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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 04 | 2017
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

EMAS-Awards 2017 - auch Preisträger aus Mittelfranken
Unter den mit dem EMAS-Award 2017 für besonders ressourcenschonendes und effizientes Wirtschaften ausgezeichneten Organisationen sind auch zwei deutsche Preisträger: die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde und die Wiegel Verwaltung GmbH & Co. KG aus Nürnberg.Weiterlesen ...
Die Vorentscheidung für den diesjährigen Wettbewerb mit dem Thema "Circular Economy" hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag organisiert. Die Gewinner bestimmte dann eine europäische Jury unter 20 Nominierten aus elf Ländern.
Die Gewinner im Überblick:
Kategorie "Kleine und mittelständische Unternehmen":
Die Seacourt Ltd (Großbritannien) ist eine familiengeführte Druckerei, die mit 20 Mitarbeitern seit 2009 den Zero Waste Stand erreicht hat – alles, was sie drucken, endet entweder als fertiges Druckprodukt oder wird recycelt. Die Jury zeichnete auch die Entwicklung von neuen Technologien für die Eliminierung von Chemikalien im Druckverfahren aus.
Kategorie "Große Unternehmen":
Das Martin's Hotel (Belgien) ist ein Hotelbetreiber mit einer innovativen Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Motto "tomorrow needs today", die in allen Bereichen von der Beschaffung bis zur Abfallwirtschaft integriert ist: Ressourcen werden in Kreisläufen genutzt, Produkte werden gemietet und Möbel wiederverwendet. Auch die umfangreichen Bemühungen des Unternehmens, Lieferanten, Mitarbeitende und Kunden einzubeziehen, waren entscheidend für den EMAS-Award.
Kategorie "Organisationen aus der öffentlichen Verwaltung":
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (Deutschland) wirtschaftet auf vielen Ebenen kreislauforientiert. Bereits seit 2009 stellte sie ihre Papiernutzung auf 100 Prozent Recyclingpapier um. Die Stromversorgung erfolgt zu 100 Prozent mit Ökostrom, die Wärmeversorgung mit Holzpellets und Hackschnitzeln, die zu großen Teilen aus regionalem Holzbestand stammen. Neben einer umfangreichen Abfalltrennung setzt die Hochschule auf die eigene Wiederverwertung. In zahlreichen Projekten engagieren sich Hochschulpersonal und Studierende für die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Prozesse. Nicht zuletzt gewährleistet eine eigene Richtlinie für das Beschaffungswesen auch bei zukünftigen Anschaffungen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien.
Einer der verliehenen Ehrenpreise ging an die Wiegel Verwaltung GmbH & Co. KG (Deutschland), Pionier und Vorbild im Umweltschutz beim Feuerverzinken. Die 30 EMAS-registrierten Standorte von Wiegel verzichten vollständig auf bleihaltige Zinks, arbeiten abwasserfrei, führen Säuredämpfe in den Produktionskreislauf zurück und nutzen anstelle von Frischsäure Regeneratsäure aus Abfallverbrennungsanlagen.
Alle deutschen Bewerber um die EMAS-Awards 2017 werden Ende des Jahres zu einem Fachgespräch in das Bundesumweltministerium in Berlin eingeladen und mit einer Teilnahmeurkunde geehrt. (DIHK | Jakob Flechtner)

Bio-Markt in der Metropolregion wächst dynamisch
Der Bio-Markt hat die Nische verlassen, die Nachfrage nach Produkten aus dem biologischen Landbau steigt kontinuierlich – auch in der Metropolregion Nürnberg.Weiterlesen ...
Dies zeigt eine aktuelle Marktstudie, die nach 2009 und 2012 zum dritten Mal gemeinsam vom IHK-Geschäftsbereich Innovation|Umwelt und der Technischen Hochschule Nürnberg, Fakultät Betriebswirtschaft, durchgeführt wurde. Erarbeitet wurde sie von Isabell Galster im Zuge ihrer Bachelor-Arbeit mit dem Titel „Analyse des Bio-Markts in der Metropolregion Nürnberg von 2007 bis 2017“.
Die Zahl der Betriebe, die der Branche des biologischen Landbaus zuzurechnen sind, ist in der Metropolregion von 2007 bis 2016 um 57,3 Prozent auf 2 412 gestiegen. Dazu zählen neben den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben auch Verarbeiter, Einzelhändler, Großhändler sowie Hotels und Gaststätten, die gezielt auf Produkte aus Öko-Anbau setzen. In diesen neun Jahren betrug das jährliche Wachstum also durchschnittlich 6,4 Prozent. Betrachtet man die landwirtschaftlichen Erzeugungsbetriebe alleine (konventioneller und Öko-Landbau), so ist deren Zahl seit 2007 von insgesamt knapp 38 000 um 22 Prozent auf 29 635 zurückgegangen. Gegenläufig zu diesem „Höfe-Sterben“ haben sich jedoch die absolute Zahl der Bio-Betriebe sowie deren Anteil an allen Bauernhöfen entwickelt: Vor neun Jahren wurden 1 131 registriert, 2016 waren es schon 1 758 (plus 55 Prozent). Der Anteil der Bio-Höfe an allen Höfen verdoppelte sich damit von 3,0 auf 5,9 Prozent. Trotz dieses dynamischen Wachstums sieht die Studie noch Luft nach oben: Denn im bayerischen Durchschnitt entfallen bereits acht Prozent der Höfe auf den Bio-Landbau, bundesweit sind es sogar 8,7 Prozent.
Die befragten Akteure des Bio-Markts haben zum größten Teil langjährige Branchenerfahrung und sind in Anbauverbänden vertreten, aber anderweitig eher wenig vernetzt. Rege genutzt wird das europäische Bio-Siegel, der überwiegende Teil der Bio-Landwirte verwendet zusätzlich ein Siegel der bekannten Bio-Verbände. Andere Siegel (z. B. regionale Siegel, Handelsmarken oder Tierschutz-Siegel) werden dagegen kaum genutzt. Sowohl der Einkauf von Rohstoffen als auch der Vertrieb erfolgen bevorzugt in der eigenen Region. Im Vergleich zu 2007 wurde jedoch die Vermarktung auch außerhalb der eigenen Region etwas verstärkt. Auf den Online-Vertrieb oder den Vertrieb über Händler setzt kaum ein Bio-Landwirt. Der starke regionale Bezug liegt jedoch in der Natur der Sache: Denn laut der Erhebung wird von den Bio-Landwirten gerade dieser Aspekt als wichtiger Wettbewerbsfaktor genannt – nach dem Motto „Nähe schafft Vertrauen“. Die Regionalität sorge dafür, dass die Kunden direkt über die Unternehmensphilosophie und über die Herstellungsprozesse informiert werden können.
Die Entwicklung des Bio-Marktes und die eigene Umsatzentwicklung werden als weiterhin positiv eingeschätzt. Der Bürokratieaufwand wird als stärkste Belastung genannt, aber auch die Schwierigkeit, einen Nachfolger für den Betrieb zu finden, treibt die Bio-Landwirte um. Die Entscheidung für den Öko-Landbau wurde vor allem mit den Aspekten Umweltschutz, Nachhaltigkeit und persönliche Überzeugung begründet.
Die Studie finden Sie unter www.biometropolregion.de.
IHK-Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911 -1335 -299, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Stefan Schmidt, Tel. 0911 - 1335 445, E-Mail: stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

MATERIALEFFIZIENZ- Weniger ist mehr
Beim Einsparen von Rohstoffen gibt es noch viel Luft nach oben. Wie kann man die Kosten senken und die Umwelt entlasten?Weiterlesen ...
Deutschland zählt zu den größten Industrieländern und damit zu den größten Rohstoffverbrauchern weltweit. Metallrohstoffe, Industriemineralien, Seltene Erden und fossile Rohstoffe müssen fast vollständig importiert werden. 2015 erreichten Deutschlands Rohstoffeinfuhren 106,9 Mrd. Euro.
Importabhängigkeit und die damit einhergehenden Preis- und Lieferrisiken sind gewichtige ökonomische Argumente, den Rohstoffverbrauch zu reduzieren. Auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die Wirtschaftsentwicklung auf der einen Seite und den Ressourcenverbrauch mit den damit verbundenen Umweltbelastungen auf der anderen Seite zu entkoppeln. Dabei hat die deutsche Wirtschaft bereits Fortschritte erzielt: Die Gesamtrohstoffproduktivität – definiert als Einsatz von Primärrohstoffen im Verhältnis zur Summe von Bruttoinlandsprodukt und Importen – hat von 2000 bis 2011 um 20 Prozent zugenommen. Bis 2030 soll dieser Wert auf 60 Prozent gesteigert werden, so das Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz lohnt sich auch für Unternehmen: Im produzierenden Gewerbe liegt der Kostenanteil für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe durchschnittlich bei 40 Prozent des Bruttoproduktionswertes. Je effizienter der Umgang mit Ressourcen, desto mehr schrumpft dieser Kostenblock – und die Wettbewerbsfähigkeit steigt.
Betriebliche Abläufe genau analysieren
Aber wie lässt sich dieses Potenzial heben? Das „Unternehmerfrühstück - Materialeffizienz in der Industrie“ skizzierte mögliche Antworten auf diese Frage. Zu dieser Veranstaltung hatten das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) und der Geschäftsbereich Innovation | Umwelt der IHK Nürnberg für Mittelfranken eingeladen. Dessen Leiter Dr.-Ing. Robert Schmidt betonte, es gebe zahlreiche Ansatzpunkte für die Verbesserung der Materialeffizienz. Eine entscheidende Voraussetzung sei die genaue Analyse der betrieblichen Abläufe, was eine gute Kenntnis der Prozess-, Wert- und Stoffströme erfordere. Entlang der gesamten industriellen Wertschöpfungskette müssen diejenigen Stellen identifiziert werden, an denen Material eingespart oder recycelt werden kann. Wichtige Stellschrauben für die Verbesserung der Materialeffizienz sind die Substitution kritischer Rohstoffe, das Schließen von Recyclingkreisläufen sowie der Aufbau eines betrieblichen Rohstoff-Risiko- und Beschaffungsmanagements. Schmidt wies auf die Recyclingbörse der IHK hin: Auf diesem „Heiratsmarkt für Sekundärrohstoffe“ (www.ihk-recyclingboerse.de) werden mehrere hundert Inserate pro Jahr geschaltet und über 60 000 Suchanfragen gestartet. Besonders gefragt sind Kunststoffe, Verpackungen, Chemikalien, Metall und Holz.
Welchen Beitrag Materialeffizienz zur Kostensenkung in der Industrie leisten kann, skizzierte Dr.-Ing. Johannes Böhner. Als Leiter des Kompetenzfeldes Ressourceneffizienz der Fraunhofer IPA-Projektgruppe Regenerative Produktion an der Universität Bayreuth berät Böhner mit seinem Team Unternehmen. Er veranschlagt das Einsparpotenzial zwischen ein bis 35 Prozent des Gesamtmaterialeinsatzes. Zwischen 15 000 und drei Mio. Euro pro Jahr könnten sich Unternehmen durch die Verbesserung der Materialeffizienz sparen, so das Fazit des Experten aus der Erfahrung zahlreicher Beratungsprojekte.
Böhner betonte die Synergieeffekte zwischen Material- und Energieeffizienz: Unternehmen sollten stets beide Aspekte im Blick haben, wenn sie Maßnahmen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs planen. Zu den viel versprechenden Ansatzpunkten gehört die Reduktion von Verschnitt und Ausschuss. Als Beispiel nannte Böhner einen Betrieb, der die Kosten für den sogenannten Einstellausschuss beim Rüsten der Maschinen senken wollte. Die Ausschussquote lag bei durchschnittlich zwei Prozent, wobei der Wert der Rohteile zwischen drei und 200 Euro betrug. Lange wurden alle lädierten Rohlinge verschrottet. Inzwischen landen die wertvollen Rohteile nicht mehr in der Tonne, sondern werden wiederverwendet.
Auch neue Funktionsprinzipien können die Materialeffizienz erhöhen, wie Böhner am Beispiel einer innovativen Verpackungstechnologie erklärte. Statt sechs Flaschen mit einer Folie zu umhüllen, werden sie von einem Umreifungsband zusammengehalten. Das macht nicht nur das Material für die Umverpackung überflüssig, sondern auch den Energieaufwand für das Schrumpfen der Folie im Heiztunnel. Und weil der wegfällt, braucht die gesamte Verpackungslinie weniger Platz.
Bei dem Unternehmerfrühstück berichtete Curd Blank, Umweltbeauftragter bei der Wiegel Verwaltung GmbH & Co KG über Materialeffizienz beim Feuerverzinken. Das Unternehmen mit Stammsitz in Nürnberg und weiteren Standorten in Deutschland, Österreich, Tschechien und der Slowakei betreibt seit rund 20 Jahren ein Managementsystem inklusive Umweltschutzbericht und zählt damit zu den Vorreitern ihrer Branche: „Umweltschutz ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Herzensangelegenheit“, betonte Curd Blank. 2014 hat Wiegel mit der Einführung des Öko-Audits „Emas“ (Eco-Management and Audit Scheme) begonnen; Ende 2017 soll die Validierung an den über 30 Standorten der Unternehmensgruppe abgeschlossen sein.
Beispiel Feuerverzinken
Beim Feuerverzinken werden Stahlprodukte bei 450 Grad Celsius in flüssiges Zink getaucht. Die metallurgische Reaktion zwischen Zink und Stahl schafft einen Überzug, der vor Rost schützt. Das Verfahren besteht aus zwei Hauptprozessen, dem Vorbehandeln und dem Verzinken. Beide sind nicht nur energieintensiv, sondern erfordern auch heikle, weil potenziell umweltgefährdende Zutaten: Um die Stahlstücke für ihr Zinkbad zu präparieren, müssen sie mit Salzsäure entfettet werden. „Wir können den Ressourcenverbrauch nur senken, wenn wir die Prozesse genau analysieren“, betonte Blank. Am Stammsitz in Nürnberg hat das Familienunternehmen ein Technikum aufgebaut, um die Prozesse beim Verzinken nachzustellen. Dies sei ein Beitrag, um die technischen Anlagen kontinuierlich zu verbessern. So habe sich durch die Einhausung der Vorbereitungslinie der Ausnutzungsgrad der Salzsäure fast verdoppelt. Die Reinigungswässer aus der Abluft werden nun als Prozessstoff genutzt, die bei der Abluftreinigung ausgewaschene Salzsäure wird in die Beizen zurückgeführt. Extreme Sparsamkeit kennzeichne auch den Umgang mit Wasser: „Im Schnitt verwenden wir einen Liter Wasser drei- bis viermal bis zur Entsorgung. Alle Wiegel-Werke sind abwasserfrei“, berichtete Blank. Der Verbrauch von Zink habe sich binnen zwei Jahrzehnten halbiert: Um eine Tonne Stahl zu verzinken, sind heute nur noch etwa 50 Kilogramm Zink erforderlich.
Beispiel Kabelherstellung
Materialeffizienz spielt auch für die Leoni AG, Nürnberg, eine Schlüsselrolle. „Immer dünner, immer leichter“ lautet die Devise für die Kabelhersteller in der Automobilindustrie. Während die Anzahl der Funktionen im Fahrzeug stetig zunimmt, darf das Gesamtgewicht nicht steigen. Gleichzeitig stehen Automobilzulieferer unter enormen Kostendruck. Diese Anforderungen bestimmen die Spielregeln bei der Entwicklung neuer Produkte. Wie Dr. Markus Schill, Produktmanager bei der Leoni Kabel GmbH erklärte, setze das Unternehmen auf Alternativen zu Kupfer. Dieses Element gilt als „eierlegende Wollmilchsau“ unter den Leitermaterialien. Um Gewicht einzusparen, werden in den Leitungen innovative Werkstoffe wie Aluminium, Kupfer-Magnesium, Kupfer-Silber, Kupfer-Zinn sowie kupferkaschierter Stahl verwendet. Diese Materialien punkten mit einer höheren mechanischen Festigkeit und geringerem Platzbedarf.
Die Beispiele lassen erahnen, wie vielschichtig der nachhaltige Umgang mit Rohstoffen und Material sein kann. „Ressourceneffizienz ist ein interdisziplinäres Feld; deshalb ist es in Unternehmen nicht immer klar, wer sich darum kümmert“, stellte Robert Schmidt fest. Hinzu kommt, dass die häufig dünne Personaldecke von kleinen und mittleren Unternehmen die systematische Auseinandersetzung mit Materialeffizienz erschwert. Vor allem an diese Zielgruppe richtet sich das im Oktober 2016 neu etablierte Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ). Dieses Projekt des Bayerischen Umweltministeriums wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) umgesetzt. Für das REZ sind im Freistaat derzeit fünf Beschäftigte tätig. Auch Nürnberg zählt zu den Standorten, an denen REZ-Experten präsent sind. (aw.)
IHK-Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911 -1335 -299, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Stefan Schmidt, Tel. 0911 - 1335 445, E-Mail: stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

Ressourceneffizienz – durch Digitalisierung aus weniger mehr machen!
Investitionen in die digitale Transformation ermöglichen es, die Ressourceneffizienz im Betrieb zu steigern. Eine aktuelle Studie bietet Handlungsempfehlungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie. Auch Fallstudienportraits nordbayerischer Unternehmen sind darunter.Weiterlesen ...
Die durchgängige Vernetzung aller Wirtschaftsbereiche kann sowohl die industrielle Produktion selbst als auch die angebotenen Produkte und Serviceleistungen tiefgreifend verändern. Dadurch entstehen neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsprozesse.
Potenziale zur Steigerung der Ressourceneffizienz finden sich auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette, weshalb fertigenden Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie empfohlen wird. Die installierten Systeme bieten vielfältige Möglichkeiten, um kontinuierlich Daten an verschiedenen Punkten in der Produktion zu ermitteln. Für eine fundierte Analyse und Bewertung vorhandener Prozesse ist es sinnvoll, eine anlagen- und prozessbezogene Datenbasis über die spezifischen Ressourcenverbräuche der Prozesse anzulegen. Durch die Weiterverarbeitung und Analyse der Daten sind Rückschlüsse auf Materialeinsparpotenziale und ein Erfolgscontrolling möglich.
Die neu herausgebrachte Studie „Ressourceneffizienz durch Industrie 4.0“ bietet dazu einen Überblick über verschiedene Maßnahmen. Es wurden KMU aus der Elektro- und der Kunststoffbranche sowie aus dem Bereich Maschinenbau beleuchtet, bei denen bestimmte Technologien bereits zur Einsparung von Ressourcen beitragen. Die möglichen Einsparungen von Material und Energie belaufen sich nach Selbsteinschätzung der befragten Unternehmen auf bis zu 25 Prozent.
Beispiele zweier Unternehmen, die digitalisierte Technologien einsetzen, gibt es auch in Form eines Filmes, der hier abgerufen werden kann. (REZ | Katharina Boehlke)

Aktuelle Veranstaltungen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Umweltpakt Bayern - Arbeitsforum Klima | Energie (geschlossener Kreis)
Thema: Klimaverträgliche Mobilität
IHK München und Oberbayern am 18.09.2017
Start IHK-EffizienzWerkstatt Energie
IHK Nürnberg für Mittefranken, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg im November 2017
Fachqualifizierung: "Druckluft-Spezialist (IHK)
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 15.09.2017
IHK-Arbeitsschutzforum für Ober- und Mittelfranken
Kloster Banz am 20.09.2017
Gemeinsame Sitzung des IHK-Ausschuss Industrie | Forschung | Technologie und des Technologie- und Innovationsnetzes Mittelfranken (tim) zum Thema: Neue Materialien | Hochtemperatur-Leichtbau (geschlossener Kreis)
Fraunhofer Zentrum für Hochtemperatur-Leichtbau HTL, Gottlieb-Keim-Straße 62, 95448 Bayreuth, am 27.09.2017
IHK-Fachforum: Fuhrparkmanagement und eMobilität in Unternehmen
in Kooperation mit den IHK-Anwenderclubs Umwelt, Energie und eMobilität
IHK-Akademie, Saal: 2.01, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 28.09.2017
IHK-Fachforum: "Photovoltaik auf Gewerbeflächen"
SpVgg Greuther Fürth am 05.10.2017
Innovationsforum "Nachhaltige Energiesysteme"
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 17.10.2017
85. tim-Sitzung: Multiplikatoren-Training Industrie 4.0 (Teil 2) - geschlossener Kreis
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 16.10.2017
12. Energietag Westmittelfranken
Reithalle Triesdorf am 18.11.2017
IHK-Fachforum "Kreislaufwirtschaft: Gewerbeabfälle | Verpackungen"
IHK-Akademie, Saal 2.01, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg am 20.11.2017
IHK-Fachforum: "Technologische Potenziale zur energetischen Nutzung von Biomasse" in Kooperation mit dem IHK-Anwenderclub Energie und dem Technologie- und Innvotionsnetz Mittelfranken (tim 86. Sitzung) -
geschlossener Kreis
Biomasse-Institut, Triesdorf am 23.11.2017
8. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager
in Ljubljana, Slowenien am 29./30.11.2017
Sitzung IHK-Ausschuss Industrie | Forschung | Technologie und IHK-Ausschuss Energie und Umwelt zum Thema: Erneuerbare Energien | Energieeffizienz (geschlossener Kreis)
Haus "eckstein", Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 06.12.2017
109. Sitzung IHK-Anwenderclub Umwelt - "Wassermanagement | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV - geschlossener Kreis
Haus "eckstein" Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 13.12.017
IHK-Fachforum: "Wassermanagement | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV
Haus "eckstein" Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 13.12.017
87. Sitzung Technologie- und Innovationsnetz Mittelfranken (tim) zum Thema "Wissens- und Technologietransfer" - geschlossener Kreis
Haus "eckstein", Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg am 18.12.2017
Termivormerkung IPEC 2018: Engineering and business in the cloud
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 14.03.2018
Fachqualifizierung zum Innovationsmanager (IHK)
Start: 4. Quartal 2018
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/Veranstaltungen

BMUB-Exportinitiative Umwelttechnologien: Win-Win-Situation für Ökologie und Ökonomie
Mit dem Ende 2015 in Paris beschlossenen Übereinkommen zum globalen Klimaschutz, das am 4. November 2016 in Kraft trat, soll die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. 135 Mitgliedstaaten haben inzwischen dargelegt, mit welchen eigenen Beiträgen (NDC) sie dazu beitragen wollen.Weiterlesen ...
Der Anteil Deutschlands an den globalen Treibhausgasemissionen lag 2016 bei 2,2 Prozent. Damit ist klar: Den Kampf gegen den Klimawandel kann Deutschland nicht allein gewinnen. Entscheidend ist, dass sich die gesamte Staatengemeinschaft zu Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus müssen noch stärker als bisher die Möglichkeiten wahrgenommen werden, verfügbare Technologien und das notwendige Know-how in Schwellen- und Entwicklungsländern zum Einsatz zu bringen. So können umwelt- und wirtschaftspolitische Ziele in Einklang gebracht werden.
Deutschland hat einen Spitzenplatz am Weltmarkt für Green Economy. Mit einer Exportquote von knapp 40 Prozent und einem weltweiten Marktanteil im Bereich „grüner“ Produkte, Verfahren und Dienstleistungen von 14 Prozent sind die deutschen Unternehmen wettbewerbsfähig und richten sich zunehmend international aus. Sie erwirtschaften Gewinne, schaffen Arbeitsplätze und tragen dazu bei, weltweit Umweltbelastungen zu reduzieren und Umweltstandards zu erhöhen.
Die Wertschätzung im Ausland für Umwelttechnologien „Made in Germany“ in konkrete Geschäftsabschlüsse umzumünzen ist aber ein weiter Weg mit vielen Herausforderungen: Wie sehen die konkreten Rahmenbedingungen aus? Wer sind die richtigen Partner in Deutschland und im Zielmarkt? Wer kann mich auf dem Weg unterstützen?
Hier setzt die im Jahr 2016 gestartete „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an und erweitert die Aktivitäten der Bundesregierung damit um einen wichtigen Baustein. Ziel der Initiative ist es nicht, Unternehmen unmittelbar und individuell bei der Erschließung von Absatzmärkten zu unterstützen; denn dies geschieht bereits durch Exportförderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Durch die Förderung von Projekten in Partnerländern möchte das BMUB vielmehr durch die Verbreitung von Umweltwissen, und -bewusstsein einen Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Umweltinfrastrukturen leisten. Das Wissen und die Informationen über Bedarfe und wirtschaftliche wie politische Rahmenbedingungen in den Zielmärkten werden aufgearbeitet. Dadurch entstehen für Unternehmen nutzbare Kontakte und Netzwerke. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind diese Informationen und Kontakte für einen Markteintritt essenziell.
Deshalb hat sich auch der DIHK im letzten Jahr über seine Service GmbH und gemeinsam mit acht deutschen Auslandshandelskammern (AHK) an der Umsetzung der Initiative beteiligt - und zieht ein positives Fazit. Zunächst haben die AHKs in Chile, Ecuador, Südafrika, Kenia, der Türkei, Saudi-Arabien, in Indonesien und auf den Philippinen in den Bereichen der lokalen Abfall- und Wasserwirtschaft auf der Basis zahlreicher Experteninterviews Rahmenanalysen durchgeführt. Gemeinsam mit politischen Entscheidern, Unternehmen, Wissenschaftlern und weiteren lokalen Interessensvertretern sowie ausgewählten deutschen Experten wurden die Ergebnisse anschließend in mehrtägigen Workshops diskutiert. Ziel war dabei auch, Ideen zu entwickeln, wie auch die deutsche Wirtschaft in Zukunft zu einer umweltfreundlichen Entwicklung der Sektoren in den Partnerländern beitragen kann. Die Projekte sind selbstverständlich keine „Closed Shops“. Umweltfirmen mit Interesse an den genannten Zielmärkten haben die Möglichkeit, von den Informationen und dem aufgebauten Netzwerk zu profitieren.
Und es geht weiter! Die Initiative soll bis mindestens Ende 2020 fortgeführt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen aus der Pilotphase 2016, werden sich die AHKs auch in den kommenden Jahren mit Unterstützung der DIHK Service GmbH mit Projektideen an neuen Standorten einbringen. (DIHK | Stefan Kohlwes)

Agora Energiewende plädiert für regionale Strommärkte
Die Energiewende führt zu wachsender Dezentralität des Stromsystems.Weiterlesen ...
Ausgehend von dieser Prämisse hat Agora Energiewende untersucht, wie der ordnungspolitische Rahmen in einem dezentraleren System gestaltet sein sollte. Sie kommt zu dem Schluss, dass das bestehende System aus Steuern, Umlagen und Abgaben komplett überarbeitet und regionale Strommärkte eingeführt werden sollten.
Die Untersuchung zu Dezentralität schließt mit sechs Thesen:
- Dezentralität ist kein Wert an sich. Dezentrale Regelungen müssen sich daher durch netzbedingte beziehungsweise ökonomische Vorteile oder soziale und politische Präferenzen rechtfertigen lassen. Der überregionale Ausgleich soll weiterhin das Leitprinzip sein. Dezentrale Regelungen sind für Agora dann möglich, wenn sie ineffizienten Netzausbau vermeiden, es ökonomische Präferenzen der Verbraucher für Dezentralität (= z. B. Zahlungsbereitschaft für regionalen Strom) oder politische Präferenzen dafür gibt. Dezentralitätskomponenten sollten in jedem Fall eine klare Begründung haben.
- Alle bisherigen Regionalitäts- und Dezentralitätskomponenten im System der Abgaben, Umlagen und Netzentgelte sollten abgeschafft werden und so Platz machen für ein neues, klares System. Alle Ausnahmen wie z. B. die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorgung sollten abgeschafft, Übertragungsnetzentgelte und energiewendebedingte Verteilnetzausbaukosten bundesweit gewälzt werden.
- Es wird in der Stromwirtschaft in Zukunft zwischen drei Regionalitätsebenen unterschieden: „Unmittelbar vor Ort“ (= ohne Netznutzung), die „Stromregion“ und die „überregionale Ebene“. Für die regionale Komponente sieht Agora 20 bis 40 regionale smarte Märkte für Stromerzeugung, Verbrauch und Flexibilitätsdienstleistungen vor. Die Regionen könnten nach Verteilnetzgebieten oder politisch, z. B. Landkreise, zugeschnitten werden. Zwischen den Regionen können aufgrund von Netzengpässen Preisunterschiede auftreten, die nicht über Redispatch ausgeglichen werden.
- Regionale Strommärkte sind das wesentliche neue Element eines Ordnungsrahmens für die Dezentralität. Die Stromregionen sollen entstehen, weil es dauerhaft Netzengpässe geben wird. Die Verteilnetze sollen daher Verantwortung für die jeweilige Systemsicherheit übernehmen. Diese Märkte sollen sich nicht gegenüber dem überregionalen Markt abschotten, sondern über die Marktkopplung miteinander verbunden sein.
- Die Steuern, Abgaben und Umlagen sollten nach den drei Ebenen unterschiedlich gestaffelt werden. Hier bleibt Agora sehr vage. Auf der untersten Ebene könnte es aber reduzierte Sätze geben, die Stromsteuer sollte dort wegfallen. Für die überregionale sollten die höchsten Steuern und Abgaben anfallen.
Wir brauchen verursachergerechte Netzentgelte für Eigenversorger – und eine offene Debatte über die Bepreisung des Stromtransports in den Netzentgelten. Eigenversorger sollen einen Leistungspreis bezahlen. Aufgrund von Akzeptanzproblemen beim Netzausbau schlägt Agora vor, ein Zielübertragungsnetz zu definieren und dieses dann nicht weiter auszubauen, sondern bei Bedarf nach regionalen Lösungen zu suchen. Daher könnten die Netzentgelte zwischen regionaler und überregionaler Ebene differenzieren. Übertragungsnetzentgelte würden nur bei überregionalem Stromtransport anfallen. In jedem Fall sollten Netzengpässe bepreist werden.
Sie finden die Studie unter www.agora-energiewende.de.

NEMoG:Bundesregierung nimmt zur Positionierung des Bundesrates Stellung
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) dem Bundestag zugeleitet. Darin enthalten ist die Stellungnahme des Bundesrates sowie eine Gegenäußerung der Bundesregierung dazu.Weiterlesen ...
Zum Beschluss des Bundesrates hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung folgendermaßen Stellung genommen:
- Forderung nach bundesweiter Wälzung der Übertragungsnetzentgelte ab 2018: Die Bundesregierung verweist lediglich darauf, dass es in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen gibt, die sich aus den jeweiligen regionalen Umverteilungseffekten ergeben. Die Bundesregierung überlässt die Last der Entscheidung damit dem Bundestag. Die zeitliche Verpflichtung für den Erlass der notwendigen Rechtsverordnung lehnt die Bundesregierung ab.
- Forderung zur Beibehaltung der vermiedenen Netzentgelte für steuerbare Erzeugungsanlagen: Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu und begründet dies damit, dass die Netzkosten immer stärker durch Umstände getrieben werden, die durch dezentrale Stromeinspeisung nicht vermieden werden. Einer Differenzierung zwischen volatiler und nicht-volatiler Einspeisung sei bereits durch die unterschiedlichen Abschmelzpfade ausreichend Rechnung getragen.
Der Gesetzesentwurf 17/11528 ist auf der Internetseite des Bundestages unter dipbt.bundestag.de verfügbar.

Bundesnetzagentur veröffentlicht Netzbetreiberdaten
Die im letzten Jahr novellierte Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sieht vor, dass die Regulierungsbehörden mehr netzbetreiberbezogene Daten zur Bestimmung der Netzentgelte (Strom und Gas) veröffentlichen. In einem neuen Hinweispapier beschreibt die BNetzA nun seine künftige Veröffentlichungspraxis.Weiterlesen ...
Ende Februar hatte die Bundesnetzagentur damit begonnen, erste Daten für die einzelnen Netzbetreiber zur Entgeltbildung im Bereich Strom und Gas zu veröffentlichen. Die veröffentlichte Tabelle enthält u. a. Angaben zu Erlösobergrenze, Effizienzwerten, Erweiterungsfaktor, den einzelnen Kostenbestandteilen und den Kennzahlen zur Versorgungsqualität. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung dieser Daten ist die im vergangenen Jahr novellierte Anreizregulierungsverordnung.
44 Netzbetreiber hatten versucht, die Veröffentlichung der Daten in einem Eilverfahren untersagen zu lassen. Die Beschwerde ist am 7. März 2017 vom OLG Schleswig zurückgewiesen worden. Begründung dafür ist, dass es sich dabei nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus. Wie bislang erfolgt eine Veröffentlichung der Beschlüsse der Entgeltbeschlusskammern 4, 8 und 9 der Bundesnetzagentur in der Beschlussdatenbank. Die Beschlüsse enthalten regelmäßig sensible Daten, entsprechende Passagen werden durch den Netzbetreiber geschwärzt und erst dann veröffentlicht.
In Zukunft sollen im Sinne von mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Netzentgelthöhen neue Anforderungen an Schwärzungen gestellt werden. Am 13. März 2017 hat die Bundesnetzagentur daher ein Hinweispapier zur künftigen Veröffentlichungspraxis in Bezug auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen veröffentlicht.
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur gibt es bei einem rechtlich entflochtenen Netzbetreiber nur wenige Bereiche, in denen durch Transparenz Wettbewerbsnachteile entstehen können. Sie sieht in der Veröffentlichung von aggregierten, regulatorischen Werten, wie beispielsweise den Effizienzwerten, daher keine Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. In dem Hinweispapier werden aber auch Konstellationen und Daten beschrieben, in denen auch die im (natürlichen) Monopol agierenden Netzbetreiber Geschäftsgeheimnisse haben, beispielsweise Bereiche, in denen der Netzbetreiber als Nachfrager am Markt agiert. Schwärzungen, die die Netzbetreiber vornehmen, müssen in Zukunft detaillierter begründet werden. Besonders hohe Anforderungen werden an Schwärzungen gestellt, die Daten betreffen, die älter als fünf Jahre sind.
Die Daten der Netzbetreiber können unter www.bundesnetzagentur.de eingesehen werden.

Bundeskabinett beschließt Ladesäulenverordnung
Diese erste Änderung der Ladesäulenverordnung aus dem Jahr 2016 ergänzt Standards hinsichtlich Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung an der Ladesäule. Betreiber von Ladepunkten müssen ein sogenanntes punktuelles Laden ermöglichen (§ 4 neu).Weiterlesen ...
Punktuelles Laden bedeutet, dass dies keine Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ist, sondern lediglich ein Vertrag für einen Ladevorgang zustande kommt. Das punktuelle Laden wird umgesetzt, indem ohne Authentifizierung a) kostenlos oder b) gegen Bargeld beim Ladepunkt getankt werden kann. Weiterhin kann der Betreiber Laden nach Authentifizierung mittels c) eines kartenbasierten Zahlsystems oder d) mittels eines webbasierten Systems (App, QR-Code) ermöglichen.
Ausgenommen von den Vorgaben werden Ladepunkte mit weniger als 3,7 kW Ladeleistung, einschließlich Ladepunkten in Lichtmasten. Eine Vorgabe für punktuelles Laden sei hier laut Verordnung nicht notwendig, weil die diskriminierungsfreie Wahl des Stromlieferanten hier über das zu nutzende intelligente Kabel erfolgt.
Die Verordnung setzt einen Teil der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU) um. Die Ladesäulenverordnung Teil 1 vom Februar 2016 legte bereits verbindliche technische Vorgaben für Steckdosen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten fest. Jeder der Ladepunkte muss mit einer Steckdose bzw. einer Kupplung vom Typ 2 (Wechselstrom) bzw. Combo 2 (Gleichstrom) ausgerüstet sein. (DIHK | Till Bullmann)

Bundesnetzagentur veröffentlicht Karte mit Ladesäulen
Die Bundesnetzagentur hat eine Deutschland-Karte mit den Normal- und Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge veröffentlicht.Weiterlesen ...
Die Karte umfasst aktuell 1.600 Stationen mit insgesamt 3.335 Ladepunkten von über 300 Betreibern. Davon entfallen etwa 128 auf Schnellladepunkte.
Die Säulen sind nach Schnellladepunkten (>22 kW) und Normalladepunkten (<22 kW) differenzierbar. Die Übersichtskarte bildet den Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie die vorhandenen Stecker und Ladeleistungen ab. Daneben lässt sich auch die Verteilung der Ladeeinrichtungen in einzelnen Regionen und Bundesländern anzeigen. Eine Listenansicht im Excel-Format ist verfügbar.
Mit der Ladesäulenverordnung sind Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten seit März 2016 verpflichtet, diese bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen, um die Entwicklung einer einheitlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Allerdings erfasst die Bundesnetzagentur neben den anzeigepflichtigen Ladesäulen auch solche, die nicht in den Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung fallen.
Die Ladesäulenkarte finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Bundeskabinett verabschiedet Mieterstromgesetz
Am 26. April hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet.Weiterlesen ...
Hiernach sollen PV-Anlagen eine Förderung bekommen, wenn der Strom am Mieter im selben Gebäude geliefert und die volle EEG-Umlage für diesen Strom bezahlt wird. Dadurch sollen auch Mieter an der Energiewende partizipieren können.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zudem ein Eckpunktepapier zu Mieterstrom veröffentlicht.
Die Länder sind der Auffassung, dass Mieterstrom einen Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende leisten kann, da Mieter sich finanziell an der Energiewende beteiligen können. Dadurch könnten auch neue Geschäftsmodelle entstehen. Hemmnisse im Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht sollen geprüft und ggf. beseitigt werden.
In seinem Eckpunktepapier zu Mieterstrom formuliert das Ministerium drei Leitgedanken:
- Mieterstrom aus Photovoltaik soll sich finanziell für Mieter und Vermieter/Anbieter lohnen.
- Kosten sollen begrenzt werden, um andere Stromkunden nicht über Gebühr zu belasten und eine Überförderung zu vermeiden.
- Vertrags- und Wahlfreiheit sollen gewahrt werden, d. h. der Stromanbieter soll nach wie vor gewechselt werden können.
Mieterstrom soll anders als Eigenversorgung durch eine direkte Förderung über die Wirtschaftlichkeitsschwelle gehoben werden. Dazu sollen Anlagenbetreiber eine nach Anlagengröße gestaffelte Vergütung erhalten: 10 kW - 3,81 Cent/kWh bis 100 kW - 2,75 Cent/kWh. Dadurch soll die Projektrendite zwischen 5 und 7 % betragen. Der Förderumfang soll auf 500 MW begrenzt werden. Die Durchleitung durch ein öffentliches Netz soll ausgeschlossen und die Nutzung auf Wohngebäude begrenzt werden.
Sie finden die Bundesratsdrucksache unter www.bundesrat.de und das BMWI-Eckpunktepapier unter www.bmwi.de.

Redispatchkosten dürften 2016 deutlich gesunken sein
In Zeiten niedriger oder negativer Preise an der Strombörse sind viele konventionelle Kraftwerke weiterhin am Netz, obwohl die Verdienstmöglichkeiten an der Börse unter den individuellen Grenzkosten liegt (sog. konventioneller Erzeugungssockel).Weiterlesen ...
Das BMWi sieht den Einspeisevorrang erneuerbarer Energien aber nicht in Frage gestellt.
Das Ministerium argumentiert damit, dass die Kraftwerke wegen Verdienstmöglichkeiten außerhalb des Strommarkts oder aufgrund technischer Restriktionen nicht vom Netz gehen. Dagegen fällt die Erzeugung konventioneller Kraftwerke, die wegen netztechnischer Restriktionen laufen müssen (eigentliche Mindesterzeugung oder must-run) wenig ins Gewicht. Dazu gehört insbesondere die Erbringung von Regelenergie.
In der Antwort werden auch Zahlen zu Redispatchmaßnahmen für die Jahre 2015 und 2016 genannt:
- Strombedingter Redispatch 2015: 3.702 Maßnahmen, 2016 (1. bis 3. Quartal): 1.517 Maßnahmen.
- Spannungsbedingter Redispatch: 2015: 306 Maßnahmen, 2016 (1. bis 3. Quartal): 425 Maßnahmen
- Einspeisemanagementmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen (= Abregelung erneuerbarer Energien): 2015: 8.981, 2016: 5.893
Mit diesen Daten deutet sich erneut an, dass die Redispatchkosten 2016 gegenüber 2015 deutlich zurückgegangen sind. Geschätzt werden sie derzeit auf 500 Mio. Euro nach knapp über 1 Mrd. Euro 2015. (DIHK | Dr. Sebastian Bolay)

Auch bei negativen Preisen sind viele Kraftwerke am Netz
Negative Preise führen nicht zur vollständigen Abregelung konventioneller Kraftwerke.Weiterlesen ...
Das geht aus dem Bericht der Bundesnetzagentur zur Mindesterzeugung vor. Das Strommarktgesetz verpflichtet die Bundesregierung, alle zwei Jahre einen solchen Bericht vorzulegen. Gründe sind die technische Inflexibilität, Wärmelieferverpflichtungen, Vorhaltung von Systemdienstleistungen, vermiedene Netzentgelte oder Eigenversorgungsvorteile. Die Analyse der BNetzA erstreckt sich auf das zweite Halbjahr 2015 und dort auf die Stunden mit negativen Preisen an der Strombörse.
Zentrale Aussagen des Berichts:
- „Jeder arbeitsbezogene Entgeltbestandteil hat zur Folge, dass sich eine Reaktion auf Marktpreise weniger rentiert“. Daher muss aus Sicht der Behörde eine Diskussion über die industriellen Sonderregelungen bei Eigenerzeugung/Eigenversorgung (reduzierte EEG-Umlage) und Netzentgelten (§ 19 Absatz 2 StromNEV) geführt werden, ob sich daraus Anreize für eine preisunelastische Fahrweise der Kraftwerke ergeben.
- In den analysierten Stunden waren zwischen 23.000 und 28.000 MW konventionelle Kraftwerksleistung am Netz. Davon entfielen aber nur 3.000 bis 4.500 MW direkt auf die Mindesterzeugung, also auf Kraftwerke, die aufgrund von Systemdienstleistungen (Regelenergie, Redispatch, etc.) Strom erzeugen mussten.
- Der Erzeugungssockel, der sich aus der Differenz der Kraftwerkseinspeisung und Mindesterzeugung ergibt, erbringt vermutlich weitere implizite Systemdienstleistungen. Der tatsächliche Wert der Mindesterzeugung liegt daher wahrscheinlich oberhalb der ausgewiesenen Zahlen.
- Die wärmebedingte Stromeinspeisung lag in den analysierten Stunden zwischen 6,6 GW und 7,6 GW. Dies entspricht einem Anteil an der jeweiligen gesamten geplanten Einspeiseleistung von 26 Prozent bis 32 Prozent bzw. einem Anteil von 40 Prozent bis 50 Prozent an der geplanten Einspeiseleistung fossiler Anlagen. Fernwärmebereitstellung ist mit einem Anteil von 51 Prozent bis 69 Prozent der maßgebliche Faktor für die Wärmebereitstellung gegenüber Prozesswärme (24 Prozent bis 26 Prozent).
- Die technische Untergrenze der Kraftwerke scheint bei etwa 16,5 GW zu liegen.
- In den analysierten Stunden betrug die Kapazität der Kraftwerke, die aufgrund einer Anweisung durch den Übertragungsnetzbetreiber noch hätte heruntergefahren werden können zwischen 1,5 und 3,7 GW. In diesen Stunden wurden zwischen 1,2 und 1,9 GW erneuerbare Leistung abgeregelt. Aufgrund ihrer geografischen Lage in West- und Süddeutschland hätten die Kraftwerke nicht zur Reduzierung des Einspeisemanagements bei EE-Anlagen herangezogen werden können. Der Einsatz erneuerbarer Energien wurde also in den analysierten Stunden nicht behindert.
Für 2019 kündigte die Behörde einen Folgebericht an, der sich auf umfangreichere Daten stützen soll.
Den Bericht über die Mindeterzeugung finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 in dieser Legislaturperiode beendet
Eine erste Fortschreibung des Klimaschutzplan 2050 (KSP) soll bis Ende 2019 erfolgen.Weiterlesen ...
Dazu beginnen bereits jetzt die vorbereitenden Arbeiten, insbesondere für die der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ sowie die Folgenabschätzung in 2018. Durch einen jährlichen Umsetzungsdialog „Aktionsbündnis 2050“ soll Bilanz gezogen, Lücken definiert und geschlossen werden.
Konkret soll die künftige KSP-Umsetzung in folgenden Gremien erfolgen:
- Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“
Die Kommission wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt unter Einbindung weiterer Ressorts sowie von Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Vertreter betroffener Unternehmen und Branchen sowie regionalen Akteuren. Die vorbereitenden Arbeiten sollen noch in der laufenden Legislaturperiode begonnen werden, damit die Kommission ihre Arbeit Anfang 2018 aufnehmen und Ergebnisse möglichst bis Ende 2018 vorlegen kann. Die Kommission soll zur Unterstützung des Strukturwandels einen Instrumentenmix entwickeln, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz zusammenbringt. Dazu gehören notwendige Investitionen in vom Strukturwandel betroffenen Branchen und Regionen und deren Finanzierung.
- Wissenschaftsplattform
Im Rahmen eines breit angelegten wissenschaftsbasierten Begleitprozesses wird eine von der Bundesregierung eingerichtete Wissenschaftsplattform ausgewählter natur- und sozialwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen diese Aufgabe übernehmen. Die Plattform wird für die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie die Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen wissenschaftliche Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten Themenstellungen erarbeiten und somit Orientierungs- und Entscheidungswissen generieren.
- Interministerielle Arbeitsgruppe CO2-Reduktion
Sie soll so bald wie möglich eingerichtet werden mit dem Auftrag, die im KSP aufgeführten CO2-Planziele mit Maßnahmen zu hinterlegen und innerhalb der Bundesregierung abzustimmen.
- Ständiger Ausschuss Klimaschutz unterhalb der Umweltministerkonferenz
Dieser soll sofort eingerichtet werden in Weiterentwicklung der seit 2008 bestehenden Bund/Länderarbeitsgemeinschaft „Klima, Energie, Mobilität, Nachhaltigkeit“.
- BMUB-Plattform Unternehmensdialog
Im Rahmen dieser noch einzurichtenden Plattform sollen über 100 Unternehmen drei Jahre lang an Strategien zur Dekarbonisierung arbeiten. Der Startschuss soll mit einer Auftaktveranstaltung im Mai dieses Jahres mit Politik, Verbänden und Wirtschaft erfolgen.
- Vision 2050
Gegenstand eines gesellschaftlichen Diskursprozesses wird auch die Formulierung von Leitbildern und transformativen Pfaden („Vision 2050“) zur Erreichung des Ziels der weitgehenden Treibhausgasneutralität Deutschlands sein. Wie der gesellschaftliche Diskursprozess organisiert wird, wird nach der Evaluation des 2015/2016 durchgeführten breiten Dialogs zum Klimaschutzplan 2050 entschieden.
- Aktionsbündnis Klimaschutz
Das Aktionsbündnis soll die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sowohl des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 als auch der Maßnahmenprogramme zum Klimaschutzplan 2050 unterstützen, die Aktivierung der vorhandenen Potenziale unter anderem durch eine Vernetzung eigener Aktivitäten der Teilnehmer/innen am Aktionsbündnis erleichtern und weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren.
Die inhaltliche Umsetzung erfolgt mit 5 Der inhaltliche Schwerpunkt der KSP-Umsetzung liegt in fünf Sektor- bzw. Zwischenzielen, u. a. für Industrie und Energiewirtschaft. Insgesamt sollen die C02-Emissonen um 55 % bis 2030 gegenüber 1900 reduziert werden. Dazu werden Meilensteine und Maßnahmen bis auf das Jahr 2030 ausgerichtet.
Den vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 finden Sie unter www.bmub.bund.de.

EMAS-Jahresbericht 2016
Für das Umweltmanagementsystem EMAS, an dem die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern als Registrierungsstellen beteiligt sind, ist für 2016 eine positive Bilanz zu ziehen.Weiterlesen ...
Zum Jahresende waren 1.225 Organisationen mit 2.111 Standorte im EMAS-Register eingetragen, damit ist die Zahl der Standorte gegenüber 2015 um knapp 100 gestiegen. Damit setzte sich die in den letzten Jahren positive Entwicklung der EMAS-Registrierungen in Deutschland fort.
Am stärksten vertreten bleibt das verarbeitende Gewerbe. Ein wichtiger Aspekt für die Attraktivität von EMAS für verarbeitende Unternehmen ist die Anerkennung von EMAS im Energiedienstleistungsgesetz, das eine Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits vorsieht. Unternehmen, die auf EMAS setzen, hatten für die Umsetzung ein Jahr mehr Zeit. Weitere stark vertretene Branchen sind religiöse Vereinigungen/Interessenvertretungen, Erziehung und Unterricht und Beherbergung.
Das Interesse an der Neueinführung von EMAS bleibt 2016 weiterhin ungebrochen. Die Registerstellen bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) verzeichneten Neueintragungen von 71 Organisationen mit zusammen 142 Standorten. Bei den Registrierungen nach Bundesländern bleiben Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen weiterhin Spitzenreiter. Bayern hatte 2016 die meisten EMAS-Zuwächse. Im Vergleich der EU-Mitgliedsstaaten bleibt Deutschland das Land mit den meisten EMAS-registrierten Organisationen und Standorten, gefolgt von Italien (1.002 Organisationen, 1.618 Standorte) und Spanien (892 Organisationen, 1.065 Standorte).
Ein Thema, das im Zusammenhang mit EMAS an Bedeutung gewinnen kann, ist Nachhaltigkeit. Schon heute integriert eine Reihe von Organisationen ihre Umwelterklärung in einen Nachhaltigkeitsbericht bzw. baut ihre CSR-Berichterstattung auf EMAS auf. Nach der Richtlinie 2014/95/EU ist für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Erklärung über nicht-finanzielle Informationen in die Berichterstattung aufzunehmen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt 2017. Es bietet sich an, den Umweltteil dieser neuen Berichtspflicht über EMAS und die Umwelterklärung zu erfüllen.
Den Jahresbericht "Die Entwicklung von EMAS in Deutschland im Jahr 2016" des DIHK als gemeinsame Stelle der EMAS-Registrierungsstellen finden Sie unter www.dihk.de.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefärdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April veröffentlicht
Mit Ausnahme der Anforderungen an Gütergemeinschaften und Fachprüfer, die bereits ab dem 22. April gelten, treten die neuen Anforderungen am 1. August 2017 in Kraft.Weiterlesen ...
Die AwSV vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dadurch wird sie die verschiedenen Landesverordnungen und auch die Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Einstufung wassergefährdender Stoffe ablösen.
Da die bisherigen Landesverordnungen an vielen Stellen voneinander abweichen, wird die AwSV veränderte Anforderungen für die mehreren Millionen Anlagen in Deutschland bringen. Für die Mehrzahl der kleineren Anlagen wird allerdings vorerst keine Nachrüstung notwendig. Dies könnte erst aufgrund von Festlegungen der Landesbehörden eintreten. Für viele der ca. 1,3 Millionen größeren Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, könnten sich ab dem 1. August vorerst vor allem Pflichten zur regelmäßigen Prüfung ändern. Fallen Anlagen erstmals unter diese Pflicht, gelten für sie jedoch Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Auch hier müssen Nachrüstungen erst auf Anordnung von Behörden erfolgen, die auf Grundlage der ersten Sachverständigenprüfung basieren.
Der offizielle Verordnungstext finden Sie im Bundesesetzblatt unter www.bgbl.de.

Leitfaden Rahmenanforderungen Lithium-Ionen Großspeicher veröffentlicht
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) hat nach seinem Leitfaden für Hausspeicher nun einen Leitfaden für Lithium-Ionen Großspeicher veröffentlicht.Weiterlesen ...
Der Leitfaden wurde von einer Fachgruppe des BVES erstellt, die sich aus Projektierern, Speicher- sowie Komponenten-Herstellern und Prüfinstituten zusammensetzt.
Zahlreiche Großspeicherprojekte sind derzeit in der Planung, es fehlt jedoch häufig noch an vertieften Erfahrungen und gesichertem Know-how bei der Umsetzung. Auch wird die Komplexität solcher Projekte immer wieder unterschätzt. Der „Leitfaden Rahmenanforderungen Li-Ionen Großspeicher“ des BVES soll hier für Transparenz sorgen und einen Überblick über die zu beachtenden Projektschritte und Bereiche geben. Zielsetzung des Leitfadens ist es, Informationen rund um den gesamten Lebenszyklus eines Großspeichers – von Projektentwicklung, Planung, Bau, Errichtung und Betrieb bis zum Rückbau - zu vermitteln, um die Durchführung von Großspeicherprojekten zu erleichtern. Der „Leitfaden Rahmenanforderungen Lithium-Ionen Großspeicher“ konzentriert sich auf die Rahmenbedingungen, die bei Planung, Bau und Betrieb eines Großspeichers relevant sind. Ein Aspekt sind mögliche Risiken und deren Vermeidung. Der Leitfaden soll den aktuellen Stand der Technik abbilden, da Großspeicher-Projekte in ihrer Komplexität nicht komplett durch die Normung erfasst sind. Bestehende Normungslücken können so auch gegenüber den Normungsgremien adressiert werden.
Sie finden den Leitfaden unter www.bves.de.

Bundesregierung beschließt 42. BlmSchV
Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 den Entwurf für eine Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet.Weiterlesen ...
Die Verordnung führt für 30.000 bis 50.000 Anlagen in Deutschland erstmals umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten ein. Der Bundesrat hat am 12. Mai über den Kabinettsentwurf beraten.
Gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 wurde die Verordnung an zahlreichen Stellen gekürzt und vereinfacht. Dennoch schätzt auch die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf etwa 10 Mio. Euro im Jahr. So sieht die Verordnung weiterhin 14-tägig betriebsinterne Prüfungen sowie alle drei Monate externe Laboruntersuchungen vor. Bei Überschreiten abgestufter Werte (100, 1.000 oder 10.000 KBE je 100 ml) sind Betreiber zu Gegenmaßnahmen verpflichtet. Alle fünf Jahre ist eine Sachverständigenprüfung durchzuführen. Zudem würden mit der Verordnung weitere Betreiberpflichten wie Anzeige, Betriebstagebuch und Fachkunde verpflichtend. (DIHK | Hauke Dierks)

Sachkundepflicht für Umgang mit F-Gasen erweitert
Am 18. Februar 2017 ist die Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV) an die europäischen F-Gase-Verordnung in Kraft getreten.Weiterlesen ...
Die bisherige Sachkundepflicht für Tätigkeiten an Klima-, Kälteanlagen, Wärmepumpen und Hochspannungsschaltanlagen wird ab dem 1. Juli 2017 auch für Tätigkeiten an Kühlaggregaten in Kühlkraftfahrzeugen sowie elektrischen (d. h. auch Niederspannungs-) Schaltanlagen mit F-Gasen verbindlich.
Die ChemKlimaV setzt die Sachkundepflicht entsprechend der europäischen F-Gase-Verordnung um. Die europäischen Regelungen zum Inverkehrbringen von Kältemitteln und Anforderungen an den Anlagenbetrieb (bspw. die Durchführung von Dichtheitsprüfungen) traten bereits im Jahr 2015 in Kraft. Wesentliche Änderung der ChemKlimaV ist die Einführung der Sachkundepflicht auch für mobile Kälteanlagen sowie elektrische (d. h. auch Niederspannungs-) Schaltanlagen. Sie treten entsprechend der europäischen Durchführungsverordnungen ab dem 1. Juli 2017 in Kraft. Außerdem werden die Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die F-Gase-Verordnung erweitert. Die Anforderungen der F-Gaseverordnung betreffen beispielsweise Kennzeichnungs- und Betreiberpflichten sowie Bestimmungen für Inverkehrbringer.
Nach § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung stellen die IHKs Sachkundebescheinigungen für Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen aus. Bescheinigt wird die Sachkunde Personen, die eine entsprechende technische oder handwerkliche Ausbildung absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich bestanden haben.
Das Umweltbundesamt informiert Unternehmen mit einem Merkblatt und einem umfangreichen Frage-Antwort-Katalog unter www.umweltbundesamt.de.

Kohlenstoffdioxid-Ausstoß 2016 leicht gestiegen
Im vergangenen Jahr wurden nach einer Untersuchung von Arepo Konsult im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen 906 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Ein Plus von vier Millionen Tonnen.Weiterlesen ...
Hauptgrund dafür ist der Anstieg des Primärenergieverbrauchs um 1,2 Prozent aufgrund der kühleren Witterung im Vergleich zu 2015. Daneben spielten niedrige Preise für Öl und Gas sowie das Wirtschaftswachstum eine Rolle.
Angestiegen sind insbesondere der Mineralölverbrauch (+1,4 Prozent) und der Erdgasverbrauch (+ 5,9 Prozent). 4,8 Millionen Tonnen gehen auf das Konto eines erhöhten Dieselkonsums. Im Strom- und im Wärmesektor ist der Ausstoß hingegen rückläufig. Im Strombereich stieg die deutsche Erzeugung leicht an, allerdings verloren Steinkohle (-5,3 Prozent) und Braunkohle (-2,9 Prozent) Marktanteile zugunsten von Erdgas (+29,8 Prozent). Dadurch sanken die Treibhausgasemissionen des Stromsektors um rund drei Prozent. Umgerechnet generiert jede erzeugte kWh 890 Gramm CO2.
Das Klimaziel von minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 ist laut Studie nur noch erreichbar, wenn die Emissionen um jährlich 40 Millionen Tonnen sinken würden. Derzeit sind 27,6 Prozent erreicht.
Sie finden die Studie unter www.arepoconsult.com.

Bundeskabinett verabschiedet Marktstammdatenregisterverordnung
Das Marktstammdatenregister startet in diesem Jahr. Zum 1. Juli 2017 soll es seinen technischen Betrieb als Online-Datenbank aufnehmen.Weiterlesen ...
Das Bundeskabinett hat dafür mit der Verabschiedung der Marktstammdaten-registerverordnung den Weg freigemacht. Das für jedermann zugängliche Register erfasst sämtliche Erzeugungsanlagen in Deutschland - sowohl Strom als auch Gas und deren Betreiber. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur.
Das Anlagenregister für EE-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind, sowie das PV-Meldeportal, bei dem Betreiber ihre Solaranlagen melden müssen, sollen in dem neuen Register aufgehen.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen wird Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gezahlt werden.
Weitere Informationen zum Aufbau des Registers gibt es auf den Seiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Die Marktstammdaten-registerverordnung als Referentenentwurf finden Sie unter www.bmwi.de.

Studie: Vollständige Sektorkopplung günstiger als mit Power-to-Gas statt Vollelektrifizierung
Das Beratungsunternehmen enervis (www.enervis.de) hat untersucht, wie die Ziele von 80-95 Prozent weniger Treibhausgasen kostengünstig zu erreichen sind. 71 Prozent Kohlenstoffdioxid-Minderung bis 2050 sind im derzeitigen System möglich.Weiterlesen ...
Eine 95-Prozent-Kohelnstoffdioxid-Reduktion ist deutlich teurer. Für das Gesamtsystem ist es bis 2050 kostengünstiger, Power-to-Gas ins System zu integrieren (863 Mrd. €), statt die Erneuerbaren-Kapazität für eine Vollelektrifizierung zu erhöhen (1008 Mrd. €).
Die Studie, im Auftrag mehrerer Gasunternehmen, beleuchtet Pfade der Sektorkopplung und trifft Aussagen zu Kosten. Im Mittelpunkt stehen die Effekte von Kohleausstieg, dem Einsatz regenerativer Gase und der Vollelektrifizierung.
Die Kernergebnisse sind:
- Die Studie geht nur von einem Rückgang des Wärmebedarfs (Raum- und Prozesswärme) von 25 Prozent auf rund 900 TWh bis 2050 aus. In der Industrie sei nur mit einem Rückgang von 18 Prozent, hauptsächlich durch Verlagerung, zu rechnen. Diese Werte sind deutlich höher als in vielen anderen Szenarien zur Energiewende. Unter den Energieträgern spielen Öl und Kohle 2050 keine Rolle mehr, während Erdgas, Strom und synthetisches Gas je nach Szenario eine unterschiedlich starke Rolle einnehmen.
- Zur Erreichung des 80-Prozent-Kohlenstoffdioxid-Ziels sind zusätzliche Maßnahmen nötig, aber Erdgas kann hier noch eine signifikante Rolle spielen und bleibt bis 2040 die kostengünstigste Kohlenstoffdioxid-Vermeidungsoption. Das obere Ziel (95 Prozent) ist dagegen nur mit einer Vollelektrifizierung (790 TWh Strombedarf), die zur Erreichung hoher Temperaturniveaus auch stark direktelektrische Heizer eingesetzt werden müssen. Alternativ sind die Ziele über die Produktion großer Mengen von synthetischem Methan erreichbar.
- Bei einer Vollelektrifizierung steigt der Stromverbrauch zwar nur auf 790 TWh, die Produktion jedoch auf 1.600 TWh. Die Differenz wird abgeregelt oder exportiert. Bei massivem Einsatz von Power to Gas beträgt der Stromverbrauch 2050 1.450 TWh. Der Unterschied ist vor allem, dass auch für P2G zwar ein starker EE-Ausbau nötig ist, aber das Erzeugungspotenzial der EE-Anlagen für inländische Wertschöpfung genutzt werden kann, da Gasinfrastrukturen zur Speicherung genutzt und Abregelungen vermieden werden können.
- Die erhöhten Stromverbräuche gehen auch mit einem Anstieg der Residuallastspitzen (steuerbare Erzeugung) einher. Bei der vollständigen Elektrifizierung steigen sie auf 104 GW, bei der Nutzung Grünen Gases sinken sie langfristig auf 50 GW.
- Bei den Kosten gibt es erhebliche Unterschiede der Szenarien. Während die Szenarien, die zum 80-Prozent-Ziel passen deutlich geringere zusätzlich Systemkosten gegenüber dem Status-quo-Szenario aufweisen, sind eine Vollelektrifizierung und die umfangreiche Nutzung von grünem Gas zur Erreichung des 95-Prozent-Ziels deutlich teurer. Eine vollelektrische Welt kosten 1.008 Mrd. Euro bis 2050 zusätzlich, während das Szenario Grünes Gas mit 863 Mrd. Euro um 145 Mrd. Euro günstiger ist. Man beachte: Mit dem Szenario "Weiter wie bisher" (heutige Politiken) werden Emissionsreduktionen von 71 Prozent erzielt und keine Zusatzkosten generiert.
Die Studie zeigt damit mindestens, dass Technologieoffenheit notwendig ist, um Vorfestlegungen zu vermeiden und damit eine kosteneffiziente Transformation der Energieversorgung zu verfolgen. (DIHK |Till Bullmann)

Wegfall der Heizwertklausel zum 1. Juni 2017
Mit dem am 30. März 2017 im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 15, S. 567 veröffentlichten „Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ wird der sogenannte „Heizwert“ in § 8 Abs. 3 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 1. Juni 2017 gestrichen.Weiterlesen ...
Bisher und bis dahin gab bzw. gibt es die gesetzliche Vermutung, dass - soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird - anzunehmen ist, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm (kJ/kg) beträgt.
Hieraus ergeben sich ab dem 1. Juni 2017 gravierende Auswirkungen: Die Einhaltung der Vorgaben der Abfallhierarchie (Vermeidung - Wiederverwendung - stoffliche Verwertung - energetische Verwertung - Beseitigung) gilt für Abfallerzeuger und Besitzer nunmehr unmittelbar. Wurde nach bisheriger Rechtslage der Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertungsmaßnahmen bei Erfüllung der Heizwertklausel (widerleglich) vermutet, muss der ökologische Gleichrang bzw. die beste Umweltoption nunmehr durch den Abfallerzeuger oder Besitzer dargelegt und ggf. nachgewiesen werden.
Betroffen sind somit (Was wird warum energetisch verwertet?):
- vor allem im betrieblichen Abfallmanagement die in Anlagen erzeugten gefährlichen Abfälle, beispielsweise aus der chemischen Industrie und
- bei der Anlagengenehmigung die Einhaltung und behördliche Überprüfung nach § 5 Abs. 1 Ziffer 3 BImSchG.
Es ist damit zu rechnen, dass die Abfallerzeuger nunmehr einem beträchtlichen Darlegungs-/Begründungsaufwand bei insbesondere gefährlichen Abfällen unterliegen.
Davon gibt es allerdings Grenzen und Ausnahmen:
- Erfasst ist zunächst nur der Abfall, wie er sich im Zeitpunkt seiner Entstehung darstellt, d. h. der „Primärabfall“, nicht aber ein für einen bestimmten Zweck aufbereiteter, in einer Vorbehandlungsanlage erzeugter "Sekundärabfall“.
- Die Anwendung der Heizwertklausel ist für die Abfälle ausgeschlossen, deren Verwertungsoptionen bereits durch Verordnungen auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 KrWG geregelt sind. Hierunter fallen z. B. die künftige Klärschlamm- oder Gewerbeabfallverordnung, aber auch die bestehenden produktbezogenen Verordnungen, wie z. B. die Verpackungsverordnung.
- Außerdem gilt dies z. B. nicht für Verpflichtungen zur Getrennthaltung bzw. zur Trennung von Abfällen, durch die der Normgeber die Generierung einer hochwertig recycelbaren Abfallfraktion fördert und so die Grundlage für ein hochwertiges und wirtschaftlich sich weitgehend selbst tragendes Recycling schafft. Gleiches gilt für rechtliche Verpflichtungen zur Durchführung bestimmter recyclingorientierter Behandlungsschritte und für verbindliche Recyclingquoten, wie etwa bei der Altfahrzeugverordnung.
- Eine vorrangige Pflicht zur stofflichen Verwertung ist im Übrigen nur zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 8 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 7 Abs. 4 KrWG).
Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat in seiner Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert hat, eine Bund-/Länderarbeitsgruppe einzurichten, die eine Vollzugshilfe zur Umsetzung der neuen Gesetzesregelung erarbeiten soll, um den Abfallerzeugern und zuständigen Behörden eine effiziente und möglichst unbürokratische Vorgehensweise in Einzelfällen zu ermöglichen. Diese Vollzugshilfe befindet sich in der Erarbeitung und soll rechtzeitig vorgelegt werden.
Darüber hinaus wird mit einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) die Liste der Ordnungswidrigkeiten ergänzt, sofern der Handel die Altgeräte nicht ordnungsgemäß zurückholt. Zusätzlich müssen große Händler nur noch pro Geräteart maximal 5 Altgeräte entgegengenommen werden. Diese Regelungen treten ebenfalls ab dem 1. Juni in Kraft. (DIHK | Dr. Armin Rockholz)

Deutsche Zollstellen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung
Neuregelung seit dem 23. Februar 2017Weiterlesen ...
Die deutschen Zollstellen, über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der EG verbracht werden dürfen, wurden aktualisiert. Die BMUB-Bekanntmachung trat am 23. Februar 2017 in Kraft und ist unter www.bmub.bund.de einzusehen.

DERA-Chart des Monats März
Rohstoffe für ZukunftstechnologienWeiterlesen ...
Die aktuelle Preissteigerung von Lithium und Kobalt zeigt, wie groß die Erwartung auf die Rohstoffnachfrage aus der Elektromobilität ist. Dies führt gerade in relativ kleinen Märkten wie Lithium oder Kobalt zu starken Ausschlägen, so die Deutsche Rohstoffagentur (DERA). Weitere Informationen zum DERA-Chart finden Sie unter www.deutsche-rohstoffagentur.de.

DEHSt legt Jahresbericht 2016 ur Versteigerung im Emissionshandel vor
Erlöse rückläufigWeiterlesen ...
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin hat ihren Jahresbericht 2016 zur deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen im EU-Emissionshandel vorgelegt. Insgesamt wurden an der European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig in 2016 für Deutschland Versteigerungserlöse in Höhe von rund 850 Mio. Euro erzielt. Der Durchschnittserlös pro Zertifikat betrug 5,26 Euro. Aufgrund der niedrigen Markpreisentwicklung lag der Durchschnittserlös 2016 rund 30 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Insgesamt wurden in der laufenden EU-Handelsperiode (2013 - 2020) für Deutschland an der EEX insgesamt 3,69 Mrd. Euro Versteigerungserlöse erzielt. Der Durchschnittserlös pro Emissionsberechtigung lag bei 5,73 Euro.
Den DEHSt-Jahresbericht 2016 finden Sie unter www.dehst.de.

dena-Projekt "Energieeffizientes Handeln" startet
Neues Infoportal zur Energieeffizienz in NichtwohngebietenWeiterlesen ...
Die dena hat für das neue Modellvorhaben zur energetischen Gebäudemodernisierung im Handel 19 Handelsimmobilien aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewählt. Das Projekt soll wirtschaftliche und praxistaugliche Vorbilder der energetischen Gebäudemodernisierung schaffen. Eine Liste der ausgewählten Teilnehmer für das Projekt "Energieeffizienz Handeln" ist unter www.energieeffizient-handeln.de verfügbar.
Zusätzlich hat die dena unter www.effizienzgebaeude.dena.de ein neues Infoportal zur Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden gelauncht.

Deutscher Stromexport mit neuem Rekord
Nach 2015 hat auch das Jahr 2016 einen Rekord beim Stromaustausch mit den Nachbarländern gebracht.Weiterlesen ...
Mit einem Plus von 52 TWh stieg der Exportüberschuss im vergangenen Jahr auf 53,7 TWh. Das teilte die AG Energiebilanzen mit. Während 80,7 TWh exportiert wurden, flossen 27 TWh nach Deutschland. Beide Werte sind gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.
Den größten Überschuss gab es im Handel mit den Niederlanden (15,5 TWh), der Schweiz (14,6 TWh) und Österreich (12,4 TWh). Lediglich mit Frankreich (5,6 TWh) und Schweden (0,6 TWh) war der Stromaustausch von einem Importüberschuss geprägt. Allerdings war der Importüberschuss aus Frankreich nur noch gut halb so hoch wie im vergangenen Jahr. Die deutsche Bruttostromerzeugung wuchs leicht auf 648 TWh an, der Nettostromverbrauch lag mit 525 TWh auf dem Niveau des Vorjahrs. (DIHK | Sebastian Bolay)

EU-Ziel für erneuerbare Energien rückt in greifbare Nähe
Schweden steht am besten da.Weiterlesen ...
Die EU hat für 2020 festgelegt: 20 Prozent des Endenergieverbrauchs sollen durch erneuerbare Energien gedeckt werden. 2015 erreichte die Union nach Angaben von Eurostat 16,7 Prozent, ein Zuwachs um 0,7 Prozentpunkte. Deutschland erreichte mit einer Steigerung von 0,8 Prozentpunkten einen Anteil von 14,6 Prozent und muss bis 2020 18 Prozent schaffen. Insgesamt elf Länder haben bereits ihr nationales Ziel für 2020 erreicht.
Spitzenreiter ist Schweden mit 53,9 Prozent vor Finnland mit 39,3 und Lettland mit 37,6 Prozent. Schlusslichter sind Luxemburg und Malta mit 5 Prozent sowie die Niederlande mit 5,8 Prozent. Die Niederlande mit 8,2 und Frankreich mit 7,8 Prozentpunkten waren 2015 am weitesten von ihren Zielen entfernt.
Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 27 Prozent wachsen, allerdings ohne nationale Zielvorgaben.
Eine Übersicht finden Sie unter www.ec.europa.eu.

Weltweit über 2.000 GW erneuerbare Energien
Im vergangenen Jahr stieg die installierte Leistung erneuerbarer Energien um 160 GW an und übersprang erstmals die Marke von 2.000 GW.Weiterlesen ...
Deutschland hatte zum Jahreswechsel mit 105 GW einen Anteil von gut fünf Prozent an den installierten Anlagen und erreicht damit weltweit den vierten Platz. Auf dem ersten Platz liegt mit weitem Abstand China mit 545 GW.
Hinter China folgen die USA mit 215 GW und Brasilien mit 122 GW. Mit 1.242 GW entfällt nach wie vor mehr als die Hälfte der installierten Kapazität auf Wasserkraft. Auf Platz zwei folgt die Windkraft mit 466 GW (+ 50 GW 2016). PV erreicht 296 GW und den dritten Platz (+71 GW 2016).
Der Bericht der IRENA kann heruntergeladen werden unter www.irena.org.

Deutschland ratifiziert neue Regeln des Montrealer Protokolls
Damit würde Deutschland zu den ersten Vertragsparteien des Abkommens gehören und den formellen Grundstein für das Inkrafttreten dieser Klimaschutzregelung legen.Weiterlesen ...
Das Bundeskabinett hat am 8. März 2017 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des erweiterten Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht beschlossen. Nun müssen noch der Bundestag und Bundesrat der Ratifizierung zustimmen. Die neue Reduktionsregelung für HFKW tritt bereits am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern sie von 20 Vertragsparteien ratifiziert wird.
Die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls hatten sich im Oktober 2016 in Kigali darauf verständigt, die Herstellung und Verwendung von 17 klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu begrenzen und schrittweise um bis zu 85 % zu mindern. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen erleben sie derzeit einen starken Zuwachs. Der Verpflichtungszeitraum für Industrieländer läuft von 2019 bis 2036, für die Länder des Südens von 2024 bis 2045 beziehungsweise von 2028 bis 2047.
Bereits seit dem 01.01.2015 erlaubt die Verordnung (EU) Nr. 517/2914 das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase in der EU durch Hersteller oder Importeure nur nach Zuteilung von jährlichen Quoten, die zeitlich gestaffelt bis 2030 auf 21 % der Ausgangsmenge verringert werden.
Den Kabinettsbeschluss finden Sie unter www.bmub.bund.de.

Einigung zum EU-Energielabel
Rückkehr zu Kategorien A bis G.Weiterlesen ...
Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich am 21. März auf eine Überarbeitung der Energieeffizienz-Kennzeichnungsverordnung für Haushaltsgeräte, um für mehr Klarheit bei Verbrauchern zu sorgen. Die bisherigen Energielabels von A+++ bis D für Produktgruppen wie Waschmaschinen, Fernseher und Kühlschränke sollen ab Januar 2019 schrittweise abgeschafft und durch die ursprünglichen Energieklassen von A bis G ersetzt werden. In der Vergangenheit war das System auf Grund der steigenden Energieeffizienz der Produkte um die Kategorien A+ bis A+++ erweitert worden, was nach Ansicht der Kommission bei Verbrauchern zu Verwirrung führte. Außerdem sollen Informationen zu allen erfassten Produkten in einer Datenbank registriert werden, mit dem Ziel die Marktüberwachung zu verbessern. Die Entscheidung muss noch formal von den Mitgliedsländern als auch vom EU-Parlament gebilligt werden.
Diese politische Vereinbarung des Parlamentes, Rat und Kommission muss nun offiziell vom Rat und Parlament angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. (DIHK | Lina Matulovic)

Um die deutsch-österreichische Strompreiszone wird weiter intensiv gerungen
Im vergangenen Jahr hatte die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) entschieden, dass zwischen Deutschland und Österreich ein Engpassmanagement eingeführt werden soll. Daraufhin hatte die österreichische Regulierungbehörde E-Control Beschwerde eingelegt.Weiterlesen ...
Diese wurde nun von ACER abgelehnt.
E-Control vertrat den Standpunkt, dass nicht ACER befugt ist, den Zuschnitt der Gebotszonen zu ändern, sondern dass nur der Verband der europäischen Übertagungsnetzbetreiber (ENTSO-E) einen entsprechenden Vorschlag den betroffenen Ländern vorlegen könne. Der sog. Bidding Zone Review wird voraussichtlich im ersten Quartal 2018 veröffentlicht. E-Control überlegt, Rechtsmittel gegen ACER einzulegen. (DIHK | Dr. Sebastian Bolay)

Europäische Stromerzeuger wollen keine neuen Kohlekraftwerke mehr bauen
Ab 2020 soll es in Europa keinen Neubau von Kohlekraftwerken mehr geben.Weiterlesen ...
Darauf einigten sich die Mitglieder von EURELECTRIC, dem europäischen Dachverband der Stromerzeuger. Nicht mitgetragen wird die Entscheidung lediglich von Polen und Griechenland. Alle Mitgliedsverbände von EURELECTRIC haben sich aber dafür ausgesprochen, dass die Stromerzeugung im Jahr 2050 kohlenstoffneutral sein soll.
Daraus zu schlussfolgern, dass dann keine Kohle mehr verstromt wird, ist allerdings nicht richtig. Vielmehr muss dann für jede emittierte Tonne CO2 eine an anderer Stelle gebunden werden. Einen vollständigen Ausstieg aus der Kohle oder ein Ausstiegsdatum lehnt der Verband hingegen ab.
Das dazugehörige Papier finden Sie unter www.eurelectric.org.

Leitlinien über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Alle EU-Mitgliedstaaten haben sich auf Leitlinien für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten geeinigt.Weiterlesen ...
Sie gelten ab dem 3. April 2017 und sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und nötigenfalls geändert werden. Sie sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie beziehen sich auf Vorschriften gemäß WEEE-Richtlinie.
Die Leitlinien enthalten interessante Informationen für:
- Personen, die die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Abfälle) veranlassen,
- Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Nicht-Abfälle), die die grenzüberschreitende Beförderung dieser Geräte veranlassen und eine Nichtein-haltung der VVA vermeiden möchten, und
- Behörden, die für die Durchsetzung der VVA und der WEEE-Richtlinie zuständig sind.
- Insbesondere folgende Themen werden behandelt:
- die Abgrenzung zwischen Abfall und Nicht-Abfall,
- die Überprüfung der Funktionsfähigkeit, die Unterlagen und den Schutz vor Beschädigung, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte keine Abfälle sind, und
- die Abgrenzung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Die aktuellen Leitlinien finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter www.bmub.bund.de.

EU-Parlament beschließt Einschränkung von Quecksilber in der Industrie
In der Industrie soll der Gebrauch von Quecksilber deutlich reduziert werden.Weiterlesen ...
Die Verwendung von Quecksilber in Herstellungsprozessen wie beispielsweise Biodiesel wurde untersagt und die Entsorgung neu geregelt. Auch in der Zahnmedizin soll der Gebrauch bei Zahnfüllungen mit Amalgam erheblich eingeschränkt werden. Ab 2019 müssen Zahnarztpraxen außerdem Vorkehrungen für von Quecksilber kontaminiertes Wasser treffen.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, bestehende EU-Rechtsvorschriften zur Vermeidung von Verschmutzungen durch Quecksilber zu vereinen, die bisherige Verordnung über das Verbot der Ausfuhr von Quecksilber zu ersetzen sowie die Einfuhr von Quecksilber auf einige wenige Ausnahmen zu beschränken. Die Ausfuhr des Stoffes ist lediglich für wissenschaftliche Zwecke erlaubt, die Einfuhr nur noch für die Produktion von speziellen Produkten - wie etwa Energiesparlampen. Bereits im Herbst vergangenen Jahres einigten sich die EU-Kommission, die Mitgliedsländer sowie das Parlament darauf, die Quecksilber-Nutzung einzudämmen und Pläne vorzulegen, um den Einsatz des Materials weiter zurückzudrängen. (DIHK | Lina Matulovic)

EU-Parlament beschließt Sorgfaltspflicht beim Import von Konfliktmineralien
Am 16. März 2017 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften beschlossen, durch die die Finanzierung von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen im Mineralienhandel verhindert werden sollen.Weiterlesen ...
Mit den neuen EU-Vorschriften sollen EU-Importeure dieser sogenannten „Konfliktmineralien“ wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold zu einer Sorgfaltsprüfung entlang ihrer Lieferketten verpflichtet werden. Größere Hersteller müssen zudem darüber informieren, wie sie dafür Sorge tragen, dass sie die Vorgaben der neuen Verordnung bereits ab der Rohstoffquelle einhalten. Besondere Verwendung finden die betroffenen Mineralien in der Herstellung von High-Tech-Geräten wie beispielsweise in der Elektronik-, Auto- oder Bauindustrie. Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht soll durch Behörden der EU-Mitgliedstaaten kontrolliert werden, wobei recycelte Mineralien und sehr geringe Importmengen - wie beispielsweise für Zahnersatz oder Schmuck - ausgenommen sind (5 % aller Importe). Um Doppelbelastungen zu vermeiden, sollen bestehende Kontrollsysteme der Branche weiterhin verwendet, jedoch in Zukunft regelmäßig überprüft werden, um OECD-Standards („Due Diligence“) einzuhalten.
Die Sorgfaltspflicht soll ab dem 21. Januar 2021 gelten. Bis dahin haben die Mitgliedstaaten und Importeure Zeit, Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen Verpflichtungen auszuarbeiten. Sobald der Rat und das Parlament die Vereinbarung gebilligt haben, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht. (DIHK | Lina Matulovic)
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