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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Beratungsangebot: Steigerung der Ressourceneffizienz im eigenen Betrieb

Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) als Teil des Bayerischen Landesamts für Umwelt möchte Unternehmen (mit Fokus auf KMU) in Bayern dabei unterstützen, Potenziale zur Steigerung der Ressourceneffizienz im eigenen Betrieb zu identifizieren und diese in anwendbare Maßnahmen umzusetzen. Dazu sollen interessierte Unternehmen zum Thema Material- und Rohstoffeffizienz zielorientiert und einzelbetrieblich beraten werden.

ECA Concept, eine auf diesen Themenbereich spezialisierte Unternehmensberatung, übernimmt hierbei, im Auftrag des REZ, die Rolle des Beraters. Die für das Unternehmen kostenfreie Beratung findet an ein bis maximal zwei Tagen vor Ort im Unternehmen statt. Ziel der Beratung ist es, Ressourceneffizienzpotentiale aufzuzeigen und mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz zu formulieren. Hierfür werden insbesondere die folgenden Bereiche im Unternehmen näher beleuchtet:

  • Produktionsanlagen
  • Produktdesign
  • Lieferkette
  • Verpackung
  • Entsorgung

Haben Sie Interesse an einer Beratung? Dann wenden Sie sich bitte bis 7. Januar 2020 an das REZ unter:

0821 9071 5276 | rez@lfu.bayern.de

Ihre Ansprechpartner in Nürnberg sind:
Barbara Dennerlein | Lisa Kellermann

 

Film „Ressourceneffizientes Wirtschaften“ online

Der Film „Ressourceneffizientes Wirtschaften – DER nachhaltige Weg in die Zukunft“ wurde auf der Auftaktveranstaltung zur 2. Projektphase des REZ das erste Mal präsentiert. Praxisbeispiele aus Bayern zeigen, warum sich ressourceneffizientes Wirtschaften lohnt, welche Impulse die Forschung liefert und wo interessierte Unternehmen in Bayern Unterstützung finden.

Den Film finden Sie auf dem Webauftritt des REZ: www.umweltpakt.bayern.de.

Gerne können Sie den Film nutzen, um z. B. Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitende, Kunden oder Zulieferer für das Thema zu gewinnen.

Ihr Ansprechpartner in Nürnbrg:
Barbara Dennerlein | Lisa Kellermann

REZ | ‎0821 9071 5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

  • 117. Sitzung des IHK-AnwenderClub Umwelt (geschlossener Kreis)
    IHK Nürnberg, voraussichtlich Mai 2020
  • IHK-Fachforum zum Thema "Nachhaltigkeitsmanagement: Gute Praxisbeispiele | NNN Nürnberger Netze für Nachhaltigkeit"
    IHK Nürnberg, voraussichtlich Mai 2020
  • IHK-Anwenderclub Energie (geschlossener Kreis) - Digitales Energiemanagement am konkreten Beispiel einer Liegenschaft
    Siemens AG, voraussichtlich Mai 2020
  • Google Zukunftswerkstatt@IHK SEO & Webanalyse
    IHK-Akademie Nürnberg, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg, 4.03.2020
  • IHK-Fachforum "Klimaschutzmanagement: Was auf Unternehmen zukommt | Gute Umsetzungspraktiken"
    IHK Nürnberg, voraussichtlich Juli 2020
  • IHK-Unternehmenszirkelt: Künstliche Intelligenz | Maschinelles Lernen
    IHK-Akademie Nürnberg, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg, am 17. März 2020
  • Automation Valley Messetalk
    Messe Hannover am 21.04.2020
  • Google Zukunftswerkstatt@IHK Shopping und Google My Business
    IHK-Akademie Nürnberg, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg, am 30. April 2020
 

Aktuelles aus Deutschland

Rechtsänderungen 2020 im Umweltbereich

Mit dem Jahreswechsel gehen auch wieder Rechtsänderungen einher. Folgende Neuerungen gilt es zu beachten:

Gesetz

Änderung

42.   BImSchV

Bis zum 19. August 2020: Anlagen, die zwischen dem 19. August 2011 und vor dem 19. August 2013 in Betrieb gegangen sind, müssen von einem öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüft werden.

Anwendung neues Fachmodul ab 01.01.2020:

Das Modul enthält Festlegungen für Prüflaboratorien, die Ermittlungen im Bereich der 42. BImSchV „mikrobiologische Untersuchungen“ durchführen. Außerdem werden die Anforderungen an die Fachbegutachter, die die Kompetenznachweise prüfen und bewerten, festgelegt.

44.   BImSchV 

Änderung der Grenzwerte für Formaldehyd ab 01.01.2020 für Biogasanlagen:

Neuanlagen: 20 mg/m³

Bestehende Anlagen: 30 mg/m³

ElektroG,   ElektroGGebV

Änderung der Gebührenverordnung:

Fünfte Änderungsverordnung zur Gebührenverordnung zum 01.01.2020, Anpassung der Gebührentatbestände

BattG

Umwandlung Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) in ein herstellereigenes System nach § 7 BattG, voraussichtlich zum 01.01.2020.

Kehr-   und Überprüfungsordnung (KÜO)

Im  Laufe des Jahres 2020:

Änderung der Gebühren

Möglichkeit der Reduktion der Kehrhäufigkeit bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Fällen erkennbar rückstandsarmer Verbrennung

StrahlenschutzVO  

Nachweise   bis zum 31.12.2020:

Bei bestehenden Genehmigungen für den Umgang mit hochradioaktiven Stoffen (HRQ) sind für den Notfall und geeignete Kommunikationsverbindungen nachzuweisen.

KrWG

Voraussichtlich bis zum 05.07.2020:

Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. Insbesondere neue Regelungen zur Produktverantwortung.

VerpackG  

Im   Laufe des Jahres 2020:

Erstes Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes. Dies beinhaltet ein Verbot über das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern.

REACH

Informationsanforderungen und Klarstellungen für die Registrierung von Nanoformen von Stoffen ab 01.01.2020:

Betroffen sind Unternehmen, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren.

Trinkwasserverordnung  

 

Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen gem. § 17 Abs. 7, ab 09.01.2020:

Bei Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Stoffe oder Gegenstände im Kontakt mit dem Roh- oder Trinkwasser verwendet und nur physikalische oder chemische Verfahren angewendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen. Bereits eingebrachte Stoffe oder Gegenstände, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen, müssen aus dem Roh- oder Trinkwasser entfernt werden.

RoHS

RoHS-Anforderungen ab dem 01.03.2020:

Elektrotechnische Produkte, die in der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion der Länder Russland, Belarus, Armenia, Kirgisien, Kasachstan) vermarktet werden, benötigen eine Konformitätsbestätigung. Damit müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte dem Technischen Reglement „EAWU TR 037/2016“ zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher   Stoffe in elektrotechnischen und radioelektronischen Produkten entsprechen.

Verordnung   (EU)2019/1782 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile  

Ökodesign-Vorgaben ab 01.04.2020:

Die Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme externer Netzteile (bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen).

Quelle: DIHK - Eva Weik

 

Bundesrat bestätigt große Teile des Klimapakets

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist weniger inhaltlich begründet als in der mangelnden Bereitschaft der Länder, mögliche Zusatzbelastungen für ihre Haushalte aus den Beschlüssen zum Klimaschutzprogramm zu akzeptieren. Eine Verabschiedung in 2019 ist noch möglich, insofern bis zur letzten Bundesratssitzung am 20.12. eine Einigung zwischen Bund und Ländern gefunden wird.

Die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelte CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr wird nicht Teil des Vermittlungsausschusses, sie ist vom Bundesrat gebilligt worden. Allerdings hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung Nachbesserungen hinsichtlich der Belastung energieintensiver Unternehmen zugesagt. An der Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit sollen alle relevanten Akteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, beteiligten werden.

Zu den Beschlüssen finden Sie mehr auf den Seiten des Bundesrates.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

 

Strompreisumlagen steigen zum Jahreswechsel

Mittlerweile sind alle Strompreisumlagen für 2020 bekannt. Es zeigt sich: Die Unternehmen werden einmal mehr deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Der Wettbewerbsnachteil des Standortes Deutschland beim Strom wächst damit weiter. Lediglich die KWK-Umlage sinkt zum Jahreswechsel, während die EEG-Umlage deutlich anzieht. Für Unternehmen, die keine Strompreisprivilegien in Anspruch nehmen, ist über alle Umlagen hinweg ein Anstieg von knapp 5 Prozent von 7,411 auf 7,763 Cent/kWh zu verzeichnen.

EEG-Umlage:

  • Die Umlage steigt von 6,405 auf 6,756 Cent/kWh und bleibt damit nur knapp unter dem bisherigen Höchstwert von 2017 (6,88 Cent).
  • Es werden 23,9 Mrd. Euro über die Umlage auf die Stromverbraucher gewälzt.
  • Ohne Liquiditätsreserve und die Überschüsse auf dem EEG-Konto 2019 würde die Umlage (sog. Kernumlage) bei 6,825 Cent/kWh liegen.
  • Der Umlagebetrag verteilt sich wie folgt: PV: 2,53 Cent, Biomasse 1,641 Cent, Wind an Land 1,36 Cent, Wind auf See 1,232 Cent.
  • Die Umlage wird zu 41,4 Prozent finanziert durch den GHD-Sektor, die Industrie bezahlt 24,5 Prozent.

KWK-Umlage:

  • Die Umlage sinkt als einzige von 0,28 auf 0,226 Cent/kWh.
  • Da die Deckungslücke von 1,08 Mrd. Euro eine Einnahme aus Nachzahlungen für 2018 gegenübersteht, fällt die Umlage um 0,06 Cent niedriger aus. Andernfalls hätte sie auf dem Niveau des letzten Jahres gelegen.

Offshore-Netzumlage:

  • Die Umlage bleibt mit 0,416 Cent/kWh stabil.
  • Gewälzt wird ein Betrag von rund 1,55 Mrd. Euro.

Abschaltbare Lasten-Umlage:

  • Die vom Volumen her kleinste Umlage steigt von 0,005 auf 0,007 Cent/kWh.
  • Gewälzt wird ein Betrag von rund 41 Mio. Euro.
  • Als einzige Umlage gibt es keine Reduktion für große Stromverbraucher.

§ 19-Umlage:

  • Die Umlage steigt von 0,305 auf 0,358 Cent/kWh.
  • Aus der Jahresabrechnung 2018 ergibt sich eine Entlastung um knapp 200 Mio. Euro. Gewälzt wird damit ein Betrag von gut 1 Mrd. Euro.

Weitere Informationen zu den Umlagen finden Sie hier.

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

 

Stromsteuerbefreiung für KWK- und EE-Eigenerzeugungsanlagen

Aufgrund der Novelle des Stromsteuerrechts, die zum 01.07.2019 in Kraft getreten ist, müssen alle Anlagenbetreiber von Erneuerbaren-Anlagen zwischen 1 und 2 MW sowie alle Betreiber hocheffizienter KWK-Anlage zwischen 50 kW und 2 MW eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dies gilt auch, wenn dies bislang nicht notwendig war. Die Erlaubnis muss bis zum 31.12. dieses Jahres beantragt werden. Für alle KWK-Anlagen, die nicht dem Hocheffizienzkriterium entsprechen, entfällt die Stromsteuerbefreiung zum Jahreswechsel.

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

 

Netzentgelte Gas steigen 2020

Die Netzentgelte Gas steigen 2020 auf breiter Front. Nach vorläufigen Angaben der Netzbetreiber liegt der Anstieg im Schnitt bei 3,4 Prozent, für Unternehmen mit Standardlastprofil und Leistungsmessung gleichermaßen. Dem entgegen wirken die in diesem Jahr signifikant gefallenen Großhandelspreise.

Bei den Netzentgelten Gas zeichnet sich laut dem Energiedienstleister ene't für 2020 eine Trendwende ab. So steigen die Entgelte auf breiter Front im Schnitt um 3,4 Prozent. Dies gilt für Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von 200.000 kWh (SLP) ebenso wie für leistungsgemessene Betriebe in der Mitteldruckstufe mit einer Abnahmemenge von 5.000.000 kWh. 

Bei den SLP-Kunden liegen die Entgelte dann zwischen 0,79 Ct./kWh (Stadtwerke Lingen) und 2,75 Ct./kWh (E.DIS Netz). Bei Unternehmenskunden (5 GWh) geht die Spreizung von 0,38 Ct./kWh (Stadtwerke Hilden) bis 1,23 Ct./kWh (Stadtwerke Burg). Die Differenz von rund 200 Prozent liegt damit unter der für SLP-Kunden, aber in ähnlichen Dimensionen wie im Stromnetz.

Bei kleineren Unternehmen machen die Netzentgelte rund ein Viertel des Gaspreises aus. Änderungen bei den Zahlen sind bis zur endgültigen Festlegung bis Ende des Jahres möglich.

Der Anteil der Beschaffung liegt dagegen bei rund 50 Prozent und ansteigend mit Unternehmensgröße höher. Entsprechend macht sich die Veränderung hier deutlich stärker bei den Gesamtpreisen bemerkbar. So sind die Preise im Großhandelsmarkt dagegen weiter sehr niedrig. Im Day-Ahead geht die Megawattstunde derzeit zu rund 10 Euro über die Theke, wofür teilweise auch das aktuell milde Wetter und die vollen Speicher verantwortlich sind. Aber selbst der Terminpreis für 2020 liegt mit unter 18 Euro/MWh weiter unter den Preisen des Vorjahres. Damit sollten erhebliche Spielräume für Preissenkungen für den Gasbezug von Unternehmen bestehen.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

 

Energiedienstleistungsgesetz am 26.11. in Kraft getreten

Nach langer Verzögerung ist am 26.11. das novellierte Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden die Regelungen erst kurz vor Ablauf der Auditfrist für Nicht-KMU wirksam. Das Gesetz hatte bereits im September alle parlamentarischen Hürden genommen.

Mit dem Inkrafttreten werden auch die Regelungen für KWK-Eigenversorgungsanlagen zwischen 1 und 10 MW geändert. Sie sollen wieder nur 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlen, statt wie bisher bis zu 100 Prozent. Da allerdings nicht geklärt ist, ob das EuGH-Urteil zum EEG 2012 auch auf das KWKG anwendbar ist, steht diese Regelung immer noch unter Vorbehalt. Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Generaldirektion Wettbewerb laufen derzeit. Neben dem KWKG geht es dabei vor allem auch um das EEG 2017.

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

 

Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober auch den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz beschlossen, drei Jahre nach dem letzten Anlauf. Das Gesetz fasst das EEWärmeG und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Als Energiestandard wird das Niveau der EnEV 2016 beibehalten. Neu ist das mit dem Klimaschutzprogramm beschlossene teilweise Verbot von Ölheizungen ab 2026. Der Gesetzentwurf soll bis Ende des Jahres vom Parlament beschlossen werden.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

 

Elektromobilität I: Höhere Kaufprämie und steuerliche Förderung kommt

Das Bundeskabinett hat am 18. November die Erhöhung des Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen beschlossen. Der Umweltbonus wurde in den letzten Monaten deutlich stärker nachgefragt und wird jetzt bis 2025 verlängert. Für die Verlängerung und Erhöhung ab 2020 werden 2,1 Mrd. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (Einnahmen aus der CO2-Bepreisung) veranschlagt. Der Bonus für reine Elektroautos soll auf 6.000 Euro bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis und darüber hinaus bis 65.000 Euro Nettolistenpreis auf 5.000 Euro erhöht werden. Für Plug-In Hybride steigen die Fördersummen ebenfalls: auf 4.500 Euro für Autos unter 40.000 Euro und auf 3.750 Euro für Plug-ins bis 65.000 Euro. Diese müssen künftig entweder eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro gefahrenem Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite erreichen. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 sind dies 40 km, ab 2022 60 km und ab 2025 80 km. Neu ist zudem, dass auch vorher ungeförderte Gebrauchtfahrzeuge im Vorbesitz der Hersteller nach oben genannten Kriterien gefördert werden können. Die Hersteller werden sich weiterhin paritätisch daran beteiligen. Die neue Förderrichtlinie steht unter Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29. November im Rahmen des Jahressteuergesetzes der steuerlichen Förderung für Elektrofahrzeuge zugestimmt. Wie im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, werden reine Elektroautos, die als Dienstwagen genutzt werden, nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Voraussetzung ist ein Preis unter 40.000 Euro. Die Regelung gilt bis 2030. Auch die 0,5 Prozent-Regel zur Versteuerung für alle übrigen Elektro-Dienstwagen wird bis 2030 verlängert.

Ebenfalls bis 2030 verlängert wird die Steuerfreiheit für die kostenlose Nutzung von Stromladestationen des Arbeitgebers für private Pkws oder Fahrräder und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Bestätigt hat der Bundestag auch die Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) und Lastenfahrräder. Im Jahr der Anschaffung wird eine zusätzliche Abschreibung von 50 % des Anschaffungswertes zu den normalen Abschreibungen gewährt.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

 

Elektromobilität II: Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen

Am 18. November gab die Bundesregierung grünes Licht für den im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität (Autogipfel) vereinbarten Masterplan Ladeinfrastruktur. Der Ausbau von Ladesäulen auf 1 Million öffentliche Ladepunkte soll das Ziel von
7 - 10 Mio. Elektroautos bis 2030 flankieren.

Der Masterplan Ladeinfrastruktur soll den Markthochlauf auf 10 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2030 flankieren. Im August 2019 waren es 220.000 Fahrzeuge. Dazu sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Ladeinfrastrukturausbau verbessert werden und mehr Mittel für einen schnelleren Ausbau fließen. Allein in den nächsten beiden Jahren sollen 50.000 neue öffentliche Ladepunkte dazukommen, was dem Doppelten des jetzigen Bestandes von rund 21.000 Ladepunkten entspricht. Die Zielmarke für 2030 wurde auf 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte extrem ausgeweitet. Grundlage dafür ist eine EU-Empfehlung von einem Ladepunkt je 10 E-Autos. Im Rahmen der bestehenden Förderprogramme werden neben der Forcierung von Schnellladern in 2020 auch Kundenparkplätze adressiert, die bisher aufgrund der verminderten Zugänglichkeit (<24 Stunden) nicht förderfähig waren.

Die rechtlichen Änderungen sind u. a. eine Verbesserung der Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit der Ladesäulen und die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bezüglich der EEG-Umlagenzahlung (Stichwort Letzverbraucherstatus). Thema soll auch der vorausschauende Ausbau der Verteilnetze sein. Tankstellenbetreibern soll eine Verpflichtung zur Errichtung von Ladesäulen auferlegt werden und Verteilnetzbetreibern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, Ladesäulen zu errichten. Die Kommunen sollen ihre Stellplatzverordnungen hinsichtlich positiver Anreize für mehr Ladepunkte prüfen.

Für den Aufbau von mehr nicht öffentlich zugänglicher (privater) Ladeinfrastruktur sollen im Miet- und Wohneigentumsrecht die Hürden abgebaut werden und die ab 2020 gültige Vorverkabelungs- und Ladesäulenpflicht im Gebäudeenergierecht umgesetzt werden. In 2021 soll zudem geprüft werden, ob die Melde- bzw. Zustimmungspflicht von Netzbetreibern nach § 19 Netzanschlussverordnung beim Aufbau privater Ladeinfrastruktur ein Hemmnis darstellt. Darüber hinaus will die Bundesregierung in 2020 einen Vorschlag machen, wie Flexbilitätsmanagement und Netzdienlichkeit bei Ladevorgängen im § 14a EnWG besser abgebildet werden können. Der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur soll in 2020 auch durch ein weiteres Förderprogramm adressiert werden.

Im Klimaschutzprogramm wurde als Ziel festgelegt, dass 1/3 der Fahrleistung im Straßengüterverkehr in 2030 klimaneutral ist. In 2020 wird daher ein Konzept für Lademöglichkeiten von Batterie-Lkw, Oberleitungen und Wasserstofftankstellen entwickelt.

Zur Koordination der Maßnahmen soll eine Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur eingerichtet werden.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

 

Kostenloser Leitfaden zu Photovoltaik und E-Mobilität im Gewerbe – Umfrage zu Solarstrom im Gewerbe

Deutlich gesunkene Preise haben in den letzten zwei Jahren die Photovoltaik-Nachfrage stark anziehen lassen. Immer mehr Unternehmer interessieren sich zugleich dafür, ihrer eigenen Belegschaft E-Ladesäulen zur Verfügung zu stellen und ziehen eine zumindest teilweise Elektrifizierung ihrer Fuhrparks in Erwägung.  Betriebliche Mobilitätskonzepte laufen daher immer häufiger auf eine Kombination von Photovoltaik und E-Mobilität hinaus. Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union sowie Hilfestellung des DIHK und der Messe The smarter E Europe hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. nun einen Leitfaden zu diesem Thema veröffentlicht. Zielgruppe der Handreichung sind kleine und mittlere Unternehmen, die darüber nachdenken, auf E-Mobilität umzusteigen und für die Beladung der Fahrzeuge vorrangig Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage zu nutzen. Der Leitfaden bietet erste Anregungen und Ideen für das Design der Solarstromversorgung der Elektroflotte. Er ist kostenlos verfügbar auf https://bsw.li/345E9O5. Die Veröffentlichung ist Teil des EU-geförderten und vom BSW koordinierten Forschungsprojekts PVP4Grid (www.pvp4grid.eu).

Eine begleitende Unternehmensbefragung des Bundesverbands Solarwirtschaft soll dazu dienen, die Chancen und Herausforderungen beim Einsatz von Photovoltaik, Batteriespeichern und Elektromobilität im Gewerbe noch besser zu verstehen. Sie finden den Fragebogen auf www.umbuzoo.de/q/Photovoltaik_im_Gewerbe/de, die Teilnahme dauert nur wenige Minuten. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Link an entsprechende Unternehmen weiterleiten.

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

 

42. BImSchV Prüfung nach § 14 nur durch IHK-Sachverständige oder Inspektionsstellen

Sachverständige, Inspektionsstellen und Behörden haben den DIHK darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Sachverständige, die nicht von einer IHK dafür öffentlich bestellt wurden, derzeit Prüfungen von Verdunstungskühlanlagen anbieten. Das Bundesumweltministerium und der DIHK weisen darauf hin, dass entsprechende Prüfberichte rechtlich nicht zulässig sind und von den Behörden abgelehnt werden.

Nach § 14 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) müssen Betreiber ihre Anlagen alle fünf Jahre von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüfen lassen. Derzeit werden entsprechende Prüfungen auch von Sachverständigen angeboten, die dafür nicht von einer IHK öffentlich bestellt wurden. Diese Prüfungen sind nach Auffassung des DIHK und des Bundesumweltministeriums nicht zulässig und wurden von ersten Landesbehörden abgelehnt. Anlagenbetreiber sollten deshalb sicherstellen, dass sie ausschließlich für das Sachgebiet bestellte Sachverständige oder Inspektionsstellen Typ A beauftragen. Entsprechende Sachverständige werden im IHK-Sachverständigenverzeichnis, Inspektionsstellen Typ A bei der DAkkS gelistet.

Fehlerhafte Prüfungen sind nach § 19 der 42. BImSchV ordnungswidrig. Sollte von entsprechenden Anlagen ein Unfall verursacht werden, weist das Bundesumweltministerium auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin.

Quelle: DIHK - Hauke Dierks

 

Reduzierung von Verpackungen: Zweiter Runder Tisch

Das BMU hat zu einem Treffen mit Handel und Herstellern geladen, um über Ansätze zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen im Einzelhandel zu diskutieren. Dabei präsentierten mehrere Handelsunternehmen ihre jeweiligen Initiativen zur Abfallvermeidung (Mehrwegnetze, Mehrwegbehälter in der Logistikkette oder der Verzicht auf Verpackungen bei Obst und Gemüse) sowie zur Steigerung der Anzahl recyclingfähiger Verpackungen. Konkrete Vereinbarungen zwischen den beteiligten Akteuren wurden dabei nicht getroffen.

Den 5-Punkte-Plan des BMU finden Sie hier.

Quelle: DIHK -Eva Weik

 

Batterien | BattG: Umstellung der Sammlung

Die Stiftung Gemeinsame Rücknahme hat eine Zulassung als herstellereigenes System nach § 7 BattG beantragt, um die Gleichverteilung der Batterierücknahme auf alle Rücknahmesysteme bewirken zu können. Infolgedessen werden nach § 6 Abs. 5 BattG alle Rücknahmesysteme gleichermaßen gemäß den Rücknahmepflichten verpflichtet.

Hintergrund ist, dass sich die GRS seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten befindet und daher nun bis zu einer Neuregelung des Lastenausgleichs im BattG die gesetzlichen Gemeinschaftsaufgaben aussetzen wird.

Wie bereits berichtet, plant die Stiftung GRS Batterien eine Umstellung auf ein herstellereigenes Rücknahmesystem. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt, die Systemzulassung soll noch 2019 erfolgen. Mit der Neuzulassung wird die GRS die kostenlose Abholung von gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen neu regeln.

Betroffen von den neuen Regelungen sind gesetzlich verpflichtete Rücknahmestellen, die erfasste Gerätealtbatterien dem zukünftigen herstellereigenen Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien übergeben wollen.

Neu sind unter anderem:

-       die Umstellung auf einheitliche GRS-Standardfassbehälter,

-       die Einführung eines elektronischen Registrierungsportals für   Rücknahmestellen,

-       der obligatorische Bestellprozess über GRS-online und

-       wichtige Klarstellungen der gefahrgutrechtlichen Versenderpflichten, die von der Rücknahmestelle zu erfüllen sind.

Fokussierung auf Transport- und Sammlungssicherheit

Die generelle Umstellung auf die gefahrgutrechtlich zugelassenen Standardfassbehälter (grün, gelb, rot) dient der weiteren Erhöhung der Sammlungs- und Transportsicherheit, insbesondere im Hinblick auf das stetig ansteigende Aufkommen sicherheitskritischer Lithium-Batterien. Zudem erachtet die GRS den deutlichen Hinweis auf die besonderen gefahrgutrechtlichen Verpflichtungen, die von Rücknahmestellen zu erfüllen sind, als notwendig an.  

Spezifische Lösungen für Hersteller und Branchensysteme

Für bestimmte Rücknahmestelle können individuelle Erfassungsstrukturen eingerichtet werden. Dies gilt etwa für Rücknahmestellen in herstellerseitigen Vertriebs- oder Servicenetzwerken oder in GRS-Branchenrücknahmesysteme eingebundene Stellen.

Neuregistrierung für Sammelstellen und Informationsangebot

Weiter ist die Neuregistrierung von Rücknahmestellen sowie die Aktualisierung der Sammelstellendaten geplant, um zukünftig eine rechtssichere und prozessoptimierte Basis zwischen Rücknahmestelle und dem neuen herstellereigenen Rücknahmesystem sicherstellen zu können. Hierzu wird mit der geplanten Neuregistrierung eine neue Internetseite freigeschaltet, über welche die Rücknahmestellen noch vor dem eigentlichen Registrierungsprozess darüber informiert werden, dass alle in Deutschland behördlich zugelassenen, herstellereigenen Rücknahmesysteme verpflichtet sind, Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten.

Flexibilisierung der Sammelstellenanbindung

Mit der Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem werden die bisher geltenden gesetzlichen Bindungsfristen der Rücknahmestellen an die Stiftung GRS Batterien mit sofortiger Wirkung entfallen. Rücknahmestellen können ab diesem Zeitpunkt sofort und beliebig das Rücknahmesystem wechseln.

Quelle: DIHK - Eva Weik

 

World Energy Outlook 2019 der IEA: Klimaziele ohne Effizienz und CCS nicht erreichbar

Der Energieverbrauch der Welt wird bis 2040 um 1,3 Prozent a. weiter stark wachsen, hauptsächlich in Asien und Afrika. Erneuerbare werden die dominante Energiequelle zur Stromerzeugung. Der junge Bestand an Kraftwerken und Verbrauch auf Basis fossiler Energieträger weltweit wird fuel switch zu CO2-freien Energieträgern sowie CCS in großem Maßstab nötig machen, um die Klimaziele erreichen zu können.

Der WEO arbeitet mit der Szenariotechnik und gibt keine Prognosen über die künftige Entwicklung ab. Das Current Policies Szenario (1) beschreibt die Entwicklungen auf Basis bestehender Politiken, das Szenario Stated Policies (2) umfasst auch Ankündigungen und das Sustainable Development Szenario (3) fasst die Notwendigkeiten zusammen, um das 2 Grad-Ziel aus Paris zu verfolgen. In den Szenarien 1 und 2 steigt der Energieverbrauch kontinuierlich an. Die Dynamik bei den sauberen Energietechnologien reicht nicht aus, um die Auswirkungen einer expandierenden Weltwirtschaft und wachsenden Bevölkerung auszugleichen. Der CO2-Emissionsanstieg verlangsamt sich, jedoch wird der Scheitelpunkt vor 2040 (Szenario 2) nicht erreicht.

Folgende weitere Ergebnisse zeigt der World Energy Outlook:

  • Um die entscheidende Wende im aktuellen Emissionstrend herbeizuführen, muss der Blick auch auf die bestehende Energieinfrastruktur gehen. Das Durchschnittsalter der Kohlekraftwerke in den Entwicklungsländern Asiens liegt bspw. bei nur zwölf Jahren, sodass hier CCS eine entscheidende Rolle zukommen wird.
  • Versorgungssicherheit bei Energie dreht sich weiter um den Energieträger Öl. Die unkonventionelle Öl- und Gasförderung in den Vereinigten Staaten wächst weiter und verändert so Weltmärkte, Handelsströme und Sicherheitsanforderungen. 85 Prozent des
  • weltweiten Wachstums der Ölfördermengen entfallen 2030 auf die Vereinigten Staaten. Beim Gas dürfte der Anteil bei 30 Prozent liegen. Dadurch wird das Geschäftsmodell von OPEC-Staaten und anderer Förderländer weiter unter Druck geraten.
  • Strom steht zunehmend im Zentrum moderner Versorgungssicherheit. Im Stated Policies Scenario entfällt 2040 über die Hälfte der zusätzlichen Stromerzeugung auf Windkraft und Photovoltaik, im Sustainable Development Scenario sogar fast das gesamte Wachstum.
  • Afrika gewinnt als Energieverbraucher an Bedeutung, das globale Wachstum wird sich hierhin verlagern. Mit welchen Energieträgern diese Nachfrage bedient wird, wird einen entscheidenden Unterschied bei den Bemühungen um eine globale CO2-Reduktion machen.
  • Die schwindende Dynamik der weltweiten Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz gibt Anlass zu großer Besorgnis. Deutliche Energieeffizienzsteigerungen sind das entscheidende Element des Sustainable Development Scenarios. Werden alle wirtschaftlich tragfähigen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz genutzt, kann die globale Energieintensität jährlich um mehr als 3 Prozent gesenkt werden.
  • Batteriekosten: Das Tempo des Rückgangs der Batteriekosten ist eine entscheidende Variable für Strommärkte und Elektromobilität.
  • Offshore-Windkraft wird kostenmäßig zunehmend wettbewerbsfähig, sodass bis 2040 eine Billion Dollar in entsprechende Projekte fließen könnten.

Quelle: DIHK - Till Bullmann

 

Düngemittelverordnung: Bundesrat stimmt Änderungen zu

Der Bundesrat hat Änderungen der Düngemittelverordnung (DüMV) zugestimmt. Danach sollen Fremdbestandteile in Düngemitteln, wie bspw. Kompost oder Gärreste, stärker beschränkt werden. Zudem wird eine Pflicht zur Trennung von Verpackungen vor der Behandlung von Lebensmittelabfällen aus Industrie und Gewerbe eingeführt. Den Forderungen nach einer Übergangsbestimmung und einer technologieoffenen Trennung kamen Bundesregierung und Länder nicht nach.

In § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b und c formuliert die DüMV strengere Regelungen für Altpapier, Karton, Glas, Metalle und Kunststoffe in Komposten oder Gärresten. Diese dürfen weiterhin zusammen nicht über einen Anteil von 0,4 Prozent (sonstige nicht abgebaute Kunststoffe 0,1 Prozent) im Dünger enthalten sein. Zur Bestimmung dieses Anteils sollen die Anforderungen jedoch künftig nicht mehr über einen Siebdurchgang von 2 mm, sondern von 1 mm bestimmt werden. Unternehmen erwarten hierdurch deutlich höhere Fremdbestandteile. Zusätzlich müssen Düngemittel die Anforderungen der Tabelle 8 im Anhang 2 einhalten. Nach der Änderung in Nummer 8.3.9 in Spalte 3 müssen Lebensmittelabfälle aus Industrie oder Handel zukünftig vor der ersten biologischen Behandlung von Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen getrennt werden.

Viele Anlagenbetreiber hatten bei der Konsultation zum Referentenentwurf angegeben, dass sie zur Umstellung ihrer Anlagen und der dazugehörigen Analytik Zeit benötigen werden. Zudem sei die Trennung von Verpackungen bei bestimmten Anlagen nach der ersten biologischen Behandlung der Lebensmittelabfälle zweckmäßiger. Der DIHK hatte sich deshalb für eine Übergangsbestimmung und Präzisierung der Trennpflicht von Verpackungen eingesetzt. Diesen Empfehlungen sind Bundesregierung und Länder nicht gefolgt. Die Drucksache des Bundesrates finden Sie hier.

Quelle: DIHK - Hauke Dierks

 

PV räumt gemeinsame Ausschreibung erneut ab

Wie aufgrund des schwächelnden Windzubaus nicht anders zu erwarten war, hat Photovoltaik (PV) erneut sämtliche Zuschläge in der gemeinsamen Ausschreibung erhalten. Es ging sogar keine einzige Bewerbung von Seiten der Windkraft bei der Bundesnetzagentur ein. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,4 Cent/kWh und damit etwas unter dem Wert der letzten Ausschreibungsrunde aus dem Frühjahr (5,66 Cent).

Windprojekte gehen folglich derzeit lieber in die technologiespezifische Ausschreibung, da sie dort aufgrund des geringen Wettbewerbsniveaus höhere Gebote durchsetzen können als in der gemeinsamen Ausschreibung. Hingegen können PV-Anlagen in der technologieneutralen Ausschreibung höhere Gebote durchsetzen. Der Zuschlagswert in der letzten technologiespezifischen Ausschreibung hatte bei 4,9 Cent/kWh gelegen.

Insgesamt waren 103 Gebote mit einem Volumen von 514 MW eingegangen. Die Ausschreibungsmenge von 200 MW war damit deutlich überzeichnet. Ein gutes Drittel der Zuschläge entfiel auf Bayern (76 MW), aber auch Rheinland-Pfalz (34 MW) und Schleswig-Holstein (32 MW) konnten mehr als 10 Prozent des Volumens auf sich vereinen.

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

 

Debatte um Pfandpflicht bei Lithium-Batterien

Aktuell wird die Einführung einer Pfandpflicht für Lithium-Batterien diskutiert. Dadurch sollen die Rücknahme- und Recyclingquoten für Lithium-Batterien erhöht und die Sicherheitsrisiken bei ihrer unsachgemäßen Entsorgung reduziert werden.

Während sich Umweltverbände und die Entsorgungswirtschaft für eine Pfandpflicht aussprechen, sieht die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ein Pfandsystem, außerhalb eines europäisch einheitlich geregelten Rechtsrahmen, als nicht zielführend. Durch die Einführung einer Pfandpflicht erhoffen sich insbesondere die Entsorger, durch die Zuschreibung eines Wertes der Batterien einen fachgerechten Umgang bei der Entsorgung zu erreichen. Nach Ansicht der GRS tragen dagegen ein verbesserter Vollzug sowie geeignete Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen mit deutlich geringerem Kostenaufwand besser zu einer Steigerung der Sammelquoten und zur Verbesserung der Sicherheit der Altbatterie-Sammlung bei als eine Bepfandung.

Quelle: DIHK - Eva Weik

 

Neue Abholregelungen für GRS-Rücknahmestellen

Mit der voraussichtlichen Neuzulassung als herstellereigenes System hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) die kostenlose Abholung von gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen neu zu regeln, die erfassten Gerätealtbatterien dem zukünftigen herstellereigenen Rücknahmesystem der GRS übergeben zu wollen.

Neu sind unter anderem:

  • die Umstellung auf einheitliche GRS-Standardfassbehälter,
  • die Einführung eines elektronischen Registrierungsportals für Rücknahmestellen,
  • der obligatorische Bestellprozess über GRS-online und
  • wichtige Klarstellungen der gefahrgutrechtlichen Versenderpflichten, die von der Rücknahmestelle zu erfüllen sind.

Mit der Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem entfallen die bisher geltenden gesetzlichen Bindungsfristen der Rücknahmestellen an die GRS mit sofortiger Wirkung. Rücknahmestellen können ab diesem Zeitpunkt sofort und beliebig das Rücknahmesystem wechseln.

Quelle: DIHK - Eva Weik

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

EU und Schweiz verbinden ihre Emissionshandelssysteme ab 2020

Die EU-Mitgliedsstaaten gaben am 5. Dezember 2019 ihre finale Zustimmung. Die Emissionsberechtigungen beider Systeme werden ab dem nächsten Jahre gegenseitig anerkannt. Die Verhandlungen über die Verknüpfung wurden im Jahr 2011 begonnen. Eine Einigung wurde im Grundsatz Ende 2017 erzielt. 

Das Schweizer Emissionshandelssystem umfasste im Jahr 2017 54 Anlagen. Im Jahr 2020 wird die jährliche Emissionsobergrenze (sog. „Cap“) etwa 4,9 Millionen Emissionsberechtigungen betragen. Das Europäische Emissionshandelssystem umfasst mehr als 11 000 Anlagen. Das Cap beläuft sich im Jahr 2020 auf ca. 1 720 Millionen Emissionsberechtigungen.

Quelle: DIHK - Julian Schorpp

 

Europäischer „Green Deal“: EU-Kommission konkretisiert ihre Pläne

Im Zentrum des „Green Deals“ stehen wie erwartet strengere Treibhausgasminderungsziele der Europäischen Union. Statt der bisher als Zielmarke geltenden 80 %-Reduktion bis zur Jahrhundertmitte soll die EU nun zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent der Welt umgebaut werden. Dies erfordert Minderungen von weit über 90 % und die Kompensation unvermeidlicher Emissionen durch CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre mithilfe von Natur und Technik.

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bestätigte bei der Vorstellung der fast 30-seitigen Mitteilung in Brüssel, bereits im März 2020 den entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen zu wollen. In einem zweiten Schritt plant die Kommission dann im Sommer 2020 einen Vorschlag für die Anhebung des Treibhausgasminderungsziels für das Jahr 2030 zu unterbreiten, begleitet von einer umfassenden Folgenabschätzung.

Die EU-Kommission hofft auf die Zustimmung der Gesetzgeber, Rat und Parlament. Während im Rat kontroverse Diskussionen zwischen den Mitgliedsstaaten zu erwarten sind, fordert das Europäische Parlament bereits seit längerem eine Zielverschärfung.

Im Juni 2021 will die Europäische Kommission zahlreiche EU-Gesetze novellieren, um die zusätzlich notwendigen CO2-Einsparungen tatsächlich zu erreichen.  

Hierzu zählen:

  • EU-Emissionshandelsrichtlinie (einschließlich einer möglichen Ausweitung auf neue Sektoren)
  • Lastenteilungsverordnung
  • Verordnung zu LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft)
  • Energieeffizienz-Richtlinie
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie
  • CO2-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
  • Energiesteuerrichtlinie

2021 sollen darüber hinaus ein Vorschlag für strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren vorgelegt werden. 

Bestätigt hat die Europäische Kommission auch ihr Ansinnen, im Laufe des Jahres 2021 ein CO2-Ausgleichssystem für ausgewählte Sektoren (sog. CO2-Grenzausgleich) vorzuschlagen. 

In ihrer Rede vor dem Plenum des Europaparlaments betonte Ursula von der Leyen, dass der Grenzausgleich darauf abziele, europäische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch ausländische Konkurrenten mit schlechter Klimabilanz zu schützen. Das System werde in Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation ausgestaltet. Die Kommission präzisiert in ihrer Mitteilung zudem, dass es sich beim CO2-Grenzausgleich um eine "Alternative" zu bestehenden Carbon Leakage-Schutzmechanismen im EU-Emissionshandel handele. Konkret bedeutet dies, dass die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten oder die Strompreiskompensation auslaufen müssten. 

Bereits Anfang Januar 2020 wird die Europäische Kommission einen Mechanismus für einen gerechten Übergang vorschlagen, inklusive eines Fonds, der in der Periode 2021-2017 100 Milliarden Euro für den Strukturwandel in kohlenstoffintensiven Regionen mobilisieren soll.

Im März 2020 sollen die neue EU-Industriestrategien veröffentlicht werden.

Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sind ein Aktionsplan geplant (März 2020), Initiativen zur Förderung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in energieintensiven Industriezweigen (ab 2020), Rechtsvorschriften für Batterien zur Unterstützung des Strategischen Aktionsplans für Batterien und der Kreislaufwirtschaft (Oktober 2020) und Vorschläge für Rechtsreformen im Bereich Abfallwirtschaft (ab 2020).

Für den Herbst 2020 ist eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen angekündigt. 

Eine Übersicht der ca. 50 geplanten gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen befindet sich im fünfseitigen Anhang der Mitteilung zum Green Deal. Nicht alle der aufgeführten Maßnahmen sind tatsächlich neu.

DIHK-Bewertung

Der europäische "Green Deal" bietet deutschen Unternehmen nach Einschätzung des DIHK grundsätzlich große Chancen, stellt sie zugleich aber vor große Herausforderungen. Wenn Europa mehr in Klima- und Umweltschutz investiert, profitieren davon hiesige Anbieter technologischer Lösungen und Dienstleistungen. Ein anspruchsvolles, aber einheitliches Level Playing Field in Europa ist für die Unternehmen besser als jede noch so ambitionierte nationale Klima- und Umweltpolitik. Dass sich durch den Green Deal insgesamt Wachstum einstellt, ist zunächst nur ein Versprechen der Politik. Eine konkrete Umsetzung hierzu ist noch nicht absehbar.

Aus Sicht des DIHK ist daher entscheidend, dass sich der "Green Deal" nicht auf die Verschärfung europäischer CO2-Minderungsziele beschränkt. Die Rahmenbedingungen müssen europäische Unternehmen dabei unterstützen, mit innovativen und am Markt erfolgreichen Produkten zum Klimaschutz beizutragen, und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der 'Green Deal' kann letztlich für Europa insgesamt – nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für Politik und Bürger – zum Erfolg werden, wenn die europäische Wirtschaft damit auf den Weltmärkten punkten kann.

Ein konkreter Hebel für mehr Klimaschutz ist die Versorgung der Unternehmen mit kostengünstiger, "grüner" Energie. Das DIHK-Energiewendebarometer zeigt, dass viele Unternehmen bereits in die Produktion von erneuerbarem Strom investieren, den sie in der Regel direkt im eigenen Betrieb verbrauchen. Hier wäre nach Auffassung des DIHK deutlich mehr möglich, wenn regulatorische Hürden abgebaut würden. Eine Initiative zur Senkung der Abgaben und Umlagen auf den Strompreis steht deshalb auf der Wunschliste der Wirtschaft.

Quelle: DIHK - Julian Schorpp

 

REACH: Frist für Anforderungen für Nanomaterialien rückt näher

Ab dem 1. Januar 2020 kommt es für Unternehmen zu weiteren Informationspflichten für Nanomaterialien im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH. Dazu weist die Europäische Chemikalienagentur auf mögliche Hilfestellungen für betroffene Unternehmen hin, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren. Die neuen Anforderungen betreffen die Charakterisierung von Nanoformen, die stoffliche Gefahreneinschätzung, Informationsanforderungen zur Registrierung und Pflichten für nachgeschaltete Anwender (Annex I, III und VI - XII der REACH-Verordnung). Die Klarstellungen und Regelungen gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen, was für Unternehmen entsprechende Dossieraktualisierungen erforderlich machen kann.

Die Europäische Umweltagentur ECHA entwickelt bzw. hält für betroffene Unternehmen bereits verschiedene Hilfestellungen bereit. Dazu weist die ECHA auch auf ihren Helpdesk für betroffene Unternehmen hin. Ebenfalls weist die ECHA darauf hin, dass Unternehmen zur Informationsübermittlung für Nanoformen die neue Version des Online-Tools IUCLID nutzen müssen, welches seit dem 30. Oktober 2019 zur Verfügung steht.

Die Mitteilung der ECHA sowie weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.

Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

 

REACH: Pläne der ECHA zu neuen Stoffbewertungen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Plan fortgeschrieben, wonach die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH in den Jahren 2020 bis 2022 nun insgesamt 74 weitere Stoffe auf ihre Risiken hin bewerten sollen.  Die von der ECHA vorgeschlagene Stoffliste enthält insgesamt 7 weitere Stoffe im Vergleich zum vorausgegangenen Vorschlag der ECHA aus dem März 2019 (unter dem Namen “Community Rolling Action Plan“, kurz CoRAP). Zwei Stoffe aus diesem ersten Vorschlag wurden nun wiederum aus der Liste entfernt. 

Damit könnten langfristig Auswirkungen für diverse Produkte einhergehen. Die insgesamt 74 Stoffe der CoRAP-Liste kommen in verschiedenen Produkten, etwa im Bereich Kosmetik, vor. Umfasst ist u. a. auch Phenol, isopropylated, phosphate (3:1), welches in Schmierstoffen oder Farben eingesetzt wird.

Stoffbewertungen unter REACH durch nationale Behörden können in der Folge u. a. zu einer Aufnahme der Stoffe auf die sogenannte Kandidatenliste (“besonders besorgniserregende Stoffe“, kurz SVHCs) und zu möglichen Beschränkungen führen.

Die ECHA empfiehlt Unternehmen, ihre Betroffenheit bereits jetzt zu prüfen: Registranten der betroffenen Stoffe sollten sich etwa mit den zuständigen nationalen Behörden und mit Co-Registranten in Verbindung setzen. Nachgeschaltete Anwender sollten ihre verfügbaren Informationen überprüfen und diese mit den Stoffregistranten teilen. Die Registrierungsdossiers der Stoffe sollten aktuell sein.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Hinweisen sowie einer Liste der betroffenen Stoffe finden Sie in englischer Sprache hier.

Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

 

Revision der Trinkwasserrichtlinie: Noch keine Einigung im Trilog

Die zweite Runde der Trilog-Verhandlungen zur Findung einer finalen Richtlinienfassung hat noch zu keiner Einigung geführt. Ein Streitpunkt zwischen EU-Parlament und Rat sind die Wasserqualitätsparameter, so etwa die Aufnahme sogenannter Endokriner Disruptoren (z. B. Bisphenol A) und Mikroplastik sowie deren Überwachung. Die nächste Verhandlungsrunde war für Mitte November 2019 geplant.

Die EU-Kommission hat am 1. Februar 2018 einen Revisionsvorschlag der Europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (COM (2017) 753 zu 98/83/EG, Trinkwasserrichtlinie) vorgelegt. Mit dem Vorschlag strebt die EU-Kommission u. a. an, die Trinkwasserqualität in der EU zu verbessern und den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu erleichtern.

Aus Sicht des DIHK sollte eine reformierte Trinkwasserrichtlinie insbesondere keine ordnungsrechtlichen Vorgaben zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser durch Unternehmen zulassen und den Umfang der Untersuchungs- und Überwachungspflichten nicht unverhältnismäßig erweitern.

Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

 

Sustainable Finance: Rat einigt sich auf Nachhaltigkeitskriterien

Die Vertreter der 28 Mitgliedsstaaten der EU haben sich am 25. September auf eine gemeinsame Position zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für eine Taxonomie geeinigt.

Darunter ist die Einführung einer einheitlichen Klassifizierung "nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten" in der EU zu verstehen. Angewandt werden soll die Taxonomie beispielsweise von Staaten, die die Vermarktung nachhaltiger Finanzprodukte regulieren. Auch institutionelle Investoren, die "grüne" Finanzprodukte vermarkten, können sich für die Nutzung der EU-Taxonomie entscheiden oder dazu verpflichtet werden.

Deutschland hat die allgemeine Ausrichtung im Rat nicht unterstützt, da sie die Einstufung der Atomkraft als eine Art der nachhaltigen Stromerzeugung ermöglicht.

Die Position der Mitgliedsstaaten verschiebt die Anwendung der Taxonomie im Vergleich zum Kommissionsvorschlag um zwei Jahre. Sie soll so Ende des Jahres 2022 erstmals angewandt werden.

Die Einigung im Rat bereitet den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das seine Position bereits Ende März verabschiedet hat. Die Parlamentarier fordern eine Verabschiedung der Taxonomie-Kriterien bis Ende 2019 und erweitern den Anwendungsbereich auf eine breitere Palette von Finanzprodukten.

Zudem soll die EU-Kommission nach Ansicht des Parlaments im Jahr 2021 die Einführung einer sog. "Brown List" umweltschädlicher Wirtschaftstätigkeiten prüfen.

Quelle: DIHK - Julian Schorpp

 

BMU veröffentlicht Referentenentwurf zur Verordnung über Emissionen mobiler Maschinen und Geräte (28. BImSchV)

Zur Umsetzung der unionsrechtlichen Verordnung (EU) 2016/1628 aus dem Jahr 2017 plant das Bundesumweltministerium (BMU), die bisherige Verordnung für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV) neu zu fassen. Unter die 28. BImSchV fallen unter anderem Baumaschinen, mobile Generatoren, kleinere Garten- und Arbeitsgeräte, Schienenfahrzeuge sowie Binnenschiffe.

Der Entwurf der neuen 28. BImSchV verzichtet auf die technischen Anforderungen an Motoren und verweist auf die bereits geltende Verordnung (EU) 2016/1628 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte. Geregelt werden nunmehr ausschließlich die Zuständigkeiten der Genehmigungs- (weiterhin das Kraftfahrt-Bundesamt) und Überwachungsbehörden (weiterhin die Landesbehörden), Ordnungswidrigkeiten sowie Übergangsvorschriften.

Zur Regelung von Ordnungswidrigkeiten verweist die neue 28. BImSchV auf § 62 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach können bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen unmittelbar geltende EU-Vorschriften eine Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro verhängt werden. Hierfür werden 29 mögliche Ordnungswidrigkeitstatbestände aufgelistet.

Der Referentenentwurf ist auf den Seiten des BMU hier abrufbar.

Quelle: DIHK - Hauke Dierks

 

Minister Altmaier präsentiert Ergebnis des Dialogprozesses Gas 2030

Das Ergebnispapier ist einerseits Standortbestimmung für die Bedeutung des Energieträgers Erdgas. Andererseits werden bereits Handlungsempfehlungen aufgeführt, wie Gase den Kohleausstieg flankieren und langfristig ihre tragende Rolle in der Energiewende einnehmen können.

Zentrale Empfehlungen:

  • Die verschiedenen CO2-freien bzw. -neutralen Energieträger einschließlich blauen Wasserstoffs müssen systematisiert und legal definiert werden. Zudem müssen Zertifizierungs- und Nachweissysteme entwickelt werden, um einen innereuropäischen, aber auch  internationalen Handel zu ermöglichen.

  • Energiepartnerschaften zur Erschließung neuer Importpotenziale müssen weiterentwickelt werden.

  • Eine Nationale Strategie Wasserstoff (NSW) ist zu erarbeiten. Dies soll bis Ende des Jahres in Kooperation mit Forschungs- und Verkehrsministerium geschehen.

    Die Gasinfrastruktur muss angepasst werden, um künftig vermehrt Wasserstoff     aufnehmen zu können.

  • Die Länder werden ermutigt, langfristige regionale oder kommunale Planungen insbesondere der Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der Gas-, Wärme- und Stromnetze voranzutreiben.

  • Der Rechtsrahmen für den Einsatz von Biomethan und anderen CO2-freien oder CO2-neutralen Gasen im Gebäudebereich ist zu überprüfen.

  • Konkrete Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung des Biomethan- und Wasserstoff-Anteils im Verkehrssektor sollen entwickelt werden. Konkret soll die Umsetzung der RED II in Deutschland den Einsatz u.a. von Wasserstoff im Verkehrsbereich unterstützen. Beim Review der EU-Flottenziele für PKW und Nutzfahrzeuge sollte die Verankerung des Well-to-Wheel-Ansatzes geprüft werden, um die Nutzung von Biomethan und grünem Wasserstoff bzw. PtX-Kraftstoffen attraktiver zu gestalten.

  • Für die Industrie sollen Potenziale zur langfristigen CO2-Neutralität der Gasverwendung erarbeitet werden.
  • In der Stromerzeugung soll die Wasserstoffverträglichkeit von Gaskraftwerken entwickelt werden.

An der Arbeit in den Arbeitsgruppen waren auch der DIHK und Mitglieder des DIHK-Umwelt- und Energieausschusses beteiligt. Den vollständigen Bericht finden Sie im Anhang. Ein ausführlicheres Hintergrundpapier der dena kann zudem hier abgerufen werden.

Quelle: DIHK - Till Bulmmann

 

NOx-Nachrüstsystem für Handwerker- und Lieferfahrzeuge zugelassen

Diese gelten für verschiedene Modelle der Marken Sprinter von Daimler sowie Transporter T5 und Crafter von Volkswagen. Unternehmen können bis zum 30. September Anträge auf die Förderung der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge stellen. Bezuschusst werden bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Mit den zugelassenen Nachrüstsystemen können leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen nachgerüstet werden. Neben den Systemen für Fahrzeuge von Daimler und Volkswagen haben Anbieter Nachrüstlösungen für weitere Modelle angekündigt. Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht alle Betriebserlaubnisse hier.  Die zugelassenen Systeme müssen eine Reduzierung der Stickoxidemissionen von bis zu 85 Prozent nachweisen. Von Fahrverboten sind diese Fahrzeuge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dann auszunehmen.

Fördervoraussetzungen für die leichten Nutzfahrzeuge sind u. a., dass sich der Firmensitz in einer Stadt mit Grenzwertüberschreitung oder in einem ihr angrenzenden Landkreis befindet. Dann können Zuschüsse von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen) gewährt werden. Bis zum 30. September können Unternehmen die Förderung beantragen. Antragsunterlagen und alle weiteren Voraussetzungen zur Antragsstellung finden Unternehmen auf der Homepage des Projektträgers unter www.bav.bund.de.

Quelle: DIHK - Hauke Dierks

 

Konfliktmineralien: EU-Kommission veröffentlicht Portal zur Unterstützung von Unternehmen

Am 20. November 2019 hat die EU-Kommission ein Online-Portal (“Due Diligence Ready“) eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten. Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern. Diese Unterstützung betrifft nach Angaben der EU-Kommission vor allem folgende drei Aspekte:

  • Wie können Unternehmen, insbesondere KMUs, ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen der Mineralienbeschaffung erfüllen?
  • Wie können Unternehmen die EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien leichter einhalten?
  • Wie können Unternehmen die zunehmende Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsaspekte handhaben?

Diverse Hilfestellungen gerade für KMUs

Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren.

Hintergrund ist u. a. die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, welche am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Diese Verordnung betrifft den Handel mit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram aus politisch instabilen Gebieten (“Konfliktmineralien“) und dient dem Zweck, die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten durch verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen einzudämmen.

Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie hier.

Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

 

Aktualisierung der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung: politische Einigung erzielt

In den Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen ((EG) 1222/2009) erfolgte am 13. November 2019 eine politische Einigung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat. Demnach soll auch der Mikroplastikabrieb von Reifen in die Verordnung aufgenommen werden.

Die Verordnung als Bestandteil der EU-Vorgaben zur Energieeffizienz von Produkten betrifft den Rollwiderstand von Reifen und damit die Energieeinsparung durch entsprechende Kennzeichnung. Deren Sichtbarkeit und Genauigkeit soll nach Mitteilung der EU-Kommission verbessert werden, ebenso die Marktüberwachung. Dazu kommt es mit der Aktualisierung laut EU-Kommission zu einer Aktualisierung der Skalen auf den Etiketten entsprechend der EU-Energielabels.

Nach noch nötiger förmlicher Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat wird die aktualisierte Verordnung voraussichtlich in wenigen Monaten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, tritt kurz darauf in Kraft und gilt sodann ab Mai 2021.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

 

Weitere Ökodesign-Anforderungen stehen bevor

Am 14. November 2019 sind die neuen Verordnungen (EU)2019/1781, (EU)2019/1782 und (EU)2019/1784 in Kraft getreten, welche neue Anforderungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) u. a. für die Vermarktung elektrischer Schweißgeräte sowie für externe Netzteile umfassen. Die meisten Anforderungen gelten jedoch erst zeitversetzt.

  • Die EU-Verordnung (EU) 2019/1784 bestimmt Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Schweißgeräte.  Diese betreffen u. a. die Energieeffizienz und Produktinformationsanforderungen. Die Verordnung gilt ab Januar 2021.
  • Die Verordnung (EU)2019/1782 bestimmt Ökodesign-Vorgaben für die Vermarktung externer Netzteile (u. a. auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen). Die Verordnung gilt ab April 2020.

Die Verordnung (EU) 2019/1781 bestimmt Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen. Die Verordnung gilt ab Juli 2021 (Artikel 7 Abs.1 und Artikel 11 ab dem 14. November 2019).

Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

 

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