Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 04|2013
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Ankündigung: IHK-Effizienzwerkstatt Energiemanagement startet im Oktober
Seit 2013 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Energiemanagementsysteme einzuführen sind, um in den Genuss der Steuervergünstigungen im Energiebereich für das produzierende Gewerbe zu kommen. Mit der Einführung müssen die Unternehmen noch in diesem Jahr beginnen.Weiterlesen ...
Die IHK bietet aus diesem Anlass ab Oktober eine Effizienzwerkstatt an, mit der die teilnehmenden Unternehmen gemeinsam die geforderten Grundlagen schaffen können. Ziel ist neben der Vorbereitung der Zertifizierung nach ISO 50001 bzw. der eines Energie-Audits nach DIN EN 16247-1 für kleinere und mittlere Unternehmen auch die Ausarbeitung eines konkreten Energieeffizienzprojektes. Mit diesem können erste reale Einsparungen erzielt werden.
Sind Sie an einer Teilnahme interessiert? Sie können Ihr Interesse vorab bei Susanne Temme (susanne.temme@nuernberg.ihk.de) anzeigen, um in jedem Fall rechtzeitig über alle Modalitäten der Effizienzwerkstatt informiert zu werden.

Mit Energiemanagement im Wettbewerb bestehen
Energieeffizient produzieren und den Energieverbrauch optimieren, das sind zwei Maßnahmen, mit denen die Unternehmen den steigenden Energiepreisen entgegenwirken können.Weiterlesen ...
Mit der Einführung eines systematischen Energiemanagements unter Berücksichtigung der internationalen Regelungen ISO 50001, ISO 14001 und des Öko-Audits EMAS (Eco Management and Audit Scheme) können nicht nur dauerhaft Einsparerfolge erzielt werden, sie sind seit diesem Jahr auch Voraussetzung für bestimmte Steuervergünstigungen im Energiebereich. Über die Neuerungen zu diesen Themen haben sich Ende Juni beim Fachforum „Kosten und Energie sparen mit Energiemanagement-Systemen“ der IHK Nürnberg für Mittelfranken mehr als 130 Energiemanager, Energieberater sowie Fach- und Führungskräfte informiert.
Die international gültige Norm ISO 50001 wurde im Rahmen der Vorträge mit ihren umfassenden Auswirkungen auf viele Bereiche eines Unternehmens vorgestellt. Die ISO 50001 bietet aber nicht nur Regelungen, sie sollte vielmehr als wirksames Instrument zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb genutzt werden. Darüber hinaus wurde ein Abgleich zwischen EMAS und ISO 50001 vorgestellt. Fazit: Wer EMAS hat, braucht sich um die ISO 50001 nicht sorgen. Auch Steuererleichterungen im energiepolitischen Rahmen war Thema der Veranstaltung. Für diese wird EMAS mit der ISO-Norm gleichgesetzt. Abgerundet wurde das Programm durch Praxisbeispiele aus der Mittelfränkischen Wirtschaft. Sowohl die Schaeffler AG, Herzogenaurach, als auch die Siemens AG, Nürnberg, erzielten mit Energiemanagement bereits erhebliche Erfolge und Einsparungen.
Energieeinsparung hat sich nicht erst seit der angekündigten Energiewende zu einem zentralen Thema in der Industrie entwickelt. Mit Energieeinsparungsmaßnahmen alleine ist es jedoch bei Weitem nicht getan. Energiemanagement ist das Thema, das die Problematik ganzheitlich umfasst. Betriebliches Energiemanagement beinhaltet mehrere Bausteine. Zu Beginn steht meist die Identifizierung und Erfassung der Energieflüsse in den Produktionsabläufen, gefolgt von der Evaluierung der Einsparpotentiale auf allen Ebenen. Der wesentliche Schritt ist die effektive Realisierung der geeigneten Maßnahmen. Abgerundet wird erfolgreiches Energiemanagement durch die Kontrolle und beständige Verbesserung der Maßnahmen. Langfristig werden Treibhausgasemissionen und andere Umweltbelastungen eingespart. Damit verbunden ist nicht nur eine erhebliche Kosteneinsparung, sondern auch eine Steigerung der Produktivität von Anlagen und damit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit – unabhängig von der Branche.
Mit zunehmender Bedeutung hat das Thema Energieeffizienz auch in die Normen, Richtlinien und Gesetze – auf nationaler und internationaler Ebene – Einzug gehalten. Hier gelten die Normen ISO 50001 und ISO 14001, die den systematischen Aufbau bzw. die Anforderungen eines Umweltmanagementsystems beinhalten. Auch EMAS spielt eine wichtige Rolle. Unternehmen und andere Organisationen verpflichten sich damit eine kontinuierliche Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren.

Neuer IHK-Innovations- und AnwenderClub eMobilität
„Elektrische Antriebstechnik“ war zentrales Thema der Kick-Off-Veranstaltung des IHK-Innovations- und AnwenderClubs eMobilität in der Europäischen Metropolregion Nürnberg.Weiterlesen ...
Die 120 Teilnehmer tauschten nicht nur Informationen und Erfahrungen aus, sondern schlossen auch neue Kontakte und schmiedeten die eine oder andere Projektidee. Präsentiert wurden die unterschiedlichen Sichtweisen von regionalen Wissenschaftlern, Technologieunternehmern und Anwendern im Bereich Elektromobilität.
Hier finden Sie die Vorträge sowie weitere Impressionen zu dieser Veranstaltung.

IHK Nürnberg registriert bundesweit erstmalig EMAS-Standort in China
Systematisches Umweltmanagement nach EMAS - Regeländerung ermöglicht Registrierung außerhalb EuropasWeiterlesen ...
Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, können das „Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ (Eco-Management and Audit Scheme „EMAS“) nutzen, das im Jahr 1993 von den Europäischen Gemeinschaften entwickelt wurde. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Alle Unternehmen, die EMAS gemäß der Verordnung anwenden, werden in einem Register geführt, das bei den IHKs und den Handwerkskammern angesiedelt ist. Im EMAS-Register führt die IHK Nürnberg für Mittelfranken aktuell 22 Organisationen mit 80 Standorten (Stand Juni 2013). Die Liste dieser Unternehmen, die im Umweltschutz vorbildlich agieren, kann unter www.emas-register.de eingesehen werden.
Seit Juni 2013 ist in diesem Register erstmalig ein Standort aus einem Nicht-EU-Staat enthalten. Der Wälzlagerhersteller und Automobilzulieferer Schaeffler hat seinen Produktionsstandort in Yinchuan, China nach EMAS validieren lassen. Es ist damit der erste Standort überhaupt in China, der die Anforderungen des anspruchsvollen europäischen Umweltmanagementsystems erfüllt und eine offizielle Eintragung erreichen konnte. Vorausgegangen waren eine Novelle der EMAS-Verordnung und die Erweiterung der Zulassung des Umweltgutachters von Intechnica in Kooperation mit einer qualifizierten Person in China. Mit Yinchuan sind aktuell 43 Schaeffler-Standorte und Rechtseinheiten aus 12 Ländern offiziell nach EMAS durch die IHK Nürnberg registriert.
Die Nürnberger IHK ist somit die erste Registerführende Stelle, welche eine weltweite Registrierung (Registrierung einer Organisation mit mehreren Standorten innerhalb und außerhalb der EU) erfolgreich durchgeführt hat. Dies ist ein komplexer Vorgang. Die für die Registrierung verantwortliche zuständige Stelle prüft unter anderem die im Antrag enthaltenen Angaben und tauscht sich zu diesem Zweck mit den nationalen Akkreditierungs- oder Zulassungsstellen, den anderen beteiligten zuständigen Stellen sowie den Umweltgutachtern aus. Um die weltweite Registrierung zu ermöglichen hat die IHK Nürnberg darüber hinaus Arbeitsabläufe in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erstmalig definiert, Sprachbarrieren überwunden und Schnittstellen neu geschaffen. Diese wertvolle Vorarbeit kommt nun den weiteren EMAS-Registerstellen im In- und Ausland zu Gute.
Die IHK Nürnberg sieht in EMAS nach wie vor ein wertvolles, glaubwürdiges Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung nachhaltig verbessern wollen. Eine Hilfestellung für Unternehmen, die an der Ein- oder Fortführung von EMAS interessiert sind, bietet der Leitfaden „EMAS – Das Umweltmanagementsystem der EU in der Praxis“, der vor Kurzem vom Bayerischen Umweltministerium sowie vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) und vom Bayerischen Handwerkstag herausgegeben wurde. Darin sind die wichtigsten Elemente und Schritte beschrieben, die eine Organisation unternehmen muss, wenn sie an EMAS teilnehmen will.
Der Leitfaden steht Ihnen als Download unter www.ihk-nuernberg.de/EMAS zur Verfügung.

Stromkostenstabilisierung durch Solare Eigenstrom-Nutzung in Industrie und Gewerbe
Schwankende, aber im Durchschnitt steigende Energiepreise und Versorgungsicherheit beschäftigen die Unternehmen auch in der Metropolregion seit geraumer Zeit.Weiterlesen ...
Die Solare Eigenstrom-Nutzung ist ein Aspekt im Themenfeld Photovoltaik, mit dem Unternehmen ihre Stromkosten beeinflussen können. Ende Juli haben sich dazu etwa 100 Teilnehmer im Rahmen eines IHK-Fachforums umfassend informiert.
Zunächst wurden einige übergeordnete Aspekte zu Photovoltaik-Anlagen (PV) auf industriellen und gewerblichen Dachflächen vorgestellt. Der Schwerpunkt lag bei den Neuentwicklungen im Bereich der automatisierten und effektiven Anlagenüberwachung. Weiterhin wurden innovative Konzepte zum Thema PV-Anlagen ohne Eigenkapital aufgezeigt. Daneben stellte die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie diverse Betreiberkonzepte vor: Solare Eigenstrom-Nutzung, ”Strom-Verpachtung” oder Stromlieferung in unmittelbarer räumlicher Nähe können finanziell attraktive Möglichkeiten zur Stromkostenstabilisierung im Unternehmen sein. Weitere Alternativen sind Vermietung von Dachflächen oder das Anmieten von PV-Anlagen. Abgerundet wurde das Fachforum durch Best-Practice-Beispiele. Die STROM Energy GmbH und das NürnbergBad zeigten Beispiele aus der Region, wie Solarstromlieferungen vor Ort aussehen können.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt die Unternehmen der Metropolregion zum einen mit umfassenden Information, wie z. B. dem Faktenpapier Strompreise, in dem Bestandteile, Entwicklungen und Strategien zur Strompreisentwicklung vorgestellt werden oder über neue Entwicklungen im Bereich Ökosteuer. Zum anderen kann jedermann mit Hilfe des Strompreis-Umlagen-Rechners der IHK schnell, einfach und kostenlos ermitteln, wie sich die Aufschläge im Stromendpreis niederschlagen. Mit dem Adresspool Strom und Gas bietet die IHK-Organisation eine Adressensammlung der Strom- und Gashändler sowie der Berater für den Strom- und Gaseinkauf. Diese Übersicht wird vierteljährlich aktualisiert. Nicht zuletzt haben die IHK-Mitgliedsunternehmen über den Stromrahmenvertrag die Möglichkeit, Strom zu günstigen Konditionen bei ihrem regionalen Stromversorger zu beziehen.
Den Strompreis-Umlagen-Rechner, den Adresspool für Strom und Gas sowie nähere Informationen zum Stromrahmenvertrag finden Sie auf der Internetseite der IHK Nürnberg (www.ihk-nuernberg.de)
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911 1335-299, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Andreas Horneber, Tel. 0911 1335-204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de

Umweltpakt Bayern: Halbzeitbilanz erschienen
Zur Halbzeit des vierten Umweltpakt Bayerns zieht das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eine Zwischenbilanz. In einer Broschüre werden die Ergebnisse des Controllings dargestellt.Weiterlesen ...
Aktuell nehmen aus Mittelfranken 534 Unternehmen mit insgesamt 73.851 Beschäftigten teil. Mit Blick auf die zu Beginn gemachten Zusagen befindet sich der Umweltpakt auf einem guten Weg. 44 Prozent wurden bereits umgesetzt, bei 55 Prozent dauert die Umsetzung noch an. Erfreulich ist auch, dass lediglich ein Prozent der Zusagen bisher nicht umgesetzt werden konnte.
Die Nürnberger IHK wirkt im Umweltpakt intensiv mit durch eine Vielzahl von Angeboten, Aktivitäten und Projekten. Darunter zählen beispielsweise Informationsveranstaltungen, Leitfäden, Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsangebote im Energie- und Umwelt-Bereich.
Die IHK Nürnberg hat den Vorsitz (Dr. Robert Schmidt) und die Geschäftsführung (Andreas Horneber) im bayernweiten Arbeitsforum „Klima und Energie“ inne. In diesem Arbeitsforum wollen sich die Partner des Umweltpakts den klimapolitischen Herausforderungen annehmen. Im Arbeitsforum werden die wesentlichen Problemstellungen identifiziert, Vorschläge erarbeitet werden, wie die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit der Bayerischen Wirtschaft Beiträge zu Problemlösungen leisten kann sowie geeignete Projekte initiiert werden. Aufgabenschwerpunkte sind Klimaziele, Fokus Energieeffizienz, Versorgungssicherheit Strom und die ganzheitliche Betrachtung von Produktionsmitteln und –prozessen.
Die Broschüre zur Halbzeitbilanz 2013 steht Ihnen als Download bereit.

Wechsel beim Management des UmweltCluster Bayern
Nach siebenjähriger Amtszeit übergibt Dr. Manuela Wimmer die Geschäftsführung an Dr. Claudia Reusch.Weiterlesen ...
Dr. Manuela Wimmer baute den UmweltCluster Bayern von Anfang an mit auf und förderte die Entwicklung hin zu einem international vernetzten Exzellenz-Cluster mit fast 200 Mitgliedern und 12 Mitarbeitern. Zukünftig wird sie sich an der Hochschule Hof, einem der Mitglieder des Clusters, neuen Herausforderungen als Professorin widmen. Im Clusterbeirat wird Dr. Wimmer sich als Mitglied weiterhin engagieren und mit Ihrer Erfahrung zur Verfügung stehen. Weiterhin vertreten ist die IHK Nürnberg beim UmweltCluster in Vorstand und Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung des Umweltclusters wird ab September Dr. Claudia Reusch übernehmen. Sie hat Erfahrung mit der Netzwerkarbeit und viele internationale Kontakte. In den vergangenen Jahren leitete Dr. Reusch die Nanosystems Initiative Munich und das Rachel Carson Center an der Ludwigs-Maximilian-Universität München. Wie bereits berichtet fand ebenso ein personeller Wechsel beim Clustersprecher statt: Herrn Dr. Hans Huber, Berching folgt nun Reinhold Büchl, Ingolstadt.

BHKW-Rechner für Unternehmen
Lohnt sich der Einsatz eines BHKW in meinem Betrieb? Vor dieser Frage stehen viele Unternehmen, wie DIHK-Umfragen zeigen.Weiterlesen ...
Die Energieagentur NRW hat ein Onlinetool zur Verfügung gestellt, mit dem Betriebe selbst eine erste Abschätzung vornehmen können.
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist insbesondere die Anzahl der Betriebsstunden. Sie sollte mindestens bei 4.000 liegen.
Den BHKW-Rechner finden Sie hier zum Download.

Mittelstandsinitiative Energiewende: aktueller Stand
Start der MIE zum Jahresbeginn 2013 mit dem Ziel der Kommunikation, Information und Projektarbeit in kleinen und mittleren Unternehmen.Weiterlesen ...
Die Mittelstandsinitiative Energiewende (MIE) ist als Gemeinschaftsprojekt des Bundesumweltministeriums (BMU), Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und des DIHK zum Jahresbeginn 2013 gestartet. Ihr Ziel ist es, durch zielgruppengerechte Kommunikation, Information und Projektaktivitäten die Aufgeschlossenheit kleiner und mittlerer Unternehmen für die Energiewende zu erhöhen.
Die von DIHK und ZDH gemeinsam getragene Servicestelle bündelt und erweitert das bereits vorhandene Informations- und Serviceangebot der Kammerorganisationen. Sie dient als Anlaufstelle für alle Fragen aus dem Mittelstand.
Im Rahmen der MIE werden verschiedene Veranstaltungen angeboten, z. B. die Regionaldialoge, bei denen die Leitungsebene von BMU oder BMWi bei den Kammern in einen Dialog mit regionalen Unternehmern tritt. Der Auftakt fand am 1. März in Berlin statt, die ersten Regionaldialoge folgten in Gera und Dortmund, eine Fortsetzung ist nach der Bundestagswahl geplant.
Weitere Bausteine des Projektes sind eine Hemmnis- und Umsetzungsanalyse von Effizienzmaßnahmen sowie die Erarbeitung eines Konzeptes für Mitarbeitermotivation zu Klimaschutz und Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit den Klimaschutz-Unternehmen. Hier knüpft die MIE an die von der Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation begonnene Arbeit an und führt sie fort.
Weitere Informationen unter www.mittelstand-energiewende.de.

Explorationsförderprogramm - Bewerben bis 15. September 2013
Die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Industrie mit Rohstoffen ist von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaft Deutschlands. Dies trifft besonders für Metalle und Industrieminerale zu, bei denen eine hohe Importabhängigkeit besteht.Weiterlesen ...
Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung ein Förderprogramm zur Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit kritischen Rohstoffen aufgelegt (Explorationsförderprogramm). Kritische Rohstoffe sind die auf der Liste unter Abschnitt 3.3 des Berichtes vom 30. Juli 2010 der Ad-Hoc Working Group der Raw Material Supply Group unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission aufgeführten Rohstoffe Antimon, Beryllium, Kobalt, Fluorit, Gallium, Germanium, Graphit, Indium, Magnesium, Niobium, Platinmetalle, Seltene Erden, Tantal und Wolfram.
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in Berlin führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die fachliche Begleitung des Förderprogramms aus und bearbeitet die Anträge.
Vollständige Anträge können vom 01. August 2013 – 15. September 2013 bei der DERA eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der DERA.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Katharina Wohlfart, Tel. 0911 1335-467, katharina.wohlfart@nuernberg.ihk.de

DERA-Industrieworkshop Wolfram auf den 8. Oktober 2013 festgelegt
Der von der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) geplante Industrieworkshop Wolfram wird am 8. Oktober 2013 in der DERA in Berlin-Spandau stattfinden.Weiterlesen ...
Nachdem der DERA-Industrieworkshop Antimon Anfang Juni stattgefunden hat, ist nun der DERA-Industrieworkshop Wolfram auf den 8. Oktober 2013, 12.00 bis 16.30 Uhr terminiert. Auf dem halbtägigen Industrieworkshop wird die DERA-Studie zur Versorgungslage mit Wolfram vorgestellt und es werden einzelne Fachvorträge von Unternehmen gehalten. Das detaillierte Programm werden wir zeitnah von der DERA erhalten und Ihnen weiterleiten.
Unternehmen, die gegenüber der DERA Interesse an der Teilnahme angemeldet haben, werden von der DERA unmittelbar hierüber informiert und eingeladen.
Ansprechpartnerin bei der DERA für den Industrieworkshop Wolfram ist:
Frau Dipl.-Geol. Maren Liedtke
Deutsche Rohstoffagentur (DERA)
in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Wilhelmstraße 25-30
13593 Berlin-Spandau
Telefon: 49 (0)30 36993 230
Maren.Liedtke@bgr.de
Der DERA-Industrieworkshop Antimon fand bereits am 6. Juni 2013 mit 30 Teilnehmern – Produzenten und Verwendern von Antimon – bei der DERA in Berlin-Spandau statt. Vorgestellt und diskutiert wurden dort die Verwendung von Antimon, Vorkommen von Antimon und Bergbauprojekte sowie die DERA-Studie „Rohstoffrisikobewertung – Antimon“. Die Studie wurde den Teilnehmern des Workshops zunächst exklusiv zur Verfügung gestellt. Sie wird voraussichtlich noch im laufenden Jahr von der DERA als Publikation veröffentlicht und für alle Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
Antimon wird aufgrund der hohen Angebotskonzentration und eines hohen Länderrisikos von der DERA als potenziell kritischer Rohstoff eingestuft. Antimon wird vor allem verwendet für Flammschutzmittel, als Katalysator in der PET-Herstellung und als Legierungsbestandteil in Bleilegierungen. Deutschland ist vollständig auf den Import von Antimon angewiesen. In der an die Vorträge anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass sich die Expertise zur Produktion von Antimon in den letzten Jahrzehnten nahezu vollständig nach China verlagert hat. In Europa gibt es noch in den Niederlanden einen großen Produzenten von Antimon.
Die Möglichkeiten, neue metallproduzierende Industrieanlagen in Europa oder Deutschland anzusiedeln, wurden von den Teilnehmern vor allem vor dem Hintergrund der rechtlichen, insbesondere umweltrechtlichen Anforderungen an die Genehmigung entsprechender Anlagen als eher gering eingestuft. Deshalb sehen die Teilnehmer des Workshops als einen der wesentlichen Risikofaktoren für die Versorgung der Industrie mit Antimon ein mögliches Ausnutzen von Marktmacht durch China an. Sobald die DERA-Rohstoffrisikobewertung Antimon veröffentlicht wird, werden wir darauf hinweisen.
Weitere Informationen zur Deutschen Rohstoffagentur DERA und die Einladung zum Workshop finden Sie hier.

Jetzt bewerben für den deutschen Rohstoffeffizienzpreis
Prämiert werden vier Unternehmen und eine Forschungseinrichtung mit je 10.000 Euro.Weiterlesen ...
Mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auch in diesem Jahr besonders rohstoff- und materialeffiziente Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Rohstoffgewinnung, und -verarbeitung bis zum Recycling aus. Prämiert werden vier Unternehmen und eine Forschungseinrichtung mit je 10.000 Euro.
Als Technologiestandort und Exportnation ist Deutschland im hohen Maße auf eine sichere Rohstoffversorgung angewiesen. Ein Großteil der jährlich in Deutschland benötigten Rohstoffe, insbesondere die Steine und Erden-Rohstoffe, werden aus heimischen Lagerstätten gewonnen. Damit ist die Eigenversorgung mit diesen Rohstoffen ganz oder anteilig sichergestellt. Hingegen ist die Bedarfsdeckung bei den Metallrohstoffen, ausgewählten Industriemineralen und den Energierohstoffen – mit Ausnahme der Braunkohle – sehr stark von Importen abhängig. Im Jahr 2011 hat Deutschland Rohstoffe im Wert von 137,6 Mrd. € importiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 24,8 Prozent.
Durch Rohstoff- und Materialeffizienz können sich deutliche Wettbewerbsvorteile für die deutsche Wirtschaft ergeben – gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Besonders in Zeiten steigender Rohstoffnachfrage und -preise ist rohstoff- und materialeffizientes Wirtschaften eine gute Strategie zur Erhöhung der Unternehmensrentabilität und der unternehmerischen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig werden Rohstoffressourcen und die Umwelt geschont.
Ihre Praxisbeispiele verdeutlichen die ökonomisch und ökologisch positiven Wirkungen von Rohstoff- und Materialeffizienz. Seien Sie anderen Unternehmen mit Beispielen für einen effizienten Umgang mit Rohstoffen und Material ein Vorbild. Bewerben Sie sich bis zum 24. September 2013 mit Ihren innovativen Lösungen für den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis.
Richtlinie des Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis 2013
Bewerbungsformular Unternehmen
Bewerbungsformular Forschungseinrichtungen
Kontaktadresse für die Bewerbung:
Deutsche Rohstoffagentur (DERA)
in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Dienstbereich Berlin
Wilhelmstraße 25 - 30
13593 Berlin
Tel.: 49-(0)30 36993 226
Fax: 49-(0)30 36993 100
E-Mail: dera@bgr.de
Homepage: www.deutsche-rohstoffagentur.de
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Dr. Torsten Brandenburg
von der Deutschen Rohstoffagentur zur Verfügung.
Tel.: 03036993 225
E-Mail: Torsten.Brandenburg@bgr.de

Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus
Der Bundesrat hat das Bundesbedarfsplangesetz und die Planfeststellungszuweisungsverordnung verabschiedet.Weiterlesen ...
Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus, welches das Bundesbedarfsplangesetz sowie die Planfeststellungszuweisungsverordnung umfasst, gebilligt. Damit werden 36 vordringliche Stromübertragungsleitungen festgelegt und das Planfeststellungsverfahren beschleunigt.
Im Bundesbedarfsplangesetz sind - basierend auf dem Netzentwicklungsplan Strom 2012 - die für die Umsetzung der Energiewende notwendigen und somit vordringlichen 36 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen festgelegt worden. Insgesamt sollen 2.800 km Stromtrassen neu errichtet und 2.900 km bestehender Trassen verstärkt werden. Für acht Vorhaben ist die Nutzung der Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ), in zwei Fällen Erdkabelpilotprojekte und in einem Fall der Einsatz eines Hochtemperaturleiterseils vorgesehen. Für die im Bundesbedarfsplan festgelegten Trassen wird das Bundesverwaltungsgericht einzige Instanz für Rechtsstreitigkeiten sein. Die Interessen der Bürger sollen durch eine frühzeitige Beteiligung gewahrt werden.
16 der 36 Vorhaben sind als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnet, sie fallen nach der nun verabschiedeten Planfeststellungszuweisungsverordnung in eine gebündelte Genehmigungskompetenz der Bundesnetzagentur.
Die neuen Regelungen sollen die Genehmigungsverfahren für Stromtrassen von zehn auf vier Jahre reduzieren und damit zu einem schnellen Ausbau der Übertragungsnetze beitragen. Erste Anträge der Netzbetreiber werden noch für dieses Jahr erwartet.

Bundesregierung beschließt Reservekraftwerksverordnung
Die Bundesregierung hat am 17. Juni eine Reservekraftwerksverordnung (ResKV) verabschiedet, mit der die Stromversorgung im Winter sichergestellt werden soll.Weiterlesen ...
Da es sich um eine Verordnung handelt, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist das Verfahren damit abgeschlossen.
Nachdem es in der Vergangenheit zu Versorgungsengpässen gekommen ist, gibt es für ein solches Verfahren grundsätzlich keine Alternative. Zumindest so lange bis man ein neues Strommarktdesign gefunden hat, das mehr Marktelemente für die Gestellung von Reservekapazität bereithält. Die Reservekraftwerksverordnung basiert auf den neuen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, die es der Bundesregierung erlauben, einen Interventionsmechanismus zu entwerfen, mit dessen Hilfe frühzeitig eine Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung verhindert werden soll. Ziel ist es, eine Netzreserve zu bilden, um in Gefährdungslagen handlungsfähig zu bleiben.
Eine Schlüsselstellung kommt den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur zu. Erstere erstellen jährlich eine Analyse der verfügbaren gesicherten Erzeugungskapazitäten, ihrer wahrscheinlichen Entwicklung im Hinblick auf den jeweils folgenden Winter sowie die jeweils folgenden fünf Jahren und des eventuellen Bedarfs an Netzreserve (Systemanalyse). Die Analyse und Vorschläge für die Behebung erkannter Gefahren sind der Bundesnetzagentur zum 1. April eines jeden Jahres vorzulegen. Aufbauend darauf prüft und bestätigt die Bundesnetzagentur den Bedarf zum 1. Mai. Für 2013 soll die Prüfung bis zum 15. September abgeschlossen sein. Für die identifizierte Netzreserve folgt dann ein Interessenbekundungsverfahren und anschließend eine vertragliche Festlegung der Einzelheiten, auch hinsichtlich des Entgelts.
Die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur reichen in § 8 bis zur Beschaffung neuer Anlagen für die Netzreserve. Diese soll der jeweils betroffene Übertragungsnetzbetreiber ausschreiben. Findet sich kein Interessent, soll er die Netzreserve selbst errichten können. Im Übrigen regelt die Verordnung noch die Modalitäten des "Stilllegungsverbots", das greift, wenn durch ein Herunterfahren eines Kraftwerks die Gefährdung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Stromversorgung droht.
Die Reservekraftwerksverordnung ist befristet bis 2017. Bis dahin, so hofft man, hat man sich in Deutschland auf ein neues Marktmodell verständigt, dass das Entstehen von Gefährdungen besser vermeidet. Schaut man sich das aktuelle Gezerre um einen Konsens in der Energiepolitik zwischen Bund und Ländern und auch innerhalb der Bundesregierung an, so können Zweifel aufkommen, ob der Verordnung wirklich nur ein kurzes Leben beschieden bleibt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte als Alternative das Konzept einer strategischen Reserve vorgeschlagen:
In einer transparenten, diskriminierungsfreien und marktbasierten Auktion sollte ein Pool von ansonsten aus wirtschaftlichen Gründen stillzulegenden Kraftwerken ermittelt werden, die als strategische Reserve außerhalb des Marktes vorgehalten werden. Eingesetzt werden sollten sie in Fällen ausgesprochen hoher Nachfrage, die das Angebot an Stromerzeugungskapazitäten übersteigt, und so die Versorgungssicherheit bzw. die Leistungsbilanz in Deutschland absichern. Die strategische Reserve fungiert als eine Art Versicherung. Wenn sich zeigt, dass die Nachfrage durch die konventionellen Kraftwerke - ausnahmsweise - nicht zu decken ist, dann - und nur dann - wird die strategische Reserve abgerufen. Im Gegensatz zu anderen Kapazitätsmechanismen ist es den Kraftwerken, die sich in der strategischen Reserve befinden, nicht erlaubt, außerhalb der eindeutig und vorab definierten Einsatzfälle am Markt teilzunehmen. So oder so gibt es erhebliche Kapazitäten, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind und deshalb mit staatlich garantierten Preisen künstlich am Leben gehalten werden müssen.

Neues Förderprogramm "r4 - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz"
Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe.Weiterlesen ...
Um das Angebot an primären und sekundären wirtschaftsstrategischen Rohstoffen zu erhöhen, fördert das BMBF Projekte im Bereich der Rohstoffgewinnung.
Deutschland ist im Hinblick auf die Verfügbarkeit dieser Primärrohstoffe fast zu 100 Prozent auf Importe angewiesen, da die Gewinnung aus Sekundärrohstoffen (Recycling) bisher nahezu unbedeutend ist. Forschung und Entwicklung (FuE) kann dazu beitragen, dieses Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage durch innovative Technologien zu reduzieren.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland müssen deshalb verstärkt auch auf die Rohstoff-Angebotsseite ausgedehnt werden. Hier besteht dringender Forschungsbedarf im Bereich Exploration und Gewinnung von Primärrohstoffen sowie Aufarbeitung und metallurgischer Prozesstechnik von Aufbereitungs- und Produktionsrückständen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
Die Förderrichtlinie "r4 - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe" ist eine Konkretisierung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung im Bedarfsfeld Klima/Energie. Sie ist eingebettet in das BMBF-Programm "Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland", das im Oktober 2012 veröffentlicht wurde und Teil des Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)" - Ressourceneffizienz ist. Im Fokus dieses Programms stehen nichtenergetische mineralische Rohstoffe wie z.B. Hightech-Metalle und Seltene Erden, die für Zukunftstechnologien sicher verfügbar sein müssen und eine große Hebelwirkung für die Wirtschaft haben ("wirtschaftsstrategische Rohstoffe").
Es werden Vorhaben in folgenden Themenbereichen gefördert:
1. Gewinnung von Primärrohstoffen
- Entwicklung von umweltverträglichen technischen Konzepten zur wirtschaftlichen Nutzung von komplexen Erzen bekannter Lagerstätten
- Entwicklung von Konzepten zur Exploration von Primärrohstoffen
2. Gewinnung von Sekundärrohstoffen
- Mobilisierung von Aufbereitungs- und Produktionsrückständen
- Kreislaufführung von Altprodukten (end-of-life)
3. Steigerung der Akzeptanz für die Rohstoffgewinnung
- Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten und Akzeptanzfragen bei der Gewinnung von primären und sekundären Rohstoffen
4. Nachwuchsgruppen
- Förderung herausragender Nachwuchswissenschaftler
5. Strukturbildende Maßnahme / Netzwerk
- Bündelung von Aktivitäten und Kompetenzen
- Ansprechpartner für Behörden, Verbände und kommunale Interessenvertretungen
- Verknüpfung mit europäischen und internationalen Technologieplattformen (ERA-Net, ERA-MIN, KIC Raw Materials, UNEP International Resource Panel)
- Stärkung der deutschen Rohstoffforschung im internationalen Wettbewerb
6. Integration und Transfer
- Vernetzung der geförderten Verbünde untereinander und mit ihrem Umfeld durch ein übergreifendes Integrations- und Transferprojekt
Projektskizzen sind bis zum 31. Januar 2014 einzureichen.
Die Bekanntmachung und nähere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie unter www.ptj.de/r4-Bereitstellung.

Spitzenausgleich: Verordnung zur Anerkennung von Systemen zur Förderung der Energieeffizienz
Das Bundeskabinett hat die lang erwartete „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzverordnung – SpaEfV)“ verabschiedet.Weiterlesen ...
Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes ist der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen an den Nachweis gebunden, dass ein Energiemanagementsystem (nach DIN EN ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) betrieben wird. Zum Erhalt des Anspruchs in den Jahren 2013 und 2014 reicht der Nachweis, dass ein solches Managementsystem eingeführt wird. Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern ist zumindest ein alternatives System des Energieaudits erforderlich.
Am 5. August 2013 ist die Verordnung zur Regelung der Anerkennung solcher Managementsysteme und alternativen Systeme als Voraussetzung für Entlastungen von der Strom- und Energiesteuer (SpaEfV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Darin wird zum einen festgeschrieben, welche alternativen Systeme neben EMAS und der DIN EN ISO 50001 für kleine und mittlere Unternehmen anerkannt werden können. Möglich soll die Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 (Anlage 1 der SpaEfV) oder nach einem in Anhang 2 dargelegten Verfahren sein.
Zum Entwurf der Verordnung haben sich im Detail u. a. diese Veränderungen ergeben:
- Einführungsphase: die in den Jahren 2013 und 2014 umzusetzenden Maßnahmen sind je nach gewähltem System unterschiedlich und nicht mehr einheitlich nach bestimmten Abschnitten der Anhänge geregelt. Bei einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 sind z. B. die Maßnahmen nach Nummer 4.4.3 Buchstabe a der DIN EN ISO 50001 für das Jahr 2013 und nach den Buchstaben a und b für 2014 umzusetzen.
- Die Nachweisführung für EMAS hat über einen Eintragungsbescheid bzw. über eine Bestätigung der EMAS-Registrierungsstelle zu erfolgen.
Die Verordnung finden Sie hier zum Download.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911 1335-299, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Andreas Horneber, Tel. 0911 1335-204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de

Bundesnetzagentur legt Winterbericht 2012/2013 vor
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Probleme mit der Stromversorgung in Süddeutschland.Weiterlesen ...
Wirksame Maßnahmen seien die Vorhaltung von Reservekraftwerken sowie mögliche Stilllegungsverbote. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Zudem legte die Bundesnetzagentur ihren Bericht zur Versorgungssicherheit im vergangenen Winter vor.
In ihrer Kleinen Anfrage zur „Stromversorgungssicherheit in Süddeutschland“ an die Bundesregierung stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, dass von den geplanten 1.855 km Höchstspannungsnetz gemäß dem Energieleitungsausbaugesetz bislang erst eine Strecke von 268 km fertiggestellt wurde. Insbesondere die Verzögerungen der sogenannten „Thüringer Strombrücke“ könnten Versorgungsengpässe in Süddeutschland nach sich ziehen.
Die in den nächsten Jahren in Süddeutschland auftretenden Probleme resultieren laut Antwort Bundesregierung nicht aus einer Unterdeckung der nationalen Leistungsbilanz, sondern insbesondere aus mangelnden Redispatchmöglichkeiten sowie der Problematik der Spannungshaltung. Diese könnten durch Netzausbau „grundsätzlich gelöst“ werden.
Als Möglichkeiten zur Gewährleistung der Systemsicherheit benennt die Bundesregierung einen Zubau von Kraftwerksleistungen in Süddeutschland, die Verbesserung der Koordination des Redispatches von Kraftwerken in Deutschland sowie die vertragliche Bindung weiterer Reservekraftwerke im Ausland insbesondere in Österreich.
Die Kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 werden zudem durch Vereinbarung zur anteiligen Vergütung netzinduzierter Eingriffe des Übertragungsnetzbetreibers, die o. g. Redispatchmaßnahmen, für Süddeutschland weiter genutzt.
Die Bundesregierung weist des Weiteren daraufhin, dass im Zuge der Fertigstellung wichtiger Netzausbauprojekte wie der „Thüringer Strombrücke“ wesentliche Gründe für umfangreiche Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in Südostdeutschland und damit auch die Grundlage für die entsprechenden Vereinbarungen entfallen sollen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte zudem den Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2012/13. Demnach habe aufgrund des milden Winters zu keiner Zeit eine Gefährdung der Stromversorgung bestanden. Die kontrahierte Reserve für den Winter wurde lediglich einmal abgerufen. In einigen Stunden konnte trotz Eingriffe der Netzbetreiber das Sicherheitskriterium n-1 dennoch nicht gehalten werden.
Die Behörde sieht derzeit keinen Bedarf für eine strategische Reserve. Sie verdeutlichte aber: Eine Stilllegung von konventionellen Kraftwerken in Süddeutschland würde die Systemsicherheit gefährden und darf nicht hingenommen werden.
Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie hier.
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.
Den Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2012/2013 der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Zweiter Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 24. Juni 2013 den zweiten Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) veröffentlicht.Weiterlesen ...
Darin wird der aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber notwendige Offshore-Netzausbau bis 2020 aufgezeigt. Es werden dabei keine Trassenverläufe bestimmt, sondern Maßnahmen, die unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und räumlicher Rahmenbedingungen geeignet sind, um die nach dem Szenariorahmen erwartete installierte Erzeugungsleistung aus Offshore-Windenergie an das Übertragungsnetz an Land anzubinden.
In der Zeit vom 2. März bis zum 14. April 2013 stand der erste Entwurf des O-NEP zusammen mit dem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom zur Konsultation. Die 36 zum O-NEP eingegangenen Konsultationsbeiträge wurden von den Übertragungsnetzbetreibern überprüft und der Entwurf angepasst. Im Leitszenario B ist ein Zubau des Offshorenetzes auf einer Länge von insgesamt 2.115 km bis 2023 vorgesehen. Dahinter stehen Kosten in Höhe von rund 22 Mrd. €.
Der zweite Entwurf des O-NEP wird in den kommenden Monaten von der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeinsam mit dem allgemeinen NEP noch einmal zur Konsultation gestellt. Unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse erfolgt die Bestätigung der NEP durch die BNetzA, sie sind Grundlage für den spätestens alle drei Jahre durch die Bundesregierung vorzulegenden Bundesbedarfsplan.
Der zweite Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans 2013 kann unter www.netzentwicklungsplan.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Erfolgreiche Arbeit der IHK-Energie-Coaches
Insgesamt 5.000 Betriebsbesuche durch IHK-Energiecoaches sollten im Rahmen der Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation stattfinden. Diese Zielmarke wurde jetzt bereits vor Ende der Projektlaufzeit deutlich überschritten.Weiterlesen ...
Der fünftausendste Besuch bundesweit ging in das Unternehmen Dorn Spritzguss GmbH in Tettnang-Hiltensweiler. Gemeinsam mit dem Coach der zuständigen IHK Weingarten stellte Geschäftsführer Peter Dorn fest, dass das größte Einsparpotenzial im Bereich Umstellung auf LED-Beleuchtung zu finden sein dürfte, nachdem das Unternehmen bereits in der Vergangenheit verschiedene Effizienzmaßnahmen wie Wärmerückgewinnung für eine Fußbodenheizung und Abwärmenutzung für Warmwasser ergriffen hat.
Mit bis zu 5 Prozent Energiekostenanteil gehört die Dorn Spritzguss GmbH zwar nicht zu den energieintensiven Betrieben, dennoch lohnt sich die Investition in Energieeffizienz. Zwei Drittel aller Betriebsbesuche fanden in Unternehmen statt, deren Energiekostenanteil über fünf Prozent liegt. Gut 50 Prozent der besuchten Betriebe haben jährliche Energiekosten von mehr als 20.000 €. Hier sind noch deutlich größere Einsparpotenziale zu vermuten. Immerhin 11,6 Prozent der besuchten Betriebe haben Stromeigenerzeugung.
Die fünf seit 2009 am häufigsten besuchten Branchen waren Herstellung von Metallerzeugnissen, Einzelhandel, Maschinenbau, Gastronomie und Großhandel (Groß- und Einzelhandel jeweils ohne Handel mit Kraftfahrzeugen). Mehr als 90 Prozent der besuchten Unternehmen waren KMU im engeren Sinne, in der Größenklasse ab 251 Mitarbeiter waren lediglich 8,7 Prozent der Betriebsbesuche zu verzeichnen.
Die größten Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Energieeffizienz waren in den Querschnittstechnologien Beleuchtung und Heizung zu finden, mit einigem Abstand dahinter fanden sich die Nutzungsarten Druckluft, Klimatechnik und Elektromotoren.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Andreas Horneber, Tel. 0911 1335-204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de

Die Klimaschutz-Unternehmen gründen einen Verein
Im fünften Jahr ihres Bestehens hat die Gruppe der Klimaschutz-Unternehmen sich eine neue Organisationsstruktur gegeben. Sie firmiert jetzt als Verein „Klimaschutz-Unternehmen. Die Klimaschutz-und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft“.Weiterlesen ...
Die Vereinsgründung dient der Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen den Klimaschutz-Unternehmen. Der Aufbau der Klimaschutz-Gruppe war seit 2009 aus Mitteln der Nationalen Klimaschutz-Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) gefördert worden. Mit dem Auslaufen der Förderung stellen die Klimaschutz-Unternehmen ihr Netzwerk jetzt auf eine neue und zukunftsweisende Basis.
Die Partner Bundesumweltministerium, Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und DIHK begrüßten die Vereinsgründung und sicherten dem Verein ihre weitere Unterstützung und Zusammenarbeit zu. Die Auszeichnung wird auch zukünftig von BMU, BMWi und DIHK verliehen und als Exzellenzinitiative dieser drei Institutionen fortgeführt.
In den dreiköpfigen Vorstand wurden gewählt: Jan Eschke, Leiter Energie- und Umweltmanagement bei Worlée-Chemie GmbH (Vorsitz), Dr. Jutta Zeddies, Leitung Umweltschutz und Nachhaltigkeit der KWS SAAT AG, und Klaus Lange, Inhaber Das Caféhaus aus Hamburg.
Die derzeit 24 Klimaschutz-Unternehmen fungieren als Vorbilder im Bereich Klimaschutz. Sie haben sich freiwillig zu messbaren und ambitionierten Zielen bei Klimaschutz und Energieeffizienz verpflichtet und ihre CO2-Emissionen reduziert.
Mehr Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-unternehmen.de.

AGS-Empfehlung zu hergestellten Nanomaterialien
Im gemeinsamen Ministerialblatt vom 21. Juni 2013 (Nr. 25, S. 498 ff) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen neuen technischen Regeln zu „hergestellten Nanomaterialien“ bekannt gegeben.Weiterlesen ...
Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder und leiten daraus entsprechende Empfehlungen ab.
Die AGS-Bekanntmachung zu Gefahrstoffen für „hergestellte Nanomaterialien“ (BekGS 527) sieht auf Grundlage der Definition der EU-Kommission zu Nanomaterialien ein Verfahren zur Bestimmung und Charakterisierung von hergestellten Nanomaterialien, zur Gefährdungsermittlung, zur Ableitung von Schutzmaßnahmen sowie zu Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigen vor. Vorgesehen ist insbesondere eine Ergänzung des Sicherheitsdatenblattes als Informationsquelle in der industriellen und gewerblichen Lieferkette. Hier sollen Informationen enthalten sein, ob der Stoff bzw. das Gemisch aus hergestellten Nanomaterialien besteht bzw. solche enthält.

Merkblatt zur neuen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Das Merkblatt des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. leistet betroffenen Unternehmen Hilfestellung.Weiterlesen ...
Die am 9. Mai 2013 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffVerordnung) konfrontiert Industrie und Vertreiber mit vielen neuen rechtlichen Vorgaben; u. a. zum Anwendungsbereich, den Stoffbeschränkungen, zu Konformitätsanforderungen und der CE-Kennzeichnung. Vor diesem Hintergrund hat der DIHK gemeinsam mit dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA), dem Bundesverband des Elektro-Großhandels (VEG) e. V. und dem ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. ein Merkblatt zur Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen herausgegeben.

Energiemanagementsysteme helfen Unternehmen, Energie effizient zu nutzen
Um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energieeffizienz durch Energiemanagementsysteme zu steigern, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) seit 15. August 2013 die Einführung von Energiemanagementsystemen.Weiterlesen ...
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Energiemanagementsysteme sind ein zentrales Instrument, um Energieeinsparpotenziale erkennen und heben zu können. Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungsbereich verbrauchen insgesamt 43 Prozent der jährlichen Endenergie. Da gibt es noch enorme Einsparpotenziale, die es zu nutzen gilt."
Unternehmen können entweder einen Zuschuss für eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energiecontrollings beantragen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Zuschüsse für den Erwerb von Messtechnik und Software für Energiemanagementsysteme zu beantragen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt das Förderprogramm durch. Anträge können seit dem 15. August 2013 online beim BAFA gestellt werden.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BAFA.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Richtlinie zur Strompreiskompensation
Mehr Wettbewerbsfähigkeit für stromintensive Unternehmen durch Richtlinie zur Strompreiskompensation.Weiterlesen ...
Stromintensive Industrien können für den Zeitraum 2013 bis 2020 einen Ausgleich für die Kosten erhalten, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU stammen und über den Strompreis auf sie abgewälzt werden (sog. Strompreiskompensation). Die geänderte deutsche Richtlinie für diese Beihilfen wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die neue Richtlinie gewährleistet, dass Unternehmen aus stromintensiven Sektoren einen Teil ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten kompensiert bekommen. Dies ist ein positives Signal für stromintensive Unternehmen am Standort Deutschland. Es stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb und verschafft Planungssicherheit. Es ist ein wichtiges Bekenntnis zu einer starken industriellen Basis. Ziel ist es zu vermeiden, dass wichtige Industriezweige ihre Produktion in Drittstaaten mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern."
Unternehmen aus den von der europäischen Kommission festgelegten Sektoren, wie unter anderem der Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche, können ab 1. Januar 2014 jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen stellen. Bewilligungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Die Richtlinie zur Strompreiskompensation finden Sie hier.

Prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern
Anfang Juli hat das Europäische Parlament der Überarbeitung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern offiziell zugestimmt.Weiterlesen ...
Zwölf neue Stoffe werden der EU-Liste prioritärer Stoffe hinzugefügt. Außerdem werden drei Arzneimittel in eine neue „watch list“ aufgenommen.
Dabei handelt es sich um die Stoffe:
- Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe: Aclonifen, Bifenox, Cypermethrin, Dicofol, Heptachlor, Quinoxyfen
- Wirkstoffe in Biozid-Produkten: Cybutryn, Dichlorvos, Terbutryn
- Industriechemikalien: Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Hexabromcyclododecan (HBCDD)
- Nebenprodukte des Verbrennungsprozesses: Dioxin und dioxinähnliche PCB.
Die neu festgelegten Umweltqualitätsnormen für diese Substanzen werden ab dem Jahr 2018 in Kraft treten. Daran anschließend soll bis 2027 ein guter chemischer Zustand für diese Stoffe erreicht werden. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, der EU-Kommission bis 2018 zusätzliche Maßnahmen- und Überwachungsprogramme zur Erreichung dieses Ziels vorzulegen.
Drei pharmazeutische Stoffe (das Schmerzmittel Diclofenac und die Verhütungsmittel Ethinylestradiol und Estradiol) werden auf eine neu einzuführende „watch list“ aufgenommen. Die Kommission wird aufgefordert, eine Strategie zu entwickeln, mit der den Risiken von Pharmazeutika in Gewässern besser begegnet werden kann. Umweltqualitätsstandards werden für diese drei Stoffe aber noch nicht unmittelbar vorgegeben.
Für einige bereits in der Liste enthaltene „Altstoffe“ wurden die Umweltqualitätsnormen verschärft. Dies muss von den Mitgliedstaaten bei der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2015 berücksichtigt werden, um einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer für diese Stoffe bis 2012 zu erreichen.
Eine Pressemitteilung des EU-Parlaments zum Beschluss und den Wortlaut des vom EU-Parlament angenommenen Textes finden Sie hier.
In Deutschland sind die Vorgaben aus der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Oberflächengewässerverordnung umgesetzt, die an die Neuerungen angepasst werden muss.

CO2-Zertifikate: „Backloading“ ging im EU-Parlament in zweite Runde
Widersprüchliches Votum: Im zweiten Anlauf stimmte das Europäische Parlament dem "Backloading" von CO2-Emissionszertifikaten nun doch noch zu.Weiterlesen ...
Das Europäische Parlament hat dem sogenannten Backloading von CO2-Emissionszertifikaten im zweiten Anlauf doch zugestimmt. Allerdings stimmten die Parlamentarier am vergangenen Mittwoch nicht für den im Umweltausschuss erarbeiteten Kompromiss, sondern genau für den Text, den sie in der Plenarsitzung am 16. April abgelehnt hatten.
Damit war die Schleife der Rückverweisung an den Ausschuss umsonst und die ausgehandelte Abschwächung von Backloading - durch z.B. einen Fonds zur Unterstützung energieintensiver Industrien - im Plenum gescheitert. Ergebnis der denkbar knappen Abstimmung: Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, bis 2019/2020 900 Millionen Zertifikate aus dem Emissionshandel zurückzuhalten, um so kurzfristig den CO2-Preis zu erhöhen.
Zünglein an der Waage war die Grünen-Fraktion: Sie hatte zunächst mit der EVP-Fraktion gegen den Kompromiss und dann mit der SPD-Fraktion für Backloading in der ursprünglichen Form gestimmt. Hinzu kamen viele Abweichungen von der Fraktionslinie bei der EVP und den Liberalen sowie verfahrenstechnische Hürden. Das Parlament muss nun mit dem Rat verhandeln. Dieser hat aber – ebenso wie die Bundesregierung – noch keine gemeinsame Position.
Der DIHK hat das widersprüchliche Votum des EU-Parlaments kritisiert. Immerhin hätten die Europaabgeordneten die temporäre Verknappung von CO2-Zertifikaten auf einen einmaligen Vorgang begrenzt und der EU-Kommission zumindest keinen Freibrief für weitere Experimente gegeben, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: „Doch mit oder ohne Kompromiss handelt es sich bei Backloading um einen künstlichen Eingriff in ein funktionierendes Prinzip der Mengensteuerung. Dies verunsichert und könnte Unternehmen von Investitionen abhalten – übrigens auch in den Klimaschutz. Genau das falsche Signal in Zeiten massiver Schwäche der europäischen Wirtschaft. Nun bleibt zu hoffen, dass der Rat das Backloading am Ende noch verhindert.“

Parlament und Ministerrat einigen sich auf 7. Umweltaktionsprogramm
In den letzten Tagen der irischen Ratspräsidentschaft haben sich Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrates am 19. Juni 2013 auf das neue 7. Umweltaktionsprogramm geeinigt.Weiterlesen ...
Das 7. UAP soll die vordringlichsten Ziele der europäischen Umweltpolitik bis zum Jahr 2020 festlegen. Als übergeordnetes, langfristiges Ziel wird mit dem 7. UAP eine integrative, grüne und wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft angestrebt, in der der Umweltschutz insgesamt weiter verbessert werden soll. Unter dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ zielt das 7. UAP ab auf die Transition des bestehenden Wirtschaftssystems in eine ressourceneffiziente, CO2-arme und insgesamt umweltfreundliche Wirtschaft.
Insgesamt werden im 7. UAP neun vordringliche Ziele definiert, die erreicht werden sollen durch die Weiterentwicklung und die bessere Umsetzung von europäischem Umweltrecht, durch wissenschaftliche Forschung nach „state-of-the-art“ sowie durch ausreichende Investitionen in Umwelt- und Klimaschutzpolitik.
Die Einigung im Trilog-Verfahren umfasst u. a. die folgenden Punkte:
- Deponierung von nicht-recycelbarem und nicht-wiedergewinnbarem Abfall nur noch bis 2020
- im Bereich der Klimaschutz- und Energiepolitik: Anerkennung der Notwendigkeit eines rechtlich verbindlichen Regelwerks über 2020 hinaus
- Einigung zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein europäisches Bodenschutzrecht
- Einigung zur Einführung besser abgestimmter politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion
- Einigung zur Einführung eines EU-weiten quantitativen Reduzierungsziels hinsichtlich der Abfälle in den Meeren
- Einigung zur Einführung einer effektiven, EU-weit einheitlichen Politik zum Umgang mit den Auswirkungen von endokrinen Disruptoren und Nanomaterialen auf die Umwelt
- Einigung auf die Notwendigkeit der Ausweitung der Kapazitäten zur Durchführung von Umweltinspektionen
- Einigung zur stufenweisen Abschaffung von umweltschädlichen Subventionen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene
- in Bezug auf den Flächenverbrauch und das für 2050 avisierte Ziel “no net land take”: Eine bessere Integration umweltpolitischer Gesichtspunkte in die Flächennutzungsplanung
Die Einigung der beiden europäischen Gesetzgeber im Mitentscheidungsverfahren auf den Inhalt des UAP verleiht dem Programm ein wesentlich höheres politisches Gewicht und mehr Verbindlichkeit als die sonst üblichen Mitteilungen und Fahrpläne der Kommission. Das UAP muss nun noch formell im Parlamentsplenum und im Ministerrat abgestimmt werden.

Aktuelle Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Qualifizierung zum Druckluft-Spezialist (IHK) 2013
IHK Nürnberg für Mittelfranken & „haus eckstein“
Praxistraining ab dem 13.09.2013
99. Sitzung IHK-AnwenderClub Umwelt – Arbeitskreis „Betrieblicher Umweltschutz“
Firma Superwash, Kallmünzer Str. 15, 90480 Nürnberg
Infoveranstaltung am 16.09.2013
IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie"
Hochschule Ansbach, Senatssaal, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach
Sitzung am 30.09.2013
IHK-Informationssicherheitsforum für kleine und mittlere Unternehmen: Verschlüsselung in der Praxis
Messezentrum, 90471 Nürnberg
Infoveranstaltung am 10.10.2013
12. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken
Kloster Banz, 96231 Bad Staffelstein
Kongress am 22.10.2013
Ankündigung: IHK-EffizienzWerkstatt "Einführung Energiemanagement"
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Voraussichtlich ab Oktober 2013
Impressum
Verantwortlich (v. i . S. d. P.) :
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hauptmarkt 25 | 27
90403 Nürnberg
www.ihk-nuernberg.de
Redaktion verantwortlich:
Dr. Robert Schmidt | Dr. Ronald Künneth
Telefon: 0911 1335-298 | -297
Telefax: 0911 1335-122
E-Mail: giu@nuernberg.ihk.de
Redaktionsteam IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Tina Engelmann, Andreas Horneber, Stefan Hübel, Dr. Ronald Künneth,
Dr. Robert Schmidt, Susanne Temme, Dr. Veronika Wiesmet,
Katharina Wohlfart
Weitere Textquellen:
Aktuelles aus Bayern: Manfred Hoke, Dr. Norbert Amman (IHK für München und Oberbayern)
Aktuelles aus Deutschland und der EU: Dr. Hermann Hüwels (DIHK Berlin)
Der Newsletter wurde sorgfältig erstellt und geprüft. Für fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen. Rückfragen und Anregungen senden Sie bitte an giu-newsletter@nuernberg.ihk.de |
giu@nuernberg.ihk.de.