Telefon: +49 911 1335-1335

Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 02 | 2022 Erscheinungsdatum: 27. April 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

In eigener Sache: Die IHK Nürnberg für Mittelfranken sucht personelle Verstärkung!

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Konsortialpartnerin in einem Projekt des Förderprogramms „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
In Zusammenarbeit mit weiteren Partnern entwickelt die Nürnberger IHK zum einen eine Transformationsstrategie für die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), zum anderen wird der Transformationsprozess unterstützt durch Vernetzung und Stärkung des Wissens- und Technologietransfers. Adressiert werden hierbei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der EMN. Dabei kooperieren die IHKs mit Sitz in Bayreuth, Coburg und Nürnberg.

Für das befristete Projekt des BMWi Automotive "transform_EMN" sucht die IHK Nürnberg - unter Vorbehalt der Förderzusage - zum 1. Juli 2022 qualifiziertes wie geeignetes Personal für die Besetzung folgender Stellenprofile:

Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Tel. +49 911 1335 1299
E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

Aktuelles aus der MetropolregioN

Klimaschutz und Ressourceneffizienz: Hochschule Ansbach plant Transferzentrum TAKE

Der Technologietransfer in regional klein- und mittelständische Unternehmen spielt für die Hochschule Ansbach seit vielen Jahren eine wichtige Rolle und wird, unterstützt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zunehmend intensiviert. 

Mit dem neu geplanten Transferzentrum TAKE bündelt die Hochschule Ansbach ihre Forschungskompetenz in den Bereichen Klimaschutz und Ressourceneffizienz, zwei brennende Themen auch für die KMUs in der Region Mittelfranken, deren Brisanz durch die aktuelle politische Entwicklung noch unterstrichen wird.  Mit Hilfe von Kooperationsprojekten soll durch die Erschließung neuer Markt- und Kundenkreise die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Industrie langfristig gesichert werden. Die Schwerpunkte des TAKE liegen in den Bereichen

  • Erfassung, Aufbereitung und Auswertung energiebezogener Daten
  • Simulationsbasierte Analysen zur Steigerung von Energie- und Materialeffizienz
  • Materialentwicklung und -analyse
  • Produktinnovation und Nachhaltigkeit
  • Analyse regulatorischer Rahmenbedingungen

Der Umfang der Kooperation reicht von Themenstellungen für Abschlussarbeiten, über mehrmonatige, gemeinsam zu definierenden, Projekten bis hin zu öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das TAKE befindet sich in der Gründungsphase. Daher besteht für interessierte Unternehmen noch die Möglichkeit, TAKE-Partner zu werden und sich die Perspektive für ein innovatives Kooperationsprojekt zu eröffnen. Durch einen Quick Check können zeitnah und zielgerichtet erfolgsversprechende Ansätze für eine Kooperation ausgelotet werden.

Kontakt:
Hochschule Ansbach; Prof. Dr. Wolfgang Schlüter
Residenzstraße 8, D-91522 Ansbach
wolfgang.schlueter@hs-ansbach.de
Telefon +49 (0)981 / 4877 – 317

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Umweltpreis der Stadt Nürnberg

Unter dem Motto „Wasser“ reicht das Themenspektrum vom wertschätzenden Umgang mit der Ressource Wasser im Alltag bis zu Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel unter den Gesichtspunkten einer sogenannten Schwammstadt. Aufgerufen zur Teilnahme sind engagierte Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen, Vereine und Verbände.

Der Einsendeschluss für die Bewerbungen ist am Samstag, 30. April 2022.

Weitere Informationen und das Online-Bewerbungsformular sind zu finden unter umweltpreis.nuernberg.de.

„Ohne Wasser gäbe es kein Leben auf der Erde“, so Umwelt- und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm. „Durch den Klimawandel nehmen Wasserknappheit und zugleich Starkregenereignisse und Hochwasser zu. Für den Umweltpreis suchen wir gute Ideen für einen zukunftsfähigen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.“ Der Umweltpreis wird seit 1998 alle zwei Jahre vergeben. In den vergangenen Jahren widmete sich der Preis den Themen „Urbanes Grün für Klima & Ernährung“ (2020), „Aktionen und Initiativen rund um den Abfall“ (2018) und „Engagement für mehr Grün“ (2016).

Ausgezeichnet werden können zukunftsweisende Projekte wie auch innovative Projektideen, die auf dem Stadtgebiet Nürnberg umgesetzt werden. Der Umweltpreis ist mit insgesamt 9 000 Euro dotiert. Teilnehmen können natürliche Personen, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet haben, sowie Personengruppen und juristische Personen, die mit ihrem Sitz oder einer Niederlassung im Stadtgebiet vertreten sind. Neben dem Umweltpreis werden Anerkennungsurkunden an Betriebe, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet haben, verliehen.

In der Jury unter dem Vorsitz von Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König sind neben Umweltreferentin Britta Walthelm Mitglieder des Stadtrats und des Bunds Naturschutz sowie Abgeordnete der Industrie[1]und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Verlags Nürnberger Presse vertreten. (PM 252 der Stadt Nürnberg)

 

Azubis als Energie-Scouts

Sie spricht damit Unternehmen an, die zum einen Wert auf Umwelt- und Klimaschutz legen und zum anderen ihren Auszubildenden etwas Besonderes bieten wollen.

Der Lehrgang umfasst vier Workshops – drei halbtägige Workshops in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, in denen energietechnische Grundlagen vermittelt werden, sowie ein Praxistag Messtechnik in einem der beteiligten Unternehmen, an dem die jungen Leute den Umgang mit Messgeräten sowie das Erheben und Bewerten von Energiedaten lernen.

  Ansprechpartner/in

Andreas Horneber (Tel: +49 911 1335 1204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de)

IPEC Konferenz - Nachhaltigkeit ist intelligent

Künstliche Intelligenz (KI) kann einen wichtigen Beitrag leisten, um Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger zu machen und die Umwelt zu schützen. Der Kongress IPEC („International Production Environmental Community“), den die IHK Nürnberg für Mittelfranken jährlich veranstaltet und der in diesem Jahr online stattfand, nahm sich deshalb dieses Themas an. Moderiert wurde die Veranstaltung am 8. und 9. März von Prof. Dr. Helen Rogers, Professorin für International Management an der Technischen Hochschule Nürnberg. „Wir brauchen mehr denn je eine enge internationale Zusammenarbeit, um Lösungen für die wichtigsten Herausforderungen zu entwickeln. Dies gilt insbesondere auch für die zukunftsweisende Technologie der Künstlichen Intelligenz“, betonte Dr. Ronald Künneth, Experte für vernetzte Produktion und Automatisierungstechnik bei der IHK, bei der Begrüßung. Die IPEC biete die Gelegenheit, anhand von Beispielen aus unterschiedlichen EU-Staaten voneinander zu lernen.

Wie KI-Modelle für eine nachhaltige und resiliente Produktion eingesetzt werden können, skizzierte Dr. Dina Barbian, Leiterin des Instituts für Nachhaltigkeit in Nürnberg (www.nachhaltigkeit2050.de). Ein Beispiel ist der flexible Neuaufbau von Fertigungslinien, um deren Strukturen schnell an plötzliche Marktveränderungen anzupassen. Dieser zeitaufwändige und fehleranfällige Prozess kann mit Hilfe von Verfahren der Künstlichen Intelligenz teilweise automatisiert und beschleunigt werden. Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz eines KI-gesteuerten digitalen Zwillings, der vorhersagen kann, wann Probleme in der Lieferkette drohen, und darüber hinaus auch proaktiv Lösungen vorschlägt, um diese von vorneherein zu vermeiden. Der Einsatz von KI-Systemen ist allerdings ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite kann diese Technologie in zahlreichen Anwendungsfeldern einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten, wie die Beiträge auf der IPEC zeigten. Auf der anderen Seite ist jedoch der hohe Energieverbrauch von Systemen für das maschinelle Lernen zu beachten: Das gilt insbesondere für die Anpassung der Technologie („Training“) an die jeweiligen Anforderungen und Aufgaben. Laut Barbian beläuft sich der CO2-Fußabdruck für das „Training“ eines besonders leistungsfähigen tiefen neuronalen Netzes zur Sprachverarbeitung auf bis zu 284 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Das entspreche dem Fünffachen der Emissionen eines durchschnittlichen Autos über den gesamten Lebenszyklus. Auch wenn die in der Industrie eingesetzten KI-Modelle einen deutlich geringeren Energieverbrauch aufwiesen als dieses extreme Beispiel, bleibe die Effizienzsteigerung eine Herausforderung.

Projekte aus mehreren Staaten

Vorgestellt wurden auf dem Kongress Projekte aus mehreren EU-Staaten, die beispielhaft aufzeigten, wie die Künstliche Intelligenz das nachhaltige Wirtschaften voranbringen kann. Eine zentrale Rolle spielt hier das bereits erwähnte maschinelle Lernen, das häufig mit künstlichen neuronalen Netzen umgesetzt wird. Mit dieser Technologie kann ein KI-Modell trainiert werden, das aus den Produktionsbedingungen (z. B. Einstellgrößen der Maschinen, Qualität des zugeführten Materials, Umgebungstemperatur) vorhersagen kann, welcher Energieverbrauch der Maschinen zu erwarten ist. Wenn der tatsächliche Energieverbrauch von dem Referenzwert abweicht, der durch das KI-Modell vorhergesagt wird, weist dies auf Anomalien hin. Aus diesem Hinweis können in vielfältiger Weise bisher noch nicht erschlossene Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Energieeinsparung in der Produktion

Arnaud Legrand, CEO von Energiency SAS aus Frankreich, präsentierte eine solche KI-gestützte Methode, um den Verbrauch unterschiedlicher Energieträger wie Strom, Erdgas oder Druckluft zu überwachen und zu optimieren. Mit dieser Methode wurde beispielsweise der Energieverbrauch in dem größten französischen Werk des Wälzlagerunternehmens SKF um sechs Prozent verringert, was einer jährlichen Einsparung von 60 000 Euro entspricht. Laut Rob Burghard, Direktor der EnergieGQ BV aus den Niederlanden, können mit Hilfe eines solchen KI-Modells nicht nur Energieeinsparungen im Bereich von fünf bis 15 Prozent erreicht, sondern auch der Materialeinsatz und das Abfall-aufkommen reduziert werden. Außerdem lassen sich die Nutzungsdauer von Verschleißteilen und die Dauer der Wartungszyklen optimieren.

Jon Lindén, CEO der Ekkono Solutions aus Schweden, präsentierte eine Technologie, mit der das maschinelle Lernen eingebettet in den Maschinen und Anlagen vor Ort erfolgt und auf diese Weise zur Energieeinsparung und zur Ressourcenoptimierung genutzt werden kann. Hierbei ist keine Datenübertragung in die Cloud erforderlich, da die sonst übliche Trainingsphase (Anpassung des Systems an die Anforderungen und Aufgaben) in einem Rechenzentrum entfällt. Das Training erfolgt stattdessen während des Betriebs schrittweise in den sehr viel kleineren eingebetteten Hardware-Plattformen der Maschinen und Anlagen (sogenanntes „Incremental Learning at the Edge“).

Jens Horstmann, Vorstand der Trevisto AG in Nürnberg, stellte ein Forschungsprojekt vor, das sein Unternehmen derzeit in Kooperation mit dem Erlanger Fraunhofer-Institut IIS im Siemens-Werk Amberg umsetzt. Dort soll die Qualität der produzierten Leistungsschalter mit einem KI-Modell nahezu in Echtzeit prognostiziert werden, um Testzeiten und Ausschüsse zu verringern. Darüber hinaus kann das KI-Modell auch zur Entwicklung von neuen Leistungsschaltern eingesetzt werden.

Die Blockchain-Technologie eignet sich nicht nur für Kryptowährungen, sondern auch zur Rückverfolgung und Optimierung entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten, wobei Manipulationen ausgeschlossen sind. In Kombination mit einer KI-basierten Bilderkennung kann auf diese Weise beispielsweise der Weg des Abfalls von der Entstehung bis zum Recycling vertrauenswürdig und sicher rückverfolgt werden, so Francisco Zaplana von der spanischen Teralco Group. Damit würden auch schädliche Auswirkungen auf die Umwelt reduziert.

Eine weitere Methode zur nachhaltigen Abfallwirtschaft stellte Martin Basila, CEO der Sensoneo aus der Slowakei vor: Sensoren werden beispielsweise eingesetzt, um automatisch den Füllstand von Containern zu messen und die Routen der Müllwagen intelligent zu planen. Mit einer datengesteuerten Entscheidungsfindung lassen sich die Routen der Müllabfuhr, die Abholfrequenzen und die Fahrzeugladungen optimieren. Wichtiger Aspekt dabei: Das Personal wird entlastet und kann besser eingesetzt werden.

Prof. Dr. Erwin Rauch von der Freien Universität Bozen präsentierte auf dem IPEC-Kongress KI-Anwendungen für eine resiliente und nachhaltige Produktion. Ein Beispiel ist die KI-unterstützte Produktentwicklung, mit der eine Vielzahl von Design-Alternativen in kürzester Zeit virtuell getestet und im Hinblick auf Materialeinsatz und Leichtbau optimiert werden kann. Ein großer Hoffnungsträger ist das sogenannte bio-inspirierte Design: So werden beispielsweise Roboterarme nach dem Vorbild von Elefantenrüsseln gestaltet, was die feinfühlige Handhabung von zerbrechlichen Objekten ermöglicht.

Thomas Weisshaupt von Wirepass Ltd. in Finnland stellte einen 5G-Mobilfunk-Standard vor, bei dem jedes Gerät gleichzeitig sowohl als Sender als auch als Empfänger von Daten fungiert. Hier kann auf die klassische Infrastruktur mit Funkmasten verzichtet werden. Der fränkische Automobilzulieferer Schaeffler nutzt diesen Standard im Rahmen einer deutsch-finnischen Kooperation und kann hiermit den Zustand von Maschinen und Anlagen billiger, sicherer und energieeffizienter überwachen.

Dr. Andreas Peters und Dr. Daniel Trauth von der Mendritzki Holding GmbH & Co. KG in Plettenberg sowie der Senseering GmbH in Köln präsentierten das Forschungsprojekt „Spaicer“ („Skalierbare adaptive Produktionssysteme durch KI-basierte Resilienzoptimierung“). Im Blickpunkt steht hier die Resilienz eines Feinschneid-Fertigungssystems, mit dem häufig sicherheitskritische Präzisionsbauteile gestanzt werden. Vor dem eigentlichen Stanzprozess muss das zugeführte Metallband gerade gestreckt werden. Um diesen Vorprozess zeit- und materialeffizient zu gestalten, wird im Rahmen von „Spaicer“ ein KI-Modell entwickelt: Es misst über den Magnetismus die Eigenschaften des gewickelten Metallbandes und sagt auf dieser Basis die idealen Einstellparameter der Werkzeugmaschine für die Biegestreckung vorher.

Patrick Klee und Kurt Salman von der openpack Cipa GmbH aus Weiden berichteten über eine Online-Plattform für die Wellpappenindustrie: Sie umfasst ein digitales Abbild der Fabrik sowie ein KI-gestütztes Frühwarnsystem, das Unregelmäßigkeiten (z. B. erhöhten Stromverbrauch und Engpässe in der Produktion) anzeigt. So werden alle Prozesse transparent und es kann frühzeitig reagiert werden, bevor es zu Störungen wie Maschinenausfällen oder überfüllten Zwischenlagern kommt. Darüber hinaus ist ein Online-Marktplatz angeschlossen, auf dem Ersatzteile bestellt werden können.

Künstliche Intelligenz und verwandte Technologien wie Big Data, Data Analytics oder Internet of Things (IoT) führen dazu, dass industrielle Fertigungen immer stärker mit der Büro-IT und mit dem Internet vernetzt werden. Hierdurch wird einerseits eine umfassende Nutzung von Daten ermöglicht, andererseits erhöht sich aber die Anfälligkeit für Cyber-Angriffe. Kristiina Omri von Cybexer Technologies aus Estland gab einen Überblick, wie die IT-Sicherheit von KI-Systemen gestärkt werden kann. Von entscheidender Bedeutung sei die transparentere Gestaltung insbesondere der tiefen neuronalen Netze, die bislang meist eher einer Black Box glichen.

Insgesamt wurden vom Enterprise Europe Network / Bayern Innovativ GmbH 227 Online-Meetings vermittelt und durchgeführt. Parallel wurden auf dem virtuellen Marktplatz mehr als 240 Projektideen präsentiert.

  Ansprechpartner/in

Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

IHK-Immobilienpreis Mittelfranken

Mit dem IHK-Immobilienpreis Mittelfranken zeichnet die IHK Nürnberg Immobilien und Gewerbegebiete in der Region aus, die einen Beitrag zur nachhaltigen Standortentwicklung leisten. Dabei steht jeweils ein anderes Thema im Fokus. Im ersten Wettbewerb mit dem Titel „Nachhaltige Flächenentwicklung“ wurden Projekte mit einem besonders nachhaltigen Flächenkonzept ausgezeichnet.

Dieses Jahr steht der IHK-Immobilienpreis unter dem Motto „Ressourcen schonen“. Zu den wichtigsten Kriterien gehören die Wiederverwendung und die Recyclingfähigkeit von Materialien. Neben dem Kreislaufgedanken wird damit wird auch der sogenannten „Grauen Energie“ Rechnung getragen, die insbesondere in der Bauwirtschaft großen Einfluss auf die Ökobilanz hat. Als „Graue Energie“ wird die Energie bezeichnet, die bei Herstellung, Verkauf, Transport, Lagerung, Entsorgung etc. verbraucht wird.

In die Bewertung durch die siebenköpfige Jury gehen aber auch weitere Aspekte ein, z. B. eine flächeneffiziente Bauweise, Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Einbindung in das städtebauliche Gesamtgefüge.

Gesucht werden also Immobilienprojekte aus Wohnen und Gewerbe in Mittelfranken, die sich durch ressourcenschonendes Bauen und Sanieren auszeichnen.

Der Bewerbungszeitraum läuft von 1. März bis 15. Mai 2022. Nach einem mehrstufigen Bewertungsverfahren wird die siebenköpfige Jury die Preisträger in den Kategorien Bauen, Sanieren und Sonderpreis im September 2022 küren.

Nähere Informationen finden Sie unter www.ihk-immobilienpreis.de.

  Ansprechpartner/in

Claudia Schöpf (Tel: +49 911 1335 1536, claudia.schoepf@nuernberg.ihk.de)

Aktuelles aus Bayern

Wasserkraft und Energiewende: Neues Pumpspeicherwerk in Niederbayern geplant

Es folgt die öffentliche Auslegung mit Anhörung der Betroffenen. Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger besuchte heute den Standort und sprach mit dem Unternehmen VERBUND sowie mit den Gegnern des Projekts.

„Dieses Pumpspeicherwerk ist für die Umsetzung der Energiewende von großer Bedeutung. Überschüssiger Strom aus Erneuerbaren Energien kann hier sehr effektiv zwischengespeichert werden. Natürlich ist der Speichersee mit 24 Hektar Größe aus Sicht der Anwohner ein markanter Eingriff in die Landschaft. Deswegen kann ich verstehen, dass einige Anwohnern Bedenken haben. Ich hoffe aber, dass die Grundstücksverhandlungen, die VERBUND mit den Eigentümern führt, letztlich Erfolg haben werden und die Region von der Investition profitiert. Das Pumpspeicherwerk ist zur Stabilisierung des Stromnetzes von großer Bedeutung, innerhalb weniger Sekunden kann die Anlage ans Netz gehen und Versorgungssicherheit und Netzstabilität herstellen.“ erklärt Aiwanger.

Die Donaukraftwerk Jochenstein AG (Verbund AG) plant im Markt Untergriesbach, Landkreis Passau, die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks (PSW) mit einer Leistung von 300 MW. Das Projekt ist vor dem Hintergrund zunehmender volatiler Stromerzeugung ein wichtiger Baustein beim Umbau der Energieversorgung in Bayern. Darüber hinaus ist es auch für Deutschland und im europäischen Verbund von Bedeutung, was durch die Aufnahme des Projekts in die aktuelle 5. PCI-Liste (projects of common interest, EU) offiziell anerkannt wird. Hiermit ist auch die Feststellung eines öffentlichen Interesses verbunden.
„Pumpspeicherwerke sind die einzige großtechnische Speichertechnologie, die erprobt, effizient und kostengünstig verfügbar ist. Sie haben mit 80 Prozent einen sehr hohen Wirkungsgrad. Es handelt sich um eine umweltfreundliche Energiespeicherform, die uns helfen kann, Black-outs in Süddeutschland zu vermeiden“, sagt Aiwanger. „Jede Energieinfrastruktur, ob Windrad, Kraftwerk oder PV-Anlage stellt einen Eingriff in unsere Landschaft dar. Wir müssen uns damit arrangieren, um unseren Wohlstand zu schützen.“ (PM 188/22 StMWi)

 

Wirtschaft kritisiert geplanten Wegfall der Wasserkraft-Förderung: „Wende um 180 Grad“

Die Pläne der Bundesregierung, die Förderung kleinerer Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung zu streichen, stößt in der bayerischen Wirtschaft auf Kritik. „Gerade die kleineren Wasserkraftwerke in Bayern produzieren nah am Verbraucher und direkt in der Region umwelt-freundlichen Strom. Sie sind ein Garant für die regionale Versorgungssicherheit im Freistaat, vor allem auch weil wir in Bayern mit unseren vielen Flüssen die besten Voraussetzungen haben“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Um die deutschen und bayerischen Klimaschutzziele, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Klimaneutralität bis 2040 und die Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen, ist die Wasserkraftnutzung unverzichtbar.“

In seinem sogenannten „Osterpaket“ hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, dass kleine Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt mit Verweis auf Auswirkungen auf die Ge-wässerökologie künftig nicht mehr gefördert werden sollen. Der BIHK verweist darauf, dass der Bund erst im vergangenen Jahr mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die Förderung von Wasserkraftwerken bis 500 Kilowatt um 3 Cent erhöht und damit deutlich verbessert hatte.

„Diese vorgelegten Änderungen widersprechen nicht nur der bisherigen eingeschlagenen Richtung in der deutschen Energiepolitik, sondern auch den Bemühungen, uns durch den Ausbau der erneuerbaren Energien hierzulande von Importen aus dem Ausland unabhängig zu machen“, kritisiert Gößl. „Die rund 4200 Wasserkraftanlagen in Bayern können mit ihrer klimaneutralen Energie den Strombedarf von rund vier Millionen bayerischen Haushalten sowie von Unternehmen decken. Sie erzeugen zudem wetter- und witterungsunabhängig konstant nachhaltigen sowie CO2-armen Strom.“ Berechnungen zeigen, dass kleine Wasserkraftwerke aufgrund ihrer Nähe zum Verbraucher bundesweit Netzausbaukosten von bis zu 750 Millionen Euro vermeiden.

Der BIHK-Chef betont außerdem, dass sich zum Beispiel in der Nacht der Anteil der Wasserkraft an der regenerativen Energieversorgung verdreifacht und Wasserkraft dann die primäre regenerative Energiequelle darstellt. „Wir müssen daher Wasserkraftwerke erneuern, ausbauen und fördern, anstatt sie zu benachteiligen“, fordert Gößl. (Quelle: BIHK PM)

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Aktuelles aus Deutschland

Energiepolitische Änderungen - Osterpaket im parlamentarischen Verfahren

Die FDP hat dem Paket trotz Vorbehalten zugestimmt, diese sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt und ausgeräumt werden. Ziel der Ampel ist, das Paket bis zur Sommerpause abzuschließen. Gegenüber dem Referentenentwurf hat es noch einige Änderungen gegeben. Die wichtigsten hat der DIHK nachfolgend zusammengestellt.

EEG
Zwar ist die Strommenge, die 2030 aus erneuerbaren Energien stammen soll, mit 544 bis 600 TWh gleich geblieben. Allerdings zielt der Ausbau in den kommenden acht Jahren auf den oberen Rand. Das heißt, die erzeugte Strommenge soll von 240 TWh im Jahr 2021 auf 600 TWh bis 2030 steigen. Daher wurden die Zubaumengen für Wind an Land und Photovoltaik (PV) nochmals erhöht. In acht Jahren soll die Windkraft an Land auf 115 GW (bisher 110) wachsen und die PV auf 215 GW (bisher 200). Das ist eine Verdoppelung bzw. Vervierfachung gegenüber dem Status quo. 2023 sollen 12.840 MW Wind an Land ausgeschrieben werden (plus 4 GW) und bereist ab 2024 (bisher 2025) konstant 10 GW im Jahr (§ 28). Das Referenzertragsmodell wird um eine neue Kategorie von 50 Prozent erweitert (§ 36 h).

Gegenüber einem Standort mit 100 Prozent erhalten diese Anlagen einen Aufschlag auf den Zuschlagswert von 55 Prozent. Dies gilt allerdings nur für Anlagen in der sog. Südregion. Bei den PV-Freiflächenanlagen sollen jährlich ab 2025 9.900 MW ausgeschrieben werden (§ 28a). Bisher waren ab 2027 9.000 MW vorgesehen.
Für besondere Freiflächenanlagen (horizontal aufgeständerte Anlagen mit Ackerbau) gibt es eine Zusatzvergütung von 1,2 ct/kWh, die bis 2029 auf null abgeschmolzen wird (§ 38b).

Freiflächenanlagen bis 1 MW, die nicht in die Ausschreibung müssen, bekommen ebenfalls eine gegenüber dem Referentenentwurf erhöhte Vergütung von 7 statt 6,8 ct/kWh (§ 48). Auch bei den Ausschreibungen für PV-Dachanlagen ab 1 MW werden die Mengen angehoben (§ 28b): Statt einem Aufwuchs bis 2029 auf 1.000 MW sollen jetzt bereits 2027 1.100 MW erreicht und dann jährlich fortgesetzt werden.

Um den Ausbau auch kurzfristig anzukurbeln, wird die Degression bei der PV bis 2024 ausgesetzt und auch die gesetzliche Vergütung (Einspeisevergütung bzw. Marktprämie) nochmals erhöht. Kleine Anlagen bis 10 kW sollen nun 13,8 statt 12,5, ct/kWh bekommen.

Die Mengenbegrenzung beim sog. Mieterstrom von 500 MW/Jahr wird aufgehoben (§ 23c). Bei den Ausschreibungen für Biomasse wurden die Mengen nachgetragen (§ 28c): Demnach sollen 2023 600 MW, 2024 500 MW 2025 400 MW und von 2026 bis 2028 300 MW ausgeschrieben werden. Eine Regelung für den weiteren Pfad ab 2029 gibt es nicht. Bestehende Biomasseanlagen haben nun nach erfolgreichem Zuschlag 60 statt 36 Monate Zeit, in die neue Vergütung zu wechseln (§ 39g). 

Der Einsatz von Getreidekorn und Mais wird ab 2024 auf 35 und ab 2026 auf 30 Masseprozent eingeschränkt (§ 39i). Bisher galt ein Wert von 40 Masseprozent. Die Regelung von Anlagen zur Güllevergärung bis 150 kW werden neu gefasst. Die Vergütung wird gesenkt und zwischen Anlagen bis 75 kW (22 ct/kWh) und bis 150 kW (19 ct/kWh) unterschieden (§ 44). Bisher galt ein einheitlicher Satz von 22,23 Cent. Auch bei den Ausschreibungen für Biomethanlangen wurden Mengen nachgetragen (§ 28d): Die Menge beträgt zwischen 2023 und 2028 jeweils 600 MW.

Das bisher geltende Eigenversorgungsverbot in den Ausschreibungen (§ 27a) wird aufgehoben. Dies bedeutet, dass es mit allen Anlagen möglich ist, den erzeugten Strom sowohl selbst zu verbrauchen als auch ins Netz einzuspeisen. Bisher mussten sich Anlagenbetreiber für einen Weg entscheiden. Der Vorrang erneuerbarer Energien in der Schutzgüterabwägung (§ 2) soll so lange gelten, bis die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral ist. Der Vorrang gilt aber nicht gegenüber der Landes- und Bündnisverteidigung.
Die kleine Wasserkraft bis 500 kW soll nicht mehr gefördert werden (§ 40).
Für die Jahre 2023 bis 2026 rechnet die Bundesregierung mit einem kumulierten
Finanzierungsbedarf aus den Vergütungsansprüchen der Anlagen von 62,7 Mrd. Euro. 59,9 Mrd. entfallen dabei auf Bestandsanlagen.

Wind-auf-See-Gesetz
Die Einnahmen aus den Zahlungen für die Flächen im PPA-Segment bzw. durch die
Differenzverträge sollen nun auch zu 10 Prozent in die nachhaltige Fischerei fließen. Dafür
werden nur noch 70 Prozent der Mittel zur Senkung der Offshore-Netzumlage verwendet.
Die Ausschreibungsmengen werden vorgezogen (§ 2a): 2023 und 24 sollen zwischen 8 und 9
GW, statt 6 bis 7 GW versteigert werden. Dafür in den beiden Folgejahren nur zwischen 3 und 5 GW, statt 5 bis 6 GW.
Die Höchstwerte in den Differenzvertragsausschreibungen für die voruntersuchten Flächen wird leicht erhöht (§ 41): Statt 5,6 und 5,2 ct/kWh betragen diese jetzt 5,8 Cent für 2023 und 5,2 Cent für die Ausschreibungen ab 2024.
Die Regelungen zu negativen Preisen für das Segment der Differenzverträge (§ 49) wurde
überarbeitet. Es wird ein Minimalabrechnungswert von 0,8 ct/kWh eingeführt. Dadurch sollen
Abregelungen bei schwach positiven Spotmarktpreisen verhindert werden. Die negative Prämie
entspricht in diesen Stunden der Differenz zwischen dem Spotmarktpreis und dem
Minimalabrechnungswert.

Energieumlagengesetz (EnUG)
Die bisher in § 22 bestehende Begrenzung der Umlagenfreiheit auf Anlagen mit bestimmten
Jahresarbeitszahlen wurde aufgehoben.
Die Definition für grünen Wasserstoff wurde nachgetragen (§ 26). Demnach ist grüner
Wasserstoff solcher, der durch den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird. Die Bundesregierung wird des Weiteren ermächtigt, inhaltliche, räumliche oder zeitliche Anforderungen zu setzen, die über diese Definition hinausgehen.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Bei der Stromkennzeichnung in §42 muss künftig angegeben werden, in welchem Staat
erneuerbarer Strom erzeugt worden ist.
Das Umweltbundesamt bekommt eine Prüfbefugnis hinsichtlich der Stromkennzeichnung. Künftig soll es die Richtigkeit der Kennzeichnung anordnen können.

KWKG
Durch die Streichung des § 8d wird festgehalten, dass Anlagen, die durch Ausschreibungen
gefördert werden, auch dann keine EEG-Umlage bezahlen müssen, sollte diese wieder aufleben.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
In das WHG werden Regelungen zu schwimmenden Solaranlagen (Floating PV) aufgenommen.
Solche Anlagen sollen auf natürlichen, gewässerökologisch zumeist höherwertigeren Gewässern unterbleiben, da die ökologischen Auswirkungen noch nicht ausreichend bekannt sind. Die Errichtung wird auf künstliche und erheblich veränderte Gewässer im Sinn von § 3 Nummer 4 und 5 WHG einschließlich kleinerer Gewässer wie Baggerseen, Tagebauseen, sonstige angelegte Seen oder Häfen, die nicht im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung kartenmäßig ausgewiesen worden sind, beschränkt.
Zusätzlich wird in § 36 geregelt, dass auch auf künstlichen und erheblichen veränderten
Gewässern nur 15 Prozent der Gewässerfläche bedeckt sein darf. Zudem muss die Anlage
mindestens 50 m Abstand zum Ufer haben.
Daneben wurden auch Novellen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (Nabeg) und des
Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) sowie zahlreicher weiterer Gesetze und Verordnungen verabschiedet.


DIHK-Bewertung des Pakets: Mit über 500 Seiten handelt es sich beim Osterpaket tatsächlich um eine sehr umfangreiche Novelle des Energierechts. Dennoch verbleiben viele Leerstellen. Mit diesen Novellen wird es schwer, das Ziel von 80 Prozent Grünstrom bis 2030 zu erreichen. So liegen die größten Hindernisse beim Ausbau erneuerbarer Energien in fehlenden Flächen, langen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie bei Fachkräften. Abgesehen von der Windkraft auf See gibt es bislang wenig Lösungsansätze bei diesen Problemen. Des Weiteren bleiben gerade bei PV-Anlagen zahlreiche bürokratische Anforderungen, die den Ausbau ebenfalls bremsen. Dazu zählen z. B. fehlende Klarheit bei Netzanschlüssen oder die Behinderung der gemeinsamen Nutzung von Anlagen in einem Gewerbegebiet. Zudem fällt auf, dass der nachfragegetriebene Zubau erneuerbarer Energien über Direktlieferverträge (PPA) weiterhin stiefmütterlich behandelt wird. Durch die Erhöhung von Fördersätzen, die Ausweitung der Flächenkulisse bei PV-Anlagen und die Umstellung der Förderung bei Wind auf See auf Differenzkontrakte werden PPA sogar behindert. Dabei braucht die deutsche Wirtschaft rasch große Mengen an deutschem Grünstrom mit entsprechenden Herkunftsnachweisen. Diese gibt es aber weiterhin nur für ungeförderte Anlagen. Ungelöst bleibt auch, dass der Netzausbau weiter nicht Schritt hält bzw. sogar weiter zurückfällt gegenüber der Errichtung neuer EE Anlagen. Dadurch werden sich die sog. Redispatchkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter erhöhen und die Strompreise belasten. Die Regelungen zur Reduzierung der verbleibenden Strompreisumlagen gehen deutlich über die beihilferechtlichen Vorgaben hinaus und werden dazu führen, dass viele Unternehmen diese in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen können, was die Wettbewerbsfähigkeit belastet. (DIHK-Bo)

 

Krieg in der Ukraine verändert energiepolitische Rahmenbedingungen grundlegend

Seit dem 24. Februar 2022 fällt es schwer, sich dem energie- und umweltpolitischen „Alltagsgeschäft“ zu widmen. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und das Leid der ukrainischen Bevölkerung stehen zurecht im Fokus der Öffentlichkeit. Sie bestimmen auch die Arbeit der IHK-Organisation und vieler Mitgliedsunternehmen, die Standorte und vor allem rund 50 000 Mitarbeiter in der Ukraine haben. Der DIHK hat die Initiative #WirtschaftHilft gestartet, um Unterstützungsmaßnahmen zu bündeln, die auch von den Auslandshandelskammern ergriffen wurden. Zugleich hat die deutsche Wirtschaft großes Verständnis für die harten Sanktionen der Europäischen Union und ihrer Verbündeten gegen Russland. Daran hat auch der DIHK-Präsident Peter Adrian keinen Zweifel gelassen.

Obwohl der weitere Kriegsverlauf kaum absehbar ist, steht heute schon fest: der Kontext der deutschen und europäischen Energie- und Klimapolitik hat sich durch den russischen Einmarsch in die Ukraine grundlegend verändert. Die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energie- und Rohstofflieferungen entpuppt sich als Herausforderung, der sich Politik und Wirtschaft stellen müssen. Russland kann - trotz der aktuellen Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen - nicht mehr vorbehaltlos als sicherer Lieferant von Energie und Rohstoffen gelten.

Politik und Wirtschaft werden sich, auch in der kurzen Frist, um eine Diversifizierung der Lieferländer bemühen müssen, um die Resilienz zu steigern. Für den nächsten Winter erscheint es unabdingbar, eine ausreichende Befüllung der Gasspeicher in Deutschland sicherzustellen. Eingriffe in den Markt sollten hierbei aber auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Zudem sind europäische Lösungen im Interesse der energieverbrauchenden Unternehmen, da Speicherressourcen gemeinsam effizienter genutzt werden können. Mehr Zeit in Anspruch nehmen wird der Bau von Importterminals für Flüssigerdgas, den die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat. In einigen Jahren können diese Anlagen jedoch zu einer sichereren Gasversorgung beitragen. Deren Nutzung für den Import klimafreundlicher Energieträger wie Wasserstoff sollte von Anfang an mitgedacht werden.

Ein schneller Ausbau erneuerbarer Energien und der notwendigen Netzinfrastruktur wird perspektivisch ebenfalls einen entscheidenden Beitrag leisten, die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Ihm sollte höchste Priorität eingeräumt werden - obwohl in einer Übergangszeit noch große Mengen Erdgas für das Gelingen der deutschen Energiewende benötigt werden. Und auch ein beachtlicher Anteil der klimafreundlichen Energieträger wie erneuerbarer und blauer Wasserstoff werden zukünftig importiert werden. Hier besteht analog zur Lieferung fossiler Energien die Notwendigkeit, Importrouten von Beginn an zu diversifizieren, um zu starke Abhängigkeiten von einzelnen Lieferländern zu vermeiden.

Für viele Unternehmen stellt neben der Sicherheit auch die Bezahlbarkeit der Energieversorgung eine immense Herausforderung dar. Bereits vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine haben die Erdgas- und Strompreise ein Niveau erreicht, das insbesondere energieintensive Betriebe in existenzielle Nöte bringt. Mehr als die Hälfte der Unternehmen fürchtet laut einer noch unveröffentlichten DIHK-Umfrage aufgrund der aktuellen Preisentwicklung den Verlust der eigenen Wettbewerbsfähigkeit.

Leider ist vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine mit einer Entspannung der Lage auf den Energiemärkten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Unternehmen, die wegen der Ukraine-Krise unverschuldet in Not geraten, sollten daher von der Politik kurzfristig mit Krediten und Zuschüssen unterstützt werden. Darüber hinaus bedarf es rasch einer strukturellen Entlastung bei den Energiepreisen. Die Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage ab Mitte des Jahres ist ein wichtiger Schritt, auf den jedoch weitere Entlastungsmaßnahmen wie der im Rahmen des Kohleausstiegs vereinbarte Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten folgen sollten. (DIHK-JSch)

 

Ukraine-Konflikt: Vorsorgeplan der Bundesregierung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Im Kern setzt er auf eine Forcierung der Energiewende, die bestehende Erdölbevorratung, eine marktlich organisierte Gasreserve, den Ausbau der LNG-Infrastruktur sowie eine Diversifizierung und Reservebildung bei Kohle.

Ziel ist es, die hohe Abhängigkeit von russischen Importen bei fossilen Energieträgern zu überwinden. Rund 55 % seines Gasbedarfs, 35 % der Ölversorgung und 50 % der Kohle bezieht Deutschland aus russischen Quellen. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Zuspitzung hat das BMWK Arbeitsstäbe eingerichtet, die die Energieversorgung überwachen. Aktuell gibt es keine Hinweise auf Versorgungsbeeinträchtigungen. Das Ministerium wird aber weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit abstimmen und erforderlichenfalls umsetzen.

Hauptpunkt des Vorsorgeplans ist die Beschleunigung der Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien, die nun als Frage der nationalen und europäischen Sicherheit dargestellt werden. Hierzu erarbeitet das BMWK aktuell Maßnahmen, die sehr schnell beschlossen und bereits im Sommer Wirkung zeigen sollen - vor allem geht es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Bei den Vorsorgemechanismen Öl setzt man auf die etablierten Strukturen der strategischen Ölreserve, die Erdöl und Erdölerzeugnisse für rund 90 Tage bevorratet - das sind etwa 15 Mio. t Rohöl und 9,5 Mio. t fertige Mineralölerzeugnisse. Die Freigabe der Ölreserven erfolgt per Beschluss der Internationalen Energieagentur oder alternativ auf nationaler Ebene per Ministerverordnung des BMWK.

Anders als beim Öl existiert im Gasbereich keine strategische Reserve. Kurzfristig fanden bereits Ausschreibungen für sog. Long Term Options (LTOs) statt, mit denen die Speicherstände stabilisiert wurden und für die es bei Bedarf im März und April weitere Sonderausschreibungen geben soll. Parallel erarbeitet das BMWK gerade ein Gesetz, mit dem die Markakteure zukünftig zur Einhaltung bestimmter Speicherstände verpflichtet werden. Außerdem sollen nun schnellstmöglich eigene LNG-Anlandepunkte in Deutschland entstehen, die gleich „wasserstoff-ready“ gebaut werden.

Bei der Kohle setzt die Bundesregierung mit der Bundesnetzagentur einen Prozess zur Diversifizierung der Kohlelieferketten sowie Beschaffung und Reservebildung gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern auf. (DIHK-pfei)

 

Turbulente Energiepreise: Bundesregierung gibt Teil der Ölreserven frei und kauft LNG

Ausgehend von ohnehin hohen Preisniveaus zeigen sich die Preise seit dem russischen Einmarsch sehr volatil bei insgesamt deutlich steigender Tendenz. Als Antwort darauf gibt die Bundesregierung nun einen Teil ihrer strategischen Ölreserven frei sowie 1,5 Mrd. Euro für die kurzfristige Beschaffung von Flüssigerdgas (LNG). 

Zur Beruhigung des Ölmarktes gibt die Bundesregierung im Rahmen eines international abgestimmten Schritts einen Teil ihrer strategischen Ölreserven frei. Am Dienstag hatten die Mitgliedstaaten der Internationalen Energie Agentur (IEA) in einer Sondersitzung beschlossen, insgesamt 60 Mio. Barrel freizugegeben. Der deutsche Anteil beträgt rund 435.000 t Öl, etwa 3 % der deutschen Reserve. Die Entscheidung wird per Ministerverordnung des BMWK umgesetzt und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend wird der Erdölbevorratungsverband die Mengen auf dem Markt anbieten. Zudem stellt der Bund 1,5 Mrd. Euro für den Kauf von Flüssigerdgas (LNG) zur Verfügung und will so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Das Gas soll kurzfristig durch die Trading Hub Europe, den Marktgebietsverantwortlichen, beschafft werden und ist zur Einspeicherung vorgesehen. (DIHK-EP)

 

BMDV veröffentlicht Förderaufruf zur Herstellung erneuerbarer CNG- und LNG-Kraftstoffe mittels biologischer Methanisierung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat heute den neuen Förderaufruf „Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff an einem zentralen Standort zur Produktion von regenerativem Kraftstoff“ veröffentlicht. Der Aufruf soll dazu beitragen, biologische Methanisierung als innovative Technologie zur Herstellung von CNG- und LNG-Kraftstoffen zur Marktreife zu führen. Vorhaben können sowohl die Errichtung und den Betrieb von Pilotanlagen, deren Bezug von grünem Wasserstoff als auch eine wissenschaftliche Begleitung zur Optimierung und zur Abschätzung des ökologischen und ökonomischen Potenzials beinhalten. Der Fokus liegt auf anwendungsorientierten Projekten, deshalb richtet sich der Förderaufruf insbesondere auch an Unternehmen, etwa aus den Bereichen Anlagenbau, Komponentenherstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) und Kraftstoffproduktion und -verwendung.

Online-Seminar bietet Informationen und Hilfestellung

Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 31. Oktober 2022. Interessierte haben die Möglichkeit, sich am 11. Mai 2022 in einem Online-Seminar der beiden vom BMDV zur Umsetzung der Fördermaßnahme beauftragten Institutionen, der NOW GmbH und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), über den neuen Förderaufruf zu informieren. Für das Online-Seminar können Sie sich hier anmelden.

Erneuerbare Kraftstoffe haben großes Potenzial für den Klimaschutz

Der Förderaufruf „Biologische Methanisierung“ wird im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ des BMDV veröffentlicht. Diese Richtlinie deckt Vorhaben zur Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für die gesamte Bandbreite erneuerbarer Kraftstoffe in gasförmiger und flüssiger Form für alle Verkehrsträger ab. Neben regulären technologieoffenen Stichtagen veröffentlicht das BMDV auch themenspezifische Förderaufrufe.

Die Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Während konventionelle Biokraftstoffe bereits im Markt verfügbar sind, besteht bei strombasierten Kraftstoffen und bei fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen noch Entwicklungspotenzial. Um diese Potenziale zu erschließen, setzt das BMDV auf sein Gesamtkonzept Erneuerbare Kraftstoffe, um sowohl die Weiterentwicklung von Kraftstofftechnologien als auch den Markteintritt und -hochlauf dieser Kraftstoffe zu unterstützen. (Quelle: PM - BMWK)

 

Bundesregierung lehnt Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ab

Begründet wird diese Einschätzung vor allem dadurch, dass Gas vor allem im Bereich der Wärme eingesetzt würde, Kernkraft aber nur bei der Stromerzeugung hilft. Zudem würden neue Brennelemente nicht vor dem Sommer 2023 (ggf. auch erst später) zur Verfügung stehen. Für den anstehenden Winter können die Kraftwerke daher keinen Beitrag zur Entspannung der Situation leisten. Die noch genutzten Elemente sind bis zum Jahresende abgebrannt und können daher nicht weiterverwendet werden. Auch ein Streckbetrieb (keine Stromerzeugung im Sommer, dafür Nutzung der Brennelemte im Winter 22/23) bringt aus Sicht der Ministerien keine signifikante Entlastung für den Gasverbrauch in Deutschland. (DIHK-SBo)

 

Neue Softwaredatenbank für Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement

Immer mehr Unternehmen streben an, Klimaneutralität zu erreichen und ihr Geschäftsmodell nachhaltig zu verändern. Ein globaler, unübersichtlicher Markt und steigende rechtliche Anforderungen machen die Nutzung von Softwareunterstützungen zu einem lohnenswerten Unterfangen, um interne Prozesse und die Kommunikation zu vereinfachen. Digitale Entwicklungen bieten dabei eine Fülle an Chancen – viele Prozesse sind heute ohne Software- und Cloud-Dienste nicht mehr denkbar:

  • mit Smart Meter und Internet of Things (IoT) Datenmessung automatisieren,
  • mit Big Data große Datenmengen analysieren und managen,
  • mit Augmented Reality Anlagen fernwarten,
  • mit Künstlicher Intelligenz (KI) selbstlernende Systeme schaffen,
  • mit Blockchain-Technologien Lieferketten transparenter gestalten.


Ob Prozess-, Aufgaben-, Daten- und Dokumentenmanagement, Rechtskataster oder Auditmanagement, - mehr als 130 Produkte adressieren Themen vom klassischen Umwelt-, Energie-, Abfall-, und Ressourcenmanagement bis hin zu Nachhaltigkeitsthemen in der Lieferkette, wie Arbeitnehmer- und Menschenrechte oder Risikomanagement.

Wer nach Angeboten auf Produktebene sucht, um beispielsweise den Footprint eigener Produkte zu berechnen oder die Produktentwicklung nachhaltig zu verbessern, wird ebenso fündig. Aus einer Fülle an Lösungen vom spezialisierten Werkzeug bis hin zum Allround-Talent bildet die Datenbank eine Vielfalt an Optionen ab. Über verschiedene Suchfunktionen und Filter lässt sich der Funktionsumfang der Softwareprodukte eingrenzen, oder die Kompatibilität mit gängigen Berichts- und Managementstandards ermitteln.

Der Quickfinder ermöglicht ein schnelles Auffinden passender Produkte anhand weniger Fragen. Aus den Suchergebnissen lassen sich bis zu drei Angebote herausfiltern und im Detail vergleichen. Alternativ bietet die detaillierte Suche eine Fülle an Filteroptionen, um das passende Software-Produkt für den jeweiligen Anwendungsfall zu finden.

Die Datenbank bietet Software-Unternehmen und Dienstleistern eine Plattform, um ihren Kundenkreis zu erweitern. Die Produkteinträge werden von den Unternehmen durch einen Zugang zur Datenbank eigenständig aktualisiert. Die Datenbank ist offen für weitere Unternehmen und Dienstleister, die sich hier registrieren können, um ihre Produkte zielgerichtet im deutschsprachigen Raum anzubieten.

Die Software-Datenbank ist ein Service der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses (UGA). Sie wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf Grundlage einer Online-Umfrage entwickelt.

Zur Datenbank: https://software.emas.de (UGA Pressemitteilung 01/2022)

 

Mehr Flächen für Windenergie an Land - Einigung zur besseren Vereinbarkeit von Funknavigation und Wetterradar mit der Windenergienutzung an Land erzielt

Damit stehen kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung, so dass eine wichtige Beschleunigung des Ausbaus erreicht werden kann.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine bessere Vereinbarkeit von Luftfahrtsicherheit Windkraftausbau verständigt. Mit Hilfe neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse können wir künftig geringere Abstände im Umfeld von rund 40 Drehfunkfeuern, die zur sicheren Navigation von Luftfahrzeugen dienen, zulassen. Gleiches gilt für die Areale rund um 17 Wetterradaren, die u. a. zur Vorhersage von Starkregenereignissen dienen. Damit konnten wir ein erhebliches Hindernis beim Windkraftausbau an Land aus dem Weg räumen.“

Bundesminister Robert Habeck: „Mit dem gemeinsam beschlossenen Maßnahmenpaket können wir zusätzliche Potentiale im Umfang von rund 5 Gigawatt zusätzlicher Windenergieleistung erschließen. Das entspricht bei 4-5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1.000 neue Windenergieanlagen. Das ist ein wichtiger Push für den Ausbau der Windenergie an Land. Wir erschließen durch moderne und kluge Regeln mehr Flächen für den Ausbau von Wind an Land. Das ist heute wichtiger denn je. Wir müssen mit ganzer Kraft den Erneuerbaren Ausbau voranbringen, um uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe zu befreien.“

Das veröffentlichte gemeinsame Maßnahmenpapier modernisiert die bestehenden Regeln und nutzt neue Prognosemethoden bei Funknavigation und Drehfunkfeuern und sorgt so für neue Flächenpotenziale für Wind an Land.

Bei der Funknavigation sieht das Eckpunktepapier u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung eine signifikante Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche um D-VOR bis Mitte 2022 an. Basis soll der Vorschlag aus dem Forschungsvorhaben „WERAN plus“ sein, die Anlagenschutzbereiche um Drehfunkfeuer vom Typ D-VOR von derzeit 15 km Radius auf 6 bis 7 km Radius zu reduzieren.
  • Die Störobergrenze des zulässigen Winkelfehler soll von 3,0 Grad auf 3,6 Grad angehoben werden.
  • Außerbetriebnahme von mehr als 15 Drehfunkfeuern in den nächsten Jahren durch Umstellung von terrestrischer auf satellitengestützte Navigation.
  • Umrüstung von acht Drehfunkfeuern auf modernere Bauarten, also vom Typ C-VOR auf den Typ D-VOR. Letztere werden durch Windenergieanlagen deutlich weniger gestört. Die Umrüstung wird bereits finanziell mit Mitteln des BMWK unterstützt und soll bis 2025 abgeschlossen sein.
  • Überprüfung zur Verringerung der Toleranzgrenze beim Monitorfehler im ersten Halbjahr 2022, wodurch mehr Fehlerbudget für Störungen durch Bauwerke zur Verfügung stehen soll.
  • Implementierung der überarbeiteten Formel zur Berechnung von Störungen von Drehfunkfeuern vom Typ C-VOR bereits ab Sommer 2022

Zusätzliche Potentiale für die Windenergienutzung an Land können auch im Umfeld von Wetterradaren erschlossen werden. In Deutschland werden 17 Wetterradare durch den Deutschen Wetterdienst operationell betrieben.

Das Maßnahmenpaket sieht in diesem Bereich folgende Änderungen vor:

  • die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wetterradar werden von 15 km auf 5 km Radius verkleinert und in diesem Umkreis auch keine Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen (Datenlieferungen der Anlagenbetreiber, etc.) erfüllt werden
  • die Verlagerung von Wetterradaren wird geprüft
  • der Transfer neuer Erkenntnisse aus dem vom BMWK geförderten und noch laufenden Forschungsvorhaben RIWER in die Praxis der Auswertung von Wetterradardaten durch den Deutschen Wetterdienst wird verstärkt

Weitere Informationen sowie die Studie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt finden Sie hier.  (Quelle: BMWK)

 

IHK-Unternehmensbefragung zu Strom- und Gaspreisen - Umfrageergebnisse veröffentlicht

Der russische Angriff auf die Ukraine hat zu einer weiteren Explosion der Strom- und Gaspreise geführt. Nach einer aktuellen Befragung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) stellt das immer mehr Betriebe vor ein Dilemma: Denn aktuell muss noch jedes zweite Unternehmen seine Strom- und Gasversorgung für das laufende Jahr vertraglich absichern. 

Die 2000 Rückmeldungen von Unternehmen aus allen Branchen zeigen, dass bei Ausbruch des Krieges die Hälfte der Unternehmen ihre Strom- und Gasbeschaffung für das laufende Jahr noch nicht abgeschlossen hatte. 

Nur 46 Prozent der Unternehmen hatten ihre Stromverträge für 2022 vor Beginn des Kriegs in der Ukraine schon vollständig unter Dach und Fach. Jeder dritte Betrieb muss noch mehr als 70 Prozent einkaufen. Bei der Gasbeschaffung zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier hatte nur die Hälfte der Unternehmen die Beschaffung für das Jahr 2022 bereits erledigt. Beim Blick auf die Terminmarktpreise für 2023 deutet sich auch keine Entlastung an. 

Die hohe Zahl erklärt sich daraus, dass viele Unternehmen auf Grund der bereits extrem hohen Preise der letzten Monate abgewartet oder nur für kurze Zeiträume Lieferverträge abgeschlossen haben. In der Vergangenheit haben viele Betriebe einmal im Jahr für die kommenden zwölf Monate beschafft. „Das hat sich durch die aktuelle Preisspirale deutlich verändert“, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. „Damit steht jedes zweite Unternehmen vor einer Kostenexplosion, die kaum aufzufangen ist. Ein mittleres Unternehmen aus der Glasindustrie hat 2015 im Schnitt noch 100.000 Euro pro Monat für seine Energieversorgung bezahlt. Aktuell ist dafür der fünf- bis sechsfache Betrag fällig, manchmal sogar noch mehr.“  

Die aktuellen Preisexplosionen treffen die deutschen Industriebetriebe stärker als ihre internationalen Wettbewerber: „Schon vor dem Angriff auf die Ukraine mussten die deutschen Mittelständler in Europa die höchsten Strompreise bezahlen“, so Dercks. „Außerdem bedeutet der nationale Zertifikatehandel für eine ganze Reihe von Unternehmen in Deutschland eine teure Sonderbelastung – und das schon gegenüber den EU-Wettbewerbern.“ 

Viele Firmen haben daher in den vergangenen Monaten bereits nach Auswegen aus dieser Krise gesucht. Wo möglich, wurde die Beschaffungsstrategie bereits verbessert: Knapp zwei Drittel der Unternehmen sehen daher inzwischen die eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft. Mehr als 70 Prozent haben dabei auch Interesse an sogenannten Green PPAs, also langfristigen Direktlieferverträgen für Grünstrom. Denn sie stabilisieren den Strompreis über mehrere Jahre.  „Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist ein wichtiges Signal. Sie kann aber nur einen Bruchteil der höheren Beschaffungskosten ausgleichen“, so DIHK-Vize Dercks. „Nötig sind jetzt kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen, etwa eine Absenkung der staatlichen Umlagen und der Stromsteuer zusammen mit zinsgünstigen KfW-Krediten oder sogar direkten Notfallzahlungen. Mittelfristig brauchen wir Lösungen, um die Höhe der Energiekosten in Deutschland auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für grüne Direktverträge wäre ein wichtiger Schritt dorthin.“

Hintergrund: 

Die Befragung erfolgte vom 3. bis zum 27. Februar 2022. Insgesamt haben sich rund 2000 Unternehmen aus 76 IHK-Bezirken daran beteiligt. 41 Prozent der Antworteten kamen aus Industriebetrieben. 37 Prozent der Antworten kamen aus dem Bereich Dienstleistungen, Handel und Gewerbe vereinten 18 Prozent der Antworten auf sich und auf den Baubereich entfielen vier Prozent.  

Die Mehrzahl der Antworten kam mit 53 Prozent aus dem kleinen Mittelstand (bis 50 Mitarbeiter), Unternehmen mit schon einer erheblichen Größe (bis 250 Mitarbeiter) beteiligten sich zu 27 Prozent und Großunternehmen ab 250 Mitarbeiter schließlich machen 21 Prozent aus.  

Die Mehrheit der deutschen Unternehmen kämpfte schon zu Jahresbeginn mit extremen Mehrkosten. In ihren Antworten beklagten bereits Ende Februar 53 Prozent der Unternehmen den Verlust ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Energiepreise am Standort Deutschland. In der Vorumfrage im Oktober 2021 waren es noch 46 Prozent. Das ist alles andere als verwunderlich: Für ein Viertel der Unternehmen hatten sich die Strom- und Gaspreise seit letztem Herbst bereits mehr als verdoppelt.  (DIHK-BE)

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Bundeswirtschaftsministerium ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Das Ministerium hat am 30. März die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Obwohl betont wird, dass aktuell keine Versorgungsengpässe bestehen, ist nun ein Krisenteam zusammengetreten. Dieses analysiert und bewertet die Versorgungslage permanent, um im Bedarfsfall weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Der Ankündigung Russlands, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren, folgte die Ablehnung der G7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung vom 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue. Die russische Regierung hatte daraufhin gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz deshalb die Frühwarnstufe nach Artikel 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Zum Krisenteam Gas gehören neben dem Bundeswirtschaftsministerium auch die Bundesnetzagentur, der Marktgebietsverantwortliche Gas, die Fernleitungsnetzbetreiber, mit Unterstützung der Bundesländer. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des Ministeriums zu beraten. Die Netzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz, sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das Ministerium steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher aktuell weiter gewährleistet und ausreichend Gas an den Märkten vorhanden ist. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher - von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten - auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Der DIHK hat vor dem Hintergrund eines drohenden Lieferstopps für russisches Erdgas vor den wirtschaftlichen Folgen gewarnt, die vielfach unterschätzt würden. „Die Bundesregierung handelt aus Sicht der Wirtschaft verantwortungsvoll, wenn sie jetzt die erste Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausruft“, so DIHK-Präsident Adrian. „Denn bei einem Lieferstopp wären in den Folgemonaten in erster Linie viele Unternehmen von Abschaltungen betroffen - mit extremen wirtschaftlichen Folgen.“ Mehr Informationen dazu hier. (DIHK-pfei)

 

Notfallplan zur Sicherung der Gasversorgung in Krisensituationen

Am 30. März hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe des sogenannten Notfallplans Gas in Kraft gesetzt. Es ist die erste von drei Krisenstufen dieses Notfallplans, der die Bundesrepublik Deutschland auf eine mögliche erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vorbereiten soll.

Für den Fall einer drohenden oder eintretenden Gasversorgungskrise in der BRD gibt es den Notfallplan Gas. Grundlage ist die europäische SoS-VO. Konkretisiert wird er durch den Leitfaden Krisenvorsorge Gas, der insbesondere die prozessualen Abläufe und die damit verbunden Informationspflichten und Kommunikationswege für eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen beschreibt und darüber hinaus auch für die Szenarien eines lokalen Versorgungsengpasses sowie einer Überspeisung des Marktgebiets gültig ist.

Im Großen und Ganzen eröffnet der Notfallplan Gas in drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe. Während Frühwarn- und Alarmstufe auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure nach Energiewirtschaftsgesetz setzen, greift die Notfallstufe zusätzlich auf hoheitliche Instrumente nach Energiesicherungsgesetz und Gassicherungsverordnung zurück. Die Zuständigkeit für das Ausrufen von Frühwarn- und Alarmstufe liegt beim Bundeswirtschaftsministerium und wird durch Presseerklärung bekannt gegeben. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung (Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich) und wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, das Wirtschaftsministerium informiert per Pressemitteilung. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. In Abhängigkeit von Schweregrad, Dringlichkeit und erforderlicher Maßnahmenart können auch sofort Alarm- und Notfallstufe festgestellt werden. Einer vorrangigen Versorgung unterliegen dabei stets geschützte Kunden, dazu gehören:

  • Letztverbraucher mit Standardlastprofilen sowie Letztverbraucher, die Haushaltkunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern
  • Grundlegende soziale Dienste (bspw. Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung)
  • Fernwärmeanlagen zur Versorgung der o. g. Kunden, soweit sie keinen Brennstoffwechsel vornehmen können

Zum marktbasierten Portfolio (§§ 16 und 16 a EnWG) in der Frühwarn- und Alarmstufe gehören unter anderem netz- und marktbezogene Maßnahmen wie beispielsweise die Optimierung von Lastflüssen oder die Kürzung bzw. Unterbrechung auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen (Abschaltkunden) sowie im weiteren Verlauf gegebenenfalls auch die Kürzung von Letztverbrauchern in der Reihenfolge: 1. nicht geschützte Kunden, 2. systemrelevante Gaskraftwerke, 3. geschützte Kunden. Bei der Wahl der Maßnahmen sollen solche den Vorzug erhalten, die Umwelt und Wirtschaft am wenigsten belasten.

In der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers und kann per Verfügungen sehr weitreichend in den Markt eingreifen, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs zu sichern. Verbraucherseitig umfasst das unter anderem Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von Gas sowie den Ausschluss vom Gasbezug, beispielsweise Anordnungen zu Reduktion des Gasverbrauchs, zur Abschaltung von Industriekunden, zur Substitution von Erdgas durch andere Energieträger usw.

Entsprechend des Notfallplans sind zunächst nicht geschützte Letztverbraucher (mit registrierender Leistungsmessung RLM) zu kürzen. Obwohl der Notfallplan hier nicht differenziert, sieht der Leitfaden Krisenvorsorge Gas die Festlegung einer diskriminierungsfreien Abschaltreihenfolge für diese Letztverbraucher auf Basis verschiedener Kriterien vor. Dazu können unter anderem physikalische Gegebenheiten, Kapazitäten, Wirksamkeit und Folgen von Abschaltungen, die (Un)Möglichkeit eines Brennstoffwechsel oder Auswirkungen auf das öffentliche Leben durch die Abschaltung gehören. Insofern ist es ratsam, entsprechenden Informationsaufforderungen möglichst umfassend nachzukommen.

Soweit zeitlich möglich, sollten Öffentlichkeit bzw. von Kürzungen voraussichtlich betroffene Netzkunden frühzeitig über bevorstehende Lastabschaltungen informiert werden. Über drohende Kürzungen informiert der Netzbetreiber seine RLM-Letztverbraucher unverzüglich. Auch über tatsächliche Kürzungen werden RLM-Letztverbraucher informiert und erhalten eine Aufforderung, den Verbrauch in einem vorgegebenen Zeitfenster zu reduzieren. Im Falle einer erforderlichen Abschaltung von Letztverbrauchern mit Standardlastprofil erfolgt die Aufforderung zur Reduzierung des Verbrauchs über öffentliche Bekanntmachung. (DIHK-pfei)

 

Studie des DVGW: Ausreichende Wasserstoffmengen ab dem Jahr 2030

Laut dieser Studie würde Deutschland bereits 2030 über eine ausreichende Menge an CO2-armem oder sogar klimaneutralem Wasserstoff verfügen. 

Während die Nachfrageprognosen in den Bereichen Industrie, Fahrzeuge und Gebäude laut dem Nationalen Wasserstoffrat in diesem Zeitraum einen Bedarf von bis zu 110 Mrd. kWh vorsehen, geht die Studie von einer Wasserstoffproduktion von 290 Mrd. kWh bis 2030 aus, wobei 60% davon auf heimischen und aus der EU importierten grünen Wasserstoff entfallen. Bis 2045 könnte die europäische Produktion 850 Mrd. kWh erreichen und unter Berücksichtigung der Importe aus Drittländern auf 2000 Mrd. kWh ansteigen. Diese Prognosen entsprechen weitgehend dem Energiebedarf des klimaneutralen Deutschlands. Entscheidend für die zukünftige Verfügbarkeit bestimmter Verfahren (wie z. B. bei türkisem oder blauem Wasserstoff) ist jedoch weniger die technische Reife als vielmehr der politische Wille.

Der Hochlauf der Wasserstoffproduktion könnte auch einen erheblichen Preisrückgang implizieren. Laut der Studie könnten die langfristigen Herstellungskosten von grünem Wasserstoff von aktuell 25 bis 30 Cent/kWh auf fünf bis sieben Cent im Durchschnitt im Jahr 2045 sinken. Der DVGW fordert daher die Politik auf, offen und neutral gegenüber verschiedenen klimafreundlichen Gas- und Energiequellen zu sein, insbesondere im Hinblick auf blauen Wasserstoff und Biogas als Übergangslösungen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.dgvw.de. (DIHK-LM) 

 

Strompreis: EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Der Koalitionsausschuss hat den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags. Die Einigung ist Teil eines Zehn-Punkte-Programms. 

Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.

Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden.  (DIHK-Bo)

 

Energiepreise: Koalitionsausschuss verabschiedet Entlastungen

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein zweites Entlastungspaket zusätzlich zur Übernahme der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 in den Bundeshaushalt verständigt. Der Kompromiss muss noch in Gesetze gegossen werden, damit er wirksam werden kann. Dies dürfte nun rasch erfolgen. Den Beschluss der Ampel finden Sie hier.

Konkret wurde folgendes vereinbart:

  • Der Ausbau erneuerbarer Energien soll weiter beschleunigt werden, ohne dass das Papier konkrete Maßnahmen enthält.
  • LNG-Terminals sollen schnell genehmigt und der Gaseinkauf in anderen Ländern unterstützt werden. 
  • Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft soll beschleunigt werden. Das gilt auch für entsprechende internationale Partnerschaften.
  • Die Produktion heimischer Grün-Gase soll weiter gesteigert und die Rückverstromung weiter flexibilisiert werden. Biomasse soll stärker für Methanisierung und Einspeisung ins Gasnetz genutzt werden.
  • Kohlekraftwerke sollen länger in der Sicherheitsbereitschaft bleiben. Die Stilllegung von Kohlekraftwerken kann ausgesetzt werden.
  • Das Kartell- und Wettbewerbsrecht soll national und europäisch genutzt werden, damit sinkende Preise möglichst rasch bei den Verbrauchern ankommen. Marktüberwachung und -regulierung soll gestärkt werden.
  • Der Effizienzstandard 55 soll noch dieses Jahr mit Wirkung zum Jahreswechsel im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben werden.
  • Neue Heizungen sollen bereits ab dem 01.01.2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden müssen.
  • Abwärme soll schnell in die Fernwärme integriert werden, damit 2030 50 Prozent der Fernwärme "grün" sind.
  • Es wird eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt gewährt. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.
  • Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate auf das europäische Minimum reduziert werden. 

Für die Wirtschaft enthält das Paket außer der vorübergehenden Senkung der Energiesteuer leider keine weitere Entlastung. Damit ist das Paket nur ein Tropfen auf den heißen Stein und bringt vielen Unternehmen und vor allem der Industrie keine Entlastung. Viel Interpretationsspielraum bleibt bei der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Sicher ist, dass die Unternehmen eine einmalige Anpassung der Programmabläufe in der Lohnbuchhaltungssoftware vornehmen müssen. Offen bleibt, ob sie angesichts der geplanten Einkommensteuerpflichtigkeit auch die Lohnsteuer abführen müssen. Um eine Verauslagung der Energiepreispauschale durch die Unternehmen zu vermeiden, könnte eine Erstattung über eine gekürzte Lohnsteuerabführung erfolgen. Klar kommuniziert wird dies aber leider nicht. Für Selbständige bedeutet der Vorschlag ohnehin lediglich eine Stundung, die sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder nachzahlen müssen. (DIHK-SB)

 

KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung startet wieder

Nach dem abrupten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude können seit dem 22.02.2022 wieder neue Anträge für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden, die Förderbedingungen bleiben unverändert.

Nachdem die Bundesregierung weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat, startet der Sanierungsteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 22.02.2022 wieder. Im ersten Schritt hatte die KfW bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp eingegangen waren. Diese werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und - bei Förderfähigkeit - genehmigt. Ab dem 22.02.2022 können nun auch wieder KfW-Anträge für die Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Für die neue EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Grundsätzlich gilt nach wie vor: Anträge sind vor Unterzeichnung von Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen bzw. FAQs der KfW:

Wurden Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und z. B. Handwerksbetriebe beauftragt?

Förderantrag kann ab dem 22.02.2022 gestellt werden, wenn eine der beiden Voraussetzungen greift:

  • Nur möglich bei Kredit: Vor Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge wurde ein Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner geführt und mit einem KfW-Formular dokumentiert.
  • Möglich bei Kredit und Zuschuss: Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung.

Wurde ein Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen?

Förderantrag kann ab dem 22.02.2022 gestellt werden, wenn der Kaufvertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung hinsichtlich der Gewährung einer BEG-Förderung enthält.

Wohngebäude:
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen ist weiterhin möglich. Bereits erstellte BzA können für eine Antragstellung genutzt werden, sofern deren Gültigkeitsdatum noch nicht überschritten ist. Auch die Erstellung einer BzA für Neubau ist technisch weiterhin möglich, allerdings ohne Garantie, dass diese tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.

Nichtwohngebäude:
Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen ist ab Antragsstart wieder möglich. Bereits erstellte gBzA können für eine Antragstellung genutzt werden, sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich. (DIHK-pfei)

 

Umweltministerium kündigt neue Strategie zur Kreislaufwirtschaft an

Ein sparsamer Umgang mit Ressourcen sowie das Schließen von Stoffkreisläufen - das sollen die tragenden Aspekte für eine von Ministerin Lemke (BMUV) in Aussicht gestellte Kreislaufwirtschaftsstrategie sein. Der Beitrag der Kreislaufwirtschaft zum Klimaschutz und Erhalt der Artenvielfalt soll damit eine stärkere Berücksichtig finden. Damit einher gehen insbesondere die Neugestaltung und Neuausrichtung der Produktpolitik. Ein Zeitplan für die Strategie ist jedoch noch nicht bekannt. Das Thema Ressourceneffizienz stellt zudem ein Schwerpunktthema für die G7- Präsidentschaft für Deutschland dar. (DIHK-EW)

 

Sammlung von Elektro(nik)-Altgeräten in Deutschland steigt 2020 an

Die Menge der in Deutschland erfassten und behandelten Elektroaltgeräte liegt für das Jahr 2020 bei über einer Million Tonnen und damit höher als noch 2019. Daraus ergibt sich eine Sammelquote von mehr als 44 Prozent. Das EU-Sammelziel von 65 Prozent wird damit weiterhin deutlich unterschritten. (DIHK-EW)

 

Kunststoffabfälle: UN-Abkommen gegen Plastikmüll in der Umwelt

Die UN-Umweltversammlung hat im Rahmen ihrer fünften Konferenz in Nairobi eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet. Nun soll bis Ende 2024 ein rechtsverbindliches globales Abkommen über Kunststoff und Kunststoffabfall erarbeitet werden. Im Rahmen dieses Abkommens sollen nicht nur Vereinbarungen in Bezug auf Kunststoffabfälle Eingang finden, sondern vielmehr der gesamte Lebenszyklus betrachtet werden. (DIHK-EW)

 

Webinarankündigung zum VerpackG: Neuerung im gewerblichen Bereich sowie für Letztvertreiber von Serviceverpackungen

Ab dem 1. Juli 2022 greifen Neuerungen bei der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Dann haben sich nicht mehr nur Hersteller, die systembeteiligungspflichte Verpackungen in Verkehr bringen dort zu registrieren, sondern sämtliche Hersteller.

Betroffen sind dann unter anderem Hersteller und Vertreiber sogenannter gewerblicher Verpackungen, also Transportverpackungen oder Um- Verkaufsverpackungen, welche nicht typischerweise beim Endverbraucher anfallen oder auch Hersteller und Vertreiber von Mehrwegverpackungen. Die Registrierungspflicht gilt zudem dann auch für Letztvertreiber von Serviceverpacken.

Wie der Registrierungsprozess aussieht, was für bestehende Registrierungen gilt und was für neue Eintragungen - dies und weitere Aspekte sollen in einem Webinar des DIHK zusammen mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister erklärt werden. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Unternehmen. Das Webinar findet am 2. Mai 2022, von 15 - 17 Uhr virtuell statt. Anmelden können Sie sich hier. (DIHK-EW)

 

Neue Vorreiter gesucht: Jetzt Klimaschutz-Unternehmen werden!

Ihr Unternehmen verfolgt Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel? Wenn ja, dann bewerben Sie sich, um Teil der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen e. V. zu werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fordern zum Mitmachen auf. Teilnehmen können Firmen aller Größen und Branchen. Um ein schnelles Feedback zu Ihren Bewerbungschancen zu erhalten, machen Sie bitte den Online-Check. Die Bewerbungsfrist endet am 31.07.2022. Zum gemeinsamen Mitgliederaufruf der Ministerien, des DIHK und der Klimaschutz-Unternehmen gelangen Sie hier.
(DIHK-FB)

 

Chemikalienmanagement: REACH - BAuA-Informationen zu Diisocyanaten

Diisocyanate kommen etwa in Beschichtungen, Dichtstoffen oder Polyurethanschäumen zum Einsatz. Stichtage für neue Anforderungen zum Umgang mit diesen Stoffen sind demnach der 24. Februar 2022 sowie der 24. August 2023.

Das “Helpdesk kompakt“ mit weiteren Informationen finden Sie auf der Website der BAuA hier:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Diisocyanate.pdf?__blob=publicationFile&v=2  (DIHK-MH)

 

Bundeshaushalts 2022: Maßnahmen zu Klimaschutz und Transformation

Der neue Entwurf soll die aktuellen Herausforderungen berücksichtigen - Klimaschutz, die Energiesicherheit und die Bewältigung der Corona-Krise. „Die Bundesregierung wird daher bis 2026 über 200 Mrd. Euro in den Klimaschutz investieren – national und international. Außerdem werden wir Mittel zur Stärkung des Mittelstands, zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise, aber auch zur Finanzierung wichtiger Zukunftsprojekte, wie beispielsweise im Bereich Mikroelektronik zur Verfügung stellen“, so Bundesminister Habeck.

Bis 2026 plant die Bundesregierung 203 Mrd. Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft (+ 86 Mrd. Euro. gegenüber dem 1. Regierungsentwurf). Die Ausgabenschwerpunkte im Energie- und Klimafonds sind:

  • Absenkung der EEG-Umlage auf 0 zur Entlastung der Bürger und der Wirtschaft bereits zum 1. Juli
  • Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-ETS
  • Reform der Gebäudesanierung hin zu Maßnahmen mit dem größten CO2-Einsparpotenzial
  • Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität
  • Dekarbonisierung der Industrie und Wasserstoffstrategie

Mit dem Vorlegen dieses 2. Entwurfs wird das Gesetzgebungsverfahren für die Abstimmung über den Haushalt eingeleitet. Der Haushalt 2022 wird voraussichtlich im Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de. (DIHK-LM)

 

Bericht des Umweltbundesamtes veröffentlicht: Anstieg der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland

        Link zum neuen Bericht finden Sie unter www.umweltbundesamt.de.  

  • Die CO2-Emissionen im Gebäudesektor konnten zwar aufgrund des geringeren Heizölbezugs um 4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden (-3,3 % im Vergleich zum Vorjahr), sie liegen dennoch über den Zielen des Klimaschutzgesetzes.
  • Der Verkehrssektor mit etwa 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent ist hingegen aufgrund des Anstiegs der Emissionen (+1,2 % im Vergleich zum Vorjahr) eine Priorität der Klimaschutzpolitik.
  • Auch im Sektor Industrie stiegen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um gut 9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente an (+5,5 %) und erreichten damit fast wieder das Niveau von 2019, lagen aber knapp unter der im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten jährlichen Emissionsmenge von 182 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.
  • Der größte absolute Anstieg der Emissionen ist dennoch im Energiesektor zu verzeichnen, mit einem CO2 Ausstoß von etwa 148 Millionen Tonnen (+12,4 % im Vergleich zum Vorjahr).
  • Eine Erklärung dafür ist, dass die Stromerzeugung aus konventionellen Energiequellen, wie Kohle, Erdgas oder Kernenergie, im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 Prozent gestiegen ist und 57,6 Prozent der gesamten Stromerzeugung ausmacht. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ging um 7,6 Prozent zurück und erreichte etwas mehr als 42 Prozent.
  • Mit einem Anstieg um fast ein Viertel verzeichnete die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil des Kohlestroms an der ins Netz eingespeisten Strommenge betrug damit 30 %, gegenüber 24,8 % im Vorjahr. Der in Deutschland aus Kohle erzeugte Strom stammt zu 60 % aus Braunkohle. 

Quelle: AGEE-Stat/Umweltbundesamt

 

Um die deutschen Klimaziele bis 2030 zu erreichen, müssten nun pro Jahr sechs Prozent Emissionen gemindert werden. Die Regierung plant ein Klimaschutz-Sofortprogramm, das in das Osterpaket aufgenommen werden soll. Das große Ziel dieses Pakets ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien durch schnellere Genehmigungsverfahren und die Installation von Anlagen zu beschleunigen.

Wie im Klimagesetz vorgesehen, werden die Emissionsdaten für das Jahr 2021 nun vom Sachverständigenrat für Klimafragen geprüft, der innerhalb eines Monats eine Bewertung vorlegen soll. Die zuständigen Ministerien haben dann drei Monate Zeit, um ein Sofortprogramm mit Vorschlägen für Maßnahmen vorzulegen. (DIHK-LM)

 

Umweltrat positioniert sich zu EU-Batterieverordnung

Dieser geht auf das Jahr 2020 zurück und sieht verschiedene Vorgaben für Unternehmen vor, um die Nachhaltigkeit von Batterien in Europa zu steigern. 

Dies betrifft etwa detaillierte Anforderungen zur Sammlung oder zum Einsatz von Rezyklaten in Batterien, eine erweiterte Herstellerverantwortung sowie ein Passport-System zur Nachverfolgung jeder Batteriezelle zu ihrem Ursprung. Dem Vorschlag der Kommission gegenüber sieht die Position des Umweltrats neben weitreichenden Übereinstimmungen noch einige inhaltliche Ergänzungen vor. So streben die Umweltminister*innen der EU-Mitgliedstaaten eine Erweiterung des Verordnungsrahmens auf “ready-made“-Batteriemodule sowie auf alle Batterien in elektrischen Fahrzeugen an. Auch sieht die Position des Umweltrats etwa Sammelziele für tragbare Batterien in leichten Transportmitteln vor, dies z.B. in E-Bikes oder E-Scootern.  

Auch das EU-Parlament hat seine – über den Vorschlag der EU-Kommission ebenfalls punktuell hinausgehende - Position vor kurzem verabschiedet, sodass im nächsten Schritt die so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen den politischen Institutionen zur Findung einer finalen Verordnungsfassung beginnen können. Mit einer Einigung ist hier aus Sicht des DIHK noch in diesem Jahr zu rechnen.

Die Mitteilung des Umweltrats finden Sie hier:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/17/sustainable-batteries-member-states-ready-to-start-negotiations-with-parliament/  (DIHK-MH)

 

Chemikalien: Überarbeitung der EU-POP-Verordnung rückt näher

Dieser geht auf den Oktober 2021 zurück und beinhaltet neue oder abgesenkte Grenzwerte für bestimmte Chemikalien in Abfällen. 

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht neue Grenzwerte für PFOA, Dicofol sowie Pentachlorphenol, seine Salze und Ester vor. Darüber hinaus schlägt die Kommission für fünf weitere Stoffe bzw. Stoffgruppen in Abfällen die Senkung bestehender Grenzwerte vor. Dies betrifft unter anderem PBDE (eingesetzt als Flammschutzmittel in diversen Kunststoffen u.a.). Die Position des Umweltrats sieht dem Vorschlag der Kommission gegenüber punktuelle Veränderungen vor. Nach der Positionierung des EU-Parlaments können die so genannten Trilog-Verhandlungen zur Findung einer finalen Fassung beginnen. Auf Unternehmen kommen im Ergebnis potenziell neue Anforderungen bei der Abfallbewirtschaftung zu.

Die Mitteilung des Umweltrats finden Sie hier:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/17/les-etats-membres-s-accordent-pour-reduire-les-polluants-organiques-persistants-dans-le-dechets/

Die Mitteilung der EU-Kommission zu ihrem Vorschlag finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_5552 (DIHK-MH)

 

Entwurf des Einwegkunststofffondsgesetz veröffentlicht

Ziel dieses Gesetzes soll sein, die Auswirkungen von „Littering“ durch bestimmte Einwegkunststoffprodukte zu vermindern bzw. zu vermeiden. Hersteller sollen demnach verpflichtet werden, für die Kosten der Abfallbewirtschaftung, etwa Sammlungs- und Reinigungskosten, aufzukommen.

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz sollen Artikel 8 Abs. 1 - 7 sowie Artikel 14 der Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt werden. Vorgesehen ist, einen Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt einzurichten, in welchen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten einzubezahlen haben und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hieraus Kosten für bestimmte Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung wiedererstattet bekommen können. Die Liste der betroffenen Einwegkunststoffprodukte umfasst Lebensmittelverpackungen im „to-go“-Bereich, bestimmte Getränkebehälter, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege, Luftballons sowie Tabak(filter)produkte. (DIHK-EW)

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie

Dieser Plan enthält auch eine Reihe von Maßnahmen als Reaktion auf die steigenden Energiepreise in Europa und zur Wiederauffüllung der Gasvorräte für den nächsten Winter. Europa ist zwar schon seit mehreren Monaten mit einem Anstieg der Energiepreise konfrontiert, das Problem wird jetzt aber durch die unsichere Versorgung verschärft. Durch REPowerEU sollen die Gasversorgung diversifiziert und die Einführung von Gas aus erneuerbaren Quellen für Heizung und Stromerzeugung beschleunigt werden. Dadurch kann die Nachfrage der EU nach russischem Gas vor Ende des Jahres um zwei Drittel verringert werden.

Dringlichkeitsmaßnahmen zu Energiepreisen und Gasspeicherung

Die „Energiepreis-Toolbox“ der Kommission vom Oktober hat den Mitgliedstaaten dabei geholfen, die Auswirkungen hoher Preise auf schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern, und bildet weiterhin einen wichtigen Rahmen für nationale Maßnahmen. Die Kommission präsentiert den Mitgliedstaaten heute zusätzliche Leitlinien, durch die bestätigt wird, dass Preisregulierungen in Ausnahmefällen möglich sind. Zudem wird darin dargelegt, wie die Mitgliedstaaten Einnahmen aus den hohen Gewinnen des Energiesektors und aus dem Emissionshandel an die Verbraucher umverteilen können. Die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen bieten den Mitgliedstaaten ebenfalls Möglichkeiten, von hohen Energiepreisen betroffene Unternehmen kurzfristig zu unterstützen und ihnen zu helfen, ihre Anfälligkeit gegenüber Schwankungen der Energiepreise mittel- bis langfristig zu verringern. Im Anschluss an eine Konsultation über zielgerichtete Änderungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten auch über die Notwendigkeit und den Umfang eines neuen vorübergehenden Beihilferahmens zur Bewältigung der Krise beraten. Durch diesen Rahmen sollen Unternehmen, insbesondere solchen, die mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben, Hilfen gewährt werden.

Bis April will die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, nach dem die unterirdischen Gasspeicher in der gesamten EU bis zum 1. Oktober eines Jahres zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens gefüllt sein müssen. Der Vorschlag würde die Überwachung und Durchsetzung der Füllstände nach sich ziehen und die Möglichkeit von Solidaritätsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten vorsehen. Die Kommission setzt ihre Untersuchung des Gasmarktes fort, da die Befürchtung besteht, dass einige Akteure, insbesondere Gazprom, die Wettbewerbsbedingungen verfälschen.

Um der Explosion der Energiepreise entgegenzuwirken, wird die Kommission alle möglichen Optionen für Notfallmaßnahmen prüfen, mit denen sich das Durchschlagen der Gaspreise auf die Strompreise begrenzen lässt, etwa befristete Preisobergrenzen. Sie wird auch Optionen zur Optimierung der Gestaltung des Strommarkts bewerten und dabei den Abschlussbericht der Agentur der EU für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und andere Beiträge zu Vor- und Nachteilen alternativer Preisbildungsmechanismen berücksichtigen, damit Strom erschwinglich bleibt, ohne die Versorgung und weitere Investitionen in den grünen Wandel zu beeinträchtigen.

REPowerEU – Beseitigung unserer Abhängigkeit von russischem Gas vor 2030

Unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland kann deutlich vor 2030 schrittweise beendet werden. Hierfür schlägt die Kommission vor, den Plan „RePowerEU“ zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des EU-weiten Energiesystems zu entwickeln. Dieser Plan beruht auf zwei Säulen: Diversifizierung der Gasversorgung durch höhere Einfuhren von Erdgas von nichtrussischen Lieferanten in flüssiger Form (LNG) oder über Pipelines und Steigerung der Produktion und der Einfuhren von Biomethan und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen sowie schnellere Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe in Wohn- und Geschäftsgebäuden, in der Industrie und im Energiesystem durch eine Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Elektrifizierung sowie die Beseitigung von Infrastrukturengpässen.

Durch eine vollständige Umsetzung der Vorschläge der Kommission im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ würde unser jährlicher Verbrauch an fossilem Gas bis 2030 bereits um 30 % oder 100 Mrd. Kubikmeter reduziert. Mit den Maßnahmen im Rahmen des Plans „REPowerEU“ könnten wir schrittweise mindestens 155 Mrd. Kubikmeter fossiles Gas einsparen; dies entspricht der Menge, die 2021 aus Russland eingeführt wurde. Nahezu zwei Drittel dieser Verringerung könnten binnen eines Jahres erreicht werden, womit die übermäßige Abhängigkeit der EU von einem einzelnen Lieferanten beendet wäre. Die Kommission schlägt vor, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die zur Verwirklichung dieser Ziele geeignetsten Projekte zu ermitteln und dabei auf den umfangreichen Arbeiten aufzubauen, die bereits im Zusammenhang mit den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen geleistet wurden.

Hintergrund

Die neuen geopolitischen Gegebenheiten und die Lage auf dem Energiemarkt zwingen uns, den Übergang zu sauberer Energie drastisch zu beschleunigen und Europa unabhängiger von unzuverlässigen Energielieferanten und schwankungsanfälligen fossilen Brennstoffen zu machen.

Nach der Invasion in die Ukraine sprechen mehr starke und klare Argumente denn je für eine schnelle, saubere Energiewende. Die EU importiert 90 % ihres Gasverbrauchs. Etwa 45 % dieser Einfuhren stammen aus Russland, wobei der Anteil je nach Mitgliedstaat variiert. Auf Russland entfallen zudem 25 % aller Öl- und 45 % aller Kohleeinfuhren.

Die im Oktober 2021 eingeführte „Energiepreis-Toolbox“ hat Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in den letzten Monaten dabei geholfen, mit hohen Energiepreisen zurechtzukommen. 25 Mitgliedstaaten haben Maßnahmen im Einklang mit der Toolbox ergriffen, durch die bereits jetzt die Energiekosten für mehr als 70 Millionen Haushaltskunden und mehrere Millionen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen abgemildert werden.

Die Kommission arbeitet weiterhin mit Nachbarn und Partnern im westlichen Balkan und in der Energiegemeinschaft zusammen, die wie die EU von fossilen Brennstoffen abhängig und gegenüber Preissteigerungen anfällig sind und sich gleichzeitig zu denselben langfristigen Klimazielen verpflichtet haben. Die EU ist bereit, die Ukraine, Moldau und Georgien zu unterstützen, um eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Die laufenden Bemühungen um eine Notsynchronisierung des ukrainischen und des moldauischen Stromnetzes mit dem kontinentaleuropäischen Netz sind ein klares Zeichen dieser Verpflichtung. (Pressemitteilung der Europäischen Kommission 08.03.2022)

 

Hohe Energiepreise: EU-Kommission plant Ausweitung der Strompreiskompensation

Begründet wird die Anpassung mit den stark gestiegenen Strompreisen, die in zusätzlichen Sektoren ein Carbon-Leakage-Risiko erzeugen. Obwohl die Preissteigerungen auf dem Strommarkt zum Großteil auf die gestiegenen Gasbeschaffungskosten zurückzuführen sind, tragen auch die gestiegenen CO2-Preise im EU ETS hierzu bei. Die Ergänzung der Liste würde durch eine Anpassung der Kriterien für die Aufnahme auf die Liste vollzogen. So würden geringere Anforderungen an die indirekte Emissionsintensität gestellt und der Schwellenwerte für die Aufnahme (indirect carbon leakage indicator) abgesenkt. Die Anforderungen an die Handelsintensität würden unverändert bleiben.

Im Entwurf werden folgende Sektoren und Teilsektoren zusätzlich als beihilfeberechtigt definiert: 

Die Beihilfeintensität würde auf 65 Prozent gedeckelt. Für die bislang auf der Liste befindlichen Sektoren liegt sie bei 75 Prozent. 

Zusätzlich erwägt die Europäische Kommission Anpassungen bei der Berechnung der CO2-Emissionsfaktoren (des Strommixes), um eine starke Reduktion der Strompreiskompensation durch die vorgesehene Umstellung der Berechnung in der aktuell angespannten Preissituation zu vermeiden. 

Wann die Europäische Kommission die Anpassung der Beihilfeleitlinien verabschiedet, steht aktuell noch nicht fest. Dies sollte jedoch zeitnah passieren. Es können sich in Bezug auf den in diesem Rundschreiben dargestellten Entwurf auch noch Änderungen ergeben. Den Mitgliedstaaten steht es im Anschluss frei, ihre nationalen Kompensationsmechanismen anzupassen. 

Hintergrund

Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, Unternehmen aus strom- und handelsintensiven Sektoren Beihilfen zu gewähren, um die durch das EU ETS verursachten Strompreissteigerungen zu kompensieren. Durch diese Strompreiskompensation soll die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen gewahrt bleiben und so die Verlagerung von Produktionskapazitäten in Staaten mit weniger stringenten Klimaschutzanforderungen (Carbon Leakage) verhindert werden.

Die aktuell geltenden Beihilfeleitlinien für das EU ETS sind Ende 2020 ausgelaufen aus und wurden daher von der Europäischen Kommission für die 4. Handelsperiode (2021 - 2030) novelliert. Die Leitlinien bestimmen den Rahmen, innerhalb dessen die Kommission die von den Mitgliedstaaten eingeführten Mechanismen zur Strompreiskompensation bewertet und genehmigt. (DIHK-JSch)

 

Hohe Energiepreise: Europäische Kommission legt Mitteilung zu Abhilfemaßnahmen vor

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2022 eine Mitteilung zum Umgang mit den explodierenden Energiepreisen und Europas Abhängigkeit von Gasimporten aus Russland vorgelegt. Letztere könnten nach Angaben der Brüsseler Behörde bis Ende des Jahres um zwei Drittel reduziert werden. Europäische Unternehmen sollen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise unterstützt werden.

Die zentralen Maßnahmen der Mitteilung:

  • Gasversorgungssicherheit stärken Die Kommission wird bis April einen Gesetzgebungsvorschlag zu Speicherfüllständen vorlegen. Die Gasspeicher in der EU sollen bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres im Durchschnitt einen Füllstand von 90 Prozent erreichen. Um die Speichernutzung attraktiver zu machen, sollen keine Netzentgelte mehr anfallen. Zudem kündigt die Kommission an, Vorschläge für eine gerechte Kosten für die Gasversorgungssicherheit innerhalb der EU vorzulegen.

Gasspeicher sollen durch die Gesetzgebung als kritische Infrastruktur eingestuft werden. Zudem sollen Regelungen eingeführt werden, um die mit dem Besitz der Speicher verbundene Risiken zu adressieren. Die Anpassungen hätten zur Folge, dass zertifiziert werden müsste, dass die Besitzverhältnisse keine Bedrohung für die Versorgungssicherheit darstellen. Die Kommission unterstreicht in ihrer Mitteilung, dass die Mitgliedstaaten für den nächsten Winter staatliche Beihilfen gewähren können, um ausreichende Füllstände zu erreichen (z. B. durch Differenzkontrakte).

Zudem bietet sie an, die Befüllung der Gasspeicher zu koordinieren, zum Beispiel durch gemeinsame Einkäufe, die über eine europäische Plattform abgewickelt werden könnten. Untersuchungen der Kommission zu möglichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln sollen fortgeführt werden. Die Mitteilung nennt in diesem Zusammenhang die auffällig niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Besitz von Gazprom.

  • Unterstützung für besonders stark betroffene Unternehmen
    Die Kommission kündigt an, in Kürze eine Konsultation der Mitgliedstaaten über die Schaffung eines temporären Beihilferahmens für die aktuelle geopolitische Krise zu starten. Dadurch könnten allen Unternehmen und insbesondere energieintensiven Betrieben, die unmittelbar oder mittelbar von der Krise betroffen sind, Liquiditätshilfen gewährt werden, u. a. um steigende Energiekosten zu kompensieren.

Darüber hinaus hat die Kommission die Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Anpassung der Leitlinien für Beihilfen im Rahmen des Europäischen Emissionshandel konsultiert. Ziel der Anpassung ist es, die Strompreiskompensation auf zusätzliche Sektoren auszuweiten.

Schließlich verweist die Kommission auf die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten, Unternehmen heute schon kurzfristig Liquiditätshilfen zu gewähren. Die Regeln hierfür sind in Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nicht finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten festgelegt.

  • Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen
    Hierzu sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Im Mai wird die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten vorlegen.

In ihrer Mitteilung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau erneuerbarer Energien als im öffentlichen Interesse zu definieren. Verweise auf mögliche rechtliche Anpassungen wurden jedoch aus der Mitteilung gestrichen. Gleiches gilt für die Bezüge zur FFH- und Wasserrahmen-Richtlinie, die in Entwürfen noch enthalten waren.

Im Juni soll eine Mitteilung zur Solarenergie vorgelegt werden, die Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Solarindustrie und eine Initiative für die Dachflächen-PV enthalten soll. Auch die Installation von Wärmepumpen soll beschleunigt werden, ohne dass die Mitteilung konkrete Maßnahmen aufführt.

Die Kommission empfiehlt die Biogasproduktion in der EU bis zum Jahr 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern. Die Mitgliedstaaten sollen Finanzmittel der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Förderung der Biogasproduktion einsetzen.

  • Wasserstoff-Produktion und Anwendung beschleunigen
    Die Kommission kündigt an, die Genehmigung von Beihilfen prioritär zu behandeln. So soll die Bewertung der ersten IPCEI-Anträge spätestens sechs Wochen nach der Notifizierung bei der Kommission veröffentlicht werden, so dass die Genehmigungen bis zum Sommer erfolgen könnten.

Für die EU gibt die Kommission das Ziel aus, im Jahr 2030 10 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff zu importieren. Hierfür soll eine „Global European Hydrogen Facility“ geschaffen werden und Partnerschaften mit Drittländern (Green Hydrogen Partnerships) geschlossen werden, die große Mengen erneuerbaren Wasserstoff produzieren können. Die heimische Wasserstoffproduktion bis 2030 soll um 5 Millionen Tonnen erhöht werden. Bislang werden 5,6 Millionen Tonnen angestrebt. Durch die zusätzlichen 15 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff können laut Europäischer Kommission 25-50 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas ersetzt werden.

  • Dekarbonisierung der Industrie
    Ein EU-weiter Mechanismus für Carbon Contracts for Difference, durch den Innovationfonds finanziert, soll die Elektrifizierung und den Wasserstoff-Einsatz auf Grundlage innovativer Technologien voranbringen.  

Zur Finanzierung dieser Notfallmaßnahmen kann laut Mitteilung die steuerliche Abschöpfung von „Windfall profits“ der Stromerzeuger beitragen. In einem Anhang werden die Bedingungen für die Gestaltung eines solchen Instruments dargelegt. Auch die gestiegenen Erlöse aus dem EU-Emissionshandel werden als Finanzierungsquelle genannt.

  • Funktionsweise der Energiemärkte
    Die Europäische Kommission kündigt an, Möglichkeiten zur Optimierung des Strommarktdesigns zu untersuchen. Bezüglich des Gasmarkts verspricht die Kommission, ihre Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln fortzuführen und erwähnt in diesem Zug die auffällig niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Besitz von Gazprom. (DIHK-JSch)
 

Krieg in der Ukraine: EU-Kommission verabschiedet Beihilferegeln für Liquiditätsbeihilfen und Energie-Zuschüsse

Konkret handelt es sich um eine Mitteilung der Kommission, in der Regeln für die Ausgestaltung von nationalen Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund der Folgen des Ukraine-Kriegs in Schwierigkeiten geraten, definiert werden.

Beihilfemaßnahmen, die unter den Anwendungsbereich des Krisenrahmens fallen, werden von der Europäischen Kommission nur bewilligt, wenn die Vorgaben eingehalten werden. Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem zweiten Entlastungspaket vom 24. März 2022 angekündigt, besonders betroffenen Unternehmen im Rahmen dieser europäischen Vorgaben "mit zinsgünstigen Krediten rasch und unbürokratisch die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen". Auch über "weitere Maßnahmen" will die Koalition "beraten".  

Begrenzte Zuschüsse und Liquiditätsbeihilfen

Der Krisenrahmen sieht zunächst vor, dass Beihilfen von bis zu 400 000 Euro pro Unternehmen, auch in Form direkter Zuschüsse, unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. So muss das Unternehmen beispielsweise von der Krise betroffen sein und die Beihilfe im Rahmen einer Beihilferegelung gewährt werden, bei der der Staat die Mittelausstattung im Vorhinein schätzt. Zudem muss die Beihilfe bis Ende des Jahres 2022 gewährt werden. Für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe darf die Beihilfe 35.000 Euro nicht übersteigen.

Zweitens legt der Krisenrahmen Regeln fest, wie Liquiditätsbeihilfen für vom Krieg mittelbar oder unmittelbar betroffene Unternehmen ausgestaltet werden müssen. Es gibt hier Vorgaben sowohl für Kreditgarantien als auch zinsvergünstige Darlehen. Für Kreditgarantien werden beispielsweise Mindesthöhen für Garantieprämien definiert. Für zinsvergünstigte Darlehen werden zu erhebende Mindestsätze für Kreditrisikomargen vorgeschrieben. Zudem werden für beide Beihilfearten Obergrenzen für den Gesamtdarlehensbetrag definiert. 

Beihilfen zur Abfederung von hohen Energiebeschaffungskosten 

Schließlich definiert der befristete beihilferechtliche Rahmen, wie die Mitgliedstaaten Unternehmen u. a. durch Kredite, Steuervorteile, aber auch direkte Zuschüsse bei der Bewältigung der massiv gestiegenen Preise für Strom und Erdgas unterstützen dürfen.

Der Krisenrahmen sieht vor, dass Steigerungen der Energiebeschaffungskosten im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 durch eine Beihilfe abgefedert werden dürfen. Als Referenzperiode zur Berechnung der gestiegenen Beschaffungskosten dient das gesamte Jahr 2021. Ein kompletter Ausgleich der Steigerungen ist nicht möglich. Stattdessen hat die Europäische Kommission entschieden, lediglich Steigerungen von über 200 Prozent als beihilfefähig zu betrachten. Von diesen extremen Steigerungen dürfen dann wiederum nur maximal 30 Prozent durch eine Beihilfe ausgeglichen werden. Der Maximalbetrag wurde auf 2 Millionen Euro pro Unternehmen festgelegt.

Höhere Entlastung energieintensiver Betriebe möglich

Für energieintensive Unternehmen darf die Beihilfeintensität auf 50 Prozent der beihilfefähigen Steigerungen der Energiebeschaffungskosten angehoben werden. Maximal sind 25 Millionen Euro pro Unternehmen zulässig. Zudem darf die Beihilfe 80 Prozent des Betriebsverlusts nicht übersteigen.  Zugleich wird gefordert, dass der Anstieg der beihilfefähigen Steigerung der Energiebeschaffungskosten mindestens 50 Prozent des Betriebsverlustes generiert.

Um von diesen spezifischen Regeln zu profitieren, muss ein Unternehmen die Definition eines energieintensiven Unternehmens aus der europäischen Energiesteuer-Richtlinie erfüllen. Die Energiebeschaffungskosten müssen mindestens 3 Prozent des Produktionswerts erreichen. Zusätzlich muss das Unternehmen für den Zeitraum Februar bis Dezember 2022 einen Betriebsverlust (negativer EBITDA) aufweisen.

Für besonders betroffene energieintensive Unternehmen darf die Beihilfeintensität 70 Prozent und maximal 50 Millionen Euro erreichen. Die Liste der entsprechenden Sektoren und Teilsektoren ist im Anhang I der Mitteilung zu finden. Unter anderem wird dort die Erzeugung von Aluminium und anderen Metallen, Glasfasern, Zellstoff, Düngemitteln oder Wasserstoff und zahlreichen Grundchemikalien aufgeführt.

Der befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Vor Ablauf wird die Kommission bewerten, ob eine Verlängerung notwendig ist. (DIHK-JSch)

 

Hohe Strompreise: EU-Gipfel fordert Maßnahmen bis Ende Mai

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bei ihrem Gipfeltreffen am 25. März nicht auf konkrete Eingriffe in die Strom- oder Gasmärkte geeinigt. Stattdessen wurde die Europäische Kommission aufgefordert, bis Ende Mai Maßnahmen vorzuschlagen.

Die Europäische Kommission hatte zur Vorbereitung des Europäischen Rats ein kurzes Papier mit Maßnahmen zur Begrenzung der hohen Strom- und Gaspreise vorgelegt und befristete Regeln für Beihilferegeln für Liquiditätsbeihilfen und Energie-Zuschüsse verabschiedet.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats werden Diskussionen mit der Energiewirtschaft zu den von der Europäischen Kommission dargelegten Maßnahmen angekündigt. Zudem wird die Europäische Kommission aufgefordert, Vorschläge auszuarbeiten. Diese sollen bis Ende Mai vorgelegt werden. Die Schlussfolgerungen unterstreichen, dass Markteingriffe die Integrität des Binnenmarkts, die Erreichung der klimapolitischen Ziele und die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfen. Zudem sollen zu hohe Belastungen für die staatlichen Haushalte vermieden werden.

Spanien und Portugal wird in den Schlussfolgerungen signalisiert, dass sie aufgrund ihrer besonderen Situation unilaterale Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise ergreifen dürfen.

Zudem kündigen die Schlussfolgerungen an, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Gasversorgungssicherheit zügig beraten werden sollen. Schließlich wird eine freiwillige Zusammenarbeit hinsichtlich gemeinsamer Gas- und Wasserstoffeinkäufe in Aussicht gestellt. (DIHK-JS)

 

Gasversorgung macht große Sorgen

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist nichts mehr, wie es mal war. Die Gewissheit, dass Russland ein sicheres Lieferland für Rohstoffe im Allgemeinen und Gas im Besonderen ist, ist passé. Dabei ist klar: Ein Stopp der Lieferungen oder ein Embargo würden zu unübersehbaren Folgen für die deutsche Wirtschaft und wohl letzten Endes zu Versorgungsengpässen bei der Bevölkerung führen.

Dabei sind die Strom- und Gaspreise schon seit Ende Sommer 2021 hoch und führen bei vielen Betrieben zu Verlusten oder zumindest zum Aufzehren von Gewinnen. Teilweise ist es wirtschaftlicher, Produktion einzustellen als Energie zu kaufen. Damit fehlen auch notwendige Mittel für Investitionen in betriebliche Klimaneutralität. Hinzu kommen nationale Sonderlasten wie der Brennstoffemissionshandel, der ab 2023 auch neue Brennstoffe wie die Kohle umfasst.

Das große Thema seit Ausrufung der Frühwarnstufe ist aber, ob die Versorgung mit Gas noch sicher ist. Derzeit ist das so. Auch russisches Gas fließt weiterhin nach Deutschland und die Speicher füllen sich gegen den langjährigen Trend, verbleiben aber auf niedrigem Niveau. Dennoch ist es richtig, dass sich Deutschland vorbereitet, falls das Gas tatsächlich ausbleibt. Die Bundesnetzagentur bereitet sich für den Fall der Fälle vor. Allerdings sind Lieferketten extrem schwer nachzuvollziehen und generelle Anweisungen, welche Branchen im Krisenfall abgeschaltet werden können, wird es nach Auskunft der Behörde nicht geben. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde ein Krisenstab eingerichtet. Sollte sich die Versorgungslage zu einer echten Krise zuspitzen, dann sollten vor allem auch Industriecluster abseits von Ballungsräumen nicht aus dem Auge verloren werden, damit Lieferketten stabil bleiben. Abschaltkaskaden sollten unbedingt verhindert werden.

Kurzfristig ist in der Wirtschaft nur wenig Gas einspar- bzw. ersetzbar: Neben höherer Effizienz - was bei vielen Unternehmen bereits selbstverständlich ist - ist der Ersatz von Gas entweder durch Strom oder Wasserstoff grundsätzlich möglich. Problem: Der Zugang zu beidem fehlt häufig. Wasserstoff ist noch ein Zukunftsthema und wird uns die kommenden beiden Winter in jedem Fall nicht helfen. Wird Gas durch Strom ersetzt, brauchen die Unternehmen neue und stärkere Anschlüsse, die nicht überall realisiert werden können. Zudem ist und bleibt Strom teuer. Die Nachfrage nach Grünstrom nimmt in der Wirtschaft massiv zu. Aber Herkunftsnachweise fehlen. Und Genehmigungszeiten für neue Anlagen sind zu lang.

Eine zentrale Lehre aus der Krise ist: Wir brauchen mehr und nicht weniger europäische Zusammenarbeit. Sowohl beim Gas als auch beim Strom ist ein vollendeter Binnenmarkt mit stark ausgebauten grenzüberschreitenden Infrastrukturen die beste Vorsorge gegen Versorgungsprobleme und hohe Preise. Beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft sollten wir das von Anfang an berücksichtigen. (DIHK-Bo)

 

Gasversorgung: Verbindliche europäische Mindestfüllstände von Gasspeichern

Ziel ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und die Vermeidung von Preissprüngen im Winter. 

Die Brüsseler Behörde sieht in ihrem Vorschlag für eine Anpassung der Gasversorgungssicherheits-Verordnung (SOS-VO) vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die nationalen Gasspeicher bis zum 1. November jeden Jahres einen Füllstand von 90 Prozent erreichen. Für das Jahr 2020 soll einmalig ein geringer Füllstand von 80 Prozent vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sieht der Rechtstext vor, dass Zwischenfüllstände erreicht werden müssen, die für jeden Mitgliedstaat individuell festgelegt werden sollen.

Für Deutschland soll im Jahr 2022 gelten:

August

September

Oktober

November

62 %

68 %

74 %

80 %

Ab 2023 fänden folgende Vorgaben für Deutschland Anwendung:

Februar

Mai

Juli

September

November

47 %

39 %

56 %

73 %

90 %

Zeichnet sich ab, dass Speichernutzer die vorgeschriebenen Füllstände nicht erreichen, sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt auch der in Deutschland geplante Entzug der ungenutzten Speichermengen durch die Speicherbetreiber. Als weitere mögliche Maßnahmen werden beispielsweise eine Verpflichtung für Gasversorger, Mindestmengen in Speichern zu lagern oder Verpflichtungen für Speicherbetreiber, ihre Kapazitäten auszuschreiben, genannt.

Um einen wirtschaftlichen Anreiz für die Befüllung der Speicher zu setzen, sollen die Fernleitungsentgelte für Gasspeicher entfallen. Bislang gilt lediglich eine Teilbefreiung.

Lastenteilung

Zusätzlich zu den Speicherfüllständen und zur Netzentgeltbefreiung will die Europäische Kommission auch einen Lastenteilungsmechanismus etablieren. Mitgliedstaaten ohne eigene Speicher sollen verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die eigenen Marktteilnehmer bis zum 1. November jedes Jahres Speicherkapazitäten in Mitgliedstaaten mit Speichern buchen, die 15 Prozent des nationalen Erdgasverbrauchs entsprechen. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass Mitgliedstaaten ohne Speicher zur Finanzierung der Befüllung der Speicher beitragen, da sie in Knappheits- oder Mangelsituationen über den Erdgasbinnenmarkt von diesen profitieren.  

Zertifizierung

Schließlich sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Speicherbetreiber zukünftig von den Regulierungsbehörden zertifiziert werden müssen. Insbesondere sollen die Behörden prüfen, ob die Besitzverhältnisse eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit darstellen und dann Abhilfemaßnahmen durchsetzen. Als ultima ratio ist die Pflicht zur Veräußerung vorgesehen. Vorgesehen ist auch, dass die zuständigen Behörden die Außerbetriebnahme eines Speichers untersagen können. Diese neuen Regelungen gelten als Reaktion auf die in diesem Winter unüblich niedrigen Speicherfüllstände in Speicheranlagen im Besitz von Gazprom.  

Die Europäische Kommission erhofft sich eine Verabschiedung des Verordnungsvorschlags im beschleunigten Verfahren, so dass das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte wirksam werden könnte.

Der Deutsche Bundestag hat Regelungen zu Mindestfüllständen am 25. März 2022 verabschiedet. Das Gesetz wird im Mai in Kraft treten. (DIHK-JSch)

 

Photovoltaik und Windkraft erreichen Marktparität auf fast allen europäischen Strommärkten

Getrieben durch höhere Gas- und CO2-Zertifikatspreise, haben sie die Preise an den Strombörsen seit dem zweiten Halbjahr 2021 in Deutschland und weiteren europäischen Ländern drastisch erhöht. Der damit verbundene Anstieg der Marktwerte für Photovoltaik und Windkraft, führte laut Enervis zu Marktparität in fast allen europäischen Ländern.

Diese habe zudem zu einem starken Anstieg von PPA-Projekten geführt, also Solar- und Windparks die über Stromabnahmeverträge finanziert werden. Insgesamt seien 21 in den Ländern Erneuerbaren-Projekte mit 19 Gigawatt Gesamtleistung außerhalb der staatlichen Fördersysteme angekündigt worden, so die Enervis-Analyse. Der Markt habe damit wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht.

Bei den Photovoltaik-PPA-Projekten ist Spanien europaweit führend. Deutschland liegt bei angekündigten Photovoltaik-PPA-Projekten mit 641 Megawatt auf Platz drei vor Großbritannien und Polen.

Ankündigungen für Onshore-Windkraft-PPA-Projekte mit etwa 6,4 Gigawatt registrierte Enervis außerdem überwiegend in Nordeuropa und Spanien. PPAs für Offshore-Windkraft-Projekte würden mit insgesamt 3,2 Gigawatt vornehmlich in Großbritannien und Deutschland angekündigt.

Enervis ermittelt in seiner Analyse auch den sogenannten „Capture Price“ für die verschiedenen Länder. Für Photovoltaik lag er 2021 zwischen 75 und 115 Euro pro Megawattstunde je nach Marktgebiet. Damit habe er sich gegenüber der Vor-Corona-Zeit mehr als verdoppelt.

Als größte Anbieter von Photovoltaik-PPAs 2021 identifizierte Enervis Total mit 3,3 Gigawatt, gefolgt von Iberdrola mit 2,85 Gigawatt und Opdenergy mit 1,1 Gigawatt. Größte Abnehmer von PPAs waren mit 3,0 Gigawatt Tochterunternehmen von Total. Dahinter folgt Audax mit knapp 1,7 Gigawatt. Es liegt vor Statkraft mit 910 Megawatt, die auf der Abnahme von Solarstrom aus Photovoltaik-PPAs basieren, sowie Axpo und Shell mit 533 und 532 Megawatt.

Enervis geht davon as, dass der europäische PPA-Markt vorerst attraktiv bleiben wird und die Stromgestehungskosten für Photovoltaik und Windkraft mittelfristig wieder sinken werden. Aktuell sorgen Verwerfungen beim Transport und steigende Preise entlang der Lieferkette für die höheren Kosten.

„Angesichts des Kriegs in der Ukraine, gewinnt die Unabhängigkeit von Energieimporten an Bedeutung und wird den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. In Märkten, in denen Marktparität besteht, erwarten wir steigende PPA-Volumen sowie eine Erhöhung der auktionierten Kapazitäten“, sagt Franziska Sicker, Consultant bei enervis.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.pv-magazine.de. (DIHK-Bo)

 

Klimaschutz international - CO2 Grenzausgleichmechanismus

Keine Mehrheit für Bericht

Der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments konnte sich bei einer Abstimmung am 28. Februar 2022 nicht auf eine gemeinsame Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus einigen. Der Bericht der schwedischen Berichterstatterin Karin Karlsbro zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) fand unter den Abgeordneten nicht die notwendige Mehrheit.

Der Handelsausschuss, formell ohne Position, wird somit anders als ursprünglich geplant nicht an den Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedsstaaten im Rat teilnehmen. Diese können beginnen, sobald Parlament und Rat sich auf ihre jeweiligen Verhandlungspositionen geeinigt haben, womit frühestens kurz vor der Sommerpause zu rechnen ist. Federführend ist im Europaparlament der Umweltausschuss für den Vorschlag zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus zuständig.

Umstritten waren im Handelsausschuss insbesondere Forderungen nach dem Auslaufen der freien Zuteilung im Europäischen Emissionshandelssystem. Letzter führt zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Kosten für alle vom CBAM erfassten Wirtschaftszweige. Auch über die Verwendung der durch den CBAM generierten Einnahmen herrsche keine Einigkeit. (DIHK-JSch)

 

Green Deal: Ratseinigung zum europäischen CO2-Grenzausgleich

Am 15. März 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Ministerebene auf einen gemeinsamen Standpunkt zum laufenden Legislativvorhaben eines europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus geeinigt. Wichtige Streitfragen bleiben jedoch ungeklärt.

Die Mitgliedstaaten folgen in weiten Teilen dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2021. Somit sollen Importe im Wert von unter 150 Euro ausgenommen werden. Zudem soll die Kommission bei der Verwaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus eine gewichtigere Rolle erhalten. Sie soll unter anderem für den Verkauf der CBAM-Zertifikate zuständig sein.

Zu den wichtigsten Streitfragen - Fortführung der freien Zuteilung im Europäischen Emissionshandel und Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft - wurde noch keine Einigung erzielt, da diese zum Teil im Rahmen der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems geklärt werden könnten. Offen bleibt auch die Verwendung der generierten Einnahmen.

Die Verhandlungen zum CBAM sollen erst beginnen, wenn ausreichend Fortschritte hinsichtlich noch offener Fragen erreicht wurden, wie es die französische Ratspräsidentschaft und der deutsche Finanzminister Christian Lindner gefordert haben.

Der im Europaparlament federführende Umweltausschuss stimmt voraussichtlich am 11. Mai 2022 über die Parlamentsposition ab, gefolgt von der Abstimmung im Plenum im Juni 2022. Danach könnten dann die Trilogverhandlungen der Ko-Gesetzgeber über die finale Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus beginnen.

Die Beratungen der Mitgliedstaaten zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems befinden sich noch im Anfangsstadium. Im Europäischen Parlament wird angestrebt, die Position Mitte Mai im Ausschuss zu verabschieden. (DIHK-JS)

 

Biodiversität: EU strebt globales Abkommen an

Dazu beschreibt die Kommission nun bestimmte Mindestziele, die auch Unternehmen betreffen können. 

Dies betrifft etwa konkrete Zielvorgaben vor dem Hintergrund, dass bis zum Jahr 2050 global alle Ökosysteme wiederhergestellt, widerstandsfähig und angemessen geschützt sein sollen, so die Mitteilung der EU-Kommission. Diese finden Sie mit weiteren Details hier:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-will-neues-abkommen-zur-biologischen-vielfalt-voranbringen-2022-03-14_de  (DIHK-MH)

 

EU-Kommission legt Maßnahmenpapier über Preisgrenzen auf Energiemärkten vor

In einem für den Europäischen Rat vom 24. und 25. März vorgelegten, kurzen Papier beschreibt die Kommission kurzfristige Eingriffsmöglichkeiten in die Preisbildung auf den Strom- und Gasmärkten. Die Brüsseler Behörde unterstreicht, dass kein Ansatz ein Allheilmittel darstelle und warnt vor den Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, den Wettbewerb und die Ziele des Green Deal.

Konkret werden in dem Papier die folgende mögliche Markteingriffe beleuchtet:

  • Begrenzung der Endverbrauchspreise durch finanzielle Unterstützung für Verbraucher

Neben finanziellen Hilfen für Verbraucher verweist die Kommission auf ein "Aggregatorenmodell". Eine staatlich kontrollierte Entität kaut hierbei Energie auf den Spotmärkten und verkauft sie zu einem geringeren Preis an die Endkunden weiter. Die Kommission betont, dass solche Maßnahmen auf nationalstaatlicher Ebene ergriffen werden müssten. Zudem könne der Verbrauch fossiler Energien angereizt werden.

  • Bezuschussung der Brennstoffkosten fossiler Stromerzeuger

Vor allem Kohle- und Gaskraftwerksbetreiber könnten durch eine Bezuschussung der Brennstoffkosten ihre Stromerzeugung auf den Spotmärkten günstiger anbieten, wodurch die Preise für die Endkunden sinken könnten.

  • Begrenzung der Großhandelspreise für Strom

Kraftwerksbetreiber, die auf den Großhandelsmärkten ihren Strom zu Preisen anbieten, die über dem "Cap" liegen, müssten finanziell entschädigt werden. Nur so könnte sichergestellt werden, dass Kraftwerke mit höheren Erzeugungskosten tatsächlich Strom produzieren. Sollte eine solche Preisgrenze nur in einzelnen Mitgliedstaaten eingeführt werden, käme es zu Verzerrungen des grenzüberschreitenden Stromhandels. Insbesondere würde subventionierter Strom in Länder ohne Cap exportiert.

  • Differenzkontrakte für Stromerzeuger zur Abschöpfung "exzessiver" Gewinne

Kraftwerksbetreiber könnten mit einem Differenzkontrakt ausgestattet werden, die im Falle der Überschreitung eines strike price eine Rückzahlung an den Staat verlangen. Dieser könnte die Mittel nutzen, um Verbraucher im Rahmen der geltenden Beihilferegeln zu entlasten. Zudem könnten die Differenzkontrakte zukünftig als Förderinstrument für neue Kapazitäten genutzt werden.

  • Begrenzung der Großhandelspreise für Gas

Die Festlegung eines maximalen Preises für den Gashandel könnte zu einem Preisrückgang, auch für Strom, führen. Eine solche Preisobergrenze müsste für die gesamte EU festgelegt werden, um wirksam zu sein. Sie könnte dazu führen, dass die Gaslieferungen zurückgehen, wenn außerhalb der EU höhere Preis abgerufen werden. Versorgungssicherheitsprobleme wären also nicht auszuschließen.

  • Eine gemeinsame europäische Gaseinkaufsstrategie

Die EU könnte im Auftrag der Mitgliedstaaten in Verhandlungen mit potenziellen Lieferländern treten, um leitungsgebundenes Erdgas, Flüssigerdgas und Wasserstoff möglichst günstig zu importieren. (DIHK-JS).

 

EU-Kommission schlägt neue Ökodesign-Verordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 in Form einer sogenannten Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte einen Rahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit möglichst vieler Produkte vorgelegt. Als relevante Kriterien benennt der Verordnungsvorschlag der Kommission etwa die Haltbarkeit, Reparierbarkeit, enthaltene Chemikalien oder Umweltauswirkungen von Produkten.

Darauf basierend könnte die Kommission in Form Delegierter Rechtsakte für verschiedene Produktgruppen jeweils spezifische Vorgaben definieren. Im möglichen Fokus stehen zum Beispiel Möbel oder Textilien. Darüber hinaus zielt der Verordnungsvorschlag auch auf die Produktverantwortung ab. Dies betrifft beispielsweise die im Vorschlag vorgesehene Anforderung für Unternehmen, nachhaltigkeitsrelevante Produktinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies soll demnach in Form eines digitalen Produktpasses erfolgen. Eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland und Europa stünde damit potenziell vor einem Anpassungsbedarf. Dazu erwähnt der Kommissionsvorschlag auch wirtschaftliche Erwägungen, etwa durch die Vorgabe der Vermeidung unverhältnismäßig negativer Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch hält der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbstregulierung offen. Im nächsten Schritt müssen sich nun das EU-Parlament und der Rat zum Vorschlag positionieren, ehe die Verhandlungen um eine finale Verordnungsfassung beginnen können.

Den Verordnungsvorschlag der Kommission finden Sie hier. Ein FAQ der Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

EU-Parlament positioniert sich zu geplanter Batterieverordnung

Damit rückt der so genannte Trilog-Prozess zwischen den befassten politischen Institutionen zur Findung einer finalen Verordnungsfassung näher. 

Auf betroffene Unternehmen dürften damit mittelfristig neue Nachhaltigkeitsvorgaben zukommen.Die EU-Kommission hatte im Dezember 2020 eine europäische Verordnung für Batterien vorgeschlagen, um deren Nachhaltigkeit durch neue Vorgaben über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu steigern. In deren Mittelpunkt stehen vor allem die Wiederverwendung und Wiederverwertung. Die Initiative der Kommission dazu sieht detaillierte Anforderungen u.a. zur Sammlung oder zum Einsatz von Rezyklaten in Batterien sowie etwa ein Passport-System zur Nachverfolgung jeder Batteriezelle zu ihrem Ursprung vor. Die nun gefundene Position des EU-Parlaments sieht demgegenüber einige inhaltliche Erweiterungen vor. Dies gilt etwa im Hinblick auf die konkreten Sammelziele bestimmter Altbatterien. Mit der Verabschiedung einer finalen Fassung der neuen Verordnung ist aus Sicht des DIHK aktuell noch in 2022 zu rechnen.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220304IPR24805/neue-eu-regeln-fur-batterien-fur-mehr-ehrgeiz-im-umwelt-und-sozialbereich (DIHK-MH)

 

Chemikalien: Europäische POP-Verordnung - mögliche stoffliche Erweiterung

Demnach wird Methoxychlor bei der nächsten Konferenz der bezüglichen Vertragsstaaten - voraussichtlich bei der COP11 im Juni 2023 - zur Aufnahme als POP (persistenter organischer Schadstoff) in das Stockholmer Übereinkommen vorgeschlagen.  

Die Bewertungen des Ausschusses können Verbote sowie Beschränkungen im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens und in der Folge im Rahmen der Europäischen POP-Verordnung 2019/1021 (Verordnung über persistente organische Schadstoffe) zur Folge haben. (DIHK-MH)

 

Sustainable Finance: Neuer Bericht zur möglichen Ausweitung der Taxonomie

Die Sustainable-Finance-Plattform der EU-Kommission hat am 29. März 2022 einen Bericht veröffentlicht, in dem sie eine Erweiterung der europäischen Taxonomie-Verordnung anregt (“The Extended Environmental Taxonomy: Final Report on Taxonomy extension options supporting a sustainable transition“).

Darin schlägt sie u. a. vor, eine zusätzliche Einteilung von Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf ihre neutralen oder negativen Umweltauswirkungen zu implementieren. Kern des Berichts der Plattform ist es, mit einer „erweiterten Taxonomie“ die Übergänge in den Unternehmen hin zu einer möglichen Klimaneutralität besser abbilden zu können. Die Plattform berücksichtigt damit Ergebnisse einer von ihr durchgeführten Konsultation. Was auf der einen Seite eine deutliche praxisgerechtere Ausgestaltung der Taxonomie darstellen könnte, erhöht auf der anderen Seite allerdings die Komplexität der Taxonomie und damit den Aufwand der Unternehmen erheblich - etwa bei den ohnehin schon umfangreichen Berichtspflichten. Mit einer möglichen Erweiterung der Taxonomie soll - so der Bericht - der wirtschaftliche Transformationsprozess zu den europäischen Nachhaltigkeitszielen beschleunigt werden. Dazu strebt die Plattform mit der Erweiterung eine gesteigerte Transparenz sowie eine größere Klarheit für Investoren an, wodurch innerhalb der EU eine stärkere Vereinheitlichung von Markthandlungen erreicht werden könne. Konkret schlägt die Plattform im Rahmen der Taxonomie eine erweiterte Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten vor. Eine zusätzliche Kategorie würde demnach nicht-nachhaltige Tätigkeiten umfassen, die einer dringenden Umstellung bedürfen, um signifikante negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Eine weitere Kategorie würde nicht-nachhaltige Tätigkeiten umfassen, deren signifikante negative Umweltauswirkungen unveränderbar erscheinen. Wiederum andere Wirtschaftstätigkeiten könnten einer Zwischenkategorie zugeordnet werden. Ferner sieht der Bericht eine neutrale Kategorie für Tätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen vor. Ob die Kommission den Bericht annehmen wird, ist aus Sicht des DIHK derzeit unklar.

Den Bericht der Plattform finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Chemikalienmanagement: REACH - ECHA aktualisiert Empfehlungen zu Informationsanforderungen

     
      Betroffen sind u.a. die Nutzung von “weight of evidence“ und “read-across“. 

Dazu weist die ECHA darauf hin, dass Unternehmen die Anpassungen der Anhänge der REACH-Verordnung die aktualisierten Informationsempfehlungen regelmäßig prüfen und ihre Dossiers an neue Anforderungen anpassen sollten.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Chemikalienmanagement: REACH - Gesonderte KMU-Konsultation

     Dazu hat sie nun eine Konsultation für KMUs eröffnet, welche sich bis zum 06. Mai 2022 daran
     beteiligen können.

Der verwendete Fragebogen betrifft die Registrierung, die Zulassung und die Beschränkung von Chemikalien sowie die Kommunikation in der Lieferkette.

Die Konsultation finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SME-panel-REACH  (DIHK-MH)

 

Chemikalien: Beschränkungsvorschlag für PFAS in Löschschäumen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag zum EU-weiten Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vorgelegt. 

Betroffen sind die Vermarktung, die Verwendung und der Export. Eine Konsultation u. a. für Unternehmen soll laut ECHA bereits im März 2022 folgen.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

EU-Green Deal: Das Frühjahr 2022 steht auch im Zeichen der Umweltpolitik

Während in den vergangenen Monaten vor allem die energiepolitischen Vorhaben aus dem Green Deal von sich Reden machten, stehen im Frühjahr 2022 etwa auch Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Fokus der EU. Insgesamt ist für Unternehmen in den kommenden Monaten eine Vielzahl umweltpolitischer Initiativen aus Brüssel zu erwarten.

Die EU-Kommission hat am 30. März 2022 ihre sogenannte Sustainable Product Initiave, kurz SPI, präsentiert. Diese soll als Vorschlag grundsätzliche legislative Vorgaben zur Steigerung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit von diversen Produkten beinhalten. In diesem Zusammenhang dürfte es möglicherweise zu einer weitgehenden Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie kommen.

Auch im Bereich der Baumaterialien könnte es mittelfristig zu neuen europäischen Vorgaben für Unternehmen kommen. Auch die EU-Kommission präsentierte ebenfalls am 30. März 2022 ihren Vorschlag zur Novelle der EU-Bauprodukteverordnung. Diese legt Anforderungen an Bauprodukte fest und ermöglicht den freien Verkehr von Bauprodukten auf dem EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission will mit dieser kommenden Novelle nach eigener Darstellung unter anderem die Wiederverwertbarkeit von Bauprodukten steigern.

Zu guter Letzt legte die EU-Kommission am 30. März 2022 ihre EU-Textilstrategie vor. Die Strategie soll laut Kommission die Produktion, die Wiederverwertung und den Einsatz von Sekundärrohstoffen im Bereich der Textilien adressieren. Konkret stehen etwa mögliche Mindesteinsatzquoten für Rezyklate oder ein potenzielles Verbot der Vernichtung nicht verkaufter Waren im Raum. Ebenso will die Kommission nach eigenen Angaben mit der Strategie die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen stärken.

Voraussichtlich im April und Juli dieses Jahres sollen dann erste Vorschläge der EU-Kommission zu Novellen der Industrieemissionsrichtlinie und der Verpackungsrichtlinie folgen. (DIHK-MH)

 

 

RoHS: Aus für Quecksilber in diversen Lampen

Die EU-Kommission hat am 24. Februar 2022 insgesamt 12 Delegierte Verordnungen angenommen, um mehrere Ausnahmen zur Verwendung von Quecksilber in Lampen im Rahmen der RoHS-Richtlinie zu beenden. Hintergrund ist laut Mitteilung der EU-Kommission die Verfügbarkeit von Alternativen.

Die Mitteilung der Kommission mit weiteren Informationen finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Anstieg der EU-Sammelmenge von Elektroaltgeräten

Diese Quote wird zwar von den meisten Mitgliedstaaten (noch) verfehlt, es ist aber ein Anstieg der Sammelmenge zu verzeichnen. Mit 4,5 Tonnen erfassten Elektroaltgeräten für das Jahr 2019 stellt dies ein Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Sammelquote liegt damit bei 51 Prozent. 

Das Ziel von 65 Prozent Sammelmenge wurde für das erste Jahr nur von Bulgarien, Kroatien und Polen erreicht. 15 weitere Mitgliedstaaten liegen bei 45 Prozent. In Deutschland lag die Sammelquote 2019 bei 44,3 Prozent. (DIHK-EW)

 

 

Recht auf Reparatur: Forderungen aus dem EU-Parlament

Hierzu ist eine legislative Initiative aktuell im 03. Quartal dieses Jahres zu erwarten.  

In seiner Resolution fordert der IMCO-Ausschuss u.a., dass die Kommission darin den gesamten Lebenszyklus von Produkten, genauer etwa das Produktdesign oder Informationskennzeichnungen zu Reparierbarkeit und Haltbarkeit in den Fokus nimmt. Voraussichtlich im April stimmt das EU-Parlament über seine Annahme der Resolution ab. Auf viele Unternehmen könnte mittelfristig erheblicher Anpassungsbedarf zukommen.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier:
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220309IPR25157/right-to-repair-meps-set-out-their-demands-ahead-of-commission-s-proposal  (DIHK-MH)

 

Britische Plastiksteuer seit 1. April 2022 in Kraft

Im Rahmen der „Plastic Packaging Tax“ wird nun eine Kunststoffverpackungssteuer fällig, sofern Unternehmen über einen Zeitraum von 12 Monaten mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen in das Vereinigte Königreich importieren. Pro Tonne sind dann £200 auf Kunststoffverpackungen mit weniger als 30 % recyceltem Kunststoffanteil zu entrichten. Ziel ist es, Unternehmen dazu anregen, den Einsatz von recyceltem Material bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen zu erhöhen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kollegen der AHK Großbritannien. (DIHK-EW)

 

EU-Entwaldungsschutzgesetz: Parlament beginnt Positionierungsprozess

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 eine produktbezogene Verordnung gegen Entwaldung und Waldschädigung vorgeschlagen. Am 24. März 2022 hat dazu der Berichterstatter im Umweltausschuss des EU-Parlaments, MEP Hansen, seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser sieht insgesamt 98 Änderungsanträge vor.

Der Vorschlag der Kommission als Ausgangspunkt sieht etwa bezügliche Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen zur Vermarktung erfasster Produkte in der EU vor. Darin umfasste Produkte sind Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kaffee und Kakao, darüber hinaus abgeleitete Produkte wie Schokolade, Leder oder Möbel. Gummi ist zunächst nicht vom Vorschlag erfasst. Unternehmen, die diese Produkte in der EU vermarkten wollen, müssten nach dem Vorschlag eine verbindliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Diese umfasst die Erfassung bzw. Sammlung von Koordinaten der Herkunftsgebiete der Produkte. Der nun präsentierte Berichtsentwurf im Umweltausschuss sieht demgegenüber zum Teil inhaltliche Erweiterungen vor. Dies gilt etwa im Hinblick auf die erfassten Produkte (u. a. Gummi in verschiedenen Formen, siehe Amendment 98). Im Hinblick auf die Due Diligence sieht der Berichtsentwurf einerseits noch zusätzliche Informationspflichten etwa entlang der Lieferkette, andererseits aber auch Vereinfachungen für KMUs vor (siehe Amendment 41ff.). Der Berichtsentwurf ist nun Gegenstand möglicher Änderungen, ehe der Umweltausschuss über seine Annahme abstimmt.

Weitere Informationen zum Vorschlag der EU-Kommission finden Sie hier .

Den Berichtsentwurf finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

EU-Vorgaben für Kosmetika: Konsultation der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur geplanten Überarbeitung der EU-Regulierung von kosmetischen Mitteln eröffnet. Dieses Vorhaben geht auf die EU-Chemikalienstrategie der EU-Kommission zurück. Unternehmen können sich bis zum 20. Juni 2022 an der Konsultation beteiligen.

Ziel der geplanten Novelle ist laut Kommission die sicherheitsrelevante Adressierung bestimmter Stoffe und deren Verwendung in Kosmetika. Dabei soll es auch um Nanomaterialien und die Vereinfachung von Kennzeichnungen gehen.

Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Nachhaltige Textilien: Neue EU-Strategie, neue EU-Konsultation

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 ihre EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien vorgestellt. Diese geht auf den Green Deal zurück und soll branchenspezifisch die Nachhaltigkeit fördern.

Dazu sieht die Textilstrategie für Unternehmen verschiedene Ansatzpunkte vor - von der Gestaltung bis zum Lebensende betroffener Produkte. Die von der Kommission angestrebten Maßnahmen umfassen Vorgaben für die kreislauforientierte Produktgestaltung, etwa im Hinblick auf Rezyklatanteile. Auch will die EU-Kommission mit der Strategie auf die Reduzierung von unbeabsichtigten Mikroplastikemissionen in die Umwelt hinwirken. Ferner soll ein digitaler Produktpass umweltrelevante Informationen zu betroffenen Textilien darstellen und - mit Blick auf das Lebensende von Textilien - die Herstellerverantwortung im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie adressiert werden. Die EU-Kommission betont etwa im Rahmen ihres FAQs allerdings auch die beabsichtigte Unterstützung der Branche bei der angestrebten Transformation. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 30. März 2022 eine Konsultation zu der Frage eröffnet, wie die Textilbranche nachhaltiger werden kann. Diese basiert auf zuvor von der Kommission entwickelten Szenarien für die Textilwirtschaft. Unternehmen können sich bis zum 15. Mai 2022 an der Konsultation beteiligen.

Die Mitteilung der Kommission u. a. zur Strategie finden Sie hier .

Ein FAQ der Kommission zur Strategie finden Sie hier .

Die Mitteilung der Kommission zur Konsultation finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

RoHS: EU-Kommission eröffnet Konsultation

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur möglichen Überarbeitung der sogenannten RoHS-Richtlinie eingeleitet. Diese betrifft die Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Unternehmen können sich bis zum 2. Juni 2022 an der Konsultation beteiligen.

Mit der Vorlage eines Vorschlages der Kommission ist aktuell im 4. Quartal 2022 zu rechnen.

Die Konsultation der Kommission finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Bauprodukteverordnung

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 ihren Vorschlag zur Novelle der EU-Bauprodukteverordnung vorgelegt. Die Initiative geht auf den Green Deal zurück und soll u. a. der Förderung der Kreislaufwirtschaft dienen.

Konkret sieht der Verordnungsvorschlag etwa nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen an Bauprodukte in der EU vor. Auch soll mit dem Vorschlag laut Kommission die Entwicklung harmonisierter Normen gefördert werden. Im nächsten Schritt müssen sich nun Rat und EU-Parlament positionieren, ehe die Verhandlungen zu einer finalen Fassung beginnen können.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier .

Ein FAQ der EU-Kommission zum Vorschlag finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

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