Telefon: +49 911 1335-1335

Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 04 | 2022 Erscheinungsdatum: 25. April 2024

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Energiejahr_21 © (v.l. Prof. Dr. Wolfgang Krcmar (Energiecampus), Dr. Michael Fraas (Stadt Nürnberg), Andrea Sieglitz-Hoepffner (Nkubator), Dr. Jens Hauch (ENERGIEregion Nürnberg e.V.) und Markus Rützel (Energie Campus Nürnberg)

Erfolgreicher Abschluss „Energiejahr 2021/2022“

Unter dem Motto: „Kompetenzen aus der Region für eine nachhaltige (Energie)Zukunft“ fand von Juni 2021 bis Juli 2022 das „Energiejahr“ in der Metropolregion Nürnberg statt. Anlass war ein Dreifachjubiläum: 20 Jahre ENERGIEregion Nürnberg e.V., zehn Jahre Energie Campus Nürnberg (EnCN) und ein Jahr NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit. Die Jubilare demonstrierten zum Abschluss des gemeinsamen „Energiejahres“ ihre wichtige Rolle als Treiber von Klimaschutz und Energiewende in der Region. Alle drei Institutionen leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg der Metropolregion Nürnberg im Bereich Erneuerbare Energien und nachhaltiger Energieversorgung.

Dr. Michael Fraas, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent der Stadt Nürnberg und Vorstandsvorsitzender der ENERGIEregion Nürnberg e.V., betont: „ENERGIEregion Nürnberg, Energie Campus Nürnberg und NKubator sind mit ihren Kompetenzen in den Bereichen Energieforschung, Startup-Förderung und Netzwerkarbeit wichtige Treiber für Energietechnik und Nachhaltigkeit in der Metropolregion. Ihre Expertise wird gerade jetzt dringend gebraucht. Wir müssen wirtschaftlich tragfähige Lösungen finden, um unser Energiesystem unabhängiger und klimafreundlicher zu machen.“

Mehr als 100 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft nahmen an der offiziellen Abschlussfeier am 11. Juli 2022 im Electrolux-Ausstellungsraum „Auf AEG“ an der Fürther Straße in Nürnberg teil. „Vernetzung und persönlicher Austausch sind seit jeher unsere großen Stärken. Die ENERGIEregion als B2B-Netzwerk, der Energie Campus als Forschungsnetzwerk und der NKubator als Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften arbeiten auf AEG Hand in Hand in unmittelbarer Nähe. Wir freuen uns, den Abschluss unseres Jubiläumsjahres jetzt auch wieder in Präsenz zu feiern und das Netzwerken dabei in den Mittelpunkt zu stellen“, erklärt Dr. Jens Hauch, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der ENERGIEregion Nürnberg e.V.

Grußworten von Markus Blume, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Andreas Hirsch, Vizepräsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), Prof. Dr. Niels Oberbeck, Präsident der Technischen Hochschule Nürnberg sowie Michael Geisler, Geschäftsführer der Electrolux Hausgeräte GmbH, folgte ein kurzer Rückblick auf das „Energiejahr“ mit einer Auftakt- und den drei Fachveranstaltungen zu den Zukunftsfeldern Wasserstoff, nachhaltige Energiesysteme und Wärmewende, die jeweils von zahlreichen regionalen Akteuren und Experten besucht worden waren.

Den Blick nach vorne richteten der Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Stümpfig, Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. Frank Ebinger von der Technischen Hochschule Nürnberg/Nuremberg Campus of Technology, IHK-Geschäftsbereichsleiter Innovation und Umwelt Dr. Robert Schmidt sowie Elektrotechnik-Student Paulus Guter (FAU). Sie diskutierten darüber, wie eine nachhaltige Energiezukunft aussehen könnte. Trotz unterschiedlicher Hintergründe waren sich die Diskutanten in vielen zentralen Punkten einig – die Lösung für eine erfolgreiche Energiezukunft liege nicht in einer einzigen Technologie, sondern dem Zusammenspiel von skalierbaren Schlüsseltechnologien und der Etablierung robuster Wertschöpfungsketten. Eine nachhaltige Energieversorgung bis zum Jahr 2050 zu schaffen, sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, aber machbar. Dazu müssten alle Akteure eingebunden und die Grenzen von Technologie und Akzeptanz ausgelotet werden.

Besondere Aufmerksamkeit wurde den „Gesichtern der Energiewende“ zuteil. Dabei handelt es sich um insgesamt 60 Persönlichkeiten, die die Energiewende in der Region mit großem Einsatz aktiv vorantreiben. Sie wurden im Rahmen der Veranstaltung mit einer eigenen Ausstellung gewürdigt. Neben Politikern und Unternehmern porträtiert die Reihe auch eine Vielzahl von Forschern am Energie Campus Nürnberg. „Die Energieforschung im Kontext des aktuellen Geschehens ist wichtiger denn je. Der EnCN als interdisziplinäre Forschungsplattform bietet die hervorragende Möglichkeit, Energieforschung an einem Standort zusammen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Einrichtungen in einer unglaublichen Breite durchzuführen, die die vielen Facetten eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Energiesystems in technologischer und volkswirtschaftlicher Sicht abdeckt“, sagt Markus Rützel, Geschäftsführer des Energie Campus Nürnberg und Nuremberg Campus of Technology.

Umrahmt wurde die Abschlussveranstaltung außerdem von Führungen im Energie Campus Nürnberg und im NKubator. „Der NKubator ist die erste Anlaufstelle für Gründer und Unternehmen im Bereich Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit. Wir wollen bei der nachhaltigen Transformation unterstützen – und zu Maßnahmen und neuen Geschäftsmodellen anregen“, sagt Andrea Sieglitz-Hoepffner, Leiterin des NKubators.

Weitere Informationen finden Sie unter www.energiejahr.de. (PM vom 12.07.2022)

 

"transform_EMN": Perspektiven für Automobil-Zulieferer durch ein starkes Transformations-Netzwerk in der Region

Viele der Jobs sind vom Verbrennungsmotor abhängig und durch die Transformation der Branche gefährdet. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Großprojekt transform_EMN mit einem Volumen von 6,6 Millionen Euro unterstützt Unternehmen unter anderem bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen und beim Technologietransfer. Es zielt auf die Beschäftigungssicherung in der Region.

Das Projekt verantwortet die Geschäftsstelle der Metropolregion Nürnberg zusammen mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken, dem Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB und dem gewerkschaftsnahen IMU-Institut GmbH. Die fachliche Leitung übernimmt die Wirtschaftsförderung Nürnberg.

Weltweit macht die Automobilindustrie einen Wandel durch. Auch die Metropolregion Nürnberg ist von Werksschließungen, Insolvenzen und Umstrukturierungen betroffen. „Die Automobilwirtschaft ist eine metropolitane Schlüsselindustrie, die neben einigen Großbetrieben durch rund 500 kleine und mittlere Zulieferbetriebe charakterisiert ist. Mit dem Projekt transform_EMN wollen wir den Wandel gemeinsam so gestalten, dass Wohlstand und Beschäftigung in der Metropolregion gesichert werden“, sagt der Wirtschaftsvorsitzende der Metropolregion Prof. Klaus Wübbenhorst.

Auch bereits laufende Aktivitäten wie der Cleantech+Innovation Park auf dem ehemaligen Michelin-Gelände in Hallstadt werden einbezogen. „Mehr als jeweils 10 Prozent der Beschäftigten arbeiten in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Haßberge, Coburg und Ansbach sowie der Region Bamberg in der Branche. Wir brauchen fächer- und unternehmensübergreifende Aktivitäten und Orte der Innovation. Dazu wollen wir mit dem Großprojekt transform_EMN maßgeblich beitragen“, sagt Johann Kalb, Ratsvorsitzender der Metropolregion Nürnberg und Landrat des Landkreises Bamberg.

Dr. Michael Fraas, Geschäftsführer des Forums Wirtschaft und Infrastruktur der Metropolregion Nürnberg und Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent der Stadt Nürnberg, sagt: „Die Unternehmen im Bereich des Fahrzeugbaus und der Zulieferindustrie sind stark herausgefordert. Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind Treiber für eine umfassende Transformation der Branche. Hinzu kommen die akuten Probleme mit steigenden Energiekosten, fragilen Lieferketten und Fachkräftemangel. Mit dem Projekt transform_EMN geben wir gezielt Innovationsimpulse für kleine und mittlere Unternehmen. Wir wollen technologisch weiterhin an der Spitze bleiben, um Wertschöpfung und Beschäftigung in einer der Leitbranchen der Metropolregion zu sichern. Das Projekt transform_EMN gibt uns nun die Möglichkeit, ein großes Transformationsnetzwerk für die Metropolregion zu weben.“

Aufbau eines Transformationsnetzwerks

Im Rahmen von transform_EMN wird ein Transformationsnetzwerk für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Automotive-Branche in der Metropolregion Nürnberg aufgebaut. Die Unternehmen werden durch neue Angebote zur Vernetzung, zum Wissens- und Technologietransfer, zur Qualifizierung und zur Bestimmung des eigenen Transformations-Reifegrads unterstützt. Die Projektbeteiligten erarbeiten zusammen mit den Unternehmen ein Zielbild für die Fahrzeugzulieferindustrie in der Region. Belegschaften werden auf die Transformation der Automotive-Branche vorbereitet und motiviert diese mitzugestalten.

Das Projekt fokussiert sich auf drei Zukunftsthemen: Fahrzeugelektrifizierung, transformationsgerechte Produktion sowie Zulieferer-Diversifikation. Um die Bevölkerung für den Transformationsbedarf der Automobilindustrie zu sensibilisieren, wird eine Informationskampagne zu Beispielen einer gelungenen Transformation aufgesetzt, weiter sind Ausstellungen und interaktive Formate an verschiedenen Transformationsorten in Kooperation mit dem Zukunftsmuseum Nürnberg geplant. Jährliche Metropolkonferenzen sollen die relevanten Akteure der Transformation aus Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung über die regionalen Herausforderungen informieren sowie den Austausch fördern.

Verbundprojekt in der Metropolregion Nürnberg

An dem Projekt beteiligt sind die Geschäftsstelle der Europäischen Metropolregion Nürnberg und das Forum Wirtschaft und Infrastruktur der Metropolregion Nürnberg (vertreten durch die Wirtschaftsförderung Nürnberg), die IHK Nürnberg für Mittelfranken, das Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB, der Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die IMU-Institut GmbH. Weitere Netzwerkpartner und überregionale Akteure werden künftig mit eingebunden (Universitäten, Hochschulen, Verbände, Gewerkschaften, Bildungsträger usw.). Das Projekt startete am 1. Juli 2022 und läuft bis zum 30. Juni 2025. Es hat ein finanzielles Gesamtvolumen in Höhe von 6,6 Millionen Euro, davon 6,5 Millionen Euro gefördert aus dem Förderprogramm Regionale Transformationsnetzwerke der Fahrzeug- und Zulieferindustrie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Regionale Transformationsnetzwerke.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken verantwortet im Verbundprojekt transform_EMN die Entwicklung der regionalen Transformationsstrategie sowie die breite Einbindung der kleinen und mittleren Unternehmen in den Transformationsprozess. Als zentraler Akteur für die Weiterentwicklung des Leitbildes für Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (WaBe) der Metropolregion Nürnberg wird die IHK in Kooperation mit allen wichtigen regionalen Akteuren ein Zielbild sowie einen regionalen Maßnahmenplan entwickeln. „Wir müssen unsere Unternehmen sowie unseren Standort fit machen für die digitale und nachhaltige Transformation im Bereich der Automobilindustrie. Ziel muss es sein, dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze hier in der Region geschaffen werden“, sagt Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Das Fraunhofer IISB wird die Innovationsplattform ‚Fahrzeugelektrifizierung - Next Generation Electric Vehicle Technologies‘ aufbauen und in diesem Rahmen strategische Innovations-Arbeitskreise zu fünf zentralen Fokusthemen im Bereich der Fahrzeugelektrifizierung etablieren und koordinieren. Zudem entwickelt das Institut gemeinsam mit seinen Partnern Qualifizierungsangebote für Unternehmen in den Arbeitskreisthemen zur Fahrzeugelektrifizierung sowie zur Wasserstofftechnik. „Elektrische Antriebe, Leistungselektronik, Speicher und Ladeinfrastruktur sind zentrale Enabler für die Mobilität der Zukunft und damit ein Schlüssel für die globale Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Zulieferindustrie. Mit der Innovationsplattform Fahrzeugelektrifizierung in transform_EMN wollen wir insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen einfachen und direkten Zugang zu neuesten Technologien und Forschungsergebnissen vermitteln und gemeinsam Maßnahmen und Projekte generieren, die den Transfer von Know-how in marktfähige Produkte beschleunigen“, sagt Prof. Martin März, stellv. Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB.

Der Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik (FAPS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg übernimmt den Aufbau und Betrieb der Innovationsplattform „Transformationsgerechte Produktion - Sustainable and Digital Manufacturing“. Teilnehmende KMU der Automotive- und Zulieferindustrie erhalten hierbei die Möglichkeit, Technologien für eine digitale, energieeffiziente und klimaschonende Produktion zu testen, diese gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der beteiligten Forschungseinrichtung weiterzuentwickeln sowie gewonnene Produktionsfähigkeiten zu demonstrieren. Aus diesen Erfahrungen heraus entwickelt und verbreitet der Lehrstuhl vielfältige Qualifizierungsangebote und Beratungsmaßnahmen.

„Die Bewältigung der aktuellen globalen Unsicherheiten erfordert einen noch stärkeren Fokus auf die Effizienzsteigerungen der heimischen Produktion durch Digitalisierung und Nachhaltigkeit. transform_EMN leistet somit einen bedeutenden Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Metropolregion Nürnberg. Ich freue mich, die in zahlreichen Forschungsprojekten und Industriekooperationen fundierten Kenntnisse des Lehrstuhls in die industrielle Breite tragen zu können, weitere regionale Netzwerke zu knüpfen und bestehende Kooperationen zu vertiefen“, sagt Prof. Jörg Franke, Leiter des Lehrstuhls für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik.

Einbeziehung der Perspektive der Beschäftigten

Zur Transformation tragen auch die Beschäftigten in der Automobilindustrie bei, die sich auf neue Aufgaben und Tätigkeiten einstellen und ihre Kompetenzen neu aufstellen müssen. Das regionale Empowerment ergänzt in diesem Projektantrag die Perspektive der Beschäftigten, die die Transformation unterstützen und beschleunigen werden. Diese Beteiligung bringt die IMU Institut GmbH ein, die sich schon in zahlreichen Projekten mit regionalen Beschäftigungs- und Standortperspektiven der Automobilindustrie befasst hat. „In innovativen Unternehmen tragen alle zum Erfolg bei, das zeigt sich immer wieder. Deshalb gehen wir auch das Projekt transform_EMN in einem breiten Schulterschluss an!“, sagt Sylvia Stieler, Projektleiterin bei der IMU-Institut GmbH.

Der Medical Valley EMN e.V., nationales Spitzencluster für Medizintechnik sowie Digital Health Hub der Hub-Initiative des BMWK, unterstützt die Realisierung der Innovationsplattform Automotive Health. In diesem Rahmen übernimmt Medical Valley EMN die Planung und Umsetzung verschiedener Netzwerk- und Fachveranstaltungen, die sowohl einen effektiven Know-how-Transfer wie auch die Entwicklung nachhaltiger Innovationsstrukturen ermöglichen sollen. „Wir sehen dieses Projekt als Chance, durch erfolgreiche Kooperationen bislang ungenutztes Potenzial sichtbar zu machen und zu heben. Durch interdisziplinäre Einbindung aller relevanten Stakeholder können dabei maximale Synergieeffekte erzielt und dringend notwendige Transformationsprozesse in Gang gesetzt werden“, sagt Anna Werner, CEO Medical Valley EMN e.V..

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Aktuelles aus Bayern

IHKs in Bayern unterstützen Unternehmen bei Vorbereitung auf mögliche Gasmangellage

Die Energieversorgung im kommenden Winter steht auf wackeligen Füßen. Erdgaspreise schießen durch die Decke, Bund, Länder und EU schwören Wirtschaft und Gesellschaft auf Energiesparen ein. Vor allem für die Strom- und Wärmeproduktion sind viele betriebliche Prozesse abhängig von Gas.

Die Industrie- und Handelskammern in Bayern empfehlen daher allen Unternehmen, sich mit der eigenen Verbrauchs- und Kostensituation zu befassen, um trotz derzeit großer Unsicherheiten bestmöglich auf eine potenzielle Zuspitzung der Gasmangellage vorbereitet zu sein.

Weshalb ist das notwendig – wo stehen wir heute?

Die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen konnte bereits verringert und Gasspeicherfüllstände zum Teil aufgefüllt werden. Allerdings wurde der Gasfluss aus der Pipeline North Stream I seit Mitte Juni auf 40% reduziert und soll ab 27. Juli nur noch 20 % betragen. Die Vorbereitung auf den Winter wird dadurch erheblich schwieriger. Bereits seit 23. Juni 2022 gilt die zweite Stufe des Bundes-Gasnotfallplans, die Alarmstufe. Staatliche Eingriffe in den Markt sind ab der dritten Stufe (Notfallstufe) möglich.

Unternehmen sind bereits jetzt mit enormen Mehrkosten durch starke Preisanstiege sowie Versorgungsunsicherheiten konfrontiert. Die weitere Entwicklung ist nicht absehbar. Maßnahmen zum verpflichtenden Energiesparen hat der Bund bereits eingeleitet. Eine Abschaltung einzelner Kunden von der Gasversorgung ist bei Greifen der Notfallstufe nicht ganz auszuschließen.

Welche Schritte können Sie als Unternehmen derzeit vornehmen?

Trotz der großen Unsicherheit können Sie aktiv werden, um sich in gewissem Umfang auf ein Notfallszenario vorzubereiten. Konkret sollten Sie Folgendes in Angriff nehmen:

  • Energieverbrauch optimieren, Strom und Gas einsparen
  • Kontakt mit Versorgungsunternehmen aufnehmen
  • Fuel-Switch-Möglichkeiten prüfen und ggf. frühzeitig einleiten
  • Informationsangebote und Fördermöglichkeiten wahrnehmen

Wir unterstützen Sie dabei! Hier finden Sie passende Informationen:

Die IHK für München und Oberbayern informiert Sie online zu allen unternehmensrelevanten Themen im Zuge der Gasmangellage. Im IHK-Ratgeber Gaskrise. finden Sie Unterstützung für obige Schritte und können sich außerdem zur aktuellen Lage auf den Energiemärkten, kostenfreien Webinar-Angeboten der IHK-Organisation sowie Maßnahmen und Förderprogrammen der Regierung informieren.

Die bayerischen Industrie- und Handelskammern setzen sich für Sie in Bayern und darüber hinaus für schnelle und unbürokratische Lösungen in der Energiekrise ein. Dabei sind wir auf Ihre Hinweise angewiesen.

Achtung: Aufgrund fortlaufend schneller Entwicklungen und komplexer Gemengelage kann trotz sorgfältiger und tagesaktueller Überarbeitung unseres Informationsangebotes keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben werden.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Auftaktveranstaltung REZ Ausbau zum CleanTech Hub für Kreislaufwirtschaft (v.l. Dr. Robert Schmidt (IHK Nürnberg für Mittelfranken), Dr. Philipp Sprau (Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern), Dr. Monika Kratzer (StMUV), Dr. Norbert Ammann (IHK für München und Oberbayern)) © Quelle „LfU/REZ“

Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) startet erfolgreich in die 3. Projektphase

In der 3. Projektphase wird das REZ bis Mai 2025 zu einer zentralen Informations- und Wissenstransferdrehscheibe für die bayerische Wirtschaft weiterentwickelt. Dazu wird die erfolgreiche Kooperation des REZ mit dem BIHK e. V. und seinen REZregio Partnern fortgeführt und intensiviert.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (der von Frau Dr.  Monika Kratzer vertreten wurde) betonte anlässlich der Auftaktveranstaltung: "Ressourceneffizienz ist eines der großen Zukunftsthemen für den klimaneutralen Wirtschaftsstandort Bayern. In der neuen Projektphase wollen wir das REZ zum CleanTech Hub für Kreislaufwirtschaft der Zukunft ausbauen. Mit dem technologischen Fortschritt machen wir Bayern zukunftssicher. Für die neue Projektphase stellen wir über 2 Millionen Euro bereit." 

Der Ausbau und die Verstetigung des REZ sind Bestandteil des 7-Punkte-Plans der bayerischen Staatsregierung für einen effizienten Ressourceneinsatz in der bayerischen Wirtschaft. Der Fokus liegt auf zentralen Zukunftsthemen wie Klimaschutz durch Ressourcenschonung und Digitalisierung.

Das REZ bearbeitet auch künftig Themen der Kreislaufwirtschaft, wie die Akzeptanzsteigerung von Recycling-Baustoffen, nachhaltige Verpackungen und Kunststoffe sowie die Strategie der integrierten Produktpolitik. Weiter ausgebaut werden soll die gezielte einzelbetriebliche Unterstützung zur Umsetzung von konkreten Ressourceneffizienz-Maßnahmen in bayerischen Unternehmen.

Die offizielle Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom 13.07.2022 finden Sie hier.

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Aktuelles aus Deutschland

Elektromobilität: Habeck - „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden.

Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu: „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“

Die Eckpunkte im Detail:

1) Förderung ab dem 1.1.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
      Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

2) Förderung ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

3) Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Eine FAQ Liste finden Sie unter www.bmwk.de. (PM BMWK vom 26.07.2022)

 

Klimafonds: 177,5 Milliarden Euro für Klimaschutz, Energiesicherheit und Entlastungen bei Energiekosten

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2023 sowie die Finanzplanung bis 2026 beschlossen. Neben verschiedenen Fördermaßnahmen für mehr Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrsbereich sowie zur Absenkung der Klimagase in energieintensiven Branchen sieht der Finanzplan bis 2026 Entlastungen bei den Strompreisen von insgesamt rund 47,6 Mrd. € vor. So wird die Förderung der erneuerbaren Anlagen künftig nicht mehr über die EEG-Umlage als Teil des Strompreises, sondern vollständig aus KTF-Mitteln finanziert.

Für die Jahre 2023 bis 2026 plant die Bundesregierung mit Mitteln in Höhe von insgesamt 177,5 Mrd. € (der BMWK-Anteil liegt bei rund 85,3 %) für Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft. 2023 belaufen sich die Ausgaben auf 35,4 Mrd. €. Der Anteil des BMWK liegt bei 85,6 % (30,2 Mrd. €). Der Großteil Ausgaben fließt in die Förderung zur klimafreundlichen Gebäudesanierung. Außerdem wird mit den KTF-Mitteln die Abschaffung der EEG-Umlage finanziert. Der KTF speist sich unter anderem aus den Erlösen des Europäischen und Nationalen CO2-Bepreisung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Klimaschutz-Einnahmen des Staates direkt in möglichst wegweisende Investitionen für wirksame Klimaschutzmaßnahmen fließen.

Die Ausgabenschwerpunkte des BMWK im KTF bis 2026 im Einzelnen:

  • Reform der Förderung für effiziente Gebäude (rund 56,3 Mrd. €): Die Haushaltsmittel sollen künftig hauptsächlich auf Sanierungen mit vergleichsweise hohem CO2-Einsparpotenzial pro Fördereuro konzentriert werden.
  • Abschaffung der EEG-Umlage zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen (rund 35,5 Mrd. €). Im Jahr 2023 werden die erwarteten, aufgrund gestiegener Börsenstrompreise hohen Vermarktungserlöse der erneuerbaren Anlagen allerdings voraussichtlich dazu führen, dass keine Zuschüsse aus Bundesmitteln nötig sind.
  • Dekarbonisierung der Industrie und Umsetzung der deutschen Wasserstoffstrategie (rund 19,9 Mrd. €). Dabei wird 2023 unter anderem ein Programm zur Umrüstung von Kohle- zu Gaskraftwerken aufgesetzt, die mit grünem Wasserstoff betrieben werden können.
  • Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den Europäischen Emissionshandel (rund 12,1 Mrd. €)
  • Förderung für effiziente, klimafreundliche Wärmeversorgungsnetze (rund 3,8 Mrd. €)
  • Reform des Umweltbonus zur Förderung rein elektrisch- und brennstoffzell-betriebene Fahrzeuge (rund 3,4 Mrd. €)
  • Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz (rund 3,4 Mrd. €).

Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.

Mit der bereits am 23. Juni vom Bundestag beschlossenen und am 8. Juli vom Bundesrat bestätigten Änderung des EKF-Gesetzes wurde der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den EKF in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterzuentwickeln, um die Ausgaben aus dem Sondervermögen noch stärker auf die Ziele des Klimaschutzgesetzes und den Umbau der deutschen Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft auszurichten.

Das Überblickspapier finden Sie unter www.bmwk.de. (PM des BMWK vom 27.07.2022)

 

"OsterÄnderung des Energiewirtschaftsrechts

  • Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ gebilligt. Dadurch konnten mehrere wichtige Teile des Osterpakets gebilligt werden, insbesondere in Bezug auf den für den Einsatz erneuerbarer Energien erforderlichen Netzausbau, die Verbraucherrechte gegenüber den Energieversorgern und auf das Wettbewerbsrecht. In einem nächsten Schritt berät der Bundesrat über die Maßnahmen.

    Die Bundesregierung hat eine Änderung der Energiegesetzgebung vorgenommen, um den Weg zu dem im Pariser Abkommen festgelegten Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fortzusetzen. Den Link zur Mitteilung des Bundestages erhalten Sie hier.

    Mit dem Gesetz sollen drei große Herausforderungen angegangen werden: der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, Versorgungsengpässe aufgrund fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bezüglich der Vertragskündigung durch den Energieversorger in Zeiten steigender Energiepreise.

    So soll das Gesetz den Ausbau der Stromnetze in Deutschland beschleunigen, ein Meilenstein für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit Blick auf die Elektromobilität und die Elektrifizierung des Wärmesektors sein. Die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts wird die Tankstellen genauer überwachen können. Des Weiteren werden die Verbraucherrechte gegenüber den Energieversorgern gestärkt. Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Möglichkeiten zur Überwachung der Energielieferanten, insbesondere was den Rückzug bestimmter Lieferanten betrifft. Sie müssen dies künftig drei Monate im Voraus ankündigen, sowohl gegenüber den Kunden als auch gegenüber der Netzagentur, so dass Ad-hoc-Kündigungen zum Beispiel nicht mehr möglich sein werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestag.de. (DIHK-BO)

 

Veröffentlichung des Fortschrittsberichts zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Entlang der sieben strategischen Ziele wird über die Fortschritte berichtet, die zwischen Juni 2020 und Ende 2021 in Bezug auf die Regulierung und die unterstützenden Maßnahmen des Aktionsplans erzielt wurden. 

Die NWS sieht 38 Maßnahmen vor, die private Investitionen in die wirtschaftliche und nachhaltige Erzeugung, den Transport und die Nutzung von grünem Wasserstoff schaffen sollen. Wie im Koalitionsvertrag und im Klimaschutz-Sofortprogramm verankert, soll die NWS noch dieses Jahr überarbeitet werden.

Die neuen Koalitionsparteien haben für die Umsetzung der NWS sieben Ziele festgelegt:

1. Regulatorische Rahmenbedingungen für den Markthochlauf von Wasserstoff, einschließlich einheitlicher Nachhaltigkeitsstandards, sollen geschaffen werden.

2. Erzeugungskapazitäten für grünen Wasserstoff und Folgeprodukte sollen in Deutschland ausgebaut werden. 

3. Die Infrastruktur für Wasserstoff-Wertschöpfungsketten, einschließlich Wasserstoff-Tankstellen, soll ausgebaut werden.

4. Die Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten soll verbessert werden.

5. Durch den Einsatz von Wasserstoff sollen Fortschritte bei der Dekarbonisierung in den Bereichen Verkehr und Industrie erreicht werden.

6. Deutschland soll sich als Leitanbieter im Bereich grüner Wasserstofferzeugungs- und -anwendungstechnologien positionieren.

7. Internationale Kooperationen (in- und außerhalb der EU) im Hinblick auf Wasserstoffimport und Technologieexport sollen aufgebaut werden. 

Den Fortschrittsbericht finden Sie unter www.bmbf.de.  (DIHK-LM)

 

Repowering von Wasserkraft: DIHK-Vorschläge zur Umsetzung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie

Aufgrund ihrer Stetigkeit, Dezentralität und Effizienz sind sie besonders wertvoll für Netzstabilisation und Nahversorgung. Leider scheitert das Repowering häufig an langwierigen und komplexen Zulassungsverfahren. Der DIHK hat deshalb Praxisbeispiele und Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren zusammengestellt.

Bis zu 200 Prozent Leistungssteigerungen können durch die Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen erreicht werden. Da in der Regel gleichzeitig Fischschutz und Fischwege gebaut oder modernisiert werden, erreicht das Repowering häufig Vorteile sowohl für den Klima- als auch den Natur- und Gewässerschutz. Dem stehen komplexe Genehmigungsverfahren gegenüber. Selbst kleinste Änderungen, beispielsweise im Einlauf der Wasserkraftanlage oder der Bau eines Fischaufstiegs, werden als Gewässerausbau eingestuft und enden meist in einem vollumfänglichen Plangenehmigungsverfahren. Jahrelange und kostenintensive Verfahren sind die Folge. 

Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verpflichtet die Bundesregierung, die Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Im Bereich der Windkraft hat die Bundesrepublik viele Maßnahmen dafür im Bundesimmissionsschutz- oder Erneuerbaren-Energien-Gesetz umgesetzt. Bei der Wasserkraft hat sie dies nur sehr zurückhaltend vorgenommen. Der DIHK setzt sich deshalb dafür ein, dass auch für Wasserkraftprojekte - und insbesondere das Repowering bestehender Anlagen - die Zulassungsverfahren beschleunigt werden. Die Beispiele aus der Praxis ergänzen die Beispielsammlung zur Zulassung des Repowering von Windenergieanlagen (DIHK (2021): Praxisprobleme beim Ersatz bestehender Windkraftanlagen unter www.dihk.de).

 

BMWK startet Energiesparkampagne

Der DIHK unterstützt die Kampagne, wird sich mit den etablierten Instrumenten der Klimaschutznetzwerke und Energie-Scouts sowie Schwerpunktmaßnahmen im Rahmen des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz einbringen. 

„Im Schulterschluss: Energiesparen für mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz“ ist die öffentliche Erklärung von BMWK und Verbänden betitelt, mit der der Startschuss für die neue Energiesparkampagne „80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel“ gegeben wurde. Mit der Kampagne appelliert das BMWK an die Gesamtheit der mehr als 80 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger, gemeinschaftlich mehr Tempo zu machen und zu schauen, wo jede und jeder Einzelne einen kleinen Beitrag zum Energiesparen leisten kann. Sie richtet sich an Industrie, Mittelstand und Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Energiewechsel-Kampagne unterstützt den umfangreichen Arbeitsplan Energieeffizienz, den das Ministerium am 17. Mai 2022 vorgestellt hat. So richtet das BMWK Förderangebote neu aus, unterstützt den schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien bei Industrie, Gewerbe und Handel und hebt die gesetzlichen Mindesteffizienzstandards an, zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz.

In den Vorabstimmungen war es uns als DIHK wichtig, kein konkretes Einsparziel festzulegen (im Gespräch war die Formel „10 % geht immer“) sowie die Kampagne als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auszurichten und eben nicht einen einseitigen Fokus auf die Wirtschaft zu legen. Inhaltlich wollen wir uns als IHK-Organisation mit dem etablierten Instrument der Klimaschutznetzwerke einbringen, 10.000 weitere Energie-Scouts ausbilden und im Rahmen des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz inhaltliche Akzente setzen, bspw. spezielle Schwerpunkt-Webinare.

Unser konkretes Statement aus der Erklärung: „Wir als DIHK unterstützen den Energieeffizienzpfad. Energieeffizienz ist in der Breite der deutschen Wirtschaft bereits zum selbstverständlichen Bestandteil betrieblicher Abläufe und Entscheidungen geworden. Um noch mehr Einsparungen anzuregen, setzen wir auf Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke und wollen in den nächsten Jahren weitere 10.000 Energie-Scouts im Rahmen unseres Unternehmensnetzwerkes Klimaschutz ausbilden. Damit können wir den Mut und das Engagement dieser jungen Menschen nutzen, um bisher liegengebliebene Einsparpotenziale in den Betrieben aufzuspüren und neue, innovative Wege zu gehen. Ganz nebenbei tragen die Jugendlichen das erworbene Know-how auch in ihr privates Umfeld, und machen das Erfolgsprojekt zu einem Baustein mit doppelter Rendite – für den Klimaschutz und für mehr Unabhängigkeit.“ (DIHK-EP)

 

Bundeskabinett verabschiedet Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz

Mit dem Gesetz soll Gas zur Stromerzeugung eingespart werden, indem Kohlekraftwerke reaktiviert werden können oder die Gasverstromung pönalisiert werden kann. Gegenüber der konsultierten Fassung gab es keine signifikanten Änderungen.

Der DIHK hatte in seiner Stellungnahme vor allem kritisiert, dass die industrielle Gas-KWK uneingeschränkt von den Regelungen betroffen ist und damit ein Reißen von Lieferketten nicht ausgeschlossen werden kann, was die Bundesregierung ja vermeiden möchte. Auch die Pönalisierung von Gaskraftwerken wirkt bei einer Gasmangellage allein preistreibend, da die Gaskraftwerke nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Erzeugungskapazitäten nicht ausreichen, die Nachfrage zu decken. Der DIHK wird sich im parlamentarischen Verfahren weiter einbringen.

Es ist davon auszugehen, dass das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause beendet wird und das Gesetz dann in Kraft tritt. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Sie finden die Kabinettsfassung Sie unter www.bmwk.de. (DIHK-BO)

 

Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor

Dazu werden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) geändert. Zudem sollen umweltrechtliche Erleichterungen für den Brennstoffumstieg geschaffen werden. Dafür wird jedoch noch eine Verordnung notwendig.  

Zu den geplanten Änderungen am EnWG und EnSiG haben die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht.

Möglich werden direkt folgende umweltrechtliche Ausnahmen im Bundesimmissionsschutzgesetz (neu § 31a-d BImSchG) :

  1. Schwefeldioxid (§ 31a-b): Behörden können Ausnahmen für Mittelgroße (1-50 MW) und Großfeuerungsanlagen (>50 MW) von Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid für eine Dauer von bis zu 6 Monaten zulassen. 
  2. Andere Emissionen (§ 31c-d): Von weiteren Grenzwerten können Ausnahmen für einen Zeitraum von nicht mehr als zehn Tagen zugelassen werden, es sei denn, der Betreiber weist nach, dass ein längerer Zeitraum gerechtfertigt ist.

In der Begründung konkretisieren die Regierungsfraktionen das Vorgehen von Betreibern und Behörden: Danach ist ein schriftlicher oder elektronischer Antrag des Betreibers notwendig. Dieser muss jedoch keinen Genehmigungsantrag sein, sondern ist unter "erleichterten Voraussetzungen möglich." Betreiber haben "lediglich nachvollziehbar darzulegen, dass die Anforderungen zur Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Schwefeldioxid bzw. die Anforderung des Betriebs einer Abgasreinigungsanlage nicht eingehalten werden können. Er hat anzugeben, welcher Emissionswert erwartbar erreicht werden kann.

Soweit eine Umrüstung von Erdgas auf Mineralöl erfolgt und hierfür Unterlagen aus früheren Betriebsweisen vorliegen sollten, ist es ausreichend, wenn diese vorgelegt werden und der Anlagenbetreiber nachvollziehbar erläutert, ob und welche prozesstechnischen Verbesserungen erreicht werden können. Soweit ein neuer Brenner eingebaut wird, genügt es in der Regel, wenn Herstellerangaben zu den zu erreichbaren Emissionswerten übermittelt werden. Soweit Kohle als Einsatzbrennstoff verwendet wird, genügt der Nachweis, dass ein geänderter Einkauf erfolgen muss und welche Emissionswerte hieraus resultieren.

"Durch die inzwischen erfolgte Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas und dem Einfuhrverbot für Steinkohle sind die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 31a bis 31 d BImSchG in Bezug auf die Versorgung als gegeben anzusehen. Dies muss nicht erneut vom Anlagenbetreiber nachgewiesen werden.

Bei der Prüfung, ob längere Abweichungen zulässig sind, sind "alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Sobald dem Betreiber die Nachrüstung mit einer Abgasreinigungsanlage zumutbar ist, hat sie zu erfolgen."

Von den Ausnahmen sind nur die in den jeweiligen BImSch-Verordnungen (13. oder 44. BIMSchV) festgelegten Grenzwerte erfasst. Weitere Ausnahmen oder Abweichungen kann das BMWK in einer Verordnung festlegen. Darin sollen Abweichungen vom BImSchG, der 13., 17. und 44. BImSchV, der TA Lärm und TA Luft, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), Rohrfernleitungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt werden. Sie sollen u. a. schon beim Vorliegen der Frühwarnstufe gelten. Die Rechtsverordnung kann allerdings nur für eine Geltungsdauer von 6 Monaten erlassen und nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. (DIHK-EP)

 

Große Gaseinsparmöglichkeiten durch Kohlekraft laut Enervis-Berechnungen

Laut Enervis Energy könnte die von der Bundesregierung geplante Reaktivierung von Kohlekraftwerken den Gasverbrauch in Deutschland deutlich senken. Das Gesetz sieht vor, die Gasverstromung über einen Malus zu verteuern und etwa 10.000 MW Kohle- und Ölkraftwerke aus der Reserve zurück an den Strommarkt zu bringen. Infolgedessen würden sich allerdings auch die CO2-Emissionen in der Stromerzeugung allein im Jahr 2023 laut Enervis um etwa 20 Prozent bzw. 40 Millionen Tonnen erhöhen. Zudem würde die Pönalisierung die Strompreise weiter in die Höhe treiben.

Allerdings könnte der Gaseinsatz in deutschen Kraftwerken zur Stromerzeugung noch in diesem Jahr um 30 Milliarden kWh sinken. Im kommenden Jahr könnten es dann etwa 100 Milliarden kWh sein. Dies entspreche 80 Prozent der Gasmenge, die 2021 verstromt wurde oder auch zehn Prozent des gesamten deutschen Gasbedarfs. Laut BDEW verbrauchte Deutschland 2021 1.016 Milliarden kWh Gas.

Die Berechnungen basieren jedoch auf maximalen Daten, d. h. sie gelten für die vollständige Aktivierung der Reserve und für den Fall, dass eine hohe Pönalisierung für die Stromerzeugung aus Gas verhängt wird. Andere frühere Berechnungen sind somit von weniger Einsparpotenzialen ausgegangen, unter anderem, weil in der Kraft-Wärme-Kopplung auch ohne Anreize aus dem Strommarkt Gas verbraucht werde.

Außerdem würde der Strompreis nach den Berechnungen von Enervis nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht sinken, sondern steigen. Gaskraftwerke würden inklusive der Pönale einen sehr teuren Strom von etwa 500 Euro pro Megawattstunde produzieren. Sie würden zwar weniger laufen, aber der durchschnittliche Strompreis würde aufgrund dieses Effekts leicht steigen.

Die Höhe der Pönale wird im Gesetz noch nicht benannt, sondern vom Wirtschaftsministerium festgelegt. Ebenso hat die Bundesregierung noch nicht entschieden, wie viele und welche Kraftwerke reaktiviert werden sollen - das verfügbare Volumen wurde jedoch auf zehn Gigawatt geschätzt. Das Gesetz soll im Juli im Bundesrat beraten und dann so schnell wie möglich verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. (DIHK-LM)

 

Einführung eines zusätzlichen Gasregelenergieproduktes zum 1. Oktober

Die Idee, die dahinter steckt, ist die Aktivierung von Abschaltpotenzialen von Industrieverbrauchern für den Regelenergieeinsatz zu ermöglichen. Daraus folgt, dass Industrieverbraucher zukünftig ihr nachfrageseitiges Potenzial jederzeit dem Marktgebietsverantwortlichen (MGV) als externe Regelenergie anbieten können (System Buy).

Was versteht man unter Regelenergie? Regelenergie gleicht als Reserve Druckprobleme im Gasnetz aus. Nun wurde die Produktbeschreibung, welche die Parameter des neuen Regelenergieprodukts definiert, zum ersten Mal dargestellt. Dieses soll zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden. Das Instrument kommt nur im Fall von Druckproblemen wegen Unterspeisung des Gasnetzes zum Einsatz. Es ist damit kein Instrument zur Einsparung von Gas.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Grenze für die Teilnahme bei 1 MW und nicht wie ursprünglich vorgesehen bei 10 MW liegt. Dies erlaubt mehr Flexibilität und schafft potenziell Anreize auch für kleinere Gasabnehmer.

Zusätzlich angekündigt von der Bundesnetzagentur wurde ein Instrument zur Umstellung von Gas auf Strom (Substitutionsprodukt). Die Parameter hierfür sind allerdings noch nicht bekannt.

Mehr Informationen zu den genauen Produktparametern sind unter www.tradinghub.eu zu finden. (DIHK-SB)

 

Steinkohle- und Ölkraftwerke können an den Strommarkt zurück

Zusätzlich wird das Kohleverstromungsverbot für Steinkohleanlagen mit 2,7 GW vorübergehend aufgehoben. Die Anlagen werden Teil der Netzreserve und können damit ebenfalls wieder am Strommarkt teilnehmen. Sollte die Alarmstufe vor dem 30.04.23 aufgehoben werden, müssen die Anlagen wieder aus dem Markt ausscheiden. Bei Ausrufung der Notfallstufe dürfen sie über dieses Datum hinaus am Markt bleiben.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Verordnung zur möglichen Zurückholung von Braunkohlekraftwerken (Versorgungsreserve Braunkohle). Diese soll frühestens zum 1. Oktober 2022 greifen, wenn Steinkohle und Öl nicht ausreichend die Gasverstromung verringern. Die Verordnung zur Reduzierung der Gasverstromung wird ebenfalls vorbereitet. (DIHK-SB)

 

Änderungen am Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG)

Erstmals wurde ein Ende der Förderung verankert, das mit dem Ende der Kohleverstromung erfolgen soll. Die wichtigsten Punkte hat der DIHK zusammengefasst.
  • Das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität des Stromsystems im Jahr 2035 wurde gestrichen.
  • Mit dem Ende der Kohleverstromung soll der weitere Ausbau erneuerbarer Energien marktgetrieben erfolgen. Die Bundesregierung wird verpflichtet, bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die Finanzierung des EE-Ausbaus nach dem Kohleausstieg erfolgen kann.
  • Das mögliche Wiederaufleben der EEG-Umlage wurde gestrichen.
  • Bei der Frage des Netzanschlusses wird geregelt, dass der Netzbetreiber bei Anlagen bis 30 kW künftig begründen muss, wenn er bei der Herstellung des Netzanschlusses anwesend sein möchte. Netzbetreiber werden zudem verpflichtet, künftig Informationen für Anlagenbetreiber zur Verfügung zu stellen. Auch wird er verpflichtet, die Abwicklung des Anschlussbegehrens über ein Webportal zu ermöglichen.
  • Bei den Ausschreibungen für PV kann die Bundesnetzagentur in Zukunft dynamischer auf die Bietersituation reagieren. So kann das Ausschreibungsvolumen um bis zu 30 angehoben oder gesenkt werden. Anders als bei Wind an Land gab es bisher keine Anpassungsregelung.
  • Die Ausschreibungsvolumina für die sog. Innovationsausschreibungen in den Jahren 2023 bis 2028 wurden um jeweils 200 MW angehoben.
  • Bieter aus Staaten, die nicht der EU angehören, können bei Bedenken von den Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
  • Bei den PV-Freiflächen wurde die Flächenkulisse erweitert: Künftig dürfen Anlagen bis zu 500 Metern vom Rand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden.
  • Die kleine Wasserkraft bis 500 kW wird weiterhin gefördert.
  • Die unterschiedliche Förderung von PV-Dachanlagen wurde beibehalten. Sprich: Reine Einspeiseanlagen erhalten weiterhin mehr Förderung je kWh als gemischt genutzte Anlagen (Einspeisung und Eigenverbrauch). Die Differenz zwischen den beiden Typen wurde aber abgemildert. Dabei wurde die Verklammerungsregelung von zwölf Monaten aufgehoben. Es wird nun auf das einzelne Modul abgestellt.

Das geänderte EEG 2023 kann nach Passieren des Bundesrates in Kraft treten. (DIHK-SB)

 

CO2-Normen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge: EU-Parlament positioniert sich

Am 08. Juni 2022 hat das Europäische Parlament seine Position zur geplanten Novellierung der CO2-Emissionsnormen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet. Darin unterstützt das Parlament den Vorschlag der EU-Kommission vom 14. Juli 2021. 

Dieser geht auf das so genannte “Fit-for-55“-Paket der Kommission zurück und unterfällt dem übergeordneten Ziel der EU, bis zu Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die nun gefundene Position des Europäischen Parlaments schließt sich dem Ziel der EU-Kommission an, mit einem neuen Flottenzielwert ab dem Jahr 2035 eine Verringerung der Emissionen von neuen PKW und leichten Nutzfahrzeugen um 100 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 zu erreichen (so genannte “zero emission road mobility“). Dies bedeutet, dass ab 2035 in der EU keine neuen Verbrennungsmotoren mehr zugelassen würden. Zu Erreichung dieser Vorgabe sieht die Position des Parlaments für das Jahr 2030 bereits Zwischenziele vor. Entsprechende Vorgaben hätten mittelfristig Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen. Dies gilt etwa im Hinblick auf die Fahrzeugproduktion oder die Gestaltung des Fuhrparks.  

Im weiteren Verfahren zur Neuerung der Vorgaben müssen sich der Rat – sobald dieser seine Position verabschiedet hat - und das EU-Parlament noch auf eine gemeinsame Richtlinienfassung einigen.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Fit-for-55 in 2030: Das EU-Parlament stimmt für die Reform des Emissionshandelssystems

Der Rat stimmt am 28. Juni über seine Position ab; der Trilog soll direkt danach erfolgen, um eine gemeinsame, abschließende Position zu finden. 

Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bis 2030 sollen die Emissionsreduktionen der unter das ETS fallenden Branchen 63 % gegenüber dem Niveau von 2005 betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der lineare Reduktionsfaktor soll von 2,2 % bis 2024 auf 4,4 % steigen, 2026 auf 4,5 % und letztendlich bis 2029 auf insgesamt 4,6 %. Zudem sollen einmalig 70 Millionen CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden, wenn das überarbeitete ETS in Kraft tritt und weitere 50 Millionen in 2026 (Rebasing).

Die freien Zertifikate, die Unternehmen als Carbon Leakage Schutzmaßnahme erhalten, sollen stufenweise von 2027 bis 2032 auslaufen, zwei Jahre später als vom Umweltausschuss zuvor präsentiert:

2027

2028

2029

2030

2031

2032

93%

84%

69%

50%

25%

0%

Dafür soll der CO2-Grenzausgleichmechanismus angewandt werden. Für Exporte sieht der beschlossene CBAM-Bericht vorerst weiterhin die kostenlose Zuteilung vor. Diese soll ab 2025 von der Kommission genauer geprüft werden.

Neu ist auch die Einführung eines Bonus-Malus-System, bei dem die effizientesten Anlagen in einem Sektor zusätzliche kostenlose Zertifikate erhalten. Unternehmen können aber auch bestraft werden, wenn sie ihre Energiesysteme nicht zertifizieren lassen, keinen Dekarbonisierungsplan erstellen oder den Empfehlungen ihres Energieaudits nicht folgen.

Außerdem soll das ETS auf den Seeverkehr ausgedehnt werden. Zuerst 100 % der innereuropäischen Strecken bis 2024 und ab 2027 auch alle außereuropäischen Strecken. Mit in das Emissionshandelssystem aufgenommen werden soll auch die Müllverbrennung ab 2026.

Ebenfalls hat die Mehrheit der Parlamentsfraktionen für das ETS II sowie die Änderungen im Klimasozialfonds gestimmt

Ab 2024 sollen Emissionen durch Gebäude und im Verkehr in einem zweiten, separaten System erfasst werden – allerdings nur für des Gewerbe. Private Haushalte sollen erst ab 2029 einbezogen werden. Sollte der Zertifikatspreis dir Grenze von 50 € vor 2030 überschreiten, werden zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben, um den Preis zu senken.

Die Einnahmen aus beiden Emissionshandelssystemen werden dem Klima Sozialfonds zur Verfügung gestellt. So müssen die Mittel von den Mitgliedsstaaten für Klimaschutzmaßnahmen oder für die Qualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmern, die möglicherweise vom grünen Übergang betroffen sind, ausgeben werden. (DIHK-JM)

 

BMWK ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus - § 24 EnSiG greift noch nicht

Die Bundesregierung verzichtet dabei darauf, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen durch die Gasversorgungsunternehmen nach §24 EnSiG zu erlauben. Der Markt soll weiter beobachtet werden. Noch ist die Versrogung sicher.

Der Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland auf 40 % seit dem 14. Juni 2022 und das weiterhin hohe Preisniveau auf dem Gasmarkt. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Bereitstellung von Entlastungen für Unternehmen und Privathaushalte, die nicht in der Lage sein werden, diese zusätzlichen Kosten zu tragen. Die Leitlinien werden in den nächsten Wochen erwartet.

Laut der Bundesnetzagentur ist die Lage daher sehr angespannt, die Versorgungssicherheit bleibt jedoch gewährleistet. Aktuell sind die Gasspeicher zu knapp 59 % gefüllt. Doch wenn die russischen Gaslieferungen über die Nord- Stream-1-Pipeline auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent bleiben, wird ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember ohne zusätzliche Maßnahmen kaum zu erreichen sein. Die durchgehende Versorgung im Winter wäre dann nur bei sehr mildem Wetter möglich. Bundesminister Habeck appelliert daher, Gas zu sparen. In den letzten Wochen ist der Gasverbrauch in der Industrie um 8 % gesunken. Weitere Einsparungen von 15 % sind möglich, wenn sich auch die privaten Haushalte anstrengen. Ab dem 11. Juli steht zudem eine geplante Wartung der Pipeline Nord Stream 1 an. Diese ist bis längstens zum 21. Juli angesetzt. In dieser Zeit wird kein wohl kein Gas durch die Nord Stream fließen.

Sollten die russischen Lieferungen vollständig ausfallen oder zumindest deutlich weiter eingeschränkt werden, könnte es zur Ausrufung der letzten Stufe, der sogenannten Notfall-Stufe, kommen. Während bei der ersten und zweiten Stufe ausschließlich marktbasierte Maßnahmen, bzw. eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure, ergriffen werden können, dürfen ab Ausrufen der 3. Stufe gemäß Energiesicherungsgesetz und Gasversorgungssicherungsverordnung hoheitliche Instrumente ergriffen werden. Somit übernimmt die Bundesnetzagentur in der Notfallstufe die Rolle des Bundeslastverteilers und kann per Verfügungen sehr weitreichend in den Markt eingreifen. Verbraucherseitig umfasst das u. a. Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von Gas sowie den Ausschluss vom Gasbezug, bspw. Anordnungen zu Reduktion des Gasverbrauchs, zur Abschaltung von Industriekunden, zur Substitution von Erdgas durch andere Energieträger usw. Das Ausrufen der dritten Stufe hätte Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Wertschöpfungsketten und Industrieanlagen. 

Nach der Ausrufung der Alarmstufe kann nun die Bundesnetzagentur jederzeit eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland" feststellen. Danach würde § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) greifen, der es Gasversorgern erlaubt, die höheren Beschaffungskosten trotz bestehender Verträge an die Unternehmen weiterzugeben. Die Bundesregierung verzichtet jedoch derzeit darauf, sich auf § 24 zu berufen, so dass die Versorgungsunternehmen noch nicht die Möglichkeit haben, ihre Gaspreise in bestehenden Verträgen zu erhöhen. Angedacht ist, die höheren Kosten der Versorger über eine Umlage an alle Gasverbraucher weiterzugeben. Details sind aber noch nicht bekannt.

Die Ausrufung der Alarmstufe ist auch Voraussetzung für das Wiederanfahren der Kohlekraftwerke. Das entsprechende Gesetz (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz) ist derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und wird noch vor der Sommerpause am 9. Juli verabschiedet. (DIHK-LM)

 

Chemikalienpolitik: SCIP-Datenbank: Neue IT-Funktion für Unternehmen bei mehreren Verwendern

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier unter https://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/9109026-187.  (DIHK-MH)

 

Nanomaterialien-Definition: Neue Empfehlung der EU-Kommission

Nanomaterialien sind in verschiedenen europäischen Rechtsakten verankert, wovon laut Mitteilung der EU-Kommission einige bereits die vorherige Empfehlung der Kommission 2011/696/EU anwenden, so etwa in der Chemikalienverordnung REACH. Die nun überarbeitete Empfehlung der Kommission soll demnach zur einfacheren und einheitlicheren Anwendung in verschiedenen Bereichen beitragen. Dazu heißt es in der Mitteilung, die EU-Kommission werde sich nun für die Verwendung der überarbeiteten Empfehlung zur Vereinheitlichung der Vorgaben in allen Bereichen einsetzen.

Weitere Informationen zur überarbeiteten Empfehlung der Kommission sowie zu deren Implementierung finden Sie in der Mitteilung der EU-Kommission hier. (DIHK-MH)

 

Quecksilber: Neue Erwägungen der EU-Kommission

Durch die in Vorbereitung befindliche Initiative will die Kommission nach eigenen Angaben u. a. die Wettbewerbsgleichheit etwa für Lampenhersteller in der EU stärken.

Die Ankündigung der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Titandioxid: Zeitnah wirksames Verbot in Lebensmitteln

In Artikel 2 der Verordnung heißt es dazu: „Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.“

Titandioxid kommt in diversen Lebensmitteln als Weißmacher zum Einsatz.

Die Mitteilung der Kommission vom Januar 2022 finden Sie hier.

Die Verordnung (EU) 2022/63 finden Sie im Amtsblatt der EU hier. (DIHK-MH)

 

Vorläufige Einigung im Trilog zur POP-Verordnung

Die POP-Verordnung betrifft Verbote bzw. Beschränkungen der in den Anhängen erfassten Stoffe und setzt unter anderem das sogenannte “Stockholmer Übereinkommen“ in der EU um.

Die vorläufige politische Einigung vom 21. Juni 2022 zur Überarbeitung sieht neben der Verschärfung stofflicher Konzentrationswerte auch die Aufnahme neuer Stoffe in die POP-Verordnung vor. Dies gilt etwa für sogenannte PFOAs oder PBDEs (Flammschutzmittel) mit unterschiedlichen Vorgaben. Im praktischen Fokus stehen etwa Abfälle von bestimmten Möbeln, wasserabweisenden Textilien, Kunststoffen oder elektronischen Geräten. Auf Unternehmen kommen dadurch voraussichtlich etwa neue Anforderungen hinsichtlich der Abfallbewirtschaftung zu. Der Abschluss der Trilog-Verhandlungen zur Verordnungsnovelle setzt vor allem noch die formelle Annahme der vorläufigen politischen Einigung voraus.  

Die Mitteilung des Rats finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Fuel Switch: Brennstoffumstellung: Was ist genehmigungsrechtlich zu beachten?

Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel (Dual Fuel) verfeuern können. Andere könnten von Gas- auf Kohle- oder Holzfeuerung umstellen. Ihnen stellt sich nun die Frage, ob und wie sie ihre bestehende Gasfeuerung umstellen können. Neben den technischen und finanziellen Herausforderungen sind auch eine Reihe rechtlicher Herausforderungen zu berücksichtigen.

Das Wichtigste zuerst: Die rechtlichen Voraussetzungen sind ebenso vielfältig, wie die in der Praxis anzutreffenden Fallkonstellationen. Deshalb sollten sich Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zuerst bei ihrer zuständigen Behörde (meist die Immissionsschutzbehörde) erkundigen, ob und wie eine Umstellung in ihrem Fall möglich ist. Ob Ausnahme, Duldung oder Anzeige: Meist muss für die Umstellung einiges an Unterlagen und Prüfungen vorbereitet werden.

Wann benötigt man eine Genehmigung zur Brennstoffumstellung?

Eine Genehmigung der Immissionsschutzbehörde muss bei der Änderung oder Errichtung genehmigungsbedürftiger Anlagen eingeholt werden. Zwei Voraussetzungen müssen bei der Brennstoffumstellung dabei erfüllt sein:

  1. Die Anlage erreicht die Leistungsgrenzen der 4. BImSchV. Diese Werte finden sich im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ( BImSchV) und sind je nach Art der Anlage oder Brennstoff sehr unterschiedlich.
    Bei Feuerungsanlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme sind es bspw. für Kohle oder Holz ab 1 Megawatt, Heizöl EL und Erdgas 20 MW, Biogas 10 MW, Verbrennungsmotor- oder Gasturbinenanlagen ab 1 MW. Bis 50 MW können die Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Alle Einheiten in Feuerungswärmeleistung (thermisch). Für andere Feuerungs- oder Industrieanlagen, die Erdgas einsetzen, gelten gesonderte Schwellenwerte.
  2. Wenn eine wesentliche Änderung (§ 16 BImSchG) oder Errichtung vorliegt: Das ist in der Regel der Fall, wenn der Einsatz des alternativen Brennstoffes nicht bereits Teil einer bestehenden Genehmigung ist. Wenn eine Feuerungsanlage bereits für den wechselweisen Brennstoffeinsatz genehmigt wurden, ist keine Genehmigung erforderlich.

Was ist zu tun, wenn die Brennstoffumstellung nicht genehmigt werden muss?

Für das Errichten einer neuen Feuerungsanlage unterhalb der Leistungsschwelle der 4. BImSchV kann ein Baugenehmigungsverfahren notwendig werden. Unternehmen sollten sich zu den dann notwendigen Unterlagen beim zuständigen Bauamt oder bei einem Schornsteinfeger erkundigen. In vielen Fällen kann auch eine Anzeige ausreichen.

Anzeige: Wenn keine Genehmigung für den Einsatz eines anderen Brennstoffes in einer bestehenden Anlage eingeholt werden muss, ist dies für Anlagen von 1 bis 50 MW häufig dennoch angezeigt werden (§ 6 44. BImSchV). Bei Öl- oder Gasfeuerungsanlagen ab 4 Kilowatt ist die Einhaltung der geltenden Grenzwerte zudem von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger durch Messungen feststellen zu lassen.

Neben den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sind bei Heizöltanks auch wasserrechtliche Pflichten zu beachten: Oberirdische Heizöltanks ab 1 m³ müssen außerhalb von Schutzgebieten, bspw. vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen geprüft werden. Die Änderung muss sechs Wochen zuvor angezeigt werden. Zusätzlich müssen Vorgaben an die Standsicherheit, Brandschutz, Betriebssicherheit oder den Arbeitsschutz eingehalten werden.

Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es?

Sollten bei einer Brennstoffumstellung die geltenden Grenzwerte oder das Genehmigungsverfahren nicht eingehalten werden können, kann bei der Behörde eine Duldung des nicht genehmigten Betriebes beantragt werden. Dazu muss allerdings eine Notfallsituation glaubhaft gemacht werden, alle zumutbaren Unterlagen zu den Umweltauswirkungen oder weitere Nachweise (zum Beispiel zur Betriebssicherheit) eingereicht werden. Die Immissionsschutzbehörden haben bereits bekannt gegeben, dass das Vorliegen eines Versorgungsengpasses allein dazu nicht ausreicht. Eine derartige Duldung sei nur im Ausnahme- und Einzelfall und in der Regel erst bei Eintreten der letzten (Notfallstufe) des Notfallplans Gas zulässig. Die Duldung sei zeitlich eng befristet. In jedem Fall müssten Unternehmen auch hierfür einen – ggf. noch unvollständigen - Genehmigungsantrag einreichen.

Sowohl die Verordnung für mittelgroße (44. BImSchV; § 32 Absatz 2) wie auch die für große Feuerungsanagen (13. BImSchV) sehen Ausnahmen von den in diesen Verordnungen geltenden Grenzwerten für den Notfall vor. Dafür kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese Ausnahmen beziehen sich jedoch nur auf diese Grenzwerte und können nur befristet gewährt werden. Ob Unternehmen diese Ausnahmen nutzen können, sollten sie deshalb auch für den Notfall mit der Immissionsschutzbehörde schon im Vorfeld klären.

Ob die Bundesregierung weitere Ausnahmemöglichkeiten gesetzlich einführen wird, ist derzeit noch offen. Sowohl für die Duldung als auch für mögliche Ausnahme- oder reguläre Genehmigungen, sollten Unternehmen so weit wie möglich reguläre Ausnahmen vorbereiten.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Im vereinfachten Verfahren (meist Anlagen < 50 MW) muss die Behörde nach § 10 Absatz 6a innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Bei förmlichem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sind es sieben Monate. In der Praxis vergeht jedoch sehr viel mehr Zeit mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen (bspw. Messungen, Gutachten), als für die Entscheidung der Behörde. Viel Zeit können Unternehmen sparen, wenn sie schon den vorzeitigen Beginn der Errichtung beantragen (§ 8a BImSchG). (DIHK-HaD)

 

Pessimistische PwC-Studie zur Bewertung der Ziele Deutschlands im Bereich der Elektromobilität.

In einer aktuellen Studie kommt PwC zu den Schlussfolgerungen, dass Deutschland sein Ziel von 15 Millionen zugelassenen Elektroautos bis 2030 deutlich verfehlen wird und nur 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen wird.

Außerdem würden diese 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge mindestens 340 000 öffentliche Schnellladepunkte erfordern. Die Studie geht davon aus, dass beim derzeitigen Tempo nur 210.000 davon erreicht werden.

Laut PwC erfordert die Beschleunigung des Netzausbaus weniger Bürokratie, mehr Flächen und mehr Anreize für den Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Außerdem sollte es mehr billige, vollelektrische Modelle mit guter Reichweite und Schnellladefähigkeit geben.

Die Pressemitteilung finden Sie unter www.strategyand.pwc.com. (DIHK-LM)

 

Änderungen am Wind-auf-See-Gesetz

So findet sich die Einführung von Differenzkontrakten (CfD) für voruntersuchte Flächen aus der Kabinettsfassung nicht mehr im finalen Gesetzestext. Neu ist hingegen die Option eines Industriestrompreises. Der DIHK hat die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
  • Statt CfDs kommt bei den Ausschreibungen für die zentral voruntersuchten Flächen ein Punkteverfahren zum Einsatz: Es ist eine Kombination aus PPA-Verträgen bzw. Wasserstofferzeugung, Naturschutzpunkten, Anzahl der Azubis an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
  • Geändert wurden auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen bei den nicht voruntersuchten Flächen. Hier müssen die Bieter 20 Prozent PPA-Verträge für mindestens 5 Jahre nachweisen. Gibt es mehrere Gebote mit 0 ct/kWh kommt ein dynamisches Gebotsverfahren zum Einsatz. Derjenige mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für die Fläche bekommt am Ende den Zuschlag. Die zu hinterlegende Sicherheit wurde von 200 auf 100 Euro je kW gesenkt.
  • Das Ausschreibungsvolumen soll in den kommenden Runden pro Los bei 500 bis 2.000 MW liegen. Bisher lag die untere Grenze bei 1.000 MW.
  • Die zentral voruntersuchten Flächen werden ab 2023 zum 1. Juni und die nicht zentral voruntersuchten Flächen zum 1. August versteigert.
  • Schutzgebiete nach § 57 Bundesnaturschutzgesetz dürfen für den Ausbau der Windenergie auf See nur herangezogen werden, wenn die festgelegten Ausbauziele anders nicht erreicht werden.
  • Bieter aus Staaten, die nicht der EU angehören, können vom Verfahren bei Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden.
  • Die Fischereikomponente der Einnahmen aus der Zahlungsbereitschaft der Bieter wird von 10 auf 5 Prozent gesenkt.
  • Es wurde eine Verordnungsermöchtigung aufgenommen, so dass in Zukunft auch die Herstellung von Wasserstoff mit Offshore-Strom gefördert werden kann.
  • Zudem wurde auch eine Verordnungsermächtigung aufgenommen für die Einführung von Industriestrompreisen im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Wind auf See. (DIHK-BO)
 

Änderung am Wind-an-Land-Gesetz

Die Verbindlichkeit der Flächenziele wird um ein Jahr, bis 31. Dezember 2027, verlängert.

Repoweringvorhaben sind nach § 245e Abs. 3 von der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 befreit, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die vorgesehene Interventionsmöglichkeit der Gemeinde ist dagegen weggefallen.

Mit dem neuen § 249 Abs. 3 wird die Einschränkung des Privilegierungstatbestands im Außenbereich bei Zielerreichung dahingegen eingeschränkt, dass sie für Repoweringvorhaben nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gilt, außer das Vorhaben soll in einem Natura-2000-Gebiet oder in einem Naturschutzgebiet verwirklicht werden. (DIHK-BO)

 

GVM-Studie: Recyclingfähigkeit von Verpackungen steigt an

Das hat die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen ermittelt. Bezugsjahr der Erhebung ist das Jahr 2020. Insbesondere im Bereich Verpackungen aus dem Gelben Sack gibt es große Fortschritte.

Die Studie finden Sie hier.  (DIHK-EW)

 

VerpackG: ZSVR veröffentlicht neuen Katalog

Nun sind 37 Produktgruppen mit 506 Einzelprodukten enthalten. 

Den Katalog finden Sie unter www.verpackungsregister.org. (DIHK)

 

Verpackungsregister LUCID: ZSVR zählt über 420.000 Registrierungen

Die steigenden Zahlen hängen mit der Novelle des Verpackungsgesetzes zusammen. Ab dem 1. Juli haben sich sämtliche Hersteller im Sinne des VerpackG  in das Register einzutragen. 

So haben etwa die Onlinehändler ab Juli eine Registrierung nachzuweisen, um weiterhin auf Marktplätzen und über Fulfillment-Dienstleister ihre Produkte verkaufen zu können. Gleiches gilt für die Systembeteiligung bei einem Dualen System. In der Vergangenheit gab es insbesondere bei Anbietern aus Nicht-EU-Staaten Defizite. Nun sind bereits 114.000 Unternehmen aus China bei der Zentralen Stelle registriert. (DIHK)

 

Rückgabe von Elektroaltgeräten im Lebensmittelhandel startete am 1. Juli

Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen danach kostenlos zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflicht ist auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Die Regelung soll die Sammelquote erhöhen. 

Für größere Geräte, über die Kantenlänge von 25 cm hinaus, gilt die Rücknahmepflicht nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. 

Die Händler haben über ihre Rücknahmestellen mittels gut sichtbarer Hinweisschilder zu informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein. Die Pflicht gilt zudem auch für den Onlinehandel.

Durch diese zusätzlichen Rückgabestellen soll die Sammel- und Recyclingquote bei den Elektroaltgeräten verbessert werden. Deutschland hat in der Vergangenheit die EU-Sammelquote von 65 Prozent verfehlt - 2019 lag sie bei 44,3 Prozent. (DIHK)

 

PV-Freiflächenausschreibung erstmals unterzeichnet

Und dies dann auch gleich deutlich: Von 1.126 MW konnten nur 696 vergeben werden. Die Bundesnetzagentur vermutet, dass das um fast 100 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ausschreibungsvolumen dazu geführt hat.

Daneben könnten laut Behörde auch die fehlende Verfügbarkeit von Modulen und schwierig zu kalkulierende Preise eine Rolle gespielt haben.

Wie bei unterzeichneten Ausschreibungen nicht anders zu erwarten, stieg der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagspreis gegenüber der Vorauktion von 5,19 auf 5,51 ct/kWh. Die Spannweite der Zuschläge reichte von 4,87 bis 5,69 Cent. Sechs Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.

Es wird interessant sein, ob auch die kommende Ausschreibung im November unterzeichnet sein wird. Für diesen Termin steht aber die beihilferechtliche Genehmigung der EU noch aus.

Weitere Informationen erhalten Sie www.bundesnetzagentur.de. (DIHK-BO)

 

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat

esetz insbesondere um folgende Bestimmungen ergänzt:
  • In § 45b BNatSchG sind nun bundeseinheitliche Standards für die Signifikanzprüfung festgelegt. Zudem ist nun der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend, gelten. Damit wird ein Abwägungsvorrang geschaffen.
  • Die Bestimmungen bezüglich der Genehmigung von Repoweringanlagen sind mit § 45c BNatSchG ergänzt worden. Die Auswirkungen der zu ersetzenden Bestandsanlage als Vorbelastung findet nun stärkere Berücksichtigung. Dazu zählen Kriterien wie Höhe oder Rotorfläche, aber auch planungsrechtliche Aspekte, wie Konzentrationszonen sowie, ob zum Zeitpunkt der Genehmigung, Belange des Artenschutzes geprüft wurden. Im Rahmen einer Regelvermutung gilt die Signifikanzschwelle dann nicht als überschritten, wenn die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Neuanlage geringer oder gleich sind, als die der Bestandsanlage.

Die Beschlüsse finden Sie unter www.bundesrat.de, alle Drucksachen finden Sie hier. (DIHK)

 

Factsheet zu Cross-Border PPAs

In Deutschland werden Green PPAs für Unternehmen und Eigentümer von Erneuerbaren-Stromerzeugungsanlagen immer wichtiger, um eine Stromversorgung mit grünem Strom zu garantieren.

Deutsche Großstromverbraucher, die sich für Green PPAs interessieren, stoßen über kurz oder lang auf Cross-Border PPAs, d. h. Stromerzeuger und -Verbraucher befinden sich in unterschiedlichen Ländern. Unser Fokus liegt hier auf dem innereuropäischen Strommarkt.

Mit Hilfe eines Cross-Border PPAs kann ein deutscher Verbraucher auch mit Erneuerbaren-Stromerzeugungsanlagen außerhalb Deutschlands einen Vertrag abschließen. Ob und in welcher Form ein Cross-Border PPA zu den eigenen Geschäftszielen passt, hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab. Um Stromabnehmer bei dieser Entscheidung zu unterstützen, veröffentlicht die Marktoffensive Erneuerbare Energien ein Cross-Border Factsheet, das die wichtigsten Formen von Cross-Border PPAs und ihre Vor- sowie Nachteile aufzeigt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.marktoffensive-ee.de

 

CBAM - Herausforderungen für Deutschland: Zusammenfassung einer Studie des UBA

Hauptziel dieser klimapolitischen Maßnahme ist die Vermeidung der Verlagerung von CO₂-Emissionen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht einen dezentralen Ansatz bei der Verwaltung der Umsetzung des CBAM vor. Die größte Herausforderung hierbei liegt in der Verteilung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf ein effektives CBAM-Instrument und ein verlässliches System für Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung.

Explizite Herausforderungen für Deutschland

Die Autoren der Studie betonen die Wichtigkeit, zentrale und dezentrale Elemente der Verwaltung so auszubalancieren, dass bestehende Kapazitäten genutzt werden und gleichzeitig ein effizienter, harmonisierter Prozess geschaffen wird. Folgender Aufwand ist zu erwarten:

Höherer Ressourcenbedarf im Rahmen des vorgeschlagenen dezentralisierten Ansatzes und höhere Anforderungen an die zuständigen nationalen Behörden:

  • Genehmigung von etwa 1.000 CBAM-Meldungen pro Jahr (erfordert 50 Vollzeitstellen).
  • Behandlung von Streitigkeiten, die von Anmeldern während des Einhaltungsprozess (erfordert 7.5 Vollzeitstellen).
  • Wartung der IT-Infrastruktur, einschließlich Führung von Registern und Verarbeitung und Aufzeichnung von Transaktionen von CBAM-Zertifikaten (erfordert 18 Vollzeitstellen).

Der CBAM sollte so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden, um insbesondere KMUs den Weg nicht zu erschweren. 

Überprüfungsprozess der CBAM-Kennung:

  • Zuständige Behörde muss in der Lage sein, die in einem Produkt enthaltenen Emissionen zu prüfen, wobei ein einheitliches Vorgehen die Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen würde.

"Monitoring, Verifying & Reviewing" (MVR) in Anlagen außerhalb der EU:

  • Im Rahmen von CBAM sind keine Monitoring Pläne vorgesehen, dabei könnte eine verlässliche Grundlage für die Überprüfung und Durchsetzung des CBAM fehlen.

Neben diesen kritischen Folgekosten verweist die Studie auf einen Bedarf an Harmonisierung und Potenzial für weiter Zentralisierung insbesondere bei diesem Punkt:

  • Die Zuständigkeit für Sanktionen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht liegt bei den Mitgliedstaaten (Einhaltung der Methoden zur Berechnung der Emissionen).

Vor diesem Hintergrund ist der Zeitplan für die Umsetzung des CBAM sehr ambitioniert (Januar 2023):

  • Wenig Zeit für die zuständigen Behörden, Deklaranten, Anlagenbetreiber und Prüfer, um sich mit den Vorschriften vertraut zu machen, Kapazitäten aufzubauen und Schulungen anzubieten. 

    (DIHK-BE)
 

Aktuelles aus Europa und der Welt

EU-Energieministerinnen und -minister einigen sich zu Gasreduktionsplan

Den Beratungen des außerordentlichen Energieministerrats lag das am 20.07.2022 von der EU-Kommission vorgestellte Paket „Save gas for a safe winter“ zugrunde. Die politische Einigung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten zunächst freiwillig ihre Gasnachfrage um 15 Prozent reduzieren. Sollten die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene eine Alarmstufe ausrufen, soll diese Reduktion der Gasnachfrage gesetzlich verpflichtend werden.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Die heutige Einigung ist ein starkes Signal an Putins Russland: Europa lässt sich nicht spalten und nicht erpressen. Putins Versuch, uns zu verunsichern, setzen wir europäische Solidarität und Geschlossenheit entgegen. Das ist von enormer Bedeutung. Und wir treffen Vorsorge, damit wir durch den Winter kommen. Die heute geeinten 15 Prozent sind dafür schon mal ein wichtiger Schritt. Natürlich sind alle Mitgliedstaaten jetzt aufgefordert, das Ziel mit konkreten Maßnahmen zu unterfüttern, damit der Gasverbrauch sinkt und wir so auch Putins Spiel durchkreuzen.“

Habeck betonte weiter: „Vieles von dem, was im EU-Paket an Einsparmaßnahmen vorgeschlagen wird, haben wir in Deutschland in den letzten Wochen und Monaten schon auf den Weg gebracht. Die heutige Einigung aus Brüssel ist damit auch Rückenwind für uns. Wir werden diese Maßnahmen weiter Schritt für Schritt konsequent umsetzen. Wir haben in Deutschland im Juni eine umfassende Energiewechsel-Kampagne gestartet, eingebettet in ein breites Bündnis von Verbänden aus Zivilgesellschaft, Städten und Kommunen, Wirtschaft, Handwerk und Verbraucherschutz. Viele wollen ihren Beitrag zum Energiesparen leisten. Davor habe ich großen Respekt und dafür danke ich. Dazu haben wir zahlreiche politische Maßnahmen scharf gestellt. So wird zum Ende des Sommers ein Gas-Auktionsmodell für die Industrie an den Start gehen, das Anreize setzt. Zur Gasreduktion im Stromsektor werden wir – so schmerzhaft es aus Klimaschutzgründen auch ist - für eine Übergangszeit wieder verstärkt Kohle verstromen. Auch die bestehenden Anlagen der erneuerbaren Energien sollen einen stärkeren Beitrag leisten, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen, vor allem bei der Biogaserzeugung“, sagte der Minister. Er verwies auf das Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022, das noch weitere Maßnahmen für Energieeinsparungen bei Unternehmen, im Wohnbereich und in öffentlichen Gebäuden enthält. „Wir arbeiten seit Monaten an der Vorsorge und ergänzen, wenn die Lage es erfordert“, sagte der Bundesminister. Er betonte: „Neben der Energieeinsparung und dem Ausbau einer LNG-Infrastruktur ist aber schließlich das A und O für mehr Energiesicherheit der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien. Nur so können wir uns unabhängig von fossilen Importen machen.“

Vor dem außerordentlichen Energierat fand ein Frühstückstreffen des Pentalateralen Energieforums statt, bei dem es um die Gasversorgungssicherheit ging. Das Pentalaterale Energieforum ist eine Regionalkooperation der Länder Österreich, Belgien, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Niederlande. Es besteht seit 2015. Die Länder des Pentalateralen Energieforums arbeiten auf freiwilliger Basis zusammen mit dem gemeinsamen Ziel, die Strommärkte der Region stärker miteinander zu verbinden. (Auszug aus PM des BMWK vom 26.07.2022)

 

G7-Staaten beschließen Klimaclub zum Ende des Jahres

Er soll 3 Säulen haben: die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, die Dekarbonisierung von Industriezweigen und internationale Klimaschutzpartnerschaften. Der DIHK hatte im Vorfeld des Gipfels gefordert, einen Klimaclub mit ehrgeizigen Zielen zu gründen, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Dahinter bleiben die Beschlüsse zurück (G7-Erklärung im Anhang). 

Wir werden die weitere Entwicklung deshalb kritisch beobachten. Siehe auch Klimaclub "eine gute Nachricht für die deutsche Wirtschaft" (dihk.de).

Jedes G7-Mitglied soll Ministerinnen oder Minister benennen, die über die nächsten Schritte zur Gründung des Klimaclubs bis Ende 2022 Bericht erstatten. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Internationale Währungsfonds (IWF), die Internationale Energieagentur (IEA) und die Welthandelsorganisation (WTO) sollen den Klimaclub unterstützen. (DIHK-UB)

 

Normen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge: EU-Mitgliedstaaten positionieren sich

 
      Im Ergebnis sieht diese vor, dass entsprechende Fahrzeuge in der EU ab 2035 nur noch bei deren        Emissionsfreiheit zugelassen werden könnten.

Der Rat schließt sich im Grundsatz dem Ziel an, ab dem Jahr 2035 eine Verringerung der Emissionen von neuen PKW und leichten Nutzfahrzeugen um 100 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 zu erreichen. Eine gewisse Einbeziehung emissionsfreier beziehungsweise synthetischer Kraftstoffe (“E-Fuels“) soll demnach von der EU-Kommission geprüft werden.  

Das Legislativverfahren geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 14. Juli 2021 als Teil des so genannten “Fit-for-55“-Pakets zurück und unterfällt dem übergeordneten Ziel der EU, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Vor Kurzem hatte bereits das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zu den CO2-Normen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet und sich darin für ein Zulassungsende für Verbrennungsmotoren der bezüglichen Fahrzeuge in der EU ab 2035 ausgesprochen.  

Entsprechende Vorgaben hätten mittelfristig Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen. Dies gilt etwa im Hinblick auf die Fahrzeugproduktion oder die Gestaltung des Fuhrparks. Im weiteren Verfahren kommt es nun zu den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament zur Findung einer finalen Fassung.

Die Mitteilung des Rats finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

“Deforestation Law“: Umweltrat positioniert sich

Inhaltlich geht die Position des Rats zum Teil über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus. So streben die EU-Mitgliedstaaten eine Einbeziehung einiger so genannter Folgeprodukte wie Leder, Möbel oder Schokolade in das neue Gesetz an. Die Kommissionsinitiative schließt lediglich Soja, Kaffee, Palmöl, Rindfleisch, Holz und Kakao in den geplanten Rechtsrahmen ein.

Auf betroffene Unternehmen dürfte mit einem solchen Gesetz zum Entwaldungsschutz die Einführung einer spezifischen Sorgfaltspflicht (“Deforestation Due Diligence“) zukommen. Im Grundsatz sieht die Ratsposition allerdings eine Reduzierung des damit verbundenen bürokratischen Aufwands für Unternehmen vor, ferner wird die generelle Vermeidung von Doppelregulierung angestrebt. Für kleine Unternehmen soll es der Ratsposition gemäß darüber hinaus die Möglichkeit geben, sich bei der Vorbereitung von Sorgfaltspflichtserklärungen auf größere Unternehmen zu beziehen. Auch unterstützt die Position des Rats eine Anlehnung des genauen Umfangs der anzuwendenden Maßnahmen durch Unternehmen und Behörden an eine Risikobewertung des jeweiligen Ursprungslandes (geringes, mittleres oder hohes Risiko eines Landes innerhalb oder außerhalb der EU in Bezug auf Entwaldung).

Im nächsten Schritt muss nun das EU-Parlament seine Position verabschieden, ehe die Trilog-Verhandlungen um eine finale Verordnungsfassung beginnen können.

Die Mitteilung des Rats finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

EU-Energierat einigt sich auf Positionen zu Erneuerbaren und Energieeffizienz

Damit ist der Weg zu Verhandlungen mit dem Parlament geebnet. Einige davon sollen bereits in den nächsten Wochen starten. Außerdem wurde die Verordnung zur Gasspeicherung final angenommen.

Der Energierat hat sich in der EED auf das Ziel von neun Prozent Energiereduktion bis 2030 im Vergleich zu 2020 geeinigt, das bedeutet verbindlich 36 % weniger Endenergieverbrauch. Freiwillig bleiben jedoch Einsparungen beim Primärenergieverbrauch, was Unternehmen mehr Flexibilität ermöglicht, beispielsweise bei der energieintensiven Produktion von Wasserstoff. Werden die nationalen Einsparziele nicht eingehalten, kann die Kommission zu Nachbesserungen auffordern.

Weiterhin wurde sich auf den Ausbau von 40 % erneuerbarer Energien (EE) in der RED geeinigt. Für das indikative Ziel der Industrie bedeutet das demnach eine durchschnittliche Steigerung der Nutzung von EE von 1,1 % pro Jahr. Außerdem soll der von Unternehmen verwendete Wasserstoff bis 2035 zu mindestens 50 % aus grünem Strom produziert worden sein. Das würde den Betrieben fünf Jahre mehr Zeit geben als von der Kommission vorgeschlagen. Um die EE-Ausbauziele für den europäischen Wirtschaftsraum zu erreichen, sollen sog. „go-to-areas“ die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen, wie von der Kommission in ihrem REPowerEU Plan vorgeschlagen. Die von der Kommission geforderten höheren Ziele bei der Energieeffizienz und dem EE-Ausbau wurden vom Rat jedoch negligiert.

Im weiteren Verlauf muss sich noch das Parlament zu den beiden Richtlinien positionieren, bevor der Trilog beginnen kann. Anders ist dies bei der Gasspeicher-Verordnung. Das Verfahren hierzu wurde mit der Annahme durch den Rat abgeschlossen und tritt in Kürze nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Diese verpflichtet die EU-Staaten bis zum 1. November 2022 ihre Gasspeicher zu mindestens 80 % zu füllen. Damit soll die Gasversorgungssicherheit für Haushalte und Unternehmen in der EU gesichert werden. (DIHK-JM)

 

EU-Taxonomie: Parlament stuft Gas- und Atomenergie als nachhaltig ein

Die Taxonomie gilt als Klassifikationssystem, um Investitionen aus dem Privatsektor in nachhaltige Wirtschaftsprojekte zu delegieren. Unternehmen sind teilweise von den Investitionsentscheidungen der Anleger abhängig, um die Finanzierungskosten bestimmter Projekte tragen zu können. Allerdings ist die Aufnahme der Atomenergie- und Erdgasaktivitäten in die Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten nur vorübergehend. Zudem unterliegen diese bestimmten Bedingungen und Transparenzpflichten.

Der somit angenommene Vorschlag der Kommission muss noch vom Rat bestätigt werden, was als wahrscheinlich gilt. Jedoch kündigte Österreich bereits eine Klage gegen die Entscheidung an.  

Die offizielle Pressemitteilung des Parlaments finden Sie hier. (DIHK-JM)

 

Erzeugungskriterien für grünen Wasserstoff im Verkehrssektor anpassen

Die Kriterien für "grünen" Wasserstoff werden zunächst für den Verkehrssektor definiert

Wie genau ist "erneuerbarer Wasserstoff" definiert? Zu dieser für den Markthochlauf sehr bedeutsamen Frage hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) allerdings noch Verbesserungspotenzial birgt.

Das "Fit for 55"-Paket der EU-Kommission von Mitte 2021 enthält unter anderem den Legislativvorschlag zur Überarbeitung der aktuellen Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Darin ist auch vorgesehen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien in der EU ebenfalls für den Verkehrssektor gefördert wird. Insbesondere die Nutzung von Kraftstoffen "nicht biogenen" Ursprungs, also vornehmlich Wasserstoff (H2) und seine Folgeprodukte, soll vorangebracht werden.

In einer delegierten Verordnung, die aktuell von der Kommission bearbeitet wird, werden die Kriterien für die Produktion solcher erneuerbaren Kraftstoffe für den Verkehr definiert. Dabei ist zu erwarten, dass diese Definitionen auch auf andere Sektoren übertragen werden.

Das Thema hat für die deutsche Wirtschaft eine große Bedeutung, denn ein schneller Hochlauf des Wasserstoffmarktes ist für das Erreichen der Klimaziele besonders wichtig. Vor allem für die Industrie wird die Versorgung etwa mit Grünstrom, CO2-neutralem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten zu einer entscheidenden Standortfrage.

90-Prozent-Quote für Grünstrom nicht realistisch

In ihrem Rechtsaktsentwurf hat die EU-Kommission für die H2-Erzeugung mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) allerdings strenge Vorgaben formuliert. Wird der benötigte Grünstrom aus dem allgemeinen Stromnetz entnommen, soll dieses in der entsprechenden Gebotszone einen Anteil von mindestens 90 Prozent EE-Strom aufweisen. Gleichzeitig soll die Produktionsdauer eine mit einem bestimmten Schlüssel errechnete Höchststundenzahl nicht überschreiten dürfen. Dies soll verhindern, dass die H2-Erzeugung zulasten der EE-Quote für andere Anwendungen geht.

Die Anforderung der 90-Prozent-Quote liegt nach Einschätzung des DIHK für die meisten EU-Staaten auch perspektivisch in weiter Ferne. Er plädiert deshalb dafür, sie zunächst abzusenken und dann über ein Stufenmodell schrittweise zu steigern. Alternativ wäre es aus Sicht der Wirtschaft ausreichend, nur das Kriterium zur Volllast-Stundenzahl anzuwenden.

Zeitliche Bilanzierung entspannen

Außerdem spricht sich der DIHK für eine Aufweichung des Zeitkriteriums aus. Während die EU-Kommission einen Nachweis vorsieht, dass der für die H2-Erzeugung eingesetzte EE-Strom in der gleichen Stunde produziert wurde, plädiert der DIHK für eine entspanntere zeitliche Bilanzierung, die etwa auf den Monat abstellt. So könnte auch in Flautephasen grüner Wasserstoff produziert werden. Das würde einerseits den Unternehmen Planungssicherheit in ihren Produktionsprozessen verschaffen, andererseits die Auslastung der Elektrolyseure verbessern – ein entscheidender Faktor für deren Wirtschaftlichkeit.

"Zusätzlichkeit" nicht auf Neuanlagen beschränken

Und: Um zu vermeiden, dass der Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft den EE-Anteil im Stromsektor insgesamt belastet, will die EU festschreiben, dass für die H2-Produktion nur "zusätzlicher" Ökostrom eingesetzt wird. Der DIHK unterstützt, dass grundsätzlich vor allem Neuanlagen dieses Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen. Er plädiert aber dafür, neben repowerten auch ausgeförderte Anlagen einzubeziehen. Andernfalls gingen Erzeugungskapazitäten verloren, die dringend für den Wasserstoffhochlauf benötigt werden.

Die Konsultation zum Rechtsakt ist bereits ausgelaufen. Nachdem die Kommission die finale Ausgestaltung des Textes veröffentlicht, wird dieser formal dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat vorgelegt. Beide Institutionen können ihre Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Ein Trilog, wie sonst in der europäischen Rechtslegung üblich, erfolgt bei delegierten Rechtsakten nicht.

Die komplette Stellungnahme gibt es hier zum Download. (DIHK-JM)

 

Wie ein europäischer Wasserstoffmarkt gelingen kann

Wo und wie soll künftig Wasserstoff fließen?

Die Pläne der EU zur Schaffung eines Wasserstoffmarktes sind aus Sicht der Unternehmen noch optimierbar. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich unter anderem für einen bilanziellen Handel aus.

Im Rahmen ihres "Fit for 55"-Klimaplans, der die CO2-Emissionen der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 absenken soll, hat die EU-Kommission im Dezember 2021 auch ein Gesetzgebungspaket zur Dekarbonisierung des Erdgasmarktes und zur Schaffung eines europäischen Wasserstoffmarktes vorgelegt.

Konkret zielen ihre Vorschläge zur Neufassung der Gasrichtlinie und der Erdgaszugangsverordnung darauf ab, die Einspeisung erneuerbarer und CO2-armer Gase in das existierende Erdgasnetz zu erleichtern sowie eine zusätzliche Infrastruktur und einen Markt für Wasserstoff voranzubringen. Zudem sollen die Netzplanung sektorübergreifender organisiert, die Rolle der Verbraucher gestärkt und die Gasversorgungssicherheit erhöht werden.

Der DIHK sieht dabei Ansatzpunkte für Verbesserungen.

Auch bilanziellen Handel mit Wasserstoff ermöglichen

So spricht er sich etwa für eine einheitliche Definition und die Zertifizierung von klimafreundlichem Wasserstoff (H2) aus, und er empfiehlt, in der H2-Marktanlaufphase ein Herkunftsnachweissystem zu nutzen, das einen bilanziellen Handel ermöglicht. So könnte die Mehrheit der Unternehmen, die noch nicht physisch an die entsprechende Infrastruktur angeschlossen sind, "virtuell" mit klimafreundlichem Wasserstoff versorgt werden – der Ausbau des Netzes könnte dann anschließend entsprechend der Nachfrage fortgesetzt werden.

Alternativ sollte zumindest das (von der Kommission präferierte) Massebilanzierungssystem so gestaltet werden, dass es den H2-Handel im gesamten europäischen Leitungsnetz ermöglicht – das dann regulatorisch als einheitliche Infrastruktur zu betrachten wäre.

Umrüstung unterstützen, Entflechtung mit Augenmaß

Als Triebfeder für den Einsatz klimafreundlichen Wasserstoffes sollte nach Auffassung des DIHK die CO2-Bepreisung dienen; und er plädiert dafür, Investitionen in die Umrüstung übergangsweise finanziell zu unterstützen.

Die Entflechtungsregeln für den Erdgasmarkt hätten sich grundsätzlich bewährt, heißt es in der Stellungnahme. Die Vorschläge der EU-Kommission, nach denen Produktion und Betrieb der Transportinfrastruktur getrennt werden sollen (Unbundling), gingen jedoch darüber hinaus und könnten zu einer kontraproduktiven Verlangsamung der Entwicklung der H2-Infrastruktur führen.

Im Gesetzgebungsverfahren wird nun in einem nächsten Schritt im Industrie- und Energieausschuss über einen finalen Bericht beraten, der dem Parlament wahrscheinlich bis Ende des Jahres zur Abstimmung vorgelegt wird.

Die komplette Stellungnahme gibt es hier zum Download. (DIHK-JM)

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick