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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 06 | 2021 Erscheinungsdatum: 21. Dezember 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Infoletter "Energie | Umwelt | Rohstoffe | Klima" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Energie und über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wir wünschen allen ein erholsames Weihnachtsfest sowie ein zukunftsweisendes Neues Jahr 2022.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Region stark in Wasserstoff-Forschung

Nun sollen diese Kompetenzen unter dem Label „hy+ Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg“ noch besser gebündelt und in der Öffentlichkeit dargestellt werden.

Wichtiger Bestandteil der Initiative ist die neue Webseite www.hyplus.de: Sie enthält u. a. eine interaktive Karte und eine Wissensdatenbank und informiert über die Aktivitäten und Projekte in der Metropolregion. Initiatoren von „hy+“ sind die Kompetenzinitiative Energieregion Nürnberg e. V., der Energie-Campus Nürnberg und das „Zentrum Wasserstoff.Bayern“ mit Sitz in Nürnberg. Ermöglicht wird hy+ durch eine Projektförderung der Bayerischen Staatsregierung.

Nach Worten von Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas, der auch Vorsitzender des Energieregion Nürnberg e. V. ist, sind in der Region rund 100 000 Menschen in der Automobilzulieferindustrie tätig. Deshalb böten Wasserstofftechnologien große Chancen. Spitzenforschung in dem Bereich wird u. a. am Energie-Campus Nürnberg und am Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien (HI ERN) betrieben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.hyplus.de.

(WIM-12|21)

 

Sechs Stadtwerke bauen Solarenergie aus

Sechs mittelfränkische Stadtwerke kooperieren beim Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in der Region: N-Ergie AG in Nürnberg, Infra Fürth GmbH, Stadtwerke Schwabach GmbH, Erlanger Stadtwerke AG (ESTW), Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG und Gemeindewerke Wendelstein KU haben dafür eine gemeinsame Gesellschaft gegründet, die Ökostrom Franken GmbH & Co. KG, und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Das Besondere des kommunalen Zusammenschlusses ist, dass er auf eine Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichtet, wie die Beteiligten bekannt gaben. Die Vermarktung von Solarkraftwerken wird demnach über spezielle Stromlieferverträge organisiert, sogenannte "Power Purchase Agreements" (PPA). Die erzeugten Mengen dürfen auf diese Weise über den Modus der "sonstigen Direktvermarktung" als Ökostrom angeboten werden. Die Stadtwerke sichern sich damit nach eigenen Angaben den Zugriff auf immer stärker nachgefragte regionale und zertifizierte CO2-freie Strommengen.

Das erste konkrete Projekt der neuen Gesellschaft ist ein Solarkraftwerk im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt, das in der Gemeinde Röthlein errichtet wird. Der Baustart für die über sechs Hektar große Anlage mit einer maximalen Einspeiseleistung von mehr als sechs Megawatt ist noch in diesem Jahr geplant. Die zu erwartende Stromproduktion des Solarkraftwerks wird nach eigenen Angaben ausreichen, um rund 1 600 Haushalte mit Ökostrom zu versorgen. (WIM | 12-202)

 

Neuer Vorstand der Energieregion

Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas wurde als Vorsitzender der Kompetenzinitiative Energieregion Nürnberg e. V. für eine weitere zweijährige Amtszeit bestätigt.

Bei der Mitgliederversammlung wurden auch seine Stellvertreter wiedergewählt: Dr. Robert Schmidt (Leiter IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt), Wilhelm Scheuerlein (Handwerkskammer für Mittelfranken) und Rainer Kleedörfer (N-Ergie AG). Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Wolfram Geuder (TÜV Süd Industrie Service GmbH, Nürnberg), Roland Piatkowski (tga-engineering GmbH, Erlangen), Jakob Rietzler (Rietzler Gruppe GmbH, Nürnberg), Frank Thyroff (wbg Nürnberg GmbH) und Thomas Vogel (Zeitgeist Engineering GmbH, Nürnberg). Kooptierte Vorstandsmitglieder sind Prof. Dr. Veronika Grimm (Friedrich-Alexander-Universität FAU), Prof. Dr. Jörg Franke (FAU), Prof. Dr. Frank Opferkuch (TH Nürnberg), Prof. Dr. Jörg Kapischke (Hochschule Ansbach), Dr. Jens Hauch (Geschäftsführer der Kompetenzinitiative) und Nürnbergs Umweltreferentin Britta Walthelm.

Das Netzwerk Energieregion Nürnberg wurde 2001 in der IHK gegründet und führt Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zusammen, um gemeinsam innovative Projekte in der Energietechnik zu realisieren. Die IHK gehört zu den Mitgründern des Netzwerks und arbeitet in zahlreichen Projekten mit.

Weitere Informationen unter www.energieregion.de

(WIM | 12-2021)

 

Aktuelles aus Bayern

Umweltmanagementsystem EMAS: Aktualisierter BIHK-Leitfaden verfügbar!

Der, unter Federführung der IHK Nürnberg für Mittelfranken, neu überarbeitete BIHK-Leitfaden dient Neueinsteigern als Handreichung und allen Interessierten (bspw. Organisationen, Behörden, etc.) als Nachschlagewerk. 

Die Brisanz von Umwelt- und Klimaschutz hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und ist mittlerweile in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Auch auf politischer Ebene werden Nachhaltigkeitsthemen konsequent vorangetrieben. Der Green Deal der EU, der u. a. vorsieht, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, soll dazu genutzt werden, den mittel- bis langfristigen Aufbau einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft zu fördern. Von Unternehmen werden Verbindlichkeit, Transparenz, Verantwortlichkeit und die Einbindung ihrer Stakeholder erwartet. EMAS (Eco Management and Audit Scheme) bietet hier seit über 25 Jahren einen sehr guten systematischen und zukunftssicheren Ansatzpunkt.

Unternehmen, die Nachhaltigkeitsbelange systematisch managen, sind klar im Vorteil, politische und gesellschaftliche Anforderungen zu erfüllen und neue Geschäftschancen zu erschließen. Durch die Teilnahme am EMAS-System wird gleichzeitig ein Beitrag zur Erreichung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 geleistet, die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Mit einer Registrierung im EMAS-Register der EU können Organisationen aller NACE-Codes und Größen diesem Aufruf gezielt folgen. Dabei tragen sie auch zur Erreichung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei, die 5.000 registrierte EMAS-Organisationsstandorte bis 2030 anstrebt.

Der vorliegende Leitfaden für die betriebliche Praxis gibt Unternehmen eine Hilfestellung bei der Einführung des EMAS-Systems. Zugleich informiert er jene Organisationen, die bereits über ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung verfügen, über die wesentlichen Änderungen. Ergänzt wird er durch Hinweise zum Verhältnis von EMAS zur ISO 14001, dem Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 und durch eine Gegenüberstellung mit dem Energiemanagementsystem ISO 50001 sowie dem Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001. Auch das Verhältnis von EMAS zu bekannten Nachhaltigkeitsberichtstandards, wie GRI (Global Reporting Initiative) und DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex), wird thematisiert. Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS zahlt unmittelbar und mittelbar auf mindestens die Hälfte der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) ein.

Er steht als Download u. a. unter folgenden Link zur Verfügung:

https://www.ihk-nuernberg.de/emas-leitfaden

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Ressourceneffizienz im Bayerischen Handwerk – Ergebnisse einer Potenzialanalyse

Die Studie "Ressourceneffizienz im Bayerischen Handwerk – Ergebnisse einer Potenzialanalyse" untersucht Potenziale zur Steigerung der Material- und Rohstoffeffizienz in bayerischen Handwerksbetrieben. Innerhalb der Gewerke werden betriebsübergreifende Ansatzpunkte identifiziert und eruiert, wie die Potenziale idealerweise gehoben werden können.

Besonders hilfreich zur Verbesserung der Materialeffizienz erscheinen Maßnahmen im Bereich der Wiederverwendung und Verwertung von Reststoffen sowie die Beratung der Kunden und die Verbesserung der Lagerbedingungen.

Insgesamt wurden acht Gewerke betrachtet und analysiert.
Die ausführlichen Ergebnisse zu den einzelnen Gewerken sowie ihre Auswertung finden Sie auf der Homepage des REZ, das die Studie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern erstellt hat, unter folgendem Link: https://www.umweltpakt.bayern.de/rez/handeln/studien/index.htm

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Bayerischer Windatlas

Er liefert wieder wichtige Daten für Investoren, die Windkraftanlagen errichten wollen und enthält jetzt neben der Windgeschwindigkeit auch Daten zu Windleistungsdichte, Turbulenzintensität, Standortertrag sowie Standortgüte.

Der neue Windatlas ist online in Form von interaktiven Karten im "Energie-Atlas Bayern" sowie als Broschüre mit vielen zusätzlichen Informationen kostenlos abrufbar. Das Tool dient Kommunen und regionalen Planungsverbänden, Bürgern, Energieversorgungsunternehmen sowie Investoren und anderen Interessierten als Planungshilfe.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energie-atlas-bayern.de (WIM | 12-2021)

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Kreislaufwirtschaft: Änderung des Elektrogesetzes tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein novelliertes Elektrogesetz. Schwerpunkt der neuen Bestimmungen sind Informationspflichten bezüglich der Rücknahme von Elektroaltgeräten, sowohl im B2C als auch insbesondere im B2B Bereich. In Letzterem müssen Hersteller Rücknahmemöglichkeiten für B2B-Geräte schaffen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ist künftig auch auf B2B- Geräten anzubringen. Hier greift noch eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2023.

Eine weitere Neuerung ist die Rückgabe von Altgeräten im Lebensmitteleinzelhandel. Diese haben Elektroaltgeräte zurückzunehmen, sondern sie über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 qm (über alle Produkte) verfügen und sie neue Elektrogeräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Für die Einrichtung der Rücknahmestellen gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2022. (DIHK-EW)

 

Einwegkunststoff-Tragetaschen: „Plastiktütenverbot“ greift im neuen Jahr

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine leichten Einwegkunststofftragetaschen mit einer Wandstäke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Umlauf gebracht werden. Ausgenommen davon sind sogenannte “Hemdchenbeutel”, sehr dünne Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern. Das Verbot bezieht sich auch auf biobasierte und biologisch abbaubare Kunststofftragetaschen. (DIHK-EW)

 

Rechtsänderungen 2022 im Bereich Energie, Klima und Umwelt

Energie

  • Die EEG-Umlage sinkt von 6,5 auf 3,723 ct/kWh. Insgesamt geht die Belastung des Strompreises über alle Umlagen um rund 2,6 ct/kWh oder gut ein Drittel für Vollzahler zurück. Vollzahler müssen 2022 knapp 5 ct/kWh Aufschlag auf ihren Stromverbrauch bezahlen.

  • Ende der Schätzbefugnis bei Drittstromangrenzungen: Ab dem 1. Januar 2022 gilt bei Abgrenzungen von sog. Drittstrommengen das Messprimat. Schätzungen dürfen nur noch ausnahmsweise zum Einsatz kommen, nämlich wenn eine Messung technisch und/oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Klima

  • Der nationale CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum 1. Januar 2022 von 25 auf 30 Euro/Tonne.

Umwelt

  • Verordnung über kosmetische Produkte: Ab 1. März 2022 dürfen bestimmte Stoffe in Kosmetika nicht mehr verwendet werden.

  • Änderungen im Verpackungsgesetz:
    Ab 1. Januar 2022 besteht die Pfandpflicht für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen (Übergangsfrist bis 30.06.2022 für „Altbestände“).
    Ab 1. Januar 2022 besteht für sämtliche Hersteller und Vertreiber von Verpackungen nach § 15 Abs. 1 VerpackG eine Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen.
    Ab 1. Juli 2022 haben sich alle Hersteller sowie Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.
    Ab 1. Juli 2022 besteht eine Prüfpflicht für Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister bezüglich der Registrierung und Lizenzierung der vertraglich gebundenen Hersteller.

  • “Plastiktütenverbot”: Ab 1. Januar dürfen keine leichten Einwegkunststofftragetaschen mit einer Wandstäke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Umlauf gebracht werden. Ausgenommen davon sind “Hemdchenbeutel”, sehr dünne Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern.

  • Änderungen im Elektrogesetz: Ab 1. Januar 2022 müssen Hersteller Rücknahmemöglichkeiten für B2B-Geräte schaffen.
    Auf allen B2B-Geräten muss das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht werden. Hier greift eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2023.
    Rückgabe von Altgeräten im Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von min. 800 qm (über alle Produkte) nach den 0:1- bzw. 1:1-Regeln, wenn sie neue Elektrogeräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Hier gilt eine Übergangsfrist für die Einrichtung von Rücknahmestellen bis 1. Juli 2022.

  • Neue TA Luft: Am 1. Dezember 2021 tritt die neue TA Luft in Kraft. Sie ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen und legt den Stand der Technik für fast 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland fest. Mit der Überarbeitung werden zahlreiche Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen und baulichen oder betrieblichen Anforderungen an Anlagen neu aufgenommen oder verschärft. Die Verwaltungsvorschrift bindet direkt nur Behörden. Diese werden betroffene Unternehmen jedoch im Rahmen nachträglicher Anordnungen ggf. zu Anpassungen ihrer Anlagen auffordern.

  • Mittelgroße Feuerungsanlagen (44. BImSchV): Nach der bereits 2019 veröffentlichten Verordnung gelten für bestehende Anlagen Übergangsreglungen bis 2025. Nach § 31 müssen Einzelmessungen bisher nicht gemessener Schadstoffe allerdings bis zum 20. Juni 2022 vorgenommen werden.

  • Kleine Feuerungsanlagen (1. BImSchV): Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (bspw. Holz) müssen ab dem 1. Januar 2022 nach § 22 strengere Anforderungen an die Ableitbedingungen erfüllen (Schornsteinhöhe). (DIHK)
 

Umweltschutz im Koalitionsvertrag

National werden die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen, ein weiteres Hochwasserschutzgesetz und die Überarbeitung von Lärmvorschriften geplant.

Immissionsschutz

Die Ampel will die Kommission bei der geplanten Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen, um schrittweise neueste Standards zu erreichen. Die jüngst von der WHO empfohlenen Grenzwerte werden in Deutschland derzeit selbst im ländlichen Raum nicht eingehalten. Damit hängt auch die Überarbeitung der Abgasvorschriften für Neuwagen zusammen: Hier will sich die Ampel für eine ambitionierte und umsetzbare Schadstoffnorm EURO 7 einsetzen. Die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie und Schadstoffnormen spielten bei der Einführung der Umweltzonen 2008 und dem Diesel-Abgasskandal 2018 eine wichtige Rolle.

Keine Aussage trifft die Koalition hinsichtlich der für viele Unternehmen wichtige Vorhaben der Industrie-Emissions-Richtlinie. Auch die zwischen Bund und Länder diskutierte Anpassung der 1. BImSchV wird nicht aufgeführt.

National soll die TA Lärm modernisiert werden. Diskussionen in Bund und Ländern zur Einführung einer Experimentierklausel für die Baulandmobilisierung fanden keinen Abschluss. Nun soll die Verwaltungsvorschrift entsprechend geänderten Lebensverhältnissen in den Innenstädten (genannt werden Clubs und Livemusikspielstätten) angepasst und Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufgelöst werden. Wie schon im Vertrag der GroKo soll die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung geprüft werden.

Gewässerschutz

Die Ampel-Koalition will eine von Bund und Ländern getragene Nationale Wasserstrategie zügig umsetzen. Eine gleichnamige Strategie hatte das BMU ohne Zustimmung der Bundesregierung im Juni 2021 veröffentlicht. Offen ist deshalb, ob darin aufgeführte Maßnahmen bundesweit Zustimmung finden. Beispiele darin sind: Aufnahme eines Wasserfußabdrucks in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Anpassung ordnungsrechtlicher Anforderungen an die Nutzung von Wasserkraft, Herstellerverantwortung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen. Mit den Ländern soll zudem eine Leitlinie zur Wasserentnahme entwickelt werden, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang einräumen soll.

Das wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben werden voraussichtlich die in der letzten Legislatur zurückgestellte Novelle des Abwasserabgabengesetzes und einer Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe sein. Damit soll die vierte Reinigungsstufe für viele Kläranlagen eingeführt und finanziert werden.

Klimaanpassung/Hochwasserschutz

Aus der Flutkatastrophe 2021 will die Koalition Lehren ziehen. Dafür sollen eine Klimaanpassungsstrategie mit Sofortprogramm und ein Klimaanpassungsgesetz geschaffen werden. Für den Hochwasserschutz ist offenbar eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes geplant: Dabei sollen bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken sowie deren Karten (§ 73 und 74 WHG) eingeführt werden. Der Ausnahmekatalog für das Bauen in Überschwemmungsgebieten (§ 78 und § 78a WHG) soll dagegen (nur) überprüft werden. Die kontrovers diskutierte Pflichtversicherung gegen Elementarschadensereignisse wird im Vertrag nicht erwähnt.

Dafür sind eine KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie Entsiegelungsprojekte für die Versickerung von Regenwasser geplant.

Chemikaliensicherheit

Die Koalition will sich in die Chemikalienstrategie konstruktiv einbringen und Risiken des Einsatzes gesundheitsgefährdender Stoffe reduzieren. Genannt werden Einschränkungen von per- und polyfluorierten Chemikalien, das Essential-Use-Concept (hier bei der Verwendung wassergefährdender Stoffe in Erzeugnissen mit inakzeptablen Risiken) und die Erweiterung der Risikobewertung unter der REACH-Verordnung. National soll ein Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen erarbeitet werden.

Naturschutz und Biodiversität

Die Koalition will das europäische Naturschutzrecht eins-zu-eins umsetzen. Nationale Verschärfungen soll es damit nicht geben. Im Bereich des Artenschutzes soll insbesondere mit Blick auf den Ausbau Erneuerbare Energien Rechtssicherheit geschaffen werden, u.a. durch die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben.
Zur Stärkung der Biodiversität sollen die Ziele der europäischen Biodiversitätsstrategie in der nationalen Strategie umgesetzt werden und damit 30 Prozent Schutzgebiete erreicht werden. (DIHK-EW)

 

Immissionsschutz: Neue TA Luft seit 01.12.2021 in Kraft

Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen. Sie legt den Stand der Technik für fast 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland fest. Teile der TA Luft können auch bei der baurechtlichen Zulassung von nicht genehmigungsbedürftigen („kleinen“) Anlagen herangezogen werden. 

Mit der Überarbeitung werden zahlreiche Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen und baulichen oder betrieblichen Anforderungen an Anlagen neu aufgenommen oder verschärft. Zudem werden erstmals Regelungen etwa zu Stickstoffdepositionen, FFH-Untersuchung oder Geruchsemissionen getroffen. Viele Genehmigungsverfahren werden zudem durch die gesenkten Bagatellmassenströme und die Einführung des Begriffs der Gesamtzusatzbelastung aufwändiger.

Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift und gilt deshalb direkt für Behörden. Sofort relevant wird die TA Luft deshalb erstmal nur für Unternehmen, die eine Anlage neu errichten oder eine bestehende wesentlich ändern wollen. Laufende Genehmigungsverfahren sollen nach den Vorgaben der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden, wenn vor dem 1. Dezember 2021 ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde. 

Für Betreiber bestehender Anlagen (sog. Altanlagen) wird die TA Luft erst durch nachträgliche Anordnungen der Behörden relevant. Da die TA Luft den Stand der Technik festschreibt, werden die Behörden diese jedoch je nach Einzelfall in absehbarer Zeit anordnen. Für viele einzelne Anlagenarten sind im Kapitel 5.4ff. allerdings auch Regelungen zum Bestandsschutz oder Übergangsfristen vorgesehen.

Für diese nachträglichen Anordnungen werden in Nr. 6 verschiedene Fälle präzisiert. Ob und welche Anordnungen und Fristen zur Sanierung getroffen werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Dabei wird zwischen Anordnungen zum (sofortigen) Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen unterschieden. Auch muss die Behörde beispielsweise unterscheiden, ob bereits Anforderungen der TA Luft von 2002 nicht erfüllt wurden oder BVT-Schlussfolgerungen in Kraft treten. Auch der technische Aufwand, Kosten, Umfang der Anpassungen und die technische Umsetzbarkeit der Anordnungen sollen berücksichtigt werden.

Für die meisten Anlagen werden die allgemeinen Sanierungsfristen relevant (Nr. 6.2.3):

  • Bei Maßnahmen, die lediglichorganisatorische Änderungen oder mit einem geringen technischen Aufwandverbunden sind, sollen Anpassungen innerhalb von drei Jahren erfolgen. Beispielhaft werden Umstellungen auf emissionsärmere Brenn- oder Einsatzstoffe sowie einfache Änderungen der Prozessführung oder Verbesserungen der Wirksamkeit vorhandener Abgasreinigungseinrichtungen genannt.
  • Erfüllen bestehende Anlagen noch nicht alle Anforderungen der TA-Luft aus 2002, so sollen die bisherigen und neuen Anforderungen möglichst zeitgleich erfüllt werden. Dieser Zeitraum soll drei Jahre nicht überschreiten.
  • Anlagen, die bisher dem Stand der Technik entsprachen, und für die keine abweichenden Fristen genannt werden oder für die keine abweichenden Fristen in BVT-Schlussfolgerungen in Kraft genannt werden, sollen die Anforderungen bis spätestens zum 1. Dezember 2026 einhalten.

Viele Vollzugsbehörden bereiten die Umsetzung der TA Luft derzeit vor und werden die Betreiber voraussichtlich noch in diesem Jahr informieren. 

Zur (leider nur kostenpflichtigen) Version im Gemeinsamen Ministerialblatt gelangen Sie hier.

Voraussichtlich wird in Kürze eine kostenfreie Version z.B. hier einsehbar sein. (DIHK-HD)

 

Hohe Strompreise senken EEG-Umlage

Der Bundeszuschuss aus den Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung in Höhe von 3,25 Mrd. Euro hat daran einen Anteil von 0,934 ct/kWh. Die Umlage liegt damit deutlich unter der politisch beschlossenen Deckelung auf 6 Cent.

Der EEG-Kontostand von 4,547 Mrd. Euro zum 30. September trägt ebenfalls zu einer deutlichen Senkung bei (ca. 1,3 ct/kWh). Insgesamt beträgt der Umlagebetrag 2022 vor dem Bundeszuschuss 16,2 Mrd. Euro.

Die sog. Kernumlage, also die Umlage ohne Bundeszuschuss, EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve würde bei 5,7 ct/kWh liegen. Das entspricht einem Umlagebetrag von 19,8 Mrd. Euro. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, auf die Biomasse 1,4 ct/kWh; 0,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,1 ct/kWh auf Windenergie auf See.

Des Weiteren wurde erstmals ein Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen ermittelt (§ 53 Absatz 2 EEG 2021). Er beträgt im kommenden Jahr 0,184 ct/kWh und wird vom anzulegenden Wert der ausgeförderten Anlagen abgezogen, um die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des Stroms zu decken.

Weitere Infos inklusive der Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien finden Sie hier. (DIHK-SBo)

 

Klimaschutz: BDI veröffentlicht Studie Klimapfade 2.0

Vor drei Jahren hat der BDI seine vielbeachtete Studie Klimapfade vorgestellt. Am 21. Oktober ist nun die Neuauflage Klimapfade 2.0 erschienen. Diese setzt voraus, dass Deutschland sein Klimaschutzziel Treibhausgasneutralität 2045 erreicht und beschreibt, wie der Weg dahin ausgestaltet werden könnte. Die Studie wird Einfluss auf den weiteren Diskurs in der Energie- und Klimapolitik entfalten.

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Studie

-          Die in diesem Jahrzehnt erforderlichen Veränderungen sind tiefgreifend, um das Klimaziel 2030 von -65 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Dafür braucht Deutschland einen weitgehenden Verzicht auf Reinvestitionen in fossile Technologien. Zudem passt der Pfad zur Beendigung der Kohleverstromung nicht mehr.  

-          Bis 2030 müssen allein rund 860 Mrd. Euro investiert werden und damit etwa 100 Mrd. Euro im Jahr (ca. 2,5 Prozent des BIP). 

-          Die aktuelle Klimapolitik ist in keinem Sektor ausreichend, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Ohne zusätzliche Maßnahmen würde nur die Hälfte der notwendigen Emissionen eingespart. Die Zeit drängt daher. Sollten Weichenstellungen auf sich warten lassen, wären die Ziele 2030 nicht mehr oder nur noch mit deutlich höheren Investitionen erreichbar. 

-          Die Ziele lassen sich nur durch einen breiten Instrumentenmix mit übergreifenden und sektorspezifischen Maßnahmen erreichen. Dazu müssen Infrastrukturen rasch gebaut, CO2 verteuert, erneuerbare Energien billiger werden sowie die Lasten für Bürger und Unternehmen tragbar sein. Dafür werden rund 20 Instrumente vorgeschlagen. 

-          Unternehmen müssen im Jahr 2030 mit etwa 15 bis 23 Mrd. Euro Mehrbelastungen rechnen. Betroffene Branchen benötigen daher verlässliche Ausgleichsinstrumente zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. 

-          Staatliche Förderprogramme sowie Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen werden 2030 die öffentliche Hand mit ca. 50 Mrd. Euro belasten. Im Zeitraum 2021 bis 2030 belaufen sich die Mehrausgaben auf 230 bis 280 Mrd. Euro. 

-          Die deutsche Politik muss sich mehr für ein europäisches und am besten global abgestimmtes Vorgehen im Bereich der Klimapolitik einsetzen. Das Beihilferecht sollte die Transformation besser unterstützen. 

-          Die politische Steuerung und Koordinierung des Projekts Treibhausgasneutralität muss verbessert werden.

-          Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen massiv beschleunigt werden. 

Weitere Infos zur Studie erhalten Sie hier. (DIHK-SBo)

 

Batteriegesetz: Hinweis zu Rücknahmestellen

Die ausführliche Mitteilung finden Sie unter www.stiftung-ear.de. (DIHK-EW)

 

Batteriegesetz (BattG): Neues Rücknahmesystem von GRS genehmigt

Neben diesem Rücknahmesystem plant GRS, noch drei weitere branchenspezifische Rücknahmesysteme einzurichten: "GRS Powertools" für Batterien aus Elektrogeräten, "GRS Healthtools" für Batterien aus medizinischen Geräten sowie "GRS Consumer" mit dem Einzelhandel als Zielgruppe. (DIHK-EW)

 

Netzbetreiber geben weitere Strompreisumlagen für 2022 bekannt

Insbesondere die KWK-Umlage steigt deutlich an. Insgesamt geht die Belastung des Strompreises über alle Umlagen um rund 2,6 ct/kWh oder gut ein Drittel für Vollzahler zurück, vor allem Dank der stark sinkenden EEG-Umlage. Vollzahler müssen knapp 5 ct/kWh im kommenden Jahr an Umlagen bezahlen. 

Die KWK-Umlage steigt von 0,254 auf 0,378 ct/kWh. Der Umlagebetrag beläuft sich auf 1,337 Mrd. Euro und bleibt damit unter dem gesetzlichen Deckel von 1,8 Mrd. Euro. Rabatt gibt es nur für Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung des EEG in Anspruch nehmen. Mit der Umlage werden die Förderkosten von KWK-Anlagen bezahlt.

Die §19-StromNEV-Umlage steigt leicht von 0,432 auf 0,437 ct/kWh. Insgesamt werden 1,221 Mrd. Euro auf die Stromverbraucher gewälzt. Die Umlage ist trotz des geringeren Umlagebetrags höher als die KWK-Umlage, da hier breitere Entlastungstatbestände greifen. So können alle Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh Entlastungen in Anspruch nehmen. Mit der Umlage werden den Netzbetreibern entgangene Einnahmen aus den Sondernetzentgelten ausgeglichen. Der Betrag bei der Atypik beläuft sich auf ca. 300 Mio. Euro (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) und bei der sog. Bandlast (§ 19 Absatz 2 Satz 2 und 3 StromNEV) auf rund 965 Mio. Euro. 

Die AbLaV-Umlage bleibt mit Abstand die kleinste Umlage und sinkt von 0,009 auf 0,003 ct/kWh. Mit der Umlage, die alle Stromverbraucher in voller Höhe entrichten müssen, wird die Vorhaltung und der Einsatz abschaltbarer Lasten zur Systemstabilität vergütet. 

Weitere Infos zu den Umlage finden Sie hier. (DIHK-SBo)

 

Bundeskabinett beschließt Änderung der Bioabfallverordnung

Im Fokus steht jedoch die Reduzierung des Plastikanteils im Bioabfall. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission muss der Bundesrat zustimmen. Dies ist für Anfang 2022 geplant.  

Die Änderungen beinhalten insbesondere folgende Bestimmungen: 

Änderung Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Ziel ist es, den Großteil der in gesammelten Bioabfällen und bei verpackten Bioabfällen enthaltenen Kunststoffe bereits aus den Behandlungsprozessen herauszuhalten.

  • §1 Anwendungsbereich
    Der Anwendungsbereich soll in Bezug auf die Auf- und Einbringung von Bioabfällen auf jegliche Flächen und Böden, etwa auch im Garten- und Landschaftsbau, in Parks oder zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert werden. Damit gelten die Anforderungen nicht mehr nur für die Verwertung von Bioabfällen als Düngemittel auf landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzflächen.
    Der persönliche Anwendungsbereich soll um den „Aufbereiter“, welcher Bioabfälle durch Vorbehandlungsmaßnahmen für die hygienisierende und biologisch stabilisierende Behandlung vorbereitet, erweitert werden.
  • § 2 a Fremdstoffentfrachtung
    Diese neue Vorschrift sieht Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung vor. Danach sollen Fremdstoffe, vor allem Kunststoffe, von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herausgehalten werden. Es soll ein Input-Kontrollwert für den Gehalt an Gesamtkunststoff der für die Behandlung bestimmten Bioabfälle festgelegt werden. Danach dürfen gewerbliche Bioabfälle vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Stammen die Bioabfälle aus der Sammlung von privaten Haushalten sind maximal 1,0 Prozent Kunststoffe zulässig. Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller sollen bei jeder Anlieferung eine Sichtkontrolle durchführen. Daher wird die Regelung auch Auswirkung auf die Anlieferer haben, da durch den Aufwand der Fremdstoffentfrachtung die Annahmepreise steigen können.
  • § 3c Schadstoff- und Fremdstoffminimierung
    Mit dieser neuen Regelung soll auf die Qualitätsverbesserung im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Bioabfällen hingewirkt werden. Das Schadstoffminimierungsgebot soll nun ebenfalls in dieser Vorschrift verankert werden; dies insbesondere mit Blick auf den Fremdstoff Kunststoff.
  • § 4 Abs. 4 Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter
    Die Änderung der Vorschrift dient der Anpassung an die Düngemittelverordnung. Es soll konkret der höchstzulässige Fremdstoffgehalt im für die Aufbringung oder für die Gemischherstellung abgabefertigen Bioabfallmaterial an die Bestimmungen zu den Fremdbestandteilen der DüMV angepasst werden. 

Änderung Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Mit der Streichung der Vorschrift § 13 Abs. 1 S. 4 entfällt für Entsorgungsfachbetriebe, die als Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen zertifiziert sind, die Mitführungspflicht der Kopie des gültigen Zertifikates. Mit der Änderung soll die Überwachungsmöglichkeit für die Behörden hinsichtlich des aktuell gültigen Zertifikates auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden. Die Anzeigepflicht nach § 53 Abs. 1 S. 1 1 KrWG i. V. m. den §§ 7, 8 AbfAEV gilt weiterhin.

Änderung Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Änderungen sollen der Anpassung an die Vollzugspraxis und der LAGA 34 dienen sowie die Anforderungen an die Getrenntsammlung und Behandlung von verpackten Bioabfällen konkretisieren.

  • § 2 Nr. 6 Begriffsbestimmung
    Mit der Änderung der Vorschrift soll klargestellt werden, dass im Rahmen der Getrenntsammlungsquote nur solche Abfälle als getrennt gesammelt einbezogen werden, die auch stofflich verwertet werden.

  • § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen
    Mit der Unterteilung soll in dieser Vorschrift klargestellt werden, dass zwischen verpackten und unverpackten Bioabfällen zu unterscheiden ist. Diese sollen daher künftig separat gesammelt und befördert werden.

  • § 4a Umgang mit verpackten Bioabfällen
    Die neue Vorschrift soll den Umgang mit verpackten Bioabfällen regeln. Danach sollen verpackte Bioabfälle (verpackte Lebensmittel- und Futtermittelabfälle, verpackte andere Bioabfallmaterialien (z. B. Pflanzen, Blumen) nicht „automatisch“ einer energetischen Verwertung zugeführt werden, sondern entsprechend der Abfallhierarchie für ein höherwertiges Recycling oder eine höherwertige stoffliche Verwertung weiterhin getrennt zu halten sind. Die Bioabfälle sollen dafür entweder gesondert von der Verpackung entfrachtet werden oder im Falle der bodenbezogenen Verwertung gemäß der BioAbfV behandelt werden.

  • § 8 Abs. 3 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchfällen
    Die Änderungen dienen der Klarstellung in Bezug auf die Dokumentation. Danach soll auch für getrennt gesammelte Abfälle, die nicht stofflich, sondern ausnahmsweise energetisch verwertet werden, von dem Übernehmenden eine Erklärung ausgestellt werden. Weiterhin soll auch bei Bau- und Abbruchabfällen die Vorlage der Dokumentation auf Verlangen der Behörde elektronisch erfolgen.

Änderung Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Mit der neuen Vorschrift des § 2 Nr. 2 g) soll die Mengenschwelle für die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten für Vertreiber, die Abfälle freiwillig gemäß § 17 Abs. 3 ElektroG zurücknehmen, angepasst werden. Dadurch soll die Bereitschaft zur freiwilligen Rücknahmevon Elektro- und Elektroaltgeräten gefördert werden. Die neue Mengenschwelle soll nun bei 10 Tonnen Elektro-und Elektroaltgeräten pro Jahr liegen. Sofern ein Vertreiber weniger zurücknimmt, soll künftig die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall entfallen.

Den Kabinettsbeschluss finden Sie unter www.bmu.de.

 

Abfallverbringung: neue Guidelines veröffentlicht

Das Dokument finden Sie auf der Website der Kommission hier (eine deutsche Übersetzung soll folgen). (DIHK-MH)

 

Verpackungsaufkommen in Deutschland: Abschlussbericht des UBA für 2019

Für Deutschland ist für das Jahr 2019 ein Anstieg des Verpackungsverbrauchs bezüglich aller Materialfraktionen um 0,2 % auf 18,91 Tonnen zu verzeichnen. 

Im Bereich von Glasverpackungen und Aluminiumverpackungen ist ein überdurchschnittlicher Anstiegt zu verzeichnen. Dagegen ging der Verbrauch bei allen anderen Materialfraktionen zurück, erstmals auch der Verbrauch von Kunststoffverpackungen. Die Entwicklung des Verbrauchs bei den einzelnen Materialien:

  • Aluminium +3,4 %
  • Holz -2,3 %
  • Glas +6,3 %
  • Papier +0,0 %
  • Kunststoff -1,7 %
  • Weißblech -3,5 %
  • Feinblech, Stahl +1,2 %

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.(DIHK-EW)

 

Kreislaufwirtschaft: Recyclingquoten von Verpackungen für das Jahr 2020 veröffentlicht

Für das vergangene Jahr lässt sich insgesamt ein Anstieg der Recyclingquoten verzeichnen, die Quoten aus dem Verpackungsgesetz wurden erfüllt. Konkret sind die  Recyclingmengen aus dem dualen System um 8,4 % gestiegen. Den Grund dafür sieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister vor allem in den Fortschritten bei recyclinggerecht gestalteten Verpackungen. Die Gesamtrecyclingquote für Verpackungsabfälle lag bei 50,5 % und damit über den gesetzlich geforderten 50 %.

Im Bereich von Papierverpackungen lag die Quote bei 90,6 %, im Glasbereich wurden 82,4 % recycelt. Das Recycling von Kunststoffverpackungen lag bei 60,6 %.

Eisenmetallverpackungen wurden zu 93 % recycelt, bei Aluminiumverpackung lag die Quote sogar bei 107 % - Grund hierfür ist die geänderte Verbunddefinition. 

Bei Verbundverpackungen betrug die Recyclingquote 62,6 %, im Bereich der Getränkekartons 76 %.
(DIHK-EW)

 

Bundesnetzagentur akzeptiert Übergangsregelung zu Redispatch 2.0

Der BDEW hat für seinen Vorschlag einer Übergangslösung für den eigentlich zum 1. Oktober startenden Redispatch 2.0 grünes Licht von der Bundesnetzagentur erhalten. Die Übergangsregelung gilt für Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen. 

Die Bundesnetzagentur möchte Risiken für die Systemsicherheit vermeiden und damit den betroffenen Unternehmen einen geordneten Weg in das neue Redispatch ermöglichen. Dafür ist die Übergangslösung des BDEW geeignet. Aus diesem Grund wird sie vorerst keine Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen wegen etwaiger Verstöße gegen § 13a Abs. 1a S. 1 bis 4 (i. V. m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung oder gegen die Festlegung vom 06.11.2020 (BK6-20-059) ergreifen, solange es sich um Unternehmen handelt, die sich im Rahmen der BDEW-Übergangslösung bewegen. Die weitere Implementierung soll allerdings eng überwacht werden. 

Die Übergangsregelung wird von der Bonner Behörde bis zum 28.02.2022 akzeptiert und in begründeten Ausnahmefällen auch bis zum 31.05.2022. 

Die  BDEW-Übergangslösung  ist im Internet verfügbar. (DIHK-SBo)

 

Mit Green PPAs den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken!

Deutschland hat vor kurzem einen neuen Bundestag gewählt. In den Koalitionsverhandlungen sollten jetzt die Weichen für einen stärker marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien (EE) gestellt werden. Die Wirtschaft braucht deutlich mehr kostengünstigen erneuerbaren Strom, nicht zuletzt, um die eigenen betrieblichen Klimaschutzziele zu erreichen und sich gegen steigende Strompreise abzusichern.

Damit das gelingen kann, haben die rund 50 Mitgliedsunternehmen der Marktoffensive Erneuerbare Energien 15 konkrete Vorschläge vorgelegt. Die Marktoffensive wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Klimaschutz-Unternehmen ins Leben gerufen. Einige Mitglieder des DIHK-Umwelt- und Energieausschusses haben sich aktiv in das Projekt eingebracht.

Das 16-seitige Papier der Initiative zeigt die Relevanz des Geschäftsmodells „grüne Stromdirektlieferverträge“ (Green PPA) für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort Deutschland auf. Die Mitglieder der Marktoffensive sind der Überzeugung, dass der deutsche Markt auf die Überholspur wechseln kann, wenn ihre nachfolgenden Empfehlungen in der Politik Beachtung finden.

In Europa sind PPAs in vielen Märkten bereits mit Tempo unterwegs. Der deutsche Markt steht hingegen noch weitgehend auf der Standspur, selbst wenn der Blinker inzwischen gesetzt ist. Der Fahrbahnwechsel gelingt nur dann, wenn Hindernisse aus dem Weg geräumt und offene Baustellen beseitigt werden. Die neue Regierung sollte nach Ansicht der Projektbeteiligten anerkennen, dass PPAs relevant sind, EU-rechtliche Vorgaben zügig umsetzen und Regulierungen hierzulande anpassen.

Die Relevanz von Direktlieferverträgen könnte gestärkt werden, indem die notwendige Anhebung der Ausschreibungsmengen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) behutsam erfolgt und an den PPA-Ausbau gekoppelt wird. Die Beteiligten in der Marktoffensive schlagen konkret vor, im EEG neben dem Ausbauziel für erneuerbare Energien für das Jahr 2030 erstmals ein eigenes Ausbauziel für ungeförderte Anlagen festzulegen. Dann müsste die neue Bundesregierung bei Änderungen des EEG oder anderer energierechtlicher Vorgaben stets prüfen, ob diese den förderfreien Ausbau über PPAs beflügeln oder behindern. Anschlussförderungen wären ausgeschlossen, wodurch ausgeförderte Anlagen in den PPA-Markt integriert werden könnten. Gleichzeitig müssten die Genehmigungszeiten für neue Anlagen grundsätzlich verkürzt werden. Sie sollten aus Sicht der beteiligten Unternehmen als genehmigt gelten, wenn Verfahren länger als fünf Monate dauern.

Die Projektbeteiligten empfehlen darüber hinaus, die Attraktivität von PPAs für energieintensive Unternehmen zu steigern. Beitragen könnte hierzu eine Anpassung der nationalen Regeln für die Gewährung der sog. Strompreiskompensation. Bislang müssen Unternehmen, die grüne PPAs abschließen, auf diese Entlastung beim Strompreis verzichten - was zu hohen Mehrkosten führt und daher den Anreiz senkt, einen Direktliefervertrag abzuschließen. Kurzfristig empfiehlt die Initiative, das nationale Wettbewerbsrecht anzupassen, um den Status von PPAs klarzustellen und Rechtsunsicherheiten bei langfristigen Verträgen zu beseitigen. Gerade in Zeiten hoher Strompreise gewinnt der Aspekt der Preisstabilität an Bedeutung.

Eine weitere Baustelle ist die Umsetzung der 2018 novellierten europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Diese sieht vor, dass Mehrpersonenmodelle (Energy Communities) als „On-Site-PPAs“ bei der Eigenversorgung nicht diskriminiert werden dürfen. Mittelfristig solle die neue Bundesregierung deshalb sicherstellen, dass Direktlieferungen auf einem Betriebsgelände mit der Eigenversorgung gleichgestellt werden, wodurch eine zu hohe Belastung mit Umlagen vermieden würde.

Zudem empfehlen die Unternehmen, die EEG-Umlage generell auf null zu senken, um die direkte Nutzung von grünem Strom zu forcieren. So werden neue strom- und wasserstoffbasierte Technologien und Geschäftsmodelle zum Treiber der Energiewende und bringen die Transformation von Industrie und Gewerbe voran.

Auch das Stromsteuerrecht solle mit dem gleichen Ziel angepasst werden. Die Marktoffensive schlägt vor, die Steuer für grünen Strom aus EE-Anlagen auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß abzusenken.

 

Mittelfristig solle darüber hinaus das System der Herkunftsnachweise (HKN) für regenerativen Strom reformiert werden. Aufgrund des Doppelvermarktungsverbots können für geförderte Anlagen bisher keine HKN ausgestellt werden. Ab einer bestimmten Größenordnung beim Stromverbrauch sollten aus Sicht der Marktoffensive zudem auch Letztverbraucher Herkunftsnachweise (HKN) entwerten dürfen, um einfacher erfassen zu können, woher sie welchen Strom beziehen, und damit die steigenden Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen zu können.

Im Bereich der Risikoabsicherung solle zudem dort, wo Marktmechanismen Risiken von Green PPAs nicht ausreichend adressieren, über entsprechende staatliche Instrumente, wie Bürgschaften oder Ausfallversicherungen, nachgedacht werden. Diese werden bereits in einigen Ländern zur Unterstützung des PPA-Markthochlaufs eingesetzt.

Für die Energiewende braucht es mehr erneuerbare Energien. Sie sind ein zentraler Standortfaktor für die deutsche Wirtschaft auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und Green PPAs eine Chance für den Energiemarkt. Die Bereitschaft von Abnehmern in PPAs und die Energiewende zu investieren, ist groß. (DIHK-SBo)

 

DIHK-Umfrage: Unternehmen leiden unter hohen Strom- und Gaspreisen

Der deutliche Anstieg der Strom- und Gaspreise macht weiten Teilen der deutschen Wirtschaft stark zu schaffen: In unserer aktuellen Umfrage nannten drei Viertel der Unternehmen diesen Faktor als Belastung für ihr laufendes Geschäft. Knapp die Hälfte der rund 600 Betriebe aus allen Branchen, die sich an der Erhebung beteiligten, befürchtet aufgrund der hohen Strom- und Gaspreise sogar den Verlust der eigenen Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland.

DIHK-Präsident Peter Adrian sprach angesichts der Umfrageergebnisse von einem sehr beunruhigenden Bild, das die Unternehmen zeichnen. Bereits jetzt nehmen die hohen Strom- und Gaspreise einem Drittel der Unternehmen die finanziellen Spielräume für notwendige Zukunftsinvestitionen. Betroffen sind zentrale Bereiche wie Klimaschutz, Forschung und Innovation, aber auch Investitionen im jeweiligen Kerngeschäft der Unternehmen.

Die aktuellen Verteuerungen treffen die deutschen Betriebe stärker als ihre internationalen Wettbewerber: Beim Strom zahlen sie in fast allen Abnahmegruppen schon bisher die höchsten Preise in Europa. Deutsche Mittelständler kostet ihr Strom fast doppelt so viel wie die Konkurrenz in Frankreich.

Ähnlich das Bild beim Erdgas: Der Anstieg des Gaspreises ist zwar ein weltweit zu beobachtendes Phänomen. Aber auch hier verursacht die nationale CO2-Bepreisung seit Jahresbeginn Wettbewerbsnachteile für alle Unternehmen, die nicht unter den europäischen Emissionshandel (ETS) fallen. Und auch im ETS sind die Preise jüngst auf neue Rekordwerte jenseits der 80 Euro je Tonne CO2 gestiegen.

Unsere Auswertung zeigt, dass knapp die Hälfte der Unternehmen gegenüber dem Corona-Jahr 2020 signifikant höhere Stromkosten verkraften muss – für jeden achten Betrieb ist sogar eine Verdopplung bereits Realität. Nur gut 19 Prozent der Befragten konnten auf dem Vorjahresniveau beschaffen. Und: Mehr als ein Viertel der Unternehmen berichten, dass sie für die reine Strombeschaffung mehr als 10 Cent pro Kilowattstunde aufwenden müssen. Dazu kommen noch Steuern, Umlagen und Netzentgelte von bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde.

Auch bei der Gasbeschaffung kämpft ein Drittel der Betriebe mit signifikanten Mehrkosten. Die Situation kann sich weiter verschärfen, denn viele Unternehmen müssen in diesem Jahr noch erhebliche Mengen an Gas einkaufen.

Die Firmen suchen dringend Auswege aus dieser Krise: Rund zwei Drittel der Befragten denken darüber nach, ihre Beschaffungsstrategie zu ändern. Mehr als 40 Prozent der Betriebe haben dabei großes Interesse an langfristigen Direktlieferverträgen für Grünstrom, den sogenannten Green PPAs. Denn diese helfen ihnen nicht nur auf ihrem Weg zur Klimaneutralität, sondern stabilisieren auch den Strompreis. Rund 35 Prozent der Unternehmen haben daran ein starkes bis sehr starkes Interesse.

"Die Rückmeldungen zeigen uns, dass die Explosion der Beschaffungskosten bei Strom und Gas viele Unternehmen empfindlich trifft", berichtet Peter Adrian. "Langfristige Direktlieferverträge für Grünstrom werden vor diesem Hintergrund immer stärker zu einem entscheidenden Standortfaktor. Die Politik sollte Maßnahmen ergreifen, um die Höhe der Energiekosten auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten."

Insbesondere beim Strom bestehe "viel Handlungsbedarf", so der DIHK-Präsident. "Wirklich wichtig ist, dass die angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage zügig kommt und die Rahmenbedingungen für grüne Direktverträge verbessert werden." Der Koalitionsvertrag bringt insoweit Hoffnung: Ab 2023 soll die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt bestritten werden und auch auf eine Anhebung der Sätze bei der nationalen CO2-Bepreisung hat die Koalition verzichtet.

Sie finden die detaillierten Ergebnisse der Erhebung hier zum Download. (DIHK-SBo)

 

Koalitionsvertrag: Beschleunigung von Planung und Genehmigung - auch bei Energieinfrastruktur-Maßnahmen

Die Ampelkoalition hat in ihrem Vertrag für die Legislatur 2021-2025 der Planungsbeschleunigung einen Schwerpunkt eingeräumt. Auf drei Seiten präsentieren die Parteien eine Reihe bekannter, aber auch ein paar neuer Vorhaben. Interessant ist zudem, was nicht angesprochen wird.

Im Vergleich zu 2018 wird dem Thema sehr viel mehr Platz eingeräumt: Die GroKo einigte sich noch auf eine halbe Seite. Darin lag der Schwerpunkt auf Verfahren für Verkehrswege. Bereits das Sondierungspapier überraschte im Oktober nun mit dem Ziel, die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu halbieren. Zudem soll es schnell gehen: Im ersten Jahr der Regierung sollen alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden. Dafür soll eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe unter Einbeziehung der Länder eingerichtet werden. Im Vergleich zu anderen Kapiteln ist der Vertrag verbindlich: Er enthält wenige Prüfaufträge oder Einschränkungen.

Zu hören war im Vorfeld, dass darüber gestritten wurde, ob die Beschleunigung auf bestimmte Vorhaben (wie den Ausbau von Übertragungsnetzen oder Erneuerbarer Energien) eingeschränkt werden soll. Davon ist – mit Ausnahme einiger zusätzlicher Maßnahmen für Erneuerbare Energien – kaum etwas zu finden. Infrastruktur- oder Industrieprojekte sollen also auch von kürzeren Verfahren profitieren.

Zur Beschleunigung plant die Ampel eine Reihe bekannter Maßnahmen. Zu den Wichtigsten gehören:

  • Personelle und technische Kapazitäten bei Behörden: Dafür soll ein Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern geschmiedet werden. Beschleunigungsagenturen sollen Länder und Kommunen beraten. Einsatzmöglichkeiten für private Projektmanagerinnen und Projektmanager – unter der GroKo für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen eingeführt – sollen ausgeweitet werden.
  • Digitalisierung: Das bisher befristete Planungssicherstellungsgesetz, das während der Pandemie digitale Unterlagenauslegung, Antragskonferenzen oder Erörterungstermine ermöglichte - soll fortgesetzt werden. In weiteren Punkten bleibt der Vertrag vage: Behörden sollen technisch ausgestattet und IT-Schnittstellen eingerichtet werden. Planungsprozesse sollen nach dem Building Information Modeling (bereits in der GroKo Thema) laufen. Das digitale Portal für Umweltdaten soll zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten (inklusive Bestandsdaten) ausgebaut werden.
  • Präklusion, Planerhalt und Stichtagsregelung: Die Ampel will eine wirksame und „unionsrechtlich zulässige Form“ der materiellen Präklusion. Bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung sollen nur noch neu Betroffene beteiligt werden und Einwendungen nur gegen Planänderungen zulässig sein. Zudem planen die Parteien eine möglichst frühe Stichtagsregelung zur Sach- und Rechtslage. Der Planerhalt (§§ 214,215 BauGB), wonach bestehende Pläne trotz Form- oder Verfahrensfehler Bestandkraft haben, soll durch Planerhaltungsnormen und Zielabweichungsverfahren gestärkt werden.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeits- oder Bürgerbeteiligung soll an vielen Stellen erweitert werden. Da will die Ampel zum Beispiel die Bundeskompetenzen zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren verstärken. Die Koalition will eine frühestmögliche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer Mitwirkungspflicht für anerkannte Naturschutzverbände und die betroffene Öffentlichkeit einführen. Durch die Reduzierung von Planungsstufen und Einschränkungen bei Planänderungen würde die Zahl der Beteiligungen allerdings verringert.
  • Planverfahren: Zum Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen sollen nach dem Vorbild des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fristen (nach § 10 BImSchG bspw. 7 Monate im förmlichen Verfahren) vorgesehen werden. Raumordnungs- und Planverfahren sollen verzahnt werden, in geeigneten Fällen soll der Bund die Raumordnung übernehmen. Mit der Einschränkung „innerhalb des europäischen Rechtsrahmens“ soll die Plangenehmigung (in der GroKo bereits für Ersatzneubauten von Brücken eingeführt) auf weitere Unterhaltungs-, Sanierungs-, Erneuerungs-, Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Gleiches gilt für das Instrument der Legalplanung (unter der GroKo als Maßnahmengesetze eingeführt), das auf wichtige Schienenbauvorhaben, Übertragungsnetze und ggf. systemrelevante Ingenieursbauwerke (kritische Brücken) angewandt werden soll.
  • Genehmigungsverfahren: Ähnliche Prüfungen sollen in einem Verfahren zusammengeführt werden. Ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben oder Fristen oder Verfahrensvorgaben werden jedoch nicht genannt. Viele Maßnahmen zur Beschleunigung von Planverfahren will die Ampel zudem in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht überführen: So könnten auch Genehmigungsverfahren oder die Bauplanung von Präklusions-, Stichtags- oder Fristenregelungen profitieren.
  • Gerichtsverfahren: Die Dauer soll durch einen „frühen ersten Termin“ reduziert werden. Dazu soll ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung von Fehlerheilungsmöglichkeiten und Reversibilität eingeführt werden. Der Anreiz für Kläger zur Einigung soll durch einen Rechtsbehelf zur Fehlerbehebung erhöht werden. Das Bundesverwaltungsgericht soll für Planungsangelegenheiten zusätzliche Senate bekommen.
  • Artenschutz: Die Ampel hat den Artenschutz als wichtigstes Problem für die Verfahrensdauer erkannt: Dazu soll eine bundeseinheitliche gesetzliche Standardisierung (insb. Signifikanzschwellen) geschaffen werden. Dazu wird seit längerem eine TA Artenschutz diskutiert. Elektrifizierte Bahntrassen und Erneuerbarer Energien sollen im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen: Mit dieser Einordung im EEG war die scheidende Regierung zuletzt im Bundestag gescheitert. Sie soll Behörden Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz erleichtern. Gegenüber der Kommission will sich die Koalition für eine Ausrichtung auf den Populationsschutz einsetzen: Dies hatte der EuGH jüngst erheblich eingeschränkt und damit die Genehmigung von Windenergieanlagen erschwert.

Auch in anderen Fachthemen wird das Thema verankert: Zum Ausbau der Digitalen Infrastruktur soll etwa ein schlankes digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren eingeführt werden, alternative Verlegetechniken normiert und ein bundesweites Gigabit-Grundbuch aufgebaut werden. Für schnelleren Wohnungsbau will man Typengenehmigungen für modulares und serielles Bauen sowie weitere Normungen und Standardisierung beschleunigen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung soll durch Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards unterstützt werden. Für die Bauleitplanung sollen die rechtlichen Grundlagen für ein vollständig digitales Verfahren geschaffen werden. Die befristeten Regelungen der Baulandmodernisierung (darunter bspw. Erleichterungen für Wohnbauvorhaben im unbeplanten Innenbereich oder beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB) sollen dauerhaft fortgeführt werden. Für die Verkehrsinfrastruktur soll eine Beschleunigungskommission Schiene eingesetzt werden. Für den schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien soll ihr befristeter Vorrang bei der Schutzgüterabwägung eingeführt werden. Behörden sollen bei der Genehmigung durch externer Projektteams unterstützt werden und Klarstellungen zu Antragsunterlagen und Umsetzungsfristen vorgenommen werden. (DIHK-HAD, EW)

 

Pläne der Ampel-Koalition zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Der neue Koalitionsvertrag erkennt und betont die Potenziale der Kreislaufwirtschaft für effektiven Klima- und Ressourcenschutz. Nachdem das Thema im Sondierungspapier keine Rolle gespielt hat, nimmt das für die Wirtschaft bedeutende Thema nun den größten Raum im Kapitel Umwelt und Naturschutz ein. Nationale Alleingänge sollen dabei offenbar vermieden werden, die Koalition verweist bei zahlreichen Themen auf EU-weite Standards.

Die wichtige Rolle der Ressourceneffizienz bei der Transformation der Wirtschaft wird ausdrücklich erwähnt. Was die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung anbelangt, sind jedoch noch zahlreiche Details offen.

Folgende Vorhaben sieht der Koalitionsvertrag in den nächsten vier Jahren vor:

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ sollen bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. Anforderungen an Produkte sollen europaweit im Dialog mit Herstellern ambitioniert und einheitlich festgelegt werden. Produkte sollen zudem langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein.

Digitaler Produktpass: Für umfassende Informationen entlang der Wertschöpfungskette sollen digitale Produktpässe eingeführt werden. Unternehmen sollen bei der Umsetzung unterstützt werden, die Grundsätze der Datensparsamkeit berücksichtigt werden. Im Gebäudebereich soll ein eigener digitaler „Gebäuderessourcenpass“ geschaffen werden.

Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme und Branchenvereinbarungen: Mit der verstärkten Einführung dieser Instrumente soll die Abfallvermeidung gestärkt werden. Dabei soll die jeweilige Ökobilanz berücksichtigt werden. In der letzten Legislaturperiode wurden mit der Ausweitung der Pfandpflicht im Bereich von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bereits erste Maßnahmen in diese Richtung umgesetzt.

Anreizsystem Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien: Zur Erhöhung der Sammelquote und um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen, sollen im Elektro- und Batteriebereich Anreizsysteme geschaffen werden. Zu erwarten ist daher eine Bepfandung.

Reduzierung Retourenvernichtung: Hier wurde in der letzten Legislaturperiode eine Verordnungsermächtigung im Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu geschaffen.

Regelung recyclinggerechtes Verpackungsdesign:  Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell sollen ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie der Rezyklateinsatz gestärkt werden. Dies wird dann wohl voraussichtlich im VerpackG verankert werden. Es soll zudem ein Recycling-Label eingeführt sowie Qualitätsstandards für Rezyklate erarbeitet werden.

Produktstatus statt Abfall: Qualitätsgesicherte Abfallprodukte sollen aus dem Abfallrecht entlassen werden und Produktstatus erlangen. Für welche Abfälle die Abfallendeeigenschaften definiert werden, bleibt offen: Denkbar wären insbesondere Ersatzbaustoffe.

Chemisches Recycling: Das chemische Recycling soll als Recyclingoption in das Verpackungsgesetz aufgenommen werden.

EU-Mindestrezyklateinsatzquote: Es sollen produktspezifische Mindesteinsatzquoten für Rezyklate auf EU-Ebene festgeschrieben werden. Hier werden bislang auch materialspezifische Quoten diskutiert.

EU-Plastikabgabe: Die zur Finanzierung des EU-Haushalts 2021 eingeführte Abgabe soll national auf Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt werden.

EU-weites Deponierungsverbot: Die Koalition will sich für ein europaweites Ende der Deponierung von Siedlungsabfällen einsetzen. (DIHK-MH)

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Europäischer Emissionshandel: Ampel-Koalition positioniert sich zu EU-Klimapolitik

Die drei Parteien planen laut Koalitionsvertrag einen Mindestpreis von 60 Euro/Tonne für das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS).

Ist eine europäische Regelung politisch nicht zu erreichen, soll dieser auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Unklar ist bislang, ob ein solcher Preis lediglich für die Stromerzeugung gelten würde oder alle emissionshandelspflichtigen Anlagen, d.h. auch die Industrie, betreffen würde. Aktuell liegen die Preise im EU ETS über dem geplanten Mindestpreis. Die im Rahmen des Fit for 55-Pakets vorgeschlagene Reform des EU ETS würde sich weiter preistreibend auswirken. Konkret ist mit einer Beschleunigung des Kohleausstiegs und höheren CO2-Kosten für viele energieintensive Betriebe zu rechnen.

Die Schaffung eines neuen europäischen Emissionshandels für Verkehr und Gebäude unterstützt die nächste deutsche Bundesregierung ausdrücklich. Zugleich soll geprüft werden, wie der bestehende deutsche Emissionshandel angepasst werden müsste, der zusätzlich auch die Emissionen der industriellen Prozesswärme erfasst. Beide Handelssysteme zielen darauf ab, die Kosten für fossile Kraft- und Brennstoffe zu erhöhen.

Bei der Gestaltung des Wasserstoffmarkte kündigt die Dreierkoalition an, auf eine technologieneutrale Regulatorik zu setzen, die in einem Übergang neben grünem Wasserstoff auch andere klimafreundliche Wasserstoffarten zulässt. Kein Sektor soll von der Wasserstoffnutzung ausgeschlossen werden. Die Zertifizierung des klimafreundlichen Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte soll auf europäischer Ebene organisiert werden.

Die Ampel-Koalition spricht sich schließlich für die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus oder ähnlich wirkende Instrumente aus. Die Parteien betonen im Koalitionsvertrag jedoch, dass der Mechanismus auch die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft sichern müsse. Dies ist im Vorschlag der Europäischen Kommission bislang nicht vorgesehen. Um die globalen Wettbewerbsbedingungen anzugleichen, will die nächste Bundesregierung auch auf die Schaffung eines „Klimaclubs“ hinarbeiten. Dieser Zusammenschluss von Ländern soll sich auf einem gemeinsamen CO2-Mindestpreis und Grenzausgleich verständigen. (DIHK - JSch)

 

Umweltpolitik ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2022 der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2021 ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt. Darin nimmt die weitere Umsetzung des Green Deal eine zentrale Rolle ein, etwa im Hinblick auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft oder die sogenannte Null-Schadstoff-Ambition. Auf viele Unternehmen könnten etwa Anpassungen ihrer Produktgestaltung zukommen.

Die Reduktion von Schadstoffemissionen überschreibt etwa die Ankündigung der Europäischen Kommission für das Jahr 2022, die EU-Luftqualitätsrichtlinien überarbeiten - und damit laut Arbeitsprogramm auch die bisherigen Luftqualitätsparameter an die kürzlich veröffentlichten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anpassen - zu wollen. Mit einem legislativen Vorschlag der Kommission ist demnach im Herbst 2022 zu rechnen. Unternehmen kann dies etwa durch mögliche Fahrverbote betreffen, so sich daran Fragen der Gestaltung des Fuhrparks oder der Erreichbarkeit von Aufträgen in Innenstädten anschließen. Zum Bereich Wasser: Die Annahme aktualisierter Listen von Oberflächen- und Grundwasserschadstoffen (betrifft u. a. die Wasserrahmenrichtlinie) ist ebenfalls für den Herbst 2022 vorgesehen.

Auch die europäische Chemikalienpolitik adressiert das Arbeitsprogramm 2022 der Kommission. Konkret ist darin etwa ein legislativer Vorschlag zur Überarbeitung der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) für das 2. Quartal 2022 vorgesehen. Darüber hinaus will die Kommission sich im kommenden Jahr weiter für eine Überarbeitung der Chemikalienverordnung REACH einsetzen. In den Rahmen dieser Verordnung dürfte auch der angekündigte legislative Vorschlag fallen, den Einsatz von Mikroplastik in Produkten regulieren und so dessen Emissionen in die Umwelt verringen zu wollen. Den Vorschlag will die Kommission im 4. Quartal 2022 annehmen. Damit könnten auf viele Unternehmen nötige Anpassungen ihrer Produktgestaltung und Herstellungsprozesse zukommen. Im gleichen Quartal ist ebenfalls die Annahme eines Rahmens für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe sowie ein legislativer Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Detergenzienverordnung im Arbeitsprogramm der Kommission vorgesehen.

Zur Förderung des zirkulären Wirtschaftens: Neben der Initiative zur Förderung der Nachhaltigkeit von Produktion (Sustainable Product Initiative, kurz SPI) kündigt die Kommission für 2022 den Vorschlag eines “Right to Repair“ an, um den Nutzungszeitraum bzw. die Haltbarkeit von Produkten zu erweitern.

Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Umweltrat: Kritik an Plänen für neuen EU-Emissionshandel für Verkehr und Gebäude wird lauter

Bei einer ersten formellen Aussprache zum Fit-for-55-Gesetzgebungspaket beim Umweltrat am 6. Oktober haben sich Regierungsvertreter mehrerer Länder kritisch zum Vorschlag der Europäischen Kommission geäußert, für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude ein neues europäisches Emissionshandelssystem einzuführen.

Skepsis und teils gar Ablehnung äußerten u. a. Frankreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, Irland, Lettland, Malta, Ungarn und Luxemburg. Unterstützung wurde nur vereinzelt u. a. auch von der deutschen Bundesregierung laut.

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli im Rahmen des Fit-for-55-Pakets vorgeschlagen, ab dem Jahr 2026 ein zusätzliches europäisches Emissionshandelssystem einzuführen.

Dieses würde die Brenn- und Treibstoffe, die in den Bereichen Verkehr und Gebäudewärme genutzt werden, mit einem CO2-Preis belegen. Auch Unternehmen wären hiervon betroffen.

Deutschland verfügt bereits seit Anfang 2021 über ein solches System, das anders als der Kommissionsvorschlag auch die Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme erfasst.

Einige Staaten forderten bezüglich der ebenfalls im Fit-for-55-Paket enthaltenen CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, das Verbot des Verbrennungsmotors vorzuziehen. Der Kommissionsvorschlag sieht ab dem Jahr 2035 ein Emissionsgrenzwert von 0 g CO2/km vor.   

Diskutiert wurden auch die stark gestiegenen Energiepreise, die auf die Tagesordnung des Europäischen Rats vom 21. und 22. Oktober gesetzt wurden.

Am 13. Oktober hat die Kommission in einer Mitteilung dargelegt, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten im Rahmen der geltenden EU-Regeln ergreifen können, um die Effekte auf Haushalte und Unternehmen abzumildern. Forderungen nach Anpassungen des Europäischen Emissionshandels oder des Strommarktdesigns hat die Kommission eine Absage erteilt. (DIHK-JSch)

 

Deutschland und Australien schließen Wasserstoffallianz

Mit dem „Germany Australia Hydrogen Accord“ soll die Produktion von Wasserstoff ausgebaut und der Aufbau einer Lieferkette von „grünem“ Wasserstoff zwischen Deutschland und Australien gefördert werden. So soll es möglich sein, große Mengen von nachhaltig produziertem Wasserstoff nach Deutschland zu importieren.

Im Rahmen des Abkommens sollen drei Initiativen unterstützt werden:

  1. „HyGate“: Mit 50 Millionen Euro soll das BMBF einen „AUS-DEU H2-Inkubator“ für angewandte Forschung kofinanzieren. Hier sollen Technologien entwickelt, verbessert und getestet werden.
  2. „HydrogenHubs“: Bei der industriellen Produktion von Wasserstoff in Australien soll Technologie deutscher Unternehmen zum Einsatz kommen. Hierfür soll das BMWi Fördergelder im Rahmen der geplanten Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte bereitstellen. Australien fördert die Initiative mit umgerechnet 175 Millionen Euro. Eine „DEU-AUS Industry Group“ soll Projekte identifizieren, die sich für eine Förderung anbieten.
  3. Zusammenarbeit zu Wasserstoffhandel: Im Rahmen des Förderinstruments H2-Global soll eine regional auf Australien begrenzte Auktion durch das BMWi und Australien kofinanziert werden.

Die gemeinsame Mitteilung des BMWi und des BMBF finden Sie unter www.bmwi.de. (DIHK-Brüssel)

 

EU-Gasmarktpaket: erste Hinweise auf zukünftiges H2-Zertifizierungssystem

Die aktuell auf den Erdgasmarkt angewandten Prinzipien der Entflechtung (unbundling) sollen grundsätzlich auch für den Wasserstoffmarkt gelten.

Das Zertifizierungssystem für CO2-arme Gase - d.h. auch CO2-armen Wasserstoff - soll laut des Entwurfs für eine Novelle der Gas-Richtlinie (siehe Anhänge, Achtung: noch kein finaler Vorschlag!) auf einem Massebilanzsystem aufbauen, was eine enge Verknüpfung zwischen bilanziellem Handel und physischer Lieferung verlangen würde.

Der DIHK empfiehlt die Etablierung eines Marktes, auf dem Wasserstoff mit seiner zertifizierten Eigenschaft „CO2-Neutralität“ bilanziell, d. h. ohne physische Lieferung, eingekauft werden kann. Eine solche virtuelle Handelbarkeit skaliert den Markt für CO2-neutralen Wasserstoff. Wasserstoff findet damit seinen Weg zum Kunden, bevor ein umfassendes Netz errichtet wurde.

CO2-arme Gase sollen laut Kommissionsentwurf im Vergleich zu fossilen Alternativen eine Treibhausgasminderung von 70 Prozent erreichen. Die Anforderung fände auch auf Importe von CO2-armen Gasen Anwendung. Die Europäische Kommission soll ermächtigt werden, die genaue Methode zur Bewertung der Treibhausgaseinsparungen in einem delegierten Rechtsakt festzulegen. 

Die aktuell für den Erdgasbinnenmarkt geltenden Regeln zur Entflechtung von Netzbetrieb und Energieversorgung (Vertrieb) sollen im Grundsatz auch für den Wasserstoffmarkt gelten. Der Entwurf der Kommission sieht jedoch für bestehende Netze Ausnahmeregeln und Übergangsfristen vor. Erdgasnetzbetreiber sollen nicht vom Besitz und Betrieb von Wasserstoffnetzen ausgeschlossen werden. Der Entwurf sieht lediglich eine Pflicht zur rechtlichen Trennung der Geschäftsfelder vor. 

Die Kommission plant, die Vorschläge zur Reform der Gasmarktregeln am 14. Dezember 2021 vorzulegen. Zugleich soll auch ein Gesetzgebungsvorschlag zur Regulierung der Methanemissionen des Energiesektors veröffentlicht werden. (DIHK-JSch)

 

GreenTech Atlas 2021

Die ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist im vollen Gange und führt zu teils radikal veränderten Geschäftsmodellen. Das zeigt der vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene GreenTech-Atlas 2021, der gestern im Rahmen der Veranstaltung "Grüne Transformation und internationale Marktchancen für GreenTech Made In Germany" vorgestellt wurde. Demnach rechnen die Expertinnen und Experten für die nächsten zehn Jahre mit einem jährlichen Wachstum des globalen Marktes für Umwelttechnologien von mehr als sieben Prozent. Die deutsche Branche entwickelt sich mit mehr als acht Prozent durchschnittlichem jährlichen Wachstum sogar noch dynamischer. Der Atlas macht deutlich, dass für viele Unternehmen dieser Wandel eine radikale Veränderung der Marktbedingungen der Zukunft bedeutet. Davon profitieren diejenigen Unternehmen, die Technologien und Dienstleistungen zur erfolgreichen Gestaltung dieser Transformation anbieten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die deutsche GreenTech-Branche ist ein Garant für eine gute Zukunft für den Standort Deutschland. Was die starken deutschen GreenTech-Unternehmen leisten, tut nicht nur der Umwelt gut, sondern macht auch unsere Volkswirtschaft stärker und krisenfester. Darum sind klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den Umweltschutz zugleich auch eine weitsichtige Wirtschaftspolitik. Mit dem DIHK und seinem weit verzweigten Netz an Auslandshandelskammern (AHKs) haben wir einen kompetenten Partner, dieses Potenzial weiter zu heben. Darum wollen wir im Rahmen der BMU-Exportinitiative Umwelttechnologien die AHKs gemeinsam als 'Chambers for GreenTech' stärken."

Der "GreenTech-Atlas" untersucht im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Entwicklungen bei Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Er bereitet aktuelle Informationen zu Technologien, Marktgrößen und Wachstumserwartungen in den verschiedenen Leitmärkten der Branche auf. Noch vor fünf Jahren hatte der GreenTech-Atlas ein globales Marktvolumen von 4.200 Milliarden Euro für 2020 prognostiziert. Diese Prognose wurde mit rund 4.600 Milliarden Euro nun sogar übertroffen. Für 2030 geht der neue GreenTech-Atlas nun von einem Marktvolumen der GreenTech-Branche von rund 9.400 Milliarden Euro aus. Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von mehr als sieben  Prozent in diesem Jahrzehnt.

Die Dynamik der deutschen Branche übertrifft die weltweite Entwicklung laut Prognose sogar noch. 2020 belief sich das Marktvolumen der heimischen Branche auf 392 Milliarden Euro. Bis 2030 wird es sich laut Bericht auf 856 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. Das entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate von mehr als acht Prozent pro Jahr.

In Deutschland nehmen die Umwelttechnologie und deren Unternehmen eine herausragende und wachsende Rolle ein. Ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt lag 2020 bei 15 Prozent mit steigender Tendenz. Die GreenTech-Branche stabilisiert in Krisenzeiten die wirtschaftliche Entwicklung durch robuste und nachhaltige Geschäftsmodelle. So hat die COVID-19-Pandemie diese Branche weit weniger getroffen als die Gesamtwirtschaft.

Als Teil der Kooperation zwischen BMU  und  DIHK  zur Stärkung der deutschen Umweltwirtschaft haben beide Häuser gemeinsam beschlossen, ihre Datenbanken im IHK ecoFinder zu bündeln. Mit dem IHK ecoFinder bietet die IHK-Organisation ein modernes Matchmaking-Tool für GreenTech-Unternehmen an. Die umfassende Datenbank vermittelt einen Überblick über Hersteller und Händler von Anlagen und Komponenten sowie beratende und ausführende Dienstleister der Umwelt- und Energiebranche. Mit Unterstützung des  BMU  und der dem GreenTech-Atlas zugrundeliegenden Datenbank wurde der IHK ecoFinder nun weiterentwickelt und richtet sich ab sofort auch an internationale Kunden. Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen in die Datenbank aufgenommen und damit in Deutschland und international sichtbarer werden möchten, können sich kostenlos registrieren. (DIHK-Peukert)

 

Preise im EU-Emissionshandel erreichen 90 Euro/Tonne CO2

Der Abrechnungspreis auf dem Spotmakt der EEX erreichte am 8. Dezember 2021 88 Euro. 

Preistreibend wirkt neben der anstehenden Reform des Europäischen Emissionshandelssystems aktuell auch die gestiegene Nachfrage der Kohlekraftwerke in der EU nach Emissionszertifikaten. Die Kraftwerke laufen aktuell häufig anstelle von Gaskraftwerken, die aufgrund hoher Brennstoffkosten momentan am Strommarkt seltener zum Zuge kommen. Zugleich sind Kohlekraftwerke.

Preisentwicklung auf dem Terminmarkt der ICE seit Jahresbeginn bis zum 08.12.2021

Quelle: EMBER. https://ember-climate.org/data/carbon-price-viewer/. Dec21 Futures daily close prices.

Preisentwicklung (Intraday) auf dem EEX-Spotmarkt am 08.12.2021

Quelle: EEX. EUA Spot.

 

 

Kreislaufwirtschaft: Europäische Kunststoffallianz will Kunststoffrecycling weiter stärken

Die Allianz wurde im Jahr 2018 mit dem Ziel geschaffen, bis zum Jahr 2025 jährlich 10 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle zu generieren und zur Wiederverwendung in neuen Produkten bereitzustellen. Um diese Vorgabe zu erreichen, wurde zudem ein neuer “Fahrplan“ der Allianz präsentiert. Auch die Industrie ist in erheblichem Maße an der Allianz beteiligt. Für Unternehmen könnten so mittelfristig deutlich mehr Rezyklate im Kunststoffbereich zur Verfügung stehen.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Grüner Wasserstoff gemäß RED: EU-Kommission scheint auf strikte Kriterien zu beharren

Im Vergleich, zu dem im Sommer bekannt gewordenen Entwurf des delegierten Rechtsakts haben sich beim nun zirkulierenden Entwurf keine echten Verbesserungen für den Wasserstoff-Markthochlauf in Deutschland ergeben.

Die Kommission plant weiterhin, die Wasserstofferzeugung mit Strom aus Erneuerbaren-Bestandsanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten, weitgehend von der Anrechnung auf die Erneuerbaren-Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auszuschließen. Möglich soll die Anrechnung nur sein, wenn durch die Nutzung der Erneuerbaren-Anlagen zur Behebung eines Netzengpasses beigetragen wird. Auch wenn der Strompreis in der Gebotszone bei 0 Euro pro MWh oder darunter liegt, sollen die Anlagen für die Herstellung von grünem Wasserstoff genutzt werden dürfen. Eine weitere Regelung sieht vor, dass die Betreiber der Bestandsanlagen in den EU-Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energien einzahlen können, um dann maximal 20 Prozent des Stroms der eigenen Anlagen für die Herstellung von grünem Wasserstoff nutzen zu können. 

Bei den Anforderungen an die zeitliche Korrelation zwischen erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstofferzeugung will sich die Kommission offensichtlich ebenfalls kaum bewegen. Statt eines viertelstündlichen Ausgleichs könnte ein stündlicher verlangt werden. 

Die strengen Kriterien sollen die Zusätzlichkeit des eingesetzten erneuerbaren Stroms sicherstellen, die im Prinzip von der Richtlinie verlangt wird. Mit dem delegierten Rechtsakt regelt die Kommission die Umsetzung der Zusätzlichkeit. 

Beide Regelungen bewertet der DIHK sehr kritisch und empfiehlt einen weitaus flexibleren Ansatz. Bestandsanlagen, die nicht mehr gefördert werden, sollte für die Herstellung von grünem Wasserstoff im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie genutzt werden können. Dies würde insbesondere einen schnellen Hochlauf der Produktion von klimafreundlichem Wasserstoff ermöglichen. 

Die strengen Vorgaben zur zeitlichen Korrelation könnten die Wasserstoff-Produktion verteuern, wenn Elektrolyseure tatsächlich in Abhängigkeit der kurzfristigen Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom eingesetzt würden. Um kostengünstig grünen Wasserstoff zu produzieren, bedarf es einer möglichst hohen Auslastung der Elektrolyseure, die im großindustriellen Maßstab entstehen sollen. (DIHK-JSch)

 

Überarbeitung der EU-Verordnung zur Verbringung bestimmter Abfälle

Betroffene Unternehmen sollten die länderspezifischen Vorgaben der damit überarbeiteten Anhänge der Verordnung beachten. 

Die Änderungsverordnung tritt somit am 10. November 2021 (20 Tage nach der Verkündung) in Kraft.

Weitere Informationen zur Verordnung (EU)1418/2007 finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums hier.

Die Änderungsverordnung der EU-Kommission finden Sie im Amtsblatt der EU (in englischer Sprache) hier. (DIHK-MH)

 

POP-Verordnung: Kommission schlägt neue Grenzwerte vor

Faktisch sind unter anderem Produkte, wie wasserdichte Textilien, Löschschäume oder bestimmtes Holz betroffen.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht neue Grenzwerte für PFOA, Dicofol sowie Pentachlorphenol, seine Salze und Ester vor. Darüber hinaus, schlägt die Kommission für fünf weitere Stoffe bzw. Stoffgruppen in Abfällen, die Senkung bestehender Grenzwerte vor. Dies betrifft unter anderem PBDE (eingesetzt als Flammschutzmittel in diversen Kunststoffen u.a.). Auf Unternehmen kommen dadurch möglicherweise neue Anforderungen bei der Abfallbewirtschaftung zu.

Im nächsten Schritt befassen sich nun Rat und EU-Parlament mit dem Vorschlag.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Verbrauch von fossiler Energie zieht an - Internationale Energieagentur (IEA) fordert ein Umsteuern

Die Internationale Energieagentur (IEA) stellte den World Energy Outlook 2021 vor und fordert für die Erreichung der Klimaziele eine Verdreifachung der weltweiten Investitionen in grüne Energie. Gleichzeitig seien Investitionen in die Elektrifizierung des Verkehrssektors notwendig.

Laut IEA besteht eine Lücke von 40 Prozent für die in die Klimakonferenz COP26 eingebrachten Verpflichtungen zur Treibhausgasminderung. Dabei kommt der Verwendung von Wind und Solarenergie sowie der Vermeidung von Methanemissionen eine bedeutende Rolle zu. Um den weltweit steigenden Energiebedarf zu decken, müssen laut IEA bis zum Jahr 2050 rund 27 Billionen US-Dollar in erneuerbare Energien und Infrastruktur investiert werden. Ab sofort sollten keine neuen Öl- und Gasfelder sowie Kohlevorkommen mehr erschlossen werden, so die Empfehlung.

Die aktuellen Turbulenzen auf dem Energiemarkt sind der IEA zufolge auf drei Faktoren zurückzuführen: 1) Ein globales Wirtschaftswachstum von sechs Prozent nach der Corona-Krise, 2) weltweite Extremwetterereignisse sowie 3) aufgrund der Pandemie aufgeschobene Instandhaltungsmaßnahmen.

Hier gelangen Sie zum World Energy Outlook 2021. (DIHK-SBO)

 

EU-Kommission beschränkt weitere Chemikalien in Kosmetika

Betroffene Unternehmen müssen sich demnach bis zum 01. März 2022 auf die neuen Vorgaben einstellen.

Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

COP 26: Weltklimakonferenz in Glasgow einigt sich auf Umsetzungsregeln für Pariser Abkommen

Erstmalig tauchen in der Abschlusserklärung Verweise auf die Kohleverstromung und fossile Subventionen auf, auch wenn ein Bekenntnis zu einem Auslaufen der Kohleverstromung letztlich keinen Konsens erreichte.

Die Beschlüsse des Weltklimagipfels im Detail:

1. Umsetzungsregeln (sog. Paris rulebook)

Geeinigt haben sich die Vertragsparteien auf Umsetzung der in Artikel 6 Absatz 2 und 4 vorgesehenen internationalen Marktmechanismen.  Diese erlauben es einem Land, einen Teil seiner Klimaziele durch die Realisierung von Klimaschutzprojekten in anderen Ländern zu erreichen. Die durch das Projekt erreichten CO2-Minderungen werden auf die Klimaziele des „Geberlandes“ angerechnet. Das „Nehmerland“ profitiert von Finanzmitteln und Technologietransfers.

Die Staatengemeinschaft hat sich in diesem Rahmen auf Regeln verständigt, die verhindern, dass CO2-Einsparungen doppelt angerechnet werden – d. h. sowohl vom Geber- als auch Nehmerland. Solche Vorgaben sind wichtig, um sicherzustellen, dass die internationalen Marktmechanismen tatsächlich als Treiber des globalen Klimaschutzes wirken können.

Bis zuletzt umstritten war der Umgang mit Projektgutschriften aus den Marktmechanismen des Kyoto-Protokolls, dem „Vorgänger“ des Pariser Übereinkommens. Die finale Einigung sieht als Kompromisslösung vor, dass diese zeitlich und vom Umfang her beschränkt zur Einhaltung der ersten bei den Vereinten Nationen eingereichten Klimaschutzversprechungen (nationally determined contributions) genutzt werden können. Darauf hatten insbesondere Staaten mit hohen Vorräten an Projektgutschriften, wie Brasilien, gedrängt. Die EU hat sich hierzu stets kritisch positioniert, da durch die existierenden Projektgutschriften keine zusätzlichen CO2-Einsparungen generiert werden.

Zur Frage der zeitlichen Ausgestaltung der Klimaschutzziele in den Klimaschutzversprechungen (NDCs) konnten sich die Verhandler nicht auf verbindliche Vorgaben einigen. Die Vertragsparteien werden lediglich angehalten, bei der im Jahr 2025 vorgesehenen Einreichung von Klimaschutzversprechungen nach Möglichkeit ein Ziel für den Fünfjahreszeitraum 2031 - 2035 (statt 2031 - 2040) vorzulegen. Für die Zeit bis 2030 gibt es bislang höchst unterschiedliche Zeithorizonte, die einen Vergleich der nationalen Ziele erschweren.

Auch letzte ausstehende Entscheidungen zum Transparenzrahmen wurden bei der COP26 gefällt. Im Grundsatz werden die Vertragsparteien verpflichtet, einheitliche Standards bei der Emissionsberichterstattung zu nutzen, auch wenn Entwicklungsländern gewisse Abweichungen zugestanden wurden.

2. Neue Klimaschutzziele bereits bis Ende 2022

In der Glasgow Climate Pact genannten Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert zu prüfen, ob bereits bis Ende 2022 neue Klimaschutzversprechungen (NDC) eingereicht werden können.

Dadurch soll die bestehende Lücke zwischen den Zusagen und der zur Einhaltung des 2 °C bzw. 1,5 ° C-Ziels notwendigen CO2-Minderungen reduziert werden. Die Nichtregierungsorganisation Climate Action Tracker schätzt, dass die vorliegenden 2030-Ziele - sofern sie umgesetzt würden - zu einer Erderwärmung um 2,4 °C führen. Wird die tatsächliche, nur teilweise, politische Umsetzung mitberücksichtigt, werden sogar 2,7 °C erwartet.

3. Kohleverstromung und Subventionen für fossile Energieträger

In der Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert, ihre Anstrengungen hin zu einer Reduzierung der Kohleverstromung (ohne CO2-Abscheidung) und einer Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger zu beschleunigen. Ein solcher Verweis auf fossile Energien findet sich dadurch erstmals in einer COP-Entscheidung wieder. Der Versuch, im Text ein klares Bekenntnis zum weltweiten Kohleausstieg zu verankern, ist hingegen aufgrund des Widerstands einiger Länder, wie Indien und China, gescheitert. Auch beim G20-Gipfel vor der COP wurde hierzu unter den 20 wichtigsten Industrienationen keine Einigung erzielt.

4. Klimafinanzierung

Die Industriestaaten werden aufgefordert, die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern in den nächsten Jahren zu verdoppeln. Zudem werden sie dringend gebeten, die bestehende Lücke zur Zusage, jährlich 100 Milliarden US-Dollar an Finanzierung für Klimaschutz und Klimawandelanpassung bereitzustellen, schnell zu schließen. Die Weltklimakonferenz hat zudem entschieden, die Verhandlungen über ein Finanzierungsziel für die Zeit nach dem Jahr 2025 aufzunehmen. Bislang läuft die Finanzierungszusage nur bis zur Mitte der Dekade.

Die Forderung einiger Entwicklungsländer nach einen Finanzierungsmechanismus für die Entschädigung von Klimwandelschäden erreichte keinen Konsens. Vereinbart wurde lediglich das Thema „Loss and Damage“ weiter zu diskutieren.

DIHK-Kurzbewertung:

  • Positiv ist die abschließende Einigung auf das Paris Rulebook, das für die wirksame Umsetzung des Pariser Abkommens unabdingbar ist. Insbesondere die internationalen Marktmechanismen können als Treiber für globalen, kosteneffizienten Klimaschutz wirken. Für Anbieter von Klima- und Umweltschutztechnologien aus Deutschland können sich neue Absatzmärke entwickeln. Da Klimaschutzprojekte im Ausland nicht im Europäischen Emissionshandel angerechnet werden können, bleiben Möglichkeiten ungenutzt, die beim Erreichen des Klimazieles helfen würden.
  • Dass einige größere Emittenten eventuell bereits nächstes Jahr ambitioniertere Ziele in ihren Klimaschutzversprechungen (NDC) definieren, ist im Grundsatz positiv. Dennoch sollte der Fokus stärker auf konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Zusagen liegen, um tatsächlich ein level playing field für die europäische Wirtschaft zu erreichen. Denn die EU unterlegt ihre ambitionierten Ziele im Rahmen des Green Deal mit vielen konkreten gesetzlichen Maßnahmen, die strenge Auflagen und hohe CO2-Preise umfassen. Andere Wirtschaftsräume tun dies nicht bzw. bei weitem nicht in diesem Umfang.
  • Dass die Aufforderung hinsichtlich der Reduktion der Kohleverstromung und dem Auslaufen von Subventionen für fossile Energieträger in der Praxis Wirkung zeigt, muss sich zeigen. Zweifel sind angebracht. Die Aufforderung entfaltet keine rechtliche Bindung und es existiert kein formeller Mechanismus zur Überwachung. Die EU treibt mit der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems im Rahmen des Green Deal den marktgetriebenen Kohleausstieg voran. (DIHK-JSch)
 

EU-Kommission legt Bodenschutzstrategie vor

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 ihre im Rahmen des EU Green Deal angekündigte Bodenschutzstrategie präsentiert. Damit soll die Bodenverschmutzung in der EU bis 2050 auf ein bestimmtes Niedrigmaß reduziert und die nachhaltige Nutzung gefördert werden. Auf Unternehmen könnten perspektivisch neue Vorgaben zukommen.  

In der Strategie kündigt die Kommission die Erarbeitung einer legislativen Initiative (potenziell neuer Rechtsrahmen) mit konkreten Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Böden in der EU an. Dazu sieht die Strategie verschiedene punktuelle legislative Maßnahmen vor, u.a. die Weiterverfolgung der geplanten Beschränkung von PFAS und Mikroplastik unter REACH. Auch will die EU-Kommission als Option erwägen, verbindliche EU-Vorgaben zur Identifikation, Registrierung und Beseitigung von belasteten Böden vorzuschlagen.

Weitere Informationen der Kommission finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_21_5917 (DIHK-MH)

 

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR): Europaparlament fordert Nachbesserungen bei CEEAG

Das Europaparlament fordert die Europäische Kommission in einer am 21. Oktober verabschiedeten Entschließung sehr deutlich auf, mehr Unternehmen als bislang geplant auch zukünftig die Möglichkeit zu bieten, von Strompreisentlastungen zu profitieren. 

Konkret fordern die Europaabgeordneten in ihrer Entschließung  "mehr Wirtschaftszweige, die für staatliche Beihilfen in Betracht kommen, in die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 aufzunehmen, insbesondere für Beihilfen in Form von Ermäßigungen bei den Stromabgaben für energieintensive Verbraucher."

Ein im Juni zur Konsultation gestellter Entwurf der Kommission für die neuen Beihilfeleitlinien sieht vor, über 150 Sektoren zukünftig von Entlastungen von Abgaben auf den Strompreis auszuschließen. Für viele deutsche strom- und handelsintensive Industriebetriebe würde dies bedeuten, dass sie in naher Zukunft nicht mehr von der sog. Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) profitieren könnten und die volle Erneuerbare-Energien-Umlage zahlen müssten. Eine solche Entwicklung würde die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe beeinträchtigen und das Risiko einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland massiv erhöhen. Denn Deutschlands Strompreise sind im europäischen und globalen Vergleich weiterhin, vor allem in der Industrie, mit am höchsten, weshalb Entlastungen für die Wirtschaft unabdingbar bleiben.

Der  DIHK setzt sich gemeinsam mit den IHKs  für eine Abänderung des im Juni vorgelegten Leitlinienentwurfs ein, damit die Entlastungsmöglichkeiten für deutsche Betriebe erhalten bleiben. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission wird bis Ende des Jahres erwartet. Viele IHKs haben sich mit Briefen an ihre regionalen Europaabgeordneten gewandt, die konkrete Betroffenheit von Unternehmen im eigenen Kammerbezirk geschildert und um Unterstützung gebeten. Der nun vorliegende Entschließungsantrag ist ein wichtiges Signal an die Kommission. (DIHK-JSch)

 

Bevorstehendes Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zum Verbot von Titandioxid als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab dem Jahr 2022 vorgelegt, welchem die Vertreter*innen der EU-Mitgliedstaaten am 8. Oktober 2021 zugestimmt haben. Damit könnte für betroffene Unternehmen im kommenden Jahr eine Umstellung von Produktionsprozessen nötig werden. Titandioxid wird in diversen Lebensmitteln als Zusatzstoff verwendet.

Kommt aus dem EU-Parlament oder dem Rat im Laufe dieses Jahres kein Einspruch zum geplanten Verbot, tritt die Regelung zu Beginn des Jahres 2022 mit einer vorgesehenen Übergangsphase in Kraft. Die Mitteilung der EU-Kommission mit weiteren Details finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Neue Vorgaben für Batterien: Berichtsentwurf im ENVI

Was hat die Europäische Kommission vorgeschlagen: Der Kommissionsansatz enthält neue Vorgaben unter anderem zur Gestaltung von Batterien und betrifft alle Typen von Batterien. Im Fokus des Entwurfs steht vor allen Dingen die Förderung der Nachhaltigkeit und damit der gesamte Lebenszyklus einschließlich des Recyclings von Batterien. So schlägt die Kommission verbindliche Vorgaben etwa für den Rezyklateinsatz, die Haltbarkeit, die Sammlung oder das Recycling von Batterien in der EU vor. 

Einige Ausschnitte der möglichen Vorgaben für Unternehmen: Für Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel werden dem Vorschlag nach ab 2025 bzw. 2030 hohe Wiedergewinnungsgrade angestrebt. Ferner schlägt die Kommission etwa verbindliche Vorgaben für den - je nach Stoff unterschiedlichen und zeitlich gestaffelten - Mindestrezyklateinsatz und die CO2-Kennzeichnung von Industriebatterien und Traktionsbatterien mit internem Speicher sowie für die Sammlung und das Recycling von Batterien in der EU vor. Dazu soll ein digitaler “Battery-Passport“ eingeführt werden. Die Sammelquote für Gerätebatterien soll demnach auf 65 Prozent im Jahr 2025 und auf 70 Prozent im Jahr 2030 steigen.

Der nun im ENVI vorgelegte Berichtsentwurf der Berichterstatterin MdEP Simona Bonafè sieht demgegenüber insgesamt 232 Änderungsvorschläge vor (vor allem Konkretisierungen und Verschärfungen), u.a. im Hinblick auf weitere Informations- und Registrierungspflichten, die Konkretisierung von Kennzeichnungspflichten und die Erweiterte Herstellerverantwortung (siehe etwa Änderungsvorschläge 129ff. und 174ff.). Im nächsten Schritt muss sich nun der Umweltausschuss des Parlaments zum Berichtsentwurf abstimmen (Änderungsanträge bis zum 21. Oktober 2021 möglich), ehe dann das EU-Parlament als Ganzes darauf basierend über seine Positionierung entscheidet. Auch auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten wird der Vorschlag der EU-Kommission mit teilweise unterschiedlichen Sichtweisen auf bestimmte inhaltliche Details diskutiert. Mit der Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für Batterien / einer neuen EU-Batterieverordnung ist aus Sicht des DIHK aktuell zum Ende des Jahres 2022 zu rechnen.

Den Berichtsentwurf im ENVI finden Sie hier.  

Ein FAQ der EU-Kommission zu ihrem legislativen Vorschlag finden Sie hier: Fragen und Antworten zur Verordnung über nachhaltige Batterien (europa.eu) (DIHK-MH)

 

Grüner Wissens- und Technologietransfer mit 15 neuen AHK-Projekten

Nigeria, Philippinen, Thailand, Baltikum, Chile, Indonesien, Kasachstan, Nigeria, Kap Verde, Uruguay, Sri Lanka, Russland, Paraguay, Kenia, Tansania, Südafrika, Namibia und Botswana - 18 Länder, 15 Auslandshandelskammern, 15 neue Projekte und ganz viel grüner Wissens- und Technologietransfer in den Bereichen Wasserstoff, Wasser- und Abwassermanagement sowie Kreislaufwirtschaft. Das Projektteam „Chambers for GreenTech“ (DIHK Service GmbH) unterstützt gemeinsam mit den AHKs und ihren spannenden Projekten tatkräftig das Vorhaben der Exportinitiative Umwelttechnologien - Internationalisierung deutscher Umwelttechnologien und Erfahrung, um so die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung weltweit zu unterstützen und gleichzeitig deutschen Umweltfirmen den Markteintritt in Drittländer zu erleichtern.

3 Wasserstoffprojekte in Nigeria, Philippinen und Thailand

7 Kreislaufwirtschaftsprojekte in Baltikum, Chile, Indonesien, Kasachstan, Nigeria, Kap Verde und Uruguay

3 Wasserwirtschaftsprojekte in Ostafrika, Sri Lanka und Russland

2 Querschnittstechnologien-Projekte in Paraguay und Südliches Afrika

Worum geht es genau?

Sieben der 15 Auslandshandelshandelskammern fokussieren sich in ihren Projekten auf Kreislaufwirtschaft und zeigen auf, wie mit innovativen Ideen und nachhaltigen Lösungen Ressourcenverschwendung mithilfe von Recycling samt anschließender Wiederverwendung entgegengewirkt werden kann. Die Projekte sind dabei so vielfältig, wie die Länder selbst: Während beispielsweise die AHK Portugal (Kap Verde) eine Wirtschaftlichkeitsstudie und Workshops zur Implementierung eines Pfandsystems durchführt, baut die Delegation Nigeria einen digitalen Marktplatz für Wertstoffe auf, um die Recyclingquote in Lagos zu verbessern.

Ähnlich abwechslungsreich sind die Projekte in Ostafrika, Sri Lanka und Russland. Thematischer Schwerpunkt ist hier der Wissensaufbau und -austausch zwischen wichtigen Stakeholdern in den Zielländern und Experten aus Deutschland für einen effizienten Umgang mit Wasserund für eine umweltfreundliche Abwasserbehandlung. Während die Delegation Ostafrika dazu ein Weiterbildungsprogramm für kenianische und tansanische Wasserfachkräfte entwickelt, führt die Delegation Sri Lanka eine Fachkonferenz und Workshopreihe für die sri-lankische Wasserbehörde zum Thema nachhaltige Trinkwasserversorgung durch.

Mit den AHKs Nigeria, Philippinen und Thailand nimmt auch die Wasserstofftechnologie Fahrt auf:

Um die Anwendung grüner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zum Ersatz von Dieselgeneratoren in der Stromversorgung möglichst schnell in breite Anwendungsbereiche zu bringen, führen die drei AHKs Potenzial- und Marktstudien sowie Vernetzungsveranstaltungen durch.

Auch im Bereich der Querschnittstechnologien bieten die AHK Südliches Afrika und Paraguay spannende Projekte: Während Paraguay durch den Aufbau von Umwelttechnologie-Bildungszentren an Berufsschulen den lokalen Umweltschutz fördert, zeigt die AHK Südliches Afrika die Potenziale der Wasser- und Ressourceneffizienz in der Industrie anhand von replizierbaren und skalierbaren Maßnahmen auf.

Mit den AHK-Projekten werden Brücken gebaut: Zum einen werden Wissen und Erfahrungen rund um den Umweltschutz global transferiert, zum anderen werden deutsche Technologien und Verfahren an die lokalen Rahmenbedingungen angepasst. Es werden nicht nur die Umweltbedingungen vor Ort verbessert, sondern gleichzeitig die Exportchancen für GreenTech "made in Germany" erhöht.  Unternehmen haben die Möglichkeit, sich mit ihrer Expertise an den Projekten der AHKs zu beteiligen und die lokalen Partner aus den Kommunen oder der Industrie bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen und in Bezug auf mögliche Kooperationsprojekte ins Gespräch zu kommen. (DIHK-MP)

 

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