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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 02 | 2019 Erscheinungsdatum: 17. April 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Bayerische Wasserwirtschaft goes international – Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Die Wasserwirtschaft in Bayern ist eine der erfolgreichsten Branchen in der Umweltwirtschaft. Bayernweit bieten 3.300 Unternehmen mit 29.000 Erwerbstätigen Lösungen zu den Themen Abwasserreinigung und -aufbereitung, Wasserinfrastruktur und Wasserschutz an. Mit einem Umsatzwachstum von 15 Prozent pro Jahr verzeichnet die Branche das höchste Wachstum der gesamten Umweltwirtschaft. Viele bayerische Unternehmen setzen dabei auf den Export und die Umsätze im Ausland verzeichnen hohe Wachstumsraten.

Auch bei vorhandenem Marktpotential ist der Weg ins Ausland jedoch nicht immer einfach. Netzwerke bieten daher Unterstützung, um auch in schwierigen Märkten Fuß zu fassen. Das German Water Partnership ist ein Netzwerk, das sich vor allem an kleine und mittlere private und öffentliche Unternehmen aus dem Wasserbereich richtet.

Unternehmen, Fachverbände und Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung haben sich in dem Netzwerk zusammengeschlossen, um die Innovationen des deutschen Wassersektors zu bündeln und die Wettbewerbsposition auf den internationalen Märkten zu stärken. Ziel ist es, den Teilnehmern wichtige Märkte zu öffnen und dort professionelle Geschäftskontakte anzubahnen. Unterstützt wird die Initiative von den fünf Bundesministerien für Umwelt, Forschung, Entwicklung, Wirtschaft sowie dem Auswärtigen Amt.

German Water Partnerhsip bietet neben Beratung auch Delegationsreisen zur Unterstützung Ihres Auslandgeschäfts.

Eine Studie zur Umweltwirtschaft in Bayern können Sie hier abrufen.

 

Veranstaltungsübersicht

Druckluft Spezialist IHK © DIHK

Praxistraining Druckluft-Spezialist (IHK) startet im Oktober 2019

Der Druckluft-Spezialist (IHK) kann betriebliche Druckluftanlagen von der Anwendung über die Verteilung bis hin zur Aufarbeitung und Erzeugung energetisch optimieren. Er erkennt Einsparpotenziale, errechnet die Wirtschaftlichkeit der Investitionen und  berät die Betriebsleitung.

Die Umsetzung der Potenziale in die Praxis spart Kosten, schützt Klima und Umwelt und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Zielgruppe

  • Betriebsleiter, Produktionsleiter
  • Energiebeauftragte / Umweltschutzbeauftragte / Energiemanager
  • Prozess-Ingenieure, Betriebstechniker
  • Instandhaltungsfachleute in KMUs
  • Verantwortliche für den Betrieb von Druckluftsystemen
  • Facility-Manager
  • Energieberater
  • Absolventen des Praxistrainings „EnergieManager (IHK) | European EnergyManager

Training in Nürnberg

Das nächste Training der IHK Nürnberg für Mittelfranken startet am 11. Oktober 2019.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Jetzt anmelden

  Links Ansprechpartner/in

Andreas Horneber (Tel: +49 911 1335 1204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de)

Ringvorlesung an der TH Nürnberg zum Thema Nachhaltigkeit

Nachhaltige Entwicklung erlaubt den Menschen die Befriedigung ihrer Bedürfnisse, ohne die Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu gefährden. Zur Umsetzung nachhaltiger Strategien müssen neben den politischen und ökonomischen Akteuren auch die Hochschulen aktiv beitragen. Sie vermitteln nachhaltigkeitsrelevante Kompetenzen und beziehen den Nachhaltigkeitsgedanken in die Forschung ein. Als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Gesellschaft arbeiten sie zudem mit vielen Akteuren zusammen, die vor Ort wichtig für die nachhaltige Entwicklung sind.

Nachhaltigkeit als die Verknüpfung sozialer, ökologischer und ökonomischer Ziele vollzieht sich im Wesentlichen lokal und regional. So werden zentrale Themen wie die Energiewende von den regionalen Energieversorgern umgesetzt; im städtischen Raum werden für die Bürgerinnen und Bürger nicht erst seit der Diskussion um Fahrverbote Gesundheits- und Umweltschutz sowie nachhaltige soziale Strukturen erlebbar. Die vor Ort ansässigen

Unternehmen suchen gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach tragfähigen Geschäftsmodellen. Die Metropolregion ist der noch überschaubare Raum, in dem die Schritte zur Nachhaltigkeit gegangen werden.

In der Ringvorlesung „Nachhaltige Ideen – gelebte Projekte“ sollen Gestalterinnen und Gestalter nachhaltiger Entwicklung zu Wort kommen. Sie werden anhand konkreter Beispiele die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung in der Praxis verdeutlichen, um die Möglichkeiten aber auch die Hindernisse auf dem Weg zu einem Mehr an Nachhaltigkeit herauszustellen. Sie wollen damit zeigen, dass Nachhaltigkeit der Menschen bedarf, die sie umsetzen.

Auf dieser Grundlage soll die Ringvorlesung ein Forum bieten, um miteinander über Nachhaltigkeit ins Gespräch zu kommen.

  Links

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Start des BMWi-Wettbewerbsprogramms Energieeffizienz

Der Wettbewerb bietet Unternehmen eine Förderung ihrer investiven Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bis zu maximal 50 Prozent und adressiert insbesondere Projekte mit relativ hohen energiebezogenen Investitionskosten, die für eine wirtschaftliche Umsetzung eine höhere Förderung benötigen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie ihren Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden. Der Wettbewerb ist technologieoffen und Anträge können z. B. für unternehmensindividuelle Maßnahmen, die zur energetischen Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (u. a. Abwärmenutzung) beitragen als auch die Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien, Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software gestellt werden. Das zentrale Kriterium für die Förderentscheidung im Wettbewerb ist die Fördereffizienz: Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter Tonne CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.
Unternehmen können mehrere Effizienzmaßnahmen in einem Förderantrag beantragen und kontinuierlich ihre Anträge beim Wettbewerb stellen. Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen. Die erste Wettbewerbsrunde startet am 15. April 2019.

In kostenlosen ca. einstündigen Online-Tutorials erhalten Sie detaillierte Informationen zum BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wettbewerb-energieeffizienz.de.

 

EMAS-Jahresbericht 2018

Ende 2018 waren im deutschen EMAS-Register 1.188 Organisationen mit 2.226 Standorten eingetragen. Davon befinden sich 2.167 Standorte in Deutschland, hinzu kommen ausländische Standorte deutscher Organisationen. Im Vorjahr waren noch 1.244 Organisationen mit 2.233 Standorten eingetragen.  

Eine besondere Herausforderung für die beteiligten Unternehmen und anderen Organisationen war in 2018 das Ende der Übergangsfristen zur Übernahme der Anforderungen der ISO 14001:2015. Auch dank des Engagements der EMAS-Registrierungsstellen bei den IHKs hat sich die Umstellung nur begrenzt auf die Registrierungszahlen ausgewirkt.

Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Zahlen der EMAS-registrierten Standorte in Deutschland bis 2030 auf 5.000 zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind nach Einschätzung des DIHK deutliche Impulse erforderlich. Dies kann durch eine weitgehendere Anerkennung von EMAS zur Erfüllung umwelt- und energierechtlicher Verpflichtungen und Berichtspflichten erfolgen. Zugleich sollten Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere KMU den Einstieg in EMAS zu erleichtern. 

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

Erneuerbare Energien: Deutschland nähert sich EE-Ziel 2020

Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch stieg von 36 auf 37,8 Prozent. Vor allem die Erzeugung aus Photovoltaik (+17 Prozent) konnte dabei deutlich zulegen. Insgesamt lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um 4 Prozent über dem Vorjahreswert und erreichte 225,7 TWh. Dies ist ein Plus von knapp 10 TWh gegenüber dem Vorjahr. Die Windenergie bleibt mit einem Anteil von rund 50 Prozent mit Abstand die größte Quelle.

Im Wärmebereich erreichten erneuerbare Energien einen Anteil von 13, 9 Prozent nach 13,4 Prozent im Jahr 2017. Während die Nutzung von Biomasse zurückging, gab es einen Anstieg bei Solarthermie und Wärmepumpen. Wie im Vorjahr wurden rund 171 TWh erneuerbar erzeugt. Da der Wärmeverbrauch aufgrund der milden Witterung aber deutlich sank (-3,5 Prozent), konnten die erneuerbaren Energien ihren Anteil steigern.

Im Verkehr gab es ebenfalls einen Zuwachs: Der Anteil von Biokraftstoffen und erneuerbarem Strom stieg von 5,2 auf 5,6 Prozent. Erneuerbare Energien stellten 36 TWh bereit. Der Stromverbrauch der Elektrofahrzeuge liegt mit 200 GWh trotz deutlichen Wachstums weiterhin auf niedrigem Niveau. Zum Vergleich: Im Schienenverkehr werden über 11 TWh Strom verbraucht.

Der Einsatz erneuerbarer Energien vermeidet in Deutschland 184 Mio. Tonnen CO2. Davon entfallen 140 Mio. Tonnen auf den Stromsektor.

Weitere Zahlen und Fakten finden Sie unter www.umweltbundesamt.de.

 

Energieintensive Branchen verzeichnen sinkenden Kapitalstock

Die Metall-, Glas-, Papier- und Chemiebranchen zählen in Deutschland zu den besonders energieintensiven Industrien. Sie stehen meistens am Anfang der Wertschöpfungskette und spielen eine Schlüsselrolle in der deutschen Wirtschaft. Insgesamt stellen sie 800.000 Arbeitsplätze hierzulande zur Verfügung. Auch wenn die Energiestückkosten aufgrund rückläufiger bzw. niedriger Preise für Energierohstoffe im Analysezeitraum bis 2016 zuletzt sanken, sind laut IW die tatsächlichen und möglichen spezifischen Mehrkosten jedoch weiterhin bedeutsam. Dies gilt umso mehr, da die Beschaffungskosten für Strom seit 2017 deutlich angestiegen sind und voraussichtlich weiter ansteigen werden. Zudem werden Ausgleichsregelungen nur auf Zeit gewährt und bilden daher in vielen Fällen keine verlässliche Basis für Investitionsentscheidungen.

Der Kapitalstock misst sich am jahresdurchschnittlichen Bruttoanlagevermögen und gilt als wichtiger Indikator für die Entwicklung der Produktionspotenziale. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht verschiedene Gründe für dessen allgemeinen Rückgang. Neben den Stromkosten sowie den Unsicherheiten bei Ausgleichsregelungen sehen sich die Unternehmen mit möglichen Marktverzerrungen und einer Verschiebung der Marktdynamik in Richtung Asien konfrontiert. Aus DIHK-Sicht werden weitere Herausforderungen wie der geplante Kohleausstieg die Situation auf absehbare Zeit verschärfen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Vorschläge der Kommission  Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung umzusetzen, sodass energieintensive Industrien dauerhaft von steigenden Stromkosten entlastet werden. Auch das IW stellt fest, dass die relevanten Standortbedingungen nicht durch energie- und klimapolitisch motivierte Belastungen weiter verschlechtert werden dürfen.

Weitere Informationen können Sie unter www.iwkoeln.de entnehmen.

 

Deutscher Nachhaltigkeitspreis: Wettbewerb beginnt

Der Wettbewerb für Unternehmen ermittelt die nachhaltigsten Unternehmen Deutschlands und würdigt Vorreiter, die neue Wege gehen: mit innovativen Produkten und Dienstleistungen, hohen, ökologischen Standards in der Produktion oder einer besonderen sozialen Verantwortung in ihrer Wertschöpfungskette. Er steht Unternehmen aller Größen und Branchen offen, die sich erfolgreich einem nachhaltigen Wirtschaften verpflichten. Ausgezeichnet werden Unternehmen in drei Größenklassen: kleine, mittlere und große Unternehmen.

In der Bewerbungsphase vom 18. Februar bis zum 18. April 2019 erhebt ein elektronischer Fragebogen die Nachhaltigkeitsexzellenz von Unternehmen in drei Größenkategorien. Teilnehmer haben in diesem Jahr zudem die Chance, den neuen Sonderpreis Digitalisierung zu gewinnen. Die neue Auszeichnung prämiert Unternehmen und Startups, die mit digitalen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen erfolgreich Nachhaltigkeitsherausforderungen begegnen.

Über die Finalisten und Sieger der Wettbewerbe entscheidet eine unabhängige Expertenjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Günther Bachmann, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Das von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e. V. berufene Gremium bringt Perspektiven aus Wirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und Politik in den Entscheidungsprozess ein.

Teilnahme und weitere Informationen unter www.nachhaltigkeitspreis.de.

 

Martkstammdatenregister - Registrierungspflicht für Notstromaggregate?

Der DIHK hat dazu mit der Bundesnetzagentur noch einmal Rücksprache gehalten. Notstromaggregate müssen nur dann registriert werden, wenn sie ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb gefahren werden (können). Anderslautende Aussagen entsprechen daher nicht den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Freiwillige Meldungen sind möglich.

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Bundeswirtschaftsminister stellt Nationale Industriestrategie 2030 vor

Der Wirtschaftsminister spricht sich in seinem Papier u.a. dafür aus, den Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung von aktuell 23 auf 25 Prozent zu erhöhen und betont den Ausbau vorhandener industriellen Stärken verbunden mit einem Aufholprozess in den Bereichen, in denen Wettbewerber besser aufgestellt sind, etwa bei KI oder Biotechnologie. Handlungsbedarf sieht er zudem in den Bereichen Unternehmenssteuern, Energiepreise und Sozialabgaben. Weiterhin setzt er sich für die Stärkung des industriellen Mittelstandes ein und würdigt die Bedeutung nationaler Champions. Um diese Ziele zu erreichen, ist zwar privatwirtschaftliches Engagement gefragt, aber auch Verbesserungen in den Rahmenbedingungen. In Ausnahmefällen sollte aus Sicht des Ministers auch staatliches Handeln  in Betracht gezogen werden, wie z.B. die Schaffung einer nationalen Beteiligungsfazilität, die einer staatliche Beteiligung für einen befristeten Zeitraum an Unternehmen ermöglicht.

Aus Sicht des DIHK ist das Engagement des Bundeswirtschaftsministers, den Industriestandort Deutschland zu stärken, ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, gerade mit Blick auf die globalen Unsicherheiten und die Herausforderungen durch die Digitalisierung. Von daher ist es richtig, dass die Strategie auf bezahlbare Energie, ein wettbewerbsfähiges Steuersystem und eine steuerliche Forschungsförderung abzielt. Der Fokus sollte aber auch noch auf andere Standortfaktoren gelegt werden, wie eine leistungsfähige digitale Infrastruktur und den Bürokratieabbau. In erster Linie ist es die Aufgabe des Staates, für funktionierende Rahmenbedingungen zu sorgen, von denen alle Unternehmen profitieren und nicht nur ausgewählte Wirtschaftszweige. 

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Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) geht in die nächste Runde

Die Vorhaben sind im Einzelnen:

  • Klimaschutz-Coaching von Unternehmen
  • Klimaschutz mit System (EMAS)
  • Qualifizierung Betriebliches Mobilitätsmanagement
  • Mobilitäts- Testwochen
  • Qualifizierung von Auszubildenden zu Energie-Scouts
  • Webinare und Praxisleitfäden zu Themen aus dem Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz

Gerne steht Ihnen die MIE-Servicestelle im DIHK unter www.mittelstand-energiewende.de für weitere Rückfragen und Informationen zur Verfügung. 

 

Kabinett beschließt Klimaschutzbericht 2018

Das Bundeskabinett hat am 06.02.2019 den als Anlage beigefügten Klimaschutzbericht 2018 gebilligt.

Wie in den vergangenen Klimaschutzberichten bereits absehbar und analysiert, wird das politische Ziel, die C02-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 zu reduzieren, voraussichtlich um 8 Prozent -Punkte verfehlt.

Auf deren (übergeordnete) Ursachen wird diesmal nicht zusammenfassend eingegangen; die Gründe aus dem Klimaschutzbericht 2017 dürften wieder zur Zielverfehlung beigetragen haben: insbesondere Wachstum; Bevölkerungszunahme; niedrigere Öl/Gaspreise; Verkehrszuwächse.

Aus der aufgeführten sektoralen Emissionsentwicklung ist festzuhalten:

Energiewirtschaft: Mit 343 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und damit 38 Prozent an den Gesamtemissionen verursachte die Energiewirtschaft im Jahr 2016 die meisten Treibhausgasemissionen. Im Vergleich zu den Vorjahren sank dieser Anteil leicht. Die CO2-Emissionen stagnierten, sie machen weiterhin etwa 96 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen im Sektor Energiewirtschaft aus.

Der aktuelle Projektionsbericht 2017 weist im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des NAPE durch einen verminderten Endenergieverbrauch eine mögliche Absenkung der Emissionen in der Energiewirtschaft bis zum Jahr 2020 auf rund 286 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und damit eine zusätzliche Minderung gegenüber dem Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) in Höhe von rund 6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus.

Industrie: Wie bereits in den Vorjahren verursachte die Industrie – nach der Energiewirtschaft – die meisten Emissionen. Im Jahr 2016 blieben die Emissionen gegenüber dem Jahr 2015 mit rund 188 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und zirka 21 Prozent der Gesamtemissionen nahezu unverändert.

Einschließlich der Maßnahmen des NAPE und des Aktionsprogramms Klimaschutz weist der aktuelle Projektionsbericht im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario eine mögliche Reduktion der Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2020 auf rund 171 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und damit eine zusätzliche Minderung gegenüber dem MMS in Höhe von 2,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus. Die aktuellen Reformen des EU-ETS sind im Projektionsbericht 2017 noch nicht abgebildet, sehr wohl aber in der aktuellen Quantifizierung zu erkennen.

Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD): Der Sektor GHD hat, wenn lediglich die direkten Emissionen betrachtet werden, mit 39 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2016 nur einen vergleichsweise geringen Anteil in Höhe von zirka 4 Prozent an den deutschlandweiten Gesamtemissionen. Vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2016 gab es einen – vor allem witterungsbedingten – Anstieg um knapp 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dennoch kann der Sektor im Vergleich der Jahre 1990 und 2016 eine weit überdurchschnittliche Emissionsreduktion im Umfang von 50 Prozent vorweisen. Bisher wurden vor allem durch Energieeffizienzanforderungen an Gebäude deutliche Emissionsminderungen erreicht.

Bei ambitionierter Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des NAPE könnten die Treibhausgasemissionen im GHD-Bereich im Jahr 2020 gemäß aktuellem Projektionsbericht in beiden Szenarien (MMS und MWMS) bei etwa 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten liegen. Für die weitere Reduzierung ist die Erschließung der erheblichen technisch-wirtschaftlichen Potenziale im Nichtwohngebäudebestand ein Schlüsselfaktor.

Verkehr: Der nationale Verkehr hatte im Basisjahr 1990 mit 163 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten einen Anteil von 13,0 Prozent an den Treibhausgasemissionen. Der Anteil stieg bis auf 17,7 Prozent bzw. 185 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 1999 an und ging zwischenzeitlich bis zum Jahr 2009 zurück. Seit dem Jahr 2010 nehmen die Emissionen wieder kontinuierlich zu und haben im Jahr 2016 mit 166 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente das Niveau des Jahres 1990 wieder leicht überschritten. Der Anteil an den Gesamtemissionen hat sich auf 18,2 Prozent erhöht.

Im aktuellen Projektionsbericht wird eine Verringerung der Emissionen im Sektor Verkehr (ohne Emissionen aus internationalem Verkehr) im Jahr 2020 auf rund 157 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im MWMS für möglich gehalten. Aufgrund des tatsächlichen Anstiegs der Emissionen in den vergangenen Jahren und der aktuelleren Schätzung zur Minderungswirkung der Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 ist diese Projektion jedoch vorsichtig zu beurteilen.

Für die Bundesumweltministerin ist die bereits seit Jahren voraussehbare Zielverfehlung Anlass, ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Einhaltung der Klimaziele verbindlicher macht. „Der Bericht zeigt außerdem wie dringlich es ist, dass die Bundesregierung neue Klimaschutz-Maßnahmen ergreift. Für den Kohleausstieg liegt jetzt ein guter Plan auf dem Tisch, der nun mit einer zielgerichteten Energiewendepolitik verbunden werden muss. Der Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen muss schneller vorankommen. Zudem müssen jetzt gute Klimaschutzkonzepte vor allem für den Verkehr und den Gebäudebereich folgen.“

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

BNetzA plant Neudimensionierung der Ausschreibung für abschaltbare Lasten

Abschaltbare Lasten können nach der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLAV)  von den Übertragungsnetzbetreibern zur Netzstabilisierung und den Redispatch eingesetzt werden. Dabei wird zwischen sofort abschaltbaren Lasten (Bereitstellung unter 1 Sekunde) und schnell abschaltbaren Lasten (unter 15 Minuten) unterschieden. Genutzt werden dafür vor allem kurzfristig flexible Industrieprozesse. Mit der 2016 erfolgten Revision wurde die Mindestangebotsleistung auf inzwischen 5 MW abgesenkt. Die Zuteilung erfolgt über Ausschreibungen.

Die BNetzA beabsichtigt:

  1. Die Reduzierung der auszuschreibenden Abschaltleistung
    1. für SOL von 750 MW auf 500 MW und
    2. für SNL von 750 MW auf 250 MW 
  2. Die Einrichtung einer "flexiblen Deckelung" in Form einer sukzessiven Rücknahme der Deckelung. Je 100 MW mehr präqualifizierter SOL-Menge soll die die Ausschreibungsmenge der SOL um jeweils 50 MW angehoben werden
  3. Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Juli 2019

Hintergrund für die vorgesehenen Anpassungen ist, dass zum einen die bezuschlagten Ausschreibungsmengen bislang nicht im vollem Umfang auch tatsächlich abgerufen wurden und die Ausschreibungsmenge von insgesamt 1500 MW (SOL + SNL) nicht ausgeschöpft wurde. Damit besteht nach Einschätzung der BNetzA derzeit kein Wettbewerb auf Angebotsseite.

Dabei ist nach Auffassung des DIHK allerdings zu berücksichtigen, dass sich das Angebot abschaltbarer Lasten auch aufgrund der Länge der Präqualifikationsverfahren erst langsam entwickelt. Die geplanten Änderungen könnten der im Zuge der Energiewende erforderlichen Entwicklung und Nutzbarmachung flexibler (industrieller) Lasten entgegenstehen. Als Grundlagen der geplanten Festlegung verweist die BNetzA auf den Bericht der Übertragungsnetzbetreiber vom Juni 2018 und die im Juli 2018 erfolgte Anhörung. Damit sind zunächst nur die Erfahrungen und Entwicklungen innerhalb der ersten Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten AbLaV berücksichtigt. Umso wichtiger ist, dass im Rahmen der Konsultation die seither erfolgten Entwicklungen aufgenommen und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.   

Die Informationen zur geplanten Neudimensionierung von SOL und SNL und zur Konsultation sind unter folgendem Link auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht.

 

Klimaschutz: Treibausgasemissionen 2018 um 4,2 Prozent gegenüber 2017 gesunken

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Deutschland hat 2018 deutlich mehr Energie aus Wind und Sonne gewonnen und zugleich weniger Kohle, Öl und Gas verbrannt. Nach Jahren der Stagnation gehen die CO2-Emissionen endlich wieder zurück. Das liegt zum Teil an Witterungs- und anderen Sondereffekten. Aber es zeigt auch: Klimaschutzmaßnahmen wie Ökostromausbau, Kohleausstieg und Emissionshandel wirken. Wir brauchen allerdings mehr davon, nicht nur bei der Stromerzeugung, sondern auch beim Verkehr, beim Heizen oder bei der Landwirtschaft. Damit wir unsere Klimaziele bis 2030 sicher erreichen, habe ich den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes vorgelegt mit einem verbindlichen Fahrplan und klaren Verantwortlichkeiten. Dieses Gesetz muss in diesem Jahr beschlossen werden, ebenso wie Maßnahmenpakete in allen Bereichen, damit Deutschland wieder auf Zielkurs kommt.“

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts: „Die Zahlen zeigen, wie wichtig die erneuerbaren Energien für den Klimaschutz sind. Im Jahr 2018 haben die erneuerbaren Energien rund 184 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden. Den größten Beitrag mit knapp 75 Millionen Tonnen brachte die Windenergie. Umso wichtiger ist es, den Ausbau der Windkraft weiter voranzutreiben. Deshalb halten wir nichts von pauschalen Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten. Das brächte den Ausbau der Windenergie ins Stocken. Umwelt- und Gesundheitsfragen sollten jeweils vor Ort individuell geprüft werden.“

Von den insgesamt 41 Mio. Tonnen Minderung entfielen rund 14 Mio. Tonnen CO2 auf die Energiewirtschaft (4,5 Prozent Senkung). Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nahm 2018 zu, die aus sämtlichen fossilen Energieträgern ging zurück – unter anderem aufgrund der Stilllegung von Kraftwerken. Den deutlichsten Emissionsrückgang verzeichnete die Steinkohle. Ein Faktor ist hier der infolge der Reform des EU-Emissionshandels gestiegene CO2-Preis. Im Laufe des Jahres wurden Steinkohle-Kraftwerke mit rund 1,5 Gigawatt Leistung stillgelegt bzw. gingen in die Netzreserve. Ein weiterer Effekt war der Dürresommer 2018: Niedrige Wasserstände an den Flüssen führten zu geringeren Transportkapazitäten und damit zu höheren Steinkohlepreisen. Die Emissionen aus der Braunkohlenutzung sanken um etwa 3,6 Mio. Tonnen. Am 1. Oktober 2018 haben drei Kraftwerksblöcke (zwei in Niederaußem, einer in Jänschwalde) die Stromproduktion eingestellt und wurden in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Die Emissionen aus der Erdgasverbrennung gingen ebenfalls leicht zurück.

Ein mit rund 15 Mio. t CO2 (bzw. 10,9 Prozent) deutlicher Emissionsrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Bereich der Haushalte und Kleinverbraucher (=übrigen Feuerungsanlagen) zu verzeichnen. Besonders beim Heizöl ist der Absatz 2018 deutlich gesunken. Eine Erklärung dafür ist die milde Witterung und der damit verbundene geringere Brennstoffbedarf. Eine andere Ursache sind wiederum die infolge des Dürresommers niedrigen Wasserstände vieler Flüsse: In vielen Fällen konnten die Frachter die Flüsse nicht befahren, was zu Heizöl-Knappheit und höheren Preisen führte. Zahlreiche Kunden dürften daher den Heizölkauf auf das Jahr 2019 verschoben haben.

Im Verkehrsbereich sanken die Emissionen um rund 5 Mio. Tonnen bzw. 2,9 Prozent. Dieser Rückgang betrifft nicht nur Ottokraftstoffe, sondern erstmals seit vielen Jahren auch Dieselkraftstoff. Eine Erklärung könnten die höheren Preise für Benzin (+ 7 Prozent ggü. Vorjahr) und Diesel (+12 Prozent ggü. Vorjahr) sein.

In der Industrie sanken die Emissionen 2018 um rund 4 Mio. Tonnen (2,8 Prozent). Für den Maschinenbau und die pharmazeutische Industrie geht die Prognose von gestiegenen Emissionen aus, für die Stahlproduktion, die Chemieproduktion und die Automobilindustrie von sinkenden Emissionen.

In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgas-Emissionen um 4,1 Prozent. Die treibenden Größen sind abnehmende Tierzahlen (Rinder -2,9 Prozent, Schweine -4,1 Prozent). Der Mineraldüngereinsatz (-9,8 Prozent) ging in Folge der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen und klimatisch bedingt zurück. Auch die witterungsbedingten Ernteausfälle wirkten emissionsmindernd.

Auch im Abfallsektor sanken die Emissionen um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser anhaltende Rückgang geht maßgeblich auf die Entwicklung im Bereich der Abfalldeponierung zurück. Seit 2005 dürfen in Deutschland keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr deponiert werden, was sich neben Abfalltrennung und Recycling bei den Emissionen positiv bemerkbar macht.

     Zur Genauigkeit der Daten:

Die Ergebnisse sind erste Detailschätzungen, also eine mit entsprechenden Unsicherheiten verbundene Prognose. Sie leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2019 veröffentlichten detaillierten Treibhausgasemissionsberechnungen des Jahres 2017 ab. Zugrunde gelegt wurden von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen veröffentlichte erste Berechnungen zum Primärenergieverbrauch (PEV) für das Jahr 2018, amtliche Monatsstatistiken zum Energieverbrauch, vorläufigen Absatzzahlen der Mineralölstatistik des BAFA, Produktionsdaten von Industrieverbänden sowie zusätzliche Informationen (z.B. Gradtagzahlen). Durch diesen Berechnungsansatz ist die Genauigkeit dieser Schätzung zwangsläufig geringer als die der Detailberechnungen für die Vorjahre.

Es sei darauf hingewiesen, dass mit den veröffentlichten Schätzungen zum PEV für 2018 auch Veränderungen der PEV-Angaben für 2017 bekannt wurden. Diese können allerdings erst im Rahmen der nächsten detaillierten Berechnungen im Verlauf des Jahres berücksichtigt werden.

Die vollständigen offiziellen Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2018 veröffentlicht das Umweltbundesamt zum 15. Januar 2020 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.

Pressemitteilung des Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 02.04.2019

 

Klimaschutz-Unternehmen: Neue Homepage und Best-Practice-Broschüre veröffentlicht

Mit der neu gestalteten Website bieten die Klimaschutz-Unternehmen ihren Besuchern einen überarbeiteten Zugang zu den von und mit den Mitgliedsunternehmen erarbeiteten Lösungen. Mit nur wenigen Schritten erhalten die Nutzer einen Einblick in den betrieblichen Klimaschutz. In den fünf Kategorien Erneuerbare Energien, Mitarbeiterprojekte, Energie- und Ressourceneffizienz, Mobilität und Nachhaltigkeitsmanagement, berichten die Unternehmen von Erfolgsgeschichten und geben Tipps und Hinweise, wie man Energiesparen und Klimaschutz ganz praktisch im Unternehmen umsetzt. 

Antworten und Ideen gibt es auch in der neuen Best-Practice-Broschüre der Klimaschutz-Unternehmen, die unter dem Titel „Stellschrauben. Wie man den Klimawandel drehen kann“ veröffentlicht wird. Die Vorreiter-Unternehmen zeigen in 37 Beispielen, wie dies gelingen kann. Neben einem Interview mit DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer gibt die Publikation interessante Einblicke in die Aktivitäten der Klimaschutz-Unternehmen. Die Broschüre wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-Initiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

Klimaschutz-Unternehmen e. V. ist ein branchenübergreifendes Unternehmens-Netzwerk der deutschen Wirtschaft, welches sich mit innovativen Lösungen für das Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands einsetzt. Der Verein wurde auf Anregung des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gegründet. Die Klimaschutz-Unternehmen haben ihre Vorreiterrolle in einem anspruchsvollen Aufnahmeverfahren mit externer Prüfung belegt. Sie setzen sich mit innovativen Lösungen für das Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands ein.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Recycling Kontor stellt Betrieb des Dualen Systems RKD ein

Recycling Kontor, innovativer Komplett-Anbieter von rechtssicheren und nachhaltigen Entsorgungsdienstleistungen, stellt den Betrieb seines Dualen Systems RKD Recycling Kontor Dual zum Ende des 1. Quartals 2019 ein. Damit reagiert das Unternehmen auf die Verwerfungen im Markt der Dualen Systeme und setzt neue Schwerpunkte im Bereich Beratung und Digitalisierung.

Im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung weitet Recycling Kontor sein Angebot zur Entsorgung von Transportverpackungen aus und bietet Kunden aus Industrie und Handel Lösungen zur Gewerbeabfallverordnung, Digitalisierung sowie zur Steigerung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen an. Den Kunden anderer Dualer Systeme wird Recycling Kontor als neutraler und kompetenter Berater zur Verfügung stehen.

Dr. Florian Dühr, Geschäftsführer von RKD: „Die letzte Vertriebssaison und die erste Quartalsmeldung des neuen Jahres haben gezeigt, dass sich der Wettbewerb zwischen den Betreibern der Dualen Systeme zunehmend zu einem hoch spekulativen Preiskampf entwickelt. Der Markt wird künftig von Entsorgungskonzernen und den großen Lebensmitteleinzelhändlern dominiert. Auch die beabsichtigte Erhöhung der Sicherheitsleistungen lässt wenig Spielraum für mittelständische Anbieter.“

Die Verträge mit Industrie und Handel über die Beteiligung am Dualen System RKD werden bis Ende März erfüllt. Den RKD-Kunden wird eine Anschlusslösung angeboten, die einen reibungslosen und unbürokratischen Übergang zu einem anderen Dualen System sicherstellt. Zum 2. Quartal müssen die Kunden andere Duale Systeme zur Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten beauftragen.

Ebenso werden auch die Verträge mit der Entsorgungswirtschaft durch RKD bis Ende März erfüllt. Ab dem 2. Quartal 2019 werden die Entsorgungskosten dann auf die verbleibenden Dualen Systeme aufgeteilt. Durch den geregelten Ausstieg von RKD aus der Dualen Abfallwirtschaft wird es keine offenen Rechnungen auf Seiten der Kommunen und der Entsorgungswirtschaft geben.

Die zuständigen Behörden wurden über die Einstellung des Betriebs informiert. Sie haben bei Einstellung des Geschäftsbetriebes gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 Verpackungsgesetz nun die Genehmigung zum Betrieb des Dualen Systems RKD zu widerrufen.

Die RKD-Gesellschafterversammlung dankt dem langjährigen RKD-Geschäftsführer Dr. Florian Dühr für seine herausragenden Leistungen hinsichtlich des Aufbaus und der Etablierung der RKD als Duales System sowie für seine maßgeblichen Impulse zur Umstrukturierung. Dühr wird weiterhin die RKD führen und die neue Strategie zum Erfolg bringen.

Pressemitteilung vom 5. März 2019

 

Photovoltaik: Förderkosten ziehen deutlich an

Da vor allem die Modulpreise in den letzten zwei Jahren deutlich gefallen sind, hat die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens zu Mitnahmeeffekten geführt. Dazu beigetragen hat auch, dass das Kontingent an bayerischen Ackerflächen für das Gesamtjahr mittlerweile aufgebraucht ist. Von den 35 Geboten, die sich auf solche Flächen bezogen, konnten nur 9 vergeben werden. Interessant ist weiterhin, dass das Wettbewerbsniveau mit einer gut anderthalbfachen Überzeichnung akzeptabel war. Viele Bieter hatten offensichtlich darauf spekuliert, mit hohen Geboten dennoch zum Zuge zu kommen. Allerdings mussten auch 17 Gebote mit 192 MW wegen Formfehlern ausgeschlossen werden, was das Wettbewerbsniveau deutlich reduzierte. Eine weitere Erkenntnis: Die PV-Branche ist offensichtlich derzeit in der Lage, auch eine größere Nachfrage zu bedienen.

Die Spannweite der 121 bezuschlagten Gebote reichte von 3,9 bis 8,4 Cent/kWh. Die meisten Zuschläge gingen nach Bayern (41), Sachsen-Anhalt (18) und Brandenburg (15).

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Energiewendeindex 2019 des Weltwirtschaftsforums

Mit dem Index werden die Rahmenbedingungen und Leistungen für die Energiewende von 115 Staaten untersucht. Kriterien sind zum einen das energiewirtschaftliche Dreieck (Wirtschaft und Wachstum, Versorgungssicherheit und ökologische Nachhaltigkeit) und zum anderen die Rahmenbedingungen, um die Energiewende zu ermöglichen (Energiestruktur, Investitionen, Regulierung, politischer Rückhalt, Institutionen und Steuerung, Infrastruktur, Ausbildung und Teilhabe). Anders als in den Vorjahren hat sich der Index gegenüber 2018 nur wenig verbessert. Daraus schließen die Autoren, dass die Energiewende an Geschwindigkeit verliert.

Die drei ersten Plätze im Ranking der 115 Länder erreichen Schweden, die Schweiz und Norwegen. Deutschland erreicht den 17. Platz, einen Platz schlechter als im Vorjahr. Gute Bewertungen erhält Deutschland beispielweise bei der Qualität der Stromversorgung (Platz 1) und dem Zugang der Bevölkerung zu Elektrizität. Beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ist Deutschland nur Mittelmaß (Platz 55). Schlechte Bewertungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Strompreise. Im Vergleich der Strompreise für private Verbraucher belegt Deutschland Rang 87, beim Strompreis für Unternehmen sogar den drittletzten 113. Rang.

Der Bericht "Fostering Effective Energy Transition, 2019 edition" ist auf der Internetseite des World Economic Forum unter folgendem Link veröffentlicht.

Quelle: DIHK - Jakob Flechtner

 

EU-Parlament verabschiedet Reform des europäischen Strommarkts

Der reformierte Rechtsrahmen definiert die Spielregeln für den Strommarkt in Europa. Insbesondere geht es darum, die Preissignale zu stärken und allen Marktteilnehmern, auch stromverbrauchenden Unternehmen und Eigenerzeugern, faire Wettbewerbsbedingungen zu bieten. Neu sind strenge Regeln für die Einführung von Kapazitätsmechanismen. Insgesamt kann der neue EU-Rahmen dazu beitragen, die Energiewende kosteneffizienter umzusetzen. Deutschland muss jedoch den Netzausbau dringend vorantreiben, um eine Teilung des deutschen Strommarkts in mehrere Gebotszonen zu verhindern. 

Nach der Verabschiedung durch den Rat werden die Richtlinie und die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten in Kraft. 

Quelle: DIHK - Julian Schorpp

 

Luftqualitätsrichtlinie: EU-Kommission erhebt keine Einwände gegen Einschränkung von Fahrverboten

Die Bundesregierung plant, durch die Änderung des BImSchG Fahrverbote zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes in Städten bei einem Belastungswert von bis zu 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft in der Regel als unverhältnismäßiges Mittel zu erklären. Außerdem sollen neuere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6/VI oder solche mit Hardware-Nachrüstung von Fahrverboten generell ausgenommen werden.

Interpretationen, wonach eine solche Regelung eine Ausnahme von den geltenden Grenzwerten bedeute, bezeichnete die EU-Kommission in ihrer Mitteilung als falsch. Wie die Mitgliedstaaten der EU die geltenden Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie letztlich einhielten, sei diesen jedoch frei überlassen, so die EU-Kommission. Damit hat sie den Weg für das Gesetz frei gemacht. Die Bundesregierung hat, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende März abgeschlossen. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen.

Die Klarstellung der EU-Kommission finden Sie unter ec.europa.eu.

 

Power-to-Gas: Netzbetreiber bestätigen Pläne für 100 MW Elektrolyseur

Laut Amprion und OGE sieht das Grundkonzept der Sektorenkopplung auf Systemebene vor, die geplante Infrastruktur zur Kopplung ihrer Netze allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei („Third Party Access“) zur Verfügung zu stellen. Die über die Gas- und Stromleitungen transportierte Energie ist dabei zu keiner Zeit im Eigentum der Netzbetreiber. Die begrenzte „Brückenkapazität“ zwischen Strom- und Gasinfrastruktur werden die Projektpartner Händlern oder Direktabnehmern in Auktionen anbieten.

Der Strom für die Anlage in Lingen im Emsland, die an Schnittpunkten von Strom- und Gasnetzen liegt, soll von Offshore-Windparks kommen. Der Weitertransport des Wasserstoffs (bzw. Lagerung in Gasspeichern) können als Beimischung über das Gasnetz, reine Wasserstoffleitungen zu Kunden sowie über Schiene und Straße erfolgen.

Eine entscheidende Frage ist, ob es aus Industrie- und Verkehrssektor ausreichend Nachfrage nach grünem Wasserstoff gibt. Zudem würde die Bundesnetzagentur einen Investitionsantrag derzeit wohl ablehnen. OGE und Amprion fordern daher Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, sodass sie die Anlage errichten und letztlich auch über die Netzentgelte finanzieren können. Bisher ist dies nicht mit den Unbundling-Regeln vereinbar. Allerdings deutet sich auf EU-Ebene an, dass im Zuge der Überarbeitung der Gas-Regulierung ab 2020 auch über die Aufweichung der strengen Entflechtungsregeln nachgedacht werden wird.

Weitere Informationen sind u.a. auf der www.open-grid-europe.comder OGE abrufbar.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

REACH: “Brexit-Window“ der ECHA geöffnet

Dies betrifft nicht nur Unternehmen im Vereinigten Königreich, sondern auch EU-Importeure.

Darüber hinaus hält die ECHA auf ihrer Website weitere Informationen bereit, was Unternehmen, die im Rahmen von REACH agieren, im Zuge des Brexit beachten sollten. Diese Informationen und Hilfestellungen sind nach verschiedenen Kategorien und Fragestellungen unterteilt.

Registrierungen für chemische Stoffe aus Großbritannien können nach dem Brexit ihre Wirksamkeit verlieren, falls betreffende Unternehmen keinen alleinigen Vertreter mit Sitz in der EU oder EWR benennen. Dasselbe gilt für Stoffe aus Nicht-EU-Staaten, die zuvor über Großbritannien zugelassen wurden. Gemeinsame Stoffregistrierungen mit einem britischen Unternehmen, die von dem dortigen Unternehmen vorgenommen wurden, könnten nach dem Brexit ebenfalls nicht weiter bestehen und müssten neu registriert werden.

Die Mitteilung der ECHA in englischer Sprache mit Verweis auf weitere Informationen, ein FAQ, Hilfestellungen und konkrete Anweisungen für Unternehmen finden Sie unter echa.europa.eu.

  Ansprechpartner/in

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Elektro(nik)-Altgeräte: Steigender Bürokratiekaufwand bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie

Wie sehen nun die nächsten Schritte bei der Umsetzung der WEEE‐Richtlinie 2012/19/EU aus? Ab dem 1.01.2020 dürfen sich die Hersteller von Elektro‐ und Elektronikgeräten auf ein europaweit einheitlicheres Format bei der Registrierung ihrer Produkte einstellen. Gleiches gilt für die abzugebenden Ist‐Input‐Mitteilungen der in Umlauf gebrachten Geräte.

Die ursprünglich angedachte Harmonisierung der Meldefrequenz auf eine quartalsweise Taktung wurde vorerst zurückgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und bzw. oder an das nationale Register ab. Die WEEE‐Richtlinie vermag jedoch nur in denjenigen Ländern die Meldefrequenz zu vereinheitlichen, in denen die Hersteller direkt an das nationale Register reporten. In vielen Mitgliedsstaaten geben die Hersteller ihre Mitteilungen üblicherweise monatlich über Compliance Schemes, sprich kollektive Rücknahmesysteme, ab. Von diesen wiederum werden in der Regel einmal im Jahr die gesammelten Meldungen an das nationale Register weitergegeben. „Daher benötigen wir einen neuartigen Ansatz, der eine über alle Mitteilungswege hinweg gangbare Harmonisierung sicherstellt“, betonte Alexander Goldberg.

Das EWRN, vertreten durch Alexander Goldberg, hat gegenüber der Europäischen Kommission bereits seine Unterstützung zugesagt, um an einer echten Harmonisierung der Mitteilungsfrequenz mit zu arbeiten.

 

Weitere Informationen zum EWRN gibt es unter www.ewrn.org.

 

Emissionshandel: Carbon-Leakage-Liste 2021-2030 verabschiedet

Die Europäische Kommission hat die Carbon-Leakage-Liste für die 4. Handelsperiode am 15. Februar 2019 verabschiedet. Der Beschluss wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt dann ab dem 1. Januar 2021.

Die Europäische Kommission hat die neue Carbon-Leakage-Liste, die für die Jahre 2021 bis 2030 gilt, am 15. Februar verabschiedet. 63 Sektoren und Teilsektoren wurden auf Grundlage einer quantitativen oder qualitativen Bewertung ihres Carbon-Leakage-Risikos auf die Liste aufgenommen. Aktuell befinden sich 175 Sektoren auf der Carbon-Leakage-Liste, die noch bis Ende des Jahres 2020 gilt. 

Hintergrund

Auch in der vierten Handelsperiode (2021-2030) des europäischen Emissionshandels werden Anlagenbetreiber der Industrie weiter von der Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate profitieren. Die 63 Sektoren, die auf die neue Carbon-Leakage-Liste aufgenommen wurden, erhalten 100 Prozent ihrer Zertifikate in Bezug auf einen Benchmark der effizientesten Anlagen kostenlos. Es handelt sich um besonders emissionsintensive Sektoren, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für Sektoren, die sich nicht auf der Liste befinden, wird die Gratiszuteilung bis 2025 auf 30 Prozent beschränkt und läuft dann bis 2030 vollständig aus.

Die neue Carbon-Leakage-Liste hat somit starken Einfluss darauf, in welchem Umfang emissionshandelspflichtige Unternehmen Zertifikate auf dem Markt kaufen müssen. Die Preise der Emissionsberechtigungen sind in der letzten Zeit stark gestiegen. 

Umsetzung der Reform des EU-Emissionshandels schreitet voran

Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2018 die delegierte Verordnung zur Festlegung EU-weiter Vorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten angenommen. Die Verordnung ist in der deutschen Fassung hier abrufbar. 

Am 1. Januar 2019 ist die Akkreditierungs- und Verifizierungs-Verordnung in Kraft getreten, die Anforderungen an die Verifizierung von Zuteilungsanträgen festlegt. 

Darüber hinaus wird die Europäische Kommission zur Umsetzung der Reform des ETS für die 4. Handelsperiode noch Regeln für die dynamische Anpassung der Zuteilung bei Änderungen der Produktionsmenge (geplante Verabschiedung im Juli 2019) und die Aktualisierung der Emissionswerte (sog. "benchmarks", geplante Verabschiedung 1. oder 2. Quartal 2020) erlassen. 

In Deutschland ist am 18. Januar 2019 die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in Kraft getreten. Die Umsetzung durch die Emissionshandelsverordnung steht noch aus. Aktuell befindet sich der Entwurf des Bundesumweltministeriums in der Ressortabstimmung. Der DIHK hat zum Entwurf des BMU Stellung genommen und fordert vor allem die optionale, unbürokratische und wirtschaftsverträgliche Befreiung von Klein- und Kleinstanlagen vom Emissionshandel. Diese ist bisher im Entwurf des BMU nur unzureichend vorgesehen.

Quelle: DIHK - Julian Schorpp

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Klimaschutz: Umweltausschuss des Europaparlaments fordert höhere Klimaziele für die EU

Die Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments sprechen sich in einer am 20. Februar verabschiedeten unverbindlichen Entschließung für eine Anhebung der europäischen Klimaziele aus.

So fordert der Ausschuss für das Jahr 2030 eine Treibhausgasminderung von 55 Prozent im Vergleich zu 1990. Bis zum Jahr 2050 spätestens soll die EU dann treibhausgasneutral sein. Dies bedeutet, dass sich Emissionen und die Absorption von CO2 durch Umwelt und Technik die Waage halten. Aktuell gilt für das Jahr 2030 ein Zielwert von -40 Prozent. Für das Jahr 2050 wird eine Minderung zwischen 80 Prozent und 95 Prozent angestrebt.

Die Abgeordneten gehen davon aus, dass die ambitionierteren Ziele für mehr Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in Europa sorgen werden. Konkrete Maßnahmen und notwendige Rahmenbedingungen werden jedoch nicht erwähnt. Verwiesen wird lediglich auf eine noch zu entwickelnde neue Industriestrategie, auch für die energieintensiven Branchen, deren Substanz im Unklaren bleibt.

Der Industrieausschuss hat am 19. Februar ebenfalls eine Entschließung verabschiedet. Während er das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 unterstützt, haben die Abgeordneten davon abgesehen, eine Anhebung des 2030-Ziels zu fordern. Unklar ist bisher noch, ob die Entschließungen beider Ausschüsse nun im März im Plenum zur Abstimmung gestellt werden.

Anlass für die Entschließungen des Parlaments ist der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue langfristige Klimastrategie vom November 2018. Nächstes Jahr muss die EU in Einklang mit dem Pariser Übereinkommen eine Strategie an die Vereinten Nationen übermitteln. Die Ziele müssen von den Regierungen im Rat verabschiedet werden. Letztere könnten sich beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 9. Mai oder unter der finnischen Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr festlegen.

Der DIHK bewertet eine Anhebung der Ziele kritisch. Bereits die geltenden Werte stellen die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Im Zentrum der Diskussion sollte daher stehen, wie diese auf eine Weise erreicht werden können, die die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärkt. Nach Ansicht des DIHK bietet der gemeinsame Energiebinnenmarkt und eine stärkere Einbeziehung der Unternehmen große Chancen.

Quelle: DIHK - Julian Schorpp

 

EU-Wasserrahmenrichtlinie: EU-Kommission veröffentlicht Umsetzungsbericht

Der nun vorgelegte Bericht der EU-Kommission trifft eine Bewertung des Umsetzungsstandes der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie im Hinblick auf die zweiten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für den Zeitraum von 2015 bis 2021.

Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass Oberflächengewässer und das Grundwasser bis spätestens 2027 in einen guten Zustand versetzt werden sollen. Dieses Ziel zu erreichen, bewertet die EU-Kommission trotz zahlreicher bereits ergriffener Maßnahmen als “sehr schwierig“.

Weitere Ergebnisse des Umsetzungsberichts sind nach Angaben der EU-Kommission u.a.

  • Insgesamt langsame Verbesserung der Wasserqualität in Europa, gar deutliche Verbesserung des Kenntnisstandes im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Vergleich zum vorherigen Berichtszyklus.
  • Guter Zustand einer deutlich überwiegenden Zahl der Grundwasserkörper, gilt jedoch für weniger als die Hälfte der Oberflächenwasserkörper.
  • Gründe für die teilweise Verbesserung der Wasserqualität: Behandlung von kommunalem Abwasser, geringere Verschmutzung durch die Landwirtschaft sowie eine größere Anzahl von Flüssen und Seen, die in einen natürlichen Zustand zurückkehren.
  • Chemische Verschmutzung sowie zu große Wasserentnahmen seien weiterhin problematisch.
  • Erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Überwachung prioritärer Stoffe innerhalb der EU.

Die EU-Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten zu weiteren Maßnahmen auf, um die Gewässerqualität weiter zu verbessern. Konkret gegenüber Deutschland spricht die EU-Kommission (im Anhang des Berichts) folgende Empfehlungen zur Umsetzung der WRRL aus:

  • Verbesserung der Trendüberwachung aller relevanten Stoffe in allen Flussgebietseinheiten.
  • Verbesserung der Begründung der Inanspruchnahme von Ausnahmen.
  • Durchführung einer umfassenden Beurteilung der Defizite im Hinblick auf die Schadstoffbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen, um die Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen zu verhindern.
  • Erwägung der Ausarbeitung von Dürremanagementplänen.

Den 5. Umsetzungsbericht der EU-Kommission in deutscher Sprache finden Sie hier.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK - Moritz Hundshausen

 

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission zieht weitgehend zufriedenes Fazit

So beschreibt die Bewertung alle der insgesamt 54 Maßnahmen (z. B. eine neue EU-Abfallrahmengesetzgebung) aus dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU als inzwischen vollständig umgesetzt oder jedenfalls gestartet. Ergänzend erwähnt die EU-Kommission in ihrer Bewertung eine deutliche Zunahme von Arbeitsplätzen, der Wertschöpfung und von Investitionen innerhalb der EU auf Basis der Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft.

Als ein Bestandteil des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft gilt auch die Europäische Kunststoffstrategie, welche die EU-Kommission im Januar des vergangenen Jahres veröffentlichte. In deren Hinsicht benennt die EU-Kommission trotz bereits erzielter Fortschritte, etwa beim Kunststoffrecycling, allerdings die Notwendigkeit, den Markt für recycelte Kunststoffe weiter zu fördern. Zu diesem Zweck betont die EU-Kommission als Maßnahme u. a. die kürzlich geschaffene “Allianz für Kunststoffkreislaufwirtschaft“ von industriellen Anbietern und Abnehmern recycelter Kunststoffe. 

Trotz vieler positiver Bewertungen erkennt die EU-Kommission in ihrem Bericht allerdings auch weitere Handlungsnotwendigkeiten. Demnach seien etwa im Hinblick auf die Umsetzung der Abfallgesetze der EU oder zur Entwicklung von Sekundärrohstoffmärkten in Europa weitere Anstrengungen gefragt. 

Der neue Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU wurde im Dezember 2015 mit den Zielen angenommen, das Klima und natürliche Ressourcen zu schonen sowie eine nachhaltige Wirtschaft durch die Implementierung einer Kreislaufwirtschaft in Europa zu fördern. Dazu sollen u. a. die Steigerung von Recycling und Wiederverwendung einen Schwerpunkt bilden.

Die Mitteilung der EU-Kommission zum Umsetzungsbericht mit weiteren Informationen finden Sie hier

 

EU-Parlament stimmt Beschränkung von Einwegkunststoff zu

Zur zukünftigen Beschränkung von Einwegplastik sieht die Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor, u.a.:

  • Produktverbote: Einwegkunststoffprodukte wie Strohhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff werden ab 2021 einem europaweiten Verbot unterworfen.
  • Verbrauchsminderungsvorgaben: EU-Mitgliedstaaten sollen die Verbrauchsraten von weiteren Einwegplastikprodukten verbindlich durch individuelle Schritte reduzieren. Dies betrifft u.a. bestimmte Lebensmittelverpackungen. Denkbar wäre hier etwa eine Abgabe auf betroffene Einwegplastikprodukte.
  • Kennzeichnungs- und Gestaltungsvorschriften: Für verschiedene Einweg-Hygieneprodukte aus Kunststoff trifft die Richtlinie Kennzeichnungsvorschriften etwa im Hinblick auf die richtige Produktentsorgung, für Getränkebehälter aus Kunststoff trifft die Richtlinie stattdessen Gestaltungsvorgaben (Befestigung des Deckels am Behälter).
  • Getrenntsammlungsquote: Bis zum Jahr 2029 soll eine getrennte Sammlung von mindestens 90 Prozent der Kunststoff-Getränkeflaschen in der EU erfolgen. Denkbar wäre dazu etwa ein entsprechendes Pfandsystem.
  • Kostenverteilung für Reinigungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Kostenlast für bezügliche Säuberungsaktionen schreibt die Richtlinie künftig im bestimmten Rahmen den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu, ebenso sieht die Richtlinie in diesem Rahmen Sensibilisierungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Konsumenten im Umgang mit Einwegkunststoff vor.

Eine Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU und damit ihr Inkrafttreten steht zeitnah zu erwarten.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

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