mehr Unternehmen als seit 2017 wurde abschließend entschieden. Demnach bleibt es bei der im novellierten KWKG angelegten Rückforderung für 2016, wenn die Entlastung der Jahre 2014 bis 2016 bei verbundenen Unternehmen den Wert von 160.000 Euro übersteigt. Weitere Rückforderungen wird es daher nicht geben.
Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie unter www.europa.eu.

Erneuerbare Energien: EP-Berichterstatter will Regeln für öffentliche Förderung präzisieren
Einführung national verbindlicher Ziele gefordertWeiterlesen ...
In seinem Berichtsentwurf schlägt der im Industrieausschuss des Europaparlaments federführende Abgeordnete vor, detailliertere Vorgaben zur Förderung in die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU aufzunehmen. Das Ausbauziel für die gesamte EU soll auf 35 Prozent angehoben und durch verbindliche nationale Ziele für jeden einzelnen Mitgliedstaat erreicht werden.
Die Reform der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist ein wichtiger Teil des Energie-"Winterpakets", das die Europäische Kommission Ende letzten Jahres vorgelegt hat.
Der spanische Berichterstatter des zuständigen Industrieausschusses des Europäischen Parlaments José Blanco-López (S&D) hat seinen Berichtsentwurf fertiggestellt. Eine erste Diskussion der Abgeordneten im Ausschuss fand am 22. Juni statt. Die Abstimmung soll dann Anfang Oktober stattfinden, bevor die Kompromissverhandlungen mit den Mitgliedstaaten im Rat beginnen.
Zentrale Punkte des Berichtsentwurfs:
- Das für die gesamte EU geltende Ausbauziel für das Jahr 2030 wird von 27 Prozent auf 35 Prozent angehoben. Darüber hinaus sollen die national verbindlichen Ausbauziele für jeden EU-Staat auch nach 2020 fortbestehen. Deutschland müsste den EE-Anteil bis 2030 auf 34 Prozent seines Endenergieverbrauchs steigern. Die Kommission hat auf Druck einer Mehrheit der Regierungen ausschließlich ein EU-weites "verbindliches" Ziel in ihren Richtlinienvorschlag aufgenommen.
- Der Berichterstatter präzisiert die Regelungen zur Förderung im Stromsektor. In der Richtlinie wird so festgelegt, dass öffentliche Förderung generell im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden muss. Die Besonderheiten von "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften", zu denen beispielsweise die deutschen Bürgergenossenschaften zählen würden, sollen dabei berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten werden darüber hinaus dazu verpflichtet, soweit dies möglich ist, technologieneutrale Ausschreibungen zu organisieren. Gleichzeitig wird jedoch festgeschrieben, welche Beweggründe die Beibehaltung technologiespezifischer Vergabeverfahren rechtfertigen können. Dazu gehören die Förderung von innovativen Technologien, die Vermeidung von Netzengpässen und Förderung der Netzstabilität, die Verringerung von Systemintegrationskosten und Umweltschutzauflagen. Präzisiert wird ebenfalls, dass die Förderung prinzipiell die Form einer Marktprämie annehmen muss. Der DIHK unterstützt die Aufnahme von Vorgaben zu Ausschreibungen in die Richtlinie, um beihilferechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
- Die Pflicht zur grenzüberschreitenden Öffnung der Fördersysteme wird ausgeweitet. So sollen nicht nur 10 Prozent, sondern 15 Prozent der auszuschreibenden Leistung zwischen 2021 und 2025 für ausländische Bieter offenstehen. Für die Zeit zwischen 2026 und 2030 wird der Satz von 15 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Der DIHK unterstützt grenzüberschreitende Ausschreibungen. Zweifel bestehen jedoch, ob die Festsetzung verbindlicher Mindestvolumina tatsächlich notwendig ist. Zudem sollten faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden.
- Das Verbot der Doppelvermarktung von Herkunftsnachweisen für EE-Anlagen wird abgeschwächt. Anlagen, die ihre öffentliche Förderung im Rahmen von Ausschreibungen erhalten, sollen davon ausgenommen werden. Der DIHK empfiehlt, für alle Anlagen Herkunftsnachweise auszustellen und Zusatzerlöse durch die Zertifikate zum Teil von den Förderkosten wieder abzuziehen. Die von der Kommission vorgeschlagene und vom Berichterstatter des EP zumindest in Teilen aufrechterhaltene Auktionierung sieht der DIHK kritisch.
- Die Pflicht für Mitgliedstaaten zur jährlichen Steigerung des EE-Anteils im Wärme- und Kältesektor wird von 1 Prozent auf 2 Prozent erhöht. Ein wenig mehr Flexibilität wird dadurch gewährt, dass dieser Wert im Durchschnitt der letzten drei Jahre erreicht werden muss. Der DIHK hält den verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich der Prozesswärme für ungeeignet, die klimapolitischen Ziele ohne negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland zu erreichen.
- Das Recht zur Eigenversorgung wird explizit auch auf Industriebetriebe ("industrial sites") ausgeweitet. Der DIHK bedauert jedoch, dass die Erzeugung auf einem Betriebsgelände, das weder Teil eines Gewerbegebiets noch eines geschlossenen Verteilnetzes ist, weiterhin keine Berücksichtigung findet.
- Eigenversorger sollen von der Zahlung von Umlagen, Gebühren und Steuern auf selbstverbrauchten EE-Strom befreit werden. Auch Speicher in Kombination mit EE-Eigenerzeugungsanlagen sollen von Gebühren ausgenommen sein. Ihre direkte Besteuerung und die Erhebung doppelter Netzgebühren "sollte vermieden werden".
- Die Bagatellgrenzen für die Einstufung eines ins Netz einspeisenden Eigenversorgers als Energieversorger werden nicht verändert. Der DIHK empfiehlt, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, diese Schwellen nach oben zu setzen. Darüber hinaus sollte auf die installierte Leistung (anstelle der Jahresarbeit) abgestellt werden.
- Eigenversorgungsanlagen dürfen laut Berichtsentwurf - anders als von der Kommission vorgeschlagen - auch im Besitz eines Dritten sein.
(DIHK | Julian Schorpp)

EU-Kommission veröffentlicht Aktionsplan Natura 2000
15 Maßnahmen für eine europäische NaturschutzpolitikWeiterlesen ...
Die EU-Kommission hat den im Februar angekündigten Aktionsplan zu Natura 2000 veröffentlicht. Hierzu plant sie 15 Maßnahmen, um die europäische Naturschutzpolitik zu verbessern und Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten zu lösen.
Die EU-Kommission kündigt Schwerpunkte in folgenden vier Handlungsfeldern an:
- Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie eine Vereinbarkeit mit breiteren sozioökonomischen Zielen
- Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung
- Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel
- bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Regionen
Die Kommission geht kaum auf Themen ein, die auf die Vereinbarkeit von Wirtschaft und Naturschutz zielen. Beispielsweise wird ein europaweit harmonisiertes Vorgehen zu dem Konzept „Natur auf Zeit“ nicht erwähnt.
Pressemeldung der EU-Kommission finden Sie unter www.europa.eu.

EU-Klimapolitik: Europaparlament verabschiedet 2030-Ziele für Transport, Landwirtschaft und Gebäude
Das Europäische Parlament hat seine Position zu CO2-Reduktionszielen für diese Sektoren während seiner Plenarsitzung am 14. Juni verabschiedet. Staaten mit einem großen Landwirtschaftssektor wurden weitergehende Erleichterungen zugestanden.Weiterlesen ...
Der vom Umweltausschuss Ende Mai verabschiedete Bericht wurde von einer großen Mehrheit der Europaabgeordneten in weiten Teilen ohne Änderungen verabschiedet.
Eine Ausnahme ist die Erleichterung für Staaten, die über einen großen Landwirtschaftssektor verfügen. Diese wurde im Plenum auf gemeinsamen Antrag der konservativen EVP-Fraktion, der europakritischen „Europäischen Konservativen und Reformer“ und der liberalen „Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ auf das von der Europäischen Kommission Initial vorgeschlagene Niveau von 280 Millionen Emissionszuweisungen angehoben. Der Umweltausschuss hatte sich für eine Beschränkung auf 190 Millionen ausgesprochen. Auch Deutschland wäre von solch einer Kürzung betroffen. Die Länder, die von diesen zusätzlichen Zuweisungen profitieren, müssen im Gegenzug die nachhaltige Landnutzung fördern.
Darüber hinaus wurde auch die vom Umweltausschuss eingeführte "Reserve für frühzeitige Maßnahmen" ausgeweitet. Diese soll in bestimmten Fällen ärmeren Staaten, die ihre Treibhausgasemissionen bereits vor 2020 besonders stark gesenkt haben, die Zielerreichung nach 2020 erleichtern. Das Plenum hat beschlossen, das Volumen des Mechanismus von 70 Millionen Emissionszuweisungen auf 90 Millionen zu erhöhen.
Die Anpassung der Kalkulation der jährlichen Emissionsbudgets (sog. "Emissionszuweisungen"), die für jeden Mitgliedsstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 festgelegt werden, wurde auch vom Plenum unterstützt. Das Parlament fordert, die lineare Verlaufskurve für die Berechnung der jährlichen Jahresobergrenzen bereits im Jahr 2018 anstatt 2020 beginnen zu lassen. Zudem soll als Ausgangswert das bereits geltende Ziel für 2020 genutzt werden, wenn dieses unter den Durchschnittsemissionen in den Jahren 2016-2018 liegt. Diese Änderungen würden dazu führen, dass die Mitgliedsstaaten ihre Klimaschutzanstrengungen in den einleitend genannten Sektoren verstärken müssten.
Die Europaparlamentarier müssen sich nun mit den Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss einigen. Letztere konnten sich im Rat unter maltesischer Präsidentschaft jedoch noch nicht auf eine gemeinsame Verhandlungsposition verständigen. Die EU-Umweltminister haben bei ihrem Treffen in Luxemburg am 19. Juni das Thema lediglich diskutiert. Eine ursprünglich vorgesehene Abstimmung wurde in die zweite Jahreshälfte verschoben.
Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur "Lastenteilung" wurde im Juli 2016 veröffentlicht. Er legt fest, wie hoch die Treibhausgasemissionen eines jeden Landes in den Sektoren Transport, Landwirtschaft, Gebäude und Abfälle in der Periode 2021 - 2030 sein dürfen. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, diese bis 2030 um 30 Prozent (gegenüber dem Stand von 2005) zu senken. (DIHK | Julian Schorpp)

Stromversorgung in Europa diesen Sommer gesichert
Die europäische Vereinigung der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E rechnet allein in Italien und Polen in Extremfällen mit Versorgungsengpässen.Weiterlesen ...
In der jährlichen Prognose zur Versorgungssicherheit während der Sommermonate weist ENTSO-E darauf hin, dass Italien im Falle einer Hitzewelle zwischen Mitte Juni und Ende Juli Schwierigkeiten haben könnte, die Balance zwischen Stromverbrauch und Angebot sicherzustellen.
Im "Sommer Outlook", der Anfang Juni vorgestellt wurde, unterstreichen die Übertragungsnetzbetreiber, dass die konventionelle Kraftwerkskapazität in den letzten Jahren vor allem in Norditalien kontinuierlich gesunken ist.
Im Falle überdurchschnittlich hoher Temperaturen könnte es zu Kraftwerksausfällen und einer verringerten Verfügbarkeit der Wasserkraft kommen. Erhöhte Stromimporte können diese in einem Extremszenario nicht kompensieren, weshalb der italienische Übertragungsnetzbetreiber Terna Notfallmaßnahmen wie Lastverringerungen vorgesehen hat.
In Polen könnte es in den Sommermonaten vor allem zur Mittagszeit zu Versorgungsengpässen kommen, die zumindest teilweise auf Ringflüsse ("Loop flows") zurückzuführen sind, die durch deutsche Stromexporte verursacht werden. Letztere steigen im Sommer vor allem aufgrund der hohen Solarstromproduktion und verringern die in Polen zur Verfügung stehende Importkapazität zur Deckung des eigenen Strombedarfs.
Für Deutschland rechnen die Übertragungsnetzbetreiber zwischen dem 31. Mai und dem 1. Oktober mit keinerlei kritischen Situationen.
Alle Staaten sind zudem in der Lage, mit Situationen, in denen eine sehr hohe Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien mit geringer Nachfrage einhergeht, umzugehen. Einige Staaten sind jedoch darauf angewiesen, in diesem Fall Strom zu exportieren.
Den Bericht von ENTSO-E können Sie unter www.entsoe.eu abrufen.

Gasversorgungssicherheit: EU-Regeln verlangen mehr Solidarität und Transparenz
Die Mitgliedsstaaten im Rat und das Europäische Parlament haben sich Anfang Mai auf neue Regeln zur Sicherstellung der Gasversorgungssicherheit in der Europäischen Union (EU) verständigt.Weiterlesen ...
In Extremfällen sollen Gaslieferungen an nicht geschützte Kunden wie Industriebetriebe reduziert oder eingestellt werden, um geschützte Abnehmer in einem anderen EU-Staat zu versorgen.
Die im „Trilog“ erzielte Einigung wurde nun auch formell von beiden Gesetzgebern bestätigt. Nach abschließenden Abstimmungen im Plenum des Parlaments und im Ministerrat, die im Herbst geplant sind, soll die Verordnung dann noch Ende Oktober unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie tritt dann 20 Tage später in Kraft.
Das neue EU-Regelwerk sieht u. a. folgende zentrale Änderungen vor:
Regionale Kooperation
Die für die Gasversorgungssicherheit zuständigen staatlichen Stellen müssen ihre nationalen Krisenpräventions- und Notfallpläne auf regionaler Ebene aufeinander abstimmen. Anders als bisher sollen diese Pläne ein explizit der regionalen Dimension gewidmetes Kapitel enthalten. In diesem sollen bis spätestens März 2019 auf Grundlage einer gemeinsamen Risikobewertung (die bis September 2018 an die Kommission übermittelt werden muss) auch grenzüberschreitende Maßnahmen für Engpass- und Krisensituationen vereinbart werden. Die Europäische Kommission bewertet die Pläne und kann Änderungen empfehlen. Die Koordinierung muss in verschiedenen Risikogruppen organisiert werden, die im Anhang der Verordnung festgelegt sind.
„Risikogruppen“
Anders als initial von der Kommission vorgeschlagen werden alle EU-Mitgliedsstaaten in 13 Risikogruppen aufgeteilt. Diese wurden aufgrund der jeweiligen gemeinsamen Abhängigkeit von einem Gaslieferanten oder einer Versorgungsroute konstituiert. Deutschland wurde u. a. den Gruppen „Ukraine“ und „Ostsee“ sowie "L-Gas" zugeteilt.
Solidaritätsmechanismus
Sollten die in den Präventionsplänen vorgesehenen Maßnahmen es einem Mitgliedsstaat nicht ermöglichen, die Gasversorgung an geschützte Kunden sicherzustellen, kann er einen Krisenfall ausrufen. In solch einem Fall werden entsprechend des nationalen Notfallplans zunächst benachbarte Staaten dazu verpflichtet, ihre Versorgungsstandards abzusenken, falls diese über das europäische Mindestmaß hinausgehen.
Sollte die dadurch gestiegene Marktliquidität und weitere marktbasierte Maßnahmen den Versorgungsengpass nicht beheben, kann der betroffene Staat als „ultima ratio“ einen sogenannten Solidaritätsmechanismus in Anspruch nehmen. Dieser verpflichtet benachbarte Staaten dazu, die Gasversorgung für nicht geschützte Kunden zu reduzieren oder komplett einzustellen, um zur Versorgung geschützter Verbraucher im Krisenstaat beizutragen.
Geschützte Kunden für die Anwendung des Solidaritätsmechanismus sind Haushalte, und unter bestimmten Bedingungen auch grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen. Abschaltungen oder Lieferreduktionen an nicht geschützte Verbraucher, v. a. aus der Industrie, sollen in einem zur Solidarität verpflichteten Staat laut Verordnung zunächst mithilfe marktbasierter Ansätze umgesetzt werden, etwa über einen Demand-Side-Management-Mechanismus. Im Extremfall würde also der Gasbezug deutscher Großverbraucher zugunsten von Haushalts- und Fernwärmekunden in anderen Staaten reduziert. Mitgliedsstaaten haben zudem die Möglichkeit, die Versorgung von Gaskraftwerken auf Antrag des Netzbetreibers gegenüber bestimmten Kategorien von geschützten Kunden zu bevorzugen, wenn dies für die Stabilität des Stromsystems unabdingbar ist.
Die Umsetzung des Solidaritätsmechanismus soll von den national zuständigen Stellen bis Dezember 2018 ausgehandelt werden und muss Kompensationszahlungen für die zur Solidarität verpflichteten Mitgliedsstaaten vorsehen. Die Höhe der Kompensationszahlungen bzw. die Erhebungsmethode müssen vorher verhandelt werden. Kompensiert werden sollen die Kosten für das gelieferte Erdgas sowie weitere relevante und vertretbare Kosten. Ob damit für die betroffenen nicht geschützten Kunden ein Ausgleich in Höhe der entgangenen Wertschöpfung verbunden sein kann, muss in der Umsetzung geklärt werden. Die EU-Kommission soll spätestens ein Jahr zuvor unverbindliche Richtlinien für diese Mechanismen vorlegen und kann konkrete Vorschläge unterbreiten, wenn sich die Staaten nicht einigen können.
Informationspflichten bzgl. Gaslieferverträge
Gaslieferverträge, die alleine oder kumulativ mit anderen Verträgen mit dem gleichen Lieferanten mindestens 28 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs eines Landes abdecken, müssen direkt nach ihrem Abschluss der national zuständigen Behörde gemeldet werden.
Auch Änderungen solcher Verträge und bestehende Verträge, die die genannte Bedingung erfüllen, müssen gemeldet werden. Für bestehende Verträge gilt die Meldepflicht ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Verordnung, d. h. voraussichtlich Ende 2018. Die Informationspflicht betrifft auch alle kommerziellen Verträge, die zur Ausführung des Gasliefervertrags notwendig sind. In den Erwägungsgründen der Verordnung wird präzisiert, dass es sich hierbei beispielsweise um Verträge zu Infrastruktur oder Speicher handelt.
Ziel ist es, der staatlichen Stelle innerhalb von drei Monaten eine Evaluierung der Risiken für die Gasversorgungssicherheit eines Landes oder einer Region zu erlauben. Das Ergebnis muss an die Europäische Kommission übermittelt werden und bei der Ausarbeitung der Krisenpräventions- und Notfallpläne berücksichtigt werden.
Die neue Verordnung erlaubt nationalen Behörden und der EU-Kommission darüber hinaus die Offenlegung von Gaslieferverträgen (und zur Ausführung notwendiger Verträge) zu verlangen, wenn diese als Gefahr für die Versorgungssicherheit angesehen werden. Preisinformationen müssen nicht übermittelt werden.
Generell müssen bestimmte Details zu Gaslieferverträgen mit grenzüberschreitender Bedeutung und einer Laufzeit von mindestens einem Jahr an nationale Behörden gemeldet werden. Es handelt sich beispielsweise um Liefervolumina, Lieferstellen und die Bedingungen zum Stopp von Gaslieferungen. (DIHK | Julian Schorpp)

Erweiterung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung
Die EU-Kommission hat 12 weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) der REACH-Verordnung aufgenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht.Weiterlesen ...
Ab bestimmten Stichdaten in 2020 und 2021 dürfen viele der Stoffe nur noch nach erfolgreicher Zulassung verwendet werden.
Bei den SVHCs handelt es sich z. B. um acht fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die ab Juli 2020 verboten werden. Um diese SVHCs weiterhin nutzen zu können, müssen Unternehmen ein Zulassungsverfahren bei ECHA und EU-Kommission durchlaufen. Dies wird von Fall zu Fall entschieden. Diese Beschränkungen erlauben keine generellen Ausnahmen für bestimmte Industrien oder Produkte, so wie es bei einigen Chemikalien der Fall war (z. B. bei flammhemmenden DecaBDE).
Betroffen sind folgende Stoffe:
- 1-Brompropan (n-Propylbromid)
- Diisopentylphthalat
- 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich
- 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester
- 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear
- Bis(2-methoxyethyl)phthalat
- Dipentylphthalat
- n-Pentyl-isopentylphthalat
- Anthracenöl
- Pech, Kohlenteer, Hochtemp.
- 4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert
- 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert
(DIHK | Lina Matulovic)

Anlaufstellen-Leitlinien über die Verbringung von Abfällen verabschiedet
Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 10 über die Verbringung von Abfällen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 veröffentlicht.Weiterlesen ...
Das Bundesumweltministerium hat eine deutsche Übersetzung der Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 10 über die Verbringung von Abfällen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen veröffentlicht.
Die Leitlinien gelten seit 12. Juli und sind abrufbar unter www.bmub.bund.de.
Impressum
Verantwortlich (V. i . S. d. P.) :
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
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90443 Nürnberg
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