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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 06 | 2020 Erscheinungsdatum: 22. Dezember 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

IHK Nürnberg ist klimaneutral

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat ihren Ausstoß an Treibhausgasen analysiert und erstmals eine Emissionsbilanz nach internationalem Standard vorgelegt. Die im Jahr 2019 erfassten Emissionen werden kompensiert, indem ein Klimaschutzprojekt in Tansania unterstützt wird, sodass der IHK die Klimaneutralität bescheinigt wird.

In die Bilanz flossen die Treibhausgas-Emissionen ein, die im Jahr 2019 durch den täglichen Betrieb verursacht wurden. Die CO2-Bilanz 2019 umfasst die beiden Nürnberger IHK-Standorte (früheres Interimsquartier in der Ulmenstraße sowie IHK-Akademie in der Walter-Braun-Straße). Ermittelt wurde dieser „CO2-Fußabdruck“ gemäß den Vorgaben des internationalen Green-House-Gas-Protokolls (GHG-Protokoll). Die Emissionsbilanz für 2020 wird dann erstmals für das neue „Haus der Wirtschaft“ am Hauptmarkt erstellt, das Anfang dieses Jahres bezogen wurde und bei dessen Planung sich die IHK am Gold-Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) orientierte.

Die IHK Nürnberg folgt auf ihrem Weg zur Klimaneutralität der Prioritäten-Skala Vermeidung – Reduktion – Kompensation von Treibhausgas-Emissionen. Nach Vermeidung und Reduktion verblieben im Jahr 2019 Emissionen in Höhe von etwa 945 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2eq), wobei neben CO2 sieben weitere Treibhausgase (u. a. Methan und Lachgas) in die Ermittlung der CO2-Äquivalente einflossen. Diese verbleibenden Emissionen kompensiert die IHK gemäß den Vorgaben des GHG-Protokolls, indem sie Projekte unterstützt, die von der „Gold-Standard-Foundation“ zertifiziert sind (www.goldstandard.org).

Die IHK hat sich für ein nach Gold-Standard zertifiziertes Projekt in Tansania entschieden, das dazu beiträgt, die Abholzung vor Ort einzudämmen und den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu verbessern. Das Projekt zahlt damit gleichermaßen auf drei Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“) der Vereinten Nationen ein: Gesundheit und Wohlergehen, nachhaltiger Konsum und Produktion sowie Maßnahmen zum Klimaschutz.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken arbeitet seit vielen Jahren daran, den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Dies wurde 2018 mit der Validierung ihres Umweltmanagementsystems nach dem anerkannten EMAS-Standard (Eco-Management and Audit Scheme) durch einen zugelassenen Umweltgutachter offiziell bestätigt. Mit dieser anspruchsvollen Zertifizierung hat sich die IHK hohe Ziele gesteckt und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ihrer Umweltleistung angestoßen. „Die nun vorgelegte Treibhausgas-Bilanz und das Erreichen der Klimaneutralität sehen wir als Meilensteine unser Nachhaltigkeitsaktivitäten“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch. Mit dieser Bilanz habe man nun klare Aussagen zum „CO2-Fußabdruck“ der IHK und könne auf dieser Basis gezielt an dessen Verringerung arbeiten.

Mit ihrem betrieblichen Umweltmanagement hat die IHK verschiedene Umweltaspekte im Blick: Neben offensichtlichen Faktoren wie dem Wasser-, Material- und Energieverbrauch fallen direkt und indirekt verursachte Emissionen von Treibhausgasen an. 2019 hatte sich die IHK deshalb erstmals der Aufgabe gestellt, diese anhand des GHG-Protokolls entsprechend ihrer Entstehung zu ermitteln und somit die Grundlage für eine betriebliche Klimaschutzstrategie zu schaffen. Ein wesentliches Ergebnis der CO2-Bilanz für das IHK-Interimsquartier in der Ulmenstraße und die IHK-Akademie: Die größten Anteile an den Treibhausgasemissionen entfallen auf die Arbeitswege der Mitarbeiter sowie auf Verbrauchsmaterialien im Büro, auf Druckerzeugnisse und auf die Nutzung von Strom und Gas. Deshalb hat die IHK im Jahr 2020 auf den Bezug von Grünstrom umgestellt, wodurch sich die Emissionsbilanz deutlich verbessert hat.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist zudem der „Allianz für Entwicklung und Klima“ beigetreten, die auf Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegründet wurde. Die Allianz will das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen mit den Themen Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz verbinden und damit zusätzliche Mittel für die Finanzierung wichtiger Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern mobilisieren.

Download des Emissionsberichts: www.ihk-nuernberg.de/emissionsbilanz-ihk

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Wie man Phosphor aus dem Klärschlamm holt

Nach Daten des bayerischen Landesamts für Umwelt fallen pro Jahr in den rund 2600 kommunalen Kläranlagen im Freistaat circa 262.000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Die Betreiber größerer Klärananlagen müssen bis zum Jahr 2029 die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm beziehungsweise der Klärschlammasche sicherstellen. Aus IHK-Sicht ist die künftige und zeitgemäße Behandlung von Klärschlämmen in Nordbayern eine Erfordernis und eine Herausforderung der besonderen Art zugleich.

„Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) am 3. Oktober 2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten“, sagte Simone Wollenberg, Bereich Abfall vom Bayerischen Landesamt für Umwelt aus Augsburg, beim virtuellen IHK-Fachforum „Klärschlammbehandlung | Phosphorrückgewinnung“, das Anfang November in zwei Teilen gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus Mittelfranken, Mainfranken und Oberfranken mit Unterstützung des UmweltCluster Bayern angeboten wurde. Bis zum Jahr 2029 müssten Betreiber von Kläranlagen mit über 100.000 Einwohnern die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm beziehungsweise aus der Klärschlammasche sicherstellen. Ab dem Jahr 2032 gelte dies auch für Kläranlagen mit über 50.000 Einwohnern.

Die drei IHKs setzten nicht zufällig das Thema auf die Agenda. Der Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt bei der Nürnberger IHK, Dr. Robert Schmidt, führte ins Thema ein und verwies auf bevorstehende Kapazitätsengpässe bei der Behandlung von Klärschlämmen im fränkischen Raum. Es bestünde zunehmend Handlungsdruck. Es existierten dafür nicht genügend thermische Behandlungsanlagen. Die erforderlichen Kapaziäten stiegen nicht gleichermaßen mit der anteiligen Zunahme der thermischen Verwertungsquoten. Zudem sei Phosphor ein knapper und wertvoller Rohstoff, der zuverlässig vom Klärschlamm getrennt in die Kreisläufe zurück müsse, so Schmidt.  

Die Pflicht zur Rückgewinnung bestehe, sobald der Phosphorgehalt in der Klärschlammtrockenmasse zwei Prozent oder mehr betrage. Wird der Schlamm direkt behandelt, müsse der Phosphor bis unter zwei Prozent abgereichert werden, um der Verordnung zu genügen. Enthalte der Klärschlamm mehr als vier Prozent reiche es, 50 Prozent des Phosphors wiederzugewinnen. Werde die Klärschlammasche behandelt, müssten 80 Prozent des in der Asche enthaltenen Phosphors wiedergewonnen werden. Die AbfKlärV sehe ab dem 1. Januar 2023 zudem vor, dass die Kläranlagenbetreiber bis zum Ende des Jahres der zuständigen Behörde ein Konzept vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, mit welchem Verfahren der Phosphor zurückgewonnen werden soll. Zum 1. Januar 2020 habe deshalb die Beratungsstelle am bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ihre Arbeit aufgenommen. Die Einrichtung begleite zukünftig die Umsetzung der Phosphorrückgewinnung in Bayern. Insbesondere werde die Beratungsstelle Kommunen, Abwasserverbände, Betreiber kommunaler Kläranlagen und auch Betreiber von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen fachlich unterstützen.

Zielsetzung dieser Planungshilfe zur Klärschlammentsorgung in Bayern sei es, den Entscheidungsträgern ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie die thermischen Entsorgungswege beurteilen und auswählen könnten. Besonderes Augenmerk solle hier auf eine interkommunale Zusammenarbeit gelegt werden, um der Vielzahl der kleinen Kläranlagen in Bayern eine realistische Perspektive zum Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung aufzuzeigen. In Bayern gebe es 2530 Kläranlagen, davon seien mehr als 1000 für bis zu 1000 Einwohner. 2018 habe der Klärschlammanfall in Bayern circa 260.000 Tonnen Trockenmasse betragen. Circa 15 Prozent davon kamen aus Anlagen mit weniger als 100.000 Einwohnern. Die Verordnung gebe keine bestimmte Technologie zur Phosphorrückgewinnung vor, sondern lasse genügend Spielraum für den Einsatz oder die Entwicklung innovativer Rückgewinnungsverfahren.

„Durch die weiteren Verschärfungen im Düngerecht, die sinkende Akzeptanz der Landwirte und der Bevölkerung zum Einsatz von Klärschlamm als Dünger ist ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung langfristig unvermeidbar“, sagte Sophia Badenberg vom bayerischen Umweltministerium aus München. Anlagen zur Verbrennung von Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen seien immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Viele neue Monoverbrennungsanlagen seien in Bayern bereits in Planung. Ein regionales Defizit sei derzeit noch im Raum Franken erkennbar. Zu berücksichtigen seien insbesondere Genehmigungsvoraussetzungen und eine gute Bürgerbeteiligung durch frühzeitiges Informieren vor Ort zur Schaffung von Akzeptanz. Die Zusammenführung von Akteuren sei eine Herausforderung, die gesteuert und unterstützt werden müsse. Aus diesem Grund sei die Plattform zur Koordinierung der kommunalen Klärschlammverwertung in Bayern (PKB) als Kooperationsprojekt des Umweltministeriums und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) entstanden.

Die Entsorgungssituation sei insbesondere bei kleinen Kläranlagen angespannt. Eine Verwertung findet noch in hohem Ausmaß über eine direkte Abgabe des Nassschlamms statt. Sofern eine mobile Entwässerung umgesetzt werde, erfolge diese nach Anfall, das heißt, wenn Becken geräumt werden müssten. Die Umsetzung erfolge zumeist über externe Dienstleister. Dadurch entstehe eine hohe Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Dienstleistern und vorhandenen Verwertungswegen in der Landwirtschaft.

Notwendig seien eine Prüfung von Optionen zur interkommunalen Umsetzung von mobilen Entwässerungsaggregaten sowie eine vorausschauende Planung unter Berücksichtigung von Lagerflächen zur Erhöhung der Flexibilität. Informationen zu Fördermitteln gibt es unter www.foerderdatenbank.de.

„Um aufzuzeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht, hat die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP) ein Politikmemorandum ausgearbeitet“, erklärte Tabea Knickel, Leiterin der Geschäftsstelle der DPP aus Frankfurt. Die Mitglieder hätten das gemeinsame Ziel der Etablierung eines nachhaltigen und umweltverträglichen Phosphormanagements in Deutschland mithilfe einer effizienten Phosphornutzung durch effektives Recycling und Reprocessing.

In dem Memorandum werde unter anderem von einer Zwischenlagerung abgeraten, mehr Transparenz und finanzielle Tragfähigkeit bei den verfügbaren Verfahren, die Aufnahme von Rezyklaten in den Anhang der EU-Ökoverordnung und die Schaffung von Anreizen für die Rückführung von Rezyklaten in den Markt gefordert. Eine weitere Empfehlung sei eine bundesweite Standardtestmethode zur Feststellung der Pflanzenverfügbarkeit, da Klärschlammasche als hochwirksam bei Pflanzen gelte. Änderungen in der Düngemittelverordnung würden ebenfalls angeregt. So sollten die Phosphor-Löslichkeitsanforderungen und der Herkunftsbezug zu Klärschlamm gestrichen werden. „Die Qualität sollte entscheidend sein“, so Knickel. Eine entscheidende Aufgabe sehe die DPP in der Schaffung einer transparenten Nährstoffstrategie in Deutschland unter Berücksichtigung aller nationalen Ressourcen und ihrer Stoffströme. Denn Deutschland besitze keine Phosphaterzvorkommen und sei zu 100 Prozent auf den Import angewiesen.

„Es gibt mehr als 50 Verfahrensentwicklungen zur Phosphorrückgewinnung“, erläuterte Christian Schaum, Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr aus München. Grundsätzlich lasse sich Phosphor aus dem Abwasser, aus Klärschlamm, aus Prozesswässern der Schlammbehandlung sowie aus Klärschlammaschen zurückgewinnen. Hierzu gebe es eine Reihe von technischen Verfahren, von denen sich die ersten von einem Forschungs- und Entwicklungsstadium hin zum großtechnischen Maßstab bewegen.

Praxiserprobte Verfahren zur Vermeidung von Inkrustationen und Verbesserung der Klärschlammentwässerung seien die Fällung und Kristallisation. Das Problem hierbei sei ein geringer Wirkungsgrad. Bei biologischen Anlagen gebe es aktuell keine Referenzanlage, die die Anforderungen der AbfKlärV erfülle. Bei der Nutzung erprobter chemischer Verfahren könnten die Anforderungen der AbfKlärV erfüllt werden. Die Rücklösung sei unabhängig von der Art der Phosphor-Elimination. Bei Säureaufschluss seien jedoch erhöhte Salzkonzentrationen und Einfluss auf die Entwässerung zu erwarten. Gegebenenfalls werde eine Komplexierung der Schwermetalle notwendig.

Eine staatliche Unterstützung großtechnischer Umsetzungen erfolge ab der zweiten Jahreshälfte 2020 im Rahmen der RePhoR-Fördermaßnahme des Bundesforschungsministeriums. Sie beschäftige sich mit der Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Phosphorrückgewinnung. Dabei liege der Fokus auf dem Stoffstrom Asche. Es gebe hierzu sieben Projekte und Projektregionen (süd-östliches Niedersachsen, südliches Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rhein-Main-Region, Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen/Harz/Heide). In den Modellregionen würden Verfahren, wie Parforce (nass-chemisches Verfahren mit Elektrodialyse zur Aufkonzentration der Phosphorsäure), R-Rhenania (modifizierte Rhenania-Verfahren basierend auf dem Ash-Dec-Verfahren) und das Phos4green Verfahren (Teilaufschluss der Aschen mit Sprühgranulierung) von der Konzept- bis zur Umsetzungsphase getestet.

In Bayern seien bereits frühzeitig an einigen Kläranlagenstandorten Rückgewinnungsverfahren im Pilotmaßstab realisiert worden. Auf der Kläranlage Neuburg an der Donau wurde ab dem Jahr 2011 ein Pilotprojekt zur Rückgewinnung von Phosphor aus Schlammwässern nach dem P-RoC®-Verfahren durchgeführt. Das Verfahren setze bei der Phosphor-Rückgewinnung im Schlammwasser an. Durch die Zugabe von Calciumsilikathydraten (CSH) kristallisiere das Phosphat auf den CSH-Oberflächen Calciumphosphat aus. Nach der Abtrennung der mit Phosphat beladenen CSH-Partikel können diese direkt als Dünger eingesetzt werden. Für das Jahr 2021 sei der Bau einer großtechnischen Anlage zur Phosphorrückgewinnung geplant.

 „In Nürnberg wurde das Mephrec-Verfahren im Rahmen einer Pilotanlage (KRN-Mephrec) installiert. Das KRN-Mephrec-Verfahren basiert auf dem metallurgischen Prozess der Schmelzvergasung in einem Schachtofen. Die Versuche wurden 2018 abgeschlossen und in einem Bericht veröffentlicht. Grundsätzlich konnte dabei eine Phosphoranreicherung nachgewiesen werden. Allerdings hätte die Entwicklung des Verfahrens bis zur Marktreife noch mehrere Jahre und hohe Investitionen erfordert, zu der die Industriepartner nicht bereit waren, weshalb die Pilotanlage Anfang 2020 zurückgebaut wurde“, sagte Otto Schwarzmann, Projektleiter bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) der Stadt Nürnberg. Daraufhin verfolgte die Stadt Nürnberg die Sicherstellung der Klärschlammentsorgung im Verbund mit den Nachbarstädten Erlangen, Fürth und Schwabach (ARGE) mit dem Ziel, eine kommunale, thermische Klärschlammverwertungsanlage in der Region Nürnberg/Stadt Nürnberg zu errichten und zu betreiben. Anfang 2019 wurde der Bau und Betrieb einer thermischen Klärschlammverwertung laut Flächennutzungsplan zugelassen. Im Sommer 2020 wurde eine Korrektur erforderlich: „eine thermische Klärschlammverwertung ist nur für den Klärschlamm der Stadt Nürnberg uneingeschränkt genehmigungsfähig, für Klärschlämme Externer ist die Genehmigungsfähigkeit im Ermessensspielraum der Behörden und ist juristisch angreifbar (erhöhtes Genehmigungsrisiko). Im Oktober 2020 wurde ein möglicher Standort (15 000 Quadratmeter) einer Trockenklärschlammverbrennungsanlage (TKV) im Hafen von der Hafenverwaltung zugesagt. Im August 2020 sei die Auftragsvergabe an den Generalplaner erfolgt. Der kommerzielle Betrieb soll ab 2029 erfolgen. Die geplante Kapazität liege bei 30 000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr.

Durch die dezentrale Klärschlammtrocknung mit Nutzung vorhandener Abwärme und die thermische Verwertung des getrockneten pelletierten Klärschlamms in der TKV mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung entstünden viele Vorteile. Die vorhandene Abwärme zum Beispiel aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen, Müllverbrennungsanlagen, Biomasse-Heizkraftwerken, Kläranlagen werde zur Klärschlammtrocknung genutzt, es entstehe ein speicherbarer Brennstoff, der vorrangig im Winter eingesetzt werde. Die dezentrale Trocknungswärme werde im Fernwärmenetz der N-Ergie AG „recycelt“. Die BHKW-Abwärme im Klärwerk 1 könne zur Trocknung des Nürnberger Klärschlamms genutzt werden. Das führe innerstädtisch zu stark verringertem Lkw-Verkehr. Die dezentrale Trocknung wiederum verringere den Lkw-Verkehr in der Region, denn Transporte zur thermischen Verwertungsanlage könnten durch Bahn- und Schiffstransporte zum Standort Hafen Nürnberg erfolgen. Ein weiterer Vorteil sei die finanzielle Unterstützung landwirtschaftlicher Biogasanlagen durch Wärmelieferung und der Dienstleistung Klärschlammtrocknung.

Die nächsten Schritte seien die Gründung eines Zweckverbands der ARGE (ER-FÜ-N-SC), der Zusammenschluss der Kommunen auf Landkreisebene in Zweckverbänden zur Organisation der dezentralen Trocknung und Beitritt zum ARGE-Zweckverband sowie die Aufnahme weiterer bereits vorhandener Zweckverbände, die die dezentrale Trocknung bereits realisiert hätten.

„Die kommunalen Kläranlagenbetreiber stehen zusätzlich unter wirtschaftlichem Druck durch eine teilweise Verdreifachung der Klärschlammentsorgungskosten in den letzten fünf Jahren“, fügte Thomas Knoll, Verbandsdirektor des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf (ZMS) an. Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) habe sich für eine kommunale Zusammenarbeit im Bereich Klärschlammentsorgung entschieden. Die Motivation für eine interkommunale Lösung seien die Angst vor komplexen und zum Teil voll justiziablen Vergabeverfahren, Wirtschaftlichkeit und Economy of Scale, die Sicherung kommunaler (auch politischer) Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und die positiven Erfahrungen im Bereich Abwasser, Wasser und Abfall gewesen.

Aufgaben des Zweckverbands seien die Klärschlammtrocknung im Landkreis Schwandorf zu errichten und zu betreiben, mobile Entwässerungsanlagen vorzuhalten, den Klärschlammtransport von Verbandsmitgliedern zur Trocknungsanlage zu organisieren, die thermische Verwertung zu organisieren sowie eine „sinnvolle“ Rohstoffrückgewinnung zu betreiben. Der Verband habe derzeit mehr als 33 Mitglieder. Die Trocknungskapazitäten der durchgängig zweistraßigen Anlage würden 50.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr betragen. Noch werde der getrocknete Klärschlamm an Kohlekraftwerke geliefert und dort thermisch verwertet. Mit dem Kohleausstieg werde eine Monoklärschlammverbrennungsanlage notwendig. „Vielleicht biete sich hier eine Zusammenarbeit mit Nürnberg an“, resümierte Knoll. (AS)

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

NürnbergMessse: Wasserstoff-Kraftwerk geplant

Vorgestellt wurde das Projekt bei der digitalen Fachkonferenz "Hydrogen Dialogue & NueDialog", bei der Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über das Thema Wasserstoff diskutierten. "Mit diesem Tandem aus Kongress und Kraftwerk investiert die NürnbergMesse inmitten der Pandemie einerseits in die Stärkung des Geschäftsmodells Messe und andererseits in die nachhaltige Energieversorgung des Messestandorts Nürnberg", sagte Dr. Roland Fleck, Geschäftsführer der NürnbergMesse.

Das Konzept dieses Energieprojekts sieht vor, durch Photovoltaik-Anlagen auf den Hallendächern der Messe Strom zu erzeugen. Überschüssige elektrische Energie soll dazu genutzt werden, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Dieser wird dann auf Basis von flüssigen organischen Wasserstoffträgern, der sogenannten LOHC-Technik, in einen Wasserstoff-Langzeitspeicher fließen. Gleichzeitig möchte die NürnbergMesse die Mobilitätsinfrastruktur auf dem Messegelände durch E-Ladesäulen und den Bau einer Wasserstofftankstelle ausbauen.

Das Projekt soll im kommenden Jahr beginnen, bis Ende 2023 soll der Grundbedarf an Energie auf dem Messegelände von derzeit 1,25 Megawatt vollständig aus regenerativer Energie abgedeckt werden. In weiteren Schritten ist geplant, die Anlage auf bis zu 15 Megawatt stufenweise auszubauen. Allein für die Anlagentechnik kalkuliert die NürnbergMesse mit Investitionen von 30 bis 40 Mio. Euro. Unterstützung erhält die NürnbergMesse von ihren beiden Hauptgesellschaftern, dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg. An der Entwicklung des Projekts beteiligt sind zudem Dr. Jochen Lorz, Geschäftsführer der Heitec Innovations GmbH in Erlangen, und Klaus-Peter Gilbert vom Ingenieurdienstleister INP Deutschland GmbH im rheinland-pfälzischen Römerberg.

www.nuernbergmesse.de

 

Elektroautos an drei neuen Ladesäulen an der Hochschule in Triesdorf laden

Am Parkplatz der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) können ab sofort Elektroautos mit regionalem Ökostrom geladen werden. Dr. Eric Veulliet, Präsident der HSWT, hat die drei neuen Ladesäulen am Dienstag, 8. Dezember 2020, gemeinsam mit Rainer Kleedörfer, Prokurist und Leiter Unternehmensentwicklung bei der N-ERGIE Aktiengesellschaft, symbolisch in Betrieb genommen.

Die Ladesäulen der N-ERGIE verfügen über je zwei Typ2-Steckdosen mit einer Leistung von je 22 Kilowatt (kW). Die sechs anliegenden Parkplätze sind ausschließlich für Elektroautos vorgesehen, die hier aufgeladen werden.

„Wir sind als Hochschule für angewandte Lebenswissenschaften und grüne Technologien der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dies gilt auch für die Mobilität, an deren Optimierung wir laufend arbeiten. Elektromobilität ist für uns eine Verpflichtung und mittlerweile auch Selbstverständlichkeit. Wir erweitern laufend unsere eigene e-Mobil Flotte und freuen uns nun sehr, dass für unsere Mitarbeitenden und Studierenden die notwendige Infrastruktur erweitert wird. Ein großer Dank an N-ERGIE und an alle, die daran mitgewirkt haben“, sagt Dr. Eric Veulliet, der selbst seit 2013 elektrisch unterwegs ist.

„Als regionaler Energieversorger wollen wir die Ladeinfrastruktur ausbauen, um so die Elektromobilität deutlich voranzubringen und den Klimaschutz zu stärken“, sagt Rainer Kleedörfer. „Wir waren in Weidenbach mit zwei Ladesäulen bereits ordentlich aufgestellt, und reagieren mit den neuen Stationen nun auf den stetig steigenden Bedarf – gerade im Umfeld der Hochschule. Aufgrund unserer vorausschauenden Planung können wir am Standort relativ problemlos bis zu 28 weitere Ladepunkte aufstocken.“

Einheitliche Technik und günstige Konditionen im Ladeverbund+

Die Ladesäulen werden in den Ladeverbund+ integriert, eine Kooperation von bereits über 60 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken in Nordbayern, die gemeinsam an einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektroautos in der Region arbeiten. Alle über 500 Ladesäulen seiner Mitglieder sind mit einem einheitlichen Zugangssystem ausgestattet: Seit Juli 2020 können sie über die App „Ladeverbund+“ freigeschaltet werden. Diese steht im Google Play Store sowie im Apple-App Store kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Für E-Mobilisten, die Stromkunden bei einem im Ladeverbund+ organisierten Stadtwerk sind, gelten an den Ladesäulen besonders günstige Konditionen. Nach einmaliger Registrierung laden sie ihr Elektroauto zu einem ermäßigten Tarif – Kunden der N-ERGIE beispielsweise für lediglich 32 Cent pro Kilowattstunde. Eine Übersicht über alle Mitglieder, Ladesäulen und weitere Informationen zum Zugangssystem sind unter www.ladeverbundplus.de zu finden.

Elektromobilität bei der N-ERGIE

Die N-ERGIE ist Treiber einer regionalen und ganzheitlichen Energiewende. Deshalb ist die Förderung der klimaschonenden Elektromobilität fest in der Konzernstrategie der N-ERGIE verankert.

Ihren eigenen Fuhrpark stellt die N-ERGIE sukzessive auf Elektrofahrzeuge um. Derzeit setzt sie bereits über 100 Elektroautos für Dienstfahrten ein.
(Pressemitteilung vom 09.12.2020)

 

Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis 2020 verliehen: Region mit dabei

Bereits zum neunten Mal würdigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Preis rohstoffeffizientes Wirtschaften in Deutschland.

In diesem Jahr musste vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die feierliche Veranstaltung zur Verleihung der Preise leider abgesagt werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich gratuliere den diesjährigen Gewinnern ganz herzlich! Für Deutschlands globale Führungsposition im Verarbeitenden Gewerbe sind eine sichere Rohstoffversorgung sowie ein intelligenter und nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen von entscheidender Bedeutung. Der sparsame und effiziente Einsatz von Rohstoffen ist zudem ein entscheidender Baustein nachhaltiger Entwicklung und eine wichtige Säule des European Green Deals. Die diesjährigen Gewinner des Deutschen Rohstoffeffizienz-Preises stehen beispielhaft für innovative Leistungen auf diesem Gebiet.“

Mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis zeichnet das BMWi seit 2011 herausragende Beispiele im Bereich rohstoff- und materialeffizienter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie anwendungsorientierte Forschungsergebnisse aus. Die Nominierungen umfassen branchenübergreifend Technologien zum ressourcenschonenden Einsatz von Rohstoffen. 2020 liegt der Fokus auf Verfahren zum Weiterverwenden sowohl einfacher als auch komplexer Restmaterialien, die für die Aufbereitung und Herstellung neuer Produkte verwendet werden.

Die Gewinner des Deutschen Rohstoffeffizienz-Preises 2020 sind die Gebrüder Dorfner GmbH & Co Kaolin- und Kristallquarzsandwerke KG, die Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG und das Institute for Advanced Mining Technologies der RWTH Aachen.

  • Gebrüder Dorfner GmbH & Co Kaolin- und Kristallquarzsandwerke KG:
    Das Unternehmen aus Hirschau | Nordbayern hat eine Reduzierung des Roherde-Verbrauchs der eigenen Lagerstätte umgesetzt und gleichzeitig seinen Umsatz gesteigert. Zusammen mit der Belegschaft und seinen Kundinnen und Kunden hat das Unternehmen in einem umfassenden Prozess neue und höher veredelte Hauptprodukte entwickelt und kann nun Materialien, die sonst als Abfall anfielen, ebenfalls vermarkten.
  • Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG:
    Das Unternehmen aus Hessen hat einen Prozess entwickelt, um anfallende Betonreste sinnvoll weiterverwenden zu können. Es testete verschiedene Granulatgrößen und Verfahren, bis es einen klimaneutralen Recycling-Betonstein entwickelt hatte, der zu 40 Prozent recyceltes Material enthält und alle bautechnischen Anforderungen an einen Betonstein erfüllt.
  • Institute for Advanced Mining Technologies, RWTH Aachen:
    Das Institute for Advanced Mining Technologies aus Nordrhein-Westfalen hat ein Onlinemesssystem zur Materialstromcharakterisierung in Aufbereitungsanlagen für die Gipsindustrie entwickelt. Dieses kann in den bestehenden Prozessablauf des kontinuierlichen Materialtransports integriert werden und ermöglicht eine Echtzeitbestimmung des Gipsgehaltes im 5-Sekunden-Intervall. Damit erhöhen sich die Materialeffizienz und die Wirtschaftlichkeit der gesamten Aufbereitungsanlage.
    (Pressemitteilung BMWi vom 0.11.2020)
 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Zwischenbericht des BMWi zur Roadmap Energieeffizienz 2050

Das BMWi hat in der Plattformsitzung einen ersten Zwischenbericht der sechs Arbeitsgruppen zur Roadmap Energieeffizienz gegeben. Diese hat zur Aufgabe die Energieeffizienzpolitik über das Jahr 2030 hinaus zu beschreiben. Der gesamte Prozess in den Arbeitsgruppen wird bis 2022 weiterlaufen, um dann die Roadmap 2050 vorzustellen.

Der DIHK ist sowohl in der Arbeitsgruppe „Industrie“ als auch in der AG „Fachkräfte und Qualifikation“ vertreten. Zudem sprach das BMWi über den Umsetzungsstand der Energieeffizienzstrategie und die kommende neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.

In der AG Gebäude wurde bisher eine weitere Nachsteuerung bei den Förderprogrammen in die Diskussion eingebracht, etwa im Zusammenspiel mit der CO2-Bepreisung. Das Thema serielle Sanierung soll stärker in den Blick genommen werden, mit dem Fokus auf Vorfertigung und Prozessintelligenz. Die Kostenverteilung der energetischen Sanierung zwischen Mieter und Vermieter kommt jetzt im Rahmen der CO2-Bepreisung wieder auf die Agenda (Modernisierungsumlage). So liegt ein Eckpunktepapier u.a. der SPD-geführten Ministerien für Finanzen sowie Umwelt auf dem Tisch, die zusätzlichen Kosten der CO2-Bepreisung über die Heizkostenabrechnung hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Dies soll auch für Gewerbemietverträge gelten. Die Prüfung eines solchen Mechanismus war im Klimaschutzprogramm 2030 vereinbart worden. Das BMWi hat sich hier noch nicht positioniert.

Die Teilnehmer der AG haben zudem rund 70 Maßnahmensteckbriefe erarbeitet, die auf Umsetzung geprüft werden. Daraus ergeben sich nächste Schwerpunkte bei Effizienzpotenzialen bei Nichtwohngebäuden sowie der Digitalisierung/Gebäudeautomation. 

In der AG Verkehr hat man den Schwerpunkt auf Digitalisierung im Verkehr sowie Fahrzeugeffizienz gelegt. Darüber hinaus sollen Effizienzpotenziale alternativer Kraftstoffe sowie der Elektromobilität betrachtet werden. Potenziale der Verkehrsvermeidung und digitalen Mobilitätsangebote werden ebenfalls eruiert.

Im Fokus der AG Industrie steht die Frage, wie in der Industrie Effizienzpotenziale voll ausgeschöpft werden können. Querschnittsthemen wie der Ausbau von Ressourceneffizienz und CO2-freie Produktionsalternativen sollen Schlüsselelemente zum Erreichen der Ziele werden. Auch der Nachweis von Unternehmen über ihre CO2-Bilanz und die damit verbundene Frage nach Standards sind für viele Teilnehmer ein zentraler Treiber. In den bisherigen Sitzungen wurde eine Bestandsaufnahme über die Chancen und Hindernisse durchgeführt.

Die AG Fachkräfte und Qualifikation identifiziert Treiber, Trends und Hemmnisse für die Fachkräftesicherung bis 2050. Veränderungen finden sektorübergreifend statt, vor allem in Hinblick auf die Digitalisierung. Quantitativ festgestellte Arbeitskräfteengpässe sind einer der größten Herausforderungen. Als Schlüsselberufe wurden in der vom Forschungsinstitut prognos begleiteten Arbeitsgruppe bauausführende/technisch Qualifizierte, IT-Fachkräfte, Architekten und Ingenieure identifiziert. In den kommenden Sitzungen sollen Maßnahmen erarbeitet werden, wie den Fachkräfteengpässen entgegengewirkt werden kann.

Die AG Digitalisierung sieht sich als sektorübergreifenden Treiber für Energieeffizienz. Sie ermöglicht es Handlungslücken zu erkennen und zu schließen. Allerdings fehlen bislang genauere Untersuchungen über Energieverbräuche digitaler Anwendungen. Im Rahmen von Green IT soll in den kommenden Sitzungen über eine mögliche Effizienzkennzeichnung von Rechenzentren diskutiert werden. Auch ein Leitfaden zur effizienten Softwareerstellung steht auf der Agenda. Auf die Frage, wie mittels der Digitalisierung die Energieeffizienz in den Sektoren Gebäude und Industrie gesteigert werden kann, wurde u. a. vorgeschlagen, Maßnahmen zur digitalen Anlagenoptimierung in Wohngebäuden zu erörtern.  

Die AG Systemfragen beschäftigt sich mit übergreifenden Fragen zum Begriff der Energieeffizienz, der Rolle zur Ressourcen- und Materialeffizienz sowie Verteilungsfragen.

Im Endspurt befindet sich dagegen die Umsetzung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zum 1. Januar 2021 starten soll. Nachdem bereits zu Anfang 2020 die Fördersätze für die energetische Sanierung von Gebäuden sowie die Austauschprämien für Heizungen stark angehoben wurden, folgt jetzt die Systematik. Es wird für alle Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden künftig die Zuschuss- und die Kreditvariante geben. Die Effizienzhausstandards werden vereinheitlicht. Es wird das Konzept eines einheitlichen Ansprechpartners (One-stop-shop) rund um die Förderanträge umgesetzt. (DIHK-tb, Gol)

 

Landesenergieminister fassen Beschluss zur Finanzierung der Energiewende und zu Wasserstoff

Danach reicht der Einstieg in die teilweise Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage nicht aus. Notwendig sei vielmehr "eine Gesamtreform der staatlichen induzierten Preisbestandteile im Energiesektor", um ein "Level-Playing-Field" zu schaffen. Ein erster Schritt sei die Befreiung der Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage.

Ziel der Reform soll ein verteilungsgerecht und volkswirtschaftlich effizientes System mit einer Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Energieträgern sein. Weiter beschlossen die Energieminister:

  • Es werde konkrete Schritte erwartet, um das voraussichtliche EU-Ziel einer Treibhausgasminderung um mindestens 55 Prozent bis 2030 zu erreichen. "Carbon Leakage" soll vermieden werden.
  • Die Ausbaupfade für erneuerbare Energien im Stromsektor müssen zum zusätzlichen Strombedarf passen, der sich aus einem höheren europäischen Klimaschutzziel ergeben kann.
  • Das Vorhaben der EU-Kommission, zusätzliche Teile des Transportsektors, Gebäude und perspektivisch alle fossilen Emissionen in den Europäischen Emissionshandel (ETS) zu integrieren, wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Gleiches gilt für einen WTO-konformen CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Carbon Leakage soll auch hier vermieden werden.
  • Eine schnellere Abschmelzung der EEG-Umlage als vorgesehen, halten die Minister für notwendig. Eine vollständige Finanzierung aus dem Bundeshaushalt wird begrüßt, wenn es eine geeignete Gegenfinanzierung gibt.
  • Die Befreiung der Eigen- und Direktstromversorgung von EEG-Umlage ist dringend zu prüfen, wenn der Strom aus ungeförderten erneuerbaren Energien stammt. Dies soll den Einstieg in ein allgemeines  Grünstromvermarktungsmodell bilden. Ein angemessener Beitrag zur Finanzierung der Netzinfrastruktur soll sichergestellt werden.
  • Das Netzentgeltsystem soll z. B. über eine Dynamisierung weiterentwickelt werden, um netzdienliches Verhalten anzureizen. Das BMWi soll dazu bis zum nächsten Treffen im Frühjahr 2021 "geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem (...) entwickeln". 

Die Ressortchefs der Länder bringen sich auch mit einem Beschluss zum regulatorischen Rahmen für Wasserstoff in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie ein, der allerdings wenig konkrete Punkte enthält:

  • Übergangsweise darf zusätzlich zum grünen Wasserstoff (H2) für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft auch anderer klimafreundlicher H2 verwendet werden.
  • Die Minister unterstützen die Befreiung der Herstellung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage. 
  • Die H2-Infrastruktur soll Eingang in die generelle Netzentwicklungsplanung finden.
  • "Zu diesem Zweck könnte Wasserstoff technologieneutral in den Anwendungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgenommen werden." Bisher ist hier nur grüner Wasserstoff als Gas definiert.
  • "Zur Schaffung eines europäischen Marktes für grünen Wasserstoff und daraus hergestellter Folgeprodukte ist eine eindeutige Klassifizierung bzw. Zertifizierung von grünem Wasserstoff (...)  auf europäischer Ebene erforderlich."
  • Bei der Beimischungsquote für "grünes" Kerosin soll es besser eine internationale Lösung geben.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass die einheitliche deutsche Strompreiszone erhalten bleiben soll. (DIHK-Bo)

 

BEHG: Bundeskabinett verabschiedet erste Umsetzungsverordnungen

Es werden darin die Emissionsfaktoren der Brennstoffe festgelegt sowie grundlegende Aspekte des Kaufs und Verkaufs von CO2-Zertifikaten, der Berichterstattung und zur Vermeidung der Doppelbelastung von Emissionen, die bereits über den europäischen Emissionshandel erfasst sind, geregelt.

Die Verordnungen treten am Folgetag in Kraft.

Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist die zentrale Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die im weiteren Verfahren der Umsetzung der insgesamt 13 Verordnungsermächtigungen des BEHG ergänzt werden soll. Zunächst umfasst die BEHV die Regelungen zum Verkauf der Emissionszertifikate und zum nationalen Emissionshandelsregister. 

Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) ist beschränkt auf die  Festlegung der Regelungen zur Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung, die für den Start des nationalen Emissionshandelssystem in der Startphase 2021 und 2022 erforderlich sind. Es bildet also die für 2021 und 2022 auf die Hauptbrennstoffe (Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas etc.) beschränkte CO2-Bepreisung mit Festpreisen ab. Zentral ist die Festlegung der für die in Verkehr gebrachten Brennstoffe anzunehmenden Emissionsfaktoren. Für Betreiber von Industrieanlagen, die bereits am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen und mit Erdgas betrieben werden, besonders relevant ist die Regelung des Verfahrens zur Vermeidung einer doppelten CO2-Preisbelastung. Dem zum Kauf von CO2-Zertifikaten verpflichtete Erdgaslieferant, erhält die Möglichkeit, die an EU-ETS-Anlagen gelieferten Erdgasmengen von den zu berichtenden Brennstoffemissionen abzuziehen. Die Lieferung an eine ETS-Anlage und im Nachgang der Verbrauch in der ETS-Anlage müssen durch den Lieferanten und das belieferte Unternehmen nach den Vorgaben der Verordnung nachgewiesen werden.

Für dieses Jahr noch angekündigt ist eine Verordnung zur Umsetzung der Entlastungsregelungen für Unternehmen, die aufgrund der CO2-Bepreisung ein Carbon-Leakage-Risiko besteht. (DIHK-JF)

 

Serviceangebot für Unternehmen: Aktualisierter CO2-Preisrechner

Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland der nationale Emissionshandel zur CO2-Bepreisung von Brennstoffen. Mit dem aktualisierten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Unternehmen ab sofort ermitteln, auf welche Mehrkosten sie sich einstellen müssen.

Der Zeitplan sieht so aus: Pro Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Diesel, Benzin, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl entsteht, müssen die Inverkehrbringer dieser Brennstoffe zunächst 25 Euro zahlen.

Bis 2025 steigt der Preis für die CO2-Zertifikate nach einem festgelegten Pfad auf 55 Euro, bevor ab 2026 der eigentliche Emissionshandel mit einem Preiskorridor von zunächst 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 folgen soll. Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht.

Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Unternehmen in den kommenden Jahren rechnen? Für Diesel und Heizöl ergibt sich ein Preisaufschlag, der von 6,7 Cent pro Liter im kommenden Jahr auf 14,7 Cent pro Liter im Jahr 2025 zulegt. Bei Erdgas steigt der Preisaufschlag von zunächst 0,5 Cent pro Kilowattstunden bis 2025 auf 1,1 Cent pro Kilowattstunde.

Mit dem Anfang Dezember überarbeiteten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation lassen sich die Kosten aus der CO2-Bepreisung für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger für den Zeitraum 2021 bis 2025 schnell und einfach nachvollziehen.

Weitere Informationen zum CO2-Preisrechner

Der CO2-Preisrechner ist unter der Adresse www.ihk.de/co2-preisrechner verfügbar. (DIHK-JF)

 

 

iED: Referentenentwurf zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Dieses soll stets erfolgen, wenn die Änderung für sich genommen die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen der 4. BImSchV erreichen. Zudem sind Änderungen zur Überwachung nach Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) und Deponieverordnung (DepV) vorgesehen.

Im § 16 Absatz 2 BImSchG soll folgender Satz 5 angefügt werden: „Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Auslegung sind stets erforderlich, wenn die Änderung oder Erweiterung des Betriebes einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie für sich genommen die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen, die im Anhang zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem E gekennzeichnet sind, erreichen.“ 

Die Vorschriften zur Überwachung von IED Anlagen (EU-Richtlinie für Industrie-Emissionen) sollen in BImSchG, IZÜV und DepV dem Artikel 23 der IED-Richtlinie entsprechend angepasst werden. Die Überwachung soll künftig deshalb bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen, bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen und bei Verstößen gegen die Vorschriften „sobald wie möglich und gegebenenfalls vor der Ausstellung, Erneuerung oder Aktualisierung einer Genehmigung“ erfolgen.

Für die Lärmaktionsplanung soll den Ländern bis 18. Juli 2024 etwas mehr Zeit eingeräumt werden.

Das BMU begründet die Anpassungen mit Anpassungsbedarf an europäisches Recht. Die Verwaltungspraxis entspräche in den meisten Bundesländern bereits der angestrebten Rechtslage.

Betroffen von den Regelungsänderungen sind Unternehmen, die IED-Anlagen betreiben. (DIHK-HD)

 

Neues duales System startbereit: EKO-PUNKT in allen Bundesländern zugelassen

Bereits seit Juli ist EKO-Punkt in allen Bundesländern zugelassen und berechtigt, bundesweit Verträge zur Entpflichtung von Verpackungen zu schließen. Mit der Vertriebsphase für das Jahr 2021 wurde im September begonnen. Neben der Kernleistung eines dualen Systems bietet EKO-PUNKT seinen Kunden auch die Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen an.

Die Pressemitteilung dazu finden Sie der Anlage beigefügt.

Mit Recycling Dual ist für 2021 der Start eines weiteren dualen Systems geplant. Es fehlen nur noch wenige Zulassungen der Bundesländer. 

Übersicht über die dualen Systeme in Deutschland (Stand Januar 2020):

  • BellandVision GmbH 
  • Duales System Deutschland GmbH
  • Interseroh Dienstleistungs GmbH
  • Landbell AG
  • Noventitz Dual GmbH
  • PreZero Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • Veolia Umweltservice Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG

    (DIHK-EW)
  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

EEG-Umlage 2021: Bundeszuschuss in Höhe von 10,8 Mrd. notwendig

 

Die Mittel für den Bundeszuschuss in Höhe von 10,8 Mrd. Euro stammen aus der nationalen CO2-Bepreisung  sowie dem im Sommer 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpaket. 

Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Umlage ist das hohe Defizit auf dem EEG-Konto in Höhe von 4 Mrd. Euro zum Stichtag 30. September. Es ist auf den Rückgang der Stromnachfrage sowie der Vermarktungserlöse der erneuerbaren Energien aufgrund der Corona-Krise in Verbindung mit guten Wetterbedingungen zurückzuführen. Aber auch ohne diesen Effekt und die sog. Liquiditätsreserve, die Kontoschwankungen abpuffern soll, wäre die Umlage um gut 1 Cent auf 7,688 Cent/kWh angestiegen. Ohne den Bundeszuschuss würde der Umlagebetrag bei gut 33 Mrd. Euro liegen. So sinkt er auf 22,3 Mrd. Euro. 64 Prozent davon trägt die Wirtschaft. 

Weitere Informationen zur EEG-Umlage 2021 finden Sie hier. (DIHK-SBo)

 

BMWi will grünen Wasserstoff vollständig von EEG-Umlage befreien

Dabei bleibt im BMWi-Entwurf, den Sie in der Anlage finden, erstmal unklar, was genau grüner Wasserstoff ist. Dafür wird eine Verordnungsermächtigung ins EEG aufgenommen, mit der diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden soll. Eine Frist, bis wann diese Verordnung auch umgesetzt werden soll, gibt es nicht.

Sofort greifen soll hingegen die Regelung, die nicht auf die Farbe des Wasserstoffs bzw. des Strombezugs schaut: Für alle Arten der Wasserstoffherstellung soll die EEG-Umlage auf 15 Prozent begrenzt werden, wobei das Super Cap Anwendung finden kann (EEG-Umlage maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung). Eine erhebliche Änderung gibt es gegenüber der aktuell gültigen Regelung: Neugründungen könne auch rückwirkend eine reduzierte Umlage in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur für die Erzeugung von Wasserstoff und nicht für alle BesAR-Fälle (BesAR: Besondere Ausgleichsregel).

Zudem soll auch die Regelung zu negativen Preisen geändert werden. So sollen Anlagenbetreiber zwar weiterhin keine Vergütung bekommen, allerdings soll sich der Förderzeitraum um die entsprechende Anzahl an Stunden verlängern. (DIHK-BO)

 

Anpassung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffnetze gefordert

In seiner Sitzung am 27. November hat der Bundesrat in einer Entschließung die kurzfristige Anpassung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffnetze gefordert, um maßgebliche Schritte noch in dieser Legislaturperiode anzustoßen.

Der Bundesrat hält eine grundsätzliche Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor für erforderlich. Dieses sollte systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen sein. Dazu gehöre auch die schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff.

Des Weiteren spricht sich der Bundesrat für harmonisierte Standards sowie technische Normungsanforderungen von Wasserstoff auf europäischer Ebene aus. Erste nationale Schritte könnten so einen Vorbildcharakter haben. Für einen europäischen Wasserstoffmarkt sei ein eindeutiges Zertifizierungssystem von grünem Wasserstoff und dessen Folgeprodukten, wie zum Beispiel grünem Methanol, notwendig. 

Der Bundesrat betont außerdem, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft mögliche Beimischungsquoten von strombasierten Kraftstoffen (Grünes Kerosin) europäisch oder international gedacht werden müssen. Andernfalls seien Schutzmechanismen erforderlich.

Weitere Informationen sowie den Entschließungsantrag finden Sie hier. (DIHK-tb, Gol)

 

Studie zu Importkosten für CO2-neutralen Wasserstoff.

Das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) hat für 90 Länder die Gestehungs- und Importkosten für CO2-armen Wasserstoff untersucht.

Blauer Wasserstoff aus Erdgas mit CO2-Abscheidung bleibt mittelfristig günstiger, als wenn er aus Ökostrom hergestellt wird. Langfristig kann sich grüner Wasserstoff bei höheren Gaspreisen durchsetzen. Das gilt v. a. für den Import aus Ländern mit Pipelines nach Deutschland.

Zusammengefasst ergeben sich folgende zentrale Aussagen der Studie:

  • Deutschland muss den Großteil des Wasserstoffbedarfs importieren, aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, aber v. a. aus Kostengründen. Die Gestehungskosten für grünen Wasserstoff werden auch 2050 40-50 % über denen der günstigsten Herstellerländer liegen.
  • Preise für grünen Wasserstoff von 2 Euro (Ausland) bis 3 Euro je kg (Deutschland) in 2030 sind möglich. Das entspricht rund sieben bis zehn Cent je Kilowattstunde.
  • Blauer Wasserstoff wird bis 2030 auch bei vergleichsweise hohen Gaspreisen günstiger sein. Danach (bei höheren Gaspreisen) kann Wasserstoff per Elektrolyse aus erneuerbarem Strom wettbewerbsfähig werden.
  • Für Deutschland kristallisieren sich Nordwesteuropa (Wind) und Südeuropa (Photovoltaik) als kosteneffizienteste Lieferregion heraus. Ein gutes Dargebot an Wind bzw. Sonne und die bestehende Anbindung an Erdgaspipelines kommen hier zusammen. Zur Region Südeuropa können auch die mit Pipelines angebundenen Maghreb-Staaten gerechnet werden, wo insbesondere das große EE-Potenzial einen Vorteil bietet.
  • Der Import per Schiff , insbesondere durch die Verflüssigung, aus entfernteren Regionen (vgl. Australien, Südamerika) ist mit hohen Transportkosten verbunden und wird auch langfristig Schwierigkeiten mit der Wettbewerbsfähigkeit haben. 

Eines stellen die Autoren aber auch klar: CO2-armer Wasserstoff wird sich auf der Nachfrageseite nur rechnen, wenn er gefördert wird und die CO2-Bepreisung fossile Alternativen verteuert.

DIHK-Ergänzung: Gleichzeitig sollte man einen Blick auf die kritischen Treiber legen. Kritischer Kostenblock beim Schiffstransport ist bspw. die Verflüssigung und Regasifizierung. Gibt es hier Innovationen (Kostensenkungen) oder mehr Optionen für die Direktnutzung flüssigen Wasserstoffs, stellt sich die Kostenbewertung gegenüber Pipelines, die ggf. neu errichtet werden müssen günstiger dar. Da diese Risiken bei den Transportkosten auch für blauen Wasserstoff gelten, könnte mit Offshore-Wind erzeugter heimischer Wasserstoff an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.

Zu den einzelnen Technologien: DIHK-Faktenpapier

Das EWI stellt hier die Studien und auch ein Excel-Tool zur Verfügung, mit dem die Produktions- und Importkosten für verschiedene Länder ermittelt werden können.

EWI-Kostenvergleich für Produktions- und Transportkosten von CO2-armen Wasserstoff in 2030 

Quelle: EWI (*NGR Natural Gas Reforming) (DIHK-TB)

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.01.2021

Die gesamte Bundesförderung für die Energieeffizienz und erneuerbare Energien beim Bauen und Sanieren wird zum 01.01. Januar 2021 auf neue Füße gestellt. Zu Anfang 2020 sind bereits die erhöhten Fördersätze in Kraft getreten, die der energetischen Sanierung insbesondere bei Heizungen großen Schub gegeben haben. Jetzt folgen die neu strukturierten Förderrichtlinien, die anbei in der Entwurfsfassung sind.

Zentrale Neuerung durch das BEG ist die Umfänglichkeit der Förderarchitektur und die Attraktivitätssteigerung durch die Möglichkeit von Kredit- und Zuschussförderung für alle Gebäudetypen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Mit diesem Ansatz werden die einzelnen Kfw-Programme, das MAP beim BAFA sowie das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung ersetzt.

Die Entwürfe der Förderrichtlinien müssen noch von der EU-Kommission bestätigt werden, bevor sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden können. Folgende Entwürfe finden Sie im Anhang:

  1. Förderrichtlinie BEG für Einzelmaßnahmen: Die Bestimmungen gelten für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand. Alle Einzelmaßnahmen können entsprechend der neuen Förderarchitektur als Zuschuss- oder Kreditvariante gefördert werden. Förderfähig sind sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle wie auch Investitionen in neue Heizungstechnik (bspw. Austauschprämie Ölheizung), wie auch die Baubegleitung. Neu ist die Zuschussvariante für Nichtwohngebäude.
  2. Förderrichtlinie BEG für Nichtwohngebäude: Gegenstand der Förderung sind sowohl der Neubau als auch die Sanierung von NWG
  3. Förderrichtlinie BEG für Wohngebäude: Gegenstand der Förderung sind sowohl der Neubau als auch die Sanierung von WG.

Ebenso finden Sie beigefügt die Technischen Mindestanforderungen.

In 2021 startet das BEG für Einzelmaßnahmen beim BAFA, die Kreditförderung sowie die Teilprodukte systemische energieeffiziente Sanierung/Neubau in Wohn- und Nichtwohngebäuden werden zu Mitte 2021 umgesetzt.

Die inhaltlichen Neuerungen, die zum 01.01. 2020 bereits gestartet sind, umfassen insbesondere die Förderhöhen. Die Förderquoten wurden um 10 Prozentpunkte angehoben: Im Marktanreizprogramm für Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien für Heizungen sowie das KfW-Programm Energetisch Bauen und Sanieren. Hinzu kamen die Austauschprämie von Ölheizungen. Mit der Angleichung der Fördersätze für Wohn- und Nichtwohngebäude fallen die Erhöhung der Fördersätze bei NWG sogar noch größer aus, bspw. bei KfW 55 im Neubau von 5 auf 15 Prozent.

Entsprechend groß war 2020 auch der Andrang auf das Programm. Im MAP des BAFA haben sich die Antragszahlen auf rund 200.000 nahezu verdreifacht und auch insgesamt ist die Zahl der energetischen Sanierungsmaßnahmen um 50 Prozent angestiegen.

Neu eingeführt werden 2021 noch Zuschläge für vornehmlich erneuerbar beheizte oder besonders nachhaltige Gebäude. Der EE- und der NH-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte. Wenn ein Wohngebäude im Rahmen eines mit 80 Prozent geförderten individuellen Sanierungsfahrplans energetisch erfolgreich saniert wird, gibt es noch einmal 5 Prozentpunkte dazu. Sprich: Die energetische Sanierung eines gewerblichen Gebäudes kann mit bis zu 50 Prozent, eines Wohngebäudes sogar bis zu 55 Prozent gefördert werden.

Weitere Details finden Sie in der beigefügten Präsentation des BMWi zur neuen BEG. (DIHK-TB)

 

 

Bundesnetzagentur legt Mindestfaktoren für EE- und KWK-Anlagen im Redispatch fest

Dieses Redispatch 2.0, das nun alle Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW umfasst, startet zum 1. Oktober 2021 und geht auf europäische Vorgaben zurück. Lediglich Anlagen, die ins Bahnstromnetz einspeisen, sind nicht eingeschlossen.

Um diese Grundsatzreihenfolge zu sichern, hat die Bundesnetzagentur nun Mindestfaktoren festgelegt. Für KWK-Anlagen liegt er bei 5, für regenerative Anlagen bei 10. Konkret bedeutet dies: Eine KWK-Anlagen darf gegenüber einer konventionellen Anlage nur früher abgeregelt werden, wenn die Abregelung mindestens fünf Mal so wirksam zur Heilung eines Netzengpasses ist. Der Einspeisevorrang solcher Anlagen bleibt damit grundsätzlich erhalten. Das bisherige Einspeisemanagement entfällt dann ab dem 1. Oktober.

Die Mindestfaktoren können nur angewendet werden, wenn die Übertragungsnetzbetreiber kalkulatorische Preise für die Abregelung von EE- und KWK-Strom festlegen, die die Netzbetreiber im Rahmen der optimierten Auswahlentscheidung ansetzen. Diese müssen nach der neuen Festlegung der Bundesnetzagentur jährlich neu bestimmt und auch veröffentlicht werden. 

Die Festlegung der Mindestfaktoren von der Bundesnetzagentur finden Sie hier. (DIHK-Bo)

 

Neues KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden

Das KfW-Programm 440 "Ladestationen für Elektroautos" startet zum 24. November mit attraktiven Zuschüssen von 900 Euro je Ladepunkt. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom.

Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. 

Gefördert werden neue Wallboxen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro. Wie bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden,  bevor die Wallbox bestellt wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren. Die Liste und weitere Informationen der KfW finden Sie hier. (DIHK-TB)

 

Elektroautos mit 18 Prozent Anteil an Zulassungen im Oktober

Unter den 48.000 Elektroautos finden sich 23.158 reine Elektroautos  (8,4 %) und 24.859 Plug-in Hybride (9,1 %). Die Wachstumsrate lag im Jahresvergleich damit bei 365 bzw. 257 %.  Damit sind Stand jetzt knapp eine halbe Million E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs.

Bemerkenswert ist auch, dass der durchschnittliche CO2-Ausstoß der neu zugelassenen Pkw im Oktober um -15,4 % auf 131,4 g/km sehr signifikant zurückging. Insgesamt 274.000 Pkw, und damit 3,6 % weniger als im Oktober 2019, wurden neu zugelassen. Die starken Zahlen der Elektroautos gehen sowohl zulasten der Benziner und Diesel , die noch 42 bzw. 26 % Marktanteil halten.

Das (bis vor kurzem noch vielfach belächelte) Ziel von 1 Million Elektroautos rückt mit den stark ansteigenden Verkaufszahlen schnell näher und sollte in 2021 erreicht werden. Anfang 2020 gab es erst rund 240.000 Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen. Mit dem seit 2020 deutlich erhöhten Umweltbonus, der steuerlichen Förderung und einem größeren Fahrzeugangebot sind hohe Zuwachsraten verbunden. Bis Oktober hat sich die Zahl auf mehr als 490.000 E-Autos verdoppelt, was einem Anteil von rund 1 % des Pkw-Bestandes entspricht.  

Für weiteren Rückenwind dürfte auch sorgen, dass das Kumulationsverbot bei den Förderprogrammen von Seiten des BMWi zum 16. November wieder fällt. Dann dürfen Umweltbonus und Förderung anderer Ministerien sowie der Länder wieder kombiniert werden. Voraussetzung ist allerdings eine Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Fördermittelgeber. Den jeweiligen Stand veröffentlicht das BAFA unter www.bafa.de. (DIHK-TB)

 

Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2020 veröffentlicht

Darin werden die Entwicklungen der Branche etwa in Bezug auf Leistungen und wirtschaftliche Bedeutung, aber auch Technik und Innovationen, dargestellt.  Besonders hervorgehoben werden soll nun auch die Rolle der "Circular Economy" als neue Wirtschaftsform zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs.

Eine Zusammenfassung des Berichts finden Sie hier; den ausführlichen Statusbericht finden Sie unter statusbericht-kreislaufwirtschaft. (DIHK-EW

 

Kreislaufwirtschaft: VerpackG - Zentrale Stelle zieht Bilanz

Dies haben ZSVR und UBA zum Anlass genommen, Daten und Informationen zu den ersten Wirkungen der neuen Vorgaben auszuwerten. Dabei zieht die Behörde ein positives Ergebnis. Verpackungen würden vermehrt recycelt und immer mehr Hersteller würden ihrer Produktverantwortung nachkommen.

Knapp 200.000 Hersteller kommen nun ihren Pflichten nach dem VerpackG nach, während es vor vier Jahren noch 60.000 Hersteller waren.

Mehr als 75 Prozent aller Verpackungen finanzieren das System mit der gelben Tonne und dem gelben Sack und tragen zu höheren Recyclingmengen bei.

Allerdings sieht die Behörde im Bereich des Online- und Versandhandels noch Defizite hinsichtlich der Erfüllung von Pflichten.  Aus diesem Grund wurde ein Expertenkreis gebildet, um Ursachen und Lösungen zu erörtern. Dies gilt ebenso für Serviceverpackungen, zu denen u. a. Coffee-To-Go-Becher zählen. 

Die Pressemitteilung der Zentralen Stelle finden Sie hier. 

 

Kreislaufwirtschaft: Bundesrat stimmt für Einwegplastikverbotsverordnung

Damit werden Vorgaben aus der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt. Ziel der Verordnung sollen der sorgfältigere Umgang mit Kunststoff sowie die Begrenzung von Abfällen in der Umwelt sein.

Die Regelung tritt am 3. Juli 2021 in Kraft. Die Verkündung der Verordnung soll Ende des Jahres erfolgen. Gesetzliche Grundlage ist § 24 Nr. 4 des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie "To-Go"- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor. Generell werden künftig Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerlegen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können.

Verstöße gegen das Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.

Die Empfehlung der Ausschüsse zu Nr. 3 wurde vom Bundesrat angenommen. Danach dürfen nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 a) keine Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol für Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, die „dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht“. (DIHK-EW)

 

Kreislaufwirtschaft: Bundestag beschließt "Plastiktütenverbot" im VerpackG

Dafür hat der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung gestimmt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Der DIHK hatte sich für eine ausreichende Übergangsfrist eingesetzt.

Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte "Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern, also sehr dünne Plastiktüten für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar.

Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen ebenso unter das Verbot. 

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-VerpackungsRL zur Reduzierung von Plastiktüten wird in Deutschland bereits jetzt übererfüllt - nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hatte die gewünschte Wirkung entfaltet. 

Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 soll dem Handel ausreichend Zeit einräumen,  die vorhandenen Restbestände abzuverkaufen. 

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.  (DIHK-EW)

 

Bundeskabinett beschließt Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Dazu gehören eine allgemeine Anordnungsbefugnis der Strahlenschutzbehörden, die Erleichterung der Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Anzeige von bauartzugelassenen Anlagen, bspw. Ultrakurzpulslasern ) und Messung der Radon Konzentration bei wesentlicher Änderung von Arbeitsplätzen.

Nach § 127 Strahlenschutzgesetz müssen an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes oder, das in einem ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebiet liegt, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft durchgeführt werden. Diese Messungen müssen auch an Arbeitsplätzen bestimmter Arbeitsfelder (bspw. Bergwerke, Anlagen zur Wassergewinnung) erfolgen. Die Messungen müssen 18 Monate nach der Festlegung des Gebiets und Aufnahme der beruflichen Betätigung an dem Arbeitsplatz erfolgen. Die Länder müssen die Radon-Vorsorgegebiete bis 31. Dezember 2020 ausweisen.

Mit dem Kabinettsentwurf sollen Messungen auch nach Änderungen an Arbeitsplätzen verlangt werden, wenn diese dazu führen könnten, dass die Referenzwerte (300 Becquerel / m³) überschritten werden. Außerdem sollen die Auszeichnungspflichten (§ 128 StrlSchG) und Anzeigepflichten ( § 129 StrlSchG) bei Überschreiten der Referenzwerte ergänzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums (Link). Der Gesetzesentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und kann sich deshalb noch ändern. (DIHK-HD)

 

Großfeuerungsanlagen: Bundeskabinett beschließt Änderungen zu 13. und 17. BImSchV

Sie betreffen besonders Anlagen (bspw. Kraftwerke oder Chemie-, Papier-, Stahl- oder Zementindustrie) mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Mit den Verordnungen sollen zahlreiche neue oder erweiterte Anforderungen an Emissionen, Messungen und Energieeffizienz der Anlagen eingeführt werden. Das Vorhaben ist zeitkritisch: Die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen müssen bis zum 17. August 2021 umgesetzt werden. 

Der DIHK hatte sich im Juli vor allem für eine zügige Umsetzung der europäischen Vorgaben eingesetzt. Den betroffenen Unternehmen bleibt aufgrund der Verspätung nur noch wenig Zeit, die technischen Maßnahmen rechtlich und technisch zu realisieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMU (Link). (DIHK-HD)

 

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen in stationären und Fahrzeug-Anwendungen novelliert

Laut BAFA treten folgende Neuerungen in Kraft:

  • "Anlagen im kleinen Leistungsbereich können nun ebenso gefördert werden wie größere Anlagen mit einer (Kälte-)Leistung über der oberen Leistungsgrenze.
  • Die Förderung für Kompressionskälteanlagen hängt nur noch von der Art des Kälteerzeugers (direkte oder indirekte Verdampfung) sowie dessen Kälteleistung ab.
  • Kälteanlagen mit Kühlmöbeln werden nun technologieoffen und einheitlich in der Kategorie „LEH-Kälteanlagen mit Kühlmöbeln“ gefördert, wobei erstmalig auch steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 lfm pro Standort förderfähig sind.
  • Adiabate Rückkühler sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung werden als förderfähige Kälteerzeuger aufgenommen.
  • Weitere Effizienzkomponenten z. B. für den Wärmepumpenbetrieb (Außenverdampfer) oder zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) werden neben der freien Kühlung durch prozentuale Aufschläge auf die Förderung des jeweiligen Kälteerzeugers gefördert.
  • Bei Fahrzeugklimaanlagen wurde die Beschränkung auf das Kältemittel CO2 aufgehoben. Auch Anlagen mit anderen halogenfreien Kältemitteln sind jetzt förderfähig."

Antragsberechtigt sind bei stationären Anlagen Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.

Bei Klimaanlagen, die im ÖPNV eingesetzt werden, sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen, oder Firmen, die Fahrzeuge für Leasing bereitstellen, antragsberechtigt. Für Klimaanlagen in anderen Fahrzeugen sind auch sonstige Unternehmen antragsberechtigt. Der Antragsteller muss Eigentümer oder Betreiber der Fahrzeug-Klimaanlagen sein. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
(DIHK-Gol)

 

CLP: Harmonisierte Giftinformationen - Anpassung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die zweite Änderungsverordnung geht auf verschiedene Schwierigkeiten der Umsetzung des Anhangs VIII der CLP-Verordnung ein, welche zuvor festgestellt wurden. Die darin vorgesehenen Vereinfachungen für Unternehmen betreffen zum Beispiel individuell auf Anfrage erstellte Gemische oder Gemische mit regelmäßigem Komponentenwechsel.

Die Änderungsverordnung finden Sie im Amtsblatt der EU hier. (DIHK-MH)

 

Chemikalienpolitik: Beabsichtigte Beschränkung von PFAS: Webinar-Aufzeichnung online

Zu den konkreten Planungen hat die Europäische Chemikalienagentur am 29. Oktober 2020 ein Webinar durchgeführt, deren Aufzeichnung für Unternehmen nun zur Verfügung steht. PFAS kommen in vielen Produkten zum Einsatz.

Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark arbeiten derzeit an einem entsprechenden Beschränkungsvorschlag im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH. Die Aufzeichnung des Webinars mit weiteren Informationen sowie eine Fragen-Antwort-Katalog der Europäischen Chemikalienagentur finden Sie auf deren Website hier. (DIHK-MH)

 

Investitionsbeschleunigungsgesetz von Bundesrat beschlossen- Änderungen für zügigeren Ausbau von Windenergieanlagen

Hier kommt es in zahlreichen Fällen zu Verzögerungen bei Planung und Genehmigung und in der Folge zu einem schleppenden Zubau.

Das Gesetz umfasst unter anderem Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung:
Nach § 48 Abs.1 Nr. 3a) sollen künftig bei Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen an Land von mehr als 50 Metern Höhe die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe direkt zuständig sein. Mit dem Wegfall einer Vorinstanz soll die Gesamtdauer der Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss verkürzt werden. Mit § 48 Abs. 1 Nr. 12 gilt die Verkürzung des Instanzenzuges auch für die Errichtung von Wasserkraftanalgen mit einer elektrischen Nettoleistung von mehr als 100 Megawatt. 

Die neue Vorschrift des § 63 BImSchG regelt den Entfall der aufschiebenden Wirkung. Dies gilt im Falle von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

Durch diese neuen Regelungen sollen die  Ausbauziele für die Windenergie erreicht werden bzw. die Errichtung von Anlagen für die Energieversorgung beschleunigt werden. 

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier. (DIHK-Bo)

 

Energiepreise: KWK-, §19 StromNEV- und Abschaltbare-Lasten-Umlage veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die neben EEG-Umlage und Offshore-Netzumlage noch ausstehenden drei Umlagen bekannt gegeben. Alle drei steigen gegenüber dem Vorjahr an. Aufgrund der staatlichen Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh sinkt die Gesamtbelastung aller Umlagen für Vollzahler von 7,763 auf 7,59 Cent/kWh. Ohne die Deckelung würde sie bei 10,741 Cent/kWh liegen.

§19 StromNEV-Umlage

  • Die Umlage steigt von 0,358 auf 0,432 Cent/kWh. Stromverbräuche über 1.000.000 kWh werden mit 0,05 Cent belastet. Stromkostenintensive Betriebe bezahlen 0,025 Cent/kWh.
    • Der Umlagebetrag beläuft sich auf rund 1,2 Mrd. Euro.
    • 300 Mio. Euro entfallen auf die sog. Atypik, 875 Mio. auf die sog. Bandlast.

KWK-Umlage

  • Die KWK-Umlage steigt von 0,226 auf 0,254 Cent/kWh. Nur Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregel des EEG bekommen einen reduzierten Satz.
  • Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einer vergütungsfähigen KWK-Stromerzeugung von 28,7 TWh, die 2021 rund 1 Mrd. Euro erhält.
  • Die Förderung von Wärmenetzen und Speichern wird mit 110 Mio. veranschlagt. 
  • Auf die Stromkunden werden 911 Mio. Euro gewälzt, da aus 2019 ein Überschuss von 194 Mio. Euro besteht. Die Kernumlage hätte ohne diesen Überschuss bei 0,308 Cent gelegen.

Abschaltbare-Lasten-Umlage

  • Die Umlage steigt von 0,007 auf 0,009 Cent/kWh. Anders als bei anderen Umlagen ist der Satz für alle gleich.
  • Insgesamt werden 41,6 Mio. Euro auf die Stromverbraucher gewälzt. 

Weitere Infos finden Sie hier hier. (DIHK-Bo)

 

Kreislaufwirtschaft: Mantelverordnung im Bundesrat

Die Ausschüsse im Bundesrat haben dem Plenum, das am 6. November stattfindet, Empfehlungen zur Abstimmung vorgelegt. Umwelt- und Verbraucherausschuss empfehlen den Landesregierungen die Zustimmung zum sog. Saarländischen Antrag (Ziffer 1) einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).  Diesem widersprechen Verkehrs-, Wirtschafts- und Bauausschuss. Umwelt-, Verbraucher- und Wirtschaftsausschuss setzen sich dagegen gemeinsam für den sogenannten Mehrländerantrag (Ziffer 2) zur EBV ein. Dieser entspricht dem Kompromissvorschlag einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe des BMU mit Landesumweltministerien aus dem März 2020.

Im Bauausschuss konnte sich ein Antrag zur Ablehnung der gesamten EBV nicht durchsetzen.

Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss empfehlen in Ziffer 3 § 14 bis § 18 zu streichen (S. 311f), um nicht aufbereitetes Bodenmaterial und Baggergut aus dem Anwendungsbereich zu streichen. Änderungen der EBV zum Kabinettsentwurf (Ziffer 3 bis 13) gelten jedoch als unwahrscheinlich, da die neuen Länderentwürfe der Ziffern 1 und 2 weitgehend abgestimmt wurden.

Zahlreiche weitere Anträge des Umweltausschusses betreffen die Bundesbodenschutzverordnung im Artikel 2 (BBodSchV). Verkehrs-, Verbraucher- und Wirtschaftsausschuss (Ziffer 68) empfehlen dem Plenum Zustimmung zu der sogenannten Länderöffnungsklausel in der BBodSchV, die auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart wurde.

Die nun vorliegenden Verordnungsentwürfe bieten nach fast 15 Jahren Diskussion die Chance auf eine bundesweite Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle. Der Ausgang der Abstimmungen am 6. November ist allerdings offen. Die Ausschussempfehlungen und weitere Drucksachen finden Sie hier. (DIHK-HAD)

 

Plattform Zukunft der Mobilität analysiert Batterie-Wertschöpfungsnetzwerke

Die AG 4 der Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) hat die Wertschöpfungsnetzwerke für Elektroantriebe und Batterierecycling in Deutschland analysiert. Für eine sichere Versorgung mit Schlüsselrohstoffen für die Batteriezellen und die elektrischen Maschinen ist ein funktionierendes Batterierecycling elementar. Der zweite Bericht zeigt, was in Deutschland beim Wertschöpfungsnetzwerk für Elektromotoren besser werden sollte, um Abhängigkeiten zu reduzieren und bei F&E aufzuholen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit bei elektrischen Maschinen zu erhalten und auszubauen, empfiehlt die NPM, die Lieferketten für Seltene Erden zur Herstellung von dafür benötigten Magneten widerstandsfähiger zu gestalten. Eine Möglichkeit wäre das Sourcing bei Lieferanten außerhalb Chinas. Auch Primär- und Sekundärrohstoffe aus der EU sollten verstärkt in den Blick genommen werden. Nicht zuletzt soll der Bedarf an Seltenen Erden in den Magneten mittel- und langfristig reduziert werden. Als Rohstoffquelle soll auch das Recycling von Elektromotoren stärker in den Fokus rücken. Bauweise und Automatisierung werden als Schlüssel zur Wiedergewinnung angesehen. 

Für das Batterierecycling empfiehlt der zweite Bereicht, dass für die zu erwartenden Hochvolumenströme weitere Skalierungen und Automatisierungen der Prozesse erforderlich sind – insbesondere bei der Batteriedemontage. Zerlegungsfreundliche und recyclinggerechte Batteriedesigns böten hierfür entscheidende Vorteile. (DIHK-tb)

 

UBA-Bericht zu Verpackungsabfallaufkommen veröffentlicht

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen aktuellen Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland vorgestellt. Danach fielen 2018 in Deutschland insgesamt 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall an. Dies stellt einen Anstieg um 0,7 Prozent im Vergleich zu 2017 dar. Auf den gewerblichen Bereich entfallen 53 Prozent des Abfallaufkommens.

Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 69 Prozent dem Recycling zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet.

Die Recyclingquoten variieren im Hinblick auf die verschiedenen Materialströme (Stand 2018):

  • Glas: 83 Prozent
  • Papier/Karton: 87,7 Prozent
  • Stahl: 91,1 Prozent
  • Aluminium: 90,1 Prozent
  • Kunststoff: 47,1 Prozent
  • Holz: 25,3 Prozent

 

Insbesondere bei Kunststoffen und Holz sieht das UBA noch beträchtliche Recyclingpotenziale. Vor allem im Kunststoffbereich sei es notwendig, Mehrweg auszubauen und das Recycling zu stärken.

Die Ursachen für den hohen Verpackungsverbrauch sind nach Auswertung des UBA vielseitig. So sei ein wesentlicher Treiber das Wirtschaftswachstum, da mehr Produkte auch zu mehr Verpackungen führen. Aber auch Konsumgewohnheiten tragen zu verstärktem Verpackungsabfall bei, wie etwa Einwegverpackungen oder wiederverschließbare Verpackungen, Dosierhilfen und generell aufwendigere Verschlüsse. Zusätzliche Funktionen seien häufig mit einem zunehmenden Materialverbrauch verbunden.

Nach Ansicht des UBA-Präsidenten Messner sollten "Hersteller Umweltbelastungen durch Verpackungen verringern, indem sie auf unnötige Funktionen verzichten und Mehrwegverpackungen verwenden. Verpackungen sollten so einfach wie möglich gestaltet sein, auch damit sie leichter recycelt werden können. Am besten werden gleich recycelte Rohstoffe zur Herstellung verwendet.“

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Verpackungsverbrauch sind dagegen noch unklar. Das UBA geht jedoch davon aus, dass vor allem mehr Serviceverpackungen für Essen und Getränke verbraucht worden sind, da Geschäfte und Restaurants über längere Zeit geschlossen waren.

Den ausführlichen Bericht des UBA finden Sie hier. (DIHK-EW)

 

Vorläufige Stromnetzentgelte 2021

Die von den Stromnetzbetreibern angekündigten Netzentgelte für 2021 lassen im Durchschnitt verschiedener Kundengruppen eine relativ geringe Steigerung erwarten. Regional und je nach Abnahmefall kann es aber auch zu deutlichen Abweichungen nach oben oder unten kommen.

Auf Grundlage der bereits veröffentlichten, vorläufigen Preisblätter hat der Energiedienstleister ene't GmbH die Entwicklung der Netznutzungsentgelte für Strom abgeschätzt. Die Änderungen der Netzentgelte fallen regional, nach Anschlussebene und Verbrauchsstruktur unterschiedlich aus, sind aber überwiegend gering. Im Schnitt über die Netzgebiete steigen die Belastungen für die sieben angenommenen Musterkunden um maximal 1,1 Prozent.

Ein Großteil der Änderungen ergibt sich bereits aus den von den Übertragungsnetzbetreibern angekündigten Entgeltanpassungen, die über die Netzebenen bis an die Anschlusskunden weitergereicht werden. TenneT hatte eine Senkung der Entgelte um 17 Prozent angekündigt. Die anderen drei Übertragungsnetzbetreiber hatten Entgelterhöhungen angekündigt (50Hertz +7 Prozent, Amprion +1,3 Prozent, TransnetBW +10 Prozent). Die Verschiebungen ergeben sich vor allem aus der sukzessiven bundesweiten Angleichung der Übertragungsnetzentgelte.

Wie in den letzten Jahren sind bei den Netzentgelten für Kunden im Standardlastprofil eine Verschiebung der Kosten von den Arbeits- bis hin zu den Grundpreisen festzustellen. Daraus ergibt sich bei Kunden mit geringem Verbrauch eine relative Mehrbelastung.

Für die vier gewerblichen Musterkunden mit Leistungsmessung (RLM) ergibt sich eine Erhöhung der durchschnittlichen Netzentgelte um 0,5 bis 0,9 Prozent.

Im Einzelnen ergeben sich regional deutliche Abweichungen von den Durchschnittswerten. Spätestens zum Jahreswechsel werden die finalen Preisblätter für 2021 von den Netzbetreibern veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ene't GmbH unter folgendem Link. (DIHK-Fl)

 

Rechtsänderungen im Umweltbereich

Mit dem Jahreswechsel gehen auch wieder Rechtsänderungen im Umweltbereich einher.
Einen ersten Überblick, welche Neuerungen es 2021 geben wird, finden die hier:

  • EU-Abfallrahmenrichtlinie/Chemikaliengesetz, 5. Januar 2021 

Die SCIP-Meldepflicht (§ 16f ChemG) an die ECHA setzt ein. 

  • CLP-Verordnung, 1. Januar 2021  

Erste Anwendungsfrist für Harmonisierte Giftinformationen, Anhang VIII, Meldung an Poison Notification Center (PNC)

  • Ökodesign-Richtlinie, März 2021 

Hersteller verschiedener Produkte (etwa Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke) dürfen ab März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Ersatzteile müssen mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können”. 

  • EU-Konfliktmineralienverordnung, 1. Januar 2021 

Sorgfalts- und Prüfpflichten für die EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold entlang der Lieferkette.

  • Batteriegesetz, 1. Januar 2021 

Novelle des BattG tritt in Kraft. 

Änderungen umfassen v. a. ein reines Wettbewerbsmodell der Rücknahmesysteme, Registrierungspflicht der Hersteller bei der stiftung ear, verstärkte Informationspflichten. 

  • Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV), 3. Juli 2021 

Verbot des Inverkehrbringens von Einwegkunststoffprodukten (Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, to-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher, wie -behälter aus Styropor).

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV), Dezember 2021 

Für viele alte Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien treten die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der VwV in Kraft. 

  • 42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, 19. August 2021 

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, die vor dem 19. August 2015 errichtet wurden, müssen bis zum 19. August 2021 von einem Sachverständigen überprüft werden (§ 14 der 42. BImSchV). (DIHK-EW, HAD, MH)

 

IHK-Energiewende-Barometer 2020

Jedes Jahr werden Unternehmen dazu befragt, wie sie die Energiewende bewerten, wie sich ihre Energie- und Stromkosten entwickeln und welche Energiewende- und Klimaschutzmaßnahmen sie in ihren Betrieben umsetzen. An der Umfrage haben sich in diesem Jahr knapp 2.600 Betriebe beteiligt. Sie ermöglichen mit ihren Antworten ein ausgewogenes Bild der Lage nach Branchen, Unternehmensgrößen und Regionen.
 
Unternehmen setzen auf betrieblichen Klimaschutz
Ein Drittel der Unternehmen hat bereits Energieeffizienzmaßnahmen abgeschlossen, im Vorjahr waren es noch 25 Prozent. Bei weiteren 50 Prozent läuft die Umsetzung, oder Effizienzmaßnahmen sind in Planung. Der Anteil der Unternehmen, die Ökostrom beziehen, ist binnen Jahresfrist um ein Drittel auf 31 Prozent gestiegen. Jedes vierte Unternehmen setzt auf eigene Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom – vor allem Photovoltaik. Ein weiteres Viertel bereitet solche Projekte vor. Die Ermittlung des eigenen CO2-Fußabdrucks wird gleichzeitig allmählich zum Standard. Gut die Hälfte der Betriebe beschäftigt sich bereits damit, 14 Prozent haben sie bereits eingeführt. CO2-Vermeidung wird damit zunehmend zu einer Leitgröße unternehmerischen Handelns.
 
Gestärktes Bewusstsein für erneuerbare Energien
Insgesamt zeigt sich in der Umfrage, dass die Bedeutung von erneuerbaren Energien und betrieblichem Klimaschutz in den Unternehmen weiter gewachsen ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bremsen zwar die Vorhaben bei einem Teil der Unternehmen: Bei 36 Prozent kommt es zu einer zeitlichen Verschiebung.  56 Prozent der Unternehmen sehen aber keine Effekte auf die Umsetzung eigener Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energiewende., 7 Prozent setzen auf ein stärkeres Engagement. Mit dem gestärkten Bewusstsein für Klimaschutz und Energiewende haben sich auch die Erwartungen der Unternehmen an die Politik geändert: Die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien zählt erstmals zu den Top-3-Empfehlungen der Unternehmen in Sachen Energiewende.
 
Herausforderungen bleiben
Insgesamt bewerten die Betriebe die Energiewende weiterhin eher als Herausforderung und weniger als Chance für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Auf einer Skala von minus 100 ("sehr negativ") bis plus 100 ("sehr positiv") liegt der Barometerwert über alle Branchen hinweg 2020 bei minus 2,5. Bau (plus 10) und Dienstleister (plus 6) nehmen eine eher positive Einschätzung vor. Der Handel (minus 4) und vor allem die Industrie (minus 17) sind hingegen in ihrer Beurteilung kritisch. Hintergrund sind die hohen Energie- und vor allem Stromkosten in Deutschland. Sie bereiten den energieintensiveren Branchen im internationalen und europäischen Wettbewerb Schwierigkeiten. So sind die Stromkosten in den vergangenen zwölf Monaten bei 46 Prozent der Unternehmen noch einmal gestiegen und nur für 7 Prozent gefallen.
 
CO2-Bepreisung: geeignet, aber Entlastungsbedarf
Mit der CO2-Bepreisung werden ab dem 1. Januar 2021 die Kosten für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas steigen. Nichtsdestotrotz ist die CO2-Bepreisung nach Einschätzung vieler Unternehmen ein geeignetes Instrument, um den Klimaschutz in der Wirtschaft voranzubringen. Diese Meinung teilen 49 Prozent der Unternehmen, während 28 Prozent dem nicht zustimmen. Mehr als ein Drittel der Industrieunternehmen sehen aber zugleich eine Gefährdung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (38 Prozent), für 46 Prozent ist Entlastung der eigenen Branchen bei der CO2-Bepreisung erforderlich.

Das IHK-Energiewende-Barometer 2020 ist hier veröffentlicht. (DIHK-JF)

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Corona-Krise bremst Energiewende in der Wirtschaft

Die Corona-Krise bremst die Investitionen der bayerischen Wirtschaft in die Energiewende und den Klimaschutz, so das aktuelle Energiewende-Barometer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Ein Drittel der befragten Betriebe sieht sich krisenbedingt gezwungen, geplante Maßnahmen zu verschieben.

„Das Hauptproblem der Energiewende, besonders für die Industrie, bleiben die Rekordstrompreise“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. Im abgelaufenen Jahr meldeten erneut gut 46 Prozent der befragten Betriebe steigende Strompreise. Nicht einmal jedes zehnte Unternehmen gibt eine Entlastung beim Strompreis an.

Vor allem der Mittelstand hadert mit der Energiewende: Betriebe mit 10 bis 250 Mitarbeitern machen sich angesichts der Energie- und Klimaschutzpolitik am meisten Sorgen um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Sie bewerten die Energiewende auf einer Skala von minus 100 bis plus 100 Punkten im Schnitt mit minus 9 Punkten, der schlechteste Wert aller Betriebsgrößenklassen. Die Durchschnittsbewertung aller befragten Betriebe liegt bei plus 0,6 Punkten.

Auch zwischen den Branchen gibt es starke Unterschiede: Bauunternehmen vergeben mit im Schnitt plus 20 Punkten die beste Note, weil sie dank der Pläne zur CO2-Beprei­sung einen Auftragsboom in der Gebäudemodernisierung erwarten. Dagegen urteilen Industriebetriebe mit minus 16,5 Punkten am negativsten. Grund dafür sind vor allem die steigenden Energiekosten.

Bei ihren betrieblichen Maßnahmen setzen die bayerischen Unternehmen nach wie vor besonders auf die Steigerung der Energieeffizienz. Dies geben 84 Prozent der Befragten an. Zweithäufigste Klimaschutzmaßnahme ist der Bezug von Ökostrom (65 Prozent). Es folgt der Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge (61 Prozent).

„Die Umfrage unterstreicht den dringenden politischen Handlungsbedarf: Die Top-Forderungen der Unternehmen sind schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Ausbau der Stromnetze und der erneuerbaren Energien sowie eine Entlastung bei Steuern und Abgaben auf Strom“, sagt BIHK-Chef Manfred Gößl. Dies decke sich mit den langjährigen politischen Forderungen des BIHK zur Energiewende. (PM-BIHK)

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Aktuelles aus Europa und der Welt

Übersicht über Verpackungsbestimmungen in Europa

Diese soll als ein Praxisleitfaden für Unternehmen einen Überblick über die Regelungen in den jeweiligen Ländern bieten.

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

EU-Chemikalienstrategie veröffentlicht

Mit der Strategie verfolgt die Kommission nach eigenen Angaben vor allen Dingen das Ziel, die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Umgang mit Chemikalien zu stärken. Dies betrifft etwa den Kenntnisrahmen über chemische Stoffe. Für Unternehmen stehen dadurch einerseits weitere Verbote von Chemikalien in bestimmten Verbraucherprodukten bevor - insgesamt soll der Regulierungsrahmen für Chemikalien in Europa noch verstärkt werden. Andererseits soll es hier mit der Strategie auch zu prozessualen Vereinfachungen für Unternehmen kommen und die Innovation bei der Herstellung von Chemikalien gefördert werden.

Auf diese Ziele richtet die EU-Kommission konkrete Vorhaben aus. So soll etwa die Verwendung so genannter Endokriner Disruptoren – soweit möglich –  schrittweise eingestellt werden. Die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe in Produkten soll ebenfalls weiter vorangetrieben,  sogenannte Kombinationseffekte von Chemikalien regulativ stärker berücksichtigt werden.  Ebenfalls strebt die EU-Kommission Informationsanforderungen für Produkte hinsichtlich enthaltener Chemikalien sowie neue Kriterien für sichere und nachhaltige Stoffe an.

Für viele Unternehmen besonders erheblich: Die europäische Chemikalienverordnung REACH soll zu diesen Zwecken - aber auch mit dem Ziel der Vereinfachung von Prozessen hinsichtlich der Prüfung und Genehmigung der Verwendung chemischer Stoffe - überarbeitet werden. Ob davon auch die RoHS- Richtlinie betroffen sein wird, bleibt abzuwarten.

Die Mitteilung der EU-Kommission sowie ein FAQ zur Strategie hier. (DIHK-MH)

 

Green Deal: Zeitplan für Novelle der klima- und energierechtlichen Vorgaben der EU

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2020 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 veröffentlicht. Im Zentrum steht die Anpassung fast aller klima- und energierechtlicher Vorgaben an die im Rahmen des Green Deal gesteigerte Klimaschutzambition. Viele der Änderungen werden unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf Unternehmen haben.

Wie die Europäische Kommission in ihrer Folgenabschätzung zur Anhebung des 2030-CO2-Reduktionsziels der EU von 40 auf 55 Prozent darlegte, bedarf es zur Erreichung der erforderlichen zusätzlichen Emissionseinsparungen einer umfassenden Anpassung aller relevanten energie- und klimarechtlichen Vorgaben der EU. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 hat die Europäische Kommissionen einen indikativen Zeitplan festgelegt.

In vielen Fällen werden die Anpassungen weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland haben, die der DIHK in einer Kurzanalyse Anfang September dargelegt hat.

Im 2. Quartal 2021 (voraussichtlich im Juni) sollen Vorschläge zur Novelle folgender Gesetze vorgelegt werden:

  • Richtlinie über das Europäische Emissionshandelssystem (u. a. zur Einbeziehung des Flug- und Seeverkehrs sowie der Nutzung der Einnahmen als Eigenmittelquelle für die EU)
  • Lastenteilungsverordnung
  • Energieeffizienz-Richtlinie
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie
  • Verordnung über die Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)
  • Energiesteuer-Richtlinie
  • Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge

Zudem plant die Kommission, ebenfalls im 2. Quartal einen Gesetzesvorschlag für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus vorzulegen.

Im 3. Quartal 2021 sollen Vorschläge zur Novelle folgender Gesetze vorgelegt werden:

  • Richtlinie zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
  • Verordnung über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
  • Fortentwicklung der europäischen Abgasnormen für Pkw und Lkw (nach EURO6/VI).

Im 4. Quartal 2021 sollen Vorschläge zur Novelle folgender Gesetze vorgelegt werden:

  • Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
  • Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und die Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen (Novelle des 3. Energiepakets für den Gasmarkt). (DIHK-JSch)
 

Green Deal: Kommission legt Fahrpläne zu Emissionshandel, PKW-Flottengrenzwerten und Lastenteilung vor

Konkrete Gesetzgebungsvorschläge will die Kommission im Juni 2021 vorlegen.

       EU-Emissionshandel

Wie erwartet kündigt die Brüsseler Behörde an, den Europäischen Emissionshandel an das höhere 2030-Klimaziel der EU anzupassen. Verschiedene Optionen zur schnelleren Verknappung der Zertifikate, die auch kombiniert werden könnten, werden aufgeführt:

  • Anhebung des linearen Reduktionsfaktors  
  • Anpassungen der Marktstabilitätsreserve (Veränderung der Grenzwerte, ab der die Reserve Zertifikate vom Markt nimmt oder zurückführt; Änderung des Ausmaßes der Abschöpfung oder Freigabe von Zertifikaten)
  • Absenkung der initialen Caps.

Diese Maßnahmen würden zu einem Anstieg der CO2-Preise im Emissionshandel führen, der in Deutschland etwa 1.900 Anlagen aus der energieintensiven Industrie und der Stromwirtschaft erfasst.

Zudem kündigt die Kommission an, die Ausweitung des Emissionshandels in Angriff zu nehmen.

So soll zumindest der innereuropäische Schiffsverkehr einbezogen werden. Zugleich soll auch geprüft werden, ob der Straßenverkehr und der Gebäudesektor oder gar die Verbrennung aller fossilen Energieträger in den Emissionshandel integriert werden könnten. Zur zukünftigen Einbeziehung des Flugverkehrs hat die Kommission einen separaten Plan für eine Folgenabschätzung vorgelegt. Bislang werden ausschließlich innereuropäische Flüge erfasst. 

Um den Einsatz von CO2-armen Technologien und Produktionsverfahren in der Industrie zu unterstützen, erwägt die Europäische Kommission die Nutzung sog. CO2-Differenzkontrakte. Mittel hierfür könnten beispielsweise aus dem Innovationsfonds bereitgestellt werden.

Die Carbon Leakage-Maßnahmen im EU ETS (freie Zuteilung, Strompreiskompensation) sollen ebenfalls überprüft und bei Bedarf angepasst werden. U. a. erwähnt die Kommission, dass eine Kohärenz zum angekündigten CO2-Grenzausgleichsmechanismus hergestellt werden müsste.

Untersucht werden soll auch, inwiefern Verteilungseffekte zu Nachteilen ärmerer Mitgliedstaaten durch Instrumente wie den Modernisierungsfonds adressiert werden könnten.

      CO2-Standards für PKW und Vans

Die Kommission bestätigt ebenfalls ihren Plan, in Folge der Klimazielverschärfungen die CO2-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge für das Jahr 2030 zu senken. Dies würde dazu führen, dass die Automobilhersteller weitaus mehr Elektro-Fahrzeuge verkaufen müssten, damit der Strukturwandel in der Branche beschleunigt würde.

Untersucht werden soll weiterhin u. a., ob erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe in Zukunft zur Einhaltung der Grenzwerte zugelassen werden könnten. Die aktuelle Verordnung verpflichtet die Kommission dazu, diese Option bei der Novelle der Flottengrenzwerte zu untersuchen. Eine solche Anpassung entspräche einer Abkehr vom bislang ausschließlich verfolgten „tank-to-wheel“-Ansatz, bei dem lediglich die am Auspuffrohr anfallenden CO2-Emissionen ausschlaggebend für die Einhaltung der Grenzwerte sind.

Geprüft werden sollen auch zusätzliche Anreize für die Inverkehrbringung von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen.

      CO2-Budgets für Verkehr und Gebäude (Lastenteilungsverordnung)

Schließlich legt die Europäische Kommission in einem weiteren Plan für eine Folgenabschätzung dar, welche Anpassung der Lastenteilungsverordnung umgesetzt werden könnten, um dem höheren 2030-Klimaziel der EU und einer möglichen Ausweitung des Emissionshandels Rechnung zu tragen. In zwei von drei Optionen werden die nationalen Ziele für die Nicht-ETS-Sektoren angehoben (d. h. die nationalen CO2-Budgets reduziert). 

Diese Verordnung schreibt den Mitgliedstaaten verbindliche jährliche CO2-Budgets für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall vor. Um diese einzuhalten, ergreifen die Staaten mannigfaltige Maßnahmen, die sich oft unmittelbar und mittelbar auf deutsche Betriebe auswirken. So hat sich Deutschland beispielsweise entschieden, ab dem Jahr 2021 einen nationalen Emissionshandel für Brennstoffe einzuführen, der auch für viele mittelständische Industriebetriebe zu höheren CO-Kosten führt.

Eine laut Kommission grundsätzlich zu untersuchende Frage ist, ob im Falle einer Ausweitung des Europäischen Emissionshandels die neu einbezogenen Sektoren weiter durch die Lastenteilungsverordnung erfasst werden sollten. Dadurch würde der Anreiz erhalten, dass die Staaten bestehende, nationale Klimaschutzmaßnahmen fortführen bzw. neue Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig ergäbe sich hierdurch eine Doppelregulierung. Auch eine komplette Abschaffung der Lastenteilungsverordnung wird als Option erwogen. In diesem Fall könnten Teile der nach der Ausweitung des EU ETS verbleibenden Nicht-ETS-Sektoren (wie bspw. die Landwirtschaft) mit dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) verschmolzen werden. (DIHK-JSch)

 

EU Green Deal: Konsultationen zur Novelle der Klima- und Energiegesetzgebung gestartet

Der DIHK wird sich an den für die gewerbliche Wirtschaft wichtigsten Konsultationen beteiligen.

Die Gesetzgebungsinitiativen sollen im Grundsatz alle dazu beitragen, die durch den Green Deal erhöhten Klimaziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Die Europäische Kommission hat im September 2020 vorgeschlagen, bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 55 Prozent, statt der bislang geplanten 40 Prozent, der Treibhausgasemissionen der EU einzusparen. Diese Zielverschärfung erfordert signifikante, zusätzliche CO2-Emissionsminderungen. Bis zum Jahr 2050 will die EU klimaneutral werden.

  • Reform des Europäischen Emissionshandels (EU ETS)

Die Kommission wird im Juni 2021 eine erneute Reform des EU ETS vorschlagen. Von den Interessenträgern will die Brüsseler Behörde wissen, welche Anpassungen notwendig sind, um das höhere 2030-Klimaziel zu erreichen. Verschiedene Maßnahmen wie die Anhebung des linearen Reduktionsfaktors, eine Reform der Marktstabilitätsreserve sowie die Absenkung des initialen „Caps“ werden erwogen. Zur Diskussion gestellt wird auch eine Erhöhung des Versteigerungsanteils und entsprechende Reduktion der freien Zuteilung (aktuell 57 Prozent der Gesamtmenge der Zertifikate).

Im Zentrum der Konsultation steht darüber hinaus die Ausweitung des EU ETS auf weitere Sektoren wie Gebäude und Straßenverkehr. U. a. erfragt die Kommission, ob neue Sektoren direkt in das EU ETS aufgenommen werden sollten oder ob zunächst ein gesondertes EU-Handelssystem für die bislang nicht erfassten Sektoren geschaffen werden sollte. Auch die Ausweitung des bestehenden EU ETS auf den Seeverkehr ist mit zahlreichen Detailfragen Thema der Konsultation. Für die stärkere Einbeziehung des Luftverkehrs läuft eine separate Konsultation bis zum 14. Januar 2021.

Zudem wird um eine Bewertung der Carbon Leakage-Schutzmechanismen, freie Zuteilung und Strompreiskompensation, gebeten. Die Kommission erfragt vornehmlich, ob die Mechanismen zurückgefahren werden könnten.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • Lastenteilungsverordnung (nationale CO2-Budgets für die Sektoren außerhalb des EU ETS)

Die Lastenteilungsverordnung gibt den Mitgliedstaaten verbindliche Jahresbudgets für die Treibhausgasemissionen (Emissionszuweisungen) in den Sektoren vor, die bislang nicht vom EU ETS erfasst werden, d. h. Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Als Folge der 2030-Klimazielanhebung erwägt die Kommission, die nationalen Budgets zu reduzieren.

In der Konsultation stellt die Kommission vor allem die Frage, wie die zusätzlich notwendigen Emissionsminderungen zwischen EU ETS und der Lastenteilungsverordnung aufgeteilt werden sollten, die unterschiedliche Sektoren abdecken.

Zudem will die Kommission wissen, ob die Sektoren, die eventuell zusätzlich in das bestehende EU ETS integriert oder in ein neues, separates Handelssystem überführt werden, weiterhin unter die Lastenteilungsverordnung fallen sollten. Auch die Reform der bestehenden Flexibilitätsmechanismen (Handel der Zuweisungen zwischen Mitgliedstaaten, Nutzung von EU ETS-Zertifikaten für die Einhaltung der Budgets der Lastenteilungsverordnung etc.) wird zur Diskussion gestellt. 

Die Konsultation finden Sie hier.

  • CO2-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge

Die CO2-Flottengrenzwerte sind von den Automobilherstellern einzuhalten. Im Falle einer Überschreitung drohen empfindliche, finanzielle Strafen. Die Flottengrenzwerte für das Jahr 2030 (und 2025) wurden erst 2019 festgelegt. Mit Verweis auf die 2030-Klimazielverschärfung plant die Europäische Kommission dennoch, die Grenzwerte durch einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag im Juni 2021 zu verschärfen.

In der Konsultation erfragt die Kommission Meinungen zur geplanten Verschärfung und zur Festlegung neuer, noch strengerer Grenzwerte für die Jahre 2035 und 2040. Zudem soll die Idee bewertet werden, die bestehenden Anreizmechanismen für das Inverkehrbringen von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen noch einmal nachzuschärfen. Zur Diskussion stellt die Kommission verbindliche Quoten für die Fahrzeughersteller. Bislang werden die Flottengrenzwerte für diejenigen Hersteller leicht angehoben, die einen besonders hohen Anteil von Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge in den Markt bringen (Bonus-System).

Wichtig sind schließlich Fragen zur Einbeziehung der Nutzung von erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen. Automobilhersteller könnten dann die Einhaltung der Grenzwerte beispielsweise auch durch die Nutzung von strombasierten Kraftstoffen (E-Fuels) sicherstellen. Bislang beziehen sich die Flottengrenzwerte ausschließlich auf die am Auspuff anfallenden CO2-Emissionen (sog. tank-to-wheel-Ansatz, wodurch nur E-Fahrzeuge (Batterie, Brennstoffzelle) als emissionsfrei gelten.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Europäische Kommission hält eine Überarbeitung der Richtlinie im Rahmen des Green Deal für notwendig. Ein Gesetzgebungsvorschlag ist für Juni 2021 vorgesehen.

In der Konsultation wird deutlich, dass die Brüsseler Behörde vor allem auch eine Anhebung des aktuellen Ausbauziels für die EU anstrebt. Bislang hat sich die EU das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien (EE) am Endenergieverbrauch auf 32 Prozent zu steigern. In der Folgenabschätzung zur Anhebung des 2030-Ziels kommt die Kommission zum Schluss, dass dieser Anteil auf bis zu 38 Prozent gesteigert werden müsste.   

Zusätzlich erfragt die Kommission auch Meinungen zur Anpassung der EE-Ziele für den Verkehrsbereich und die Wärme- und Kälteenergie. Für den Verkehr wird neben der Anhebung des Ziels (aktuell 14 Prozent am Endenergieverbrauch bis 2030) auch ein neues Unterziel für den Einsatz von Wasserstoff und E-Fuels zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes dieser klimafreundlichen Kraftstoffe zur Bewertung vorgelegt. Dazu zählt auch die geplante Einführung eines Zertifizierungssystems für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe.  

Schließlich widmet sich die Konsultation den Barrieren für den EE-Stromeinsatz und Maßnahmen zu deren Behebung in den verschiedenen Verbrauchssektoren (Strom, Verkehr, Industrie, Wärme und Kälte, Fernwärme und Fernkälte). Erwähnt wird eine mögliche Pflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Industrie.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • Energieeffizienz-Richtlinie

Die Reform der Energieeffizienz-Richtlinie soll ebenfalls zur Erreichung der höheren EU-Klimaziele beitragen. In ihrer Konsultation bittet die Kommission daher um Rückmeldung zu ihrem Vorhaben, das geltende Energieeinsparziel der EU für das Jahr 2030 anzuheben. In ihrer Folgenabschätzung zum höheren 2030-Klimaziel hält die Kommission eine Anhebung des Endenergieeinsparziels von 32,5 Prozent auf 36-37 Prozent für notwendig,  bei der Primärenergie eine Einsparung um 39 bis 41 Prozent (statt der geltenden 32,5 Prozent). Zudem will die Kommission von den Interessenträgern wissen, ob sich diese für verbindlichere und sektorspezifische Energieeffizienzziele aussprechen. Bislang sind weder das EU-Ziel noch die nationalen Ziele rechtsverbindlich.

Zur Diskussion gestellt werden zudem zahlreiche weitere Anpassungen der Richtlinie, wie Verschärfung der jährlichen Endenergieeinsparverpflichtung, die jeder Mitgliedstaat einzuhalten hat.

Für Unternehmen besonders relevant ist die erwogene Ausweitung der Energieauditpflicht und die Idee, die Umsetzung der im Rahmen des Audits gemachten Empfehlungen verpflichtend zu machen.

In der Konsultation erwähnt wird darüber hinaus die Reformoption, die Energieeinsparverpflichtungssysteme verpflichtend zu machen. Bislang können die Mitgliedstaaten alternative Maßnahmen ergreifen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Energieeinsparverpflichtungssysteme verpflichten u. a. Energieversorger, Energieeinsparungen bei ihren Kunden zu erreichen.

Die Konsultation finden Sie hier.(DIHK-JSch)

 

Chemikalienpolitik: REACH und Brexit - Erneute Hinweise der ECHA

Die ECHA rät Unternehmen in der EU erneut, die Liste der lediglich durch Unternehmen des VK registrierten Stoffe zu kontrollieren. Um Stoffe aus dem VK nach Ablauf der Übergangsphase weiter in der EU zu beziehen, sollten sie den Stoff selbst als Importeur registrieren, es sei denn, die Registrierung wurde in die EU übertragen, so die Mitteilung der ECHA. Die EU-Verordnungen REACH, CLP und POP werden in Nordirland nach Ende der Übergangsphase allerdings weiter zur Anwendung kommen.

Der Import von Gemischen aus dem VK in die EU ist auch hinsichtlich der Harmonisierten Giftinformationen im Rahmen der CLP-Verordnung betroffen. Nach Angaben der ECHA ist dazu eine eigene Übermittlung der Harmonisierten Giftinformationen der Unternehmen in der EU an das Übermittlungsportal der ECHA notwendig. Vorherige Mitteilungen von Lieferanten aus dem VK reichen nicht aus.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie in englischer Sprache hier.(DIHK-MH)

 

EU-Ökodesign-Richtlinie: Nächste Änderungen rücken näher

Außerdem müssen Ersatzteile “mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“ (siehe auch die Mitteilung des Umweltbundesamtes). Der Zeitraum der nötigen Vorhaltung von Ersatzteilen variiert je nach Produktgruppe. Bestimmte Ersatzteile müssen dabei nur an fachlich kompetente Betriebe zur Reparatur geliefert werden. Auch sehen die Verordnungen für die betroffenen Produktgruppen neue Vorgaben an deren Energieeffizienz vor, um den Stromverbrauch zu senken.

Abschließend arbeitet die EU-Kommission derzeit noch an vereinzelten Definitionen in diesem Zusammenhang, um teils bestehende technische Unklarheiten im Zusammenhang mit den neuen Verordnungen auszuräumen.

Die bezügliche Mitteilung des Umweltbundesamtes mit weiteren Informationen finden Sie www.umweltbundesamt.de. (DIHK-MH)

 

Chemikalienpolitik: SCIP-Datenbank - weitere Hilfestellung der ECHA

Die Informationen sollen Unternehmen dabei unterstützen, die Datenbank zu verstehen und die Informationsübermittlung vorzubereiten. Ebenfalls bietet die Europäische Chemikalienagentur in diesem Rahmen an, individuelle Fragen auch direkt an die dortigen Experten zu richten.

Diesen sogenannten SCIP-Support der ECHA finden Sie hier.

Darüber hinaus hat die ECHA in einem weiteren Dokument Tipps zur Verbesserung der Datenübermittlung an die Datenbank erstellt. Dieses Dokument der ECHA finden Sie hier.

Der DIHK befindet sich mit einem privaten Anbieter im Austausch hinsichtlich des Angebots einer digitalen Informationsveranstaltung zur SCIP-Datenbank und wird die IHKs hierzu zeitnah informieren. Die SCIP-Meldepflicht für Unternehmen an die ECHA beginnt ab dem 5. Januar 2021. Das deutsche Chemikaliengesetz, wo diese Pflicht in § 16f verankert wurde, erwähnt dazu jedenfalls im Wortlaut die Datenbank selbst allerdings zunächst nicht. Eine konkretisierende Verordnung des BMU dazu bleibt weiter abzuwarten. (DIHK-MH)

 

IPCEI-Förderung von Wasserstoffprojekten startet bald

Bei diesen transnationalen Projekten gelten gelockerte EU-Beihilferegeln. Vermutlich noch im Dezember wird ein Interessensbekundungsverfahren veröffentlicht, auf das sich die Unternehmen bewerben können.

IPCEI steht für Important Project of Common European Interest. Dabei handelt es sich um ein grenzüberschreitendes, wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, das staatlich gefördert wird. Diese bedeutsamen Vorhaben sind mit Investitionen verbunden, die nicht von den Partnern des Vorhabens allein gestemmt werden können und somit von mehreren EU-Mitgliedstaaten gemeinsam nach europäischen Vorgaben gefördert werden dürfen. Bei einem IPCEI-Projekt werden umfangreiche Spillover-Aktivitäten erwartet, d. h. die Vorteile des Vorhabens dürfen nicht nur auf die betreffenden Unternehmen beschränkt sein, sondern müssen eine breitere Verwendung in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft erwirken (z. B. systemrelevante Auswirkungen auf mehreren Ebenen der Wertschöpfungskette). Damit sollen sie einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leisten.

IPCEI-Projekte ermöglichen die (Teil-)Finanzierung innovativer Projekte mit produkt- und prozessseitig hohem FuE-Bedarf. Partner des Projektes müssen sich dennoch mit einem erheblichen Eigenanteil beteiligen. Ziel der geförderten Vorhaben muss eine Kommerzialisierung sein. Der Förderumfang eines IPCEI liegt i.d.R. deutlich über dem eines durchschnittlichen nationalen FuE-Projektes.

Wie in der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgesehen soll dabei die gesamte Wertschöpfungs- und Nutzungskette von Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Verteilung, Nutzung) berücksichtigt werden. Schwerpunkt der Förderung soll auf grünem Wasserstoff liegen, der aus der Elektrolyse von Wasser mit Hilfe erneuerbarer Energien hergestellt wird.

Ein FAQ über IPCEIs finden Sie hier. (DIHK-CG)

 

EU genehmigt Steinkohleausschreibungen mit Abstrichen

Am 1. Dezember hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben, welche Steinkohlekraftwerke sich bei der ersten Abschaltausschreibungen durchgesetzt haben. 4.000 MW waren ausgeschrieben worden. Die EU-Kommission hat die Ausschreibungen rechtzeitig vor der Bekanntgabe der Zuschläge genehmigt.

Allerdings müssen Abstriche an den Auktionen gemacht werden: So fand die Auktionsrunde 2027 keine Gnade vor den Augen der Kommission. Damit werden ordnungsrechtliche Abschaltungen von Steinkohleanlagen vor 2030 wieder möglich. Noch nicht genehmigt sind hingegen die Stilllegungsprämien für die Braunkohle. Auch für die KWKG-Änderungen liegt noch keine Notifizierung vor. (DIHK-Bo)

 

EU-Kommission legt Offshore-Windstrategie vor

Die Europäische Kommission hat am 19. November als Teil des Green Deal ihre Strategie für Offshore-Windenergie und Meeresenergie vorgelegt. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2050 Windenergie-Anlagen mit einer Leistung von 340 Gigawatt in europäischen Gewässern installiert sein.

Für die deutsche Wirtschaft sind damit Chancen verbunden, nicht nur, weil viele heimische Unternehmen bei der Herstellung der Offshore-Winderzeugungsanlagen und als Zulieferer führend sind. Die modernen, großen Windparks liefern bereits heute grünen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen, auf die die deutschen Unternehmen dringend angewiesen sind.

Aktuell beträgt die installierte Offshore-Windleistung 12 Gigawatt (GW) in der gesamten EU. Bis zum Jahr 2030 sollen laut Offshore-Strategie 60 GW erreicht werden. Dazu soll noch 1 GW Leistung aus Meeresenergie über zum Beispiel Wellen- und Gezeitenkraftwerke kommen. Im Jahr 2050 sollen 300 GW Offshore-Windenergie und 40 GW Meeresenergie zu einer europäischen Stromversorgung beitragen, die zu 80 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt würde. Die Erzeugungsanlagen sollen nicht nur in Nord- und Ostsee errichtet werden, sondern auch im Atlantik, dem Mittelmeer und im Schwarzen Meer.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es laut EU-Kommission einer erheblichen Beschleunigung des Ausbaus. Dazu soll vor allem eine bessere Meeresraumplanung beitragen, die Nutzungskonflikte früh auflöst und Investoren Sicherheit bietet. Für betroffene Betriebe außerdem wichtig: Die Kommission will in Zukunft "hybride" Projekte unter anderem durch regulatorische Anpassungen und Klarstellungen bezüglich bestehender Marktregeln voranbringen. Windparks würden nicht an ein einziges nationales Stromnetz angeschlossen, sondern als Gemeinschaftsprojekte über mehrere Anbindungsleitungen verschiedene Mitgliedstaaten direkt beliefern. Die Novelle der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen will die Kommission nutzen, um einen "zweckmäßigen Rahmen" für Investitionen in Offshore-Wind- und Meeresenergie-Projekte zu schaffen.

Ein Großteil der Investitionen von geschätzten 800 Milliarden Euro - hiervon etwa zwei Drittel für die Netze - wird nach Ansicht der Kommission von privaten Unternehmen zu stemmen sein. Dennoch sieht die Brüsseler Behörde auch eine Rolle für öffentliche Investitionen, insbesondere für Technologien, die anders als Offshore-Wind noch keine Marktreife erlangt haben. (DIHK-JSch)

 

EU-Taxonomie: Klimaschutz-Bewertungskriterien kurz vor Verabschiedung

Die Europäische Kommission hat den finalen Entwurf der Kriterien zur Bewertung des Beitrags einer Wirtschaftstätigkeit zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung letztmalig zur Konsultation gestellt. Bis zum 18. Dezember können Interessenträger Rückmeldung geben. Im Anschluss wird die Brüsseler Behörde den delegierten Rechtsakt verabschieden. 

Sie finden den delegierten Rechtsakt und seine Anhänge sowie die Möglichkeit zur Rückmeldung hier. Nach der formellen Annahme durch die Kommission, die aktuell im Januar 2021 erwartet wird, haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat lediglich die Möglichkeit, den gesamten Rechtsakt abzulehnen.

Die Europäische Kommission plant, den Betrieb eines modernen Gaskraftwerks mit Erdgas nicht als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit einzustufen. Die Emissionen aus einer Lebenszyklusperspektive dürfen nicht mehr als 100 g CO2e/kWh betragen. Nur Gaskraftwerke, die mit einer Anlage zur Abscheidung von CO2 ausgestattet sind oder für die Nutzung alternativer Brennstoffe, wie Biomasse oder Wasserstoff, umgerüstet werden, können diesen Grenzwert einhalten.

Für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll ebenfalls ein Grenzwert von 100 g CO2e/kWh gelten.

Die Herstellung von Verbrennungsmotoren für Pkw soll ab dem Jahr 2025 ebenfalls als nicht nachhaltig gelten. Bis dahin gilt für Verbrennungsmotoren ein Grenzwert von 50 g CO2/km. Mobilitätsdienstleistungen mit PKW gelten nur als nachhaltig, wenn E-Fahrzeuge (Batterie oder Brennstoffzelle) genutzt werden.

Die Herstellung und Nutzung von Nutzfahrzeugen gilt nur als nachhaltig, wenn bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen keinerlei CO2-Emissionen am Auspuff anfallen oder die Emissionen des Verbrennungsmotors weniger als 1 g CO2/km betragen. Für schwerere Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen gelten auch emissionsarme Antriebsformen als nachhaltig. (DIHK-JSch)

 

Nächste Konsultation zu Nullschadstoff-Aktionsplan eingeleitet

Die EU-Kommission hat am 11. November 2020 ihre öffentliche Konsultation zum, für das kommende Frühjahr geplanten, Aktionsplan zur Nullschadstoffambitionen eröffnet. Diese bildet einen Teil des EU Green Deal und betrifft die Bereiche Luft, Wasser und Böden.

Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben mit dem Aktionsplan im Ergebnis die Qualität von Luft, Wasser und Böden in der EU weiter verbessern. Im Zuge eines integrativen Ansatzes wird dies voraussichtlich etwa Aspekte rund um die Luftqualitätsrichtlinien, die Industrieemissionsrichtlinie oder möglicherweise auch die Wasserrahmenrichtlinie betreffen. Kommt es hier zu neuen Vorgaben zur weiteren Beschränkung von Emissionen, könnte dies etwa Gestaltungs- und Produktionsprozesse in Unternehmen beeinflussen. Ob der Aktionsplan als solcher allerdings bereits auch erste konkrete legislative Maßnahmen beinhalten wird, bleibt abzuwarten.

Die Konsultation der EU-Kommission ist bis zum 10. Februar 2021 geöffnet. (DIHK-MH)

 

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