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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 06|2013
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Frisch gebackene Energie-Experten aus Nürnberg
Die beiden Praxislehrgänge 2014 EnergieManager (IHK) und Druckluft-Spezialist (IHK) der Nürnberger IHK sind erfolgreich beendet worden.Weiterlesen ...
Am 23. November haben die 16 Teilnehmer des Praxistrainings Druckluft-Spezialist (IHK) Ihr Zertifikat erhalten. Zuvor mussten sie Ihre Kollegen und eine Jury als "virtuelle Geschäftsleitung" von Ihren Konzepten überzeugen. In diesen Konzepten wurde der Ist-Zustand der Druckluftanlage in den Betrieben analysiert und Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet. Die Absolventen des Lehrgangs sind jetzt bestens gerüstet, um nachhaltig den optimalen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Potenziale zur Einsparung bei Druckluftanlagen sind nach wie vor hoch. Die Amortisationszeiten für effizientere Lösungen liegen nicht selten unter zwei Jahren.
In Nürnberg ist der Zertifikatslehrgang nach bundeseinheitlichem Standard bereits zum zweiten Mal erfolgreich durchgeführt worden.
Interessenten für den nächsten Kurs finden weitere Informationen auf unserer Homepage.
Auch das 15. Praxistraining zum EnergieManager (IHK) | European EnergyManager wurde mit der Zertifikatsübergabe am 2. Dezember in einem feierlichen Rahmen beendet. Bevor den Absolventen die Zertifikate übereicht wurden, gab es einen kleinen Rückblick über die erreichten Ergebnisse aus den Projektarbeiten: Insgesamt konnten die 17 Teilnehmer Einsparungspotenziale von 7363 MWh pro Jahr aufdecken. Das entspricht jährlich eingesparten Energiekosten in Höhe von etwa 1.000.000 Euro. Erhebungen vergangener Jahre ergeben, dass vier von fünf Projektarbeiten in die Realität umgesetzt werden.
Das nächste Training zum EnergieManager (IHK) beginnt bereits am 24. Januar 2014. Es sind noch wenige Plätze frei. Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

NNN - Netzwerke für Nachhaltiges Wirtschaften
Marketing und Netzwerke für Nachhaltiges Wirtschaften - Das Nachhaltigkeitsportal der Metropolregion Nürnberg.Weiterlesen ...
Mit den Nürnberger Netzen für Nachhaltigkeit (NNN) greift die IHK Nürnberg die erfolgreiche Idee der Nürnberger Netze von Anfang 2000 auf, um mittelfränkischen Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, ihr Nachhaltigkeitsengagement einem breiten Publikum vorzustellen.
„Die Nürnberger Netze für Nachhaltigkeit führen das erfolgreiche Projekt von Anfang 2000 in neuem Gewand weiter und werden die wichtigste Nachhaltigkeits-Webseite der Metropolregion Nürnberg. Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir sie zu dem Portal für glaubwürdige Verantwortung und nachhaltige Wertsteigerung fränkischer Unternehmen entwickeln“, so Dr. Robert Schmidt, Leiter des Geschäftsbereichs Innovation und Umwelt der IHK.
Zielsetzung des Projektes ist die Mobilisierung von KMU für Nachhaltigkeitsengagement durch Best-Practice-Beispiele vorbildlicher Unternehmen aus der Metropolregion.
Best-Practice-Beispiele, Unternehmensdarstellungen sowie Informationen rund um Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit bilden den Kern der Webseite. In Veranstaltungen und Webinaren werden die Nachhaltigkeits-Leistungen fränkischer Unternehmen der Öffentlichkeit und interessierten Unternehmen, vor allem aus dem Bereich der KMU, präsentiert.
Fortschrittsberichte der Unternehmen, regelmäßige Veranstaltungen und die Verleihung eines Nachhaltigkeitspreises gewährleisten, dass die Nürnberger Netze für Nachhaltigkeit (NNN) ein lebendiges, aktuelles Bild der Unternehmensverantwortung in der Metropolregion vermitteln.
NNN | Nutzen für teilnehmende Unternehmen
Kern der Internetplattform ist die Darstellung der Profile aller teilnehmenden Unternehmen mit einer Datenbank zur publikumswirksamen Veröffentlichung vorbildlicher Projekte nachhaltigen Wirtschaftens.
- Ein Beleg gesellschaftlicher Verantwortung durch Knowhow-Transfer in der Region
- Darstellung der eigenen CSR Leistungen für die Öffentlichkeit im Rahmen einer seriösen und glaubwürdigen Plattform
- Integration in die IHK-Kommunikation: Webseite, WIM, Newsletter, IHK-Veranstaltungen
- Zugang zu relevanten Informationen und Projektbeispielen, recherchiert und zusammengefasst durch die IHK (Informations-Plattform)
- Austausch mit Netzwerkcharakter (Diskussionsforum, Schwarzes Brett)
- Kostenlose Webinare für teilnehmende Unternehmen
Die NNN werden begleitet durch Experten aus Wirtschaft und Forschung sowie einem unabhängigen Entscheiderkreis, der sich aus Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und politischen Gremien zusammensetzt und qualitative Vorgaben für die Teilnahme am Netzwerk definiert. So werden die NNN mit Fachwissen, Ideen und qualitativen Anforderungen erfolgreich begleitet und ergänzt.
Teilnahmemöglichkeiten/Kontakt
Sollten Sie Interesse an einer Beteiligung an den Nürnberger Netzen für Nachhaltigkeit haben, stellen Ihnen die Organisatoren der IHK Nürnberg für Mittelfranken das Konzept, die Inhalte und Rahmenbedingungen gerne persönlich vor.
NNN | Nürnberger Netze für Nachhaltigkeit ...
- bieten Orientierung im weiten Feld nachhaltigen Wirtschaftens,
- präsentieren unternehmerische Herausforderungen und deren Lösungen,
- kommunizieren Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit,
- stellen erfolgreiche Unternehmen vor,
- bieten Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch im Netzwerk.
Das nächste Projekttreffen findet am 27. Januar 2014 in der IHK Nürnberg statt.

Internationales "Energie-Interesse" an der MetropolregioN
Im vergangen Herbst besuchten hochrangige Wirtschaftsdelegationen aus Mazedonien, Mexiko und Hongkong die Europäische Metropolregion Nürnberg und informierten sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Innovation und Umwelt.Weiterlesen ...
Im September begrüßte Dr. Robert Schmidt, Leiter des IHK Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt, eine 14-köpfige Delegation aus Skopje, Mazedonien. Thematische Schwerpunkte waren neben Energieeffizienz und Erneuerbare Energien vor allem das EnergieManager Training (IHK) | European EnergyManager Training. Die Weiterbildung, die durch die IHK Nürnberg konzipiert wurde, wird in 2014 erstmals auch in Mazedonien durchgeführt. Weitere Punkte im Programm waren das E|Drive-Center sowie das E|Home-Center in der Fürther Straße. Beide Center sind erfolgreiche Projekte im Bereich der interdisziplinären Forschung verschiedener Forschungseinrichtungen zu zukunftsweisenden Themen.
Hochrangige Vertreter energiewirtschaftlicher Unternehmen und Institutionen aus Hongkong besuchten die Region im Oktober. Neben dem Energie Campus Nürnberg, der herausragenden Einrichtung im Bereich Energieforschung, standen Firmen und Institute in der Medizintechnik, wie das Medical Valley Center oder das Zentralinstitut für Medizintechnik (ZiMT) im Interesse der Besucher. Auch die Energieforschung wurde nachgefragt: U. a. das ZAE Zentrum für Angewandte Energieforschung und das Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC (beide Würzburg), Energie Campus und E-Drive-Center (beide Nürnberg) sowie das AnwenderZentrum für Polymere Optische Fasern an der Technischen Hochschule Nürnberg.
Für die Besucher aus Mexiko wurden die Akzente in den Bereichen Nachhaltige Entwicklung, effiziente Strom- und Ressourcennutzung und erneuerbare Energien gesetzt. Den elf Repräsentanten aus Industrie, Einzelhandel sowie international tätigen Netzwerkpartnern wurde ein eindrucksvolles Bild der Leistungen einiger ausgewählter Unternehmen, wie z. B. DIEHL Metering, geboten. Auch über die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, vor allem die duale Berufsbildung und Energieeffizienz, wurden die Besucher umfassend informiert. Auch in Mexico City sollen künfitg Energiemanager nach Nürnberger Vorbild qualifiziert und trainiert werden.

Campus of Technology weist Weg in die Zukunft
Nürnberg ist weltweit bekannt für seine kulturellen Schätze. Daneben hat sich die Stadt zu einem internationalen Zentrum der Technikwissenschaften entwickelt - dank der Friedrich-Alexander-Universität und der Technischen Hochschule. Mit dem Nuremberg Campus of Technology (NCT) verknüpfen beide Hochschulen ihre Stärken zu einer zukunftsweisenden Kooperation.Weiterlesen ...
Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle gab gemeinsam mit Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder "Auf AEG" den Startschuss für den Nuremberg Campus of Technology (NCT). Zusammen mit den Präsidenten der beiden beteiligten Hochschulen, Prof. Karl-Dieter Grüske und Prof. Michael Braun, unterstrich er die Bedeutung der Kooperation für die Metropolregion Nürnberg und die gesamte bayerische Wissenschaftslandschaft.
Die IHK Nürnberg hatte sich über die Interessengemeinschaft Hochschule Region Nürnberg (igh), deren Vorsitzender der IHK-Präsident Dirk von Vopelius ist, für den Aufbau des NCT beim Bayerischen Wissenschaftsminister stark gemacht.
Weitere Informationen zur Pressemitteilung finden Sie unter http://www.km.bayern.de/ministerium.

Studie: Bedeutung der Energiewirtschaft
Untersuchung der wirtschaftlichen Bedeutung des Energiesektors in der Europäischen Metropolregion Nürnberg.Weiterlesen ...
Eine aktuelle Studie der Energieagentur Nordbayern GmbH und der Technischen Hochschule Nürnberg untersuchte die „Wirtschaftliche Bedeutung des Energiesektors in der Europäischen Metropolregion Nürnberg“.
Demnach erzielt die Energiebranche mit 14.000 Unternehmen und über 110.000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von 27 Mrd. Euro. Damit entfallen in der Region rund ein Fünftel der Umsätze des produzierenden Gewerbes und knapp 15 Prozent der Industriearbeitsplätze auf diese Branche.
Laut Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas zeigt die Studie, dass sich die Region mit ihren Kompetenzen zu „einem der Motoren bei der technischen Umsetzung der Energiewende“ entwickelt.
Die Studie finden Sie auf der Internetseite der Stadt Nürnberg unter http://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/energie.html?pk_campaign=wirtschaft&pk_kwd=branchenschwerpunkte_energie.html

Energiewende: Konsequenzen für die Region
Die Themen Energieversorgung, Energiewende und Energiepolitik in und für die Region Nürnberg und Mittelfranken standen im Zentrum der gemeinsamen Sitzung der IHK-Ausschüsse „Energie | Umwelt“ und „Industrie | Forschung | Technologie“ in Kooperation mit dem Technologie- und Innovationsnetz Mittelfranken (tim).Weiterlesen ...
Mehr als 70 Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft haben sich Anfang Dezember in der IHK Nürnberg getroffen, um sich über die neuesten politischen Entwicklungen zur Energiewende und der konkreten Situation in der Metropolregion zu informieren und gemeinsam zu diskutieren.
Die deutsche Energiepolitik ist in aller Munde – und das bereits seit geraumer Zeit. Aktualität erfuhr das Thema durch die Veröffentlichung des Koalitionsvertrages. Die Sicht und vor allem die Erwartungen der Wirtschaft gegenüber den zu erwarteten Strompreiserhöhungen stellte Dr. Sebastian Bolay, DIHK Berlin, vor. Kernaussagen sind eine angemessene Preispolitik bei einer sicheren Versorgung. Nach Meinung von Experten kann dies aber nur gelingen, wenn alle Partner aus Bund und Ländern einbezogen werden und auch das europäische Umfeld entsprechend berücksichtigt wird. Wie der Sachstand der Energiewende für Bayern, vor allem die Zukunft der Energienetze in Bayern aussieht, waren weitere Schwerpunkte. Nicht zu vergessen die Energieforschung, die in der Region seit langem verankert ist und in verschiedenen Einrichtungen herausragende Leistungen erbringt.
Einige Aspekte, die mitunter nicht ausreichend berücksichtigt werden, wurden in der Diskussion aufgegriffen. Energie wird häufig gleich gesetzt mit Strom, dabei hat auch der Gasbedarf einen bestimmten Anteil am Energieverbrauch. Neben der verstärkten Erzeugung von erneuerbarer Energie sollte auf die Energieeinsparung, d. h. die Energieeffizienz, in allen Bereichen ebenso Wert gelegt werden. Auch die Bekanntmachung und Beratung von Fördermöglichkeiten muss weiterhin intensiv betrieben werden. Nur wenn alle Beteiligten „an einem Strang ziehen“, kann die Energiewende in der Europäischen Metropolregion Nürnberg gewinnen!

IHK Nürnberg sorgt für mehr Regionen-Transparenz in der Wasserwirtschaft in Mitteleuropa
Akteuere der Wasserwirtschaft in Mittelfranken werden mit denen der Regionen Wroclaw (Polen), Innsbruck (Österreich) und Padua (Italien) vernetzt.Weiterlesen ...
Wer sind die Forschungs- und Technologieanbieter und Anwender im Bereich Wasserwirtschaft, Industrie, Gewerbebetriebe, Hochschulen und Kommunen in ausgewiesenen Regionen Mitteleuropas? Auf diese Frage kann die in Kürze erscheinende internationale Datenbank für Institutionen aus der Wasserwirtschaft Antworten liefern.
Auf der Projekthomepage (www.urban-wftp.eu) präsentieren sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus den Regionen Wroclaw (Polen), Innsbruck (Österreich), Vicenza (Italien) und aus der MetropolregioN mit einem Unternehmensprofil. Dies soll die Transparenz in der Wasserwirtschaft in Mitteleuropa stärken und die verschiedenen Akteure der Wasserwirtschaft grenzüberschreitend vernetzen.
Ein nachhaltiger Umgang mit den regional verfügbaren Wasserressourcen erfordert das Bewusstsein für den Wasserverbrauch auf Produkt- oder Haushaltsebene ebenso wie auf regionaler oder internationaler Ebene. Verbraucht wird nicht nur die Wassermenge, die direkt für den Verbraucher sichtbar ist, sondern ein weitaus größerer Teil in indirekter Form („virtuelles Wasser“), der sich in Produkten oder Prozessen versteckt. Den gesamten Wasserverbrauch, sowohl real als auch virtuell, bildet der sogenannte Wasserfußabdruck (engl. „water footprint“) ab. Beispielsweise verstecken sich in einem Kilogramm Raffinade Zucker 1.500 Liter Wasser, in einem paar Lederschuhe sogar circa 16.600 Liter Wasser.
Vor diesem Hintergrund beteiligt sich die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken an einem EU-Projekt zum Thema Wasserfußabdruck (Urban Water Footprint, URBAN_WFTP). Ziel dieses Projektes ist es, den Wasserfußabdruck einer Region transparent zu machen und ein Bewusstsein für den Wasserverbrauch zu schaffen. Betrachtet werden alle Wasserströme vom Grund- und Oberflächenwasser über das Regenwasser bis hin zu Nutz- und Abwasserströmen.
Anfang Dezember fand das dritte Treffen des Projektkonsortiums in Wroclaw, Polen, statt. Dort wurden neben dem aktuellen Projektstand nach Beendigung der zweiten Projektphase auch Erfahrungen über den Fortschritt in den drei Projektregionen ausgetauscht. In den Projektstädten Innsbruck, Vicenza und Wroclaw, in denen der ermittelte Ansatz zur Berechnung eines Wasserfußabdrucks angewendet werden soll, fanden bereits erste Workshops zur Vermittlung von Wissen über den virtuellen Wasserfußabdruck statt.

Rohstoffeffizienzpreis 2013 geht an mittelfränkisches Unternehmen
Staatssekretärin Herkes verleiht den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis 2013 an Herrn Thomas Adamec, Geschäftsführer der Adamec GmbH aus Fürth.Weiterlesen ...

Energienetze in Bayern - Handlungsbedarf bis 2022
Auch wenn die Optimierung der bestehenden Stromleitungen Vorrang haben muss, führt kein Weg am Ausbau der Energienetze in Bayern vorbei. So müssen über 1000 Kilometer Stromfernleitungen verstärkt und knapp 650 Kilometer neu gebaut werden. Hinzu kommen 230 Kilometer neue Gasfernleitungen. Dies ist das Ergebnis der Studie "Energienetze Bayern - Handlungsbedarf bis 2022", welche die bayerischen IHKs gemeinsam mit dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V., VBEW, durchgeführt hat.Weiterlesen ...

Bayerische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, erreichte die gesamte bayerische Stromerzeugung 2012 den bislang höchsten nachgewiesenen Wert von 92 832 GWh.Weiterlesen ...
Dabei reduzierte sich der Anteil der Kernenergie im bayerischen Strommix 2012 auf 47,0 Prozent, während der Anteil der erneuerbaren Energien auf 31,8 Prozent stieg. Die Steigerung im Bereich der regenerativen Energieträger ist im Wesentlichen auf die Erholung der Wasserkraft nach einem niederschlagsarmen Vorjahr (plus 13,7 Prozent) und auf den neuerlichen Ausbau der Photovoltaik (plus 20,1 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Bei den fossilen Energieträgern Erdgas und Steinkohlen war im Vergleich zum Vorjahr eine teilweise Verschiebung zu den Steinkohlen bei den Brennstoffeinsatzmengen zu beobachten. Im Jahr 2012 hatte Erdgas einen Anteil von 13,3 Prozent und die Steinkohlen von 5,0 Prozent an der bayerischen Stromerzeugung.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung unter https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2013/358_2013.php

Der neue Koalitionsvertrag 2013 bis 2017
Am 26. November 2013 haben die Vorsitzenden von CDU, SPD und CSU den gemeinsamen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ vorgestellt. Die Energiewende in Deutschland bildet einen der Schwerpunkte des Vertrages. Aber auch für die Bereiche Klimaschutz, Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft sind neue Initiativen angekündigt.Weiterlesen ...
Sollte es zur Regierungsbildung kommen, stehen wichtige Organisationsentscheidungen an. Sicher ist, dass das Projekt Energiewende von einem Bundesministerium federführend organisiert werden soll. Und es soll bereits Ostern ein Entwurf für ein neues EEG vorliegen. Wichtige Anregungen für eine Neuausrichtung finden die Koalitionäre im neuen Positionspapier des DIHK „Ein neuer Markt für die Energiewende.
Das Positionspapier des DIHK zum Thema „Ein neuer Markt für die Energiewende“ finden Sie hier.
Welche Maßnahmen in den Bereichen Energie und Umwelt ausgehandelt wurden, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Energie
Handlungsschwerpunkt der Bundesregierung
Der Koalitionsvertrag bleibt beim Thema Energie aus Sicht des DIHK hinter den Erwartungen zurück. Er rückt zwar Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Strom in den Mittelpunkt, jedoch werden die Kosten für Wirtschaft und Verbraucher angesichts der getroffenen oder nicht getroffenen Maßnahmen weiter wachsen. So wurde die Senkung der Stromsteuer, die eine kurzfristige Entlastung der Stromkunden bringen würde, kurz vor Schluss wieder aus dem Vertrag herausverhandelt. Dazu kommt: Die Koalitionäre haben es nicht geschafft, erneuerbaren Energien eine Perspektive im Markt aufzuzeigen Zudem bleibt die europäische Einbindung der Energiewende vage. Subventionen für fossile Kraftwerke sollen geprüft werden. Unsicherheiten für energieintensive Betriebe, wie es sich künftig mit der besonderen Ausgleichsregel verhält, bleiben bestehen. Und auch bei der Eigenerzeugung wissen die Unternehmen noch nicht, wie es weitergeht.
Reform des EEG
Union und SPD erkennen an, dass eine Reform des EEG eine der ersten Aufgaben der neuen Regierung sein sollte: Bis Ostern soll der Referentenentwurf vorliegen und bis zum Sommer das parlamentarische Verfahren abgeschlossen sein. Mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Interessen der Länder ist das sicher ein ehrgeiziger Terminplan. Ins EEG aufgenommen werden soll ein Zielkorridor. Bis 2025 sollen erneuerbare Energien 40 bis 45 Prozent des Stroms liefern, bis 2035 55 bis 60 Prozent. Dies bedeutet implizit, dass ihre Förderung für die nächsten 22 Jahre festgeschrieben wird, sollte der Korridor verfehlt werden. Für die EE-Branche erhöht er hingegen die Planungssicherheit. Das Fördersystem für Neuanlagen sollte nach Meinung des DIHK auf den Wettbewerb ausgerichtet sein und bis spätestens 2020 stufenweise auslaufen.
Die Koalition setzt stattdessen zunächst auf eine Fortführung des Systems der Einspeisevergütungen, das den Anlagenbetreibern das Marktrisiko und damit den Anreiz zu nachfragegerechten Verhalten nimmt. Neue EE-Anlagen ab 5 MW sollen sofort und die übrigen neuen Anlagen ab 2017 verpflichtend einer Direktvermarktung mit einer gleitenden Marktprämie unterliegen. Gegenüber dem heutigen System entfallen damit lediglich die Managementprämie und die Rückkehrmöglichkeit in die Einspeisevergütung. Nach Meinung des DIHK ist das deutlich zu kurz gesprungen. Die Markt- und Systemintegration der EE wird erst dann angereizt, wenn Betreiber auch das Risiko schwankender Strompreise einkalkulieren müssen. Der DIHK empfiehlt daher, direkt eine verpflichtende Direktvermarktung einzuführen und die Förderung auf eine im Vorhinein festgelegte Marktprämie in Form eines Zuschlags pro eingespeister kWh umzustellen.
Strommarktdesign – neue Rolle für konventionelle Kraftwerke
Auch mit der Energiewende darf es keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit der öffentlichen Stromversorgung geben. Ein neues Marktdesign muss zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit beitragen. Die Einführung eines dauerhaften Subventionsmechanismus für gesicherte Leistung sollte ultima ratio sein, da er teuer und schwer zu managen ist und zu Marktverzerrungen führt. Prioritär sollten Potenziale von Effizienzsteigerungen, Flexibilisierung der Nachfrage durch Lastmanagement, europäischer Netzausbau, intelligente Netze, Eigenerzeugung sowie Koppelung der unterschiedlichen EE-Träger verfolgt werden. Den richtigen Ansatz verfolgt die Koalition darin, Potenziale im bestehenden System z. B. durch stärkere Flexibilisierung zu heben und die Netzreserve weiterzuentwickeln. Abzuwarten bleibt, ob der Satz „Es ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, (...)“ bedeutet, dass ein solcher Mechanismus auf jeden Fall in Kraft tritt oder seine Einführung für den Ernstfall lediglich vorbereitet wird.
Weitere Energiethemen
Energieeffizienz: In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz will die Koalition Ziele für verschiedene Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen und z. B. das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung aufstocken. Dem Thema Energieeffizienz mehr Bedeutung beizumessen, ist richtig. Dies sollte aber nicht in weitere staatliche Vorgaben für Unternehmen münden, insbesondere nicht in diskriminierende Standards (s. Ökodesign). Nötig sind bessere Rahmenbedingungen für freiwillige, wirtschaftliche Maßnahmen.
Netze und Netzentgelte: Die Koalitionäre planen den Ausbau erneuerbarer Energien und der Netze enger zu verzahnen. Zudem wird die Bedeutung der Verteilnetze im Vertrag anerkannt und die Netzentgelte sollen auf eine Arbeits- und Leistungskomponente umgestellt werden. Aus Sicht des DIHK gibt der Vertrag richtige Antworten. Es ist positiv zu sehen, dass neben dem Arbeitspreis eine leistungsbasierte Komponente eingeführt werden soll, um die Finanzierung der Netze zu sichern. Auch müssen die Verteilnetze stärker als bisher im Rahmen der Energiewende adressiert werden. Speisen doch mehr als 95 Prozent aller EE-Anlagen dort ein.
Fracking: Union und SPD sprechen sich für ein faktisches Moratorium für Fracking aus, bis negative Auswirkungen dieser Fördermethode auf die Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen werden können. Der DIHK hält dies für den falschen Ansatz. Es bedarf vielmehr eines abgestuften Rechtsrahmens, der die Weiterentwicklung der Technologie bei gleichzeitigem Schutz des Trinkwassers ermöglicht.
Klimaschutz
Die Koalition bekräftigt ihren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas einzuhalten und sich auch international für ambitionierte Klima-schutzziele und verbindliche Vereinbarungen zu engagieren. Aus Sicht des DIHK sollte es das Ziel der aktuellen internationalen Klimaverhandlungen sein, dass alle Staaten - wie beschlossen - auf der UN-Klimakonferenz Ende 2015 in Paris sich zu belastbaren Beiträgen zu einem neuen Weltklima-Abkommen verpflichten. Damit würde mehr für den globalen Klimaschutz erreicht werden als durch einseitige Verpflichtungen auf EU- und nationaler Ebene. Zu Recht wird im Koalitionsvertrag darauf verwiesen, dass die Klimapolitik nicht zu Nachteilen für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen darf, da ansonsten nicht nur eine Verlagerung von Unternehmen und Arbeitsplätzen außerhalb Europas droht (carbon leakage), sondern auch der Export von Umweltbelastungen.
Mit Blick auf die europäische Ebene haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, sich für eine CO2-Reduktion um mindestens 40 Prozent bis 2030 einsetzen – im Vergleich von den geltenden 20 Prozent von 1990 bis 2020 ist das sehr ambitioniert. Zudem soll die sog. „Zieltrias“ aus Treibhausgasreduktion, Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz fortgeführt werden. Die EU-Kommission hat im März 2013 die Diskussion über die Energie- und Klimapolitik nach 2020 angestoßen und ein Grünbuch über den künftigen Rahmen der Ziele und Instrumente bis 2030 vorgelegt. Anfang 2014 will sie dazu konkretere Überlegungen veröffentlichten.
Kritisch sieht der DIHK das unabgestimmte Nebeneinander von drei Zielen, da dies unnötige Kosten generiert und zu Zielkonflikten führt. Deshalb sollte künftig die CO2-Reduktion das Leitziel für 2030 bilden; neue Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind demgegenüber nachrangig. Richtig ist, dass die Koalition den Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument stärken will – dem widerspricht allerdings, dass sie nun das sog. „Backloading“ von 900 Mio. CO2-Zertifikaten befürwortet und den Weg in Brüssel dafür bereits freigemacht hat.
National setzt sich Koalition dafür ein, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 zu reduzieren. Die kommenden Reduktionsschritte sollen bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 fest-geschrieben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt werden (Klimaschutzplan). Dass die Koalition auch weiterhin nationale Klimaschutzziele festlegen will, ist kontraproduktiv: Sie benachteiligen deutsche Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern - ohne dass sie einen signifikanten Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten könnten. Vielmehr erhöhen sie das Risiko von Abwanderungen und somit Verlagerung der CO2-Emissionen. Es wäre daher sinnvoll, mit einem nationalen Klimaschutzplan zumindest so lange abzuwarten, bis die weiteren Reduktionsschritte auf europäischer und internationaler Ebene beschlossen sind.
Umwelt
Schwerpunkte Hochwasserschutz, Kreislaufwirtschaft und Innovation
Die Koalition hat im Themenbereich Umwelt einige wenige Schwerpunkte gesetzt. Diese liegen in den Themenfeldern Hochwasser- und Gewässerschutz sowie Kreislaufwirtschaft und Innovation. Insgesamt scheint die Koalition der Umweltpolitik weniger Bedeutung als in der Vergangenheit zuzumessen.
Gewässerschutz
Bis Ende 2014 wollen die Koalitionäre gemeinsam mit den Bundesländern ein „Nationales Hochwasserschutzprogramm“ vorlegen, das unter Koordinierung des Bundes erarbeitet werden soll. Schwerpunkte dabei sollen überregionale Maßnahmen sowie einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz an Flüssen sein. Zudem soll ein Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ aufgelegt werden. Zur schnelleren Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen sollen die Möglichkeiten zu beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgeschöpft werden. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadensversicherung geprüft werden.
Es ist richtig, dass es bei der Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen noch größerer Beschleunigung und mehr Abstimmung auf innerdeutscher und internationaler Ebene bedarf. Wichtig bei der Erarbeitung des nationalen Hochwasserschutzprogramms ist aber, dass dies mit den bereits laufenden Arbeiten zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie abgestimmt wird. Dem bestehenden System ein neues überzustülpen, könnte das Gegenteil bewirken und zu weiteren Verzögerungen führen. Deshalb muss das nationale Hochwasserschutzprogramm an der Systematik des Hochwasserrisikomanagements ansetzen und gerade die Lücken füllen, die aus Sicht von Bund und Ländern noch bestehen, zum Beispiel bei der länderübergreifenden Abstimmung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden bietet sich nicht an, da sich nach Angaben der Versicherungswirtschaft 99 Prozent der Risiken problemlos absichern lassen. Beim verbleibenden Prozent bieten sich eher Selbstbehalte oder nachgewiesene Schutzmaßnahmen an.
Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, erhalten voraussichtlich bald Planungssicherheit: Denn die Koalitionsparteien haben angekündigt, die bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen zügig umzusetzen.
Außerdem will die Koalition eine Novelle des Bergrechts unter dem Aspekt des Ge-wässerschutzes und die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung anstreben. Eine Novellierung des Bundesberggesetzes könnte in Deutschland eine breite Diskussion über den heimischen Bergbau und seine Auswirkungen auslösen. Allerdings spricht sich die Koalition an anderer Stelle des Koalitionsvertrags, im Kapitel Wachstum, Innovation und Wohlstand, für die heimische Rohstoffwirtschaft aus. Sie will den wirtschaftlichen und umweltverträglichen Abbau heimischer Rohstoffe sowie deren Verarbeitung in Deutschland unterstützen. Auch will sie für mehr Bürgerakzeptanz gegenüber der heimischen Rohstoffwirtschaft werben und sich entschieden für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der heimischen Rohstoffwirtschaft einsetzen. Damit ist zumindest die Aussage getroffen, dass die heimische Wirtschaft auch von einer zukünftigen Bundesregierung Unterstützung erhält, wenn auch der Umweltverträglichkeit ein gewichtiger Faktor eingeräumt wird.
Lärm
Der Schienenlärm soll bis 2020 deutschlandweit halbiert werden. Die Koalition will dafür das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken ausbauen und rechtlich absichern. Beim Luftverkehr setzten die Vertragsparteien vorrangig auf eine Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, eine bestmögliche Flächennutzung im Umfeld sowie auf lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und Flugverkehrskontrollfreigaben soll der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert werden. Außerdem soll die Festlegung von Flugrouten transparenter und unter Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit erfolgen.
Maßnahmen, die dazu beitragen, die Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen und damit auch die Verfahren zu beschleunigen, sind aus Sicht des DIHK grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt auch für die Maßnahmen zur Verminderung des Verkehrslärms, wenn bei der konkreten Umsetzung die Interessen der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden.
Ursprünglich waren im Umweltkapitel des Koalitionsvertrags auch noch Ausführungen zur Reduzierung des Verkehrslärms enthalten. Dieses Thema wird nun ausschließlich im Verkehrskapitel behandelt.
Chemikalien
Fortgesetzt werden soll mit Blick auf die Umsetzung der REACH-Verordnung die Erarbeitung und Einreichung von Dossiers zur Aufnahme von besonders risikoreichen Stoffen auf die Kandidatenliste auf Grundlage wissenschaftlich begründeter und klar definierter Kriterien. Im Fokus stehen dabei endokrine Disruptoren, atemwegs- und hautsensibilisierende und toxische Stoffe, deren chronische Wirkung zu Erkrankungen führt. Auch soll die staatliche Begleitforschung zu Nanomaterialien verstärkt weitergeführt werden.
Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass klare wissenschaftliche Kriterien zur Bewertung der Stoffe entwickelt werden und im Rahmen einer sozio-ökonomischen Analyse eine Abwägung zwischen Gefährdungspotenzial und wirtschaftlicher Bedeutung der Stoffe erfolgt. Bei Stoffen, die von der Kandidatenliste in den Anhang XIV der zulassungspflichtigen Stoffe übernommen werden, besteht ein Risiko darin, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen die bürokratischen Anforderungen kaum erfüllen können. Hier muss die kommende Bundesregierung sich verstärkt für klare und unbürokratische Verfahren einsetzen.
Innovationen für mehr Ressourceneffizienz
In der Ressourceneffizienz und in Innovationen im Umwelt- und Klimaschutz sieht die Koalition vor allem Wachstumschancen für die deutsche Wirtschaft. Deshalb plant sie, eine „Exportinitiative für Umwelttechnologien“ zu starten. Dabei will die Koalition ein integriertes und umfassendes Umweltprogramm mit der Perspektive 2030 erarbeiten, das langfristig Ziele und Schwerpunkte für diesen Bereich definiert. Um die Innovations- und Umweltpolitik ressortübergreifend zu verzahnen, soll der „Masterplan Umwelttechnologien“ fortentwickelt und ein Aktionsplan für Öko-Innovationen aufgestellt werden.
Eine neue „Exportinitiative für Umwelttechnologien“ und die Fortentwicklung des „Masterplan Umwelttechnologien“ sind aus Sicht des DIHK positiv zu bewerten, denn sie tragen dazu bei, das umweltrelevante Know-how der deutschen Wirtschaft im In- und Ausland zu fördern und zu vermarkten. Dies schafft auch neue Arbeitsplätze. Bei diesen Initiativen sollte das von der IHK-Organisation betriebene Umweltfirmen-Informationssystem IHK-UMFIS (www.umfis.de) mit rund 10.000 Firmeneinträgen berücksichtigt werden. Mit dem Aktionsplan „Öko-Innovationen“ sollten Rahmen- und insbesondere Forschungsbedingungen geschaffen werden zur Entwicklung innovativer Innovationen und Technologien. Das geplante umfassende integrierte Umweltprogramm sollte mit allen Beteiligten, insbesondere der Wirtschaft, erarbeitet und abgestimmt werden. Oberstes Ziel sollte eine Bestandsaufnahme über alle Politikbereiche sein für eine wirtschaftsverträgliche Umweltpolitik, auf der Perspektiven bis 2030 entwickelt werden.
Angekündigt im Koalitionsvertrag ist auch, dass das deutsche Ressourceneffizienz-programm ProgRess weiterentwickelt werden soll, um das Ziel der Verdoppelung der Rohstoffproduktivität bis 2020 (aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie) zu erreichen. Ressourceneffizienz ist eine Chance für die Deutsche Wirtschaft. Laut der von Roland Berger im Auftrag des BMU erstellten Marktprognose werden allein bei den Themen "Rohstoff- und Materialeffizienz" von 21 Mrd. Euro in 2011 knapp 8 Prozent Marktzuwachs auf 59 Mrd. Euro in 2025 prognostiziert. Allerdings müssen die Ziele zur Steigerung der Rohstoffproduktivität realistisch bleiben: Unternehmen im produzierenden Gewerbe schätzen bei einem Materialkostenanteil von über 40 Prozent an den Gesamtkosten das Einsparpotenzial auf etwa 7 Prozent ein. Dabei muss den Unternehmen selbst überlassen bleiben, wie sie die Ressourceneffizienz am besten steigern können. Absolute Materialeinsparungsvorgaben können Unternehmen in ihrer Innovationskraft einengen und kontraproduktiv wirken.
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft soll zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft weiterentwickelt werden. Richtig ist, auch bei der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft auf Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen und Kommunen zu setzen, damit Bürgern und Unternehmen eine möglichst effiziente und kostengünstige Entsorgung und Sekundärrohstoff-Gewinnung angeboten wird. Daran müssen sich auch künftige Wertstoffe und andere Stoffe im Rahmen von produktbezogenen Regelungen messen lassen.
Offen ist, ob es „nur“ eine VerpackV-Reparaturnovelle gibt, in der neben der Umsetzung der aktuellen EU-Verpackungsrichtlinie auch einige Praxisprobleme, beispielsweise das Verbot der Verpackungsrücknahme am Abgabeort oder die Einschränkung von Branchenlösungen angegangen werden. Alternativ oder zusätzlich könnte es ein umfassenderes neues Wertstoffgesetz geben mit den zentralen Fragen: Welche stoffgleichen Nicht-Verpackungen? Wer schreibt aus, erfasst und sammelt bei den privaten Haushalten? Wer hat den Zugriff auf diese Stoffe? Wer bezahlt?
Die Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie, die in Deutschland mit einer Novelle des Elektro- und Elektrogerätegesetzes erfolgt, sollte möglichst 1:1 erfolgen, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ihren EU-Konkurrenten zu vermeiden. Dies gilt auch für die bereits in der WEEE-Novelle ein-geführte Beweislastumkehr zur Eindämmung illegaler Ausfuhr von Elektroschrott.

Resolution der DIHK-Vollversammlung zur Energiewende
DIHK unterstützt Ziel der Energiewende.Weiterlesen ...
Der DIHK unterstützt das Ziel der Energiewende, die Energieversorgung zunehmend auf regenerative Quellen umzustellen und sich damit auch von den Entwicklungen der Rohstoffmärkte unabhängiger zu machen. Zudem erzeugt die Energiewende bei richtiger Gestaltung ein hohes Maß an Kreativität und Innovation, das sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt.
Durch vielfältige Eingriffe in den Markt und durch eine mangelnde Koordinierung zwischen Bund und Ländern hat die Politik die Kosten der Energiewende deutlich in die Höhe getrieben. Staatliche Abgaben wie EEG-Umlage, Umlagen auf die Netzentgelte und Stromsteuer machen heute den größten Teil der Stromkosten für Wirtschaft und Verbraucher aus. Dies bedroht die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen am Standort Deutschland.
Das Positionspapier des DIHK können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

EnEV-Novelle verabschiedet
Am 16. Oktober 2013 hat das Bundeskabinett die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und dabei die nach monatelangen Verhandlungen im Bundesrat verabschiedeten Änderungen übernommen.Weiterlesen ...
Die Novelle der EnEV dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010 und soll einen Beitrag zur Erreichung der im Energiekonzept der Bundesregierung von 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende leisten.
Nach der nun verabschiedeten Novelle erhöhen sich die Effizienzstandards für Neubauten ab 2016 einmalig um 25 Prozent. Bestandsgebäude sind von dieser Verschärfung ausgenommen. Alle Gebäude sollen zudem in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in Klassen von A bis H eingeteilt werden. Damit soll die Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden. Verkäufer und Vermieter werden verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
Beschlossen wurde auch eine neue Austauschpflicht bei Heizkesseln: Entsprechend der Forderung des Bundesrates sollen ab dem Jahr 2015 Konstanttemperatur-Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden müssen. Ausgenommen davon sind Heizkessel in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen soll die Umsetzung der neuen Regelungen sicherstellen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es aber nicht geben.
Die Vorgaben der neuen EnEV werden nach Verkündung im Bundesgesetzblatt und nach einer Übergangsfrist von zumeist sechs Monaten im Jahr 2014 in Kraft treten. Die Notifizierung in Brüssel steht noch aus. Für die künftige Gesetzgebung hat der Bundesrat der Bundesregierung mit auf den Weg gegeben, das Ordnungsrecht zu vereinfachen. Insbesondere soll die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden, wie es der DIHK auch gefordert hatte.

Zertifizierung in der Rohstofflieferkette
Die Rohstofflieferkette, vom Produzenten bis zum Endverbraucher. Geltungsbereiche der dazugehörigen Zertifizierungs- und Nachverfolgungssysteme für Konfliktminerale.Weiterlesen ...
Der US-amerikanische Dodd-Frank Act verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen, die Verwendung von „Konfliktmineralien“ in ihren Produkten offenzulegen. Zum 31. Mai 2014 müssen Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, erstmals gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC (Securities Exchange Commission) offenlegen, ob in ihrem Produkten sogenannte „Konfliktmineralien“ aus der Demokratischen Republik Kongo oder aus Nachbarstaaten enthalten sind. Hintergrund hierfür ist Section 1502 aus dem US-amerikanischen Gesetz Dodd-Frank Act. Mit der Regelung beabsichtigt die US-amerikanische Regierung, die Finanzierung von bewaffneten Gruppen in Teilen der DR Kongo durch Rohstoffgewinnung und -handel zu unterbinden.
Zulieferer dieser Unternehmen sind von der neuen Pflicht mittelbar betroffen. In den vergangenen Monaten haben US-börsennotierte Unternehmen damit begonnen, bei ihren Lieferanten die Herkunft der verwendeten Rohstoffe abzufragen. Diese Nachfragen werden durch die gesamte Lieferkette „durchgereicht“. Auch deutsche Unternehmen liefern entweder direkt in die USA zu oder sind als Zwischenlieferant tätig und daher mittelbar von der Offenlegungspflicht betroffen.
Der DIHK hat gemeinsam mit BDI, BGA, SPECTARIS, VDM, WVM und ZVEI ein Merkblatt zur Offenlegungspflicht aus der „Conflict Minerals Rule“ des Dodd-Frank Act verfasst.
Das neu erschienene "Merkblatt Dodd-Frank Act und Konfliktmineralien" behandelt die wichtigsten Fragen dazu.
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DERA-Industrieworkshop Zinn
Die DERA wird am 28.01.2014 einen Industrieworkshop „Zinn“ in Berlin durchführen.Weiterlesen ...
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) führt einen Industrieworkshop zur Verfügbarkeit von Zinn für den Industriestandort durchführen.
Der DERA-Industrieworkshop Zinn richtet sich in erster Linie an Unternehmen aus den folgenden Bereichen:
- Recycling von Zinn
- Zinnguss
- Zinnlegierungen
- Sonderlegierungen (Kupfer-Nickel-Zinn)
- Zinn-Zinke-Beschichtungen
- Zinnbronzehalbzeug
- Zinnbronzestangen
- Zinndraht
DERA-Industrieworkshop Zinn wird am 28.01.2014, von 12.15 – 17.00 Uhr stattfinden. Auf dem halbtägigen Industrieworkshop wird die DERA-Studie zur Versorgungslage mit Zinn vorgestellt und es werden einzelne Fachvorträge von Unternehmen gehalten.
Anmeldungen nimmt Herr Dr. Harald Elsner bis zum 20. Januar 2014 per E-mail entgegen.
Dr. Harald Elsner
Deutsche Rohstoffagentur (DERA)
in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Wilhelmstraße 25-30, 13593 Berlin-Spandau
harald.elsner@bgr.de
Die DERA-Industrieworkshops für Produzenten und Verwender von Antimon, Wolfram und Zink haben bereits stattgefunden. Vorgestellt und diskutiert wurden dort die Verwendung, Bergbauprojekte sowie die DERA-Studie „Rohstoffrisikobewertung“. Die Studien wurden den Teilnehmern des Workshops zunächst exklusiv zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Deutschen Rohstoffagentur DERA und die Einladung zum Workshop finden Sie hier.

EnergieEffizienzNetzwerke in Deutschland
Das jüngst veröffentlichte IHK-Energiewendebarometer untersucht, wie viele Unternehmen an Energiestammtischen und -netzwerken teilnehmen.Weiterlesen ...
Ergebnis: Inzwischen macht sich fast jeder fünfte Betrieb (19 Prozent) die „Vernetzung“ zu Nutze, um gemeinsam Energiepotenziale aufzudecken. Nicht nur deshalb lohnt ein genauerer Blick „auf“ und „in“ deutsche Energienetzwerke und -stammtische! Eine Umfrage bei den Industrie- und Handelskammern, die im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende (MIE) vom DIHK durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass 60 Prozent von ihnen in ihrem Bezirk an einem Energieeffizienznetzwerk beteiligt sind oder selbst organisieren. Wirft man einen detaillierteren Blick auf die bestehenden Organisationsformen ergibt sich ein recht heterogenes und regional diversifiziertes Bild.
Betrachtet man die Netzwerk-Zugangsvoraussetzungen, so ist für 37 Prozent der Netzwerke die regionale Erreichbarkeit von hoher Relevanz. Dauert die Anfahrt zu Netzwerktreffen länger als zwei Stunden, ist der Anreiz für ein Unternehmen an einem Netzwerktreffen teilzunehmen nur noch sehr gering. Als Zugangsvoraussetzung spielen Mindestenergieausgaben (21 Prozent), Branche (18 Prozent) und Unternehmensgröße (12 Prozent) eine zentrale Rolle.
Im Konkreten bedeutet dies, dass die Mehrzahl der Netzwerke z. B. nur produzierendes Gewerbe aufnimmt, das Energiekosten im sechsstelligen Bereich verzeichnet und über eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern verfügt. Kleinere Unternehmen verfügen auch oft nicht über die Ressourcen, einen Mitarbeiter für Netzwerktreffen abzustellen, ihnen fällt die erforderliche Datenbereitstellung teilweise schwer. Bisher steht nur jedes 10. Netzwerk allen interessierten Unternehmen offen.
Gut die Hälfte (50 Prozent) der Netzwerke finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, gefolgt von Fördermitteln (46 Prozent) und Spenden (4 Prozent). Mit den Geldern werden in den meisten Fällen ein externer Moderator/Energieberater und die Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Knapp die Hälfte der Netzwerke werden allein von einem IHK-Mitarbeiter betreut.
Wirft man einen Blick auf die Mitgliederstruktur, so setzen sich die meisten Netzwerke aus KMU und oftmals größeren Unternehmen zusammen (42 Prozent). Mit etwas Abstand folgen dann Energieversorger (20 Prozent), Handwerksunternehmen (12 Prozent) und Kommunen (12 Prozent). In einigen Netzwerken sind inzwischen sogar Bildungseinrichtungen (6 Prozent) und Kliniken aktive Mitglieder.
Die meisten Netzwerke kommen einmal im Quartal (44 Prozent) oder in unregelmäßigen Abständen (43 Prozent) zusammen. Oft trifft sich das Netzwerk rotierend bei seinen Mitgliedern (72 Prozent) und seltener allein bei der IHK (28 Prozent). Durchschnittlich hat ein Netzwerk in Deutschland 10-15 Mitglieder. Diese Größe scheint angemessen zu sein, wenn man bedenkt, dass man im vertrauten und übersichtlichen Kreise von einander lernen möchte.
Was sind die Beweggründe zur Teilnahme an einem Netzwerkzusammenschluss? Die Mehrheit der Netzwerke (37 Prozent) kommt zusammen, um gemeinsam Informationen zu beschaffen, auszuwerten und sich darüber auszutauschen. Im Verbund Energiesparziele umzusetzen (25 Prozent), Energiesparprojekte durchzuführen (24 Prozent) und gesetzliche Vorgaben (14 Prozent) einzuhalten sind weitere Gründe für einen Netzwerkzusammenschluss. Die Themen, mit denen sich die Netzwerke beschäftigen, sind vielfältig. Sie reichen von Lastmanagement (17 Prozent), gesetzliche Rahmenbedingungen (15 Prozent), Mitarbeitermotivation (13 Prozent) über Energiemanagementsysteme (17 Prozent) und Contracting (8 Prozent) bis hin zu Energieeinkauf (10 Prozent) und Wirtschaftlichkeitsberechnung (9 Prozent). 32 Prozent der bestehenden Netzwerke mit IHK-Beteiligung haben sich verbindliche Einsparziele gesetzt; wobei hiervon wiederum 45 Prozent über Monitoring-Verfahren diese Ziele auch messen.
Die wertvollen Erkenntnisse der Umfrage wird die Mittelstandsinitiative Energiewende bei der Planung eines Standards für Anwenderclubs- und Energieeffizienznetzwerke mit einbeziehen. Ein solcher Standard für Netzwerke soll gerade auch kleineren Unternehmen eine Mitgliedschaft ermöglichen und diesen Energieeinsparpotentiale aufzeigen können.

Umweltkennzahlen in der Praxis
Das Bundesumweltministerium hat einen Leitfaden zur Anwendung von Umweltkennzahlen in Umweltmanagementsystemen veröffentlicht.Weiterlesen ...
Der Leitfaden soll Unternehmen und anderen Organisationen helfen, ihr Umweltengagement mit Hilfe von Kennzahlen mess- und steuerbar zu machen und über die eigene Umweltleistung glaubwürdig zu berichten. Bei der Auswahl und Anwendung von Kennzahlen greift der Leitfaden auf die umfangreiche Erfahrung von Organisationen zurück, die am europäischen Umweltmanagementsystem EMAS teilnehmen.
Der Leitfaden kann auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltkennzahlen-in-der-praxis heruntergeladen werden.

Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien
Das Zuschussprogramm des BAFA wird im nächsten Jahr noch attraktiver gestaltet. Unter anderem werden für ein Jahr befristet Umrüstungen von Beleuchtungsanlagen auf LED als Einzelmaßnahme gefördert.Weiterlesen ...
Ab Januar 2014 tritt eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere folgende wichtige Änderungen aufgenommen:
Änderungen bei den Einzelmaßnahmen:
- Aufnahme der Förderung von Beleuchtungsanlagen basierend auf LED-Technik sowie Förderung der tageslichtabhängigen Steuerung und Regelung (begrenzt auf das Jahr 2014)
- Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens auf 2.000 Euro
Änderungen bei der systemischen Optimierung:
- Aufnahme der Förderung jeglicher Arten von Wärmerückgewinnungsanlagen
- Klarstellung, dass im Rahmen der systemischen Optimierung jegliche Typen von Kompressoren gefördert werden können
- Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole werden nicht länger gefördert
- Klarstellung, dass komplette Produktionsanlagen, Maschinen oder Maschinensysteme bei denen einzelne förderfähige Querschnittstechnologien und deren Energieeffizienz nicht gesondert ausgewiesen werden können, nicht zuwendungsfähig sind
Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie beim BAFA unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien

Blei im Trinkwasser
Seit dem 1. Dezember 2013 dürfen pro Liter Wasser nicht mehr als 0,010 mg Blei im Trinkwasser enthalten sein.Weiterlesen ...
Grundlage hierfür ist die Trinkwasserverordnung, die 2003 in Kraft trat und u. a. eine stufenweise Herabsetzung des Bleigehalts im Trinkwasser vorsah. Faktisch führt dies zu der Verpflichtung, bleihaltige Rohre in der Trinkwasserversorgung auszutauschen. Denn die Werte in Bleileitungen sind laut Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in der Regel höher.
Mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2003 wurde eine 10-jährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre in Gang gesetzt, die nun ausläuft. Betroffen davon sind in erster Linie Gebäude, die vor 1970 errichtet worden sind. Für die Hausanschlussleitungen sind in der Regel die Wasserversorger verantwortlich, für die Trinkwasserinstallation innerhalb von Gebäuden die Hauseigentümer.
Das Bundesumweltministerium hat in diesem Zusammenhang auf die mit dem 01. Dezember 2013 eingetretene Informationspflicht hingewiesen: Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucher ab dem 01. Dezember 2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden und zwar auch dann, wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird.
Mehr Informationen hierzu sind auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flyer-trinkwasser-wird-bleifrei erhältlich.

Umweltverbandsklage: Deutsche Regelung erneut auf dem Prüfstand
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH wegen der aus ihrer Sicht unzureichenden nationalen Regelungen zur Umweltverbandsklage.Weiterlesen ...
Es geht um die Änderungen im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Das UmwRG war aufgrund der „Trianel-Entscheidung“ des EuGH vom Mai 2011 geändert worden. Bis dahin konnten Umweltverbände nur die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften einklagen, die die individuellen Rechte eines Dritten schützen. Nach der Änderung des UmwRG können Umweltverbände nun eine objektive Kontrolle des Umweltrechts einklagen.
Die neuen Überprüfungsmöglichkeiten gelten allerdings für bestimmte Genehmigungsentscheidungen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht, die vor der Entscheidung des EuGH vom Mai 2011 abgeschlossen waren. Nach Ansicht der Kommission erschwert dies den Zugang zu den Gerichten unangemessen. Zudem hält sie sowohl die Präklusionsregel, nach der das Gericht nur die Einwände gegen eine Genehmigungsentscheidung prüfen darf, die der Kläger zuvor im Verwaltungsverfahren geäußert hat, als auch die Regelung, dass eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung nur zur Aufhebung der Genehmigung führt, wenn der Fehler für die Entscheidung kausal war, für europarechtswidrig.
DIHK-Position
Aufgrund der Präklusionsregel kann die Behörde noch im Genehmigungsverfahren Bedenken nachgehen, zugleich wird der Vorhabenträger vor einem überraschenden Prozessvortrag geschützt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist Verfahrensrecht und soll sicherstellen, dass die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt als gebündelte Entscheidungsgrundlage herausgearbeitet werden. Damit wird aber unmittelbar keine Änderung des eigentlichen Entscheidungsmaßstabs herbeigeführt. Auch für die UVP gilt deshalb, dass Verfahrensfehler nur zur Aufhebung der Genehmigung führen sollen, wenn sie sich auf den Inhalt der Entscheidung ausgewirkt haben. Sollten die deutschen Regelungen vom EuGH als europarechtswidrig angesehen werden, könnten sich Genehmigungsverfahren und anschließende rechtliche Auseinandersetzungen erheblich verlängern.

Europäische Kommission schreibt EMAS-Awards 2014 aus
wieder EMAS-Organisationen, die ihre Umweltleistung durch besonders effektive Umweltinnovationen verbessern.Weiterlesen ...
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission prämiert auch im nächsten Jahr Eine Bewerbung für die deutsche Vorauswahl ist bis zum 22. Januar 2014 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) möglich. Die Verleihung der Preise wird am 7. April 2014 im Rahmen der Hannover Messe im Rathaus Hannover stattfinden.
Der EMAS-Award ist die renommierteste Auszeichnung für ein Umweltmanagement. Seit 2005 kürt die Europäische Kommission EMAS-Organisationen, die ihre Umweltperformance in besonderer Weise ausführen. Der Fokus des europäischen Umweltpreises liegt jeweils auf einem anderen spezifischen EMAS-Umweltthema.
Für 2014 stehen die EMAS-Preise unter dem Motto Umweltinnovationen als Beitrag zur Verbesserung der Umweltleistung.
Umweltinnovationen bei Produkten und Dienstleistungen vermindern die Auswirkungen auf die Umwelt und verbessern die Nutzung von Ressourcen durch neuartige Lösungen. Die Umsetzung von kreativen Umweltinnovationen in Unternehmen und Organisationen sollte sich dabei auf den Produktionsprozess, die Wertschöpfungskette, die Organisation selber oder das Geschäftsmodell fokussieren, wo sie zur Verbesserung der Umweltleistung führt. Dabei ist auch die Berücksichtigung von weiteren Kriterien wie die Einbindung interessierter Kreise (z. B. Lieferanten und Kunden), die Mitarbeiterbeteiligung, die Kommunikation und Transparenz einer Organisation, die indirekten Umweltaspekte, die Reproduzierbarkeit der Maßnahme oder Benchmarks und das allgemeine Engagement der Organisation relevant. Ihre kreativen und erfolgreichen Ideen sind der Schlüssel zur Bewerbung um den EMAS-Preis.
Die EMAS-Preise werden in sechs Kategorien vergeben. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen aus allen Branchen der Industrie, Dienstleistung oder dem öffentlichen Sektor mit einer gültigen EMAS-Registrierung. Die nationale Vorauswahl wird durch den als gemeinsame Stelle der deutschen EMAS-Registrierungsstellen organisiert. Er folgt dem Vorschlag einer Jury, der Expertinnen und Experten aus dem Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt, der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU), dem Umweltgutachterausschuss und dem DIHK angehören.
Die feierliche Preisverleihung findet am 7. April 2014 im Rahmen der internationalen Hannover Messe im Rathaus Hannover statt. Alle in den nationalen Vorauswahlen nominierten Organisationen erhalten die Möglichkeit, sich auf der Leitmesse Industrial Green Tec der Hannover Messe zu präsentieren.
Die Ausschreibung mit allen Details und einen Bewerbungsbogen im englischen Original und in der deutschen Übersetzung finden Sie unter www.emas.de.

EU-Kommission gibt 250 Energie-Infrastrukturprojekten Priorität
Am 14. Oktober hat die Europäische Kommission eine Liste von rund 250 zentralen Energie-Infrastrukturprojekten beschlossen, die mit insgesamt 5,85 Milliarden Euro gefördert werden können.Weiterlesen ...
Vor allem aber sollen für diese Vorhaben beschleunigte Genehmigungsverfahren und bessere rechtliche Bedingungen gelten. Insgesamt umfasst die Liste rund 140 Projekte im Bereich der Stromübertragung und -speicherung, 100 Projekte in den Bereichen Gasfernleitung und Gasspeicherung sowie mehrere Projekte für Erdöl und intelligente Netze.
Es handelt sich um sogenannte "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" (auf Englisch „Projects of Common Interest“ - PCIs), die im Rahmen der neuen Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur festgelegt wurden. Dieses Regelwerk wurde im April 2013 verabschiedet, um den Ausbau grenzüberschreitender Stromnetze und Gasleitungen zur Realisierung des Energiebinnenmarkts voranzutreiben. Es ersetzt ab Januar 2014 das bisherige Programm für Transeuropäische Energienetze TEN-E.
Die nun veröffentlichte Liste enthält die PCIs, die EU-weit als notwendig für die Realisierung von prioritären Korridoren und Gebieten in den Bereichen Strom, Gas, Erdöl und CO2 identifiziert worden sind. Über 30 Vorhaben betreffen dabei Deutschland. Die Projekte unterliegen nun einem besonderen Verwaltungsregime und sollen privilegiert behandelt werden, um ihre Umsetzung zu befördern. Insbesondere profitieren sie von beschleunigten Genehmigungsverfahren, die künftig höchstens dreieinhalb Jahre dauern dürfen. Zudem sollen PCIs grenzüberschreitende Kostenallokation sowie besondere Regulierungsanreize zuteil werden. Projekte, die wirtschaftlich unrentabel aber dennoch europäisch von Nutzen sind, sollen öffentliche EU-Gelder über die Fazilität „Connecting Europe“ erhalten können.
Hier finden Sie die Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur.

Staatliche Eingriffe in den Strommarkt: EU-Kommission legt Leitlinien vor
Am 5. November hat die Europäische Kommission erstmals umfassende Papiere zum Thema staatliche Interventionen in den Strommarkt veröffentlicht.Weiterlesen ...
Damit sind nationale Maßnahmen wie Beihilfen und Subventionen für Energieträger oder Kraftwerke, aber auch Steuervergünstigungen oder Gebühren und Abgaben gemeint. Diese können zu Wettbewerbsverzerrungen im Energiebinnenmarkt und steigenden Energiepreisen führen. Deshalb will EU-Energiekommissar Günther Oettinger, dass die Mitgliedstaaten sich bei ihrer Energiepolitik künftig an europäische Leitlinien halten.
So sollen sie beispielsweise genau prüfen, ob die Einführung von nationalen Mechanismen zu Absicherung von Kraftwerksreservekapazitäten wirklich notwendig ist – und wenn ja, sollen diese für andere EU-Staaten zugänglich sein. Außerdem sollen die Regierungen bei der Förderung erneuerbarer Energien stärker zusammenarbeiten und ihre Fördersysteme reformieren. Die EU-Kommission drängt darauf, dass der Ausbau regenerativer Energien kosteneffizienter wird und sich stärker am Markt orientiert. Dazu sollen feste Einspeisevergütungen – wie im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert – künftig durch andere Fördermodelle wie Marktprämien oder Quotensysteme ersetzt werden. Über die Kosten staatlicher Interventionen ist im Vorfeld viel spekuliert worden. Die EU-Kommission hat letztendlich darauf verzichtet, Zahlen zu veröffentlichen und stattdessen weitere Analysen zu Energiekostenbestandteilen für 2014 angekündigt.
Das neue Paket der EU-Kommission besteht aus der Mitteilung „Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und optimale Nutzung staatlicher Interventionen“ sowie Zusatzdokumenten, in denen die Leitlinien bzw. Empfehlungen für die Mitgliedstaa-ten zu Kapazitätsmechanismen, Förderung erneuerbarer Energien und Stromlastmanagement enthalten sind. Die Dokumente sind nicht rechtsverbindlich, werden von der EU-Kommission künftig aber als Maßstab zur Bewertung der EU-Rechtskonformität nationaler Maßnahmen herangezogen.

Klima- und Energiepolitik 2030 für ein wettbewerbsfähiges Europa
Die künftige Energie- und Klimastrategie der EU muss einen Paradigmenwechsel bringen – weg von steigenden Kosten und Subventionen, hin zu mehr Markt und Wettbewerbsfähigkeit in der EU.Weiterlesen ...
Das machten die Umweltexperten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am 15. Oktober im Gespräch mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments deutlich.
Die Wirtschaftsvertreter diskutierten auf Einladung von Herbert Reul, MdEP (CDU) über die energie- und klimapolitischen Ziele, die Europa sich bis 2030 setzen will. Die EU-Kommission hatte dazu im März ein Grünbuch vorgelegt und will ihre Überlegungen bis Ende des Jahres konkretisieren. DIHK und WKÖ fordern, dass dabei die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Energieversorgungssicherheit integrale Bestandteile der künftigen Strategie werden.
Der bisherige Dreiklang von 20 Prozent weniger CO2-Emissionen, 20 Prozent erneuerbare Energien und ein um 20 Prozent geringerer Energieverbrauch stammt aus einer weltwirtschaftlich besseren Lage als heute. Inzwischen gefährden steigende Energiepreise den Standort Europa. Insbesondere die durch „Fracking“ von Schiefergas massiv gesunkenen Energiekosten in den USA setzen die europäische Wirtschaft unter erheblichen Wettbewerbsdruck. Deshalb gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im internationalen Vergleich zu stärken. Dazu sollte die Höhe eines künftigen CO2-Minderungsziels der EU davon abhängig gemacht werden, ob 2015 wie geplant ein weltweit verbindliches Klimaschutzabkommen geschlossen wird. Außerdem müssen Widersprüche und Ineffizienzen zwischen verschiedenen EU-Zielen vermieden werden. Deshalb sollte die CO2-Reduktion das Leitziel für 2030 bilden und das Emissionshandelssystem als marktwirtschaftliches und kosteneffizientes Leitinstrument genutzt werden.
Ein gemeinsames Positionspapier von DIHK und WKÖ steht unter http://www.dihk.de/presse/meldungen/2013-10-15-klimapolitik als Download bereit.

Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzprojekte (2014 bis 2020)
Das EU-Parlament hat Ende November das Budget für das Förderprogramm LIFE für die Förderperiode 2014 bis 2020 verabschiedet.Weiterlesen ...
Es wird mit 3,1 Milliarden Euro deutlich höher festgesetzt als in der Förderperiode 2007 bis 2013, in der 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung standen. Damit sollen neue Herausforderungen vor allem beim Klimaschutz und bei der Ressourceneffizienz besser bewältigt werden können.
LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist das Förderprogramm der EU zur Unterstützung von Umweltschutz- und Naturschutzprojekten. Das Programm wurde 1992 erstmals aufgelegt und hat seitdem knapp 4.000 Projekte gefördert.
In der zweiten Hälfte der nächsten Förderperiode wird es bei LIFE Veränderungen bei der Fördervergabe geben. Während bisher eine Abstimmung unter den EU-Staaten erfolgte, welche Länder als besonders förderwürdig eingestuft werden sollen, wird die Auswahl der Projekte zukünftig nur noch nach Qualitätskriterien und nicht mehr nach Länderkriterien erfolgen.
Außerdem wird es Fördergelder auch für integrierte Projekte geben, so dass Vorhaben, die gleichermaßen die Herausforderungen im Bereich Wasser, Abfall, Luftqualität und Naturschutz adressieren, aus mehreren Fördertöpfen finanziert werden können. Mehr Informationen zu LIFE gibt es unter http://ec.europa.eu/environment/life/index.htm.
Um sich ein Bild darüber zu machen, welche Projekte von LIFE finanziert werden, bietet sich ein Blick in die Broschüre „Best LIFE Environment projects 2012“ an, die als Download zur Verfügung steht.
Aus Deutschland wurden im Jahr 2012 als beste Projekte ausgewählt: Effizientere Abwasserreinigung in Bad Essen, Umwandlung von Klärschlamm in Energie in Berching und die Entwicklung und Zertifizierung von ökologischer Aquakultur zur Züchtung von Algen und Miesmuscheln in Kiel.

Aktuelle Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Nürnberger Netze für Nachhaltigkeit (NNN) - Nachhaltiges Wirtschaften in der Metropolregion Nürnberg
Projektinformation für interessierte Unternehmen am 27.01.2014
3. Delegationsreise nach Saitama u. Tokio, Japan (Schwerpunkt Automation | Produktionstechnik)
Saitama/Tokio, Japan am 22.02.2014
CE-Maschinensicherheit mit dem Thema „Das EG-Konformitätsverfahren gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“
IHK-Fachforum am 26.02.2014 (weitere Informationen werden in Kürze auf der Internetseite der IHK Nürnberg eingestellt)
Gemeinsame Sitzung der IHK-Ausschüsse "Industrie | Forschung | Technologie" und Energie | Umwelt"
Energie Campus Nürnberg, "Auf AEG", Fürter Straße 250, 90429 Nürnberg
Impressum
Verantwortlich (v. i . S. d. P.) :
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hauptmarkt 25 | 27
90403 Nürnberg
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Redaktion verantwortlich:
Dr. Robert Schmidt | Dr. Ronald Künneth
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Redaktionsteam IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Tina Engelmann, Andreas Horneber, Stefan Hübel, Dr. Ronald Künneth,
Dr. Robert Schmidt, Susanne Temme, Dr. Veronika Wiesmet,
Katharina Wohlfart
Weitere Textquellen:
Aktuelles aus Bayern: Manfred Hoke, Dr. Norbert Amman (IHK für München
und Oberbayern)
Aktuelles aus Deutschland und der EU (DIHK): Dr. Hermann Hüwels, Dr. Sebastian Bolay, Jakob Flechtner, Corinna Grajetzky, Anna-Maria Heidenreich, Dr. Katharina Mohr, Dr. Armin Rockholz
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