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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 01|2014
Mit unserem Newsletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über alle umwelt- und rohstoffrelevanten Themen im Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Energiewende: Wie geht es weiter mit der EEG-Reform
Das Bundeskabinett hat im Januar die von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform beschlossen.Weiterlesen ...

Wie wird ein Unternehmen innovativ?
Im IHK-Innovatoren-Training wird erfolgreiches Innovationsmanagement gezielt erlernt.Weiterlesen ...
Innovationen nicht dem Zufall überlassen! Das systematische Management von Innovationen, d. h. das Umsetzen von Ideen zu wirtschaftlich erfolgreichen Produkten und Dienstleistungen, ist mehr denn je zu einer zentralen Herausforderung für die Unternehmen geworden. Der zunehmend globale Wettbewerb und die immer kürzer werdende Lebenszeit von Produkten sind nur zwei der vielfältigen Gründe für den steigenden Druck auf die Unternehmen innovativ zu sein. Doch wie werden aus Ideen Innovationen, die ein Unternehmen erfolgreich machen?
Systematisches Innovationsmanagement lässt sich lernen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken bietet in Zusammenarbeit mit Experten seit 1999 ein IHK-Innovatoren-Training an, das den gesamten Prozess von der Ideenfindung über das Innovationsprojekt bis hin zum Innovationscontrolling vermittelt. In zweitägigen Trainingseinheiten wird über mehrere Monate hinweg das Thema anhand der fünf folgenden Trainingsbausteine vermittelt: Innovationsstrategie, Innovationsplanung, Innovationsprojekt, Innovationskultur und Innovationsprozess. Am Ende des Innovatoren-Trainings wird mit Hilfe des IHK-Modells „Exzellenz in Innovation“ ein Benchmark und eine kritische Selbstbewertung der Innovationsfähigkeit im eigenen Unternehmen durchgeführt.
Angesprochen werden mit dem Training Führungs- und Fachkräfte, die für die Entwicklung und Umsetzung von Produkten und Projekten verantwortlich sind. Insbesondere sind dies Mitarbeiter der Bereiche Forschung & Entwicklung, Produktentwicklung, -planung, und -management, Controlling und Personal. Geeignet ist das Training sowohl für Einsteiger in das Thema betriebliches Innovationsmanagement als auch für Mitarbeiter mit Erfahrung auf dem Gebiet. Die Teilnehmer gewinnen nicht nur durch die Wissensvermittlung, sondern vor allem auch durch den kontinuierlichen branchenübergreifenden Austausch untereinander im kompakten Netzwerk. Der nächste Kurs beginnt Ende Februar 2014 und erstreckt sich bis Juni 2014.

EnergieAgentur Mittelfranken e.V. wird aufgelöst
Die EnergieAgentur Mittelfranken (EAM) wird aufgelöst. Dies beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins am 13. Januar 2014.Weiterlesen ...
Die EnergieAgentur Mittelfranken wurde im März 1996 als gemeinsame Organisation von Energieversorgungsunternehmen der Region gegründet. Zu den Mitgliedern gehören neben der N-ERGIE Aktiengesellschaft die Erlanger Stadtwerke AG, die infra fürth gmbh, die Stadtwerke Ansbach GmbH sowie die Stadtwerke Schwabach GmbH.
Der Verein trug über 18 Jahre lang erfolgreich zur Senkung des spezifischen Energieverbrauchs und des umweltverträglichen Umgangs mit allen Energiearten bei und setzte zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen um.
Über diesen langen Zeitraum hat sich das politische Umfeld in Hinblick auf das Thema Energieeffizienz stark verändert: Das Ziel der kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz wurde in die Energiekonzepte des Bundes und in Bayern aufgenommen. Darüber hinaus wurde eine EU-Richtlinie zur Energieeffizienz veröffentlicht. Gesetze und staatliche Förderprogramme unterstützen die Bürger bei der Senkung ihres Energieverbrauchs. Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke haben zunehmend Energieeffizienz-Angebote in ihr Portfolio aufgenommen. Damit hat die EAM die ihr bei der Gründung zugedachte Aufgabe in vollem Umfang erfüllt.
Die regionalen Energieversorger und Stadtwerke unterstützen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen weiterhin bei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Impulse für Innovation und Nachhaltigkeit kommen aus Nürnberg
Bereits zum dritten Mal findet am 21. März 2014 der Business Kongress im Feuerbach-Saal der IHK Nürnberg für Mittelfranken statt. Schirmherr ist der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. Schwerpunktthema dieses Jahr ist „Glück“.Weiterlesen ...
Impulse für Innovation und Nachhaltigkeit“: Unter diesem Motto steht der 3. Nürnberger Business Kongress, der sich am Freitag, 21. März 2014 dem Schwerpunktthema „Glück“ widmet (10 bis 17 Uhr, in der IHK Nürnberg für Mittelfranken).
In das Thema führen Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly und Prof. Dr. Karlheinz Ruckriegel (Glücksforscher an der TH Nürnberg) ein. Die Themen der Vorträge und Workshops im Einzelnen: Aktuelle Erkenntnisse der Glücksforschung, Bedeutung der Glücksforschung für die Wirtschaft, Nachhaltigkeit im Unternehmen, familienbewusste Personalpolitik und Ästhetik als Innovationstreiber. Veranstalter sind die Beratungsgesellschaft Integral Systemics, die Agentur Swell, die Bio-Innung Nürnberg und das Ideen-Labor Zentrifuge (alle mit Sitz in Nürnberg).
Unter www.businesskongress.com können Sie sich für die Veranstaltung anmelden.

Materialeffizienz- und Rohstoff-Initiative für Mittelfranken
Rohstoffbeschaffung und -preise bereiten mittelfränkischen Unternehmen zunehmend Sorge.Weiterlesen ...
Zu diesem Ergebnis kam bereits die Studie der Bayerischen IHKs im Jahr 2012, die im „Rohstoffreport Bayern 2012“ veröffentlicht wurde. Auch die mittelfränkischen Unternehmen beklagten steigende Preise und vermehrt Versorgungsengpässe vor allem bei Hochtechnologiemetallen und Seltenen Erden.
Die Nürnberger IHK macht es sich zur Aufgabe, bestmögliche Bedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der mittelfränkischen Wirtschaft schaffen. Gerade Versorgungsengpässe bei Rohstoffen und schwankende Rohstoffpreise können die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen in der Metropolregion stark einschränken.
Daher unterstützt der IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt die Betriebe beim Umgang mit diesen Problemen und bei der Sicherung der Rohstoffversorgung. Den Unternehmen werden fachbezogene Informationen zur Verfügung gestellt, damit sie einen Überblick über den aktuellen Markt und die Versorgungslage gewinnen können. Dieses IHK-seitige Begleiten wird weiterhin bewerkstelligt zum einen durch Coaching, durch Aufschluss- und Orientierungsberatungsangebote, zum anderen durch Veranstaltungen mit Fachvorträgen von Experten, beispielsweise zum Thema Rohstoffeinkauf.
Auch die regionale Kreislaufwirtschaft leistet einen Beitrag zur Rohstoffversorgung, indem durch innovative Verfahren Rohstoffe in sehr hoher Qualität wieder zurückgewonnen werden. Dadurch stehen sie der regionalen Wirtschaft wieder zur Verfügung. Um die Akteure der Wertstoffwirtschaft zu vernetzen und einen besseren Erfahrungsaustausch über aktuelle rechtliche Vorgaben, Fördergelder und technologische Neuheiten zu erwirken, wurde im zurückliegenden Jahr der IHK-AnwenderClub „Sekundärrohstoffwirtschaft: Rohstoffe durch Recycling“ ins Leben gerufen, die IHK-Recyclingbörse (www.ihk-recyclingboerse.de) Rohstoff spezifisch neu organisiert und die Unternehmen der Recyclingwirtschaft im IHK-Umweltfirmen-Informationssystem (www.umfis.de) zur Erhöhung der Markttransparenz mit deren Recyclingprofil aktualisiert.
Um den Einsatz von Rohstoffen im Unternehmen zu verbessern, bietet die IHK für interessierte Unternehmen ein Informationsangebot zum effizienten Einsatz von Material im Unternehmen an. Das Thema Materialeffizienz findet sich bereits in Umweltmanagementsystemen, wie EMAS oder ISO 14001, wieder und spielt auch beim Ökodesign von Produkten eine wichtige Rolle. Durch einen effizienten Einsatz von Material oder die Substitution von Materialien durch innovative Ansätze kann das Risiko der Rohstoffverfügbarkeit eingedämmt werden.
Die Nürnberger IHK wird im Rahmen des IHK-Jahresthemas „Deutschland im Wettbewerb: Gutes bewahren, Neues wagen“ das Thema als Serviceleistung für mittelfränkische Unternehmen verstetigen und ausbauen. Immerhin entfallen über 45 Prozent der Kosten in produzierenden Unternehmen auf die eingesetzten Materialien: Ein enormes Potenzial, das sich durch mehr Materialeffizienz und Rohstoffinnovation zu bergen lohnt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/giu.

Umweltpreis 2014 der Stadt Nürnberg: Bewerbungen bis 14.03. möglich
Unter dem Motto "Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung" verleiht die Stadt Nürnberg den Umweltpreis 2014. Das Preis ist in Höhe von 9.000 Euro dotiert und wird für herausragende Leistungen zu Themen des Umweltschutzes und zum nachhaltigen Wirtschaften vergeben.Weiterlesen ...
Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung
Umweltbildung und Bildung für Nachhaltige Entwicklung gehören zusammen. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung bezieht sich nicht nur auf Natur und Umwelt sondern integriert weitere Dimensionen wie Soziales und Wirtschaft. Beiträge zu einem breiten Themen-Spektrum sind möglich und erwünscht: Natur und biologische Vielfalt erforschen, Ressourcen und Energie sparen, Klima schützen, Projekte aus der Eine-Welt-Arbeit realisieren - um nur einige Beispiele zu nennen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich aus dem Stadtgebiet Nürnberg
- Bürgerinnen und Bürger,
- Vereine und Verbände,
- Schulen und Kindergärten,
- Jugendverbände und Unternehmen,
die Projekte und Maßnahmen aus dem beschriebenen Bereich durchgeführt haben.
Ausgezeichnet werden können Personen oder Personengruppen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Nürnberg haben. Auch Organisationen, Firmen und andere Institutionen (juristische Personen), die mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Nürnberg vertreten sind, können sich bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 14. März 2014 möglich.

5. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager
Energieexperten treffen sich zum Erfahrungsaustausch und zur fachlichen Weiterbildung am 15. und 15.05. zur 5. EUREM-Konferenz in Wien.Weiterlesen ...

BIHK: Klares Nein zur Belastung der Eigenstromversorgung der Industrie
BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen hat sich auf der Konjunkturpressekonferenz am 4. Februar 2014 in München erneut enttäuscht über den bisherigen Stand der Energiewende geäußert. Driessen kritisiert die „fehlgesteuerte Energiewende“.Weiterlesen ...
BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen hat sich auf der heutigen Konjunkturpressekonferenz erneut enttäuscht über den bisherigen Stand der Energiewende geäußert. Er sagte wörtlich, „die Absurdität des Ganzen“ verdeutliche das von Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD), aber auch von Bayerns Wirtschaftsministern Ilse Aigner (CSU) geplante Vorhaben, die Eigenstromerzeugung der Industrie mit der EEG-Umlage zu belasten. „Das lehnen wir ab. Wenn wir anfangen, die Betriebsmittel der Unternehmen wie den selbst erzeugten Strom zu belasten, müssen irgendwann auch die Bäcker für ihr Mehl eine Umlage bezahlen“, sagte Driessen. Auf Journalistenfragen hinsichtlich der Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Seehofer, man müsse die Bürger im Streit um neue Stromtrassen stärker einbinden, sagte Driessen, er lese täglich mit neuer Überraschung, wie die Staatsregierung ihre energiepolitischen Ziele permanent verändere. „Es hat hierzu keinen Dialog mit der Wirtschaft gegeben“, stellte der Hauptgeschäftsführer fest und machte die Position der Wirtschaft klar. Demnach führt am Netzausbau kein Weg vorbei. „Wer auf Autarkie setzt, gefährdet den Standort. Das wird nicht funktionieren“, sagte Driessen. Er betonte, dass die Wirtschaft zur Energiewende und zum Ausstieg aus der Kernenergie stehe, nur erwarte man von der Regierung deutlich mehr Konsequenz. Die Akzeptanz der Bürger für neue Hochspannungsleitungen, Thüringer Strombrücke oder Pumpspeicherkraftwerke sei gering. Driessen erinnerte in diesem Zusammenhang aber daran, dass die Länder die Planungskompetenz für die zentralen Stromtrassen aus gutem Grund an die Bundesnetzagentur übertragen hätten. Zudem sei es Aufgabe einer Regierung, dem Gesamtinteresse einer Volkswirtschaft zu dienen. Als weiteres Beispiel für die „fehlgesteuerte Energiewende“ nannte Driessen die Tatsache, dass nach 2012 auch im vergangenen Jahr die CO2-Emissionen in Deutschland erneut gestiegen seien. Grund hierfür sei, dass Braunkohlekraftwerke zur Absicherung der Grundlast deutlich billiger seien als Gaskraftwerke. Im aktuellen Marktumfeld ließen sich Gaskraftwerke nicht rentabel betreiben. Driessen unterstrich daher die IHK-Forderung nach einem Kapazitätsmechanismus zur Absicherung der Grundlast.

Online-Befragung zum Mobilitätsverhalten von Touristen im Tegernseer Tal und der Stadt Nürnberg
Mit einer Online-Befragung untersuchen der Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie und Tourismusforschung der LMU München und die bifa Umweltinstitut GmbH das Mobilitäts- und Freizeitverhalten der Besucher und Gäste des Tegernseer Tals und der Stadt Nürnberg.Weiterlesen ...
Gemeinsam mit der Tegernseer Tal Tourismus GmbH, der Stadt Nürnberg und der IHK Nürnberg für Mittelfranken soll herausgefunden werden, wie Touristen und Gäste anreisen und sich im Tegernseer Tal bzw. der Stadt Nürnberg fortbewegen. Die Gründe für die Wahl des Verkehrsmittels und die Zufriedenheit damit spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Ergebnisse der Befragung dienen als Grundlage dafür, wie (Freizeit-)Mobilität zukünftig gestaltet werden kann, welche Angebote noch fehlen und was den Besuchern und Besucherinnen dabei besonders wichtig ist.
An der Befragung kann jeder teilnehmen, der schon einmal Tages- oder Übernachtungsgast in einer der beiden Regionen war. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist anonym und bis 20. März 2014 möglich. Die Bearbeitung des Fragebogens dauert etwa 12 Minuten und kann unter folgenden Adressen gestartet werden:
Tegernseer Tal: ww2.unipark.de/uc/tegernsee
Stadt Nürnberg: ww2.unipark.de/uc/nuernberg
Hintergrund der Befragung ist ein auf zwei Jahre angelegtes Forschungsprojekt mit dem Titel Mobilität und Tourismus – Kooperation zwischen Verkehrs- und Freizeitanbietern zur Anpassung an den Klimawandel. In dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geförderten Forschungsvorhaben werden Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel entwickelt. Im Mittelpunkt stehen dabei Kooperationen zwischen Verkehrsunternehmen und Leistungsträgern der Tourismusbranche, die langfristig als kommunale Leuchtturmvorhaben anderen Tourismusdestinationen als Vorbild dienen können.
Die Ergebnisse der Befragung, sowie alle weiteren im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse werden in einer Broschüre publiziert und bei einer öffentlichen Abschlussveranstaltung im Frühjahr 2015 ausführlich vorgestellt.

Neue Klimaschutzunternehmen gesucht
Unternehmen, deren Produktion, Produkte und Dienstleistungen überdurchschnittliche energietechnische Standards aufweisen, können sich ab sofort um eine Mitgliedschaft im Verein „Klimaschutz-Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft e.V.“ bewerben.Weiterlesen ...
Als Initiatoren der Gruppe zeichnen Bundesumweltministerium (BMUB), Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Unternehmen, die sich erfolgreich um eine Mitgliedschaft beworben haben, für ihre herausragenden Klimaschutz- und Energieeffizienzleistungen aus. Mit der Verleihung der Urkunde würdigen die Initiatoren die Klimaschutz-Unternehmen als Vorbilder, die Klimaschutz und Energieeffizienz zur unternehmerischen Erfolgsgeschichte machen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein der Klimaschutz-Unternehmen ist eine positive Entscheidung des Vereinsbeirats, in dem auch die Initiatoren vertreten sind. Die Entscheidung des Beirats wird auf Grundlage einer intensiven Prüfung und externen Begutachtung der Leistungen des Unternehmens in den Bereichen Klimaschutz und Energieeffizienz getroffen. Die Begutachtung mit ihren hohen Anforderungen wird als Teil des Projektes „Mittelstandsinitiative Energiewende“ von der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums finanziert, um die Qualität des Netzwerkes sicherzustellen.
Mitmachen können Unternehmen, die sich auszeichnen durch:
- ambitionierte Klimaschutz- und Energieeffizienzziele
- herausragende Beispiele energieeffizienter Produktionsverfahren und unternehmensinterner Prozesse.
- nachhaltige Geschäftsmodelle für innovative Produkte und Dienstleistungen, die Energieeffizienz- und Klimaschutzziele unterstützen.
Ob Synergieeffekte im Unternehmen, die hochwertige Best Practice Broschüre oder der Informationsgewinn – die Vorteile einer Mitgliedschaft im Verein sind zahlreich.
Das Projektbüro erteilt gerne weitere Auskünfte:
Projektbüro der Mittelstandsinitiative Energiewende
Ansprechpartnerin: Ulrike Poremski
Telefon: 030-20308-2246
E-Mail: poremski.ulrike@dihk.de

Investitionen der Industrie in den Umweltschutz steigen
Anstieg um 18 Prozent im Jahr 2011.Weiterlesen ...
Die Investitionen von Industrieunternehmen in den Umweltschutz stiegen im Jahr 2011 um 18 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro, wie eine aktuell veröffentlichte Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt. Damit werden fast 10 Prozent der Gesamtinvestitionen der Industrie in den Umweltschutz investiert. Der seit Jahren bestehende Trend der Erhöhung von Umweltinvestitionen setzt sich damit fort.
Als Umweltschutzinvestitionen gelten in der Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die am 7. Januar 2014 veröffentlicht wurde, alle Investitionen von Industrieunternehmen (ohne das Baugewerbe) in Sachanlagen, die dem Schutz der Umwelt dienen und zum Beispiel Emissionen in Boden, Wasser oder Luft verhindern oder verringern.
Diese drei Branchen tätigten die höchsten Investitionen:
- Die meisten Investitionen mit 1,9 Milliarden Euro wurden von den Unternehmen der Abwasserentsorgung getätigt.
- Unternehmen der Energieversorgung investierten circa 1,8 Milliarden Euro.
- Daran schließen sich die Abfallbehandlungs- und -beseitigungsunternehmen mit Investitionen in Höhe von rund 773 Millionen Euro an.
In weiteren Wirtschaftsbereichen wurden laut Statistischem Bundesamt folgende Umweltschutzinvestitionen getätigt:
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen 346,2 Millionen Euro
- Metallerzeugung und -bearbeitung 280,9 Millionen Euro
- Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 203,6 Millionen Euro
- Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 154,7 Millionen Euro
- Herstellung von Papier, Pappe und Ware daraus 147,3 Millionen Euro
- Kokerei und Mineralölverarbeitung 138,1 Millionen Euro
In diese einzelnen Bereiche wurde investiert:
- 2,9 Milliarden Euro an Umweltschutzinvestitionen tätigten Firmen im Jahr 2011 zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers, zum Beispiel mit Investitionen in Neutralisations- und Kläranlagen. Das sind über 40 Prozent der Investitionen in den Umweltschutz insgesamt.
- Annährend 2,4 Milliarden Euro investierten Unternehmen im Jahr 2011 in den Klimaschutz. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um mehr als 26 Prozent. Hierunter fallen unter anderem Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (zum Beispiel Windräder) sowie zur Steigerung der Energieeffizienz wie beispielsweise Wärmepumpen und Wärmetauscher.
- In Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen wie Deponien, Verbrennungs-, Trenn- und Sortieranlagen wurden 2011 ca. 918 Millionen Euro investiert.
- Ca. 695 Millionen Euro wurden in die Luftreinhaltung investiert. Hier wurde ein ganz leichter Rückgang gegenüber ca. 707 Millionen im Jahr 2010 verzeichnet.
Ausführliche Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier (Fachserie „Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe“, Fachserie 19, Reihe 3.1, 2011).

Biodiversität im betrieblichen (Umwelt-) Management
Der Verlust der Biologischen Vielfalt hat nicht nur schwerwiegende ökologische Folgen; unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen sind betroffen. Branchenspezifische Hilfestellungen werden angeboten.Weiterlesen ...
Der Verlust der Biologischen Vielfalt hat nicht nur schwerwiegende ökologische Folgen; unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen sind betroffen.
Unternehmen, die den Schutz der Biodiversität stärker berücksichtigen und ihre negativen Wirkungen verringern wollen, stehen aber zunächst vor der Herausforderung, wie sie dieses komplexe Handlungsfeld angehen können.
Die Bodensee-Stiftung und der Global Nature Fund haben Hilfestellungen erarbeitet, um Unternehmen ein sinnvolles Biodiversitätsmanagement zu erleichtern:
Ein branchenübergreifendes Set mit Kennzahlen und Indikatoren für Biodiversität, der branchenspezifische Biodiversity Check zur Analyse der Signifikanz der Biologischen Vielfalt für das Unternehmen und branchenspezifische Biodiversity Fact Sheets mit einem Überblick über relevante Bezugspunkte zur Biodiversität und Empfehlungen für Ziele und Maßnahmen. Die Fact Sheets stehen derzeit für den Tourismussektor, die Kosmetikbranche, Golfanlagen, Freizeitparks und Abbaustätten zur Verfügung. Ein Biodiversity Fact Sheet für den Lebensmittelhandel ist gerade in Bearbeitung.
Indikatoren und Fact Sheets sind hier zum Download bereitgestellt.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Biodiversity Check sowie Beispiele von Unternehmen, die erfolgreich das Handlungsfeld Biodiversität angegangen sind. Alle Informationen wurden im Rahmen der Initiative Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 erarbeitet und vom Umweltbundesamt unterstützt. (Quelle: DIHK, Bodensee-Stiftung).

Deutschland erfüllt Kyoto-Ziel
Bundesumweltministerin Hendricks fordert ehrgeizigere Klimaanstrengungen.Weiterlesen ...
Kurz vor dem von der EU-Kommission am 22. Januar 2014 vorgelegten Energie- und Klimapaket 2013 haben Bundesumweltministerin Hendricks und der amtierende UBA-Präsident Holzmann ehrgeizigere Klimaanstrengungen und eine strukturelle Reform des Emissionshandels gefordert. (vgl. Pressemitteilung v. 16.01.2014).
Festgehalten wird, dass Deutschland mit minus 24,7 Prozent das Kyoto-Ziel bzw. die entsprechende EU-Lastenverteilung von minus 21 Prozent (1990 - 2012) übererfüllt hat. Innerhalb der EU sind die Emissionen im gleichen Zeitraum 1990 bis 2012 um etwa 19 Prozent gesunken, wobei Deutschland alleine mit seiner Verpflichtung innerhalb der alten EU-Mitgliedstaaten für rund 75 Prozent der EU-Verpflichtung verantwortlich ist.
Kritisiert wird hingegen, dass die CO2-Emissionen gegenüber 2011, um 1,1 Prozent gestiegen sind und für 2013 eine ähnliche Entwicklung zu erwarten sei. Ursächlich hierfür sind vor allem ein höherer Einsatz von Braun-, Steinkohle und Mineralöl bei der Stromproduktion und witterungsbedingt ein höherer Bedarf an Heizenergie. Die industriellen Emissionen gingen 2012 um 2 Prozent zurück.
Vor diesem Hintergrund und wohl auch in Hinblick auf die künftigen Auseinandersetzungen mit dem EU-Klima- und Energiepaket sowie der entscheidenden UN-Klimakonferenz 2015 in Paris fordern Hendricks und Holzmann unter Berufung auf den Koalitionsvertrag einen ehrgeizigeren Klimaschutz. Dazu gehört auch die Forderung nach einer strukturellen Reform des Emissionshandels, der „neu zum Leben erweckt werden muss“ insbesondere durch den Abbau von Überschüssen.

Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungsplan 2013
Vorlage des Berichts über die Umweltauswirkungen des Netzausbaus.Weiterlesen ...
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2013 sowie den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2013 bestätigt. Gleichzeitig hat sie den überarbeiteten Bericht zur Bewertung der Umweltauswirkungen der enthaltenen Maßnahmen vorgelegt.
Von den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW vorgelegten 90 Maßnahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2013 die Bundesnetzagentur 56 als für den sicheren Netzbetrieb in den kommenden 10 bzw. 20 Jahren für zwingend erforderlich. Insgesamt wurden im NEP 2013 Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen auf einer Länge von 2.800 Kilometern bestätigt. Hinzu kommen 2.650 Kilometer an kompletten Neubautrassen. Erstmals vorgelegt wurde der Netzentwicklungsplan Offshore (O-NEP 2013), hier wurden von den zehn von den Übertragungsnetzbetreibern eingebrachten Maßnahmen acht bestätigt.
Grundlage der Netzentwicklungspläne ist ein zuvor festgelegter Szenariorahmen für die Entwicklung der Stromerzeugung. Noch unberücksichtigt geblieben sind darin die neuen, im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzungen, insbesondere die Reduzierung des Offshore-Ziels. Die Netzentwicklungspläne mit allen bestätigten Maßnahmen sowie die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung können Sie hier herunterladen.

Offshore-Ausbau nimmt Fahrt auf
Für 2014 werden 1,5 GW erwartet.Weiterlesen ...
Ende 2013 lieferten 116 Offshore-Anlagen mit einer Leistung von 520,3 MW Strom. Dazu waren bereits weitere 103 Anlagen mit einer Leistung von knapp 400 MW betriebsbereit, ihnen fehlte jedoch der Netzanschluss. Neun Windparks mit einer Leistung von 2.430 MW waren im Bau. Die Branche rechnet damit, dass 2014 rund 1.500 und 2015 1.000 MW ans Netz gehen könnten.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie teilte unterdessen mit, dass es nicht alle Offshore-Windparks genehmigen will, für die Anträge vorliegen. Manche Parks kollidierten mit dem Naturschutz, der Sicherheit des Seeverkehrs oder militärischen Aspekten. Aktuell sind zwei Parks in Betrieb, acht werden gebaut, für 33 gibt es Genehmigungen und für 95 liegen Anträge vor.
Die Statistik zum Offshore-Ausbau kann hier heruntergeladen werden.

Seltene Erden: Ausblick auf künftige Versorgung
China spielt auch in Zukunft eine zentrale Rolle.Weiterlesen ...
Einen detaillierten Bericht zur aktuellen und künftigen Versorgungssicherheit mit Seltenen Erden hat die Deutsche Auslandshandelskammer Greater China veröffentlicht. Die Seltenen Erden spielen eine Schlüsselrolle für Deutschland als High-Tech-Standort, insbesondere auch mit Blick auf die Ziele für eine erneuerbaren Energieversorgung. Obwohl die Preise für Seltene Erden seit 2012 deutlich zurückgegangen sind, bleibt die hohe Abhängigkeit von China mit einem Weltmarktanteil von über 90 Prozent kritisch.
Trotz der WTO-Verfahren zur Aufhebung der Exportquoten gegen China, hat die chinesische Regierung eine Reduzierung der Ausfuhren von 2,8 Prozent im ersten Halbjahr 2014 gegenüber 2013 bekanntgegeben. Gleichzeitig liegt die jährliche Produktionskapazität für Seltene Erden mit 300.000 Tonnen nach Angaben des Industrieverbandes Association of China Rare Earth Industry deutlich über der durchschnittlichen globalen Nachfrage von 120.000 Tonnen.
Die steigende Nachfrage einerseits und eine mit hohen Umwelt- und Gesundheitsrisiken verbundene Förderung andererseits könnte nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) trotzdem dazu führen, dass die Nachfrage in Europa nach einzelnen Seltenen Erden sich bis 2030 nicht mehr decken lässt. Hoffnung wird auf die Erschließung weiterer Vorkommen und die Wiedereröffnung ehemaliger, noch nicht gänzlich ausgebeuteter Minen gesetzt. Wichtige weitere Lagerstätten sind neben China in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Grönland, Südafrika, Malawi und Vietnam zu finden.
Daneben wird stärker auf innovative Recyclingverfahren gesetzt. Allerdings wird die derzeitige Zurückgewinnungsquote in Deutschland nur auf ein Prozent geschätzt.
Den detaillierten Bericht der AHK Greater China finden sie unter www.china.ahk.de.

Anträge für das Explorationsförderprogamm können wieder eingereicht werden
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) nimmt seit dem 1. Februar 2014 wieder Anträge zum Explorationsförderprogramm der Bundesregierung entgegen. Das Programm soll die Versorgung Deutschlands mit bestimmten kritischen Rohstoffen verbessern.Weiterlesen ...
Seit dem 1. Februar 2014 nimmt die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wieder Anträge zum Explorationsförderprogramm der Bundesregierung entgegen. Der aktuelle Ausschreibungszeitraum läuft noch bis zum 31. Mai 2014. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite zum DERA/Explorationsförderprogramm hier.
Ziel des Explorationsförderprogramms ist die Verbesserung der Versorgung der deutschen Industrie mit den Rohstoffen Antimon, Beryllium, Kobalt, Fluorit, Gallium, Germanium, Graphit, Indium, Magnesium, Niobium, Platinmetalle, Seltene Erden, Tantal und Wolfram.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die zur Durchführung des Vorhabens technisch und wirtschaftlich in der Lage sind, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und hier die Voraussetzungen für eigene rohstoffwirtschaftliche Tätigkeiten bieten.
Die DERA empfiehlt interessierten Unternehmen, vor einer Antragstellung Kontakt mit ihr aufzunehmen. Die Ansprechpartner bei der DERA sind:
- Herr Dr. Franz-Michael Roth, franz-michael.roth@bgr.de, Tel.: 49 (0)30 36993 232
- Herr Dr. Sven-Uwe Schulz, sven-uwe.schulz@bgr.de, Tel.: 49 (0)30 36993 235
- Herr Siyamend Ingo Al Barazi, SiyamendIngo.AlBarazi@bgr.de, Tel.: 49 (0)30 36993 224

Energiegewinnung aus Meereskraft
EU-Kommission legt neuen Aktionsplan vor.Weiterlesen ...
Der EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat am 20. Januar einen Aktionsplan für eine verstärkte Förderung und Weiterentwicklung der sogenannten blauen Energie vorgestellt. Ziel ist es, die Energiegewinnungsmöglichkeiten aus Meereskraft voranzutreiben und diese marktfähig zu machen.
Wesentlicher Bestandteil des Aktionsplanes ist die Einrichtung eines Meeresenergieforums. In dessen Rahmen sollen sich bestehendes Wissen und Fachkompetenzen zusammenfügen, Kapazitäten aufgebaut und Zusammenarbeit gefördert werden. Ferner möchte die EU-Kommission einen Fahrplan erstellen, der klare Ziele für die industrielle Entwicklung des Sektors sowie ein Rahmenprogramm für seine Verwirklichung definiert. Einen Input zum Fahrplan können relevante Akteure liefern.
Von einer erfolgreichen Nutzung der blauen Energie erhofft sich die EU-Kommission positive Auswirkungen in verschiedenen Bereichen: Die zur Verfügung stehenden Meeresenergieressourcen liegen weltweit über dem derzeitigen und zukünftigen Energiebedarf. Durch die Nutzung von Wellen- oder Gezeitenenergie könnte sich die EU eine verlässliche Energiequelle schaffen, ihre Importabhängigkeit senken, den Ausbau alternativer Energieerzeugung verstetigen und so den Ausstoß von CO2-Emissionen weiter verringern. Außerdem will die Kommission mit der blauen Energie die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen in Küstengebieten sowie im Sektor des Anlagenbaus befördern. Damit könnte Meeresenergie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Europa 2020-Strategie liefern.
Die blaue Energie umfasst alle Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energie aus Meeren und Ozeanen - mit Ausnahme der Offshore-Windanlagen - und kann auf verschiedene Weisen, z. B. durch Wellen- und Gezeitenenergie, gewonnen werden. Trotz des großen Potenzials steht die verstärkte Nutzung der blauen Energie vor elementaren Herausforderungen. Dazu gehören die hohen Technologiekosten, mangelnde Infrastrukturen, vor allem im Netzausbau, sowie administrative Hindernisse.

Gabriels Eckpunkte zur EEG-Novelle mit Licht und Schatten
Auf der Kabinettsklausur in Meseberg am 22. Januar wurden Eckpunkte für die überfällige Novelle des EEG verabschiedet.Weiterlesen ...
Am Anfang einer Legislaturperiode – so eine politische Weisheit – ist der richtige Zeitpunkt, ungeliebte Reformen zu verkünden und durchzusetzen. Der neue Energieminister Sigmar Gabriel hat sich das zu Herzen genommen: Auf der Kabinettsklausur in Meseberg am 22. Januar wurden Eckpunkte für die überfällige Novelle des EEG verabschiedet. Minister Gabriel hat sich einen engen Zeitplan vorgenommen: Zum ersten August soll das runderneuerte EEG in Kraft treten. Viele Länder haben bereits Widerstand angekündigt, so dass der Zeitplan sehr ambitioniert erscheint. An vielen Stellen sind die vorgesehenen Änderungen zumindest der Anfang einer Kurskorrektur bei der Energiewende. Allerdings: Für sinkende Strompreise wird es nicht reichen, nur der Kostenzuwachs wird gedämpft, wenn neue Erneuerbare-Energien-Anlagen mit gesenkter Vergütung auskommen müssen. Weitere Schritte müssen folgen. Problematisch ist aus Sicht des DIHK insbesondere der Vorschlag zur Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlage.
Für den weiteren Zubau erneuerbarer Energien legen die Eckpunkte der Bundesregierung einen Ausbaukorridor fest: 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des Stroms erneuerbar sein, 2035 55 bis 60 Prozent. Nach dem kräftigen Zubau von fast 3 GW Onshore-Wind 2013 soll dieser künftig per atmendem Deckel wie bei der Photovoltaik gesteuert werden. Zudem sollen alle Anlagen ab 100 kW schrittweise in die Direktvermarktung und bekommen dafür die gleitende Marktprämie. Ab 2017 soll die Prämie auktioniert werden. Hinzu kommen Vergütungskürzungen für Onshore-Wind. Der Biomassezubau soll auf 100 MW jährlich begrenzt werden. Für Offshore wird das Stauchungsmodell mit leichten Abschlägen bis 2019 fortgesetzt.
Diese Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, um die Energiewende künftig kosteneffizienter umzusetzen. Für die weitere Entwicklung der EEG-Umlage wird entscheidend sein, wie sich der Bau von Offshore-Windparks entwickelt. Die Direktvermarktung von EE-Strom ist ein Anfang und eine große Chance für die EE-Branche, neue Märkte zu erschließen. Um die grüne Eigenschaft des Stroms noch besser vermarkten zu können, sollten neue EE-Anlagen aber statt fester Vergütung Grünstromzertifikate bekommen. Für den langfristigen Erfolg der Energiewende ist es zwingend notwendig, Nachfrage nach grünem Strom zu stimulieren. Immer mehr Unternehmen beziehen schließlich Ökostrom. Doch bisher gibt es kaum deutschen Grünstrom zu kaufen. Das sollte sich dringend ändern.
Zukünftig sollen neue Eigenerzeugungsanlangen mit 90 Prozent der EEG-Umlage belastet werden, ein Satz von 70 Prozent der EEG-Umlage soll auf selbst genutzten Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen und Kuppelgas-Nutzungen erhoben werden. Bestandsanlagen zur Eigenerzeugung sollen den Anteil der EEG-Umlage tragen, der über die Umlage von 2013 in Höhe von 5,28 ct/kWh hinausgeht – im Jahr 2014 also 0,96 ct/kWh.
Die Belastung von Bestandsanlagen widerspricht dem bislang angekündigten Vertrauensschutz und schadet der Energiewende. Der Betrieb könnte sich teilweise nicht mehr rechnen mit der Folge, dass die Eigen-Stromerzeugung zurückgefahren wird und verstärkt Kraftwerke der Grundversorgung in Anspruch genommen werden. Gerade im gefährdeten süddeutschen Bereich könnte die gesicherte Leistung weiter sinken und der Einsatz von Kohlekraftwerken steigen – ein Bärendienst für Energiewende und Klimaschutz. Für Photovoltaik wird ein sich öffnender Markt jenseits der EEG-Vergütungen verschlossen. Der BHKW-Markt wird, folgt man den ersten Reaktionen, weitgehend zum Erliegen kommen. Daher sind Änderungen an diesen Vorschlägen dringend geboten.
Wenig Neues gibt es zum Thema besondere Ausgleichsregel: Sie soll, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, künftig europarechtskonform ausgestaltet werden. Seit der Eröffnung des Beihilfeprüfverfahrens am 18. Dezember 2013 ist die Bundesregierung in engem Austausch mit der EU-Kommission, bisher hat sich noch keine Konkretisierung ergeben. Relativ klar zu sein scheint, dass sich zumindest eine Reihe von Unternehmen in der besonderen Ausgleichsregel in Zukunft auf einen höheren Selbstbehalt einstellen muss.

Lernende Energieeffizienz-Netzwerke (LEEN) reduzieren Energiekosten!
Eine Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzsteigerung von 1 Prozent auf 2 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der Industrie erreichten 30 Pilot-Netzwerke mit über 360 teilnehmenden Unternehmen innerhalb von drei bis vier Jahren. Pro teilnehmendem Betrieb bedeutet dies durchschnittlich 200.000 € pro Jahr verminderte Energiekosten.Weiterlesen ...
Den Nutzen der LEEN-Netzwerke gegenüber dem Aufwand bewerten knapp 80 Prozent der Netzwerkteilnehmer als hoch bis sehr hoch, den Zeitaufwand als gering bis sehr gering. Hervorgehoben werden insbesondere die gute Strukturierung des Netzwerkablaufs, der hohe Qualitätsstandard sowie die Möglichkeit, mit der Teilnahme wesentliche Teile der DIN EN ISO 50001 zu erfüllen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) förderte diese 30 Pilot-Netzwerke sowie die Weiterentwicklung des zugrundeliegenden LEEN-Managementsystems im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative. Vier IHKs haben als Netzwerkträger hier unmittelbare Erfahrungen, weitere IHKs haben die Initiierung derartiger Energieeffizienz-Netzwerke unterstützt.
Was bietet ein Netzwerk nach dem LEEN-Standard?
1. eine Initialberatung in jedem Betrieb:
- eine vollständige Bewertung der Energieeinsparpotentiale in den Querschnittstechnologien (z. B. Dampf-, Wärme-, Drucklufterzeugung und -verteilung, Beleuchtung, Lüftung, Abwärmenutzung)
- eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der Maßnahmen (Amortisation als Risikomass und die interne Verzinsung als Rentabiltitätsmass)
- eine Zusammenfassung der Ergebnisse in einer DIN EN ISO 50001 konformen Maßnahmenübersicht und einem Bericht
2. ein jährliches Monitoring der durchgeführten Maßnahmen ebenfalls in einer DIN EN ISO 50001 konformen Maßnahmenübersicht und einem vertraulichen Bericht für jeden Teilnehmer
3. Kernelement: vierteljährlich stattfindende, vorbereitete und moderierte Netzwerktreffen zu einem vereinbarten Thema vermindern die Such- und Entscheidungskosten
- Vernetzung der Kompetenzen der Teilnehmer im Erfahrungsaustausch
- Anschauung von durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Betriebsbegehung
- Ergänzung durch das Fachwissen externer Referenten und des Netzwerkteams
Der energietechnische Berater und der Moderator werden auf das Managementsystem geschult und durch verschiedenste Muster, Vorlagen und Erfahrungsberichte unterstützt. Darüber hinaus können die im Rahmen des Projekts entwickelten Investitionsberechnungshilfen den energietechnischen Berater bei der Initialberatung und dem Monitoring in Tiefe und Breite der möglichen Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen.
Die Einzelergebnisse werden zu Netzwerkergebnissen zusammengefasst und mit einem Zielpfad des Netzwerkes vergleichen.
LEEN-Netzwerke sind für Betriebe mit jährlichen Energiekosten über 500.000 € bis zu 50 Mio. € geeignet, da die erzielten Energiekosteneinsparungen hier mit großer Sicherheit die Kosten für das Netzwerk übersteigen.
Für kleinere Betrieb ab 30.000 € Energiekosten/a steht ein auf KMU angepasster Netzwerktyp „Mari:e“ (Mach‘ s richtig: energieeffizient“) zur Verfügung, das derzeit in fünf Netzwerken mit 60 KMU getestet wird (www.marie.streks.org).
Am 19. Februar 2014 fand in Berlin die Abschlusskonferenz des Projekts „30 Pilot-Netzwerke“ mit Präsentation der Endergebnisse statt (www.30pilot-netzwerke.de).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.leen.de.

Die Neuregelungen aus der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in der Praxis
Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) veröffentlicht eine Arbeitshilfe für den Vollzug.Weiterlesen ...
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat eine Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wurde im November 2013 von der Umweltministerkonferenz beschlossen und zur Veröffentlichung freigegeben.
In der Arbeitshilfe werden zahlreiche neue Begriffe erläutert, die mit der Umsetzung der IE-RL in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie in weitere Gesetze und Verordnungen eingeführt wurden. Außerdem werden den Vollzugsbehörden Hinweise zum Umgang mit neuen Pflichten und Ermächtigungen in den betroffenen Gesetzen gegeben.
Die Arbeitshilfe ist als „work in progress“ gedacht und soll laufend ergänzt und fortgeschrieben werden.
Die Arbeitshilfe kann auf der Homepage der LAI abgerufen werden (Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie, Stand: 7. Oktober 2013).

BMUB-Studie untersucht Kapazitätsmodelle
Eine strategische Reserve ist die beste Option.Weiterlesen ...
Eine im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUB) veröffentlichte Studie kommt nach dem Vergleich verschiedener Kapazitätsmechanismusmodelle zu dem Schluss: Die Einführung einer strategischen Reserve sollte erste Wahl sein. Voraussetzung: Die Einführung eines solchen Mechanismus ist notwendig, was nicht Gegenstand der Untersuchung war.
Die Autoren untersuchen die vier Modelle strategische Reserve, umfassender Kapazitätsmarkt (EWI-Modell), fokussierter Kapazitätsmarkt sowie integriertes Energiemarkt-Design anhand von sieben Kriterien:
- Effektivität: Wird Versorgungssicherheit erreicht?
- Effizienz: Zu welchem Preis wird sie erreicht?
- Transformationsbeitrag: Welche Auswirkungen gibt es auf Kraftwerksneubauten, Flexibilisierung, Stromsparziele und CO2-Reduktion?
- Transaktionskosten: Wie hoch sind Anbahnungs- und Informationskosten?
- Verteilungseffekte: Wer sind Gewinner und Verlierer?
- Institutionelle Passfähigkeit: Welche Auswirkungen gibt es auf Binnenmarkt und Nachbarländer?
- Robustheit: Wie hoch ist der Aufwand für Parametrisierung, Reversibilität und Modifizierbarkeit?
Die Modelle wurden anhand dieser Kriterien auf einer Skala von 0 (keine Erreichung) bis 1 (hohe Erreichung) bewertet. Mit 0,81 schneidet die strategische Reserve etwas besser ab als das integrierte Energiemarktdesign mit 0,71. Fokussierter und umfassender Kapazitätsmarkt werden mit 0,56 bzw. 0,44 deutlich kritischer gesehen. Bei diesen beiden werden insbesondere negative Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt gesehen.
Die Studie "Vergleichende Untersuchung aktueller Vorschläge für das Strommarktdesign mit Kapazitätsmechanismen", die unter www.energybrainpool.com heruntergeladen werden kann, schließt mit der Empfehlung: „Als einer der nächsten Schritte vor der Einführung weitreichender kapazitativer Mechanismen in das bestehende Strommarktdesign empfiehlt sich die wissenschaftliche Klärung der Frage nach der Notwendigkeit dieser Mechanismen frei von Akteursinteressen“.

BNetzA verbietet erstmals Kraftwerksstilllegungen
Reservekraftwerksverordnung greift.Weiterlesen ...
Aufgrund ihrer Systemrelevanz hat nun die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Überprüfung durch die Übertragungsnetzbetreiber die Stilllegung von fünf Kraftwerken in Baden-Württemberg verboten. Es handelt sich um zwei Gasturbinen und eine Dampfturbine in Marbach sowie zwei Kohleblöcke in Walheim, die alle der EnBW gehören.
Die Anordnung gilt für 24 Monate und kann bei Bedarf – sprich weiterhin bestehender Gefährdung der Netzstabilität – verlängert werden. Nach der Reservekraftwerksverordnung hat die EnBW ab dem Zeitpunkt des geplanten Stilllegungstermins Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Die Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste ist hier veröffentlicht.

Strompreise im Jahresvergleich stark gestiegen
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur legen Monitoringbericht 2013 vor.Weiterlesen ...
Kartellamt und Bundesnetzagentur sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten im Energiesektor zu veröffentlichen. Wie immer ist der Bericht gespickt mit Zahlen und Fakten.
So sank 2012 die Abregelung von EE-Anlagen wegen Netzengpässen um 8,5 Prozent. Insgesamt musste eine Strommenge von 385 Mio. kWh abgeregelt werden. Gründe dafür sind der Netzausbau sowie eine günstige Wetterlage, so dass es kaum zu gleichzeitigen Höchsteinspeisungen von Solar und Wind kam. 90 Prozent des abgeregelten Stroms stammt aus Windkraft. Die Entschädigungszahlungen beliefen sich auf 33 Mio. Euro. Demgegenüber stieg die Anzahl der Redispatchmaßnahmen von 2011 auf 2012 um 42,3 Prozent auf 7.160 Stunden.
Weiter gestiegen sind Leistung, Erzeugung und Vergütung von EE-Anlagen. Ende 2012 erhielten Anlagen mit rund 71 GW Vergütungen durch das EEG. Ein Plus von 9,4 oder 15 Prozent. Die Strommenge stieg ebenfalls um 15 Prozent auf 118 Mrd. kWh. Die Fördersumme erhöhte sich um 14 Prozent auf rund 19 Mrd. Euro.
2012 erhöhte sich die Gesamterzeugungsleistung um 10.300 auf knapp 178.300 MW. Davon entfallen 102.600 MW auf konventionelle und 75.600 MW auf erneuerbare Energien. Am stärksten wuchs die PV mit 7.600 MW. Daneben konnten auch Wind onshore mit 1.500 MW und Braunkohle mit 1.400 MW deutlich zulegen. Die gesicherte Leistung stieg um 957 MW. Bis 2016 sollen knapp 11. 000 MW an „dargebotsunabhängigen Erzeugungskapazitäten“ zusätzlich errichtet werden. Der geplante Rückbau beläuft sich bis 2018 auf 9.941 MW. Für Süddeutschland rechnen die beiden Behörden hingegen damit, dass in den Jahren 2013 bis 2018 die Kraftwerksleistung im Umfang von 5.417 MW zurückgehen wird.
Stark angestiegen sind die Strompreise: Zum Stichtag 1. April 2013 lagen die Preise für Industrie um 8,8 und die Gewerbestrompreise sogar um 11,9 Prozent über Vorjahresniveau. Während der Anteil der Beschaffungskosten für beide Gruppen sank, wurde dieser Effekt durch die staatlich verursachten Strompreiskomponenten überkompensiert. Gewerbekunden zahlten zum Stichtag 26,74 und Industriekunden 17,17 ct./kWh (Annahme: Keine Sonderregelung wurde in Anspruch genommen).
Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

120 Mrd. Euro für Erneuerbare Energien Anlagenbetreiber
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat sich verfünffacht.Weiterlesen ...
Seit dem Jahr 2002 haben EE-Anlagenbetreiber aus den Vergütungsansprüchen nach dem EEG bereits 120 Mrd. Euro erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor (18/242). Dabei hat sich der Betrag von 2,2 Mrd. 2002 auf 22,9 Mrd. 2013 mehr als verzehnfacht. Die Stromerzeugung aus diesen Anlagen stieg um mehr als das Fünffache von 25 auf 132 TWh.
Die Differenzkosten bezogen auf die Kernumlage beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 80 Mrd. Euro. Das EEG-Umlagevolumen beläuft sich von 2000 bis 2014 auf 111,7 Mrd. Euro. In diesem Jahr entfallen 98,7 Prozent des EEG-Umlagevolumens auf Ausschüttungen an EE-Anlagenbetreiber.
Zudem enthält die Antwort Angaben über Unternehmen und Strommengen in der besonderen Ausgleichsregel. Auch die Summe, die der EEG-Umlage fiktiv entgangen ist, ist angegeben. Hierzu schreibt die Bundesregierung: „… ein Großteil der Mehreinnahmen auf dem EEG-Konto wäre allenfalls als kurzfristig und nur vorübergehend anzusehen. Denn bei einer Abschaffung der Besonderen Ausgleichsregelung entstünden der deutschen stromintensiven Industrie erhebliche Wettbewerbsnachteile, wodurch die Produktion in Deutschland zurückginge und somit auch ihr Beitrag zur Zahlung der EEG-Differenzkosten.“
Die Ausweitung der besonderen Ausgleichsregel 2011 hat nur zu einer Nettozunahme der privilegierten Strommenge von 1 TWh geführt.

EEG-Konto: Zum Jahresende fast ausgeglichen
Der Trend geht in Richtung Direktvermarktung.Weiterlesen ...
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Jahresbilanz des EEG-Kontos vorgelegt. Es weist zum Jahresende einen Überschuss von 2,47 Mrd. Euro für das Jahr 2013 auf, damit kann das Minus des Vorjahres in Höhe von 2,69 Mrd. Euro fast ausgeglichen werden. Dahinter stehen insbesondere die Mehreinnahmen durch die Erhöhung des EEG-Umlagesatzes.
Die Verschiebungen auf dem EEG-Konto sind im Wesentlichen:
Mehreinnahmen durch die Erhöhung der EEG-Umlage von 3,592 ct/kWh auf 5,277 ct/kWh zum Jahr 2013. Darüber haben die Netzbetreiber 2013 etwa 4,6 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr eingenommen, insgesamt sind auf der Einnahmenseite des EEG-Kontos 21,84 Mrd. Euro verbucht.Auf der Ausgabenseite ist gegenüber 2012 ein Rückgang um rund 700 Mio. Euro auf 19,4 Mrd. Euro zu verzeichnen. Die beiden zentralen Ausgabenpositionen sind mit 13,00 Mrd. Euro (2012: 16,62 Mrd. Euro) Vergütungszahlungen für EEG-Anlagenbetreiber und mit 5,86 Mrd. Euro (2012: 2,92 Mrd. Euro) die Prämienzahlen für EEG-Anlagen in der Direktvermarktung.
Festzustellen ist also eine Verschiebung in die Direktvermarktung nach dem EEG. Hieraus ergibt sich auch eine Verschiebung der Finanzflüsse auf dem EEG-Konto in Form sinkender Vergütungsleistungen und sinkender Vermarktungserlöse. Denn direkt vermarkteter Strom schlägt sich in Form der gezahlten Marktprämie und Managementprämie, aber nicht mehr in vollem Umfang der zugesicherten Vergütung auf dem EEG-Konto nieder. Mit dem Sinken der durch die Netzbetreiber zu vermarktenden Strommengen sinken die auf dem EEG-Konto aufgeführten Vermarktungserlöse an der Börse entsprechend. Insgesamt sind die aufgeführten Vermarktungserlöse – zusätzlich auch bedingt durch die Entwicklung der Börsenstrompreise – um 900 Mio. Euro gesunken.
Obwohl die installierte Leistung Erneuerbarer Anlagen kontinuierlich gestiegen ist, ist die Menge des in diesen Anlagen im Jahr 2013 erzeugten Stroms wetterbedingt in etwa auf dem Niveau von 2012. So ist die Ausbeute 2013 aus Windkraft um 3,5 Prozent auf 48.900 GWh gesunken und aus Photovoltaik um 7,3 Prozent auf 28.300 GWh gestiegen (vgl. Energiewirtschaftliches Datenblatt des BDEW, Dezember 2013). Da die Ausbeute geringer als erwartet war, hat sich auch hieraus ein entlastender Effekt für das EEG-Konto ergeben.
Kabinett beschließt 6. VerpackV-Novelle
Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie 1:1 umgesetzt. Im weiteren Verfahren beraten Bundestag und Bundesrat darüber. Das BMUB will kurzfristig eine 7. VerpackV-Novelle vorlegen, mit der dann gegenwärtige Probleme gelöst werden sollen.Weiterlesen ...
Die EU-Verpackungsrichtlinie soll mit dem BMU-Entwurf zur 6. VerpackV-Novelle umgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat am 12.02.2014 die beigefügte 6. VerpackV-Novelle beschlossen, über die nun Bundestag und Bundesrat beraten.
Gegenüber der Vorlage des Bundesumweltministeriums (BMUB), in der die EU-Vorgaben weitgehend 1:1 übernommen werden, gibt es in der Kabinettsfassung nur kleine redaktionelle, aber keine inhaltlichen Änderungen. Konkret geht es um die Übernahme der in der EU-Richtlinie aufgeführten Definitionen, was eine Verpackung und was keine Verpackung ist. Damit wird einerseits EU-weit eine größere Rechtssicherheit ermöglicht. Andererseits wird der der Kreis der betroffenen Verpackungen mit zusätzlichen Unternehmenspflichten erweitertet.
Das BMUB plant, kurzfristig eine 7. VerpackV-Novelle vorzulegen, mit der dann auch die aktuell diskutierten Themen, z. B. bei Point of Sale und den Branchenlösungen, gelöst werden sollen. Das BMUB rechnet wohl damit, dass diese „kleine“ 6. VerpackV-Novelle im Bundestag und Bundesrat rasch und unverändert durchgeht.

Was wird aus der Abwasserabgabe?
Umweltbundesamt hat Gutachten erstellen lassen.Weiterlesen ...
Im November 2013 hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig (UFZ) ein Gutachten über die Fortentwicklung des Abwasserabgabengesetzes vorgelegt. Rund 35 Jahre nach Inkrafttreten des Abwasserabgabengesetzes sollte das UFZ im Auftrag des Umweltbundesamtes das Instrument der Abwasserabgabe überprüfen und konzeptionelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung dieser Abgabe vorlegen.
Die Gutachter sprechen sich für den Erhalt der Abgabe und eine Stärkung ihrer Lenkungswirkung aus. Die Abwasserabgabe habe sich als ökonomisches Anreizinstrument in der vorsorgenden Gewässergütepolitik im Verbund mit dem Wasserordnungsrecht grundsätzlich bewährt. Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sprächen für eine Fortführung der Abwasserabgabe. Der darin enthaltene Kostendeckungsgrundsatz verlange eine Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten. Im Sinne dieses Ansatzes würde die Abwasserabgabe dazu beitragen, dass schädliche Einleitungen in Gewässer einen Preis erhielten, so das UFZ in seinem Gutachten. Der Preis zeige die gesellschaftlichen Folgekosten der Verschmutzung an und wirke auch dann über Markt- und Innovationseffekte langfristig lenkend, wenn kurzfristige Maßnahmen (noch) nicht wirtschaftlich seien. Eine Kurzfassung des Gutachtens „Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung“ finden Sie hier. Weitere Informationen zum Gutachten erhalten Sie hier.
Die Abwasserabgabe wurde ursprünglich eingeführt, um den Ausbau der Kläranlagen voranzutreiben und die Gewässerqualität zu verbessern. Jeder, der Abwasser in ein Gewässer einleitet und bestimmte Schwellenwerte überschreitet, muss eine Abwasserabgabe zahlen. Über die Abwassergebühren trifft die Abgabe aber auch jeden, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen ist, also jedes Unternehmen und jeden Haushalt.
Einschätzung des DIHK: Seit vielen Jahren wird von breiten Teilen der Wirtschaft die Abschaffung der Abwasserabgabe verlangt, da sie ihren Lenkungszweck erfüllt habe. Die Gewässerqualität in Deutschland hat sich laut Bundesumweltministerium (BMU) seit 25 Jahren wesentlich verbessert. Die stoffliche Belastung der Gewässer ist deutlich zurückgegangen. Weitere Schritte zur Verbesserung der Gewässergüte sind aus Sicht des BMU v. a. die Verringerung diffuser Belastungsquellen und die Verbesserung der Gewässerstruktur. Das BMU nennt als relevante diffuse Einträge in erster Linie stoffliche Belastungen aus der Landwirtschaft, Regenabläufe sowie Einträge aus dem Verkehr und von anderen Luftverschmutzungen. Die Gewässereinleitungen, die von der Wirtschaft herrühren, stehen also auch beim BMU nicht mehr im Fokus derjenigen Gewässereinträge, die es an erster Stelle zu verringern gilt. Deshalb dürfte eine Abwasserabgabe für Gewässereinleitungen durch die Wirtschaft auch nicht als eines der wesentlichen Lenkungsinstrument zu bezeichnen sein, mit dem die Gewässergüte erheblich verbessert werden kann.

Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen von Flughäfen
Trilog-Verhandlungen sind geglückt.Weiterlesen ...
In einem informellen Dialog zwischen Rat und Europäischem Parlament konnte Ende Januar ein Kompromiss mit der EU-Kommission über die Neuerungen der EU zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen von Flughäfen erzielt werden. Die Kommission hatte einen entsprechenden Vorschlag mit dem Ziel vorgelegt, ein EU-weit einheitliches Verfahren bei der Verhängung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen für Flughäfen mit über 50.000 Zivilflügen pro Jahr zu schaffen. So sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU gefördert werden.
Ein wichtiger Teil des Kompromisses lautet, dass die Kommission keine Kompetenzen zur Änderung oder Aufhebung nationaler Lärmschutzmaßnahmen erhalten wird. Die nationalen Behörden dürfen demnach ihre eigenen Lärmstandards, wie Nachtflugverbote, festlegen und haben die EU-Kommission lediglich darüber in Kenntnis zu setzen. Positiv aufgefasst wird von den Sozialisten im Europäischen Parlament die Verankerung des Gesundheitsschutzes im Verordnungstext. Verhandlungsführer für das Dossier ist Jörg Leichtfried (S&D). Etwa 25 Prozent der lärmintensiven Flugzeuge sollen nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden. Der Verordnungsvorschlag sieht einen „ausgewogenen Ansatz“ zwischen einer möglichst geringen Lärmbelästigung und der Notwendigkeit des Luftverkehrs für Wirtschaft und Bürger vor.
Der Vorschlag ist Teil des "EU-Flughafenpaketes" und basiert auf dem „Balanced Approach to noise management“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO. Er soll internationale Verfahrensstandards bei der Verhängung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen festlegen. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, müssen die EU-Verkehrsminister und das EP-Plenum formell zustimmen. Das Plenum entscheidet voraussichtlich in seiner April-Sitzung.

EU-Kommission legt neues Energie- und Klimapaket bis 2030 vor
DIHK-Präsident Eric Schweitzer erklärte in einem Pressestatement: „Ohne bezahlbare Energie und wettbewerbsfähige Industrie kann die EU-Klimapolitik nicht funktionieren".Weiterlesen ...
Wie seit Längerem angekündigt hat die EU-Kommission am 22. Januar einen neuen Rahmen für die Energie- und Klimapolitik der EU von 2020 bis 2030 vorgeschlagen. Konkret sollen die CO2-Emissionen um 40 Prozent gesenkt und die erneuerbaren Energien auf EU-weit 27 Prozent ausgebaut werden. Teil des Pakets sind auch ein Vorschlag zur Reform des Emissionshandelssystems, eine Analyse zu Energiepreisen und Empfehlungen zur Schiefergasgewinnung. Außerdem wurde das Energie- und Klimapaket zeitgleich mit einer Mitteilung zur europäischen Industrie vorgelegt.
Ein knappes Jahr nach Vorlage ihres Grünbuchs „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ und dessen öffentlicher Konsultation hat die Europäische Kommission konkrete Vorschläge für neue Ziele unterbreitet. Gemäß der neuen Klima- und Energie-Mitteilung sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 40 Prozent (im Vergleich zu 1990) gesenkt werden – was mit Blick auf die geltenden 20 Prozent von 1990 bis 2020 sehr ambitioniert ist, aber auch dem Willen der deutschen Bundesregierung entspricht.
Auch für die erneuerbaren Energien soll es wieder ein EU-Ziel geben und zwar von 27 Prozent bis 2030. Anders als bisher sollen hier aber keine verbindlichen nationalen Erneuerbaren-Ausbauziele festgelegt werden, sondern die Mitgliedstaaten sollen die Umsetzung selber steuern und die EU-Kommission will die Zielerreichung durch eine neue „Governance“ über nationale Energiepläne sicherstellen. Darin soll auch das Thema Energieeffizienz einbezogen werden – zu der die Kommission aber kein neues europäisches Ziel für 2030 vorgeschlagen hat, sondern erst die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und eventuellen Änderungsbedarf abwarten will.
Mit ihren Vorschlägen weicht die EU-Kommission also merklich von der bisherigen Konstruktion einer Zieltrias aus CO2-Reduktion, Erneuerbaren-Ausbau und Energieeinsparung ab. Sie schlägt außerdem eine strukturelle Reform des EU-Emissionshandels ab 2021 vor. Demnach soll die aktuelle jährliche Senkung der Emissionsobergrenze (cap) von minus 1,74 Prozent auf minus 2,2 Prozent verschärft werden. Außerdem soll eine „Markstabilitätsreserve“ eingeführt werden, um Angebot und Nachfrage nach CO2-Zertifikaten zu steuern.
Die Staats- und Regierungschefs sollen beim Europäischen Rat im März 2014 über das 2030-Paket beraten. DIHK-Präsident Eric Schweitzer erklärte in einem Pressestatement: „Ohne bezahlbare Energie und wettbewerbsfähige Industrie kann die EU-Klimapolitik nicht funktionieren!“

Back-Loading: Änderung des ETS-Auktionskalenders
EU-Ausschuss für Klimaänderung (Climate Change Committee) stimmt der einmaligen temporären Verknappung von Emissionshandelszertifikaten in der aktuellen 3. EU-Handelsperiode zu.Weiterlesen ...
Nachdem Ende 2013 das EU-Parlament und der Rat einer einmaligen temporären Verknappung von Emissionshandelszertifikaten in der aktuellen dritten EU-Handelsperiode (2013 - 2020) zugestimmt haben, hat am 8. Januar 2014 der EU-Ausschuss für Klimaänderung (Climate Change Committee) der Änderung des ETS-Versteigerungskalenders bzw. der EU-Auktionierungsverordnung zugestimmt.
Sofern das EU-Parlament und der Rat diesem Beschluss nicht innerhalb von 3 Monaten widersprechen oder ändern wollen, tritt diese Regelung am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die insgesamt 900 Mio. Zertifikate, die aus dem EU-Versteigerungsmarkt temporär herausgenommen werden, verteilen sich folgendermaßen auf die kommenden Jahre: 400 Mio. Zertifikate in 2014, 300 Mio. Zertifikate in 2015 und 200 Mio. Zertifikate in 2016. Diese Zertifikate werden in den Jahren 2019 und 2020 wie folgt wieder dem Markt zugeführt: 300 Mio. Zertifikate in 2019 und 600 Mio. Zertifikate in 2020.

Aktuelle Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Impressum
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Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
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Redaktion verantwortlich:
Dr. Robert Schmidt | Dr. Ronald Künneth
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Telefax: 0911 1335-122
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Redaktionsteam IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Tina Engelmann, Andreas Horneber, Stefan Hübel, Manuel Hertel, Dr. Ronald Künneth, Dr. Robert Schmidt, Dr. Veronika Wiesmet, Katharina Wohlfart
Weitere Textquellen:
Aktuelles aus Bayern: Manfred Hoke, Dr. Norbert Amman (IHK für München
und Oberbayern)
Aktuelles aus Deutschland und der EU (DIHK): Dr. Hermann Hüwels, Dr. Sebastian Bolay, Jakob Flechtner, Corinna Grajetzky, Anna-Maria Heidenreich, Dr. Katharina Mohr, Dr. Armin Rockholz
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