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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 03 | 2018
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

IHK-Hightech-Zukunftsprogramm Mittelfranken 2025
Die Region Mittelfranken in Forschung und Entwicklung (FuE) für die Zukunft fit machen: Dieses Ziel verfolgt die IHK Nürnberg für Mittelfranken mit ihrem „Hightech-Zukunftsprogramm Mittelfranken 2025“ und wurde von der IHK-Vollversammlung einstimmig verabschiedet.Weiterlesen ...
Das Programm benennt 28 konkrete Projekte, um die Technologie-Infrastruktur der Region weiter zu entwickeln. Das Projektpaket hat ein Gesamtvolumen von rund 380 Mio. Euro, von denen etwa 270 Mio. Euro aus staatlichen Mitteln aufgebracht werden müssten. „Die IHK will sich mit ihrer Initiative aktiv in die Strategieentwicklung der Region einbringen und einen Beitrag zur forschungspolitischen Diskussion leisten“, so IHK-Präsident Dirk von Vopelius. „Wir müssen jetzt massiv in Hightech investieren!“
„Die Vorhaben unseres ,Hightech-Zukunftsprogramms‘ beziehen sich auf Technologien, in denen unsere Wirtschaftsregion besonders starkes Know-how hat und die für Wachstum und Arbeitsplatzsicherung große Bedeutung haben“, so Carl-Joachim von Schlenk-Barnsdorf, Vorsitzender des IHK-Ausschusses „Industrie | Forschung | Technologie“. Die 28 Projekte hätten starken Praxisbezug und hohe Relevanz für den Technologietransfer in die Wirtschaft, außerdem sei jeweils eine umfangreiche Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen vorgesehen.
Die Projekte, deren Realisierung und Förderung die Nürnberger IHK dem Freistaat Bayern zur Unterstützung empfiehlt, orientieren sich an den technologischen Kompetenz- und Aktionsfeldern, die im „Leitbild für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (WaBe) der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN)“ festgelegt wurden:
Kompetenzfelder: Medizin und Gesundheit; Information und Kommunikation; Neue Materialien; Energie und Umwelt; Automation und Produktionstechnik; Verkehr und Logistik
Aktionsfelder: digitale Gesundheitswirtschaft, nachhaltige Energiesysteme, vernetze Produktion sowie intelligente Mobilität.
Eine Auswahl der Projekte, die aus Sicht der IHK Nürnberg für Mittelfranken vordringlich sind:
Medizin und Gesundheit:
Um die Region als Zentrum der Medizintechnik zu stärken, empfiehlt die IHK die Förderung von Forschungsaktivitäten, um durch Digitalisierung die Versorgung der Patienten zu verbessern und die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern. Bei einem Vorhaben, das vom Medical Valley Center in Erlangen koordiniert wird, geht es um Pflegeassistenzsysteme und Pflegeroboter, die das Pflegepersonal entlasten sollen. Prävention, Altersmedizin, Reha und Sport sind Themen des „GesundheitsLab Bad Windsheim“, das die Versorgung von Senioren und Patienten im ländlichen Raum sowie die Wirtschaftsstruktur verbessern soll.
Informations- und Kommunikationstechnik:
Um die Ausbildung in Westmittelfranken in digitalen Zukunftsfeldern zu verbessern, setzt sich die IHK für das „Zentrum Digitale Medien und Innovation (ZDM)“ ein, das an der Hochschule Ansbach eingerichtet werden soll. Ausgebaut werden sollte das Leistungszentrum Elektroniksysteme (LZE) in Erlangen, an dem Wissenschaftler der Erlanger Fraunhofer-Institute und der Universität Erlangen-Nürnberg gemeinsam an neuen Technologien für Leistungs- und Low-Power-Elektronik arbeiten. An den Einzelhandel richtet sich das geplante Zentrum für „Smart Future Retail“ (SFR), bei dem die IHK als Kooperationspartner fungiert: Entstehen sollen zwei Pilot-Läden in Innenstadtlagen, in denen Wissenschaftler und Händler gemeinsam neue Lösungen für den digitalisierten Einzelhandel erarbeiten.
Neue Materialien:
Die Entwicklung neuer Werkstoffe und neuer Produktionsverfahren ist nach Auffassung der IHK eine Zukunftstechnologie von großer Bedeutung für Fahrzeugbau, Energietechnik, Medizintechnik und viele andere Bereiche. In der Region sollten deshalb u. a. folgende Projekte vorangetrieben werden: neue Verbindungstechnologien für Verbundbauteile (Technische Hochschule Nürnberg), ölresistente Hochleistungskunststoffe (Kunststoffcampus Bayern in Weißenburg), Transferstelle für Lasertechnik und optische Technologien (Bayerisches Laserzentrum in Erlangen), Modellfabrik zur Herstellung hybrider Komponenten und Baugruppen (Neue Materialien Fürth GmbH) sowie Universitäres Tomographiezentrum Nordbayern (Fraunhofer-Entwicklungszentrum Röntgentechnik in Fürth-Atzenhof).
Energie und Umwelt:
Um die Kompetenz der Wirtschaftsregion zu sichern, mahnt die IHK die finanzielle Sicherung und Fortführung bewährter Einrichtungen an: Energie Campus Nürnberg (EnCN), Projekt „Green Factory Bavaria“ (Unterstützung von Unternehmen bei der energieeffizienten Produktion) sowie „Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern“ (Beratung von Unternehmen beim effizienten Materialeinsatz). Weitere von der IHK unterstützte Vorhaben beschäftigen sich mit „intelligenter“ Landwirtschaft (z. B. kognitive Sensorsysteme zur Optimierung der Pflanzenzucht), nachhaltige und energieeffiziente Stadtquartiere („Energy Technology Transformation Lab“ des Nuremberg Campus of Technology) sowie neue Nanomaterialien für Brennstoffzellen (TH Nürnberg).
Automation und Produktionstechnik:
In diesem Bereich geht es laut IHK insbesondere darum, die Chancen der Digitalisierung („Industrie 4.0“) zu nutzen und die Energieeffizienz in der Produktion zu erhöhen. Einige der Vorhaben, die im „Hightech-Zukunftsprogramm“ genannt werden: additive Herstellung von mechatronischen Produkten (TH Nürnberg), Entwicklung neuartiger Signal- und Leistungsnetze (Uni Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit der regionalen Kabelindustrie), neue elektrische Antriebstechnologien und kontaktlose Energieübertragung (E-Drive-Center an der Uni Erlangen-Nürnberg), digitale Modellfabrik für die Herstellung von neuartigen Blechbaugruppen (Uni Erlangen-Nürnberg), autonome Service-Roboter für das Handling von Waren und für die Logistik (TH Nürnberg), Roboter-Anwendungen für den Massenmarkt (Social Robots Center in Erlangen), „künstliche Haut“ zur besseren Interaktion von Mensch und Maschine (Uni Erlangen-Nürnberg) sowie neue optische Sensoren für die Industrie (TH Nürnberg).
Verkehr und Logistik:
Die Digitalisierung bietet auch große Potenziale, um die Effizienz in der Verkehrstechnik zu verbessern. Das gilt beispielsweise für das autonome Fahren, mit dessen Weiterentwicklung sich ein aktuelles Projekt unter Federführung der TH Nürnberg und des Zentrums Digitalisierung Bayern beschäftigt. Außerdem setzt sich die IHK für die Förderung des Pilotprojekts „Digitalisierter Schienengüterverkehr Bayern“ ein, von dem in der Region z. B. der Rangierbahnhof Nürnberg und das Terminal für den Kombinierten Verkehr am Hafen Nürnberg profitieren würden. Unter Federführung der TH Nürnberg geht es dabei u.a. um autonomes Fahren von Schienenfahrzeugen und um Fahrerassistenzsysteme für Rangierloks.
Das “IHK-Hightech-Zukunftsprogramms” können Sie gern unter
www.ihk-nuernberg.de/hightech-zukunftsprogramm downloaden.
Ihr Ansprechpartner
IHK Nürnberg für Mittelfranken, Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Dr.-Ing. Robert Schmidt, Tel. 0911 1335-298, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

"Green Hospital" in Lichtenfels setzt neue Standards
Bayerns Gesundheitsministerin: Idee des nachhaltigen Krankenhauses flächendeckend in ganz Bayern verwirklichen.Weiterlesen ...
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat das oberfränkische Klinikum Lichtenfels als Vorbild für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz bei Krankenhäusern bezeichnet. Huml betonte am 4.05.2018, anlässlich der Einweihung des Neubaus des "Green Hospitals" Lichtenfels: "Das Projekt in Lichtenfels ist eines der bedeutendsten Krankenhausprojekte der letzten zehn Jahre. Es setzt in jeder Hinsicht neue Standards. So wird durch den Einsatz regenerativer Energien auf Dach und Fassaden und durch eine optimierte Gebäudehülle hier nahezu Passivhausstandard erreicht. Zudem wird ein kluges Beleuchtungskonzept voraussichtlich 60 Prozent der Energiekosten einsparen."
Lichtenfels ist das erste Krankenhaus in Bayern, das umfassend als "Green Hospital" gestaltet wurde. Dieses Konzept berücksichtigt den Umwelt- und Klimaschutzgedanken auch im Krankenhausbereich. Die Ministerin unterstrich: "In Lichtenfels ist ein Vorbild für sämtliche künftige Krankenhausbauvorhaben in Bayern und über die Landesgrenzen hinaus entstanden. Wir zeigen damit, dass der Verantwortung für künftige Generationen auch im Krankenhausbau Rechnung getragen werden kann."
Schätzungen zufolge könnten die bayerischen Krankenhäuser durch energetische Verbesserungen jährlich insgesamt rund eine Million Tonnen CO2 einsparen. Die Energiekosten könnten so um rund 105 Millionen Euro pro Jahr gesenkt werden.
Der Neubau in Lichtenfels wurde vom Freistaat mit Mitteln in Höhe von 82 Millionen Euro gefördert. Davon wurden acht Millionen Euro aus einer einmaligen Sonderförderung zur Umsetzung der "Green Hospital"-Initiative bereitgestellt. Die Ministerin betont: "Dieses Geld ist gut angelegt - in den Aufbruch in ein neues Zeitalter des Krankenhausbaus. Es geht nicht nur um Energie- und Kosteneinsparung, sondern auch um gelebte Nachhaltigkeit. Nur umweltbewusst wirtschaftende Krankenhäuser werden auch in Zukunft medizinische Spitzenleistung zu vertretbaren Kosten erbringen können. Wir wollen den 'Green-Hospital'-Gedanken in ganz Bayern voranbringen."
Die "Green Hospital Initiative Bayern" unterstützt die bayerischen Krankenhäuser bei ihrer Modernisierung. Sie besteht aus mehreren Bausteinen: So hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der Krankenhäusern einen Überblick über die Möglichkeiten des nachhaltigen Wirtschaftens gibt.
Der zweite Baustein ist eine Datenbank mit Best-Practice-Beispielen, die auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums einsehbar ist. Ergänzt wird dieses Online-Angebot durch den dritten Baustein, ein Quick-Check - ein kostenloser Test, der Krankenhausträgern eine erste Einschätzung bietet, wo sie in Sachen Nachhaltigkeit im Vergleich zu anderen Krankenhäusern stehen.
Ferner wurde die Auszeichnung "Green Hospital Bayern" ins Leben gerufen. Damit ehrt das Gesundheitsministerium ökologisch vorbildliche Krankenhäuser. Mit dem Leuchtturmprojekt "Green Hospital Lichtenfels" wurde nun zusätzlich ein Vorbild für andere Krankenhäuser auf dem Weg zum umweltbewussten Krankenhaus geschaffen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Der Ladeverbund Franken+ heißt ab sofort Ladeverbund+
Mit dem neuen Namen öffnet sich der Verbund auch für Stadt- und Gemeindewerke außerhalb Frankens.Weiterlesen ...
Bereits jetzt umfasst die Ladeinfrastruktur des Verbunds rund 200 Ladesäulen und deckt eine Fläche von über 19.000 km² ab. Mit beispielsweise den Stadtwerken Bad Hersfeld in Hessen im Norden, den Stadtwerken Deggendorf in Niederbayern im Süden, den Stadt-werken Wertheim in Baden-Württemberg im Westen und den Stadtwerken Tirschenreuth in der Oberpfalz im Osten sind schon jetzt Stadtwerke weit über Franken hinaus als Mitglieder im Ladeverbund+ vertreten.
„Wir freuen uns, dass das Interesse am Verbund auch außerhalb Frankens groß ist“, sagt Wolfgang Geus, Vorsitzender des Ladeverbund+. „Die Namensänderung ist die logische Folge aus der erfolgreichen Vergrößerung.“
„Autofahrer profitieren davon, dass das bewährte System beim Laden von Elektroautos in einem immer größer werdenden Gebiet verfügbar ist“, ergänzt Markus Rützel, Koordinator des Ladeverbund+.
Erweiterter Service auf der Website
Der Ladeverbund+ erweitert zudem sein Informationsangebot auf der neu gestalteten Website. Elektrofahrer und Interessenten finden neben Informationen zum Ladeverbund+ ab sofort wertvolle Tipps und Wissenswertes rund um das Thema Elektromobilität, unter anderem auch Informationen zum Laden von E-Bikes. Zudem hält der Ladesäulenfinder für Elektroautos neue Funkti-onen für Elektrofahrer bereit.
Mehr unter: www.ladeverbundplus.de
Ihre Ansprechpartner
Dr. Ronald Künneth, Tel. 0911 1335-297, E-Mail: ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de
Christian Seitz, Tel. 0911 1335-213, E-Mail: christian.seitz@nuernberg.ihk.de

Verpackungsverordnung: Schließung des VE-Registers zum 31.10.2018
Ab 01.01.2019 - neue RegisterführungWeiterlesen ...
Bis zum 31.10.2018 können VE-pflichtige Unternehmen aus Mittelfranen noch eine Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß Verpackungsverordnung für das Jahr 2017 unter www.ihk-ve-register.de hinterlegen bzw. Daten ändern.
Die Stiftung Zentrale Verpackungsregister wird ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) mit einem Register und einer Datenbank für mehr Transparenz sorgen. Bereits ab Quartal 03/2018 können sich Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vorregistrieren lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verpackungsregister.org.
Ihr IHK-Ansprechpartner
Stefan Schmidt, Tel. 0911-1335-445, E-Mail: stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911-1335-299, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

Druckluft-Spezialist (IHK) startet im Herbst
Bereits zum siebten Mal bietet die Nürnberger IHK auch in diesem Jahr wieder das Praxistraining zum Druckluft-Spezialist (IHK) an. Das Training startet im September und richtet sich an bis zu zehn Energieverantwortliche aus Unternehmen und Berater im industriellen Umfeld.Weiterlesen ...
Zahlreiche Studien belegen, dass in betrieblichen Druckluftanlagen Einsparpotenziale von über 30 Prozent verborgen liegen. Mit dem entsprechenden Know-how können demnach - nicht nur bei größeren Anlagen - der Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten erheblich gesenkt werden. Die meisten Maßnahmen haben dabei geringe Amortisationszeiten.
Am 14. September 2018 startet deshalb das nächste Training zum Druckluft-Spezialist (IHK) der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Der Druckluft-Spezialist (IHK) kann betriebliche Druckluftanlagen von der Anwendung über die Verteilung bis hin zur Aufarbeitung und Erzeugung energetisch optimieren. Er erkennt Einsparpotenziale, errechnet die Wirtschaftlichkeit der Investitionen und berät die Betriebsleitung.
Während des Trainings wird unter fachlicher Betreuung eine Projektarbeit ausgearbeitet, mit der im Unternehmen bereits erste Einsparungen erzielt werden können.
Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung finden auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/s/113592 und im Info-Flyer zum Training:
www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Innovation-Umwelt/Energie/flyer_druckluft-spezialist-ihk.pdf
Ihr IHK-Ansprechpartner
Andreas Horneber, Tel. 0911-1335-204, E-Mail: andreas.horneber@nuernberg.ihk.de
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911-1335-299, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

Neuartiger Batteriespeicher sorgt für Netzstabilität
In Wendelstein südlich von Nürnberg sorgt ein neuartiger Batteriespeicher für die Stabilisierung der Stromnetze.Weiterlesen ...
Die Gemeindewerke Wendelstein Bürgerkraftwerk GmbH, ein Tochterunternehmen der Gemeindewerke Wendelstein und der Nürnberger N-ERGIE Regenerativ GmbH, sowie der Erlanger Energiespezialist Covalion errichteten die Anlage in den vergangenen Monaten im Netzgebiet der Gemeindewerke in der Johann-Höllfritsch-Straße in Wendelstein. Zwei vollklimatisierte Container mit einer Grundfläche von rund 75 Quadratmetern beherbergen die 84 Batterien. Ihre Speicherkapazität liegt bei einer Megawattstunde (1000 kWh) und reicht rechnerisch, um rund 100 durchschnittliche Haushalte einen Tag lang mit Strom zu versorgen. Als Akkus kommen Batteriemodule ausgemusterter Entwicklungsfahrzeuge von Audi zum Einsatz.
Im Rahmen des Projekts arbeiten Fachleute aus Energieunternehmen, dem Anlagenbau und der Automobilbranche zusammen. Auf technisches Neuland haben sich die Experten begeben, um die aus Elektroautos stammenden Batteriesysteme mit der bereits bestehenden Sicherheitshülle in eine stationäre Einheit zu integrieren und zu verschalten. Dafür hat Covalion das technische Konzept sowie die Steuerung der Ein- und Ausspeisung entwickelt.
Die N-ERGIE wird mit der Anlage sogenannte Primärregelleistung vermarkten. Regelleistung ist erforderlich, um die Abweichungen zwischen Stromerzeugung und -verbrauch so auszugleichen, dass die Netzfrequenz konstant bei 50 Hertz liegt. Die Anforderungen an die Primärregelleistung sind am höchsten, da diese innerhalb von 30 Sekunden bereitzustellen ist. Die Einbindung in das Stromnetz erfolgt über das 20-kV-Netz im Gewerbegebiet „Am Kohlschlag“ in Wendelstein. Die maximale Einspeise- sowie Ausspeiseleistung beträgt 500 Kilowatt.
Der Einsatz der Batterien im stationären Speicher ist auf rund 20 Jahre ausgelegt. Danach werden die Akkus zerlegt, analysiert und dem Materialkreislauf dann wieder als Rohstoff zugeführt.
„Wir sind stolz, dass wir hier in Wendelstein mit dem ersten Speicher dieser Art in Bayern Vorreiter der Energiewende sind. Die Partner kommen aus der Region und zeigen, dass wir hier über ein breites Know-how verfügen“, sagt Werner Langhans, Erster Bürgermeister von Wendelstein. Er freut sich, dass die Finanzierung aus Mitteln erfolgen konnte, die Bürgerinnen und Bürger von Wendelstein über die Gemeindewerke Wendelstein Bürgerkraftwerk GmbH bereitstellen.
„Der Ausbau der wetterabhängigen erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind macht den Einsatz von solchen Speichertechnologien notwendig. Dabei haben Batterien das Potenzial, vor allem kurz- und mittelfristige Schwankungen in den Verteilnetzen auszugleichen“, betont Stefan Mull, verantwortlicher Projektleiter und Geschäftsführer der Gemeindewerke Wendelstein Bürgerkraftwerk GmbH.
„Der Speicher stärkt die regionale Wertschöpfung und ist ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung dezentraler Ansätze in der zukünftigen Energieversorgung“, erklärt Rainer Kleedörfer, Prokurist der N-ERGIE und dort unter anderem für das Innovationsmanagement verantwortlich.
„Covalion hat breite Erfahrungen mit Batteriespeichern als Notstromversorgung in Großkraftwerken. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit unseren Partnern diese Speicherlösung für die Energiewende“, macht Vertriebsleiter Industrie, Jochen Lorz, von Covalion deutlich.
„Als Herzstück eines Elektroautos sind die Batterien auf Langzeitqualität und Sicherheit ausgelegt. Nach der Nutzung im Auto verfügen sie noch über einen Großteil ihrer Kapazität. Im Sinne der Nachhaltigkeit untersuchen wir in diversen Forschungsprojekten, wie gebrauchte Batterien sinnvoll und effizient weiter genutzt werden können. Neben Recycling-Konzepten steht die Nutzung in stationären Energiespeichern im Vordergrund. Wendelstein ist für uns ein praxisnaher Anwendungsfall, um diese Forschung voranzutreiben“, sagt Reiner Mangold, Leiter Nachhaltige Produktentwicklung der AUDI AG.
Quelle: Pressemitteilung der Covalion, N-Ergie und Audi AG

Aktuelle Veranstaltungen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Praxistraining Druckluft-Spezialist (IHK)
IHK-Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg ab 14. September 2018
Google My Business und Online-Kommunikation
IHK-Akademie, Saal 2.01, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg am 26. September 2018
Sitzung des IHK-Ausschuss Industie | Forschung | Technologie (geschlossener Kreis)
am 8. Oktober 2018 bei der Firma Schlenk, Roth
IT-Sicherheit@Mittelstand
am 10. Oktober 2018, Messe Nürnberg, Messezentrum 1, 90471 Nürnberg
9. Internationale Konferenz für Europäische Energie-Manager
vom 6. - 8. November 2018 in Prag
17. Arbeitsschutztag in Mittelfranken
am 19. November 2018 in der IHK-Akademie, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg
Fachqualifizierung zum Innovationsmanager (IHK)
Start: 22. November 2018
Sitzung des IHK-Ausschuss Industie | Forschung | Technologie (geschlossener Kreis)
am 6. Dezember 2018
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/Veranstaltungen.

Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld kann beginnen
Das Bayerische Umweltministerium hat die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld genehmigt.Weiterlesen ...
Es ist nach dem Kernkraftwerk Isar 1 die bayernweit zweite derartige Genehmigung. Die Staatsregierung setzt damit auf die konsequente Umsetzung des 2011 beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie. Der Rückbau erfolgt unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlage. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle. Das Bundesumweltministerium hat dem Bescheid des Umweltministeriums zum Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld zugestimmt. Damit liegt der für den Anlagenbetreiber erforderliche Bescheid für den Beginn des Rückbaus vor.
Am 27. Juni 2015 hatte das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld seinen Leistungsbetrieb beendet. Der Betreiber, die PreussenElektra GmbH, hat auf Grundlage des Atomgesetzes bereits am 28. März 2014 die erste von zwei Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks beantragt. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht.
Weitere Informationen zum Rückbau unter www.reaktorsicherheit.bayern.de.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerichen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Großer Anklang für 2. Europäische Ressourcenkonferenz
Namhafte Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft informierten auf der 2. Europäischen Ressourcenkonferenz. In drei Themen-Blöcken wurde eindrucksvoll auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen eingegangen und diskutiert.Weiterlesen ...
Im Rahmen der IFAT 2018 lud das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) am Bayerischen Landesamt für Umwelt zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur „2. Europäischen Ressourcenkonferenz (EUREK)“ ein. In drei Themenblöcken mit insgesamt mehr als 200 Gästen fand die EUREK im fachlichen Rahmenprogramm der IFAT sehr großen Anklang.
Zum Auftakt zeigte Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker als Co-Präsident des Club of Rome Ansätze für eine Entkopplung des weltweit wachsenden Wohlstands vom ebenfalls ansteigenden globalen Ressourcenverbrauch auf. Vertreter des europäischen, bundesdeutschen und bayerischen Umweltressorts skizzierten im Anschluss Strategien und Wege zu einer nachhaltigen Ressourcenpolitik.
In zwei weiteren praxisorientierten Themenblöcken erläuterten Repräsentanten aus Wirtschaft und Wissenschaft Herausforderungen und Lösungsansätze für eine umweltgerechte Gestaltung von Produkten und für ein hochwertiges Recycling von Elektroaltgeräten.
Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) bedankt sich für das Engagement und die Unterstützung aller, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben.
Die interessanten Vorträge der EUREK stehen unter www.rez.bayern.de/eurek zum Download bereit.
Quelle: Ressourceneffizienzzentrum Bayern

GreenTech erstellt Studie - „Made in Germany“
Sonnige Aussichten und mahnende Töne.Weiterlesen ...
Alle vier Jahre erstellt Roland Berger im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit dem GreenTech-Atlas eine umfangreiche Studie über Status Quo und Aussichten in den Branchen Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat nun die 5. Auflage der Studie vorgestellt und gute Nachrichten für Unternehmen der entsprechenden Querschnittsbranchen übermittelt. Prognostiziert werden jährliche globale Wachstumsraten von 6,9 Prozent. Bis 2025 soll das Marktvolumen auf 5.902 Mrd. EUR anwachsen. Deutsche Unternehmen sind mit einem Weltmarktanteil von 14 Prozent stark aufgestellt.
Neben den wirtschaftlichen Potenzialen sind mit den wachsenden Umwelttechnologie-Sektoren auch große ökologische und soziale Hoffnungen verbunden. Sie sollen ganz wesentlich dazu beitragen, dass die Grundbedürfnisse einer wachsenden Anzahl von Menschen, auch in schwächeren Volkswirtschaften, erfüllt werden, ohne die Basis für eine dauerhaft gute Lebensqualität zu zerstören. Die ambitionierten internationalen Klimaschutzziele und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – auch dies unterstreicht der GreenTech-Atlas deutlich – sind ohne innovative Lösungen und Dienstleistungen nicht zu erreichen.
Dass neue Technologien immer häufiger auch disruptiven Charakter haben, zeigt die Studie in einem umfangreichen Kapitel über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umweltwirtschaft. Digitale Systeme verändern den Markt in Bezug auf die Optimierung der eigenen Prozesse und die Kommunikation mit Kunden. Die positive Nachricht für den Umwelt- und Klimaschutz ist gleichzeitig ein Weckruf an die deutsche Umweltwirtschaft. Während z. B. Branchen der Energiespeicherung und -verteilung sowie Teile des Mobilitätssektors auf digitale Applikationen und Vernetzung aufbauen, stehen andere Branchen erst am Anfang des digitalen Wandels.
Auch der zunehmende Wettbewerb um internationale Aufträge ist eine Herausforderung, der sich deutsche Unternehmen stellen müssen. Die deutsche Umweltwirtschaft besteht zu 90 Prozent aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Was an sich eine Stärke der deutschen Volkswirtschaft ist, kann im Wettbewerb um Aufträge eine Herausforderung sein. Denn immer häufiger werden nicht nur Technologien, sondern auch Infrastruktur und Service sowie oft auch die Finanzierung als „Paketlösung“ nachgefragt.
Deshalb sind aus dem GreenTech-Atlas des BMU im Wesentlichen zwei Schlussfolgerungen zu ziehen. Zum einen müssen in den kommenden Jahren mit einer intelligenten Industrie- und Investitionspolitik die Rahmenbedingungen dafür gesetzt werden, dass die deutsche Umweltwirtschaft Vorreiter bleibt. Zum anderen ist es wichtig, dass die Bundesregierung deutsche Unternehmen zielorientiert mit Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung beim Eintritt in neue Märkte unterstützt.
Mit der Exportinitiative Umwelttechnologien hat das BMU seit 2016 ein auf die Umweltwirtschaft zugeschnittenes eigenes Förderinstrument etabliert, das sich auf Themen der öffentlichen Daseinsvorsorge fokussiert und damit eine sinnvolle Ergänzung zu etablierten Programmen des BMWi bietet.
Deutsche Auslandshandelskammern engagieren sich in Zusammenarbeit mit der DIHK Service GmbH seit 2016 und bis Ende 2019 mit fast 30 Projekten, in denen durch Wissens- und Technologietransfer Umweltrahmenbedingungen verbessert und Exportchancen für GreenTech „Made in Germany“ erhöht werden sollen.
Da insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern der Markteintritt oft mit Hürden verbunden ist, leisten die Förderprogramme einen wichtigen Beitrag, nachhaltige Technologien aus Deutschland international zu positionieren und den Umweltschutz vor Ort zu stärken.
Es liegt im gemeinsamen Interesse und in der Verantwortung von Politik, Wirtschaft und Verbänden, dafür zu sorgen, dass auch die nächste Auflage des GreenTech-Atlas auf einen starken deutschen Umweltsektor blickt.
Die Studie finden Sie unter www.greentech-made-in-germany.de.

Studie prophezeit deutlichen Jobverlust durch E-Mobilität
Insbesondere die Antriebstechnik bei Pkw drohe, in hohem Maße vom Arbeitsplatzverlust betroffen zu sein.Weiterlesen ...
Von den 210.000 in der Herstellung von Antriebssträngen in Deutschland Beschäftigten könnten, die Entstehung neuer Jobs in der Batterietechnik schon einberechnet, rund 75.000 Stellen wegfallen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO).
Diese Zahlen beruhen auf dem zentralen Szenario der Studie. Danach würde bis 2030 ein Viertel aller Fahrzeuge rein elektrisch unterwegs sein, Plug-in-Hybride machen 15 Prozent aus und die übrigen 60 Prozent stellen effiziente Otto- und Dieselmotoren. Stiege die Zahl der E-Autos bis 2030 auf 80 Prozent an, könnte sogar jeder zweite Arbeitsplatz in der Antriebstechnik wegfallen. Dies entspräche 109.000 Jobs, was angesichts von rund 840.000 insgesamt in der Autobranche Beschäftigten bereits mehr als ein Achtel ausmachen würde.
Aus technischer Sicht ursächlich dafür ist in erster Linie die geringere Komplexität von Elektro- im Vergleich zu Verbrennungsmotoren: Besteht ein konventioneller Motor aus 1.200 bis 2.000 Teilen, verfügen Elektroantriebe lediglich über 100 bis 200 Teile. Luftfilter, Ölpumpen, Kurbelwellen oder Zylinderköpfe würden beispielsweise wegfallen. Auch die Produktionszeit verringere sich von 20 Stunden bei einem Verbrenner auf nur noch 15 Stunden bei E-Autos.
Die Autoren der Studie richten sich vor diesem Hintergrund mit deutlichen Appellen an die Politik: Sie müsse dafür sorgen, dass insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei geholfen wird, Wissenslücken hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklungen zu schließen. Aber auch die Unternehmen seien in der Pflicht, mit groß angelegten Weiter- und Neuqualifizierungsmaßnahmen einerseits dafür zu sorgen, möglichst viele Beschäftigte auf veränderte Arbeitsinhalte vorzubereiten und andererseits sicherzustellen, dass der Industriestandort Deutschland nicht vom Import relevanter Technologien und Produkte aus Fernost abhängig wird. In dieses Horn stößt auch die Gewerkschaftsseite: Sie fordern von der Politik, breit in die Batteriezellentechnologie einzusteigen und entsprechende Fabriken zur Massenproduktion in Deutschland aufzubauen.
In Auftrag gegeben wurde die Fraunhofer-Studie von BMW, Volkswagen, Daimler, Bosch, ZF, Schaeffler, Mahle sowie der IG Metall.
Weitere Informationen finden Sie unter www.iao.fraunhofer.de.

Der Deutsche Rohstoffeffizienz-Preis
Der Bewerbungszeitraum für den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis 2018 beginnt am 3. September 2018.Weiterlesen ...
Mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausragende Beispiele rohstoff- und materialeffizienter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie anwendungsorientierte Forschungsergebnisse aus.
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier ab August 2018.
Wer kann mitmachen?
- Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland
- Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, zum Beispiel Hochschulinstitute, Fachhochschulen, Fraunhofer-Einrichtungen, Steinbeis-Zentren
Was wird ausgezeichnet?
Herausragende Beispiele zur Erhöhung der Rohstoff- und Materialeffizienz, zum
Beispiel in den Bereichen:
- Rohstoffgewinnung und -aufbereitung
- Recycling, Wiederverwendung und Kreislaufzuführung von Rohstoffen,
- Produktdesign mit verringertem oder verändertem Rohstoff- und Materialbedarf,
- Substitution von primären Rohstoffen,
- Optimierung von Produktionsprozessen oder Einführung neuer Prozesse,
- Neugestaltung des Produktionsumfeldes.
Warum lohnt sich die Teilnahme?
Die Sieger des Deutschen Rohstoffeffizienz-Preises 2017 werden im Rahmen der Fachkonferenz „Rohstoffe effizient nutzen – erfolgreich am Markt“ im Januar 2018 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geehrt.
Sie erhalten eine Trophäe, eine Urkunde und ein digitales Signet –gewissermaßen ein „Siegel“ des BMWi für ihre Innovationskraft.
Alle für den Preis nominierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bekommen nicht nur die große Bühne vor einem Fachpublikum in Berlin, sondern erhalten ein professionell produziertes Video über das eingereichte Projekt, das sie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen können.
Quelle: Deutscher Rohstoffpreis

Einschränkungen bei der Energiesteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
Voller Steuersatz für mehrere hundert TNV-Anlagen?Weiterlesen ...
Mit Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des EuGH (EuGH-Urteile C-426/12 und C 529/14) prüfen Hauptzollämter derzeit die Rechtmäßigkeit bisher gewährter Steuerentlastungen für Anlagen zur thermischen Nachverbrennung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG. Hintergrund ist eine in den beiden genannten Urteilen erfolgte Klarstellung, dass eine Steuerentlastung für Energieerzeugnisse in der thermischen Abfall- oder Abluftbehandlung (TNV) eines Einsatzes des Energieerzeugnisses mit zweierlei Verwendungszweck (dual-use) bedarf. Der eingesetzte Energieträger dürfe hiernach nicht nur rein thermisch genutzt werden (Heizstoff), sondern müsse als Roh-, Grund- oder Hilfsstoff als Ganzes oder als Abbau-/Verbrennungsprodukt Teil des Produktionsprozesses sein. Die Bundesfinanzverwaltung geht davon aus, dass dies auf TNV-Anlagen, wie sie beispielsweise in Lackierereien zum Einsatz kommen, i. d. R. nicht zutrifft und eine Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG somit nicht mehr möglich wäre.
Diese Konkretisierung in der Auslegung entfaltet für alle seit dem 1. Januar 2018 in diesen Anlagen eingesetzten Energieträger Wirkung. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können für die eingesetzten Energiemengen die weiteren Entlastungstatbestände nach § 54 und § 55 EnergieStG nutzen, die – bezogen auf diese Anlagen – jedoch in Summe eine geringere Entlastungswirkung zeitigen. Von dieser „Neuerung“ nicht betroffen ist die Verwendung von chemischen Erzeugnissen bei der Reduktion, bei Elektrolysen und bei Prozessen in der Metallindustrie, da diese Einsatzgebiete laut Definition in der zu Grunde liegenden Energiesteuer-Richtlinie (RL 2003/96/EG) als zweierlei Verwendungszweck anzusehen seien.
Quelle: DIHK - Mark Becker

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz
Pflichten für betroffene Erstinverkehrbringer von Verpackungen nach dem neuen Verpackungsgesetz.Weiterlesen ...
Das neue VerpackG, das ab dem 1. Januar 2019 die aktuell geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst, definiert die bereits bestehenden Pflichten von Herstellern und Händlern – sogenannten Erstinverkehrbringern von Verpackungen. Ihre Produktverantwortung steigt – gleichzeitig entsteht für Unternehmen mehr Transparenz und Rechtsklarheit.
Die Fäden laufen in der Registerdatenbank „LUCID“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister zusammen. Künftig sind Hersteller, die gewerbsmäßig erstmalig Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, dazu verpflichtet, eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorzunehmen. Ein Leitfaden (How-To-Guide) informiert über die Pflichten zur Produktverantwortung und zum Ablauf der Registrierung.
Die Dokumente „How-To-Guide“ und „Die 10 wichtigsten Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes“ erläutern die Pflichten für betroffene Erstinverkehrbringer von Verpackungen nach dem neuen Verpackungsgesetz und finden Sie unter www.verpackungsregister.org.
Ihr IHK-Anspechpartner:
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911-1335-299, E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte beschlossen
Wälzung ab 2023 einheitlich.Weiterlesen ...
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte in seiner Sitzung am 25. April beschlossen. Damit startet die Einführung der bundesweiten Wälzung zum 1. Januar 2019 und wird bis 2023 vollständig umgesetzt. Die vier Übertragungsnetzbetreiber werden im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen. 2019 werden dann 20 Prozent der Kosten bundesweit gewälzt. 2023 dann alle Kosten.
Sie finden den Verordnungstext unter www.bmwi.de.
Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

Bürgerenergieprojekte: BImSchG-Pflicht kommt
Bundesratsinitiative soll Gesetz werden.Weiterlesen ...
Nach dem großen Erfolg der Bürgerwindprojekte in den ersten Ausschreibungsrunden für Wind an Land hatte die letzte große Koalition ein Moratorium für die Ausnahme von der BImSchG-Pflicht beschlossen. Dieses soll nun abermals bis Mitte 2019 verlängert werden. Der Bundestag befasst sich derzeit mit einem entsprechenden Gesetzesantrag des Bundesrates. Da die nächste Versteigerung bereits am 1. August startet, ist Eile geboten. Der vergangene Woche bekannt gewordene erste Entwurf eines EEG-Reparaturgesetzes enthält hingegen keine Aussagen zu den Bürgerenergiegesellschaften.
Quelle: DIHK - Dr. Sebastin Bolay

Neuer Vergleich zur Ökobilanz von Elektroautos und Verbrennern
Verbrenner schneiden oft noch besser ab.Weiterlesen ...
Der ADAC hat die Ökobilanz von Pkw mit Verbrennungsmotoren und Elektroautos verglichen. Elektroautos schneiden beim aktuellen Strommix aufgrund der höheren Emissionen für Produktion und Recycling nicht grundsätzlich besser ab. Dies gilt erst ab Kompaktwagen abwärts. Auch Gasfahrzeuge schneiden hier besser ab als Diesel und Benziner. Erst bei höheren Ökostromanteilen hätten auch in der Mittelklasse die Elektroautos die Nase vorn.
So muss ein Elektroauto in der Kompaktklasse laut ADAC 45.000 km gelaufen sein, um besser abzuschneiden als ein Benziner, in der oberen Mittelklasse kommt der Diesel am besten weg. Der Gesamtvergleich basiert auf den CO2-Emissionen, die im Laufe eines Autolebens über 150.000 km zusammenkommen. Darunter sind u. a. die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung von Elektroautos (insbesondere der Akkus) entstehen und höher sind als bei Verbrennern. Eingerechnet wurden auch Emissionen, die bei der Kraftstoffproduktion und dem Betrieb des Fahrzeuges selbst entstehen - ein Feld, in dem Elektrofahrzeuge deutlich besser abschneiden. Der Vergleich ist auf der Seite des ADAC abrufbar.
Die Diskussion um die Vergleiche der Ökobilanz von Elektrofahrzeugen versus Pkw mit Verbrennungsmotoren wird mit zahlreichen Studien geführt. Entscheidend für die Performanz von Elektrofahrzeugen sind dabei immer die Emissionen für Produktion und Recycling sowie die Ökostromanteile im Strommix. Dass Elektroautos bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien im Strommix Emissionsvorteile gegenüber fossil betriebenen Autos haben, ist inzwischen Konsens.
Hochspannend wird künftig noch die Frage, wie der Vergleich ausgehen wird, wenn Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unter Verwendung synthetischer strombasierter Kraftstoffe einbezogen werden. Befürworter sogenannter E-Fuels sehen bei hohen CO2-Minderungszielen insbesondere die Speicherbarkeit und den systemischen Mehrwert von flüssigen Kraftstoffen, während die Anhänger einer weitestgehenden Elektrifizierung vor allem die hohe Effizienz von Elektromotoren bzw. der direkten Nutzung erneuerbarer Energien anführen. Da das Ergebnis dieser Diskussion noch nicht abzusehen ist, unterstreicht der DIHK die Notwendigkeit, technologieoffen an die Frage der Antriebe der Zukunft heranzugehen.
Quelle: Till Bullmann

LAGA verabschiedet neuen Bußgeldkatalog zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Grundsätze für die Erhöhung oder Ermäßigung der Rahmensätze.Weiterlesen ...
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die geänderte Fassung des Bußgeldkatalogs im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung verabschiedet, die auf der LAGA-Homepage veröffentlicht wurde unter www.laga-online.de
Daraus ist festzuhalten:
1. Die Obergrenze für die Bußgelder ergibt sich aus § 18 Abs. 4 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Darin ist abhängig von der Art der Verstöße eine obere Grenze von 10.000 Euro, 20.000 Euro oder 50.000 Euro vorgeschrieben. In der Praxis relevant dürfte für viele Betroffene die Grenze von 200 Euro sein, weil die Verhängung von Bußgeldern von über 200 Euro mit einem Eintrag in das Gewerbezentralregister verbunden ist.
2. Die Verwaltungsbehörde hat die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die zu verfolgende Tat eine Straftat ist (§ 41 Abs. 1 OWiG). Die entsprechenden Strafvorschriften sind in den §§ 18 a und 18 b AbfVerbrG enthalten.
3. In Kapitel 2 werden Grundsätze für die Erhöhung oder Ermäßigung der Rahmensätze sowie für die Konkretisierung von Rahmensätzen festgelegt mit Flexibilität für die unterschiedlichen Fallbeispiele.
Eine Erhöhung der Obergrenze der Rahmensätze kann insbesondere in Betracht kommen, wenn u. a.
- der Täter wirtschaftliche Vorteile aus der Handlung gezogen hat;
- der Täter nachdrücklich zur Befolgung der Rechtsordnung durch eine relativ hohe Geldbuße anzuhalten ist und
- der Täter sich nicht einsichtig zeigt.
Eine Ermäßigung der Untergrenze der Rahmensätze kann insbesondere in Betracht kommen, wenn u. a.
- der Täter Einsicht zeigt, so dass Wiederholungen nicht zu befürchten sind und
- die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen von durchschnittlichen in einem sehr außergewöhnlichen Maße abweichen.
Bei fahrlässigem Handeln sollte im Regelfall von der Hälfte der Rahmensätze ausgegangen werden.
In Kapitel 3 werden die einzelnen Tatbestände nach dem AbfVerbrG und in Kapitel 4 die einzelnen Tatbestände nach der Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV) i. V. m. § 18 Abs.1 Nr. 18 AbfVerbrG aufgelistet.
Quelle: DIHK - Dr. Armin Rockholz

VDI-Studie: Stationäre Energiespeicher zur Spitzenkappung bislang kaum wirtschaftlich
Andere Zwecke hingegen erfolgsversprechend.Weiterlesen ...
Das VDI Zentrum Ressourceneffizienz hat die Einsatzmöglichkeiten von Energiespeichern in Unternehmen untersucht und ihre ökonomische und ökologische Nutzen bewertet. So wichtig die Rolle von Speichern in der Energiewende zukünftig sein wird, so ernüchternd ist das Zwischenfazit: Für KMU ist die Investition in Speichersysteme zur Spitzenkappung bislang unwirtschaftlich.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass unter den heutigen Rahmenbedingungen ein wirtschaftlich lohnender Einsatz von stationären Energiespeichertechnologien in KMU kaum möglich ist, wenn sie zur Minderung von Spitzenlasten eingesetzt werden sollen. Auch in Bezug auf die Energie- und Ressourceneffizienz ließe sich aufgrund der hohen Umwandlungsverluste bislang kein Vorteil gegenüber dem Direktbezug aus dem Stromnetz feststellen. Es bestünde insofern weiterer Bedarf an Forschung und Entwicklung, um die Nutzbarmachung weiterer technischer Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Ausschöpfung dissipativer Prozessenergien (etwa der Bremsenergie) zu ermöglichen.
Ökonomisch sinnvoll könne der Einsatz von stationären Speichern hingegen sein, wenn sie zu anderen Zwecken eingesetzt werden, etwa der unterbrechungsfreien Stromversorgung. Auch wenn im Unternehmen andere Gründe für den Speichereinsatz bestehen, etwa prozesstechnische Erfordernisse, die Netzstabilisierung oder die Eigenbedarfsoptimierung in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energie, kann sich eine Investition in Speicher lohnen.
Die vorliegende Studie des VDI gibt einen Überblick über bereits am Markt verfügbare stationäre Energiespeichertechnologien sowie über innovative neuartige Lösungen. Dabei wird insbesondere verbraucherseitig untersucht, wie KMU elektrische, elektrochemische und mechanische Energiespeicher gewinnbringend einsetzen können. Der ökonomische und ökologische Mehrwert von Speichern wird anhand von Lithium-Eisenphosphat-Batterien, Blei-Säure-Batterien und Schwungradspeichern analysiert. Weiterhin behandelt werden elektromagnetische Speicher (SMES), Superkondensatoren (Supercaps), Natrium-Hochtemperatur-Batterien und Redox-Flow-Batterien.
Die Studie des VDI kann unter www.ressource-deutschland.de heruntergeladen werden.

Änderung der Bezuschlagung bei Sekundärregelleistung und Minutenreserve
Arbeitspreis wird mit einbezogen.Weiterlesen ...
Die Bundesnetzagentur macht ernst und ändert die Zuschlagsbedingungen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve. Statt wie bislang den Zuschlag nur über den Leistungspreis zu vergeben, wird ab dem 12. Juli 2018 auch der Arbeitspreis einbezogen (sog. Mischpreisverfahren). Damit sollen sehr hohe Arbeitspreise der Vergangenheit angehören.
Dass bislang nur der Leistungspreis für die Bezuschlagung von Regelleistung herangezogen wird, hatte zur Folge, dass mitunter Anbieter zum Zuge kommen, die einen niedrigeren Leistungspreis als Mitbewerber anbieten, dafür jedoch einen deutlich höheren Arbeitspreis. Im Herbst vergangenen Jahres bekamen noch Angebote mit einem Arbeitspreis von 77.777 Euro/MWh einen Zuschlag, insgesamt pendelte sich die Ausgleichsenergie bei 24.000 Euro/MWh ein. Das entspricht einem Allzeit-Höchstwert und gilt sowohl für die Sekundär-, als auch für die Minutenreserve.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wird ab dem 12. Juli 2018 ein Mischpreisverfahren zum Einsatz kommen, wonach der Zuschlagswert neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigt. Konkret bedeutet das, dass ein Gewichtungsfaktor bestimmen wird, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Dieser entspricht der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart und wird quartalsweise auf Basis der zurückliegenden zwölf Monate neu berechnet. Stehen sich zwei Gebote mit gleichem Zuschlagswert gegenüber, entscheidet der niedrigere Leistungspreis darüber, wer zum Zuge kommt. Ist auch dieser identisch, werden Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die BNetzA erhofft sich von der Anpassung deutlich sinkende Preise für Regelenergie und damit eine Entlastung der Stromkunden. Hintergrund: Der Leistungspreis wird dem Anbieter von Regelenergie für die bloße Vorhaltung von gesicherter Kapazität gezahlt, der Arbeitspreis für den tatsächlichen Einsatz von Regelenergie. Sekundärregelleistung gleicht kurzfristige Schwankungen im Stromnetz zwischen 30 Sekunden und fünf Minuten aus, die Minutenreserve solche über fünf Minuten.
Die überarbeiteten Ausschreibungsbedingungen für Sekundär- und Minutenreserve der Bundesnetzagentur sind hier einsehbar.

Bafa veröffentlicht neues Hinweisblatt „Stromzähler für Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregel des EEG“
Regelungen teilweise unter Vorbehalt einer EEG-Änderung.Weiterlesen ...
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat ein neues Hinweisblatt „Stromzähler“ veröffentlicht. Die Hinweise in diesem Merkblatt sind für das Antragsverfahren 2018 bereits anzuwenden. Allen Unternehmen wird daher empfohlen, die Hinweise zu beachten.
Das Bafa weist darauf hin, dass weitergeleitete Strommengen grundsätzlich anhand geeichter Messeinrichtungen zu erfolgen haben. Zudem stellt eine fehlende Eichung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Die Pflicht bezieht sich auch auf Messwandler. Befreiungen von der Eichpflicht durch die zuständigen Behörden der Länder nach § 35 MessEG akzeptiert das Bafa. Des Weiteren muss auch an Abnahmestellen, die nicht der Besonderen Ausgleichsregel unterliegen, geeicht, gemessen und abgegrenzt werden. Eine Differenzmessung (Subtraktion gemessener Mengen) ist möglich, wenn alle anderen Messungen geeicht durchgeführt wurden.
Zur Frage, was ein abzugrenzender Dritter ist, verweist das Bafa auf den Leitfaden „Eigenversorgung“ der Bundesnetzagentur. Demnach handelt es sich um einen Dritten, wenn dieser die tatsächliche Herrschaft über die Verbrauchsgeräte ausübt, deren Arbeitsweise eigenverantwortlich bestimmt und das wirtschaftliche Risiko trägt. Eine fehlende geeichte Messung von an Dritte weitergeleiteter Strommengen führt dazu, dass der selbstverbrauchte Strom infiziert ist und damit als nicht nachgewiesen gilt. Eine Begrenzung der EEG-Umlage ist dann nicht möglich.
Gleichwohl lässt die Behörde einige Ausnahmen von der geeichten Messpflicht zu, die teilweise aber nur für die Vergangenheit gelten: Eine Neuermittlung der an das Bafa für das Antragsjahr 2017 gemeldeten Strommengen ist nicht notwendig, wenn das Bafa diese anerkannt hat und diese sich an die Vorgaben des Hinweisblattes Stromzähler vom 28.04.2016 gehalten haben. Strommengen, die zeitweise und in geringem Umfang von einem Dritten verbraucht wurden, müssen nicht abgegrenzt werden. Beides sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Eine Präzisierung soll im Rahmen einer EEG-Novelle erfolgen.
Worst-Case-Betrachtung: Soweit in der Vergangenheit keine Messung vorgenommen wurde, kann eine Worst-Case-Betrachtung angewandt werden. Die maximale Leistung wird dabei mit 8.760 Stunden (maximale Jahresstunden) multipliziert und das Ergebnis von der selbstverbrauchten Strommenge abgezogen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine sachgerechte Hochrechnung mit Sicherheitsabschlägen ausnahmsweise zulässig. Das Verfahren der Hochrechnung muss dargelegt werden.
Eigenversorgung: Auch hier ist eine geeichte Messung und damit die Einhaltung der Viertelstundenzeitgleichheit Pflicht. Ist dies in der Vergangenheit nicht erfolgt, kann ausnahmsweise anderweitig sichergestellt werden, dass die Strommengen abgegrenzt werden. Das BMWi arbeitet derzeit an einer generellen Regelung zur Abgrenzung selbstverbrauchter von weitergeleiteten Strommengen und zum Thema Zeitgleichheit. Daher steht das Hinweisblatt unter dem Vorbehalt, dass eine gesetzliche Regelung hierzu tatsächlich erfolgt.
Sie finden das Hinweisblatt „Stromzähler“ unter www.bafa.de.

EU-Klimapolitik: Rat verabschiedet Ziele für Transport, Landwirtschaft und Gebäude
Deutsches Ziel beträgt -38 Prozent.Weiterlesen ...
Bereits im Dezember 2017 konnten sich die Mitgliedsstaaten im Rat und das Europäische Parlament auf die Klimaziele in den Nicht-ETS-Sektoren einigen. Die Lastenteilungsverordnung wurde nun auch vom Rat verabschiedet, nachdem das Europäische Parlament sie bereits am 17. März formal angenommen hatte.
In der Verordnung verpflichtet sich die EU bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen in den Sektoren Transport, Landwirtschaft, Gebäude und Abfälle im Vergleich zu 2005 um 30 Prozent zu senken. Diese Sektoren sind nicht Teil des europäischen Emissionshandelssystems, verantworten aber rund 60 Prozent der Gesamtemissionen der EU. Deutschlands Ziel bis 2030 beträgt so beispielsweise 38 Prozent (14 Prozent bis 2020). Durch die Verordnung werden auch nach 2020 jedem Mitgliedsstaat jährliche Emissionsbudgets (sog. „Emissionszuweisungen“) zugeteilt, welche die Erreichung eines verbindlichen nationalen Treibhausgasminderungsziels sicherstellen. Der Rat hat außerdem die Verordnung zur Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) verabschiedet. Sie soll sicherstellen, dass sich CO2-Ausstoß und Senken in diesem Bereich bis 2030 die Waage halten.
Beide Gesetze sollen neben dem europäischen Emissionshandel (ETS) mit dazu beitragen, die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Ihre formelle Annahme durch den Rat war der letzte fehlende Schritt des Gesetzgebungsprozesses. Nun werden sie im Amtsblatt veröffentlicht und treten dann 20 Tage später in Kraft.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

EU-Abfallpaket: Geänderte Richtlinien im Amtsblatt veröffentlicht
4 Änderungsrichtlinien.Weiterlesen ...
Die herbeigeführten Änderungen betreffen die
- Abfallrahmenrichtlinie (EG/2008/98)
- Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG)
- Richtlinie über Abfalldeponien (1999/31/EG)
- die Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53/EG)
- Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (2006/66/EG) und
- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EG).
Die Änderungen erfolgen durch insgesamt vier Richtlinien.
Die Änderungsrichtlinie zur Abfallrahmenrichtlinie, im Amtsblatt, zur Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Richtlinie über Abfalldeponien und zur Richtlinie über Altfahrzeuge, der Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Europäischen Union finden Sie unter eur-lex.europa.eu.

Carbon-Leakage-Liste: weitergehende Informationen veröffentlicht
Ergebnisse der quantitativen Bewertung.Weiterlesen ...
Die Europäische Kommission hat Anfang Mai ihren vorläufigen Vorschlag für die neue Carbon-Leakage-Liste für die vierte Handelsperiode des Europäischen Emissionshandelssystems (2021 - 2030) vorgelegt.
28 Sektoren wurden nicht direkt auf die vorläufige Carbon-Leakage-Liste aufgenommen. Zwölf hiervon können jedoch bis zum 8. August, vor allem über ihre europäischen Branchenverbände, eine Zweitbewertung bei der Europäischen Kommission beantragen.
Sie finden die Ergebnisse der quantitativen Bewertung und weitere Informationen auf der Kommissionswebseite unter ec.europa.eu für alle Sektoren und Teilsektoren sowie eine Liste mit den Emissionen aller Anlagen in den Jahren 2013 - 2015, die für die Berechnungen herangezogen wurden.

Kunststoff: verwerten statt verteufeln
Die Plastikverschmutzung der Weltmeere hat endgültig die gesellschaftliche Wahrnehmung erreicht.Weiterlesen ...
Aufnahmen von schwimmenden Müllbergen oder asiatischen Stränden voller Plastik dringen in den medialen Fokus und verdeutlichen die Notwendigkeit schneller wie effektiver Gegenmaßnahmen.
Auch die Europäische Union hat das Problem erkannt. Im Januar 2018 legte die EU-Kommission daher eine sogenannte Plastikstrategie vor. Dieser Plan beinhaltet zunächst allgemeine Schritte und Richtwerte, um Kunststoffprodukte in der EU verstärkt der Kreislaufwirtschaft zuzuführen und Plastikabfälle deutlich zu reduzieren. Brüssel verfolgt damit im Allgemeinen das richtige Ziel.
Ein konkreter Schritt zur anschließenden Planumsetzung erfolgte im Mai dieses Jahres: Die EU-Kommission schlug eine Richtlinie vor, um die weltweite Meeresverschmutzung durch Plastikprodukte zu reduzieren. Neben gewissen Anreizen zu einer Kreislaufwirtschaft bilden darin jedoch vor allem Verbote das politische Mittel der Wahl. So verbannt der Gesetzesentwurf - würde er in seiner aktuellen Form umgesetzt - etwa Besteck, Teller, Trinkhalme, Watte- und Rührstäbchen oder Luftballonstäbe aus Einwegkunststoff vom europäischen Markt.
Die von den möglichen Verboten betroffenen Produkte werden jedoch nicht in der Richtlinie selbst benannt. Stattdessen nutzt die EU-Kommission dazu einen Anhang. Dieser Annex soll bei Bedarf bereits einige Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie überprüft werden. Was letztlich droht, ist eine Spirale immer weiterer Produktverbote - bis in den kleinsten Lebensbereich hinein. Was kommt als nächstes? Als Maßstab der Produktverbote dient der EU-Kommission offenbar die Frage, ob nachhaltigere Alternativen zum Einwegplastikprodukt auf dem Markt existieren. Betroffene Unternehmen geraten somit unter ein Damoklesschwert weiterer Beschränkungen und Verbote, welche im Einzelfall existenzgefährdende Auswirkungen haben können. Durch fortlaufende Produktverbote läuft die EU-Kommission im Übrigen Gefahr, die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft als Ziel aus dem Fokus zu verlieren. Wenn es der EU um Kreislaufwirtschaft und saubere Weltmeere geht, wäre etwa die Unterstützung Asiens im Umgang mit den dort entstandenen Abfällen das bessere Mittel.
Der Brüsseler Vorschlag führt neben den Produktverboten zusätzliche Maßnahmen auf. Etwa darin vorgesehene Zielwerte zur Verwendungsverringerung und zur getrennten Sammlung von Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff oder Sensibilisierungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten können Umweltbelastungen durch Plastikabfälle verringern. Und dazu besteht dringender Handlungsbedarf. Doch die Problemadressierung sollte gemeinsam mit und nicht gegen die Wirtschaft erfolgen.
Dass die Vorschlagsbegründung von Kunststoffen als “wertvollen Materialen“ spricht, stimmt insofern für den nun folgenden Legislativprozess ein wenig hoffnungsvoller.
Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

Europäische Integration des Intraday-Stromhandels schreitet voran
Beitrag zur Energiewende.Weiterlesen ...
Europäische Strombörsen und Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. Mai bestätigt, dass die Kopplung der Intraday-Märkte im Rahmen des Projekts XBID weiterhin am 12. Juni 2018 geplant ist.
Vorerst umfasst das Projekt die Märkte von Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Schweden. Im Sommer 2019 sollen dann die meisten anderen europäischen Staaten folgen. Das Projekt ermöglicht den kontinuierlichen grenzüberschreitenden Intraday-Handel zwischen den beteiligten Ländern. Dieser Integrationsschritt trägt zur Vertiefung des europäischen Strombinnenmarkts bei. Vor dem Hintergrund des steigenden Erneuerbaren-Energien-Anteils im Strommix bietet er Marktteilnehmern die Chancen, zum immer kurzfristigeren Ausgleich ihrer Bilanzkreise auch auf ausländische Kapazitäten zurückzugreifen - wodurch die Kosten gesenkt werden können.
ACER-Entscheidung zu Öffnungs- und Vorlaufzeiten
Von Relevanz für die Funktionsweise und die weitere Integration der Märkte ist auch die Entscheidung der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), dass der grenzüberschreitende Intraday-Handel zu Beginn des Jahres 2019 in allen Kapazitätsberechnungsregionen ab 15 Uhr des Vortages möglich sein muss. Die Vorlaufzeit soll eine Stunde betragen. In Deutschland gelten diese Zeiten bereits für den grenzüberschreitenden Handel.
Die Acer-Entscheidung vom 24. April 2018 wurde Anfang Mai veröffentlicht. Die konkreten Vorgaben dienen der Umsetzung der Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Netzkodex "CACM"). Acer musste die Entscheidung fällen, da die nationalen Regulierungsbehörden sich auf Grundlage eines Vorschlags der Übertragungsnetzbetreiber nicht einvernehmlich auf eine Regelung einigen konnten.
Von Juni bis Dezember 2018 gelten noch Übergangsregelungen. Sobald die Kopplung der europäischen Intraday-Märkte (sog. Single intraday coupling (SIDC)) in den Kapazitätsberechnungsregionen umgesetzt ist, sollen dann die einheitlichen Zeiten gelten. ACER rechnet damit, dass dies spätestens zu Beginn des Jahres 2019 der Fall sein wird. Sollte es zu Verzögerungen kommen, so würden die Zeiten spätestens einen Monat nach Umsetzung des SIDC in einer Kapazitätsberechnungsregion implementiert werden müssen.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

Emissionshandel nach ETS: Marktstabilitätsreserve wird erstmals 265 Millionen Emissionszertifikate vom Markt nehmen
Mechanismus greift ab 2019.Weiterlesen ...
Die Marktstabilitätsreserve (MSR) des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) wird im Jahr 2019 knapp 265 Mio. Emissionsrechte vom Markt nehmen. Grund ist, dass die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Zertifikate den Schwellenwert von 833 Mio. Stück übersteigt, wie am 15. Mai von der Kommission veröffentlicht wurde. Im Jahr 2017 befanden sich gut 1,6 Mrd. Emissionszertifikate auf dem Markt. Das hat die Europäische Kommission ermittelt und in einer Mitteilung veröffentlicht.
Damit liegt die Anzahl der Zertifikate über dem in der MSR angestrebten Zielwert. Ein Teil wird daher durch den Mechanismus vom vorgesehenen Auktionsvolumen in die Reserve überführt. Die MSR wurde 2015 beschlossen und greift ab Januar 2019. Dann nimmt sie pro Jahr 24 Prozent der überschüssigen Emissionsrechte aus dem Markt, bis ein Handelsvolumen von ca. 833 Mio. Rechten erreicht wurde. Ziel der Reform ist es, den vermeintlichen Überschuss an Zertifikaten auf dem Markt zu verringern und den Zertifikatepreis in die Höhe zu treiben.
Die Anfang November 2017 vereinbarte Reform des ETS für die vierte Handelsperiode hat die Absorptionsrate der MSR für den Zeitraum von 2019 bis 2023 von 12 Prozent auf 24 Prozent verdoppelt. Sie sieht außerdem vor, dass die im Mai 2018 ermittelte Gesamtzahl an Emissionszertifikaten am Markt zunächst nur für die ersten acht Monate des Jahres 2019 die Berechnungsgrundlage für die von der MSR zu absorbierenden Zertifikate bildet. Daraus ergibt sich eine Reduktion von ca. 265 Mio. Zertifikaten für den Zeitraum Januar bis August 2019, was 16 Prozent der gesamt ermittelten Zertifikatsmenge entspricht. Zum 15. Mai 2019 wird die Anzahl dann erneut ermittelt und das Ergebnis bestimmt wiederum die zweite, dann 12-monatige, Phase der MSR von September 2019 bis August 2020.
Eine Erhöhung des Auktionsvolumens durch Rückführung von 100 Millionen Emissionszertifikaten aus der MSR in das ETS ist ebenso möglich, falls eine Untergrenze von 400 Mio. Zertifikaten erreicht wird. In der Reform des ETS ist zudem festgehalten, dass Zertifikate ab 2024 endgültig aus der MSR gelöscht werden. Konkret wird das Volumen der Reserve so stets auf die Menge der im Vorjahr versteigerten Zertifikate beschränkt. Im Jahr 2018 werden im ETS 973,6 Mio. allgemeine Zertifikate (EUA) versteigert (exklusive Zertifikate für den Luftverkehr). Deutschlands Anteil beträgt 194 Mio.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

Neuer EU-Haushalt: Mehr Ausgaben für Klima und Energie
Mehr für Infrastrukturausbau.Weiterlesen ...
Am 2. Mai hat EU-Haushaltskommissar Oettinger den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nach 2020 vorgelegt. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 ist ein Gesamtbudget von 1.279 Mrd. EUR zu laufenden Preisen vorgesehen – oder 1,114 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU, ohne Großbritannien. Damit ist der neue MFR im Vergleich zum aktuellen (1.087 Mrd. EUR) gewachsen.
Gewachsen ist auch der Anteil des EU-Budgets, der für Klimaschutzzwecke ausgegeben werden soll: von 20 Prozent auf 25 Prozent. Einen größeren Beitrag des europäischen Haushalts zu den Klimaschutzzielen hatten im Vorfeld verschiedene Interessengruppen gefordert, darunter auch eine Gruppe europäischer Umweltminister in einem Brief an die Kommission. Die Struktur des neuen MFR orientiert sich an den prioritären Aufgabenbereichen der EU, die im Zuge der Entwicklung des Budgetvorschlags definiert wurden. Die Mittelausstattung dieser Bereiche wurde entsprechend an die neuen Ausgabenprioritäten angepasst, wovon auch Programme mit Energie- und Klimabezug profitiert haben.
Die Ausgaben für das EU-Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) sind mit 5,45 Mrd. EUR (3,5 Mrd. für Umwelt und 1,95 Mrd. für Klima) um 70 Prozent höher angesetzt als im aktuellen MFR. Angesiedelt im Aufgabenbereich „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ sollen mit „LIFE“ u. a. auch Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.
Für Forschung und Innovation soll fortan ebenfalls mehr ausgegeben werden. Die EU fördert hier mit dem Programm „Horizont Europe“ (vormals Horizont 2020), das u. a. die Bereiche Klima, Energie und Mobilität sowie das Erreichen einer emissionsarmen Gesellschaft zu seinen Schwerpunktbereichen zählt. Im neuen Budget sind hierfür knapp 100 Mrd. EUR eingeplant, ein deutlicher Anstieg zu den gut 60 Mrd. EUR im MFR 2014 - 2020. Auch die Förderung des Infrastrukturausbaus im Energiebereich soll ab 2021 mit rund 60 Prozent mehr Finanzmitteln ausgestattet werden als im bisherigen EU-Haushalt. Im Rahmen der weiterbestehenden Fazilität „Connecting Europe“, der insgesamt rund 42 Mrd. EUR zugewiesen werden sollen, setzt der neue MFR Ausgaben in Höhe von 8,65 Mrd. EUR für den Ausbau der grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur in der EU an. Der Förderfokus soll hier auf intelligenten und digitalisierten Energienetzen sowie grenzübergreifenden Projekten im Bereich erneuerbare Energien liegen.
Zur Deckung der Mehrausgaben setzt die EU-Kommission auf einen Mix aus Mittelkürzung für einzelne Ausgabenbereiche (Agrar- und Kohäsionspolitik), Beitragserhöhungen und der Erschließung neuer Einnahmequellen. Zu Letzterem zählt ein Anteil von 20 Prozent der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel, der künftig in den EU-Haushalt fließen soll, sowie die Einführung eines zusätzlichen nationalen Beitrags, der sich nach der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungen bemisst. In Ergänzung zum vorliegenden Haushaltsentwurf wird die EU-Kommission zwischen dem 29. Mai und dem 12. Juni detailliertere Gesetzesvorschläge zu den verschiedenen Ausgabenprogrammen vorlegen. Danach beginnen die Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten im Rat. Erst nach deren Einigung kann der MFR 2021 - 2027 verabschiedet werden.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

Kreislaufwirtschaftspaket: EU-Parlament verabschiedet neue Regeln für die Abfallwirtschaft
Verbindliche Zielwerte zum Recycling von SiedlungsabfallWeiterlesen ...
Das EU-Parlament hat am 18. April 2018 neuen Regeln für die Abfallwirtschaft zugestimmt. Die beschlossenen Änderungen führen zu neuen Vorgaben in sechs europäischen Richtlinien: der Abfallrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, der Richtlinie über Abfalldeponien, der Richtlinie über Altfahrzeuge, der Richtlinie über (Alt-)Batterien und (Alt-)Akkumulatoren sowie der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Mit den geänderten Richtlinien legt die EU unter anderem verbindliche Zielwerte zum Recycling von Siedlungsabfall fest – 55 Prozent bis zum Jahr 2025, 60 Prozent bis zum Jahr 2030, 65 Prozent bis zum Jahr 2035. Nach Angaben des Europäischen Parlaments liegt die Recycling-bzw. Kompostierungsquote in der EU aktuell bei etwa 47 Prozent des Siedlungsabfalls.
Auch trifft die EU mit den geänderten Richtlinien neue Vorgaben zum Recycling von Verpackungen – 65 Prozent bis zum Jahr 2025, 70 Prozent bis zum Jahr 2030. Diese Anforderungen werden jedoch je nach Material weiter differenziert (so für Glas, Metalle, Papier/Karton, Kunststoffe und Holz). Das ab dem Jahr 2019 in Deutschland in Kraft tretende Verpackungsgesetz sieht bereits strengere Vorgaben vor. Daneben gilt es künftig für die EU-Mitgliedstaaten, den Anteil deponierter Siedlungsabfälle bis 2035 auf einen Anteil von höchstens zehn Prozent zu reduzieren.
Darüber hinaus kommt es mit den beschlossenen Änderungen zu einer europäischen Vereinheitlichung der Berechnungsmethode von Recyclingquoten. Aktuell variieren die Berechnungsmethoden in der EU noch deutlich. Künftig soll dabei als Ausgangspunkt in der Regel der Abfall gelten, welcher sortiert in die Recyclinganlage gelangt (“Input“). In Deutschland findet diese Methode bisher keine einheitliche Anwendung. Ebenso Teil des Beschlusses: die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen (oder Verwertung durch Kompostierung) ab dem Jahr 2024, für Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle ab dem Jahr 2025 sowie konkrete Anforderungen an Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung.
Die Neufassung dieser europäischen Richtlinien durch vier Änderungsrichtlinien bildet einen Teil des überarbeiteten Kreislaufwirtschaftspakets der EU. Es soll die Wiederverwendung von Materialien in Produkten am Ende ihrer Lebensdauer sowie die gleichzeitige Vermeidung der Abfallentstehung verbessern.
Im nächsten legislativen Schritt muss der Rat seine finale Zustimmung zu den Änderungsrichtlinien erteilen (voraussichtlich im Mai 2018). Im Anschluss daran kommt es zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Nach weiteren 20 Tagen treten die Änderungen in Kraft. Den EU-Mitgliedstaaten steht danach ein Zeitraum von 2 Jahren zur Richtlinienumsetzung in nationales Recht zur Verfügung.
Quelle: DIHK - Moritz Hundhausen

Niederlande beenden bis 2030 Erdgas-Förderung in Groningen
Bis 2022 Reduktion um 50 Prozent.Weiterlesen ...
Die niederländische Regierung hat entschieden, die Erdgasförderung in Groningen bis spätestens 2030 einzustellen. In dem Feld werden auch große Mengen für den Export nach Deutschland gefördert. Die Beschaffung von Ersatzmengen wird jedoch von den Niederlanden sichergestellt. Bereits bis 2022 werden aufgrund von Sicherheitsbedenken nach Erdbeben die Mengen weiter stark auf 12 Mrd. Kubikmeter reduziert.
Die Regierung der Niederlande hat beschlossen, die Gasförderung im Groningen-Feld bis 2030 vollständig einzustellen. Bereits bis 2022 soll eine Reduktion der Förderung um rund 50 Prozent auf dann noch 12 Mrd. Kubikmeter jährlich erreicht werden. Dieses Niveau hatte die niederländische Bergbaubehörde vorgeschlagen; die komplette Einstellung der L-Gas-Förderung in Groningen bis 2030 war indes eine Überraschung. Grund für den Förderstopp sind Sicherheitsbedenken aufgrund von Erdbeben, die mit der Gasförderung in Verbindung stehen. Das Parlament muss dieser Entscheidung noch zustimmen.
Um die Versorgung der Kunden in den Niederlanden und damit indirekt auch den Export sicherzustellen, haben die Niederlande gleichzeitig eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. So soll eine Anlage zur Konvertierung von H- in L-Gas errichtet werden, die Umstellung insbesondere bei Industriekunden auf H-Gas beschleunigt und in Holland der Ersatz von Gasheizungen und -öfen angereizt werden.
Deutschland kann zur Reduktion des L-Gas-Konsums wenig beitragen. Eine nochmalige Beschleunigung der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas wird von den Fernleitungsnetzbetreibern für nicht möglich erachtet.
Impressum
Verantwortlich (V. i . S. d. P.) :
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Ulmenstraße 52
90443 Nürnberg
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Dr. Robert Schmidt
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