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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 05 | 2020 Erscheinungsdatum: 13. November 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Nachhaltige Verpackungslösungen – Wie Unternehmen die Anforderungen erfüllen können

Die Veranstaltung gibt Impulse, wie sich Unternehmen diesen Herausforderungen stellen und Anforderungen erfüllen können. Dabei werden verschiedene Blickwinkel des Produktlebenszyklus betrachtet und mit Beispielen aus der Praxis veranschaulicht.

Die rechtlichen Anforderungen an Verpackungen nehmen zu. Immer mehr gesetzliche Vorgaben fordern ein recyclinggerechteres Design. Besonders betroffen sind Verkaufsverpackungen sowie Transport- oder Serviceverpackungen. Ziel ist es, durch eine reduzierte Komplexität der Verpackungen das Recycling zu erleichtern. Langfristig sollten sich Unternehmen mit recyclingfreundlichen Verpackungen auseinandersetzen, um Stoffkreisläufe zu schließen und im besten Fall Wettbewerbsvorteile generieren zu können.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet mit freundlicher Unterstützung durch den BIHK e.V. statt. Eine Anmeldung bis 12. November 2020 ist erforderlich.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung einen Zugangs-Link zur Online-Veranstaltung, die mit der Software Webex durchgeführt wird.

 

Klimaschutz durch Ressourceneffizienz: Materialien sparen – CO2 reduzieren

Neben den häufig bereits umgesetzten Energieeinsparungen, kann auch materialeffizientes Wirtschaften zu einer erheblichen Treibhausgasminderung beitragen. Die Kohlenstoffdioxidsteuer soll ab 2021 in Deutschland für Benzin, Diesel, Heizöl und Gas gelten. Zukünftig muss jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen anbietet und dabei Kohlenstoffdioxid ausstößt, Steuern bezahlen.

Am 24. November 2020 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr bietet das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern gemeinsam mit dem BIHK ein Web-Seminar zum Thema „Klimaschutz durch Ressourceneffizienz“ an. Das Web-Seminar stellt Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie und Ihr Unternehmen zum Klimaschutz beitragen können. Zuerst wird die aktuelle Klimapolitik des Freistaats Bayern betrachtet. Dann geht es um Maßnahmen, die durch den nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen und Materialien zu einer Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen beitragen. Abgerundet wird die Veranstaltung von zwei Unternehmen, die bereits erste Material- und Rohstoffeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben.

Seien Sie dabei und treiben Sie mit uns den Klimaschutz mittels Ressourceneffizienz voran!

Eine Anmeldung ist bis zum 19. November 2020 hier möglich. Die Veranstaltung ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl begrenzt.

Kontaktdaten: REZ | ‎0821 9071 5276 | rez@lfu.bayern.de

 

 

Gastronomiebetriebe: Umweltbundesamt akzeptiert Heizpilz-Einsatz

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Unterstützung des Bundesumweltamtes für den vorübergehenden Einsatz von elektrischen Heizpilzen in der Gastronomie. Amts-Präsident Dirk Messner sagte den Funke-Zeitungen, er habe keine Einwände, sollte die Gastronomie wegen der Coronakrise im Winter vorübergehend elektrische Heizstrahler einsetzen.

Aiwanger hatte die Kommunen im Freistaat zuvor gebeten, ein gegebenenfalls bestehendes Verbot von Heizpilzen in diesem Herbst und Winter trotz ökologischer Bedenken auszusetzen. "Der Betrieb von Heizpilzen ermöglicht der Gastronomie in den kalten Monaten die Bewirtung von Gästen im Außenbereich", argumentierte Aiwanger. Der Umweltamtspräsident erklärte dazu: "Wir müssen abwägen: Gehen wir in die Lokale und vergrößern das Risiko einer Ansteckung? Oder bleiben wir länger draußen, als wir das normalerweise könnten, und nehmen die elektrischen Heizstrahler?"

Bayerns Wirtschaftsminister sagte: "Diese vernünftige Haltung ist wichtig für die Reduktion des Infektionsrisikos und den Erhalt unserer gastronomischen Betriebe in Bayern. Heizpilze sind eine vertretbare, pragmatische Lösung für die kälteren Jahreszeiten."

(Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 26.09.2020)

 

Umweltpakt 6.0: Wirtschaft und Freistaat bekennen sich erneut zum Umwelt- und Klimaschutz

Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) sowie dem Bayerische Handwerkstag e. V. hat der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e. V. am 1. Oktober 2020 den neuen Umwelt- und Klimapakt besiegelt.
Dr. Gößl, Hauptgeschäftsführer des BIHK, betont, dass Zukunftsthemen wie der Schutz von Umwelt und Klima aus Sicht der Wirtschaft auch in Zeiten von Corona nicht vernachlässigt werden dürfen. Die bayerischen IHKs bauen beim Umweltschutz seit je her auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung und sind bereits seit der Gründung im Jahr 1995 Partner im Umweltpakt Bayern, der bislang stets auf fünf Jahre begrenzt war und jetzt entfristet wird.
Die Bedeutung des Paktes unterstreicht die Anwesenheit des Ministerpräsidenten sowie zweier Staatsminister. Unterzeichnet wurde der Pakt von Ministerpräsident Markus Söder sowie vom Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber und vom Minister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger.
Der Umweltpakt Bayern wurde um das wichtige Thema Klimaschutz erweitert. Weitere Schwerpunktthemen sind unter anderem Ressourceneffizienz, Entsorgung und Recycling sowie Umwelttechnologien. In Ad-hoc Arbeitsgruppen, Projekten und einer Informations-Plattform sollen der Dialog zwischen Politik und Wirtschaft vertieft und Unternehmen zu betrieblichem Umwelt- und Klimaschutz motiviert werden.
Wie bisher sind alle engagierten Unternehmen und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft aufgerufen, sich zu beteiligen.
Dr. Gößl betont, dass er sich auf eine ausgewogene Umweltpartnerschaft freue. Auf einen Pakt von Staat und Wirtschaft, der den Umwelt- und Klimaschutz in Bayern weiterbringe, der Chancen, Innovationen und Freiwilligkeit betone und der gleichzeitig auf schlanke Verwaltungsprozesse und Bürokratieabbau setze.

Ein Hinweis für Teilnehmer, welche erst in den letzten zwei Jahren – also nach dem 30.09.2018 – dem Umweltpakt beigetreten sind: diese werden ohne neuerliches Antragsverfahren befristet in den Umwelt- und Klimapakt übernommen. Die Übernahme erfolgt für insgesamt drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den (bisherigen) Umweltpakt. Für alle anderen Teilnehmer am Umweltpakt 2015-2020 endet die Teilnahme regulär am 23. Oktober 2020. Wir freuen uns, wenn diese und Unternehmen sich mit einer weiteren Umweltleistung für den neuen Umwelt- und Klimapakt bewerben!

Weitere Informationen: https://www.umweltpakt.bayern.de/

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Veranstaltungsübersicht

Zukunft Wasserstoff: Hydrogen Dialogue 2020 in Nürnberg

Seien Sie dabei, wenn sich am 18. November 2020 Entscheider aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft virtuell in Nürnberg treffen und die Perspektiven einer erfolgreichen Wasserstoffwirtschaft für Europa diskutieren. Ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Speakern erwartet Sie.

Auf dem digitalen Kongress bringen die Initiatoren NürnbergMesse, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Zentrum Wasserstoff.Bayern Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auf der Online-Plattform talque zusammen. Unter anderem erwarten Sie:

  • Expertenvorträge und Best Practice-Beispiele von Akteuren aus dem In- und Ausland wie zum Beispiel Siemens, Fritz-Haber-Institut, N-ERGIE, Schaeffler, Hydrogenious, Bosch, Port of Rotterdam, Hydrogen Europe, MAN Truck & Bus ....
  • Impulsvortrag von Bayerns Wirtschaftsminister und Schirmherr Hubert Aiwanger sowie Grußwort von Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König
  • Diskussionen zum Ökosystem Wasserstoff mit Akteuren wie der Deutschen Energieagentur, dem Verband Kommunaler Unternehmen oder dem Deutschen Städtetag
  • Insights zum aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates durch die Wirtschaftsweise, H2.B-Vorständin und ENERGIEregion Nürnberg-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Veronika Grimm
  • Digitale Vernetzungsmöglichkeiten mit Matchmaking und umfassenden Produkt- und Firmenpräsentationen

Eine vollständige Übersicht zum umfangreichen Programm finden Sie hier: https://www.hydrogendialogue.com/veranstaltungsprogramm/



Mit dem Promotion-Code HYDI20-WIR-SIND-DABEI erhalten Sie 20% Rabatt auf die Buchung Ihres Digital-Tickets für den HYDROGEN DIALOGUE:
https://www.hydrogendialogue.com/tickets/

 

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Umweltgutachterausschuss überarbeitet EMAS-Leitfaden

Mit dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sind Unternehmen und Organisationen in der Lage, Ressourcen und Kosten intelligent einzusparen, einen wirksamen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz zu leisten, und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Rund 1200 Unternehmen und andere Organisationen in Deutschland mit 2200 Standorten kommunizieren dies in ihrer Umwelterklärung der Öffentlichkeit.

 „Als politisch und rechtlich verankertes Rahmenwerk entwickelt sich EMAS stetig weiter: Klimaneutralität, nachhaltige Unternehmensführung oder Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – das sind aktuelle Themen, für die EMAS Lösungen bietet“, erklärt Dr. Marianne Schönnenbeck, Vorsitzende des Umweltgutachterausschusses.

„Welche Ressourcen benötige ich, um ein Umweltmanagementsystem nach EMAS aufzubauen? Wie lange dauert es, wie hoch sind die Kosten? Welche konkreten Schritte muss ich für die Umsetzung unternehmen?“ Diese Fragen sind von Fall zu Fall anders zu beantworten. Der neue Leitfaden Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS gibt hilfreiche Tipps, wie Sie Klima- und Umweltschutz im eigenen Unternehmen systematisch und wirksam anpacken.

Die Broschüre gliedert sich in acht Schritte, die Sie auf dem Weg zu EMAS begleiten - von der Vorbereitung bis zur Eintragung in ein öffentliches Register. Damit schaffen Sie die Voraussetzungen für ein wirksames und leistungsbasiertes Umweltmanagement und generieren einen Mehrwert für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation.

Den Leitfaden hier direkt herunterladen: emas.de/einstieg

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Nachholfrist für Energieaudits nach EDL-G bekanntgegeben

Das BAFA meldet hierzu:

"Bis zum 28. Februar 2021 wird das BAFA für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon ausgehen, dass die Verfristung der Corona-Krise geschuldet ist. Dennoch sollten Sie das fällige Energieaudit, nebst Onlinemeldung, nachholen. Idealerweise haben Sie entsprechend bis zu diesem Zeitpunkt das Energieaudit abgeschlossen, damit das BAFA diesen Umstand bei einer Prüfung berücksichtigen kann."

Weiterhin wird empfohlen etwaige Gründe für Verspätungen (z. B. wegen Corona-Krise kein Betretungsrecht durch Externe) in den Unterlagen festzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie www.bafa.de. (DIHK-CGo)

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

EEG-Umlage: Antragsstand Besondere Ausgleichsregel

Laut Informationen aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) liegt die Anzahl der Anträge auf dem Niveau des Vorjahres. Eine untere dreistellige Zahl an Unternehmen muss allerdings noch Unterlagen nachreichen. Dies ist dieses Jahr ausnahmsweise bis zum 30. November möglich. (DIHK-Bo)

 

BMWi: Altmaier legt 20-Punkte-Plan zur Stärkung von Klimaschutz und Wirtschaftskraft vor

Den einzelnen Jahren sollen konkrete Klimabudgets zugeteilt werden, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Charta soll eine „Klima-Garantie“ und eine „Wirtschafts-Garantie“ enthalten. Diese soll staatliche Stellen verpflichten, alle notwenigen und geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft zügig zu ergreifen und umzusetzen. Dazu gehört das Prinzip, dass wettbewerbsrechtlich relevante Belastungen der Wirtschaft durch Klimaschutz auszugleichen sind.

Ergänzt wird dies durch ein öffentliches Scoreboard, wo jeder die Fortschritte von Organisationen und Institutionen einsehen kann. Unternehmen sollen sogenannte „Carbon Contracts for Difference“ zu einem schnelleren Transformationsprozess nutzen können, als er durch die offiziellen Klimaziele vorgegeben ist. Über einen "Matching Mechanismus" soll sichergestellt werden, dass immer genügend erneuerbarer Strom und grüner Wasserstoff vorhanden ist. Emissionshandel und BEHG sollen reformiert werden und das EEG schrittweise zu einem europäischen Instrument ausgestaltet werden.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Wie steht es um den Industrie-Standort?

Die deutschen Industrie- und Handelskammern hatten im Februar und März dieses Jahres rund 1 800 Unternehmen zur Wettbewerbsfähigkeit des Industrie-Standorts Deutschland befragt. Die Einschätzungen der fast 200 teilnehmenden Unternehmen aus Mittelfranken wurden von der Nürnberger IHK im „IHK-Industrie-Report Mittelfranken 2020“ zusammenfassend bewertet.

Die aktuelle Wirtschaftspolitik im Bund und im Freistaat erhält von den mittelfränkischen Industrieunternehmen im Schnitt die Schulnote 3,9 bzw. 2,8 – eine deutliche Verschlechterung bei der Bundespolitik und eine leichte Verschlechterung im Freistaat gegenüber der Befragung von 2017 (damals Bund 3,0 und Freistaat 2,6).

Spürbare Rückschritte gab es bei der Einschätzung darüber, ob Deutschland bei einzelnen Standortfaktoren im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig sei – fast alle Standortfaktoren werden schlechter beurteilt als vor drei Jahren. Insbesondere die Aspekte Umweltschutzauflagen (minus 0,4 Punkte), Verfügbarkeit und Qualifikation von Fachkräften (jeweils minus 0,3 Punkte), Image der Industrie sowie Einstellung der Bevölkerung zur Technik (jeweils minus 0,3 Punkte) und Verfügbarkeit von digitaler Infrastruktur (minus 0,3 Punkte) wurden schlechter bewertet. Leicht verbessert hat sich allein die Einschätzung der Industriebetriebe beim Aspekt „staatliche Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (plus 0,3 Punkte).

Auf die Frage nach den wichtigsten Investitionshemmnissen wurden am häufigsten folgende Faktoren genannt: Fülle und Verständlichkeit von bürokratischen Auflagen (Schulnote 4,8), Dauer und Komplexität von Genehmigungsverfahren (Note 4,8) sowie Komplexität des Steuerrechts (Note 4,4).

Energiekosten und Umweltauflagen: Die Höhe der Energiekosten in Deutschland treibt immer mehr mittelfränkische Industriebetriebe um – auch die kleinen und mittleren sowie die weniger energieintensiven Unternehmen. Dieser Standortfaktor ist deshalb in der Umfrage auf einem der hinteren Plätze gelandet und wird nur noch mit der Note 4,3 bewertet (minus 0,4 Punkte im Vergleich zu 2017). Auch bei den Umweltschutzauflagen hat sich die Note deutlich verschlechtert (von 3,3 auf 3,7): Die Unternehmen halten Umweltschutzauflagen für grundsätzlich sinnvoll, kritisieren aber die Vielzahl und Komplexität neuer Regelungen. Diese hätten teilweise einen hohen Verwaltungsaufwand und zahlreiche Meldepflichten mit sich gebracht. Beispiele sind die Neuregelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen, Störfallbetriebe oder Einwegkunststoffe sowie das neue Verpackungsgesetz und die Gewerbeabfallverordnung.

Das Umfeld für Innovationen wird erneut über alle Brachen nur als befriedigend (3,2) erachtet. Nur die Branchen Medizintechnik und Kunststoffindustrie beurteilen das Innovationsumfeld mit 2,6 besser als vor drei Jahren. Ein positiver Aspekt ist, dass nach jahrzehntelanger Diskussion zum 1. Januar 2020 die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung endlich eingeführt wurde. Sie wurde seit Langem von der IHK-Organisation gefordert, die darin eine wichtige Ergänzung zur bewährten Projektförderung sieht, um die Innovationsaktivitäten der Unternehmen zu stimulieren.

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Ab 2021: Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke

Gemeinsam mit 20 anderen Verbänden und der Bundesregierung setzt sich die IHK-Organisation dafür ein, Energieeffizienz zu steigern und Treibhausgasemissionen zu senken. Der Erfolg der Netzwerke stützt sich dabei auch auf die gute Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Landesenergieagenturen und anderen regionalen Akteuren.

Die Idee ist einfach: Unternehmen gehen gemeinsam mit Experten in den gezielten Austausch zur Steigerung der Energieeffizienz – und erhalten so praxistaugliche Maßnahmen, um den eigenen Betrieb voranzubringen. Im Ergebnis steigern die teilnehmenden Unternehmen dauerhaft ihre Energieeffizienz und können so potenziell ihre Energiekosten senken.

Neue Themen sind Energiewende, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Ab 2021 wird das Angebot um die Themen Energiewende, Klimaschutz und Nachhaltigkeit erweitert und läuft ab dann unter dem neuen Namen "Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke":

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Initiative läuft von Januar 2021 bis Dezember 2025.
  • Das inhaltliche Spektrum der Netzwerke wird um die Themen Energiewende, Klimaschutz und Nachhaltigkeit erweitert. Der Fokus liegt aber weiterhin auf der Steigerung der Energieeffizienz.
  • Ab 2021 können Netzwerke zusätzlich zu einem Energie- (MWh/a Endenergie) auch ein CO2-Einsparziel (t/a CO2-Äquivalent) melden.
  • Es sollen 300 bis 350 neue Netzwerke entstehen.
  • 9 bis 11 Terawattstunden Endenergie beziehungsweise fünf bis sechs Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen sollen eingespart werden.

Alle anderen Mindeststandards für die Netzwerke bleiben unverändert (unter anderem mindestens fünf Teilnehmer und zwei Jahre Laufzeit, regelmäßiger Austausch, qualifizierte Energieberatung und Teilnahme am Monitoring). Die in der ersten Periode registrierten Netzwerke bleiben weiterhin Teil der Initiative.

Weitere Informationen über die Initiative gibt es unter der Adresse www.effizienznetzwerke.org.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken beteiligte sich über Jahre hinweg an der Netzwerkinitiative mit dem regionalen Instrument "IHK-Effizienz-Werkstatt Energie", das die IHK federführend anbietet.

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VerpackG: Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht neuen Mindeststandard

Nach § 21 VerpackG sind die Beteiligungsentgelte der Verpackungshersteller danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard soll der einheitlichen Bemessung der Kriterien dienen. 

Den neuen Mindeststandard finden Sie unter www.verpackungsregister.org.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

UBA-Studie: Mehr Verantwortung für Hersteller beim Thema "Littering"

Als ein wesentlicher Aspekt, um den zunehmenden Abfallströmen entgegenzuwirken, wird dabei die Übernahme der Verantwortung von Verpackungsherstellern genannt. In Deutschland ist nach Aussage der Studie das Litteringaufkommen in den letzten 5 Jahren erheblich gestiegen.

Die Studie identifiziert als die häufigsten Wegwerf-Objekte Einweggetränkebecher (71 %) und Einwegverpackungen (59 %) sowie Zigaretten und Kaugummis. Als eine Möglichkeit, die „Vermüllung“ des öffentlichen Raumes zu reduzieren, stellt sich daher nach Ansicht der Autoren die Einführung einer weitergehenden erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen dar, da diese zu den meist "gelitterten" Produkten zählen. 

Als „Littering“ definiert die Studie das vorsätzliche oder fahrlässige Einbringen (z. B. Wegwerfen oder Liegenlassen) von Abfällen im Sinne des §3 Abs. 1 KrWG im öffentlichen Raum.

Verpackungshersteller könnten in Zukunft also noch stärker in die Pflicht genommen werden. Nach Aussage der Studie müssten dazu die Vollzugsbehörden jedoch sicherstellen, dass alle verpflichteten Hersteller im Verpackungsregister der ZSVR registriert sind. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Maßnahmen und finanzielle Kosten rund um eine weitergehende erweiterte Herstellerverantwortung nur auf die registrierten Hersteller abgewälzt werden.

Die Studie weist im Rahmen dessen auch auf die Problematik hin, wie mit Herstellern aus Drittländern außerhalb der EU in Bezug auf eine Herstellerverantwortung von Verpackungen verfahren werden könnte.

Als weitere Maßnahmen werden in der Studie die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Einweggetränkeflaschen und eine Erhöhung des Pfands bei Mehrwegflaschen sowie gesetzliche bzw. kommunale Vorgaben für Mehrwegsysteme/Mehrwegpfandsysteme bei Großveranstaltungen und im öffentlichen Raum oder die Änderungen im Produktdesign vorgeschlagen.

Die Studie finden Sie unter www.umweltbundesamt.de.

 

UBA-Studie zu Siedlungsrestabfällen in Deutschland

Aufgrund der Sammelsysteme für Wertstoffe hat sich der Restmüll in den vergangenen 35 Jahren um 46 Prozent verringert. Dennoch sieht die Studie noch viel Verbesserungspotenzial.

Der Fokus der Studie liegt auf einer detaillierten Bestimmung der noch im Restmüll enthaltenen Mengen an Wert- und Problemstoffen sowie auf der Untersuchung möglicher Abhängigkeiten von strukturellen und abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Sortieranalysen fanden in insgesamt vierzehn Untersuchungsgebieten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern statt.

Insgesamt wird nicht weniger Abfall produziert, die Wertstoffe, wie Altpapier, Altglas und auch Plastik, werden jedoch vermehrt getrennt gesammelt. Nach Aussage des BMU sollte Ziel sein „alles, was sich wiederverwerten lasse, auch zu recyceln.“

Ein Aspekt des Projekts sind unter anderem auch die Ansatzpunkte für eine bessere Abfallvermeidung und Abfalltrennung. Folgende werden in der Studie identifiziert:

  • Kommunikation stärken
    Die bürgernahe Abfallberatung sollte ausgebaut werden, um die Potenziale vieler Wertstoffe im Restmüll zu heben.

  • Haushaltsnahe Sammel- und Rücknahmeangebote ausbauen
    In über 60 Prozent der analysierten Restmüllstichproben wurden Altbatterien und -akkus gefunden. Daraus lässt sich schließen, dass in vielen Haushalten zumindest Teilmengen von Altbatterien über den Hausmüll entsorgt werden. Die Angebote der haushaltsnahen Sammlung und Rücknahme sollten daher seitens der Hersteller, des Handels und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verbessert werden.

  • Biotonne flächendeckend einführen
    Die seit 2015 vorgesehene getrennte Bioabfallsammlung wird noch nicht von allen Kommunen umgesetzt. Das UBA empfiehlt daher, die gesetzlichen Vorgaben zur Bioabfallsammlung flächendeckend umzusetzen und eine Bioabfallsammlung verpflichtend (Holsystem mit Anschluss- und Benutzungszwang) für alle Haushalte in Deutschland einzuführen.

  • Abfallvermeidung stärken
    Maßnahmen zur Minderung des Abfallaufkommens von einzelnen Produkten stellen einen wichtigen Beitrag dar. Dies betrifft alle Akteure der Wertschöpfungskette- ob Privatperson, Unternehmen, Händler oder Kommunen.

Die ausführliche Studie finden Sie unter www.umweltbundesamt.de. (DIHK-EW)

 

Hintergrundpapier des UBA zu chemischem Recycling von Kunststoffen

Dies beinhaltet auch eine erste Einschätzung des UBA zu den künftigen Anwendungsoptionen des chemischen Recyclings. So fehlt bisher eine einheitliche rechtliche Definition des Begriffs chemisches Recycling, es wird aber dennoch dem Recycling zugeschrieben.

Chemisches Recycling wird als eine Alternative oder Ergänzung zur werkstofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen als eine andere Form des stofflichen Recyclings diskutiert. Allerdings sind die Techniken des chemischen Recyclings nicht etabliert und seine Stellung innerhalb der Kreislaufwirtschaft noch nicht endgültig festgelegt.

Dem chemischen Recycling wird als Vorteil insbesondere sowohl die Möglichkeit der Ausschleusung von Schadstoffen als auch das Potenzial des Einsatzes schwierig werkstofflich recyclebarer oder stark verschmutzter Abfälle zugesprochen.  Weiter gehört es, wie die werkstofflichen Verwertungsverfahren, zum Recycling und steht damit in der Abfallhierarchie vor der energetischen Verwertung. Allerdings wird entsprechend dem Dokument aufgrund der derzeitigen Datenlage davon ausgegangen, dass die werkstoffliche Verwertung grundsätzlich ökologisch und ökonomisch vorteilhafter als ein chemisches Recycling ist, da weniger aufwendige Verwertungsverfahren zur Anwendung kommen (z. B. weniger Einsatz von Zusatzstoffen und Energie). Um eine endgültige ökologische Bewertung vornehmen zu können, bedarf es daher noch einiger Zeit und Forschungsaufwand, um sowohl die Eignung der Techniken sowie den Nachweis der ökologischen Vorteilhaftigkeit der Verfahren im Vergleich zur energetischen und werkstofflichen Verwertung zu erbringen.

Das Dokument finden Sie unter www.umweltbundesamt.de.

 

Neuer Branchenstandard für Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen

Das Dokument legt die Rahmenbedingungen für den gesamten Rückbauprozess - von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation - fest. So sind etwa Vorgaben enthalten, wie Rotorblätter, Turm und Gondel zerlegt werden sollten und welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, damit keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Weiterhin wird erläutert, welche Bestandteile der Windenergieanlage sich auf welche Weise verwerten lassen, wie der Rückbau dokumentiert werden muss und welche behördlichen Genehmigungen für den Rückbau in welchem Bundesland notwendig sind.

Mit der Norm soll es Betreibern und spezialisierten Unternehmen künftig erleichtert werden, Rückbauprojekte zu planen und durchzuführen. Sowohl die Betreiber von Windparks als auch Abriss- und Recycling-Unternehmen können sich damit in Zukunft auf ein standardisiertes Vorgehen einigen. Für Kommunen und Behörden ist sie ebenfalls eine wichtige Maßgabe, um den Rückbau zu überwachen und zu beurteilen. 2021 wird eine Rückbauwelle erwartet - von den ca. 30.000 Windenergieanlagen, die derzeit in Deutschland in Betrieb sind, wird jede zweite in den kommenden zehn Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.

Der neue Branchenstandard wurde von einem Konsortium aus 25 Expertinnen und Experten aus der Windenergie- und Recycling-Branche, Wissenschaftlern sowie Mitarbeitern von Behörden, wie beispielsweise dem Umweltbundesamt, erarbeitet. Er ist kostenfrei über den Beuth Verlag verfügbar (https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-4866/326469199). (DIHK-BO)

 

Chemikalien: SCIP-Datenbank - Neue Informationen

Die ECHA informiert nun darüber, dass die finale Version der SCIP-Datenbank für Unternehmen zur Verfügung steht. Laut Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie hätte die Datenbank eigentlich schon im Januar dieses Jahres zur Verfügung gestellt werden müssen. Der genaue Umfang der inhaltlichen Ausgestaltung ist jedoch weiterhin nicht vollständig geklärt. Darüber hinaus bietet die ECHA nun eine Art Infografik an, welche die hauptsächlichen Anforderungen und Definitionen hinsichtlich der Datenbank erläutert.

Diese Infografik finden Sie unter anderem in deutscher Sprache hier.

Darüber hinaus kündigt die ECHA am 19. November ein Webinar an, um Unternehmen über die Anforderungen und die Nutzung beziehungsweise die Datenübermittlung an die Datenbank zu informieren. Hierbei soll eine genaue Demonstration der Dateiübermittlung erfolgen, Ebenfalls sollen Teilnehmer Im Rahmen einer Q&A-Session ihre Fragen direkt an Experten der Agentur richten können.

Die Website zum Webinar und weiteren Informationen zu SCIP finden Sie hier.

Diese Hinweise und Hilfestellungen betreffen vor allem Unternehmen mit internationalem Geschäft. Die nationale Umsetzung der Datenbank erfolgt in Deutschland im neuen Paragrafen 16f des Chemikaliengesetzes. Darin heißt es, dass Unternehmen zur Erfüllung der Anforderung der Datenbank der ECHA die entsprechenden Informationen nach Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie - und damit mittelbar nach Artikel 33 REACH – “zur Verfügung stellen“ müssen.

Details zu dieser Pflichterfüllung hinsichtlich der Datenbank - also zu der Frage, was “zur Verfügung stellen“ in diesem Zusammenhang für Unternehmen genau bedeutet - soll das Bundesumweltministerium eine Rechtsverordnung erlassen. Mit einer solchen Verordnung ist nach Aussage des Bundesumweltministeriums jedoch bis zum Januar des kommenden Jahres und somit zur Anwendungsfrist der Datenbank für Unternehmen nicht mehr zu rechnen. (DIHK-MH)

 

Deutscher Umweltpreis 2020 verliehen

Für das Metallverpackungs-Unternehmen sind die Themen Energie- und Ressourceneffizienz seit Jahren wichtiges Leitbild in der Unternehmensführung.

Für neue Konzepte in der Produktion, vor allem durch Hightech-Digitalisierung im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes, wird das Unternehmen nun mit dem Deutschen Umweltpreis ausgezeichnet.  

Neben der Blechwarenfabrik Limburg wird Klima-Ökonom Prof. Dr. Ottmar Edenhofer mit dem Preis ausgezeichnet. Im Rahmen der Verhandlungen um das Klimapaket der Bundesregierung hatte er die CO2-Bepreisung vorgeschlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dbu.de.

 

Industrieemissionen: Umweltbundesamt veröffentlicht Liste deutscher Industrieanlagen nach IED

Nutzer können Anlagen auf einer Karte oder nach Postleitzahlen suchen. Berichtet werden auch die Mengen freigesetzter Schadstoffe oder verbrachter Abfälle. Das Portal befindet sich noch in der Entwicklungsphase.

Es werden nur Anlagen gelistet, die unter die Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) fallen. Neben den Industrieanlagen können auch diffuse Quellen von Schadstoffen (bspw. durch Haushalte, Verkehr oder Landwirtschaft) recherchiert werden.

Das Internetportal finden Sie unter www.thru.de.  (DIHK-HAD)

 

Klimaschutzbericht 2019 veröffentlicht

Den Schätzungen zufolge sind die CO2-Emissionen 2019 gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich um 6,3 Prozent gesunken. Die Gesamtminderung seit 1990 lag damit bei 35,7 Prozent.

Nachdem die Erreichung des 2020-Ziels lange Zeit wenig realistisch war, erscheint sie nun wahrscheinlich. Für 2020 ist noch einmal eine deutliche Minderung zu erwarten. Zum einen führt der wirtschaftliche Einbruch in Folge der Corona-Pandemie zu deutlichen Emissionsminderungen. Diese Minderung beinhaltet aber für sich genommen keine strukturelle Änderung der Energieerzeugung und -nutzung und ist damit nicht nachhaltig. Zum anderen gab es im ersten Halbjahr eine sehr hohe Einspeisung Erneuerbarer Energien.

Nach den Schätzungen im Klimaschutzbericht hat Deutschland im Jahr 2019 rund 35,7 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen als 1990. 2018 lag die Minderung bei rund 32 Prozent, 2017 bei 27,5 Prozent. Die Gesamtemissionen 2019 sanken gegenüber 2018 um fast 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (minus 6,3 Prozent) auf rund 805 Millionen Tonnen.

Bewertet wird im Klimaschutzbericht 2019 der Umsetzung der rund 110 Maßnahmen des 2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hinsichtlich ihrer voraussichtlichen CO2-Einsparungen bis Ende 2020. Nach Einschätzung der Bundesregierung leisten sie insgesamt einen Beitrag zur Verkleinerung der Zielerreichungslücke. Dabei blieben die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie allerdings unberücksichtigt. Einen deutlich höheren Beitrag als in den letzten Klimaschutzberichten erwartet, leistet vor allem der EU-Emissionshandel. Der nächste Klimaschutzbericht wird bereits auf die Zielerreichung im Jahr 2030 ausgerichtet sein und den mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen.

Der Klimaschutzbericht 2019 ist unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesumweltministerium veröffentlicht. (DIHK-FI)

 

Kreislaufwirtschaft: Bundestag beschließt Novelle des Batteriegesetzes

Außerdem wurde die Sammelquote auf 50 Prozent erhöht. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. 

Mit der Novellierung sollten insbesondere die neuen Marktgegebenheiten geregelt werden, nachdem sich die GRS Batterien - Gemeinsames Rücknahmesystem als Solidarsystem zurückgezogen hat und nun wettbewerblich ausgestaltet ist. 

Folgende Regelungen wurden beschlossen: 

  • Rücknahme und Entsorgung sollen künftig in einem freien Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen erfolgen. Vertreiber, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandlungsanlagen haben danach keine Andienungspflicht mehr an ein bestimmtes System. 
  • Die Rücknahmesysteme haben in Hinblick auf umfassende Informationen den Endnutzern gegenüber zusammenzuarbeiten, insbesondere bei den Möglichkeiten der Rückgabe von Geräte- Altbatterien.
  • Künftig haben Hersteller eine Registrierung bei der stiftung ear vorzunehmen, statt einer Anzeige beim Umweltbundesamt. Die stiftung ear übernimmt ebenso die Genehmigung der herstellereigenen Systeme.
  • Vertreiber haben einmal jährlich einen kostenlosen Anspruch auf Abholung der gesammelten Batterien.
  • Die Sammelquote wird von 45 auf 50 Prozent erhöht. 

 Ein Antrag zur Einführung einer Pfandpflicht wurde abgelehnt. 

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier. Die Beschlüsse des Umweltausschusses finden Sie hier. (DIHK-EW)

 

Chemikalien: Beschränkung von bis Bisphenol A: Online-Informationen verfügbar

Hierzu stellt der REACH-Helpdesk nun einen Mitschnitt sowie weitere Informationen auf seiner Website zur Verfügung.

Den Mitschnitt der Veranstaltung finden Sie hier.

Zudem sind weitere Informationen unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de verfügbar. (DIHK-MH)

 

Bundestag beschließt Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der Bundestag hat folgende wesentliche Aspekte beschlossen: 

  • Klagebefugnis für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger: Mit der neuen Regelung des § 18 Abs. 8 erhalten die durch die gewerbliche Sammlung betroffenen kommunalen Entsorger eine Klagebefugnis, um  gegen Entscheidungen der Behörde zu klagen. Damit sollen gleiche Rahmenbedingungen zwischen kommunalen und privaten Entsorgern hergestellt bzw. sichergestellt werden.
  • Obhutspflicht: Entsprechend dieser Vorschrift in § 23 Abs. 1 haben Vertreiber dafür zu sorgen, dass die Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden. Die Regelung ist Ausfluss der Produktverantwortung und geht über die Vorschriften der europäischen Vorgaben hinaus. Durch weitere Verordnungen soll die Obhutspflicht konkretisiert werden.  Ziel der Regelung ist vor allem die Verhinderung der Vernichtung von retournierter Ware. 
    Den genauen Anwendungsbereich, also für welche Waren und welche Unternehmen die Obhutspflicht gelten soll, gilt es noch festzulegen. 
  • Transparenzverordnung: Diese Verordnungsermächtigung gem. § 25 Nr. 9 stellt eine der Konkretisierungen der Obhutspflicht dar. Danach sollen Händler und Hersteller den genauen Umgang mit der Ware dokumentieren (Transparenzpflicht)
    Der Bundestag hat hierzu eine Entschließung verabschiedet, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, die Transparenzverordnung so zu gestalten, dass eine gute Balance gefunden wird zwischen der Belastung von Unternehmen durch zusätzliche Berichtspflichten und einer angemessenen Information über Ausmaß und Gründe der Vernichtung von Waren. Mit angemessenen Schwellenwerten soll zudem dafür gesorgt werden, dass kleine Unternehmen von der Transparenzpflicht ausgenommen werden und die Berichtspflichten so gestaltet werden, dass Unternehmen in erster Linie auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen können.
  • Finanzielle Herstellerverantwortung: Nach dieser Verordnungsermächtigung gem. § 25 Nr. 4 haben Hersteller die Reinigungskosten der kommunalen Entsorger für Einwegkunststoffartikel sowie Zigaretten mitzutragen. 
  • Freiwillige Rücknahme: Gemäß der Regelung § 26 können Händler und Hersteller Produkte unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig zurücknehmen. Die Anforderungen umfassen danach etwa, dass die Rücknahme lediglich eigene Produkte (Herstellung/Vertrieb) umfasst. Zudem müssen sich die Akteure verpflichten, die Rücknahme und Verwertung mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren durchzuführen, um den Kommunen Planungssicherheit zu gewährleisten. 
  • Regelungen zur Beschaffung: In § 45 ist eine Bevorzugungspflicht aufgenommen worden, wonach umweltverträglichen und ressourcenschonenden Produkten - wie etwa recycelten Produkten - der Vorrang eingeräumt werden soll, wenn die öffentliche Hand einkauft, um einen größeren Absatzmarkt dafür zu schaffen.
  • SCIP-Datenbank: Die Regelungen zur SCIP-Datenbank wurden in das Chemikalienrecht, § 16 f, verschoben. Danach haben Lieferanten, die Erzeugnisse nach Art. 33 REACH-VO in den Verkehr bringen, diese Informationen der Europäischen Chemikalienagentur zur Verfügung zu stellen.

    Verstärkter Einsatz von Rezyklaten: Ein weiterer Entschließungsantrag fordert die Evaluierung, welche Hemmnisse für den verstärkten Einsatz von Rezyklaten in unterschiedlichen Bereichen bestehen. Weiter soll geprüft werden, welche Instrumente zur Stärkung des Rezyklateinsatzes bei der Herstellung von Produkten zur Verfügung stehen und sinnvoll angewendet werden können. 

    Den Änderungsantrag finden Sie  hier, den Gesetzesentwurf hier. (DIHK-EW)
 

Förderprogramm für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen

Raumlufttechnische Anlagen, sog. RLT-Anlagen, versorgen Räume mit Frisch- und Umluft. Gefördert werden bspw. der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage oder die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung der Anlage.

Finanzielle Zuschüsse gewährt der Bund für die Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind u. a. Kommunen, Länder, Hochschulen und öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter www.bundesanzeiger.de.

 Fachunternehmen für Kälte- und Klimatechnik finden Sie im IHK ecoFinder (Link). Das "grüne Branchenbuch” der IHK bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleister, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche. (DIHK-Go)

 

CO2-Bepreisung: Erhöhung der Zertifikatspreise beschlossen

Diese Erhöhung ist nun auch im Gesetz selbst verankert.

Nachdem am Vortag der Bundestag die Preiserhöhung beschlossen hat, hat auch der Bundesrat die Preiserhöhung im europäischen Emissionshandel gebilligt. Die Preise für ein Emissionszertifikat steigen für das Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro, für die Folgejahre schrittweise auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026 an. Im ersten Jahr 2021 bedeutet dies umgerechnet eine Erhöhung von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel.

Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können für Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen, es droht die Abwanderung von Produktion und Arbeitsplätzen (Carbon Leakage). Die Verordnungsermächtigung zur Entlastung besonders betroffener Unternehmen (§ 11 Abs. 3 BEHG) wird insoweit geändert, dass die Bundesregierung bereits vor dem 1. Januar 2022 solche Entlastungen regeln kann.

Ergänzend zu den Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Carbon Leakage Regelungen hat der Bundestag die Bundesregierung  in seinem Beschluss u.a. aufgefordert, die entsprechende Verordnung noch im laufenden Jahre zu erlassen. (DIHK-JF)

 

Klimaschutz: Eckpunkte für Entlastung von durch CO2-Bepreisung besonders betroffene Unternehmen

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 Eckpunkte für die Ausgestaltung der Entlastung von Unternehmen, für die durch die CO2-Bepreisung eine Verlagerung droht (Carbon Leakage), verabschiedet. Damit kommt die Bundesregierung der Forderung aus dem Bundestag nach, parallel zur laufenden Revision des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) den von Carbon Leakage betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen.

Nach Einschätzung des DIHK ist die mit den Eckpunkten vorgezeichnete Ausgestaltung deutlich zu restriktiv. Dies gilt zum einen für die Auswahl der von Carbon Leakage gefährdeten Sektoren. Zum anderen ist die Entlastungshöhe soweit eingeschränkt, dass die Unternehmen schlechter als im europäischen Emissionshandel gestellt werden. Zugleich bieten die Eckpunkte den Unternehmen für die eigene Preisgestaltung für 2021 zu wenig Planungssicherheit. Der DIHK hat sich immer dafür eingesetzt, dass spätestens zum Start des nationalen Emissionshandels Anfang 2021 die zugehörigen Entlastungsregelungen wirken.

Nach den Eckpunkten der Bundesregierung sollen nur Unternehmen zur Beantragung einer Entlastung berechtigt sein, die einem Carbon Leakage gefährdeten Sektor angehören. Dazu soll die Sektorenliste für die vierte Handelsperiode des europäischen Emissionshandels (CL-Liste) zur Grundlage genommen werden. Eine Ergänzung der Sektorenliste soll grundsätzlich sowohl nach quantitativen Kriterien (Emissions- und Handelsintensität) als auch nach qualitativen Kriterien möglich sein. Die Auswahlkriterien sind aber noch nicht weiter definiert.

Anders als beim Entlastungsmechanismus des EU-ETS sollen antragsberechtigte Unternehmen zusätzlich eine noch nicht festgelegte Mindestschwelle der anteiligen BEHG-Kosten an den Gesamtkosten des Unternehmens erfüllen müssen. Oberhalb dieser Mindestschwelle soll je nach Energieintensität ein Kompensationsgrad von 65 bis 95 % des BEHG-Kostenanteils an der entlastungsfähigen Emissionsmenge gewährt werden. Ein entsprechender Kompensationsgrad ist nach dem europäischen Emissionshandel ebenfalls nicht vorgesehen. Wie beim EU-ETS sollen zudem zur Berechnung der entlastungsfähigen Emissionsmenge die von der EU-Kommission festgelegten Benchmarks zum Einsatz kommen. Zur Diskussion innerhalb der Bundesregierung steht zudem, ob bei der Berechnung der Entlastung die Absenkung der EEG-Umlage zu berücksichtigen ist.

Als Gegenleistung für die zu gewährende Entlastung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sollen die Unternehmen zur Einführung oder Betrieb eines Energiemanagementsystems nach ISO 50.001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS und der Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen der Dekarbonisierung verpflichtet werden. Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von weniger als 500 MWh pro Jahr soll diese Anforderung durch die Einführung eines nicht-zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50.005 bis 2023 oder alternativ die Mitgliedschaft in einem nach dem 01.01.2021 angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerks erfüllt werden können. (DIHK-Fl)

 

Green Deal: Angela Merkel unterstützt 55-Prozent-Klimaziel für die EU bis 2030

Im Wortlaut erklärte die Bundeskanzlerin: 

"Die Kommission hat jetzt ihre Vorschläge für das Ziel 2030 vorgelegt: 55 Prozent Reduktion. Und wir werden jetzt während der deutschen Ratspräsidentschaft genau um die Umsetzung dieses Ziels kämpfen. Unser Ziel ist es, bis zum Ende der deutschen Ratspräsidentschaft einen einheitlichen Beschluss aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu haben, dass wir uns auf dieses 55-Prozent-Reduktionsziel für die Europäischen Union im Jahr 2030 einigen."

Bereits Ende April hatte Angela Merkel beim Petersberger Klimadialog ihre Unterstützung für die Anhebung des 2030-Klimaziels der EU zum Ausdruck gebracht. 

Die Europäische Kommission hat am 17. September ihren Vorschlag für die Anhebung des CO2-Reduktionsziels für das Jahr 2030 vorgelegt.  Verankert werden soll das höhere 2030-Ziel im Europäischen Klimagesetz, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet. Im Jahr 2021 wird die Europäische Kommission eine umfassende Reform fast aller klima- und energierechtlicher Vorgaben in die Wege leiten, um die zusätzlich notwendigen CO2-Einsparungen tatsächlich zu erreichen. (DIHK-JSch)

 

Auch in Corona-Zeiten neue Geschäftspartner finden - Ihr kostenfreies Online-Branchenbuch für die Umwelt- und Energiebranche

Corona erschwert auch im Umwelt- und Energiebereich die Suche nach neuen Geschäftspartnern. Messen und Fachveranstaltungen fallen aus, oder finden nur virtuell statt. Aber es gibt Alternativen:  Sie suchen Partnerunternehmen für Abfallentsorgung, Luftreinhaltung, Strahlenschutz oder – ganz aktuell – medizinische Schutzausrüstung? Sie bieten entsprechende Leistungen an? Dann sind Sie beim "ecoFinder" der Industrie- und Handelskammern (IHKs) genau richtig.

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Der Eintrag ist kostenfrei, die Datenpflege komfortabel: Anbieter können ihr Leistungsprofil online einstellen und mithilfe eines eigenen Benutzerzugangs jederzeit selbst aktualisieren. Dabei werden die Eintragungen durch die regionale IHK qualitätsgesichert. (DIHK-PB)

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Effizientere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat zwei Referentenentwürfe zur Umsetzung der RED II Richtlinie veröffentlicht. Darin wird die Änderung der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren), der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgeschlagen. Die Regelungen sollen Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEA) beschleunigen. Betroffen sind beispielsweise Windenergie-, Biogas-, Wasserkraft- oder Erdwärmeanlagen bis 100 Meter Tiefe.

Das BMU schlägt in den Entwürfen vor, die Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle einzuführen, die ein Verfahrenshandbuch veröffentlichen und für die Verfahren einen Zeitplan erstellen muss. Im WHG soll für die Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung von Kraftwerken zur Stromerzeugung bis 150 kW und für der Modernisierung aller Kraftwerke soll eine Frist der Genehmigung von einem Jahr eingeführt werden. Für das Errichten größerer Kraftwerke soll dagegen eine Frist von 2 Jahren festgelegt werden.

Der DIHK unterstützt das BMU in seinem Vorhaben, empfiehlt jedoch eine Reihe von Erweiterungen folgender verfahrensrechtlicher Vorgaben:

1. Zeitplan mit konkreten Fristen verbindlich festlegen

2. Vollständigkeitserklärungen präzisieren

3. Stichtag zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage einführen

4. Verfahren vollständig elektronisch gestalten

Das Gesetzgebungsvorhaben ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. (DIHK-HAD)

 

Hochwasserschutz: Konsultation zum Bundesraumordnungsplan

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz veröffentlicht. Er soll Standards in der Raumplanung für den Hochwasserschutz harmonisieren. Damit sollen die Risiken des Entstehens und der Schäden von Hochwasserereignissen reduziert werden.

Das BMI schlägt in dem Planentwurf vor, einen risikobasierten Ansatz zur Bewertung der Schutzwürdigkeit von Nutzungen, grenzüberschreitende Aspekte des Unterliegerschutzes und Vorgaben für kritische Infrastrukturen festzulegen. Die Festsetzung von Siedlungs- oder Gewerbegebieten und besonders kritischer Infrastrukturen in Überschwemmungs- oder Risikogebieten soll durch die Bestimmungen stark eingeschränkt werden.

Unternehmen und Verbände haben bis zum 6. November 2020 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen, die Umweltprüfung und Angaben zum Verfahren finden Sie hier. (DIHK-HAD)

 

Kreislaufwirtschaft: Referentenentwurf zum ElektroG

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie einen Entwurf zur Änderung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) veröffentlicht.

Das ElektroG regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG), die im Regelfall geordnet und umweltverträglich zu erfolgen hat. Der Entwurf sieht nun eine Fortentwicklung und Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben vor. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten.

Das ElektroG dient ebenso der Umsetzung der europarechtlichen WEEE-RL (2012/19/EU). Diese Richtlinie setzt ab 2019 eine Mindestsammelquote von 65 % gemessen an den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten voraus. Deutschland liegt mit einer Sammelquote von 43,1 % (2018) deutlich unter der vorgegeben Zielmarke. Es gilt daher, die Quantität und Qualität der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu verbessern. Daneben sieht der Entwurf folgende Änderungen vor:

  • Erweiterung des Sammel- und Rücknahmenetzes für Verbraucher. Dem Lebensmitteleinzelhandel soll hier eine besondere Bedeutung zukommen.
  • Steigerung der deutschlandweiten Sammelquote
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung stärken
  • Anpassung des Zertifizierungswesens für Erstbehandlungsanlagen
  • Vollzug bei Drittland-Trittbrettfahrern verbessern. (DIHK-EW)
 

Endlagersuche benötigt noch viele Daten - Sicherheit steht an erster Stelle

Das zeigt die Online-Sprechstunde der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für das Teilgebiet 009, das auch Nordbayern umfasst. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Der Suchprozess für ein Endlager in Deutschland muss auf einem soliden Fundament beruhen. Entscheidend ist, dass die Suche wissenschaftsbasiert und auf Grundlage belastbarer Daten erfolgt. Fakt ist: Für Nordbayern liegen bisher wenige Daten vor. Ohne ausreichende Daten dürfen keine voreiligen Schlussfolgerungen gezogen werden. Die Staatsregierung steht fest an der Seite der Regionen. Für uns steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle." Der Untergrund in Franken ist bisher geowissenschaftlich kaum erforscht. Glauber: "Wir werden den Suchprozess und auch die Veranstaltungen des Bundes konstruktiv und kritisch hinterfragend begleiten. Dafür haben wir das Bayerische Begleitgremium Endlagersuche eingerichtet. Der Kommunikationsprozess darf keinen Raum für Spekulationen bieten. Wichtigstes Ziel ist es jetzt, ungeeignete Regionen schnellstmöglich aus dem weiteren Verfahren auszuscheiden."
 
Das Begleitgremium soll die Interessen insbesondere der vom Suchverfahren umfassten Regionen bestmöglich bündeln. Geplant ist unter anderem, über das Begleitgremium mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) regionale Vor-Ort-Termine sowie Videokonferenzen zu den ausgewiesenen Teilgebieten zu organisieren. Bayern setzt bei der Endlagersuche auf eine sichere Barriere durch das Wirtsgestein. (PM vom 05.11.2020)

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Alternative Kraftstoffe: Referentenentwurf eines Treibhausgasminderungsgesetzes

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Referentenentwurf eines Treibhausgasminderungsgesetzes veröffentlicht. Damit soll die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) umgesetzt werden. Danach ist Deutschland verpflichtet, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors auf 14 % bis 2030 anzuheben. Nach dem Entwurf soll die Quote bis 2026 vorerst auf 7,25 % festgelegt werden. Auch werden Regelungen für erneuerbare strombasierten Kraftstoffe (u.a. grüner Wasserstoff) oder Biokraftstoffen eingeführt.

Die Vorgaben sollen durch Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen und der 36. BImSchV umgesetzt werden. Das Ziel einer Quote von 7,25 Prozent bis 2026 ist laut Gesetzesentwurf nur ein erster Schritt. Es sei beabsichtigt, die Quote zur Mitte des Jahrzehnts anzupassen, um auf Markt- und Technologieentwicklungen zeitnah und sachgerecht zu reagieren. Von Teilen der Wirtschaft und Politik wurden in der Vergangenheit für 2030 deutlich weitergehende Quoten als die von der EU vorgegebenen 14 % gefordert.

Außerdem soll das Gesetz eine verpflichtende Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe (2026 0,5 % und 2030 2 %) einführen.

Für die Anrechnung bestimmter Biokraftstoffe, beispielsweise aus Nahrungs- und Futtermitteln oder aus Rohstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen werden eingeschränkt bzw. schrittweise reduziert. Außerdem wird die Anrechnung von ausschließlich mit Erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und Wasserstoff (sogenannter „grüner Wasserstoff“) sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Für die Hersteller von Kraftstoffen ist das Gesetzgebungsvorhaben mit Informationspflichten verbunden.

Von dem Gesetz sind Hersteller von Kraftstoffen direkt betroffen, die unter das Energiesteuergesetz fallen. Indirekt betroffen sind viele Unternehmen, bspw. im Bereich der Automobil- und Verkehrswirtschaft, den Elektrizitätsversorgern oder energieintensiven Branchen.

Den Referentenentwurf finden Sie hier. (DIHK-HAD)

 

Klimagesetz: Zielverschärfung mit ungewissem Ausgang

Mittlerweile steht fest, was sich schon länger abzeichnete: Die Europäische Union wird ihre Klimaziele mit einem neuen Klimagesetz anheben. Ziel des europäischen „Green Deal“ ist es, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenverbund zu machen. Hierzu müssen die CO2-Emissionen um weit über 90 Prozent gesenkt werden. Und nur die noch unvermeidbaren Emissionen werden durch Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre ausgeglichen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so erscheint: Zwischen dem alten und dem neuen Ziel liegen Welten, denn damit darf im Jahr 2050 in kaum einem Sektor noch CO2 emittiert werden. Der Umbau der Wirtschaft muss viel radikaler ausfallen und dies binnen 30 Jahren.

Für die unternehmerische Praxis bedeutender ist die damit erforderliche Verschärfung des Klimaziels der EU für das Jahr 2030. Denn dieses Ziel ist keine Vision, sondern wird sehr bald mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen zu unterfüttern sein. In einer Anfang September vorgelegten Kurzanalyse erläutert der DIHK, wie ein höheres 2030-Ziel über die feingliedrige Regulierung der EU und der Mitgliedstaaten zu strengeren Vorgaben und höheren Kosten für viele Unternehmen führen wird.

Bestätigt wurden diese Annahmen durch die Folgenabschätzung zu höheren 2030-Zielen, die die Europäischen Kommission am 17. September vorgelegt hat. Alle einschlägigen klima- und energierechtlichen Vorgaben sollen reformiert werden, um sie dem gesteigerten Ambitionsniveau anzupassen. Durch eine schnellere Verknappung der Zertifikate im Europäischen Emissionshandelssystem werden deren Preise in die Höhe getrieben und damit der Anpassungsdruck auf Industrieanlagen und fossile Kraftwerke erhöht.

Für die nicht vom EU ETS erfassten Sektoren wird die Zielverschärfung ebenso weitreichende Auswirkungen haben: in ihrer Folgenabschätzung erwägt die Kommission eine weitere Absenkung der CO2-Standards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für das Jahr 2030. Die Automobilhersteller wären gezwungen, einen noch höheren Anteil Elektro-Autos an den Neuwagenflotten zu erreichen. Denn mit Verbrennungsmotoren lassen sich die Grenzwerte nicht einhalten.

Auch die Mitgliedstaaten wären absehbar gezwungen, zusätzliche nationale Maßnahmen für die Bereiche Verkehr und Wärme zu ergreifen, wovon viele Betriebe unmittelbar betroffen wären. Denn obwohl die Europäische Kommission ihre Karten noch nicht offen auf den Tisch legt, werden die rechtsverbindlichen jährlichen CO2-Budgets für jeden Staat voraussichtlich reduziert werden. Deutschland als wirtschaftlich starkes Land wird hier viel mehr leisten müssen als der europäische Durchschnitt.   

Die für die Unternehmen in Europa zentrale, aber weitgehend unbeantwortete Frage ist, wie der Green Deal sich neben seinem unbestreitbaren Effekt für den Klimaschutz auch - wie von der Politik versprochen – als Treiber für Wirtschaftswachstum entpuppt. Damit aus dem Green Deal keine Hochrisikostrategie für die europäische Wirtschaft wird, ist bei der Anhebung der Klimaziele Maß und Mitte gefragt.  Denn ohne den Erhalt wettbewerbsfähiger und innovativer Unternehmen in Deutschland und Europa ist der Kampf gegen den Klimawandel nicht zu gewinnen - ganz im Gegenteil!

Konkrete Weichenstellungen und Maßnahmen sind notwendig, die Unternehmen im Markt eine klimafreundliche Produktion und Energieversorgung am Standort Europa ermöglichen.

Ein Beispiel: Die Betriebe werden sehr zeitnah auf eine CO2-arme und mittelfristig CO2-freie Energieversorgung angewiesen sein - und das zu wettbewerbsfähigen Preisen! Neben erneuerbarem Strom, der für den Endverbraucher endlich günstiger werden muss, wird auch CO2-arm hergestellter Wasserstoff gebraucht. Bislang jedoch stockt der Ausbau der erneuerbaren Energien und klimafreundlicher Wasserstoff bleibt ein Nischenprodukt. Die Politik sollte schnellstens Hürden beseitigen, damit sich entsprechende Investitionen lohnen. So bremsen unnötige Bürokratie und finanzielle Belastungen beispielsweise den unternehmerischen Elan, in die Herstellung und den direkten Verbrauch von erneuerbarem Strom vor Ort zu investieren. Bei der Schaffung eines Markts für nachhaltigen Wasserstoff sollte auf die Triebfeder CO2-Bepreisung und eine technologieneutrale Definition von CO2-armen Wasserstoff gesetzt werden, damit dieser kostengünstig auf einem europäischen Markt zur Verfügung steht.

Immer wichtiger werden zudem massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation. Im Stromsektor gibt es mit Windkraft und Photovoltaik mittlerweile reife und marktfähige Technologien, die sich nun im Wettbewerb behaupten können. Klar ist aber auch: Die Lücke zwischen Bedarf und Potenzialen wird eher größer. In vielen anderen Bereichen hingegen, wie Industrie und Verkehr, sind viele technologische Lösungen noch weit von der Marktreife entfernt. In den meisten energieintensiven Branchen sind die Herstellungsverfahren trotz beeindruckender Effizienzsteigerungen noch immer emissionsintensiv. Und im Schwerlast-, Luft- und Seeverkehr kommen fast ausschließlich fossile Energieträger zum Einsatz.

Neue Ziele können kreative Prozesse in den Unternehmen auslösen und Innovationen antreiben, die bislang niemand auf der Rechnung hat. Solange sich aber keine wirtschaftlich darstellbaren Alternativen finden, führen höhere Kosten zur Abwanderung von Produktion und Arbeitsplätzen in Drittländer. Das schwächt die heimische Wirtschaft und hilft dem Klima im Ergebnis nicht. So rechnet selbst die Kommission in ihrer Folgenabschätzung damit, dass die Wertschöpfung in energieintensiven Branchen in der EU zurückgeht, solange Europa beim Klimaschutz, wie bislang, allein voranschreitet. Mit dem Green Deal und den höheren Klimazielen nimmt die Relevanz eines wirksamen Schutzes vor „Carbon Leakage“ für die Wirtschaft daher nicht ab, sondern zu. Dies erfordert, wettbewerbsverzerrende Belastungen auszugleichen und ebenso energisch für den globalen Klimaschutz einzutreten. (DIHK-JSch)

 

Europäische Umweltagentur: Rekord-Rückgang der Treibhausgasemissionen im Jahr 2019

Dies zeigt eine Auswertung vorläufiger Daten durch die Europäische Umweltagentur (EEA). Im Vergleich zum Referenzjahr 1990 sind die Emissionen bis zum Jahr 2019 damit um 24 Prozent gesunken. Das Ziel der EU, die Emissionen bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, wurde übertroffen.

Zuletzt wurde ein so starker Rückgang der CO2-Emissionen während der Wirtschaftskrise 2009 verzeichnet. Die EEA zeigt sich jedoch überzeugt, dass die Einsparungen im Jahr 2019 aufgrund effektiver Klimaschutzmaßnahmen erzielt werden. Vor allem die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien im Stromsektor und der Rückgang der Kohleverstromung aufgrund steigender CO2-Preise im Europäischen Emissionshandel werden als Treiber identifiziert. 

Die Meldung der EEA finden Sie unter www.eea.europa.eu. (DIHK Brüssel Henriette Ruback)

 

EEG 2021: Änderungen im Rahmen der Kabinettsfassung

Sehr positiv ist, dass die Ausschreibungen für Dachsolaranlagen auf das Segment ab 500 kW beschränkt werden. Kleinere Anlagen sollen daher nicht in die Ausschreibung gehen, wie es auch der DIHK empfohlen hatte.

Wesentliche Änderungen:

  • Es werden für Wind an Land und PV zweijährige Zwischenziele festgelegt, um auf die Werte von 71 bzw. 100 GW im Jahr 2030 zu kommen. So sollen in zwei Jahren zum Beispiel 57 und 63 GW installiert sein. 
  • Zudem werden jährliche Strommengenziele definiert. Im Jahr 2030 sollen rund 400 TWh durch erneuerbare Energien erzeugt werden. 
  • Auch für ausgeförderte Anlagen über 100 kW soll es jetzt analog zu kleineren Anlagen vorübergehend eine Einspeisevergütung geben. Dies ist bis zum 31.12.2021 befristet, bei den kleineren Anlagen bis 2027.
  • Die Abgabe von Windanlagen an Kommunen ist freiwillig gestaltet ("dürfen"). Der Bürgerstromtarif ist nicht mehr enthalten. 
  • Der Höchstwert für Biomethananlagen in der Südregion wurde von 17 auf 19 Cent/kWh angehoben.
  • Bei den negativen Preisen wird nicht mehr auf die Viertelstunden, sondern auf die Stunde abgestellt.
  • Die Freistellung von der EEG-Umlage soll künftig für Anlagen bis 20 kW gelten.
  • Bei KWK-Anlagen zur Eigenversorgung zwischen 1 und 10 MW wird die alte Regelung  aus den Jahren 2017 bis 2019 wieder in Kraft gesetzt, dass sich die Höhe der EEG-Umlage an den Vollbenutzungsstunden zur Eigenversorgung orientiert. Bei 7.000 Stunden ist also die volle Umlage fällig.
  • Beim Mieterstrom wurden die Fördersätze erhöht: Bis 10 kWp: 3,79 ct/kWh (vorher: 2,66 ct/kWh), bis 40 kWp: 3,52 ct/kWh (vorher: 2,40 ct/kWh), bis 750 kWp: 2,37 ct/kWh (vorher: 1,42 ct/kWh).

Sie finden die Kabinettsfassung hier. (DIHK-Bo)

 

Strompreiskompensation: EU-Kommission beschließt neue Regeln

Die Europäische Kommission hat die neuen Leitlinien für Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandel (EU ETS) verabschiedet. Die veränderten Regeln für die Kompensation indirekter Kosten des EU ETS werden ab dem 1. Januar 2021 angewandt. Die Liste der beihilfeberechtigten Sektoren wurde im Vergleich zur Entwurfsfassung der Leitlinien von Anfang 2020 erweitert.

Die bestehenden Leitlinien laufen Ende des Jahres aus. Durch die nun verabschiedeten neuen Regeln ergeben sich u. a. folgende grundlegende Änderungen:

Die Beihilfeintensität sinkt von aktuell 85 auf 75 Prozent.

  • Die Liste der beihilfeberechtigen Sektoren und Teilsektoren wird von 13 Sektoren und 7 Teilsektoren auf 10 Sektoren und 20 Teilsektoren gekürzt. Damit fällt die Kürzung nicht so weitgehend aus, wie dies noch im ersten Entwurf der neuen Leitlinien geplant war.
  • Ein „Cap“ der Kosten für besonders Carbon-Leakage-gefährdete Unternehmen wird neu eingeführt. Es beläuft sich auf 1,5 Prozent der Bruttowertschöpfung.
  • Um von der Strompreiskompensation profitieren zu können, müssen energieauditpflichtige Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    • die Empfehlungen im Audit-Bericht umsetzen, sofern die Amortisationszeit drei Jahre nicht überschreitet.
    • mindestens 30 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken.
    • mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags in Projekte investieren, die zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemissionen führen (unter die Benchmarks des EU ETS). (DIHK-JSch)
 

Green Deal: Ursula von der Leyen bestätigt Verschärfung des 2030-Klimaziels

Der konkrete Vorschlag für eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, wurde am 17. September 2020 vorgelegt. Zeitgleich wird die Europäische Kommission auch ihre Folgenabschätzung zur Zielanhebung vorlegen. 

In ihrer Rede betonte Ursula von der Leyen, die Folgenabschätzung zeige, dass "Wirtschaft und Industrie dies bewältigen können". "Millionen neuer Arbeitsplätze" würden durch die höheren Ziele entstehen. 

Zeitnah werde die Europäische Kommission "sämtliche EU-Klima- und Energievorschriften überarbeiten", um die Erreichung des neuen Ziels zu ermöglichen. 

Konkret verwies die Kommissionspräsidentin auf eine Stärkung des Emissionshandels, den Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die Reform der Energiebesteuerung. 

Der CO2-Grenzausgleich werde "einerseits ausländische Hersteller und EU-Importeure dazu ermutigen, ihren CO2-Ausstoß zu verringern, und andererseits dafür sorgen, dass wir gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, in Einklang mit der WTO."

Ursula von der Leyen kündigte zudem an, 37 Prozent des Wiederaufbauinstruments "NextGenerationEU" für den Klima- und Umweltschutz im Rahmen des Green Deal ausgegeben zu wollen. 30 Prozent der 750 Milliarden Euro des neuen Instruments sollen über grüne Anleihen beschafft werden. 

Die Mittel würden beispielsweise zur Schaffung von "European Hydrogen Valleys", für die energetische Gebäudesanierung  und für Ladestation für Elektrofahrzeuge eingesetzt. 

Die Politikerin gab zudem bekannt, dass die Industriestrategie der EU im ersten Halbjahr des nächsten Jahres aktualisiert werde und entsprechende Anpassungen des beihilferechtlichen Rahmens vorgenommen würden. 

Die Reaktion des DIHK auf die Ankündigung der Europäischen Kommission finden Sie hier

In einer an den Präsidenten des Europaparlaments und Bundeskanzlerin Merkel als Ratsvorsitzende gerichteten Absichtserklärung kündigt die Europäische Kommission folgende Gesetzesinitiativen für das Jahr 2021 an: 

  • Legislativvorschlag für die Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU
  • Legislativvorschlag zum CO2-Grenzausgleichssystem
  • Reform der Lastenverteilungsverordnung
  • Überarbeitung der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen, der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden
  • Überarbeitung der Verordnung über Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
  • Legislativvorschlag gegen Methanemissionen im Energiesektor, Überarbeitung des Rechtsrahmens für wettbewerbsorientierte dekarbonisierte Gasmärkte und Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie
  • Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme und der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Überarbeitung der Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge und Legislativvorschlag für die Ausarbeitung von Nachfolge-Emissionsnormen für Euro 6/VI für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse
  • Legislativvorschlag für eine Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik. (DIHK-JSCH)
 

Klimaschutzgesetz: Europäisches Parlament fordert Treibhausgas-Reduktion um 60 Prozent bis 2030

In einer finalen Abstimmung am 7. Oktober zur Gesamtpositionierung des Parlaments zum Klimagesetz setzte sich die Forderung wie erwartet ebenfalls durch.

Die Abgeordneten folgten mit ihrem Votum zum Vorschlag eines EU-Klimagesetzes dem federführenden Umweltausschuss, der sich bereits am 10. und 11. September für ein 60-Prozent-Ziel ausgesprochen hatte. 

Das Europaparlament fordert damit, über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinauszugehen. Die Brüsseler Behörde hat am 17. September ihren Gesetzgebungsvorschlag für ein CO2-Reduktionsziel von 55 Prozent bis 2030 vorgelegt, inklusive einer ausführlichen Folgenabschätzung. 

Die Parlamentarier wollen zudem im Klimagesetz der EU verankern, dass alle Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral werden müssen. Der Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission sieht dieses Ziel für die EU insgesamt vor. Einige Staaten könnten das Ziel damit später erreichen, wenn andere bereits vor 2050 treibhausgasneutral werden. 

Die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union haben sich bislang noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigt. Mittlerweile wird mit einer Einigung im Dezember gerechnet. Erst wenn der Rat sich positioniert hat, können die interinstitutionellen Verhandlungen über die finale Fassung des Klimagesetzes beginnen. 

Der DIHK hat Anfang September eine Analyse zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der 2030-Klimaziele veröffentlicht. 

DIHK-Präsident Eric Schweitzer erklärte zur Abstimmung im Europäischen Parlament zum EU-Klimaschutzgesetz: 

„Die Wirtschaft steht zu einem ambitionierten und globalen Klimaschutz. In Zukunft werden viele Unternehmen ihre eigenen Anstrengungen daher noch verstärken. Zugleich erfüllt die Forderung des Europäischen Parlaments nach weitergehenden 2030-Klimazielen die Wirtschaft mit Sorge. Denn sicher ist derzeit nur, dass diese Verschärfung zu höheren Kosten und strengeren Vorgaben für viele Unternehmen führen wird. Wie sich hieraus Wachstumschancen ergeben sollen, ist bislang nicht ersichtlich. Dies gilt insbesondere, solange Europa in der Welt im Alleingang voranschreitet und europäische Unternehmen auf den Weltmärkten dadurch wachsende Nachteile haben werden. Zudem fehlen oft die Alternativen im Bereich Erneuerbare Energie, die es Unternehmen ermöglichen würden, klimafreundlicher zu produzieren. Die Betriebe brauchen dazu kostengünstigen und nachhaltigen Strom in deutlich größerem Umfang und zugleich immense Mengen an CO2-armen Wasserstoff. Immer höhere Ziele fixieren wäre nur nachhaltig, wenn die EU genau zu diesen Fragen gleichzeitig konkrete Antworten vorlegt. Die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen reicht im Übrigen nicht aus: Die Unternehmen brauchen auch den finanziellen Spielraum, um die immensen Investitionen in neue Technologien und Innovation schultern zu können. Statt massiver neuer Belastungen sind hier gerade vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie investitionsfördernde Entlastungen erforderlich.“ (DIHK-JSch)

 

EU-Kommission stellt Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne vor

Die Kommission stellt fest, dass durch die neuen Pläne die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2030 um mehr als 40 Prozent sinken werden. Bei der Energieeffizienz sieht sie hingegen noch Nachholbedarf.

Grundlage der Bewertung ist eine Vorgabe aus Governance-Verordnung, nach der jeder EU-Mitgliedstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 einen NECP erstellen und bei der EU-Kommission einreichen muss. In ihren NECPs geben die Mitgliedstaaten umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Ziel ist eine bessere Koordinierung der europäischen Energie- und Klimapolitik und der Strategien und Maßnahmen der Nationalstaaten, um die EU-Ziele zu erreichen.

Nach der Auswertung aller 27 NECPs wird deutlich, dass die Mitgliedstaaten die Energiewende beschleunigen und ihre Klimaschutzanstrengungen intensivieren wollen. Mit den geplanten Einsparungen von Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten können die Emissionen der EU  bis 2030 um 41 Prozent gesenkt werden. Der Energiemix wird sich noch schneller verändern. Fast alle Mitgliedstaaten streben den Ausstieg aus der Kohleverstromung an. So wird die Stromerzeugung durch Kohle bis 2030 um 70 Prozent zurückgehen. Der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Strommix wird nach Berechnungen der Kommission bis zum Jahr 2030 60 Prozent erreichen. Auf EU-Ebene ist mit aktuellen und geplanten Maßnahmen mit einem Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 33,1 bis 33,7 Prozent zu rechnen.

Bei der Energieeffizienz sieht die Kommission in den Plänen der Mitgliedstaaten weiterhin Ambitionslücken. Die Länder werden das Ziel einer Reduktion des Energieverbrauchs bis 2030 um 32,5 Prozent beim Primärenergieverbrauch um 2,8 Prozentpunkte verfehlen, beim Endenergieverbrauch sogar um 3,1 Prozentpunkte. Mit der sogenannten „Renovierungswelle“ soll es zu einer Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinien kommen. Auch die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Kommission kritisiert zudem, dass der Ermittlung des Investitionsbedarfs, der Mobilisierung von Finanzmitteln und der Forschung nicht genügend Beachtung geschenkt wurde. Investitionen für Renovierungen, nachhaltige Mobilität oder Dekarbonisierung der Industrie und Landwirtschaft könnten durch den EU-Haushalt und die Aufbau- und Resilienzfazilität (NextGenerationEU) unterstützt werden.

Die Prognosen der Kommission basieren auf der Annahme, dass die Mitgliedstaaten ihre Pläne vollständig umsetzen und alle aufgeführten Ziele auch einhalten. (DIHK Brüssel Henriette Ruback)

 

Konsultation zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie

Die EU-Kommission will im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie als Teil des europäischen Green Deals vorlegen. Dazu führt die EU-Kommission eine Konsultation durch. Zu den Zielen der EU-Kommission gehören die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit der Produkte, die Steigerung des Recyclings und des Rezyklatanteils in Produkten sowie die Schaffung von Anreizsystemen für Unternehmen zur Herstellung nachhaltiger Produkte.

Dies erfordert aus Sicht der EU-Kommission unter anderem einen verbesserten Informationsfluss, etwa durch die Mobilisierung des Potenzials von Digitalisierung von Produktinformationen.

Im Konkreten sehen die Erwägungen der EU-Kommission folgende mögliche Handlungsoptionen vor:

  • Erweiterung der Produktpalette der Richtlinie über energiebezogene Produkte hinaus (Textilien, aber auch Möbel und Zwischenprodukte wie Stahl, Zement und Chemikalien),
  • Mindestanforderungen an Nachhaltigkeit und/oder Information für bestimmte Produktgruppen,
  • Festlegung übergreifender Nachhaltigkeitsgrundsätze für Produkte,
  • Steigerung der Produktverantwortung von Herstellern (z. B. Bereitstellung von Produkten als Dienstleistung, Reparatur, Service/oder Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen),
  • Festlegung von EU-Vorschriften zur Festlegung von Anforderungen an die obligatorische Nachhaltigkeitskennzeichnung und/oder Offenlegung von Informationen für Marktakteure entlang der Wertschöpfungsketten in Form eines digitalen Produktpasses,
  • Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens von Produkten,
  • Anforderungen an soziale Aspekte während des gesamten Produktlebenszyklus als Teil der Nachhaltigkeitsprinzipien,
  • Vorgaben zu Produktionsprozessen, zum Beispiel zur Erleichterung des Rezyklateinsatzes oder
  • Maßnahmen zum Verbot der Zerstörung nicht verkaufter langlebiger Güter.

Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Aktionsplan zu "Kritischen Rohstoffen" veröffentlicht

Um etwa die Unabhängigkeit Europas von Rohstoffimporten und damit die zirkuläre Wirtschaft zu fördern sowie zur Entwicklung resilienter Wertschöpfungsketten sieht die Kommission darin diverse Maßnahmen vor. Zu den geplanten Schritten zählt etwa die Schaffung einer Europäischen Rohstoffallianz verschiedener Interessenträger. In Kooperation mit den EU-Mitgliedstaaten sollen neue Bergbau- und Verarbeitungsprojekte erschlossen, Forschung und Innovation sollen in diesen Bereichen unterstützt werden. Die Versorgung der EU mit lediglich in Drittstaaten vorkommenden kritischen Rohstoffen soll durch die Etablierung internationaler Partnerschaften gesichert werden. Der Aktionsplan betrifft auch den Bereich der nachhaltigen Finanzierung. So will die EU-Kommission im kommenden Jahr entsprechende Kriterien etwa auch für den Bergbau erarbeiten.

Im Zuge des Aktionsplans hat die EU-Kommission ebenfalls eine aktualisierte Liste Kritischer Rohstoffe sowie eine Zukunftsstudie über kritische Rohstoffe für strategische Technologien und Sektoren für die Zeiträume bis 2030 und bis 2050 vorgelegt. Neu in der nun 30 Rohstoffe umfassenden Liste ist etwa Lithium.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

REACH und Brexit: Aktuelle Hinweise

  • Die ECHA rät Unternehmen mit Sitz in Großbritannien weiter, Registrierungen vor dem Ende der Übergangsfrist an “EU-Unternehmen“ zu übertragen. Einen Fragen-Antwort-Katalog, aktuelle Verfahrenshinweise und ein Informationsvideo für Unternehmen finden Sie auf der Website der ECHA hier.
  • Die britische Regierung hat zum 1. September aktuelle Informationen für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien zusammengestellt, wie diese die europäischen Regularien / REACH bei der Verwendung, der Herstellung, dem Verkauf oder Import von Chemikalien in die EU ab Januar 2021 einhalten können. Diese Informationszusammenstellung finden Sie hier. (DIHK-MH)
 

REACH: Kommende Beschränkung von Blei in Munition

Zwar Bedarf die Beschränkung noch der Zustimmung von EU Parlament und Umweltrat, diese gelten allerdings eher als Formsache. (DIHK-MH)

 

REACH: Aktualisierungsfristen bestimmt

Diese tritt allerdings erst am 11. Dezember 2020 in Kraft.

Die Verordnung konkretisiert den Begriff der “unverzüglichen Aktualisierung“ in verschiedenen Situationen bezüglich Registrierungsdossiers durch jeweilige konkrete Fristangaben. Betroffen sind nur die in Artikel 22 REACH benannten Szenarien.

Die Durchführungsverordnung finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Harmonisierte Giftinformationen: Neue Informationen

Die Änderung, die voraussichtlich Anfang November 2020 in Kraft treten wird, zielt nach Angaben der ECHA darauf ab, den Unternehmen einen Teil des Verwaltungsaufwands zu nehmen.

Die ECHA hat in einem Artikel die wichtigsten Vereinfachungen für Unternehmen zusammengefasst. Diesen Artikel finden Sie in englischer Sprache hier.

Die Änderungen im Originaltext in rechtlicher Form finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Rat beschließt EU-Plastikabgabe als Teil des neuen EU-Haushalts

Unmittelbar betrifft die geplante Abgabe zunächst die EU-Mitgliedstaaten - diese berechnen den jeweiligen Anteil der Verbrennung bei der Entsorgung von Kunststoffabfällen - , je nach nationaler Planung der Refinanzierung darüber dann allerdings auch Unternehmen. Offen erscheint noch die Frage einer gemeinsamen Definition und Methode der Erfassung der nicht-recycelten Kunststoffverpackungen, denn es wird den Mitgliedstaaten wohl überlassen bleiben, ob sie den entsprechend berechneten Betrag aus ihrem Haushalt abführen oder ob sie selbst noch eine nationale Abgabe einführen.

Die EU-Kommission geht davon aus, durch die Plastikabgabe etwa sieben Milliarden pro Jahr als Eigenmittel generieren zu können.

Im nächsten Schritt muss noch das EU-Parlament dem neuen EU-Haushalt zustimmen. (DIHK-MH)

 

CLP-Verordnung: 15. ATP veröffentlicht

Die Änderungsverordnung tritt am 31. August 2020 in Kraft und gilt ab 1. März 2022; sie darf jedoch schon zuvor für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen angewendet werden.

Insgesamt wurden in die Tabelle in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung 37 Einträge hinzugefügt (z. B. zu Salpetersäure), 21 Einträge aktualisiert und zwei Einträge gestrichen.

Die 15. ATP finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Europäisches Parlament fordert Aufnahme des Schiffsverkehrs in den EU-Emissionshandel ab 2022

Am 16. September wurde der Vorschlag vom Plenum verabschiedet.

Das Parlament fordert, über die 2018 eingeführte Überwachung der Emissionen der Schifffahrt durch die Europäische Union hinauszugehen und den Sektor ab dem Jahr 2022 in das EU ETS aufzunehmen. Zusätzlich soll die Emissionsintensität der Reedereien bis 2030 um 40 Prozent sinken.

Erhoben werden die Forderungen in der Position des Parlaments zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Anpassung der EU-Verordnung zur Überwachung, Meldung und Prüfung der CO2-Emissionen. Konkret ändern die Parlamentarier die Emissionshandelsrichtlinie und verpflichten die Kommission, notwendige Umsetzungsregelungen vorzulegen.

Die Initiative geht auf die grüne Berichterstatterin im Umweltausschuss, Jutta Paulus, zurück. Die federführende Abgeordnete hält feste CO2-Einsparvorgaben für notwendig, um den Beitrag der Schifffahrt zu den Zielen des Green Deals zu sichern.

Nach der Abstimmung im Parlament starten die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die finale Fassung der Verordnung.

Ein “Ocean Fond” soll nach Vorstellung des Parlaments von 2023 bis 2030 dafür genutzt werden, technologische Entwicklungen und Innovationen in der Schiffsindustrie voranzubringen. Dieser soll aus den Erlösen der Versteigerungen von Emissionszertifikaten unter dem ETS finanziert werden. 20 Prozent der Gelder sollen für den Erhalt des Lebensraums Meer eingesetzt werden.

Auch die Internationale Seeschifffahrt-Organisation (IMO) arbeitet an einer globalen Lösung zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Eine Berichterstattungspflicht soll die Überarbeitung der Klimastrategie im Jahr 2023 erleichtern. Der aktuelle Plan sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent sinken.

Weltweit ist die Schifffahrt für 2 bis 3 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. In den letzten sechs Jahren sind die Emissionen in der Schiffsfahrt um 10 Prozent gestiegen. Der Seehandel ist in den letzten Jahren sehr schnell gewachsen. Die Entwicklung effizienterer Schiffe konnte diesen Trend nicht umkehren. (Henriette Ruback)

 

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