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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 04 | 2016
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Chemikalien-Verordnung: Stoffe jetzt registrieren
Bei der Chemikalien-Verordnung „Reach“ steht die nächste Registrierungsphase an. Der Mittelstand ist stärker betroffen als bisher. Unternehmen, die von der „Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (kurz „Reach“) betroffen sind, sollten sich den Juni 2018 fest vormerken.Weiterlesen ...
Dann steht die letzte Frist für die Registrierung von chemischen Altstoffen an. Bis dahin müssen alle hergestellten oder importierten Stoffe (Jahresmenge über eine Tonne) bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registriert werden. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Registrierungsphasen 2009 und 2013 werden deutlich mehr Chemikalien zu registrieren sein und es werden verstärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) registrierungspflichtig. Viele von ihnen haben bislang jedoch kaum Erfahrungen mit „Reach“ und sollten sich deshalb frühzeitig vorbereiten.
Grundsätzlich müssen die Unternehmen alle Stoffe (auch Gemische), die sie in Mengen ab einer Tonne pro Jahr und Unternehmen produzieren oder importieren, bei der ECHA registrieren lassen. Registriert ein Hersteller bzw. Importeur einen Stoff nicht, darf er diesen weder herstellen noch einführen. Stoffe, die in Erzeugnissen enthalten sind, müssen nur dann registriert werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung freigesetzt werden.
Fristen
Betroffene Unternehmen können die letzte Frist im Juni 2018 allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn sie bereits im Jahr 2008 eine Vorregistrierung durchgeführt hatten. Wenn ein Unternehmen einen Stoff noch nicht vorregistriert hat, besteht noch bis zum 31. Mai 2017 die Möglichkeit, die Vorregistrierung nachzuholen. Dies ist bis zu sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import möglich. Nicht vorregistrierte Stoffe müssen sofort bei der ECHA registriert werden. Wie die Registrierung genau funktioniert und welche Informationen Unternehmen im Einzelnen benötigen, ist auf der Internet-Seite des „Reach“-Helpdesks der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ausführlich beschrieben (www.reach-clp-biozid-helpdesk.de). In der Rubrik „Reach/Registrierung“ steht u. a. ein Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen zur Verfügung.
Die Registrierung erfolgt in mehreren Stufen: Zunächst müssen die Unternehmen klären, welche Stoffe im Betrieb bei der ECHA registriert werden müssen und welche davon befreit sind. Im zu erstellenden Registrierungsdossier sind folgende Informationen notwendig, um einen Stoff eindeutig zu identifizieren: Name des Stoffes, Angaben über dessen Zusammensetzung und Reinheit sowie Spektraldaten und andere Analyseinformationen. Es ist üblich, jedoch nicht notwendig, die chemische Bezeichnung mit einer Verzeichnisnummer (z. B. EINECS- oder CAS-Nummer) zu verknüpfen, die sich oft im Sicherheitsdatenblatt findet. Ferner sollte überprüft werden, ob die Angaben zur Stoffidentität, die bei der Vorregistrierung vorgelegt wurden, noch gültig sind.
Informationsaustausch über Stoffe
Um unnötige Tierversuche und Mehrfachprüfungen zu vermeiden sowie um Kosten zu sparen, soll eine gemeinsame Registrierung die Regel sein (OSOR-Prinzip: „One Substance One Registration“). Nachdem Unternehmen die registrierungspflichtigen Stoffe ermittelt haben, müssen sie daher für jeden dieser Stoffe die entsprechenden Mitregistranten finden. Alle Mitregistranten für denselben Stoff müssen sich im „Forum zum Austausch von Stoffinformationen“ („Substance Information Exchange Forum“ SIEF) zusammenschließen, wissenschaftliche Daten zum Stoff austauschen und eine gemeinsame Registrierung vornehmen. Eine ausführliche Darstellung dieses Prozesses finden sich auf der ECHA-Website (http://echa.europa.eu/de/support/registration/finding-your-co-registrants).
Gemäß „Reach“ müssen die Kosten für eine Registrierung auf gerechte, transparente und nicht diskriminierende Weise geteilt werden. Die gemeinsame Nutzung von Daten soll nicht zu finanziellen Vorteilen für eine oder mehrere Parteien führen, sondern der Teilung der tatsächlich anfallenden Kosten dienen. In der Praxis bereitet die Daten- und Kostenteilung allerdings erhebliche Probleme und bietet immer wieder Streitpotenzial. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am 6. Januar 2016 eine Durchführungsverordnung für die Daten- und Kostenteilung verkündet. Aus Expertensicht bietet aber auch diese Verordnung keine ausreichende Klarheit.
Eine wichtige Aufgabe der SIEF-Plattform besteht darin, dass alle Teilnehmer Informationen über schädliche Wirkungen und Risiken eines Stoffes zusammentragen, um so dessen sichere Verwendung zu ermöglichen. Hierbei müssen beispielsweise Informationen über die Verwendungsbedingungen aus der Lieferkette sowie die Daten zu schädlichen Wirkungen entsprechend den Informationsanforderungen der „Reach“-Verordnung ermittelt werden. Wenn Unternehmen pro Jahr mehr als zehn Tonnen eines registrierungspflichtigen Stoffes herstellen oder einführen, müssen sie zudem eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) durchführen und die Ergebnisse in einem Stoffsicherheitsbericht (CSR) dokumentieren. Eine gute Hilfestellung für die Bewertung der Gefahren und Risiken ist auf der ECHA-Website zu finden (http://echa.europa.eu/de/reach-2018/assess-hazard-and-risk).
Im Anschluss an den Datenaustausch in der SIEF-Plattform sollten sowohl der federführende Registrant als auch die einzelnen SIEF-Teilnehmer über alle Informationen verfügen, die sie zur Erstellung der Registrierungsdossiers benötigen. Diese werden mit der IUCLID-Software erstellt und dann über „Reach-IT“ (beide Werkzeuge sind auf der ECHA-Homepage zu finden) bei der ECHA eingereicht. Im Normalfall bearbeitet die ECHA ein Registrierungsdossier innerhalb von drei Wochen. Wenn die Registrierung nach Ende März 2018 erfolgt, kann dieser Vorgang allerdings deutlich länger ausfallen. Die ECHA behält sich vor, die Registrierungsdossiers zu überprüfen. Die Registrierung gemäß „Reach“ ist keine einmalige Sache und die rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen enden nicht damit, dass sie die Registrierungsnummer erhalten. Sie sollten ihre Registrierungen vielmehr immer aktualisieren, wenn ihnen neue Informationen vorliegen.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Ronald Künneth, Tel. 0911 1335-297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de

EU-Projekt „EUREMplus“ erfolgreich abgeschlossen Nürnberger - Qualifizierungsmodell verbreitet sich weiter
Das von der IHK Nürnberg entwickelte Training zum international anerkannten EnergieManager (IHK) | European EnergyManager (EUREM) wurde mit Unterstützung der Europäischen Union für das Projekt EUREMplus auf weitere sechs Staaten in Südosteuropa ausgedehnt.Weiterlesen ...
Das EUREM Energiemanagertraining ist eine berufsbegleitende Weiterbildung für Energieverantwortliche in Unternehmen und Energiedienstleister. Seit 1999 ist es in Mittelfranken etabliert. Es bietet durch eine praxisnahe Projektarbeit die Möglichkeit der direkten Umsetzung von Effizienzmaßnahmen sowie eine gute Vorbereitung auf die Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001.
Da die Qualifizierung zum Energiemanger ein wirksames Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen ist, fördert die Europäische Union die Einführung der Energiemanger-Trainings in sechs weiteren Mitglieds- bzw. Beitrittsländern aus Südosteuropa. Im Mai 2013 startete das von der IHK Nürnberg initiierte und von der EU kofinanzierte Projekt EUREMplus, welches das Ziel verfolgt, EUREM in den Ländern Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Rumänien und Zypern zu etablieren, um dort kleine und mittlere, produzierende Unternehmen energieeffizienter zu machen. Dazu wurden in den jeweiligen Staaten Partnerinstitutionen gewonnen, welche das EUREM Training auf die landesspezifischen Bedürfnisse anpassten und die Kurse in ihrem Land einführten. Die neuen Kursanbieter wurden durch die EUREM Partner aus Deutschland (Nürnberg), Österreich (Wien) und Tschechien (Prag) unterstützt und sollten nach einer Anlaufphase das Kursangebot selbstständig weiterführen. Die ersten Praxistrainings wurden erfolgreich implementiert. Sie werden aktuell - auch nach offiziellem Projektende - eigenständig und eigenverantwortlich im Sinne der Nachhaltigkeit weitergeführt.
Durch das EU-Projekt EUREMplus konnte das EUREM Training nun um sechs Partnerländer auf insgesamt 30 Staaten ausgedehnt werden. Initiiert wurde das 30-monatige Projekt durch den Geschäftsbereich Innovation | Umwelt der Nürnberger IHK, der als Koordinator die Projektverantwortung trug. Die ersten Kurse stießen bei Unternehmen in den jeweiligen Ländern auf reges Interesse, sodass in einem ersten Durchlauf bereits über 100 Teilnehmern in den neuen EUREM Partnerländern gewonnen und qualifiziert werden konnten. Die obligatorischen Praxisprojekte dieser Kursteilnehmer lösten Investitionen in Höhe von 48 Mio. Euro aus. Die erreichte jährliche Energieeinsparung beläuft sich auf rund 155.000 Megawattstunden und entspricht einer Kohlendioxid-Einsparung von 83.000 Tonnen jährlich.
Das EUREMplus-Projekt förderte zudem die Vernetzung und den Austausch der inzwischen über 4.500 EUREM Absolventen, um eine weltweit vernetzte Community von Energieeffizienz-Experten aufzubauen. Während der Projektlaufzeit wurden in Wien und Prag zwei Internationale Konferenzen für Europäische EnergieManager abgehalten, bei welchen jeweils weit über 200 Energiemanager mit Zertifikat aktuelle Themen zur Energieeffizienz diskutieren und in themenbezogenen Workshops beispielhafte Energieeffizienzprojekte kennen lernten. Beide Veranstaltungen waren geeignete Gelegenheiten, um Kontakte aufrecht zu halten und das Wissen zum Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien aufzufrischen und zu vertiefen. Dr. Robert Schmidt, Leiter Geschäftsbereich Innovation | Umwelt der IHK Nürnberg und gleichzeitig Sprecher des internationalen EUREM-Ausschusses verlieh während der Konferenzen die EUREM-Awards für die besten Energieeffizienz-Projekte. Neben Preisträgern aus Polen, Indien und Österreich, gewann Benjamin Kloos von Kitzmann Bräu in Erlangen den zweiten Preis in der Kategorie „kleine Betriebe“ für die erfolgreich optimierte Kühltechnik der Brauerei. Weitere Informationen über das Projekt „EUREMplus – Boost Energy Efficiency in Manufacturing SMEs“ finden Sie auf der internationalen EUREM Webseite (www.eurem.net).
Ihre Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Robert Schmidt, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de, 0911 1335 299
Stefan Schmidt, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de, 0911 1335 445

15 Jahre ENERGIEregion, 15 Jahre Energie-Technologisches Zentrum etz, 5 Jahre Energie Campus EnCN
Allein schon diese geballte Ladung dreier Geburtstage, die im Wissenschaftsgelände „Auf AEG“ gefeiert wird, zeigt: Die Unterstützung Energietechnologieorientierter Unternehmen ist in Nürnberg äußerst stark aufgestellt.Weiterlesen ...
5 Jahre Energie Campus Nürnberg
Forschung für das gesamte Energiesystem, von der Erzeugung bis zur Nutzung der Energie: Das hat sich der Energie Campus Nürnberg (EnCN) zur Aufgabe gestellt. Damit es zur Gründung kommen konnte, mussten „vier Dinge zusammenkommen: Der Bedarf, politischer Wille, ausführende Personen und eine Finanzierung. Das ist 2011 eingetreten“, erinnert sich Professor Dr. Wolfgang Arlt, der Vorsitzende der Wissenschaftlichen Leitung des EnCN.
15 Jahre ENERGIEregion Nürnberg e.V.
In den kommenden fünf Jahren will sich der EnCN darauf konzentrieren, „Stärken zu stärken, das Thema Energiemarktmodelle auszubauen, besonders aussichtsreiche Projekte weiterzuführen“, erklärt Prof. Arlt. Für die zweite Phase gibt es bereits Absichtserklärungen der Staatsregierung, den EnCN weiterhin finanziell zu unterstützen. Zur Gründung des EnCN konnte es nur kommen, weil bereits seit 15 Jahren die ENERGIEregion Nürnberg e.V. nach dem Motto arbeitet: „Wir gestalten Energie. Gemeinsam.“
15 Jahre Energie-Technologisches Zentrum Nürnberg
Viele Wünsche der ENERGIEregion sind schon in Erfüllung gegangen. Beispiele sind die Gründung der Tochtergesellschaft Energieagentur Nordbayern EAN; der EnCN. Das etz 2.0, eine weitere ENERGIEregion-Gründung, ist ebenfalls am Gelände „Auf AEG“ angesiedelt. Der erste Standort des Energie-Technologischen Zentrums Nürnberg (etz) entstand 2001 auf historischem Terrain, an der Landgrabenstraße. Seit 15 Jahren machen dort Forscher, mittelständische Firmen und Existenzgründer aus neuen Energie-Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen. Finanziert wird das etz von der Stadt Nürnberg.
Gemeinsame Feier
Natürlich drehte sich auch bei der gemeinsamen Geburtstagsfeier am 10.6.2016 wieder alles um Energie. Nach einer Begrüßung durch Finanzminister Söder diskutieren unter dem Thema „Energie 4.0: dezentral – digital – systemdienlich. Wie funktioniert die Energiewende in Bayern?“ die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Claudia Kemfert, der Elektrotechnik-Ingenieur und Informatiker Prof. Dr. Reinhard German, der Elektrotechnik-Ingenieur Prof. Dr. Armin Dietz, sowie der Vorstandsvorsitzende der N-ERGIE Josef Hasler.
Zu allen drei Einrichtungen hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken eine innige Verbindung: Die Kompetenzinitiative EnergieRegion Nürnberg e.V. ist mit nachdrücklicher Unterstützung der IHK in Ihren Räumen gegründet worden. Die IHK ist Gründungsmitglied. Das Energietechnologische Zentrum etz wurde ebenfalls um die Jahrtausendwende etabliert im Rahmen der sogenannten High-Tech-Offensive Bayern. Für den mittelfränkischen Teil dieser Offensive hatte damals die Nürnberger IHK die Gesamtfederführung inne und hat das etz - gemeinsam mit der Stadt Nürnberg und der regionalen Energieagentur - zunächst im ehemaligen Siemens-Zählerwerk aus der Taufe gehoben. Letztlich ist der Energie Campus Nürnberg (EnCN) ein später Nachläufer aus dieser Zeit: Das damalige Projektvorhaben "Bayerisches Institut für Intelligentes Energiemanagement" kam zunächst nicht zustande. Die Quelle-Insolvenz führte letztlich dazu, dass die Finanzierung des EnCN im Rahmen der Strukturprogramms Nürnberg-Fürth möglich wurde. Von Beginn an wirkt die IHK im Lenkungsausschuss des EnCN mit und ist als Gründungsmitglied im Förderverein EnCN e.V. im Vorstand vertreten.
Quelle: Pressemitteilung Energie Campus Nürnberg, 10.06.2016, bearbeitet

IHK-Fachforum: Nachhaltigkeitsmanagement: Pflicht zum Bericht?
Im Fachforum der IHK Nürnberg für Mittelfranken am 29. Juni 2016 informierten sich über 50 Teilnehmer über die rechtlichen Neuerungen, die im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement ab 2017 gelten werden.Weiterlesen ...
Grundlage für das Fachforum war der Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lageberichten und Konzernlageberichten.
Wenn dieses Gesetz in der jetzt vorliegenden Form planmäßig im Dezember 2016 in Kraft treten wird, werden bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement zu berichten. Der dazugehörige englische Begriff lautet CSR (Corporate Social Responsibility). Konkret geht es um Rechenschaftsberichte zum Konzernverhalten mit Blick auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerfragen, auf Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Diversität. Ziel des Gesetzes ist es, für mehr Transparenz zu sorgen und über den Hebel der Berichterstattung gesellschaftlichen Druck zu ermöglichen.
Direkt betroffen werden von der kommenden Berichtspflicht nur verhältnismäßig wenige Firmen: Börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, die außerdem noch mehr als 500 Beschäftigte und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz bzw. mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme haben müssen. KMU, Stiftungen und große GmbHs gehören dagegen nicht zu den direkt Betroffenen (Stand zum Zeitpunkt der Veranstaltung). Aber, wo es direkt Betroffene gibt, da sind die indirekt Betroffenen nicht weit und jetzt wird es spannend für den Mittelstand − nicht von ungefähr waren die allermeisten Teilnehmer des Fachforums Mittelständler.
Deshalb ist der Mittelstand betroffen
Das Schlüsselwort heißt Lieferkette. Die künftig berichtspflichtigen Unternehmen schweben nicht im freien Raum und wer immer ihre Berichte genau lesen wird, seien es beispielsweise Gewerkschaften, Umweltschutzverbände oder auch die Konkurrenz, der wird auch wissen wollen, mit wem diese Unternehmen zusammenarbeiten und ob denn diese Partner und Lieferanten ihrerseits auch sauber sind. Die mögliche Auslagerung fragwürdiger Praktiken an andere Firmen ist da nur ein Punkt, der mit Sicherheit viel Beachtung finden wird.
Es liegt also im ureigensten Interesse der berichtspflichtigen Unternehmen, mit ihren Berichten nicht an den Toren des eigenen Unternehmens haltzumachen, sondern ihre Lieferanten und Partnern mit einzubeziehen. Es ist schon jetzt abzusehen, dass die großen Firmen zu diesem Zweck verstärkt die entsprechenden Informationen bei Ihren Lieferanten und Partnern einfordern werden und auf diese Weise betrifft die kommende Gesetzesänderung auch Firmen, die sich dem Buchstaben des Gesetzes(entwurfs) nach nicht um die Berichtspflicht zu kümmern brauchen. Aus diesem Grund sind auch KMU oder große GmbHs gut beraten, wenn sie sich für das Berichtsjahr 2017 auf entsprechende Anfragen zu ihrer CSR, zu ihrem Nachhaltigkeitsmanagement vorbereiten.
Was Berichte zur Nachhaltigkeit, zu CSR für Firmen bedeuten, auf diese Frage haben dann Vertreter dreier Firmen aus der Region mögliche Antworten gegeben: Frau Hiltner von der adidas AG, Herr Dr. Kugel von der Joh. Barth & Sohn GmbH & Co. KG und Herr Bauer von der TVU Textilveredelungsunion GmbH & Co. KG.
Ihre Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Robert Schmidt, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de, 011 1335 299
Stefan Schmidt, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de, 0911 1335 445
Text: Stephan Nestel

Meilenstein in der gedruckten Photovoltaik-Technologie
FAU-Wissenschaftler erforschen effiziente und nachhaltige organische Solarzellen als Alternative zu herkömmlichen Siliziumzellen. Im Rennen um effiziente Solartechnologien der Zukunft als tragfähige Alternative zu fossilen Energieträgern haben Wissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) rund um den renommierten Photovoltaik-Forscher und Materialwissenschaftler Prof. Dr. Christoph Brabec einen Meilenstein gesetzt.Weiterlesen ...
Gemeinsam mit Kooperationspartnern des Londoner Imperial College und der King Abdullah University of Science and Technology (KAUST) erforschten sie ein neues Molekül, aufgrund dessen organische Solarzellen eine deutlich längere Lebensdauer erreichen – bei gleichzeitig verbessertem Wirkungsgrad. Den Wissenschaftlern ist es gelungen, in der neuen Solartechnologie jene Faktoren miteinander zu vereinen, die auf dem Energiemarkt wichtig sind, um nachhaltig Energie zu erzeugen: Modulwirkungsgrad, Lebensdauer und Kosten pro Watt. Ihre Ergebnisse haben sie jetzt in der Fachzeitschrift Nature Communications veröffentlicht.*
Sie sind hauchdünn, biegsam und lichtdurchlässig, werden in Fensterglas integriert oder setzen als sanft geschwungene großflächige Lichtobjekte in der Architektur gestalterische Akzente: Organische Solarzellen gelten in der Photovoltaik als konkurrenzfähige Alternative zu herkömmlichen Siliziumzellen.
Anders als die Siliziumzellen, die häufig in Photovoltaikanlagen auf Hausdächern verbaut sind, bestehen organische Solarzellen aus speziellen halbleiterbasierten Polymeren sowie sogenannten Fullerenen, kohlenstoffbasierten Nanokügelchen, die aussehen wie ein Fußball. Aufgrund des Einsatzes von Fullerenen erreichen die Lichtzellen zwar einen hohen Wirkungsgrad. Doch einem Langzeiteinsatz von zum Beispiel 30 Jahren halten sie nicht stand: „Die Umweltstabilität solcher Solarzellen reicht noch nicht aus“, sagt Prof. Dr. Christoph Brabec, Lehrstuhl für Werkstoffwissenschaften (Materialien der Elektronik und der Energietechnologie).
Nun vollzieht sich ein Paradigmenwechsel. Denn FAU-Forschern rund um Brabec und dem Materialwissenschaftler und FAU-Doktoranden Nicola Gasparini ist es gelungen, eine Alternative für Fullerene aufzuzeigen. „Wir haben ein neues organisches Molekül erforscht, das nicht auf Fullerenen basiert. Unter den für die Photovoltaik wichtigen sogenannten Akzeptoren stellt es eine völlig neue Klasse an Funktionalität dar“, erläutert Christoph Brabec. Während Fullerene nur ganz wenig Licht absorbieren, punktet das erforschte Molekül mit der Umwandlung von sehr viel Licht. Je mehr Sonnenlicht absorbiert wird, desto höher ist die Effizienz. „Dies ist der Aufbruch der internationalen Forscherwelt, mit Hilfe neuer Zell-Technologien Fullerene generell zu ersetzen und damit die Solarstrom-Gestehungskosten zu senken.“ Auf diese Weise werde, so Brabec, bei der Energieerzeugung die Photovoltaik als konkurrenzfähige Alternative zu fossilen Energieträgern gestärkt. Unter Stromgestehungskosten fallen alle Kosten, die nötig sind, um zum Beispiel Sonnenenergie in elektrischen Strom umzuwandeln.
In der jetzt veröffentlichten Studie weisen die Wissenschaftler – bezogen auf das spezielle neue Polymer – eine Rekordstabilität und Rekordeffizienz des neu entwickelten synthetischen Materials nach. „Wir haben eine deutlich erhöhte Umweltstabilität an Luft, aber auch bei hohen Temperaturen von bis zu 140 Grad gemessen“, erläutert Brabec. „Und wir erwarten, aufgrund dieser Materialien stabile Solarzellen mit über zehn Prozent Wirkungsgrad erreichen zu können.“
Nicht zuletzt gestaltet sich der Prozess, die neuen organischen Materialien zu drucken, kostengünstiger. Statt teure Halbleitertechnologien zu nutzen, werden die Photovoltaikelemente, die aus dünnen Kunststoffträgern bestehen, vom Band gefertigt, also beschichtet und gedruckt. Die Solarfolien können außerdem mit unterschiedlichen Farbtönen hergestellt werden. Davon profitieren zum Beispiel Architekten, indem sie die Farbgestaltung ästhetisch anspruchsvoller Lösungen relativ frei wählen können, oder Automobilentwickler, um die speziellen organischen Solarzellen etwa in Glasdächern von Kraftfahrzeugen zu verbauen. Zahlreiche neue Optimierungsmöglichkeiten und Anwendungsfelder eröffnen sich aber auch für die chemische Industrie.
*doi: 10.1038/NCOMMS11585
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Christoph J. Brabec (Tel.: 09131/85-25426 | christoph.brabec@fau.de)
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.fau.de
Quelle: Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg: uni | mediendienst | forschung, Nr. 36/2016

Kernkraftwerk Grafenrheinfeld soll grüne Wiese werden
Das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden. Das bekräftigte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf anlässlich der öffentlichen Auslegung entsprechender Verfahrensunterlagen durch das Umweltministerium.Weiterlesen ...
"Der Rückbau der Kernkraftwerke ist eine der größten anstehenden umweltpolitischen Aufgaben. In Grafenrheinfeld soll wieder eine grüne Wiese entstehen. Der Rückbau erfolgt unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlagen. Die Genehmigung erfolgt nur nach einer intensiven behördlichen Prüfung. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle. Wir sorgen im gesamten Verfahren für Transparenz", so Scharf. Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Um den Rückbau fachlich zu begleiten, wurde ein neues Kompetenzzentrum Strahlenschutz in Kulmbach eingerichtet. Das Kompetenzzentrum bündelt alle Aufgaben rund um den Strahlenschutz, der beim Rückbau eine herausragende Bedeutung hat. Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle Anlagenteile, die zurückgebaut werden, müssen getestet und freigegeben werden. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber.
Betreiber E.ON hat auf Grundlage des Atomgesetzes des Bundes eine Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld beantragt. Neben dem Antrag werden weitere Unterlagen wie beispielweise die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur öffentlichen Einsicht durch jeden interessierten Bürger ausgelegt.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt vom 27. Mai 2016 bis 27. Juli 2016 bei folgenden Stellen:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr,
Gemeindeverwaltung Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4, montags bis freitags 7:15 bis 12 Uhr, dienstags 15 bis 16:30 Uhr, donnerstags 15 bis 17:15 Uhr
Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, 2. Stock, Raum 276, montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 14 bis 16 Uhr, donnerstags 14 bis 17 Uhr.
Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet verfügbar unter: http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm
Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der vorgenannten Stellen zu erheben. Zur mündlichen Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen wird ein Erörterungstermin stattfinden. Das Datum dafür steht noch nicht fest.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbrauchschutz, Nr. 90/16

Aktuelle Veranstaltungen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
27. igh-Hochschulkonferenz
IHK Akademie Nürnberg, Raum Cramer Klett, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg, geschlossene Veranstaltung am 13.07.2016
Fachveranstaltung zum Thema IT-Sicherheit: Prävention IT-Kriminalität Polizeipräsidium Mittelfranken, Jakobsplatz 5 (Eingang: Schlotfegergasse), 90402 Nürnberg, Infoveranstaltung am 15.07.2016
IHK-Fachforum: Sicherer Umgang im Unternehmen mit Chemikalien | REACH IHK Nürnberg für Mittelfranken, Raum Nürnberg, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg, Infoveranstaltung am 20.07.2016
Praxistraining Druckluft-Spezialist (IHK) IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg, Seminar ab 16.09.2016
IHK-Fachforum "Eigenstromversorgung im Unternehmen mit Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung", Ort: IHK Akademie Mittelfranken am 28.09.2016
Fachveranstaltung zum Thema IT-Sicherheit: Prävention IT-Kriminalität IHK Nürnberg für Mittelfranken, Raum Nürnberg, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg, Infoveranstaltung am 14.10.2016
7. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager (EUREM), Federführung IHK Nürnberg für Mittelfranken, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin, Seminar am 24.10.2016
15. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg, Seminar am 07.11.2016
Ökologisches Produktmanagement
IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg, Seminar am 09.11.2016
IHK-Innovatoren-Training IHK Nürnberg für Mittelfranken und IHK Bildungszentrun Bamberg, Seminar ab 10.11.2016
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ihk-nuernberg.de/Veranstaltungen.

Umweltpakt Bayern in der 5. Runde
Vereinbarung 2015 "Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken" Anlässlich 20 Jahre Umweltpakt Bayern wurde am 23. Oktober 2015 im Kaisersaal der Residenz München eine neue Vereinbarung "Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken" unterzeichnet.Weiterlesen ...
Zwischen den Partnern der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft wurden programmatische Zielsetzungen sowie die Umsetzung von über 50 konkreten Projekten vereinbart. Beteiligt hat sich das gesamte Spektrum der bayerischen Wirtschaft, d. h. der Industriebetriebe und „Global Player“ ebenso wie Dienstleistungsunternehmen, KMUs bis hin zum Handwerksbetrieb. Darüber hinaus ist der Umweltpakt offen für weitere Teilnehmer, Projekte und Maßnahmen.
Die Zielsetzung im Umweltpakt (2015-2020):
- Antworten geben auf drängende umweltpolitische Herausforderungen wie Klimawandel, begrenzte Verfügbarkeit von Rohstoffen und Artenschwund,
- Zukunftsthemen aufgreifen mit Chancen für Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch innovative Lösungen zu steigern, Energieeinspar- und Treibhausgasreduktionspotenziale wirtschaftlich zu erschließen und dem Arbeitsmarkt spürbare Impulse zu geben,
- die Kommunikation des Umweltpakts modernisieren, seine Bekanntheit fördern, das Umweltengagement der Teilnehmer dadurch besser sichtbar machen und weitere Teilnehmer gewinnen,
- den Dialog und die Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft weiter entwickeln.
Neue Themenschwerpunkte:
- Umweltpartnerschaft vertiefen
- Klimawandel begrenzen und bewältigen, Energiewende voranbringen
- Energieeffizienz verbessern
- Rohstoffe effizient und nachhaltig nutzen
- Zukunftsmarkt Umwelttechnologien: Potenziale bündeln
- Biologische Vielfalt: Attraktivität für Unternehmen und Verantwortung verdeutlichen
- Umweltorientiertes Management in Unternehmen stärken
- Gemeinsam für den Umweltpakt werben
Arbeitsforen eingerichtet
Arbeitsforen bilden die wichtige fachliche Diskussionsplattform für den Gedankenaustausch von Wirtschaft und Politik. Mit dem Ziel der Politikberatung sollen für wesentliche Problemstellungen praktikable Lösungsvorschläge entwickelt und geeignete Projekte von Staatsregierung und bayerischer Wirtschaft initiiert werden.
Als sichtbarer Ausdruck der Kooperation von Staat und Wirtschaft werden die bewährten Arbeitsforen fortgeführt und an den neuen Schwerpunktthemen ausgerichtet. Darüber hinaus wird auf bewährte bestehende Gremien und Plattformen zurückgegriffen. Die Arbeitsforen identifizieren im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit wesentliche Problemstellungen, erarbeiten Vorschläge, wie die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit der Bayerischen Wirtschaft Beiträge zu Problemlösungen leisten sowie geeignete Projekte initiieren kann.
Themenbezogene Arbeitsforen eingerichtet:
- Klima und Energie
- Nachhaltige Ressourcennutzung und Integrierte Produktpolitik (IPP)
- Umweltorientiertes Management
Zum Vorsitzenden des bayernweiten Arbeitsforums „Klima | Energie“ wurde einstimmig Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter Geschäftsbereich Innovation | Umwelt der Nürnberger IHK, für weitere fünf Jahre wieder gewählt. Der Amtsleiter des Bayerischen Umweltministeriums, Herr Dr. Christian Barth, übergab in seiner Funktion als Leiter des Umweltpakt-Steuerungskreises nach der Wahl den Vorsitz an Herrn Dr. Schmidt. Dem Arbeitsforum gehören 28 hochrangige Vertreter aus Unternehmen, Ministerien, Verbänden und Wirtschaftskammern an.
Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Freiwilligkeit, Übernahme von Eigenverantwortung beim Umweltschutz sowie kooperatives Handeln zählen seit der Erstunterzeichnung 1995 zum Grundverständnis des Charakters von Zusagen und Erklärungen im Umweltpakt. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung von Staat und Wirtschaft, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Mit beispielhaften und gemeinsamen Projekten von Staat und Wirtschaft soll der Umweltpakt sichtbar machen, dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in einer intakten Umwelt beitragen.
Übergeordnetes Ziel des Umweltpaktes ist die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in allen Bereichen (z. B. Vermeidung von Emissionen, Energieeinsparung/ Steigerung der Energieeffizienz und Klimaschutz, Abfallvermeidung, Wasser, Abwasser und Gewässerschutz, Gesundheitsschutz, Naturschutz, Bodenschutz etc.). Daneben werden in jedem Umweltpakt auch besondere thematische Schwerpunkte gesetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umweltpakt.bayern.de.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken für den Umweltpakt Bayern und das Arbeitsforum "Klima | Energie":
Dr. Robert Schmidt, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de, 0911 1335 299

5. Runde "Benchmarking Abwasser Bayern" abgeschlossen
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sind elementare Bestandteile der Daseinsvorsorge. Mit dem Projekt "Benchmarking Abwasser Bayern" beweisen Kommunen, dass die Abwasserentsorgung in kommunalen Händen bestens aufgehoben ist.Weiterlesen ...
Bei der Abschlussveranstaltung der 5. Projektrunde betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf: "Bayern ist ein Wasserland. Wir sind stolz auf unser sauberes Trinkwasser, auf saubere Bäche, Flüsse und Seen. Damit das so bleibt, brauchen wir auch in Zukunft funktionierende Strukturen bei Wasserversorgung und Abwasser. Sie sind das Rückgrat einer jeden Kommune. Ausfälle spüren die Bürger sofort und für Gewerbetreibende haben sie weitreichende Folgen. Die Kommunen erreichen mit ihrem Engagement und ihrer Fachkompetenz ein hohes Leistungsniveau, und das zu moderaten Kosten für unsere Bürger. Eine Liberalisierung im Wasserbereich lehnen wir strikt ab."
Benchmarking ist Teil der Modernisierungsstrategie der Wasserwirtschaft in Bayern. Ziel des interkommunalen Vergleichs ist es, die Leistungsfähigkeit der Kommunen bei der Abwasserentsorgung zu zeigen, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu steigern, das Qualitätsmanagement zu optimieren und die Transparenz zu erhöhen. Scharf: "Der Kennzahlen-Vergleich setzt Anreize, um sich weiter zu verbessern. Davon profitieren auch die Bürger, weil sie langfristig finanziell entlastet werden. Die Abwassergebühren liegen in Bayern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Diese Höchstleistung muss regelmäßig auf den Prüfstand. Benchmarking ist dafür ein wichtiges Instrument."
Benchmarking in der Abwasserentsorgung in Bayern wurde im Jahr 2007 vom Bayerischen Umweltministerium, dem Bayerischen Gemeinde- und Städtetag und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) gestartet. Das Umweltministerium fördert die Teilnahme mit 500 bis 700 Euro je Teilnehmer. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei der aktuellen Projektrunde haben 56 kommunale Unternehmen der Abwasserbeseitigung mitgemacht – davon mehr als die Hälfte bereits zum wiederholten Mal. Die regelmäßige Beteiligung ermöglicht Aussagen über langfristige Entwicklungen.
Der Freistaat unterstützt die Kommunen in der Daseinsvorsorge. Insgesamt wurde der Bau von Abwasseranlagen in Bayern bisher mit rund neun Milliarden Euro staatlich gefördert. Mit den neuen Förderrichtlinien werden auch Sanierungsmaßnahmen gefördert, wenn ansonsten unzumutbare Härten entstehen würden. Die Länge der öffentlichen Kanalisation beträgt rund 95.000 Kilometer, das entspricht mehr als dem doppelten Erdumfang.
Ab sofort können kommunale Einrichtungsträger wieder am Benchmarking Abwasser teilnehmen. Weitere Informationen unter www.wasser.bayern.de.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/benchmarking.htm
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbrauchschutz, Nr. 104/16

Bayern kooperiert mit Chile - Internationaler Umweltschutz bringt neue Impulse
Der Schutz der Naturheimat ist zentrales Ziel der Umweltpolitik im Freistaat. Ein enger Austausch mit anderen Ländern hilft bei der Erarbeitung praxisnaher und neuer Lösungsansätze im Umweltschutz – gerade im Bereich der Umwelttechnologien.Weiterlesen ...
Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf bei der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit dem Umweltministerium der Republik Chile. "Hochwasser, Klimawandel und Artenverlust machen vor Landesgrenzen nicht Halt. Wir brauchen eine enge internationale Zusammenarbeit, um die globalen Herausforderungen im Bereich des Umweltschutzes zu bewältigen. Der Wille hierzu ist da, das hat auch die letzte Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris gezeigt. Nun lassen wir Taten folgen. In einem ersten Schritt bauen wir eine Zusammenarbeit unter anderem mit Chile auf. Die bayerische Umwelttechnologie genießt weltweites Ansehen. Wir wollen sie zu einem Exportschlager machen", so Scharf. Umwelttechnologien haben entscheidenden gesellschaftlichen Nutzen: sie helfen Industriegesellschaften, ihre Wirtschaft ressourcenschonend zu gestalten. Mit einem Umsatz von mehr als 22 Milliarden Euro wird nahezu jeder fünfte Euro der deutschen Umweltwirtschaft in Bayern erwirtschaftet.
Ziel der unterzeichneten Absichtserklärung ist eine Kooperation insbesondere in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie Wasserwirtschaft. Konkret geplant ist beispielsweise, den stark verschmutzten Villarrica-See in Chile mit Hilfe bayerischer Umwelttechnologie wieder sauberer zu machen. Auch im Bereich der Gesetzgebung will Bayern vorankommen und in Chile für die Übernahme bayerischer Umweltnormen werben. Das kann zum Schlüssel für eine höhere Exportquote bei bayerischer Umwelttechnologie werden.
Dem internationalen Austausch von Umwelttechnologie widmet sich auch die IFAT in München. Als Weltleitmesse für diesen Bereich ist sie seit einem halben Jahrhundert Taktgeberin und Ideenpool beim Lösen von Umweltproblemen. Bei der zuletzt am 30. Mai bis 3. Juni 2016 abgehaltenen Messe haben über 3.000 Aussteller innovative Lösungen zum verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen präsentiert.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbrauchschutz, Nr. 103/16

Bundestag verabschiedet EEG-Novelle - Bundesrat lässt sie passieren
Der Bundestag hat innerhalb von wenigen Tagen die EEG-Novelle durchgeschleust. Dabei hat es einige kurzfristige Veränderungen gegenüber dem Entwurf gegeben, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. So wurde zum Beispiel das Gesetz in EEG 2017 umbenannt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am gleichen Tag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.Weiterlesen ...
Folgende Veränderungen hat es gegeben:
- Bei Bürgerenergieprojekten, die sich an Ausschreibungen beteiligen, wird nicht das Gebotspreis- sondern das Einheitspreisverfahren zum Zuge kommen. Das heißt konkret: Der Zuschlagswert für solche Projekte richtet sich nach dem letzten noch bezuschlagten Gebot. Zudem müssen solche Projekte der Gemeinde, in deren Gemarkung die Anlage errichtet wird, eine zehnprozentige finanzielle Beteiligung anbieten.
- Es wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, nach der sog. Mieterstrommodelle mit Eigenversorgungsanlagen gleichgestellt werden können hinsichtlich der Höhe der EEG-Umlage. Dabei handelt es sich nach den Vorgaben des Gesetzes um PV-Anlagen an oder auf Gebäuden. Ob tatsächlich eine solche Regelung kommt, bleibt abzuwarten.
- Es wurde mit Blick auf die beihilferechtliche Notifizierung des EEG in Brüssel eine Verordnungsermächtigung für die Durchführung einer gemeinsamen Wind- und PV-Ausschreibung in Höhe von 400 MW aufgenommen.
- Die bisher vorgesehene Einmaldegression für Wind an Land zum 1. Juni 2016 in Höhe von 5 Prozent wurde zugunsten einer monatlichen Degression in Höhe von 1,05 Prozent zwischen dem 1. März und 1. August 2017 umgewandelt.
- Biomasse-Bestandsanlagen dürfen auch dann in den Ausschreibungen mitmachen, wenn sie weniger als 150 kW Leistung haben. Ist eine solche Anlage in der Ausschreibung erfolgreich, bekommt sie den Zuschlagswert des letzten bezuschlagten Gebots wie die Bürgerenergieanlagen.
- PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen dürfen nur noch dann nach dem EEG gefördert werden, wenn das jeweilige Bundesland dies durch eine Verordnung auch erlaubt.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktualisiert Hinweisblatt für die Besondere Ausgleichsregel
Für die Antragstellung 2016 werden nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten, sondern Durchschnittsstrompreise angewandt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun sein Hinweisblatt "Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise" aktualisiert.Weiterlesen ...
Insbesondere wurde ein Abschnitt zu häufig gestellten Fragen ergänzt.
Im Kapitel zu den häufig gestellten Fragen äußert sich das Amt zur Anwendung der Durchschnittsstrompreisverordnung (DSPV):
- Die DSPV schweigt sich z. B. darüber aus, wie die Benutzungsdauer einer Abnahmestelle berechnet wird, wenn Angaben zur Jahreshöchstlast und/oder zur entnommenen elektrischen Arbeit nicht vorliegen. Laut BAFA muss das Unternehmen zunächst erklären, warum die Angaben nicht vorhanden sind. Für die Berechnung der Vollbenutzungsstunden kann dann z. B. auf die Abrechnung des Schwesterunternehmens zurückgegriffen werden.
- Gleiches gilt auch für selbstständige Unternehmensteile (sUT), die ebenfalls nicht über eine eigene Netznutzungsrechnung für die beantragte Abnahmestelle verfügen. Sie können auf die Angaben aus der Abrechnung des Mutterunternehmens zurückgreifen.
- Für die Antragstellung von sUT müssen die Strombezugsmengen aller Abnahmestellen eingereicht werden, die zu diesem sUT gehören, auch wenn nicht für alle Abnahmestellen ein Begrenzungsantrag gestellt wird.
- Zudem werden Stromsteuererstattungen berücksichtigt, selbst wenn das Unternehmen den Spitzenausgleich gar nicht nutzt.
- Des Weiteren wird klargestellt, dass Abnahmestellen eines Unternehmens im Ausland nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und das Hinweisblatt finden Sie unter www.bafa.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Vermiedene Netzentgelte sollen vollständig abgeschafft werden
Ab 2030 sollen keine vermiedenen Netzentgelte mehr an dezentrale Anlagen ausgezahlt werden. So will es das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi hat dazu einen Vorschlag für die laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die EEG-Novelle unterbreitet.Weiterlesen ...
Mit der Abschaffung würde zwar die EEG-Umlage steigen, gleichzeitig aber die Netzentgelte sinken. Gewinner wären Regionen mit einem hohen Anteil an KWK- oder EE-Anlagen.
Der Vorschlag sieht vor, die vermiedenen Netzentgelte (vNNE) ab dem 1. Januar 2017 auf dem Niveau 2015 einzufrieren und ab 2021 jährlich um zehn Prozentpunkte abzusenken. Während vNNE nicht an die Betreiber von EEG-Anlagen ausgezahlt werden, sondern in das EEG-Konto fließen, erhalten KWK-Anlagen diese direkt ausbezahlt. KWK-Bestandsanlagen wären daher von einer solchen Regelung betroffen. Um die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen nicht zu gefährden, schlägt das BMWi daher ein langsames Abschmelzen vor. Bei EEG-Anlagen ändert sich an der gesetzlich zugesagten Vergütung nichts. Das EEG-Konto müsste allerdings auf die vNNE-Einzahlungen der Netzbetreiber verzichten. Das Abschmelzen führt dazu, dass die EEG-Umlage ab 2021 jährlich um 0,02 Cent/kWh steigen würde. Die Netzentgelte könnten bis 2030 im Bundesschnitt um zehn Prozent sinken, in manchen Regionen auch um bis zu 20 Prozent. Ohne vNNE würde die EEG-Umlage derzeit 0,2 Cent/kWh höher liegen.
Im Strommarktgesetz ist bereits ein Ende der vNNE für Neuanlagen ab 2021 vorgesehen.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Bundestag verabschiedet Strommarktgesetz und signalisiert mehr Vertrauen in den Markt
Energiewende, Liberalisierung, Fortschreiten der Integration im Europäischen Strombinnenmarkt und sinkender Stromverbrauch sind die heutigen Rahmenbedingungen des Strommarktes. Grundtenor des neuen Strommarktgesetzes ist eine Stärkung des Strompreissignals und der Flexibilisierung (Strommarkt 2.0).Weiterlesen ...
Die benötigten Erzeugungskapazitäten sollen sich über die Strompreise finanzieren. Auf die Einrichtung des lange diskutierten Kapazitätsmarktes wird verzichtet.
Eine Weiterentwicklung des Marktes soll u. a. in der Form erfolgen, dass die Bilanzkreisverantwortlichen über den Ausgleichsenergiemechanismus dazu angehalten werden, noch zeit- und bedarfsgerechter Strom einzukaufen. Zudem werden Eintrittsbarrieren für Anbieter von Lastmanagementmaßnahmen und Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Regelenergiemarkt abgebaut. Zur Stärkung der Transparenz des Strommarktes sind ein Marktstammdatenregister und ein regelmäßiges Monitoring der Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der Entwicklung der europäischen Leistungsbilanz vorgesehen.
Als zusätzliche Instrumente zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird eine Kapazitätsreserve im Umfang von 5 Prozent der Jahreshöchstlast (4,4 GW) aufgebaut. In die Kapazitätsreserve integriert ist eine vorübergehende Sicherheitsbereitschaft durch ausgewählte Braunkohlekraftwerksblöcke, die sukzessive stillgelegt werden. Die Sicherheitsreserve ist ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Zum Ausgleich der bestehenden Netzengpässe auf Ebene der Übertragungsnetze enthält das Strommarktgesetz eine Verlängerung der Netzreserve über den 31. Dezember 2017 hinaus. Die Netzreserve wird zudem um neu zu errichtende Anlagen zur Netzstabilisierung in Süddeutschland im Umfang von maximal 2 GW bis 2025 (Netzstabilitätsanlagen) erweitert.
Bereits am 8. Juni 2015 haben Deutschland und elf Nachbarstaaten in einer gemeinsamen Erklärung zur regionalen Kooperation vereinbart, die freie Preisbildung und grenzüberschreitenden Stromhandel auch in Zeiten von Knappheit und hohen Preisen im Binnenmarkt zu garantieren. Mit dieser Initiative, die vom Bundeswirtschaftsministerium ausgegangen ist, soll das Vertrauen in den Strommarkt 2.0 gestärkt werden.
Das Strommarktgesetz in der Kabinettsfassung finden Sie unter www.bmwi.de; die darüber hinaus beschlossenen Änderungen des Bundestages unter www.dip21.bundestag.de. Es folgen die Befassung durch den Bundesrat (nicht zustimmungspflichtig) und die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.

Rechtsgrundlage für die Umlage wird im Strommarktgesetz geschaffen
Mit der §19-StromNEV-Umlage werden den Netzbetreibern durch individuelle Netzentgelte nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entgangene Netzentgelteinnahmen ausgeglichen.Weiterlesen ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt den Umlagemechanismus für nichtig erklärt. Das Gericht sieht keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für diese Umlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Umlage war 2011 eingeführt worden, um die entgangenen Einnahmen durch atypische Netznutzung (§19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) und gleichmäßige Netznutzung (§19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV) auszugleichen. Bereits im Herbst 2015 hatte der BGH die von 2011 bis 2013 geltende vollständige Netzentgeltbefreiung für den gleichmäßigen Strombezug für nichtig erklärt, da hierfür die Ermächtigungsgrundlage im EnWG fehlen würde. Die gleiche Begründung zog der Gerichtshof nun auch für den gesamten Umlagemechanismus seit 2011 heran. Nun ist die Politik gefordert, eine rechtssichere Lösung herzustellen.
Die Entscheidung (Az. EnVR 25/13) finden Sie unter www.juris.bundesgerichtshof.de.
Mittlerweile hat der Bundestag den Weg für die Novelle des Strommarktgesetzes freigemacht. Teil der Novelle ist eine Änderung des EnWG und damit die Schaffung einer rückwirkenden Rechtsgrundalge für die Umlage.

Elektroauto-Prämie kann seit 2. Juli beantragt werden
Der Zuschuss für den Kauf von Elektrofahrzeugen kann seit 02. Juli beim BAFA beantragt werden. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für einen Erwerb nach dem 18.05.2016. Unternehmen sind antragsberechtigt. Verfügbar ist die Prämie bis zur Ausschöpfung des Bundesanteils von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019.Weiterlesen ...
Was wird gefördert?
Der Umweltbonus beträgt 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-In Hybride. Eine Einschränkung gibt es: Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf nicht über 60.000 Euro liegen. Welche Fahrzeugmodelle zunächst förderfähig sind, ist der beigefügten Liste zu entnehmen.
Grundsätzlich gefördert werden Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW) und N1 (Lieferwagen bis 3,5 t) sowie mit Einschränkungen N2, die nach dem 18. Mai 2016 erstmals in Deutschland zugelassen worden sind. Die Haltedauer für das Fahrzeug beträgt mindestens sechs Monate
Plug-In Hybride müssen zudem weniger als 50g CO2 je km ausstoßen.
Wer ist antragsberechtigt?
Neben Privatpersonen sind auch Unternehmen (außer Automobilhersteller und Tochtergesellschaften) ohne weitere Einschränkungen antragsberechtigt. Die Kumulierung von Förderungen ist jedoch nicht möglich.
Wie läuft die Antragstellung?
Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen.
Der Kauf- bzw. Leasingvertrag muss dabei mindestens folgende Inhalte ausweisen (alles exklusive Mehrwertsteuer):
- eindeutiger Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell auf der Liste des BAFA,
- der Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus von mindestens dem für Plug-In Hybride und vollelektrische Fahrzeuge festgelegten Betrag. Denn zur Sicherung des Eigenanteils der Automobilindustrie wird der Bundesanteil nur gezahlt, wenn der Listenpreis um mindestens den gleichen Betrag bei Kauf reduziert wird.
- den Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden,
- Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen).
Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Gewerbliche Leasingnehmer können den Anspruch an den Bundesanteil an den Leasinggeber abtreten.
Wie lange kann die Prämie beantragt werden?
Verfügbar ist die Prämie bis zur Ausschöpfung des Bundesanteils von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Das Prämienbudget reicht für mindestens 300.000 Fahrzeuge.
Was ist das Ziel?
Die Förderung ist Teil des Maßnahmenpaketes Elektromobilität, das den Markthochlauf neuer Elektrofahrzeuge unterstützen soll. Mit der Prämie soll der Absatz um mindestens 300.000 Fahrzeuge angereizt werden.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Das Antragsportal wird ab 2. Juli auf der Internetseite www.bafa.de zur Verfügung stehen. Für Fragen hat das BAFA unter 06196/908-1009 auch eine Hotline geschaltet.
Hier finden Sie die Liste der förderfähigen Fahrzeuge und die Förderrichtlinie.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

REMIT-Meldepflichten bei Weiterverteilung von Energie an Dritte in Kundenanlagen
Seit dem 7. April 2016 unterliegen Energiehandelsgeschäfte der Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Unklar in der REMIT-Verordnung (Art. 8 Abs. 1) ist, ob auch die Weiterverteilung von Energie an Dritte in einer Kundenanlage darunter fällt.Weiterlesen ...
Nach Auffassung der BNetzA kommt es auf die Ausgestaltung der Verträge an.
Grundsätzlich besteht für alle Verträge eine Meldepflicht, wenn die Schwelle von 600 GWh überschritten wird. Die Bundesnetzagentur sieht keine Meldepflicht, wenn in den Verträgen (wie z. B. dem Mietvertrag) die Energieversorgung lediglich eine Nebentätigkeit darstellt. Dann ist der Betreiber der Kundenanlage der Letztverbraucher der Energie und die Weiterleitung keine meldepflichtige Tätigkeit. Handelt es sich hingegen um reine Energieversorgungsverträge, ist der Standortbetreiber als Energiehändler anzusehen und der Beschaffungsvertrag daher meldepflichtig.
Hintergrund:
Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency - "REMIT") dient der Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten und trat am 28. Dezember 2011 in Kraft. Sie enthält Regelungen zur Marktüberwachung und weitreichende Datenmeldeverpflichtungen. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Verbote und der Verpflichtung zur Offenlegung von Insider-Informationen nach der REMIT liegt bei der Bundesnetzagentur.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Änderungen bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs
Auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung (2010/30/EU) erlässt die Europäische Kommission regelmäßig delegierte Verordnungen, die die Kennzeichnungspflichten für bestimmte Produktgruppen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und ihrem Verbrauch an anderen Ressourcen festlegen.Weiterlesen ...
Zuletzt wurden vier solcher Rechtsakte u. a. für Wohnraumlüftungsgeräte, gewerbliche Kühllagerschränke, Festbrennstoffkessel und Einzelraumheizgeräte erlassen.
Die delegierten Verordnungen sind einschließlich der Pflichten für Lieferanten und Händler unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Ergänzend bedarf es aber nationaler Regelungen zur Marktüberwachung sowie zu Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen, die die Vollziehbarkeit der EU-Vorgaben durch die Bundesländer gewährleisten. Hierzu dienen das deutsche Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die darauf basierende Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).
Vor dem Hintergrund der neuen produktspezifischen EU-Verordnungen hat das Bundeskabinett am 25. Mai 2016 die Änderung der EnVKV beschlossen. Dabei wurde vor allem der Ordnungswidrigkeitenkatalog hinsichtlich der Pflichten für Lieferanten und Händler in Bezug auf die neuen Produktgruppen erweitert. Die entsprechende Änderungsverordnung können Sie im Redaktionsbereich unter www.bmwi.de einsehen.
Eine gute Übersicht aller bislang von der Energieverbrauchskennzeichnung erfasster Produktgruppen und der dazugehörigen Verordnungen bietet das sog. EuP-Netzwerk unter www.eup-network.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Studie von Deutsche Bank Research zu Zielen der Energiewende
Deutsche Bank Research kommt in einer Studie zu den Energiewendezielen zum Fazit: "Deutschland hat sich wohl zu viel in zu kurzer Zeit vorgenommen".Weiterlesen ...
Vier limitierende Faktoren sehen die Autoren: Kosten, physikalische Grenzen, das verfügbare Zeitbudget sowie die politische Machbarkeit. Sie kommen zu dem Ergebnis: "Fortschritte werden vor allem dort erzielt, wo über ein Förderinstrument hohe Subventionen gewährt werden."
Die Studie "EKI – Der Energiekostenindex für die deutsche Industrie" können Sie hier downloaden.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Bundeskabinett beschließt Verordnung über abschaltbare Lasten
Das Bundeskabinett hat eine neue Verordnung der Bundesregierung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLAV) beschlossen. Die Verordnung soll, die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission vorausgesetzt, mit Auslaufen der Vorgängerverordnung Anfang Juli in Kraft treten.Weiterlesen ...
Mit der Novelle erfolgt eine Weiterentwicklung der Verfahren zur Beschaffung und Nutzung abschaltbarer Lasten. Abschaltbare Lasten werden neben dem Einsatz von Regelenergie von den Übertragungsnetzbetreibern zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt.
Mit der Novelle wird die Beschaffung zumindest stärker wettbewerblich ausgerichtet. Die Bereitstellung der Abschaltleistung wird wöchentlich ausgeschrieben. Durch die Absenkung der anzubietenden Mindestleistung (im EnWG § 13i Abs. 2 S. 4) und die Möglichkeit des Anschlusses der Anlage auf einen bis zu zwei Umspannungen mit der Höchstspannungsebene verbundenen Anschlusspunkt wird eine breitere Beteiligung industrieller Lasten ermöglicht. Das grundsätzliche Risiko einer Kannibalisierung von Regelenergie- und Spotmärkten für die Erschließung von Flexibilitätsoptionen bleibt aber bestehen. Die neue Verordnung ist bis zum 1. Juli 2022 befristet.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt Netzreservebedarf für 2016/2017 und 2018/2019
Für den Winter 2016/2017 sieht die BNetzA einen Netzreservebedarf von 5.400 MW. Die dafür notwendigen Kraftwerke sind von den Übertragungsnetzbetreibern bereits kontrahiert. Für das Winterhalbjahr 2018/2019 sieht die BNetzA demgegenüber einen deutlich gesunkenen Bedarf von 1.900 MW.Weiterlesen ...
Grundlage ist die Annahme und Empfehlung der BNetzA, dass die deutsch-österreichische Strompreiszone aufgespalten wird.
Die Netzreserve dient dazu, sicherzustellen, dass ausreichend Erzeugungskapazitäten für den Redispatch bei Überlastungen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen. Die Netzreserve kommt nur zum Einsatz, wenn der Bedarf nicht über am Markt agierende Kraftwerke gedeckt werden kann. Kritisch sind vorwiegend Situationen einer Einspeisung aus Windkraft bei gleichzeitig hoher Nachfrage.
Im vergangenen Jahr war die Bundesnetzagentur noch von einem Bedarf an Reserveleistung von 6.000 bis 7.700 MW für das kommende Winterhalbjahr ausgegangen. Grund für die Senkung des Bedarfs ist zum einen die erwartete Inbetriebnahme der Südwestkuppelleitung (Remptendorf - Redwitz) zum 1. Oktober 2016 und eine temporäre Öffnung der 220 kV-Kuppelleitung Vierraden-Krajnik (PL). Dies bedeutet nach Einschätzung der BNetzA jedoch keine nachhaltige Entspannung im deutschen Übertragungsnetz.
Für 2018/2019 sieht die BNetzA einen deutlich reduzierten Netzreservebedarf im Umfang von 1.900 MW. Hintergrund dafür ist neben erwarteten Fortschritten beim Netzausbau eine angenommene Einführung eines Engpassmanagements an der deutsch-österreichischen Grenze, also eine Auflösung der einheitlichen Strompreiszone. Damit sollen vereinzelt auftretende handelsseitige Exportspitzen, die aktuell zu Netzengpässen führen, entschärft werden. Ohne Einführung eines Engpassmanagements und ohne gesichertes Redispatch-Potenzial in Österreich schätzt die BNetzA den Bedarf an Netzreserve in Deutschland auf 6.300 bis 7.000 GW.
Da der Reservebedarf für 2018/2019 stark von der Einführung einer Engpassbewirtschaftung an der deutsch-österreichischen Grenze abhängt, sollen die Übertragungsnetzbetreiber das Interessenbekundungsverfahren in Vorbereitung auf die Kontrahierung von Kraftwerkskapazitäten für die Netzreserve noch nicht durchführen. Die Überprüfung des festgestellten Netzreservebedarfs wird spätestens im Frühjahr 2018 wiederholt.
Der Bericht zur Feststellung des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2016/2017 sowie das Jahr 2018/2019 ist auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht. Es umfasst auch vier Empfehlungen zur Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehört die Einführung einer Engpassbewirtschaftung zwischen Österreich und Deutschland.
Weitere Informationen und den Bericht finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Neues KfW-Energieeffizienzprogramm "Abwärme" gestartet
Das bereits länger angekündigte Programm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zielt auf die Hebung von Effizienzpotenzialen bei der Vermeidung oder Nutzung von Abwärme in Gewerbe und Industrie ab.Weiterlesen ...
Es ist ergänzend zum Programm Querschnittstechnologien zu sehen und soll besonders großvolumige Investitionen anreizen.
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) werden Investitionen innerhalb Deutschlands in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme gefördert:
- Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme – bspw. Prozessoptimierung; Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme; Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen oder Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme
- Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme – bspw. Auskopplung der Abwärme oder Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte (Einspeisung in bestehende Wärmenetze)
- Verstromung von Abwärme – bspw. Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie
- Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling durch externe Sachverständige
Wie erfolgt die Förderung?
Grundlage der Förderung bildet ein im üblichen Verfahren bewilligter KfW-Kredit, der sich auf bis zu 100 Prozent der (förderfähigen) Investitionskosten belaufen kann. Der Kredithöchstbetrag beträgt bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Tilgungszuschusses auf den gewährten KfW-Kredit. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme und Größe des Unternehmens:
- Grundsätzlich 30 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei einer Förderung nach Art. 38 AGVO bzw. 46 AGVO bzw. der förderfähigen Investitionskosten bei einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung
- In Fällen außerbetrieblicher Nutzung von Abwärme und nur soweit die Kosten für Verbindungsleitungen zur Weitergabe an Dritte anfallen, beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten sowohl bei einer Förderung gemäß Art. 46 AGVO als auch nach der De-minimis-Verordnung
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten
Wer kann das Programm in Anspruch nehmen?
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und freiberuflich Tätige. Es besteht also keine KMU-Begrenzung o. ä. Antragsberechtigt sind zudem Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind.
One Stop Prinzip
Vorhaben von Unternehmen im Bereich Abwärmevermeidung bzw. -nutzung können neben diesem Programm bei Vorliegen der jeweiligen Förderbedingungen auch aus dem KfW Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292/293), dem KfW Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278) und dem KfW Programm Erneuerbare Energien Premium (271/281) gefördert werden. Die Antragstellung für diese Programme kann in einem gebündelten Kreditantrag (Programm 294) erfolgen.
Detaillierte Informationen und Merkblätter zum Programm sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

BMWi-Förderprogramm "Querschnittstechnologien" gestartet
Die Förderrichtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.Weiterlesen ...
Was wird gefördert?
In der neuen Förderrichtlinie wird wieder zwischen Einzelmaßnahmen und der sogenannten Optimierung technischer Systeme unterschieden. Neu ist, dass nun nicht nur der Ersatz, sondern auch die Neuanschaffung von Anlagen förderfähig ist.
Einzelmaßnahmen beziehen sich auf einzelne Anlagen bzw. Aggregate ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro, z. B.:
- elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt,
- Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen,
- Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens (geregelt in einem Merkblatt des BAFA),
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Einschränkungen siehe Förderrichtlinie.
Optimierung technischer Systeme bezieht sich auf den Ersatz und die Neuanschaffung der im Förderstrang Einzelmaßnahmen aufgeführten Querschnittstechnologien sowie auf den Ersatz und die Erneuerung von Anlagen und Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 Euro.
Eine Förderung von LED-Beleuchtung ist in dem Programm nicht mehr möglich.
Wer kann das Programm in Anspruch nehmen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es besteht also keine KMU-Begrenzung. Weiterhin von der Förderung ausgeschlossen sind Freiberufler sowie Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung erfolgt als „Investitionszuschuss“ über ein Antragsverfahren beim BAFA.
Einzelmaßnahmen: bis zu 30.000 Euro pro Vorhaben/Standort.
Systemische Optimierung:
- bis zu 100.000 Euro, ohne Pumpen
- bis zu 150.000 Euro, mit Pumpen
- In einem Energieeinsparkonzept ist die Optimierung des betrachteten Systems zu prüfen und zu bewerten. Dabei ist eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems nachzuweisen.
- Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Der Effizienznachweis erfolgt über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.
Die Zuwendungen unterliegen bei KMU den De-minimis-Beihilferegeln und bei größeren Unternehmen den Regelungen der AGVO:
- KMU: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionskosten)
- Große Unternehmen: bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionsmehrkosten)
Detaillierte Informationen und Merkblätter zum Programm sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie im Bereich Energie unter www.bafa.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Gesetzentwurf für steuerliche Förderung Elektromobilität geht ins Parlament
Am 18. Mai hatte das Bundeskabinett Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Neben den viel diskutierten Kaufprämien wurde auch zugunsten einer steuerliche Förderung entschieden. Die Befreiung der Elektroautos von der Kraftfahrzeugsteuer wird wieder auf 10 Jahre verlängert.Weiterlesen ...
Die derzeit geltende fünfjährige Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in § 3d Absatz 1 KraftStG wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Befreiung umgewandelt. Diese wird für Neuzulassungen bis Ende 2020 gewährt. Die Befreiung soll fortan auch für Fahrzeuge mit verkehrsrechtlich genehmigten Elektro-Umrüstungen gelten. Bis Ende 2020 steuerbefreit werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs beim Arbeitgeber und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
Am 18. Mai hatte das Bundeskabinett in einem umfangreichen Paket zur Förderung der Elektromobilität auch eine signifikante finanzielle Förderung für den Kauf von reinen und plug-in-hybriden Elektrofahrzeugen beschlossen. Von den Prämien werden auch Unternehmen profitieren können, die ein Elektrofahrzeug kaufen. Die Förderrichtlinie steht noch aus und muss vorab von der EU-Kommission genehmigt werden. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ihren Fuhrpark mit mindestens 20 Prozent Elektrofahrzeugen auszustatten.
Die Steigerung des Anteils der Elektrofahrzeuge ist nach dem Energiewende-Konzept eine zentrale Maßnahme, damit der Sektor Straßenverkehr einen adäquaten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten kann. Antriebe sind in den vergangenen Jahren zwar deutlich effizienter geworden, die Emissionen sind aufgrund der zunehmenden Fahrleistung seit 2005 jedoch kaum zurückgegangen. Die 2015 gestartete Markthochlaufphase soll mit dem Förderpaket unterstützt werden, auch um näher an die Zielmarke von 1 Million Elektroautos bis 2020 zu rücken.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Deutsche Erdgasreserven gehen zurück
Die Erdgasreserven in Deutschland sind 2015 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 16 Prozent zurückgegangen.Weiterlesen ...
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen hat die Entwicklung der (niedersächsischen) deutschen Erdgasreserven veröffentlicht. Reserven sind bekannte Lagerstätten, die unter aktuellen wirtschaftlichen und technischen Bedingungen gewinnbar sind. Danach gingen 2015 die Reserven an Rohgas um 14 Mrd. auf 74 Mrd. Kubikmeter zurück. Die deutsche Förderung von 9,3 Mrd. Kubikmeter insgesamt deckte 2015 noch rund 10 Prozent des deutschen Erdgasverbrauchs.
Deren kontinuierliche Abnahme ist auf die Erschöpfung bestehender Lagerstätten zurückzuführen. Neufunde blieben aus. Allerdings sind die Investitionen in neue Förderprojekte und bestehende Kapazitäten stark zurückgegangen. Die Zurückhaltung ist auch mit der Hängepartie um das Regelungspaket Gasförderung in konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten zu erklären. Seit mehr als einem Jahr kann sich die Regierungskoalition im Bundestag nicht zugunsten von Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen entscheiden.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Studie des Energiewirtschaflichen Instituts (EWI) zu Kosten eines Kohleausstiegs
Die Agora Energiewende hatte im Januar 2016 einen Vorschlag für einen staatlich gelenkten Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgelegt. Nach einer Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) der Universität Köln würden sich gegenüber einer Entwicklung ohne einen staatlichen Eingriff Mehrkosten in Höhe von rund 72 Mrd. Euro im Zeitraum zwischen 2020 bis 2045 ergeben.Weiterlesen ...
Wesentlicher Kostentreiber sind die höheren Erzeugungskosten mit Erdgas zur Kompensation der Erzeugung aus Braun- und Steinkohle.
Das EWI schaltet sich mit der vorgelegten Studie in die Diskussion um einen staatlichen gelenkten Ausstieg aus der Kohleverstromung ein. Grundlage für die EWI-Studie ist das von Agora Energiewende formulierte Konzept, das einen Kohleausstieg bis 2040 bei gleichzeitiger Stilllegung der damit freiwerdenden CO2-Zertifikate vorsieht. Referenzszenario ist die Stilllegung deutscher Kohlekraftwerke nach Ende ihrer technischen Lebensdauer. Beide Szenarien treffen die gleichen Annahmen hinsichtlich des erwarteten Erneuerbaren-Ausbaus.
Nach den Ergebnissen der Studie würde die vorzeitige Stilllegung zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um 859 Mio. Tonnen in Deutschland im Zeitraum von 2020 bis 2045 führen. Nur bei gleichzeitiger Stilllegung der freigewordenen CO2-Zertifikate würde sich auch auf europäischer Ebene eine - allerdings geringere - CO2-Einsparung von 634 Mio. Tonnen ergeben. Deutlich wird zudem, dass der deutsche Kohleausstieg gegenüber dem Referenzszenario durch den Neubau von Gastkraftwerken mit einer Leistung von 16 GW, mehr Gasverstromung (plus 64 TWh) und ein sinkender Stromexportsaldo kompensiert würde. Die europäische Erdgasnachfrage würde in 2040 um 18 Mrd. Kubikmeter höher liegen als im Referenzszenario.
Im Vergleich zum Referenzszenario ergibt sich ein um 1,8 Euro/MWh höherer Großhandelsstrompreis in Deutschland im Jahr 2040, wobei im Referenzszenario bereits ein Preis von 75,9 Euro/MWh angenommen wird. Auch für einen Teil der Nachbarstaaten würde sich der deutsche Kohleausstieg in Form eines Preisaufschlages niederschlagen.
In Summe ergibt sich eine Mehrbelastung von 71,6 Mrd. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2045 im europäischen Strommarkt im Vergleich zum Referenzszenario. In der Kalkulation enthalten sind Mindereinnahmen der Betreiber von Kohlekraftwerken, höhere Kosten für den Wärmebezug, Mehreinnahmen für Betreiber von Gaskraftwerken in Deutschland, Mehreinnahmen von Erzeugern im europäischen Ausland, eine niedrigere EEG-Umlage und die Kosten für die Stilllegung der CO2-Zertifikate. Größter Einzelfaktor für den Kostenanstieg sind die steigenden Kosten für den Brennstoffbezug (59,1 Mrd. Euro). Die durchschnittlichen europaweiten CO2-Vermeidungskosten eines deutschen Kohleausstiegs würden sich damit auf ca. 113 Euro pro Tonne CO2 im Zeitraum 2020 bis 2045 belaufen.
Die am 9. Mai 2016 veröffentlichte Studie der ewi Energy Research & Scenarios gGmbH „Ökonomische Effekte eines deutschen Kohleausstiegs auf den Strommarkt in Deutschland und der EU“ finden Sie unter www.ewi.research-scenarios.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

EU-Kommission genehmigt deutsche Braunkohlereserve
Die EU-Kommission hat am 27. Mai Beihilfen im Umfang von 1,6 Mrd. Euro für die schrittweise Stilllegung von acht deutschen Braunkohlekraftwerksblöcken genehmigt: Die Maßnahme helfe Deutschland, sein Klimaziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb im Strombinnenmarkt übermäßig zu verfälschen.Weiterlesen ...
Gegenstand der sogenannten Sicherheitsbereitschaft sind Braunkohleblöcke von RWE, Vattenfall und MIBRAG mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt. Sie werden ab 2016 schrittweise aus dem Markt genommen und zunächst vorläufig, später endgültig stillgelegt. Für die Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung erhalten die Betreiber einen Ausgleich. Dafür fallen sieben Jahre lang rund 230 Mio. Euro jährlich an.
Die Sicherheitsbereitschaft hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im November 2015 parallel zum nationalen Gesetzgebungsverfahren zum Strommarktdesign beihilferechtlich bei der Kommission notifiziert. Mit der nun erfolgten Entscheidung könne das nationale Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Kommission war, dass die Maßnahme Deutschland bei der Erreichung seines CO2-Reduktionsziels deutlich voranbringt. Sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020 in der Sicherheitsbereitschaft sind, können laut BMWi CO2-Reduktionen von elf bis 12,5 Mio. Tonnen pro Jahr erzielt werden. Das sind mehr als die Hälfte des Beitrags, der nach Aussagen der Bundesregierung noch geleistet werden muss, um das Ziel, die Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken, zu erfüllen.
Zudem kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Vergütung den Anlagenbetreibern gegenüber Wettbewerbern keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffe, da sie im Wesentlichen auf dem Gewinn basiere, den die Betreiber erzielen würden, wenn sie weitere vier Jahre auf dem Strommarkt tätig wären – womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht ausgeschöpft wäre. Etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen würden durch die entstehenden Umweltvorteile ausgeglichen.
Die öffentliche Version der Kommissionsentscheidung mit allen Entscheidungsgründen ist noch nicht verfügbar, kann jedoch in Kürze unter der Nummer SA.42536 unter www.ec.europa.eu abgerufen werden.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

EU-Studie zu Energieaudits und Energiemanagementsystemen
Mitte Mai hat die EU-Kommission eine von ihr in Auftrag gegebene Studie zur nationalen Umsetzung von Art. 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie veröffentlicht. Den Ergebnissen zufolge kam im Untersuchungszeitraum bis Sommer 2015 eine Reihe von Mitgliedstaaten den EU-Verpflichtungen auch mehr als ein Jahr nach der offiziellen Umsetzungsfrist noch nicht nach.Weiterlesen ...
Nach Artikel 8 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein KMU sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits, mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden muss.
Laut der aktuellen Studie, deren Untersuchungszeitraum im Spätsommer 2015 endete, konnten zwar viele Länder, darunter Großbritannien, Frankreich und Schweden, auf dem Papier eine rechtliche Umsetzung nachweisen, allerdings sei bis dato vielerorts noch nicht behördlich geprüft worden, ob die EU-Vorschriften auch tatsächlich in den Unternehmen umgesetzt wurden. In Spanien, Belgien (Region Brüssel und Wallonie), Polen, Lettland, Litauen, Estland, Zypern und Luxemburg befand sich die Umsetzung während Erarbeitung der Studie noch in vollem Gange. Fortschritte, die in diesen Ländern möglicherweise in den letzten Monaten erreicht wurden, sind in der aktuellen Studie also nicht abgebildet.
Das unterschiedliche Tempo bei der nationalen Implementierung führt insbesondere bei grenzüberschreitend operierenden Unternehmen zu Rechtsunsicherheiten. Erschwerend hinzu kommt, dass die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung recht viel Spielraum lässt. So schlagen sich z. B. divergierende nationale Auffassungen darüber, wer, unabhängig von der EU-KMU-Definition, etwa aufgrund des Energieverbrauchs, zum Kreis der zu Auditierenden gehören sollte, in den nationalen Umsetzungsrechtsakten nieder. Unterschiede gibt es auch mit Blick auf staatliche Unterstützungsangebote. Während es fast in allen Ländern einschlägige Informationsangebote gibt, bieten einige Länder zusätzlich auch finanzielle Hilfen an. Zuletzt variieren die Strafen bei Nichteinhaltung von 10.000 Euro in Österreich bis zu 200.000 Euro in Rumänien.
Auf die Probleme unterschiedlicher nationaler Ausgestaltungen hatte bereits Eurochambres in einer eigens angefertigten ähnlichen, wenn auch deutlich schlankeren, Umsetzungsstudie aufmerksam gemacht.
Neben den Regeln für Nicht-KMU untersuchte die aktuelle Studie auch Angebote für KMU. Gemäß Artikel 8 sollen die Mitgliedstaaten KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unterziehen. Dabei sind laut Kommission auch spezielle Förderungen zulässig. Die Studie zeigt, dass die Mitgliedstaaten vielfältige Ansätze verfolgen, einschließlich regulatorischer Instrumente, Informationsangebote, finanzieller Hilfen und freiwilliger Vereinbarungen.
Die Studie, die im Auftrag der Kommission von Fraunhofer ISI und Ricardo Energy & Environment erarbeitet wurde, ist unter ec.europa.eu/energy abrufbar. Die Studie von Eurochambres finden Sie unter www.eurochambres.eu.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Weitreichende neue Ökodesign-Vorgaben zur Beleuchtung geplant
Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) sowie einer entsprechenden Vorbereitungsstudie hat die EU-Kommission im vergangenen Herbst den Vorentwurf einer Verordnung für die Neuregelung einer breiten Zahl an Beleuchtungsprodukten vorgelegt.Weiterlesen ...
Ab 2018 könnten damit die drei in diesem Bereich bestehenden Ökodesign-Durchführungsverordnungen (244/2009, 245/2009 und 1194/2012) zusammengefasst und ersetzt werden. Hinsichtlich der Anforderungen an die „umweltgerechte Gestaltung“ der Leuchtmittel sieht der Kommissionsvorschlag folgende grundsätzliche Neuerungen vor:
- Weiter gefasster Geltungsbereich, so dass auch Leuchten (ohne austauschbare Leuchtmittel) Anforderungen an Stromeffizienz und weitere Gebrauchseigenschaften erfüllen müssen.
- Einheitliche Anforderungen an die Energie- bzw. Stromeffizienz für alle Lampentechnologien mit Bezug nur auf den Lichtstrom und den Farbwiedergabeindex Ra.
- Schrittweise weitere Verschärfung der Energie-/Stromeffizienzanforderungen.
- Einheitliche Festlegung von Anforderungen an die sonstigen Gebrauchseigenschaften der Lampen.
Durch den erweiterten Geltungsbereich ist eine große Bandbreite an Beleuchtungstechnik betroffen. Sie reicht von der 100-Lumen-Lampe im Privathaushalt über die Deckenbeleuchtung in Büros bis hin zur 100.000-Lumen-Stadionbeleuchtung. Auch LEDs sollen teilweise erfasst werden. Entsprechend groß ist die Zahl der betroffenen Unternehmen.
Würde der von der EU-Kommission vorgelegte Erstentwurf umgesetzt, dürfte bis 2024 der allergrößte Teil der derzeit angebotenen Leuchtmittel nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Faktisch könnten mittelfristig voraussichtlich nur noch LED-Lampen die Mindestanforderungen erfüllen.
Vor diesem Hintergrund strebt das Umweltbundesamt (UBA) im Vorfeld weiterer Entscheidungen einen breiten und offenen Austausch mit den betroffenen Akteuren in Deutschland an. Dazu hat es in Zusammenarbeit mit dem Ökopol Institut das sog. „Offene Forum EU-Regelungen Beleuchtung“ ins Leben gerufen.
Neben den Ökodesign-Vorgaben plant die Europäische Kommission auch die einschlägige Regelung zur Energieverbrauchskennzeichnung zu überarbeiten. Hierfür soll jedoch zunächst die laufende Revision der entsprechenden Rahmenrichtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Elektronikschrottentsorgung in Europa
Die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte wurde im Februar 2014 novelliert. Inwieweit diese "WEEE II" bislang in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, zeigt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) jetzt in einer neuen Veröffentlichung auf.Weiterlesen ...
Die Veröffentlichung "Elektronikschrottentsorgung in Europa" informiert über die entsprechenden Regelungen in den meisten EU-Mitgliedstaaten und in anderen europäischen Ländern. Die Übersicht reicht von Belgien bis zum Vereinigten Königreich und basiert auf einer Umfrage in den Deutschen Auslandshandelskammern der EU- und Anrainerstaaten.
Die Publikation kostet 12,50 Euro. Bestellt werden kann sie beim DIHK-Verlag, E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de, oder auf der DIHK-Website in der Rubrik "Publikationen" unter www.dihk.de.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
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Aktuelles aus Deutschland und der EU:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Dr. Hermann Hüwels | Dr. Michael Liecke
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