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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 06 | 2017
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

IHK-Fachforum „Photovoltaik auf Gewerbeflächen“ lockte Interessenten aus Industrie und Gewerbe
Photovoltaik-Interessierte aus der Metropolregion Nürnberg trafen sich in Fürth.Weiterlesen ...
In der neuen VIP-Loge der SpVgg Greuther Fürth veranstaltete die IHK Nürnberg für Mittelfranken, am 5. Oktober 2017, das Fachforum „Photovoltaik auf Gewerbeflächen“. Die 150 Interessenten konnten sich über aktuelle Investitionschancen, gesetzliche Regelungen und Speichermöglichkeiten von Solarstrom im Gewerbe informieren.
Zahlreiche Aspekte wurden vo Experten beleuchtet. Die Greenovative GmbH aus Nürnberg, einer der regional führenden Anbieter für Photovoltaikkonzepte, beteiligte sich mit Vorträgen aus der Praxis. Unternehmen, die sich mit dem Thema Solarstrom auseinandersetzen, stehen häufig vor der Frage, ob sich eine Investition lohnt oder nicht. Die GmbH-Geschäftsführer Bernd Brandstätter und Markus Buortesch, lieferten kompetente Auskunft. „Nach schon drei Arbeitsstunden erhält man eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung und erfährt, wie sich die Solaranlage technisch am besten für das eigene Objekt umsetzen lässt“, so Markus Buortesch. Die beiden Experten veranschaulichten zudem die drei möglichen Betreibermodelle ̶ Eigeninvestition, Flächenverpachtung und Contracting und informierten über deren Besonderheiten.
Stefan Seufert von der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) vermittelte die rechtlichen Grundlagen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2017). Zum Thema der Finanzierung war die UniCredit Bank AG (HVB) zur Stelle und konnte einen Einblick in diverse Fördermaßnahmen verschaffen. Zum aktuellen Stand der Großspeicher referierte Marco Schmidt von der Firma Pfenning Elektroanlagen GmbH aus Ochsenfurt.
Die Firma Lechner aus Rothenburg o. d. Tauber, ein erfolgreicher Küchenplatten-hersteller weltweit, betreibt mit fast vier Megawattpeak die größten Photovoltaik-Dachanlagen in der Region. Wolfgang Reu berichtete über die im Jahr 2016 von installierte 1.836 kWp-Anlage auf der neuesten Halle des Unternehmens.
Vanessa Graf, Mitgesellschafterin der Feser-Graf-Gruppe, schloss den Abend mit ihrem Praxisbericht über sieben Jahre Photovoltaik-Erfahrung positiv ab. Die Autohausgruppe betreibt mit Hilfe von Greenovative mittlerweile elf Photovoltaikanlagen (über 1.000 kWp Gesamtleistung) in ganz Franken.
Ansprechpartner der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911-1335-299
Andreas Horneber, Tel. 0911-133-204

Deutscher Studienpreis für Solarzellen aus Biomasse geht nach Erlangen
Computerchips, Batterien oder Solarzellen kostengünstig aus biologischen Materialien herzustellen – diesem Ziel sind Chemiker der FAU einen wichtigen Schritt näher gekommen: Im Rahmen seiner Promotion hat Volker Strauss die Eigenschaften neuartiger Kohlenstoffnanopartikel erforscht und ihre Anwendbarkeit in elektronischen Bauteilen gezeigt.Weiterlesen ...
Die Doktorarbeit wurde jetzt mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichnet.
Elektronische Bauteile sind in den vergangenen Jahren immer leistungsfähiger geworden, doch sie haben einen entscheidenden Makel: Für die Herstellung von Prozessoren, Solarzellen oder Kondensatoren werden zum Teil teure Rohstoffe und toxische Materialien benötigt, und am Ende ihres Lebenszyklus müssen sie häufig als Sondermüll entsorgt werden. Wie es günstiger und zugleich umweltfreundlicher geht, daran forscht Dr. Volker Strauss am Lehrstuhl für Physikalische Chemie der FAU (Inhaber: Prof. Dr. Dirk Guldi). In enger Zusammenarbeit mit seinem Kollegen Dr. Johannes Margraf hat Strauss im Rahmen seiner Promotion die elektronischen und optischen Eigenschaften von Kohlenstoffnanopartikeln (KNP) untersucht und deren Praxistauglichkeit als Energieumwandler und Speichermedium in verschiedenen Studien nachgewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.fau.de

Erfolgreiches European Heat Pump Summit
Hochkarätiges Kongressprogramm überzeugte.Weiterlesen ...
Am 24. und 25. Oktober 2017 fand der European Heat Pump Summit erfolgreich am Messeplatz Nürnberg statt. Zum fünften Mal trafen sich die Wärmepumpenexperten aus Europa und weltweit um sich rund um den Einsatz der gewerblichen und industriellen Wärmepumpen sowie der damit verbundenen detaillierten Beschreibungen der Anwendungen auszutauschen. Der fachliche Dialog und tiefgehende Wissensvermittlung standen im Fokus. Begleitend zum Kongress überzeugte die Foyer-Expo mit 20 Ausstellern, davon kam gut ein Drittel aus dem Ausland.
Kongressprogramm auf hohem Niveau
Der European Heat Pump Summit überzeugte dieses Jahr die Teilnehmer erneut mit Expertenwissen. In der Beheizung von Wohngebäuden, insbesondere bei den Ein- und Zweifamilienhäusern konnte sich die Wärmepumpe in den vergangenen Jahren als Standardlösung etablieren. Thomas Nowak von der EHPA berichtete in seinem Vortrag, dass 2016 erstmals eine Million Wärmepumpen in Europa verkauft wurden und noch in diesem Jahr die 10 Millionste Wärmepumpe installiert werden wird.
Nicht nur in Europa ist die Wärmepumpe auf dem Vormarsch. Indien wird schon 2025 die drittgrößte Wirtschaft in der Welt vor Deutschland sein. Der größte Energiebedarf liegt hier in der Industrie. Es wird ein riesiges Potential für Industriewärmepumpen über viele verschiedene Industriesegmente mit Temperaturen bis zu 100 °C prognostiziert, so der Vortrag “Unlocking the Potential“ („Das Potential freisetzen“) aus Indien von Madhavan Nampoothiri. Dieser Vortrag bestätigte nochmals die Aussage der Vorträge aus Japan, Österreich, Schweiz, Dänemark und Frankreich, die den Einsatz von Wärmepumpen mit größeren Leistungen in Gewerbe und Industrie herausstellten. In Japan ist die Anwendung und Bedeutung der Industriewärme-pumpe (IHP) wohl am weitesten fortgeschritten. Weltweit hat die IHP eine deutlich größere Bedeutung als in Deutschland. Die Vorteile hinsichtlich Energie- und Kosteneinsparung sowie einer deutlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen werden sowohl den Anwendern in Gewerbe und Industrie als auch der Politik in Deutschland immer mehr bewusst und wurden durch den European Heat Pump Summit umfassend dargestellt.
Der Dienstagnachmittag stand ganz im Zeichen von Forschung und Entwicklung. Vorträge aus den Niederlanden, Schweiz, Dänemark, Österreich und Deutschland gaben ein umfassendes Bild auf welchen Gebieten und mit welchen Schwerpunkten erfolgreich geforscht und entwickelt wird.
Der zweite Summit-Tag war vorwiegend den Komponenten und Systemherstellern gewidmet, die sehr interessante Fortschritte bei den einzelnen Komponenten, bei der einfachen Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpen sowie der erfolgreichen Lösung von kundenspezifischen Anforderungen und Bedürfnissen einzelner Zielgruppen aufzeigen konnten. Ein Plus für die Teilnehmer war, dass viele Vortragende den Zuhörern zusätzlich auf der Foyer-Expo die Innovationen direkt demonstrieren konnten.
Foyer-Expo auf hohem Niveau
Durch die begleitende Foyer-Expo mit insgesamt 20 Unternehmen und Verbänden wurden die Fachvorträge ergänzt und abgerundet. Hier hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Produktpräsentationen namhafter Komponenten- und Wärmepumpenhersteller sowie Verbände aus dem In- und Ausland in aller Ruhe und aus nächster Nähe zu begutachten. Der fachliche Dialog stand auch hier zwei Tage lang im Fokus.
„Der fünfte European Heat Pump Summit hat sich wieder als Marktplatz zum Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Wissenschaft, Entwicklung in der Industrie, Technik und Praxis bewiesen. Hier konnte sich die Branche vernetzen: Connecting Heat Pump Experts“, so Dr. Rainer Jakobs, Koordinator European Heat Pump Summit.
Quelle: Pressemitteilung des European Heat Pump Summit

Aktuelle Veranstaltungen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Infoveranstaltung: Qualifizierung zum EnergieManager (IHK)
IHK Nürnberg, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg - Raum Fürth, am Montag, 04.12.2017
Energie: Förderung durch das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) - Wärme, Kälte, Energieeffizienz
IHK Akademie, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg, Saal 2.01 am 4.12.2017
Sitzung IHK-Ausschuss Industrie | Forschung | Technologie und IHK-Ausschuss Energie und Umwelt zum Thema: Energiewende | Energiepolitik (geschlossener Kreis)
Haus "eckstein", Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 06.12.2017
109. Sitzung IHK-Anwenderclub Umwelt - "Wassermanagement | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV - geschlossener Kreis
Haus "eckstein" Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 13.12.017
IHK-Fachforum: "Wassermanagement | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV
Haus "eckstein" Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, am 13.12.017
87. Sitzung Technologie- und Innovationsnetz Mittelfranken (tim) zum Thema "Wissens- und Technologietransfer" - geschlossener Kreis
Haus "eckstein", Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg am 18.12.2017
IHK-Fachforum "Kreislaufwirtschaft: Gewerbeabfälle | Verpackungen"
IHK-Akademie, Saal 2.01, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg im Februar 2018
Termivormerkung IPEC 2018: Engineering and business in the cloud
IHK-Akademie, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg am 14.03.2018
Fachqualifizierung zum Innovationsmanager (IHK)
Start: 4. Quartal 2018
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/Veranstaltungen

Neue Broschüre: EMAS – erfolgreich und nachhaltig wirtschaften!
Die neu erschienene Publikation „EMAS - erfolgreich und nachhaltig wirtschaften“ fasst Erfahrungen und Standpunkte von Unternehmen, Verbänden, Umweltgutachtern und weiteren Stakeholdern aus 20 Jahren EMAS-Umweltmanagement zusammen.Weiterlesen ...
In 14 Beiträgen erörtern Expertinnen und Experten die Fragen, welche Chancen und welchen Nutzen EMAS für die betriebliche Organisation bieten, wie sich die Kosten rechnen können und wie das dahinter stehende Umweltgutachtersystem eine hohe Qualität sichert. Die Experteneinschätzungen spiegeln aktuelle Trends im Umweltmanagementbereich wieder. Zusätzlich geben Unternehmensvertreterinnen und -vertreter Einblicke in die praktische Umsetzung. Die Texte schaffen Querbezüge zu den Kernthemen Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit.
Hintergrund
Nach der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) in Deutschland hatten 1995 erste Unternehmen ihre EMAS-Registrierung erlangt. 2015 und 2016 würdigte das Bundesumweltministerium (BMUB) in Kooperation mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Industrie- und Handelskammern (IHK) und dem Umweltgutachterausschuss (UGA) das 20-jährige Jubiläum in einer Veranstaltungsreihe mit Fachvorträgen und Diskussionen. Auf den insgesamt 12 Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet wurden langjährige EMAS-Organisationen für ihr weitreichendes Umweltengagement geehrt. Die Veranstaltungen wurden von der Wanderausstellung des Bundesumweltministeriums „20 Jahre EMAS“ begleitet, die seit der Jubiläumseröffnung im Juni 2015 durch Deutschland tourt. Ergänzt mit Inhalten der Wanderausstellung und weiterführenden Links bietet die im September erschienene Publikation Einblicke und Hintergrundinformationen in das EMAS-System für Anwenderinnen und Anwender, EMAS-Einsteiger, Stakeholder und Multiplikatoren.
Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses erstellte die Publikation im Auftrag des Bundesumweltministeriums.
EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme und ist das weltweit anspruchsvollste System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Der Umweltgutachterausschuss ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums. Als Multi-Stakeholder-Forum führt der UGA unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich aktiv für die Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS ein.
Die Broschüre steht als Online-Publikation im Downloadbereich von emas.de zur Verfügung: EMAS – erfolgreich und nachhaltig wirtschaften.
Pressemitteilung des UAG Nr. 8/2017

Deutsche EnergieManager erfolgreich bei internationaler Preisverleihung
Bis in das Jahr 1999 reichen die Anfänge des Europäischen EnergieManagers (EUREM) zurück. „Europäisch“ ist dabei eine Einschränkung, die inzwischen nicht mehr gültig ist: Das ursprünglich aus Nürnberg stammende Praxistraining zum „EnergieManager (IHK) | European EnergyManager“ hat sich inzwischen auch über die europäischen Grenzen hinweg verbreitet und in Unternehmen Mitarbeiter zu „Energie-Kümmerern“ qualifiziert.Weiterlesen ...
Bis in das Jahr 1999 reichen die Anfänge des Europäischen EnergieManagers (EUREM) zurück. „Europäisch“ ist dabei eine Einschränkung, die inzwischen nicht mehr gültig ist: Das ursprünglich aus Nürnberg stammende Praxistraining zum „EnergieManager (IHK) | European EnergyManager“ hat sich inzwischen auch über die europäischen Grenzen hinweg verbreitet und in Unternehmen Mitarbeiter zu „Energie-Kümmerern“ qualifiziert.
In den ersten zehn Jahren durchliefen 1.000 Teilnehmer aus 15 EU-Ländern diese Qualifizierung. Dass in den letzten Jahren das Energiebewusstsein in den Chef-Etagen deutlich gewachsen ist, kann man daran ablesen, dass sich die Zahl der weitergebildeten „European EnergyManager“ seit 2009 auf über 5.000 mehr als verfünffacht hat. Knapp 400 Trainings nach standardisiertem Verfahren wurden bislang abgehalten, in denen Wissen über alle Energieformen vermittelt wird und die u.a. Themen wie Klima-, Lüftungs- und Heizungstechnik, Druckluft, Beleuchtung, Antriebe, erneuerbare Energien, Management von Energiedaten und Wirtschaftlichkeitsberechnung behandeln.
Sieben mal trafen sich die Absolventen mittlerweile zu einer internationalen Konferenz. Das letzte dieser „Klassentreffen“ fand am 29./30. November 2017 in Slowenien statt. Energiemanager aus aller Welt sind dazu nach Ljubljana gekommen. Denn das Netzwerk umfasst inzwischen Weiterbildungsstätten an ca. 50 Orten in 28 Staaten weltweit.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung bildete die Verleihung der EUREM-Awards sein. Damit will das internationale EUREM Konsortium die Kreativität und das Engagement der EnergieManager auszeichnen, die in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und Emissionen mit Beispielwirkung gesetzt haben. Sieger ist nicht automatisch das Projekt mit den höchsten Einsparungen oder der geringsten Amortisationszeit. Vielmehr sollen auch Projekte gewürdigt werden, die besonders innovativ sind oder vielleicht auch trotz vermeintlich hoher Kosten durchgeführt wurden. Die Auszeichnung wurde in den Kategorien Klein-, Mittel- und Großbetriebe vergeben. Aus Deutschland gingen drei Unternehmensvertreter ins Rennen um die begehrten Trophäen:
- Karsten Spahn von der Fischermanns GmbH & Co. Duisburger Fettschmelze KG aus Duisburg mit einem Projekt zur Wärmerückgewinnung,
- Claus Böckl von der Ziegler Holzindustrie KG aus Plösberg mit einem Projekt zur Beleuchtung und
- Hans-Peter Danner von der Voith Dienstleistungen und Grundstücks GmbH aus Heidenheim mit einem Projekt zur Abwärmenutzung.
Die Projektarbeiten der drei Deutschen EnergieManager (IHK) des Jahres 2017 beeindruckten auch die internationale EUREM-Award-Jury. Karsten Spahn, Fischermanns GmbH & Co. Duisburger Fettschmelze KG, erzielte einen hervorragenden zweiten Platz in der Kategorie Kleinbetriebe mit seiner Arbeit über die Nutzung des Wärmeinhalts des Absalzwassers eines Dampfkessels. Hans-Peter Danner, Voith Dienstleistungen und Grundstücks GmbH wurde sogar mit dem ersten Platz in der Kategorie Großbetriebe prämiert. Seine Arbeit über die hydraulische Verstellung im Warmwassernetz brachte ihm den Titel „Europäischer EnergieManager des Jahres 2017“ ein.
Die feierliche Überreichung der EUREM Awards fand am zweiten Konferenztag, 30. November 2017 in Ljubljana statt. Informationen zur 8. EUREM Konferenz gibt es unter www.eurem-conference.com.
Ihre Ansprechpartner
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Dr. Robert SCHMIDT | Stefan SCHMIDT | Andreas HORNEBER
Phone: +49 911 1335-299 | +49 911 1335-445 | +49 911 1335-204
E-Mail: stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern ist umgezogen!
Ab sofort sind alle unter einem Dach! Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ), das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) und der Umweltpakt Bayern sind auf einem gemeinsamen Internetauftritt zu finden.Weiterlesen ...
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bündelt seine Kompetenz im betrieblichen Umweltschutz und nachhaltigem Wirtschaften mit effizientem Ressourcenschutz für die Wirtschaft.
Ab sofort finden Sie die bewährten Angebote des Ressourceneffizienz-Zentrums Bayern (REZ) und des Infozentrums UmweltWirtschaft (IZU) mit dem Angebot des Umweltpakts in einem gemeinsamen Internetauftritt.
Diese sind nun benutzerfreundlich unter einem Dach vereint und bieten Ihnen folgende Informationen:
- Aktuelles zur Ressourceneffizienz, betrieblichem Umweltschutz und nachhaltigem Wirtschaften
- fundiertes Fachwissen und Antworten auf themenbezogene Fragen
- Recht und Vollzug aus EU, Bund und Bayern
- Praxisbeispiele aus Bayern
- Veranstaltungen in Bayern
- Publikationen
- Werkzeuge und Instrumente für Unternehmen
- die Teilnahmekriterien und das Anmeldeformular für den Umweltpakt Bayern
Unter www.umweltpakt.bayern.de geht es zur gemeinsamen Startseite. Um weiter zu den Internetangeboten des REZ zu kommen, klicken Sie rechts oben, unterhalb des Staatswappens, auf das Logo des REZ.
Oder Sie gehen direkt auf www.rez.bayern.de.

Sachverständigenrat für Umweltfragen will Kohleausstieg bis 2037
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) spricht sich zur Einhaltung des Klimaabkommens von Paris dafür aus, die Kohleverstromung bis in zwanzig Jahren zu beenden.Weiterlesen ...
Er schlägt vor, dass Kohlekraftwerke ein individuelles Emissionsbudget zugeteilt bekommen - analog zum Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie zu Beginn der 2000er Jahre. Insgesamt sollen die Kraftwerke nicht mehr als 2.000 Megatonnen CO2 ausstoßen.
Der Ausstieg soll in drei Phasen erfolgen:
- Bis 2020 sollen die emissionsintensivsten Kraftwerke vom Netz gehen. Dadurch soll das Ziel der Bundesregierung von -40 Prozent CO2-Ausstoß eingehalten werden.
- Auf dieser Basis sollen modernere Anlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bis etwa 2030 mit verminderter Auslastung weiterlaufen.
- In den 2030er- Jahren sollen diese Kraftwerke schrittweise stillgelegt werden. Einzelne Reviere sollen zeitgleich stillgelegt werden.
Parallel soll eine Kohlekommission eingesetzt werden, die anders als die von der Bundesregierung geplante Strukturkommission nicht über das Ob, sondern über das Wie entscheiden soll.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung. Er begutachtet die Umweltsituation in Deutschland und berät die Bundesregierung hinsichtlich ihrer zukünftigen Umweltpolitik.
Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

Schneller Kohleausstieg verfassungsrechtlich möglich?
Im Zuge der Sondierungen um ein Jamaika-Bündnis kommt das Thema Kohleausstieg wieder auf die Tagesordnung.Weiterlesen ...
Eine Studie der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende kommt zum Schluss: Ein schneller Kohleausstieg ist verfassungsrechtlich möglich, wenn bestimmte Sonderfälle mitbedacht werden. Deutliche Kritik an dieser Meinung kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Was sagt das Gutachten?
- Ein Ausstieg aus der Kohle per Gesetz kann verfassungsrechtlich sauber auch ohne Konsens mit den Betreibern erfolgen, wenn sich der Gesetzgeber am Atomausstiegsgesetz orientiert. Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg im vergangenen Jahr.
- Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können ohne Entschädigung per Gesetz stillgelegt werden. Dies sei zwar ein Eingriff in Artikel 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie). Gleichwohl überwiege bei einer Abwägung das Allgemeinwohl vor der Eigentumsgarantie, wenn die Kraftwerke abgeschrieben sind. Dies sei nach 25 Betriebsjahren der Fall.
- Allerdings haben die Betreiber einen Anspruch auf eine Übergangsfrist bis zur Stilllegung. In der Regel genüge ein Jahr, wenn die Kraftwerke bereits abgeschrieben sind. Nur in wenigen Fällen, wie bei lang laufenden Lieferverträgen, sind längere Fristen oder Entschädigungszahlungen nötig. So könnten bereits 2019 erste Kraftwerke über ein Kohleausstiegsgesetz abgeschaltet werden.
- Bei Braunkohlekraftwerken muss der Gesetzgeber die Auswirkungen auf die Tagebaue berücksichtigen, die ebenfalls eigentumsrechtlich geschützt sind. Führt eine Kraftwerksstilllegung zur Stilllegung des Tagebaus sind entweder Entschädigungszahlungen oder längere Übergangsfristen notwendig.
Was sagt der BDEW?
Der BDEW kritisiert insbesondere, dass das Gutachten mit durchschnittlichen Herleitungen der Amortisationszeit der Kraftwerke arbeitet. Wenn der Betrieb der Anlagen gegen den Willen der Anlagenbetreiber beendet werden soll, muss jede Anlage für sich betrachtet werden. Der Verband unterstreicht zudem, dass auch Investitionen zur Ertüchtigung eines Kraftwerks laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg schützenswert sind. Auch den einjährigen Übergangszeitraum bis zur Stilllegung sieht der BDEW als zu kurz an. Dazu mahnt er an, einen Ausstieg nur im Konsens zu beschließen.
Die Studie der Kanzlei Becker Büttner Held finden Sie unter www.agora-energiewende.de.

Anteil Industriestrom gestiegen
Die Industrie hat 2016 mehr Strom erzeugt als im Vorjahr: Von 50 TWh kletterte der Wert auf 54 TWh, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.Weiterlesen ...
Industriekraftwerke kommen damit auf einen Anteil an der Stromversorgung in Deutschland von 11,2 Prozent. Wie das Amt weiter mitteilte, ist der Anteil seit 2006 um 2,6 Prozentpunkte gestiegen.
Die 54 TWh werden aber nicht vollständig von den Betrieben selbst verbraucht. Vielmehr wird in der Statistik nicht unterschieden nach Selbstverbrauch, Drittbelieferung oder Abgabe an das öffentliche Netz. Ein wachsender Anteil des Industriestroms an der Gesamtversorgung muss also nicht heißen, dass Eigenerzeugung in den letzten Jahren zugelegt hat. Bei den Branchen hat die Chemie mit 31 Prozent gefolgt von der Metallbranche (20 Prozent) den größten Anteil. Bei den Technologien dominiert Gas mit 68 Prozent vor Kohle (11 Prozent) und Biomasse (8 Prozent).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamt unter www.destatis.de.

EEG-Umlage sinkt zum Jahreswechsel leicht
Wie die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mitteilen, sinkt die EEG-Umlage zum zweiten Mal in ihrer Geschichte.Weiterlesen ...
Allerdings beträgt der Rückgang weniger als 0,1 Cent/kWh. Statt 6,88 müssen Stromverbraucher im kommenden Jahr 6,792 Cent/kWh bezahlen. Für das kommende Jahr rechnen die ÜNB mit einer Erzeugung aus EEG-Anlagen von 204 TWh. Gegenüber diesem Jahr soll sich die installierte Leistung um rund 8 GW auf 106 GW erhöhen. Insgesamt sinken sämtliche Umlagen von 7,684 auf 7,555 Cent/kWh ohne Berücksichtigung von Sonderregelungen.
Weitere interessante Fakten:
- Die EEG-Vergütung für das kommende Jahr beläuft sich abzüglich der vermiedenen Netzentgelte auf rund 27 Mrd. Euro. Davon entfallen 38 Prozent auf PV, 25 Prozent auf Biomasse, 22 auf Wind an Land, 13 Prozent auf Wind auf See und 2 Prozent auf sonstige Anlagen.
- Die volle EEG-Umlage muss von 344 TWh bezahlt werden.
- Aus der Besonderen Ausgleichsregel werden Einnahmen von 170 Mio. Euro erwartet.
- Von 62 TWh selbsterzeugtem und sonstigem Letztverbrauch sind 2,2 TWh umlagepflichtig.
- Der Umlagebetrag beträgt 23,8 Mrd. Euro.
- Der Rückgang der EEG-Umlage beruht vor allem auf dem Überschuss in Höhe von 3,3 Mrd. Euro auf dem EEG-Konto. Dadurch fällt die EEG-Umlage rund einen Cent niedriger aus. Ohne diesen Effekt und die Liquiditätsreserve in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro hätte die Umlage bei 7,302 Cent/kWh gelegen (sog. Kernumlage).
- Da es sich um einen Einmaleffekt handelt und auch im kommenden Jahr und 2019 weiter Anlagen zugebaut werden, ist mit einem kräftigen Anstieg der Umlage 2019 zu rechnen.
- Aufgeteilt nach Letztverbrauchergruppen bezahlen Gewerbe/Handel/Dienstleistungen 39 Prozent der Umlage, Private Haushalte 34 Prozent, Industrie 26 Prozent und Verkehr 1 Prozent.
Nach der EEG- und Offshore-Haftungsumlage haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch die weiteren Umlagen für 2018 bekannt gegeben. Während die KWK- und die §19-Umlage leicht sinken, steigt die Umlage für die abschaltbaren Lasten leicht an. Insgesamt ist bei den Umlagen damit für das kommende Jahr ein leichter Rückgang eingetreten.
Zur KWK-Umlage:
- Die Umlage sinkt von 0,438 auf 0,345 Cent/kWh für die ersten 1.000.000 kWh. Leicht entlastet wird die Umlage durch einen Überschuss in der Endabrechnung 2016 in Höhe von 126 Mio. Euro, der sich mit -0,045 Cent/kWh für alle nicht privilegierten Letztverbraucher auswirkt. Zur Erinnerung: Die KWK-Umlage wird analog zur Besonderen Ausgleichsregel im EEG gewälzt.
- Insgesamt werden im kommenden Jahr 1,126 Mrd. Euro an KWK-Anlagen ausgeschüttet (47,6 TWh), Wärmenetze und -speicher werden mit 140 Mio. Euro gefördert.
- Abnehmer, die bis 2015 in die Abnahmekategorien B (Stromverbrauch > 1.000.000 kWh) und C (Stromverbrauch > 1.000.000 kWh und Stromkosten > 4 Prozent des Umsatzes) fielen, müssen 2018 gesetzlich festgelegt 0,16 bzw. 0,12 Cent/kWh für Strommengen größer 1.000.000 kWh bezahlen.
Zur §19-Umlage: - Die Umlage sinkt für die ersten 1.000.000 kWh von 0,388 auf 0,37 Cent/kWh.
- Strommengen über 1.000.000 kWh werden mit 0,05 Cent/kWh belastet bzw. 0,025 Cent/kWh, wenn die Stromkosten vier Prozent des Umsatzes übersteigen.
- Insgesamt werden 1,065 Mrd. Euro auf die Stromletztverbraucher gewälzt. Aus der Jahresabrechnung 2016 ergibt sich ein Überschuss von 116 Mio. Euro, der die Umlage dämpft.
- Auf die atypische Netznutzung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) entfallen 361 Mio. Euro, auf die Bandlast (Satz 2 und 3) 820 Mio. Euro.
Zur Umlage für abschaltbare Lasten: - Die Umlage steigt von 0,006 auf 0,011 Cent/kWh. Dieser Satz gilt für sämtliche letztverbrauchten kWh.
- Insgesamt werden 53 Mio. Euro gewälzt. Darin enthalten ist ein Nachholbetrag aus 2016 in Höhe von 18,5 Mio. Euro.
Zur Offshore-Haftungsumlage: - Für Strommengen bis 1.000.000 kWh beträgt die Umlage im kommenden Jahr 0,037 Cent/kW nach -0,028 Cent/kWh in diesem Jahr. Die maximal Umlagenhöhe beläuft sich auf 0,25 Cent/kWh.
- Unternehmen mit einem Stromverbrauch über 1.000.000 kWh bezahlen 2018 0,049 Cent/kWh. Energieintensive Betriebe zahlen für die Strommengen über 1.000.000 kWh im nächsten Jahr 0,024 Cent/kWh. Energieintensiv heißt in diesem Zusammenhang, dass die Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4 Prozent des Umsatzes betragen haben.
- Die Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass 115 Mio. Euro auf die Stromverbraucher gewälzt werden müssen. Dazu kommt eine Nachholung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 69 Mio. Euro.
Weitere Informationen zur EEG-Umlage finden Sie unter www.netztransparenz.de.

Bedarf an Netzstabilisierungsmaßnahmen im ersten Quartal 2017 gestiegen
Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gab, ist der Bedarf an Redispatch im Jahresvergleich angestiegen.Weiterlesen ...
Insbesondere wurde die Netzreserve deutlich häufiger eingesetzt. Einspeisemanagementmaßnahmen bei erneuerbaren Energien blieben etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber beliefen sich die Kosten zur Stabilisierung des Stromnetzes auf 328 Mio. Euro. Nicht enthalten sind darin die Kosten des Einsatzes der Netzreserve. Damit deutet sich an, dass die Kosten fehlender Übertragungsnetze gegenüber 2016 (ca. 1 Mrd. Euro) ansteigen könnten.
Redispatch: Die Gesamtmenge der Redispatcheinsätze belief sich zwischen Januar und März auf 5.548 GWh (2016: 3.895 GWh), die Dauer der Redispatchmaßnahmen betrug 4.342 Stunden (2016: 4.482). Die Kosten stiegen um 133,5 Mio. Euro auf 186 Mio. Euro.
Einsatz Reservekraftwerke: Der Einsatz stieg um 13 Tage auf 60 Tage und um 789 GWh auf 1 484 GWh.
Einspeisemanagement: Die Menge an Ausfallarbeit sank im Jahresvergleich um 113 GWh auf 1.525 GWh. Dadurch reduzierten sich die Kosten um 7 Mio. auf 142 Mio. Euro.
Hintergrund des gestiegenen Bedarfs war das Wetter mit einer europäischen Kälteperiode mit einhergehendem Niedrigwasser in Süddeutschland, was den Kohletransport einschränkte. Die Nichtverfügbarkeit von Kernkraftwerken in Frankreich führte zudem dazu, dass vermehrt Strom aus Deutschland importiert wurde.
Den Bericht der Bundesnetzagentur erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

BMWi will Aufteilung der Strompreiszone rechtlich untersagen
Das Wirtschaftsministerium hat eine Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) zur Konsultation veröffentlicht.Weiterlesen ...
Einziger Punkt ist ein Verbot für die Übertragungsnetzbetreiber, den Zuschnitt der deutschen Strompreiszone zu ändern. Eine Aufteilung ist damit untersagt.
Mit Ergänzung eines Paragraphen 3a StromNZV werden die Betreiber von Übertragungsnetzen rechtlich verpflichtet, Handelstransaktionen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland ohne Kapazitätsvergabe in der Weise zu ermöglichen, dass das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Gebotszone bildet.
Zur Begründung verweist das BMWi darauf, dass nach der aktuellen Rechtslage unklar sei, ob Betreiber von Übertragungsnetzen einseitig und ohne Einbeziehung staatlicher Stellen eine Aufteilung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone vornehmen können. Warum die Anpassung der StromNZV so schnell erfolgen muss, geht aus dem Referentenentwurf nicht hervor. Eine Rolle spielt eventuell das laufende Verfahren für ein "Bidding Zone Review" auf europäischer Ebene, das auf Grundlage der Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Netzkodex "CACM") durchgeführt wird.
Hierzu soll die europäische Vereinigung der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E im Dezember eine Studie zur Gebotszonenkonfiguration vorlegen, die dann spätestens im März 2018 in eine unverbindliche Empfehlung der europäischen Netzbetreiber münden soll. Die Entscheidung zur Beibehaltung oder Teilung von Gebotszonen muss laut aktuellem EU-Recht von den betroffenen Staaten bzw. deren Regulierungsbehörden einvernehmlich getroffen werden. Im Energie-Winterpaket der EU, das aktuell den Gesetzgebungsprozess durchläuft und nicht vor Ende 20018 verabschiedet wird, ist vorgesehen, dass die EU-Kommission die Entscheidung trifft.
Quelle: DIHK - Jakob Flechtner

Neuer Anlauf für steuerliche Förderung der energetischen Sanierung gefordert
Wirtschaftsverbände und DGB fordern einen neuen Anlauf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung.Weiterlesen ...
30 Prozent der Investitionssumme energetischer Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sollen über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Der Vorschlag von BDI, bdew, dena, DGB und ZDH zielt auf Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Unterzeichner wollen eine energetische Modernisierungsoffensive bei privaten Gebäuden anregen. Dazu sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung steuerlich abzugsfähig gemacht werden. Steuerliche progressionsunabhängige Förderung soll als Abzug von der Steuerschuld erfolgen. Die Abwicklung soll über das Finanzamt administriert werden. Die Förderung soll alle Einzelmaßnahmen umfassen können, die auch bisher förderfähig waren. Zur Höhe der ausgelösten Investitionen und eventueller Steuermindereinnahmen macht das Papier keine Angaben.
Das Verbändepapier finden Sie unter www.initiative-energieeffiziente-gebaeude.de.

Bewerbungen für Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen möglich!
Die Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen ruft Vorreiter-Unternehmen bei Klimaschutz und Energieeffizienz zur Bewerbung auf. Mit der Aufnahme ist eine Auszeichnung des Bundesumweltministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums und des DIHK verbunden.Weiterlesen ...
Das Bewerbungsverfahren wurde vereinfacht und mit einem Quick-Check versehen, der Interessenten ein schnelles Feedback zur Bewerbung gibt. Zudem baut das Verfahren neuerdings auf Datenmaterial auf, das in Unternehmen durch Nachhaltigkeitsberichtswesen und Umwelt- oder Energiezertifizierungen ohnehin vorliegt.
„Die inhaltlichen Exzellenzanforderungen unserer Initiative sind unverändert, aber die Art der Bewerbung ist vereinfacht worden“ sagt Wolfgang Saam, Geschäftsführer von Klimaschutz-Unternehmen e. V. „Durch den Quick-Check erhalten Interessenten ein schnelles Feedback und können dann direkt in den Bewerbungsprozess einsteigen. Wir rufen alle Unternehmen, die im Klimaschutz aktiv sind, auf, sich bei unserer Exzellenzinitiative zu bewerben.“
Bewerbungen sind für das Jahr 2018 zum 30.04. und zum 30.10.2018 möglich. Die Unterlagen sind unter www.bewerben.klimaschutz-unternehmen.de erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.klimaschutz-gewinnt.de.

Ausschreibungsvolumen bei Biomasse bei weitem nicht ausgeschöpft
Anders als bei Wind und Photovoltaik endete die erste Ausschreibungsrunde bei Biomasse: Vom ausgeschriebenen Volumen in Höhe von 122,46 MW konnten nur 27,551 MW bezuschlagt werden, die auf 24 Gebote entfielen.Weiterlesen ...
Die nicht auktionierte Menge wird nun im kommenden Jahr auf die zweite Ausschreibungsrunde aufgeschlagen.
33 Gebote waren eingegangen. Davon mussten 9 Gebote aufgrund von formalen Fehlern aussortiert werden bzw. durften sich nicht an der Ausschreibung beteiligen. Von den 24 Zuschlägen entfielen 20 auf Bestandsanlagen, die anders als bei den anderen erneuerbaren Technologien eine Anschlussförderung über die Ausschreibungen erhalten können. Die Zuschlagswerte reichten von 9,86 bis 16,9 Cent/kWh. Für die Bestandsanlagen ergibt sich ein mengengewichteter Wert von 14,16 Cent/kWh, für die Neuanlagen von 14,81 Cent/kWh. Neuanlagen bewegten sich damit nur knapp unter dem Höchstwert von 14,88 Cent. Für Bestandsanlagen betrug der Höchstwert 16,9 Cent.
Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

UBA-Bekanntmachungen zur neuen AwSV
Das Umweltbundesamt hat am 10. bzw. 15. August 2017 drei Bekanntmachungen bzw. Verwaltungsvorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht, die sich auf die am 1. August 2017 in Kraft getretene AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) beziehen. Sie ersetzen bzw. ergänzen die am 15. August außer Kraft getretene Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS).Weiterlesen ...
1. Die erste Bekanntmachung (BAnz AT 10.08.2017 B6) listet auf zwei Seiten rund 40 Stoffe auf, die an sich nicht wassergefährdend wären, aber die Eigenschaft haben, sich bei Vermischung mit Wasser an der Wasseroberfläche anzusammeln (wegen ihrer geringeren Dichte im Vergleich zu Wasser, analog zu Öl). Diese „aufschwimmenden Stoffe“ fallen unter einige Bestimmungen der neuen AwSV und werden in deren § 3 zur Vereinfachung als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft. D. h. eine Konkretisierung der Einstufung durch Zuordnung zu einer der drei Wassergefährdungsklassen (WGK) 1, 2, 3 entfällt und die AwSV-Anforderungen an solche Stoffe werden dann konsequenterweise nicht nach WGKs differenziert. Unternehmen sollten prüfen, ob sie einen derart definierten aufschwimmenden Stoff lagern, abfüllen, umschlagen, herstellen, behandeln oder verwenden.
2. Die Bekanntmachung (BAnz AT 10.08.2017 B6) listet alle bisherigen offiziellen Einstufungen von Stoffen, Stoffgruppen und Gemischen in eine der drei WGKs oder als „nicht wassergefährdend“ auf. Diese Veröffentlichung umfasst 156 Seiten (6,3 Megabyte) und entspricht dem aktuellen Datenbestand der UBA-Datenbank „Rigoletto“. Er umfasst etliche tausend Eintragungen, die jeweils mit einer Kennnummer versehen sind. Die höchste Nummer lautet aktuell 9432, wobei jedoch nicht alle möglichen Nummern belegt sind (Es fehlen z. B. 9403, 9412, 9413 usw.).
3. Die bis 31.07.2017 relevante Verwaltungsvorschrift VwVwS enthielt Einstufungsvorgaben, die zum 01.08.2017 in die neue AwSV sinngemäß übernommen wurden sowie die beiden oben genannten Listen mit Einstufungen in WGKs oder als „nicht wassergefährdend“. Sie ist damit entbehrlich geworden und deshalb am 15. August 2017 offiziell aufgehoben worden (BAnz AT 15.08.2017 B5).
Alle eingestuften Stoffe können auch in der Suchfunktion in der frei zugänglichen Datenbank Rigoletto unter webrigoletto.uba.de abgerufen werden.

Messen in der Wasserwirtschaft
Neue Auslandsmärkte erschließenWeiterlesen ...
Unternehmen der Wasserwirtschaft haben Gelegenheit, auf Messen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Malaysia neue Auslandsmärkte zu erschließen. Beim „International Water Summit“ (15. bis 18. Januar 2018 in Abu Dhabi) und auf der „Asia Water 2018“ (10. bis 12. April 2018 in Kuala Lumpur) wird es jeweils bayerische Gemeinschaftsstände geben, die eine besonders unkomplizierte und kostengünstige Form der Messebeteiligung darstellen.
Ihr Ansprechpartner der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Frau Doris Schneider, Tel. 0911 1335-396, E-Mail: doris.schneider@nuernberg.ihk.de
Weitere Informatione erhalten Sie auch unter www.bayern-international.de

IEA: Photovoltaik-Installationen treiben erneuerbare Energien zu neuen Rekorden
Erneuerbare Energien insgesamt waren 2016 für zwei Drittel (165 GW) aller neuen Stromerzeugungskapazitäten verantwortlich.Weiterlesen ...
Laut dem aktuellen Erneuerbare Energien-Report der Internationalen Energieagentur (IEA) trägt den Löwenanteil jedoch allein China: Die Hälfte aller 2016 weltweit hinzugekommenen PV-Installationen (rund 74 GW) stehen demnach im Reich der Mitte. Dieses enorme Wachstum führte sogar dazu, dass PV erstmals weltweit schneller wuchs als alle anderen Stromquellen.
Die IEA geht zudem davon aus, dass sich die globale Kapazität erneuerbarer Energien bis 2022 nahezu verdoppeln wird. Dies entspricht rund 1.000 GW. In diesem Jahr sollen 8.000 TWh EE-Strom erzeugt werden, was dem kumulierten Stromverbrauch Chinas, Indiens und Deutschlands entspricht. Wind, Wasser, Sonne und Biomasse sollen dann weltweit für 30 Prozent der Stromerzeugung stehen, ein Plus von sechs Prozentpunkten.
China steuert mehr als die Hälfte des Wachstums bei, gefolgt von den USA und Indien. Der Markt in China ist nach wie vor hochdynamisch: Luftverschmutzungen sowie die geplante weitere Elektrifizierung des Landes führen dazu, dass nicht nur die Hälfte der weltweiten Nachfrage nach PV aus China kommt, sondern auch 60 Prozent der Produktion. Insofern entwickelt sich der chinesische Markt immer mehr zu einem Leitmarkt, nicht zuletzt mit wichtigen Preissignalen für andere Regionen.
Eine geringere Stromnachfrage und eine Überkapazität an Produktion hemmen hingegen das Wachstum erneuerbarer Energien in der Europäischen Union. Die Wachstumsrate bis 2022 sei demnach rund 40 Prozent geringer im Vergleich zur vorhergehenden Fünfjahresperiode. Aktuell bestehende politische Unsicherheiten könnten beseitigt werden, wenn die EU ihr Energiepaket für die Post-2020-Phase zügig verabschieden würde.
Weltweit gesehen holen die Erneuerbaren im Vergleich zur fossilen Stromerzeugung deutlich auf: War die Stromproduktion aus Kohle 2016 noch 34 Prozent größer als jene aus Erneuerbaren, wird sich diese Lücke bis 2022 auf 17 Prozent halbieren. Die IEA verzeichnet zudem einen Wandel bei der politischen Unterstützung erneuerbarer Energien. Wie auch Deutschland, schwenken mehr und mehr Länder von Einspeisevergütungen auf Auktionen um. Die Kosten sind 2016 für neue Anlagen bis auf 3 Cent/kWh gesunken.
Kaum Entwicklungen erwartet die IEA kurz- und mittelfristig hingegen in den Bereichen Verkehr und Wärme. So soll der Anteil von erneuerbaren Energien im Straßenverkehr von aktuell 4 bis 2022 auf 5 % steigen, im Wärmebereich von heute 9 auf 11 % in 2022.
Eine Zusammenfassung des Berichts der IEA Renewables 2017 finden Sie unter www.iea.org.

EU-Emissionshandel: Internationale Flüge werden bis 2023 weiter ausgenommen
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 18. Oktober auf die Regeln zur Ausnahme internationaler Flüge vom ETS geeinigt.Weiterlesen ...
Das Parlament konnte sich letztlich mit seiner Forderung durchsetzen, die Ausnahme des internationalen Flugverkehrs vom europäischen Emissionshandel (ETS) nicht auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Mit dem Rat wurde vereinbart, dass diese bis mindestens ins Jahr 2023 weiter gilt.
Zu diesem Zeitpunkt beginnt die erste Phase des im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) beschlossenen "globalen marktbasierten Mechanismus". Dieser soll die CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs eindämmen.
Die EU-Gesetzgeber wollen bis dahin bewerten, ob die international vereinbarten Umsetzungsregeln einen effektiven Klimaschutzbeitrag des Luftverkehrssektors gewährleisten. In diesem Fall könnten Parlament und Rat auf Initiative der Europäischen Kommission entscheiden, die ETS-Richtlinie so anzupassen, dass internationale Flüge auch nach 2023 nicht am Emissionshandel teilnehmen müssen.
Durch dieses Vorgehen erhofft sich der EU-Gesetzgeber Druck auf die Mitgliedsländer der ICAO auszuüben, damit sich diese auf ambitionierte Regeln einigen.
Die Europäische Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Ausnahme vom ETS auf unbestimmte Zeit zu gewähren. Auch die Mitgliedsstaaten im Rat folgten in ihrer Verhandlungsposition diesem Vorschlag.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

Europaparlament spricht sich für Elektroladesäulen-Pflicht aus
Die Abgeordneten des Industrieausschusses haben am 11. Oktober ihre Verhandlungsposition für die Reform der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet.Weiterlesen ...
Die wichtigsten Elemente der Parlamentsposition:
Elektroladesäulen
- Die Abgeordneten haben die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Pflicht zur Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen abgeschwächt. Weiterhin gefordert wird jedoch die Installation einer einzigen Ladesäule, unabhängig davon, ob 10 oder 100 Parkplätze in einem Gebäude vorzufinden sind. Darüber hinaus soll jeder zehnte Parkplatz eine Vorverkabelung oder Leerrohre vorweisen, um eine spätere Installation von Ladesäulen zu erleichtern.
- Die erwähnten Pflichten betreffen neue und umfassend zu renovierende Nichtwohngebäude. Die Abgeordneten haben jedoch präzisiert, dass die Renovierung die Elektroinstallation oder den Parkplatz betreffen muss. Darüber hinaus sollen die Pflichten auch auf "gemischt genutzte Gebäude" (mixed-used buildings) Anwendung finden - d. h. Gebäude, die sich aus Wohn- und Nichtwohnbereichen zusammensetzen (bspw. Bürogebäude mit Wohnungen).
- Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, ab 2025 eine Mindestanzahl von zu installierenden Ladesäulen für alle öffentlichen und kommerziellen Nichtwohngebäude einzuführen. Diese Pflicht beträfe somit nicht nur neue oder zu renovierende Gebäude, sondern auch den Bestand.
- KMU können, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, von den Verpflichtungen ausgenommen werden.
- Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, die neu gebaut oder umfassend renoviert werden, muss jeder Parkplatz vorverkabelt oder mit Leerrohren ausgestattet werden. Bei Renovierungen greift die Pflicht nur, wenn diese den Parkplatz oder die Elektroinstallation betreffen.
Langfristige Renovierungsstrategie
- Die von der Kommission vorgeschlagene Verpflichtung zur Erstellung eines konkreten Fahrplans zur Umsetzung der langfristigen Renovierungsstrategie wurde ausgeweitet. So soll nicht nur ein Etappenziel für das Jahr 2040, sondern auch für 2030 definiert werden. Darüber hinaus sollen auch Maßnahmen und Indikatoren für die Fortschrittsmessung aufgeführt werden. Das Ziel für 2050 wurde umformuliert: Während die Kommission von einem „dekarbonisierten“ Gebäudebestand bis 2050 spricht, zielen die Abgeordneten auf einen „höchst energieeffizienten und dekarbonisierten“ Gebäudebestand ab. Die Mitgliedsstaaten sollen spezifizieren, wie die Etappenziele zur Erreichung des gesamteuropäischen Energieeffizienzziels beitragen und im (in der Governance-Verordnung vorgesehenen) integrierten Energie- und Klimaplan über die Umsetzung der langfristigen Renovierungsstrategie berichten.
- Gegen die Stimmen der EVP-Fraktion wurde auch eine Definition eines dekarbonisierten Gebäudebestands in die Richtlinie aufgenommen: Es soll sich um einen Gebäudebestand handeln, der sich auf dem Niveau von Niedrigstenergiegebäuden bewegt und das Energieeffizienzpotenzial maximal ausnutzt.
Bindung finanzieller Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden an Energieeinsparungen
- Anders als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sollen Energieeinsparungen nicht mehr durch die vor- und nachgelagerte Erstellung von Energieausweisen nachgewiesen werden, wenn eine öffentliche Förderung gewährt wird. Stattdessen können auch ein Energieaudit oder Standardwerte für die Berechnung von Energieeinsparungen in Gebäuden sowie ähnliche transparente Dokumentationsmethoden genutzt werden.
Anforderungen an die Energieausweis-Datenbanken
- Die von der Kommission vorgeschlagenen Anforderungen finden sich weitgehend im EP-Beschluss wieder. Die zu erfassenden Energieverbräuche beziehen sich jedoch auf Gebäude mit mehr als 250 m2 Nutzfläche, die von der öffentlichen Hand besessen, verwaltet oder benutzt werden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, alle Gebäude mit Publikumsverkehr zu erfassen. Eine linke Mehrheit der Abgeordneten hat auch festgeschrieben, dass Gebäudeeigentümer Zugriff auf detaillierte Verbrauchsdaten haben sollen.
Dokumentationspflichten
- Die Dokumentationspflichten bei Installation, Ersatz oder Erweiterungen von technischen Gebäudesystemen wurden dahingehend verschärft, dass die Bewertung der Energieeffizienz sowohl eine Nutzung bei Volllast als auch Teillast in Betracht ziehen muss. Darüber hinaus soll auch der Einfluss auf die Raumluftqualität miteinbezogen werden.
Wartungspflicht für Klimaanlagen
- Die Pflicht für die Staaten, Maßnahmen zur regelmäßigen Wartung von Klimaanlagen zu ergreifen, findet bei Wohngebäuden laut Parlament auf Anlagen mit einer Leistung von mehr als 12 kW Anwendung. Für Nichtwohngebäude soll wie von der Kommission vorgeschlagen ein Schwellenwert von 250 MWh Gesamtprimärenergieverbrauch gelten. Die Bewertung der Effizienz der Anlage soll sowohl einen Betrieb bei Volllast als auch Teillast in Betracht ziehen.
Wartung von Heizungsanlagen und Gebäudeautomatisierung
- Die Inspektionspflicht soll bei zentralen gebäudetechnischen Systemen ab einer Leistung von 70 kW greifen. Der Kommissionsvorschlag sieht einen Schwellenwert von 100 kW vor.
- Bei Nichtwohngebäuden mit einem jährlichen Primärenergieverbrauch von mehr als 250 MWh fordern die Abgeordneten eine Pflicht zur Ausrüstung mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung. Diese soll ab 2023 greifen. Der Kommissionsvorschlag sieht dies nur als freiwillige Alternative zur Inspektionspflicht vor.
- Die Anforderungen an die Systeme der Gebäudeautomatisierung wurden aus dem Kommissionsvorschlag fast unverändert übernommen.
Intelligenzindikator
- Die Kommission wird weiter ermächtigt, eine Definition vorzunehmen. Zuvor soll sie jedoch zur Konsultation aller interessierten Parteien verpflichtet sein. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten vor, in einem Anhang der Richtlinie gewisse Grundprinzipien festzulegen.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

Neue Gasversorgungssicherheitsverordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft
Die reformierte Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung wurde am 28. Oktober im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zum 1. November 2017 in Kraft.Weiterlesen ...
In Extremfällen sollen Gaslieferungen an nicht geschützte Kunden wie Industriebetriebe reduziert oder eingestellt werden, um geschützte Abnehmer wie Haushaltskunden oder bestimmte soziale Dienste in einem anderen EU-Staat zu versorgen. Wie dieser Solidaritätsmechanismus genau funktioniert, muss jedoch zwischen den Mitgliedsstaaten innerhalb von festgelegten Risikogruppen ausgehandelt werden.
Die Verordnung kann unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.
Quelle: DIHK - Julian Schorpp

Neue Ökodesign-Anforderungen für Heizgeräte und Wärmespeicher
Seit dem 26. September 2017 gelten neue Standards für Heizungen und Warmwasserbereiter.Weiterlesen ...
Die neuen Anforderungen sind in einer Durchführungsverordnung der Ökodesignrichtlinie festgeschrieben und sollen in Verbindung mit der Energieeffizienzkennzeichnung zu weiteren Energieeinsparungen in privaten Haushalten führen.
Mindestanforderungen an die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“:
- Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel: mindestens 36 Prozent
- Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: mindestens 100 Prozent
- Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen: mindestens 110 Prozent
- Niedertemperatur-Wärmepumpen: mindestens 125 Prozent
Die neuen Mindestanforderungen für Wärmespeicher und Heizgeräte finden Sie in der Verordnung unter eur-lex.europa.eu zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG unter Artikel 3 Abs. 2b.
Quelle: DIHK - Lina Matulovic

DIHK-Merkblatt - Kleine PV-Anlagen
Der DIHK hat ein Merkblatt für Besitzer oder Investoren in kleine PV-Anlagen erstellt.Weiterlesen ...
Das Blatt beinhaltet unter anderem Hinweise zum rechtlichen Rahmen, Stromspeichern, Reinigung und Wartung, Versicherung, steuerlichen Fragen und IHK-Mitgliedschaft.
Es kann unter www.dihk.de heruntergeladen werden.
Impressum
Verantwortlich (V. i . S. d. P.) :
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Ulmenstraße 52
90443 Nürnberg
www.ihk-nuernberg.de
Dr. Robert Schmidt
Telefon: 0911 1335-299
Telefax: 0911 1335-150122
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Redaktionsteam IHK Nürnberg für Mittelfranken:
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