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Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 03 | 2022 Erscheinungsdatum: 8. Juli 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

IHK-Positionspapier: Ohne Energiesicherheit geht nichts

Die Energiepreise steigen auf Rekordniveau, laut einer Befragung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sehen 53 Prozent der Unternehmen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr gegeben. Verschärft wird die Situation durch den drohenden Mangel an Gas. Eine wettbewerbsfähige Industrie sei aber die Voraussetzung dafür, dass Deutschland das bestehende Wohlstandsniveau erhalten und die Ziele des europäischen Green Deals erreichen könne, so die Vollversammlung der IHK Nürnberg für Mittelfranken in ihrem Beschluss vom 28. Juni 2022. Das Positionspapier war von den IHK-Fachausschüssen „Energie | Umwelt“ und „Industrie | Forschung | Technologie“ erarbeitet worden. Insbesondere das Abwandern der Grundstoffindustrie und anderer energieintensiver Industrien würde nicht nur das Klimaproblem verschärfen, sondern auch die Lieferketten zusätzlich schwächen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland dauerhaft schädigen. Die mittelfränkische Wirtschaft fordert daher Notfallmaßnahmen, um die Energieversorgung sowie die Wettbewerbsfähigkeit am Standort sicherzustellen. Im Fokus stehen folgende drei Kernforderungen:

Erdgas als Brückentechnologie sichern: Erdgas wird noch über einen sehr langen Zeitraum benötigt werden, um die Versorgungssicherheit vor allem bei Wärme und Prozessenergie zu gewährleisten, so die IHK-Vollversammlung in dem Beschluss. Die Erdgasimporte aus Russland müssten schrittweise und so schnell wie möglich heruntergefahren werden, aber ein sofortiges Erdgas-Embargo gegen Russland könnte die heimische Grundstoffindustrie und die hierauf aufbauenden Wertschöpfungsketten dauerhaft zerstören. Es drohe ein nicht wieder gut zu machender Schaden für den Industriestandort. Empfohlen werden u. a. folgende Maßnahmen: Die im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) vorgesehenen Preisanpassungen der Gasversorger sind auf den Notfall zu beschränken und dürfen, wenn überhaupt, nur stufenweise auf die gasverbrauchenden Unternehmen umgewälzt werden. Die gasverbrauchenden Unternehmen müssen bei außerordentlichen Preisanpassungen in geeigneter Weise unterstützt werden. Auch geschützte Kunden müssen einen Einsparbeitrag in einer Gasnotlage leisten. Solange der Markt noch funktioniert, sollte dieser konsequent genutzt werden, beispielsweise in Form von Abschalt-Auktionen.

Es müssen unverzüglich zusätzliche Lieferquellen erschlossen werden, um die Abhängigkeit von nur wenigen Gaslieferanten zu verringern. Bis Ende 2022 müssten mindestens zwei schwimmende Flüssiggas-Terminals (Liquified Natural Gas LNG) realisiert und diese an die Fernleitungsnetze angebunden werden. Alle neuen LNG-Anlagen sollten so gebaut werden, dass eine Umrüstung auf klimaneutrale Energieträger wie Wasserstoff oder Biomethan ohne großen Aufwand möglich ist. Die Nutzung von heimischen Erdgasquellen sollte gesteigert werden, um die Importabhängigkeit zu reduzieren. Den Unternehmen sollte die kurzfristige Umrüstung von Gasfeuerungsanlagen auf Öl unbürokratisch ermöglicht werden („Fuel switch“). Laufzeitverlängerungen von bestehenden Kraftwerken zur Stromerzeugung (einschließlich der Kernkraftwerke) sollten vorbehaltslos geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.

Energiepreise wettbewerbsfähig halten: Die hohen Strompreise sind derzeit ein Ergebnis von politischen Entscheidungen, deshalb fordert die IHK-Vollversammlung, dass der Industriestrompreis in Deutschland nicht substanziell höher liegen darf als in Ländern wie Frankreich, USA oder China. Deshalb seien insbesondere diese Maßnahmen notwendig: Energie- und Stromsteuern senken / Beibehaltung der aktuellen, zeitlich begrenzten Entlastungen bei Energiesteuern auf Kraftstoffe / Bestreitung weiterer Strompreisumlagen aus dem Staatshaushalt / Schutz der Unternehmen vor „Carbon Leakage“ (also Abwanderung von Industrie in Länder mit niedrigeren Umweltstandards) / gegebenenfalls vorübergehende Senkung der Energiesteuern für Gas, Öl und Kohle auf die europäischen Mindestsätze.

Erneuerbare Energien rasant ausbauen und Klimaschutz forcieren: Auch in Krisenzeiten müssen die festgelegten Klimaziele weiterverfolgt werden, unterstreicht die IHK-Vollversammlung. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien liefert darüber hinaus auch einen wichtigen Beitrag zur Importunabhängigkeit. Eine wesentliche Hürde sind die bislang nicht verfügbaren Speicher- und die unzureichenden Netzkapazitäten. Die mittelfränkische Wirtschaft setzt sich für folgende kurz- und mittelfristige Maßnahmen ein: genügend Flächen ausweisen / Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen / übergeordnetes öffentliches Interesse für erneuerbare Energien einschließlich der Wasserkraft einführen / 10H-Regelung in Bayern aufheben / Grünstrom-Direktlieferverträge (sogenannte Power Purchase Agreements PPA) fördern / Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference CCfD) für Unternehmen aller Betriebsgrößen einführen / Ausbau der Strom-Verteilnetze / Wasserstoffmarkt und Speichertechnologien hochfahren / Ausbau des „Zentrums Wasserstoff Bayern“ mit Sitz in Nürnberg.

Der Import und Export von erneuerbaren Energien sollte ein wesentlicher Bestandteil des EU-Binnenmarkts sein, so die IHK-Vollversammlung. Hierfür müsse die notwendige Infrastruktur (Wasserstoff-Pipelines, Grenzkuppelstationen für Strom) ausgebaut werden. Die Zahl der Lieferquellen sollte durch internationale Kooperationen ausgeweitet werden.

Das Fazit des IHK-Papiers: Hohe Energiepreise und Importabhängigkeiten sind eine reale Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und können im ungünstigsten Fall bis zur Deindustrialisierung Deutschlands führen. Den Industriestandort zu sichern ist nicht nur wirtschaftlich vernünftig, sondern zugleich die Grundlage für Wohlstand, gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Stabilität. In der aktuellen Situation ist die Rationalität der Märkte zu einem großen Teil ausgehebelt. Die geforderten Notfallmaßnahmen enthalten daher auch verschiedene kurzfristige Markteingriffe, um die Energieversorgung sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sicherzustellen. „Alle Möglichkeiten sind auszuschöpfen, es darf keine Denkverbote geben“, so eine zentrale Forderung. „Wir brauchen keine weiteren ‚Ausstiege‘, sondern Einstiege in neue zukunftsträchtige robuste Lösungen.“ Die Wirtschaft in Mittelfranken stehe auch in Krisenzeiten zu den Klimazielen und den hiermit verbundenen Chancen für die Region.

Das IHHK-Positionspapier können Sie unter www.ihk-nuernberg.de/energiekrise downloaden.

IHK-Fachausschüsse

Die beiden IHK-Fachausschüsse „Energie | Umwelt“ und „Industrie | Forschung | Technologie“, die das Positionspapier erarbeitet haben, beschäftigen sich seit Längerem mit dem Thema Energiemärkte und Versorgungssicherheit. Bei mehreren Treffen tauschten sich die Ausschussmitglieder mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums sowie von Energieversorgern, Netzbetreibern, energieintensiven Unternehmen und Energiedienstleistern aus. Weitere Themen waren u. a. Energieinfrastruktur, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Potenziale für Energieeinsparung und Effizienztechnologien. 

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

IHK-Umfrage: Wie steht‘s beim Klimaschutz?

An der Erhebung der IHK Nürnberg für Mittelfranken zu Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb hatten 200 Unternehmen teilgenommen. Für die Mehrheit von ihnen (82 Prozent) hat Klimaschutz einen hohen oder sehr hohen Stellenwert. Angesichts der aktuellen Versorgungs- und Preisproblematik bei Energie plädieren 63 Prozent für ein Beibehalten oder sogar Vorziehen der bestehenden bundes- oder landesweiten Klimaziele. Zusätzliche Zielvorgaben auf kommunaler Ebene sehen die Befragten aber nicht als hilfreich an. „Dies ist auch eine wesentliche Forderung der IHK: keine kommunalen Zielwerte beim Klimaschutz über die Bundes- oder Landesziele hinaus“, so IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann. „Dies ist sowohl inhaltlich fraglich, da die bestehenden Klimaziele schon jetzt immer schwerer zu erreichen sind, und zudem auch wirtschaftlich als Standortfaktor ein Risiko.“

Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen

In den Unternehmen werden bereits zahlreiche klimarelevante Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören Steigerungen der Energieeffizienz bzw. Energieeinsparungen (bei 92 Prozent in Umsetzung oder aktueller Planung), Einsatz von Grünstrom (79 Prozent) und Photovoltaik (76 Prozent) sowie Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Mobilität (78 Prozent). All dies rechnet sich im Betrieb unmittelbar. Eine Bilanz der von ihnen ausgestoßenen Treibhausgase haben 48 Prozent der Betriebe bereits erstellt oder planen, dies zu tun. Größere Unternehmen, die bereits zu umfangreicher Berichterstattung in Sachen Nachhaltigkeit verpflichtet sind, sind oft auch in der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen schon weiter.

Die Rahmenbedingungen für den Klimaschutz müssten so gestaltet werden, dass unternehmerisches Engagement gefördert und nicht behindert wird – das fordern 87 Prozent der Befragungsteilnehmer von der Politik. Denn Klimaschutzmaßnahmen seien auch sehr kosten- und personalintensiv, wie 78 Prozent der Unternehmen zu Protokoll gaben. 61 Prozent befürchten, dass dies der internationalen Wettbewerbsfähigkeit schaden könnte. Über alle Betriebsgrößen hinweg wünschen sich Unternehmen vor allem Beratung zu Fördermöglichkeiten, zu Umstellungsprozessen (auf erneuerbare Energien bzw. auf E-Mobilität) sowie Hilfen bei Effizienztechnologien und bei der Reduktion von CO2-Ausstoß. Beratung wird auch benötigt, wenn Unternehmen den Klimaschutz im Umgang mit ihren Lieferanten und Abnehmern verankern sollen. Dies ist auch für kleine und mittlere Unternehmen bedeutsam, die selbst keiner Berichtspflicht unterliegen, aber von ihren berichtspflichtigen Geschäftspartnern nach den Aktivitäten gefragt werden.

Berichterstattung erleichtern

Nachhaltigkeitsberichte und Berichte über die Nachhaltigkeit in Lieferketten sind mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. „Wenn sie verpflichtend eingeführt werden, müssen die Vorgaben möglichst bürokratiearm sein“, so IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann. Wichtiger Aspekt: Um Mehrfach-Berichte nach unterschiedlichen Standards an unterschiedliche (auch international tätige) Adressaten zu vermeiden, sollte ein Berichtsstandard definiert werden, dessen Anwendung zwar nicht verpflichtend vorgegeben wird, der jedoch von größeren Unternehmen zu akzeptieren ist, wenn sich kleinere und mittlere Unternehmen für ihn entscheiden (zum Beispiel Berichte nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex).

www.ihk-nuernberg.de/klimaschutz-umfrage

  Ansprechpartner/in

Dr. Udo Raab (Tel: +49 911 1335 1383, udo.raab@nuernberg.ihk.de)

Wie geht nachhaltige IT?

Wer Computer und andere elektronische Geräte benutzt, denkt oft nicht groß an den Energieverbrauch. Aber auf die Digitalisierung entfällt ein immer größerer Teil des Stromverbrauchs, sodass sich Unternehmen und Verbraucher Gedanken über Einsparmöglichkeiten machen sollten. Den wachsenden Energieverbrauch von Bits und Bytes thematisierte deshalb das Webinar „Impulse für mehr Umweltschutz bei der Digitalisierung – Green IT“ der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Laut Gastreferentin Marina Köhn von der Beratungsstelle nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnik (Green IT) des Umweltbundesamts erreichte in der Corona-Pandemie das Datenvolumen, das über das Festnetz übertragen wurde, stattliche 52 Mrd. Gigabyte. Auch der weltgrößte Internet-Knoten in Frankfurt, DE-CIX, hatte im vergangenen Jahr einen Spitzenwert beim Datendurchsatz von knapp elf Terabit pro Sekunde.

Stromfresser IT und Elektrogeräte

Das rasante Datenwachstum illustrierte Köhn am Beispiel der vernetzten Elektronikgeräte (smarte Geräte) in deutschen Haushalten: Eine Studie des Umweltbundesamtes hatte 2015 für das Jahr 2030 6,3 Mio. Haushalte mit vernetzten Elektronikgeräten prognostiziert. Diese Zahl wurde allerdings schon 2019 erreicht, sodass eine erneute Studie nun für 2030 bereits 22,5 Mio. Haushalte voraussagt. Smart-TV, Smart-Speaker, Spielekonsolen und Saugroboter legen pro Jahr geschätzt um fast 25 Prozent zu. Die Prognose basiert noch aus der Zeit vor Corona, also bevor in den Haushalten etwa durch Videostreaming oder in den Unternehmen durch Home- oder Mobil-Office die Nutzung sprunghaft anstieg. Demnach sorgte das Videostreaming für gut 58 Prozent des Internet-Verkehrs. Mit beträchtlichem Abstand folgten das Social Networking (Anteil von elf Prozent) und das Surfen im Netz (acht Prozent). Online-Marktplätze, Filesharing, Gaming oder Cloud-Computing kamen auf einen Anteil von fünf Prozent oder weniger.

Der Strombedarf für die hierfür nötige, digitale Infrastruktur kommt aus den weltweiten Rechenzentren. Die verbrauchen schon heute mehr Strom als die Endgeräte der Konsumenten oder die Produktion. Stromsparen stehe bei der Planung von Data-Centern zu wenig im Fokus, so Köhn. Außerdem seien viele Data-Center überdimensioniert und hätten daher einen steigenden Leerlauf-Verbrauch. Zudem zeigten Untersuchungen, dass die Rechner in der Praxis nicht innerhalb von vier Jahren in eine effizientere Generation ausgetauscht werden, sondern erst alle sechs Jahre.

In der Branche wird die Energieeffizienz von Rechenzentren gern mit die Kenngröße PUE (Power Usage Effectivness) angegeben. Sie setzt aber laut Köhn nur den gesamten Energiebedarf eines Rechenzentrums mit dem Energiebedarf der IT in Beziehung. Das Umweltbundesamt setzt für die Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren deshalb die Kenngröße KPI4DCE („Key-Performance-Indikator für Rechenzentrumseffizienz“) dagegen. Sie erfasst u. a. auch den Rechen- und Speicheraufwand im Netzwerk sowie die Gebäudetechnik in ihren energetischen Facetten – inklusive möglicher Eigenstromerzeugung. Mit dieser Kenngröße kommt Köhn zu zwei Ergebnissen: Erstens haben Server in allen Umweltwirkungen die größte Bedeutung. Zweitens stellt PUE höchstens 30 Prozent der Umweltbelastung dar. Auf Basis der umfassenden Kenngröße strebt das Umweltbundesamt deshalb einen verbindlichen Energieausweis für Rechenzentren an. „Aktuell ist das alles noch eine Blackbox“, sagte Köhn. Cloud-Dienstleister sollten für ihre Services einen CO2-Fußabdruck etwa pro Stunde oder Jahr abgeben. Das würde Markttransparenz und einen Wettbewerb um besonders klimafreundliche Dienstleistungen schaffen. Begriffe wie Green IT oder Green Hosting seien dagegen nicht wirklich geschützt und ließen kaum Vergleiche über die Nachhaltigkeit der angebotenen Dienstleistungen zu.

Der Wettbewerb könnte noch forciert werden, wenn auch Betreiber von Telekommunikationsnetzen (Breitband, Telefon und Mobilfunk) ihr Angebot mit einem CO2-Fußabdruck pro Übertragungseinheit kennzeichnen würden. Exemplarisch hat Köhn den CO2-Fußabdruck für die Teilnahme an Videokonferenzen inklusive Rechenzentrum, Übertragungsnetz und Firmennetzwerk durchgerechnet: Demnach hinterlässt eine 60-minütige Videokonferenz mit einem großen Videomonitor knapp 300 Gramm CO2, wovon rund fünf Sechstel auf das Endgerät entfallen. Besser fällt die Bilanz bei einem Desktop-PC mit 90 Gramm CO2 bzw. bei einem Laptop mit 55 Gramm CO2 aus. Köhn stellte klar, dass mehr Transparenz und Wettbewerb nicht nur gewünscht, sondern auch gefordert sind: Im Rahmen des europäischen „Green Deal“ verpflichtet die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie die EU-Mitgliedsstaaten, zwischen 2024 und 2030 neue Energieeinsparungen von 1,5 Prozent pro Jahr des Endenergieverbrauchs zu erzielen. Ein zentrales Informationssystem hierzu soll bis nächstes Jahr aufgebaut sein.

Nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln

Markus Neubauer, Gründer und CEO des Fürther Software-Unternehmens Silbury Deutschland GmbH, interpretierte als zweiter Referent des IHK-Webinars grüne IT noch weiter. Man dürfe sich nicht nur mit der CO2-Reduzierung in der IT-Technik beschäftigen: „IT ist auch ein Motor für nachhaltige Geschäftsmodelle.“ Für Neubauer ist eine smarte und grüne Digitalisierung kein Selbstzweck, sondern „Baustein und Motor für eine enkelgerechte Wirtschaft“.

Er warnte bei dem Webinar auch vor Scheinlösungen: Wenn etwa eine energieintensive Gießerei in Deutschland schließt und deren Produkte künftig aus Fernost kommen, ist dem Klimaschutz aus globaler Sicht kein Gefallen getan. Hoffnung setzt Neubauer dagegen in neue Regularien, die für mehr Nachhaltigkeit sorgen dürften. So wird der „Green Deal“ der Europäischen Union inklusive der neuen Regelungen für nachhaltige Finanzierung (Sustainable Finance) oder der CSR-Berichtspflichten (Corporate Sustainability Reporting Directive) nicht-nachhaltige Geschäftsmodelle ins Abseits oder gar ins Aus drängen. Stattdessen müssten „grüne Geschäftsmodelle mit Leuchtturmwirkung“ entwickelt werden. „So muss man die vorhandene Nachhaltigkeitskrise angehen, sonst gefährden wir unseren Wohlstand“, sagte Neubauer bei dem IHK-Webinar mit fast 100 Teilnehmern.

Für „Green IT“ sieht Neubauer drei Handlungsfelder: Als erforderliches Minimum sollten auf der betrieblichen Ebene von Compliance und Bürokratie intelligente Software-Lösungen die Einhaltung der vielfältigen Vorschriften sichern. Auf der Ebene von Produktion und Prozessen müssten Projekte für CO2-Reduzierung, Abfallvermeidung und soziale Verantwortung in der Wertschöpfungskette sorgen. Auf der Ebene der Produkte müsste die Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und innovativer Geschäftsmodelle im Fokus stehen. Wobei Nachhaltigkeit nicht auf ökologische Aspekte reduziert werden dürfe, sondern sich an den 17 sogenannten SDG-Zielen (Sustainable Development Goals) für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen orientieren müsse. Dazu gehören auch Ziele wie hochwertige Bildung, keine Armut und kein Hunger oder auch weniger Ungleichheiten.

Als Eckpunkte für smarte und grüne Geschäftsmodelle sieht Neubauer vier Stellschrauben: Erstens nachhaltiges Design neuer Produkte und Dienstleistungen und zweitens die Kreislaufwirtschaft. Punkt drei ist die Ausrichtung der Unternehmen auf einen Markt der Nachhaltigkeit. Viertens müssten negative Effekte konsequent kompensiert werden. In all diesen Bereichen könne eine nachhaltige IT der Motor sein: „Wir müssen uns neu erfinden und die SDGs mit erfolgreichen Geschäftsmodellen verbinden.“         (Quelle: Thomas Tjiang)

 

„Netze für Nachhaltigkeit“ - Unternehmen tauschen sich aus

Auf dem Portal www.nuernberger-netze.de werden aktuell etwa 70 Praxisbeispiele vorgestellt. Sie werden unter anderem den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“ SDG) zugeordnet sowie in acht zentrale Handlungsfelder der Nachhaltigkeit gruppiert (Management und Kommunikation / Produktverantwortung / Energie und Klima / Umwelt und Ressourcen / Zukunftsfähigkeit durch Innovation / Verantwortung für die Lieferkette / für die Mitarbeiter / für die Gesellschaft). Eine Auflistung von über 70 Nachhaltigkeitsberichten und Umwelterklärungen sowie ca. 70 Fachbeiträge rund um die betriebliche Nachhaltigkeit runden das Online-Angebot ab. Die IHK lädt interessierte Unternehmen dazu ein, sich ebenfalls in das Netzwerk aufnehmen zu lassen.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

IHK-Lehrgang „Energy Manager“

Seit vielen Jahren organisiert die IHK Nürnberg für Mittelfranken den Lehrgang „Energie-Manager Training (IHK)“. Seit Frühjahr findet der 24. Durchgang des „European Energy Manager Training“ („Eurem“) – so der englische Titel – in Nürnberg statt. Noch bis Ende Juli bilden sich die 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Online- und Präsenzeinheiten in den Themen Energieeffizienz und Energiemanagement weiter. Exkursionen zur Bosch Industriekessel GmbH und zu Kaeser Kompressoren SE runden die berufsbegleitende Weiterbildung ab, die in über 30 Ländern weltweit nach einheitlichem Qualifizierungsstandard angeboten wird. So konnten in diesem Jahr erstmalig „Eurem“-Trainings in Taiwan (Taipei) und in Indonesien (Jakarta) erfolgreich abgeschlossen werden. Mittlerweile ist ein internationales Netzwerk der „Energy Manager“ entstanden, die sich über verschiedene Online- und Präsenzformate austauschen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.energymanager.eu.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

Aktuelles aus Bayern

Materialien und Ressourcen einfach effizient einsetzen – das RessourceneffizienzZentrum (REZ) veröffentlicht Leitfäden

Unsere Studie „Einfach. Effizient! – Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz“ steht jetzt kostenlos zum Download bereit. Erfahren Sie darin, wie Ihr Unternehmen Materialien und Rohstoffe durch nachhaltige Prozesse und Verfahren ressourcenschonend einsetzen kann. Als Orientierung für die Studie diente das Konzept der Integrierten Produktpolitik (IPP), bei welchem der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet wird.

Die insgesamt neun Leitfäden der Studie bieten Ihnen wichtige Informationen, Impulse und Orientierungshilfen, um vorhandene Strukturen und Daten zu analysieren und erste Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz zu entwickeln. Jeder Leitfaden bezieht sich auf eine Phase im Lebenszyklus eines Produktes: von der Produktenwicklung, über die Beschaffung von Materialien, Anlagen und Maschinen, der eigentlichen Produktion bis hin zur Nutzung eines Produktes sowie seiner anschließenden Verwertung und Entsorgung.

So können Sie Ihre Auswirkungen auf die Umwelt verringern und durch ressourceneffizientes Handeln einen Beitrag zum Umweltschutz leisten!

Weiterführende Infos zu dieser und weiteren Studien des REZ finden sie unter www.umweltpakt.bayern.de.

Für Fragen können Sie sich gern an: REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de wenden.

 

Wasserstoff: Bayerischer Wirtschaftsminister begründet Energiepartnerschaft mit Schottland

Aiwanger erörterte mit dem schottischen Minister für Wirtschaft, Handel und Tourismus, Ivan McKee, auch Möglichkeiten des Transportes von grün produziertem Wasserstoff von Schottland nach Bayern.

Aiwanger: "Schottland ist ein politisch stabiler europäischer Partner mit einem Potenzial von 25 Prozent der europäischen Windenergieerzeugung auf See. Damit können große Mengen von Wasserstoff hergestellt werden. Bayern wird auch die Produktion eigener Erneuerbarer Energien intensivieren. Das wird aber unseren Bedarf nicht decken. Die schottische Regierung ist entschlossen, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben und ist sehr offen für eine Zusammenarbeit mit Bayern. Wir sind mit unserem Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2B) mit Sitz in Nürnberg, unserer auf Technologieentwicklung ausgerichteten Wasserstoffstrategie und den vielen innovativen Hightech-Firmen im Wasserstoffbereich ein attraktiver Partner für Schottland. Bayern liefert Hightech, Schottland grüne Energie.“

In dem Letter of Intent wird der grüne Wasserstoffhandel mit Schottland als Exportland grüner Energie und Bayern als Importland vereinbart. Gemeinsam sollen geeignete Wasserstofflogistikrouten einschließlich der entsprechenden Infrastruktur, Zertifizierung, Ermittlung und Unterstützung gemeinsamer Demonstrationsprojekte geplant werden. Aiwanger: "Innerhalb Europas setzen wir auf verlässliche Transportrouten wie Wasserstoffpipelines und Schiffstransporte. Schottland beabsichtigt den Bau einer Nordseepipeline, die in Niedersachsen anlanden soll. Deswegen wird es umso wichtiger, Bayern zügig  an das deutsche Pipeline-Netz anzuschließen, das im Zuge der Transformation von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden wird."

Vereinbart wurde auch eine Zusammenarbeit im Bereich der Wasserstofftechnologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit wechselseitigen Technologieexportmärkten sowie eine Kooperation im Bereich Innovation, Forschung & Entwicklung. Prioritäten liegen in den Bereichen Erzeugung, Speicherung, Transport, Umwandlung und Nutzung von Wasserstoff.

Zudem soll die Zusammenarbeit bayerischer und schottischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert und intensiviert werden. Hierbei geht es vor allem um die Unterstützung der Innovationsprojekte zur Unterstützung der Energiewende durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien.

Zur Intensivierung der Zusammenarbeit ernannte der Bayerische Wirtschaftsminister den in München lebenden Schotten David Scrimgeour zur Kontaktperson im Bereich Wasserstoff für bayerische Unternehmen, die in Schottland aktiv werden wollen. Scrimgeour verfügt über ein gutes Netzwerk in Bayern und Schottland. (Quelle: PM des StMWi 279/22)

 

Veranstaltungsübersicht

IHK-Fachforum: Kunststoff-Recycling für Automobil-Zulieferer

Kunststoffe sind aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften wie Leichtigkeit, Langlebigkeit, Robustheit und Formbarkeit die Basis vieler Komponenten im Automobilbau. Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres „Green Deals“ auch die Strategie für Kunststoffe verabschiedet, um das Recycling für die Wirtschaft rentabler zu machen, Kunststoffabfälle einzudämmen und Innovationen zu fördern. Das Forum behandelt u. a. diese Themen: Kreislaufwirtschaft, Erfassung und Aufbereitung von Kunststoffabfällen, galvanisierte Kunststoffe. Veranstaltet wird das Forum von den IHKs in der Metropolregion Nürnberg, Partner sind der Umwelt-Cluster Bayern, das Projekt „transform_EMN“ und der IHK-Anwender-Club „Umwelt/Nachhaltigkeit“.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/v/6206.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Andreas Horneber (Tel: +49 911 1335 1204, andreas.horneber@nuernberg.ihk.de)

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

  • Hydrogen Dialogue 2022 - Summit & Expo
    Hybridveranstaltung in der Nürnberg Messe am 21. bis 22.09.2022 mit IHK Nürnberg Standbesetzung
  • Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie"
    - geschlossener Kreis

    im Oktober bei Schaeffler AG in Herzogenaurach
    Thema: "Transformation in der Automotive-Industrie"

 

Aktuelles aus Deutschland

Energiepolitik Gas: Milliarden-Kredit zur Einspeicherung von Gas

THE erhält damit die nötige Liquidität, um insbesondere Gas einzukaufen und in die Speicher leiten zu können. Der Kredit wird über eine Garantie des Bundes abgesichert. Diese finanzielle Absicherung ist in der aktuellen Lage am Gasmarkt dringend erforderlich, um die Gasspeicher bis zum Winter zu füllen.

Das überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das seit dem 30. April 2022 gilt, sieht im Kern vor, dass die Nutzer von Gasspeicheranlagen in Deutschland die von ihnen gebuchten Kapazitäten befüllen müssen. Damit soll Leerstand vermieden werden. Sollte die Befüllung ausbleiben, werden Kapazitäten durch den Betreiber der Gasspeicheranlage der THE als Marktgebietsverantwortlichem zur Verfügung gestellt. Die THE ist damit verpflichtet, die Gasspeicher schrittweise bis auf 90 Prozent zum 1. November 2022 zu füllen. Damit THE bereits jetzt agieren kann, wenn sich abzeichnet, dass einzelne Speicher aufgrund der niedrigen Füllstände die Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine konkretisierende Ministerverordnung am 2. Juni 2022 in Kraft getreten. Damit konnte in den vergangenen Wochen die Einspeicherung in Deutschlands größtem Gasspeicher in Rehden begonnen werden, der monatelang historisch niedrige Speicherstände aufwies.

Stand jetzt ist Rehden zu 12,29 % gefüllt von ursprünglich 2 %.
Rehden ist ein erster Anwendungsfall der neuen rechtlichen Regelungen. Diese können auch auf andere Speicheranlagen mit niedrigen Füllständen angewendet werden.

Die Zielvorgaben des Gesetzes müssen pro Speicheranlage erreicht werden, nicht nur im Durchschnitt.

Zu THE: Die Trading Hub Europe GmbH (THE) ist eine Tochtergesellschaft von elf Ferngasnetzbetreibern und betreibt als Marktgebietsverantwortlicher das deutsche Marktgebiet. Die THE hat als Hauptaufgaben Regelenergiemanagement, Bilanzkreismanagement und Betrieb des virtuellen Handelspunktes zu erfüllen. Die THE übt so eine gesetzlich vorgesehene und legitimierte Monopolaufgabe aus und führt seit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bei Bedarf Maßnahmen zur Befüllung von Gasspeichern durch. (PM BMWK 22.06.2022)

 

Ministerverordnung zur Befüllung des Erdgasspeichers in Rehden

Das Gasspeichergesetz sieht abgestufte Vorgaben, die einzuhalten sind, vor. So müssen die Speicherstände zum 1. Oktober 80 Prozent betragen, zum 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent.

Ab Anfang Juni tritt die „Verordnung zur Zurverfügungstellung unterbrechbarer Speicherkapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Gasspeicherbefüllungsverordnung)“ in Kraft. Die Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) mit der Einspeicherung des größten Gasspeichers in Deutschland, in Rehden, starten.

Bislang hat der Speicher, der im Eigentum der Gazprom-Germania- Gruppe steht, historisch niedrige Stände aufgewiesen. Derzeit liegt der Füllstand bei zwei Prozent. Seit dem 4. April 2022 steht die Gazprom Germania unter deutscher Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur.

Die Ministerverordnung ist unter www.bmwk.de abrufbar. (DIHK-LM)

 

Verflüssigtes Erdgas: Bundesrat stimmt LNG-Beschleunigungsgesetz zu

Bundestag und Bundesrat haben dem LNG-Beschleunigungsgesetz zugestimmt. Auch die Änderungen des Ausschusses Klimaschutz und Energie wurden angenommen. Damit tritt das Gesetz einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz sollen stationäre und schwimmende Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von flüssigem Erdgas (LNG) schneller genehmigt werden. Das Gesetz beschränkt sich auf sieben Standorte in Brunsbüttel, Wilhelmshaven, Stade, Hamburg, Rostock und Lubmin. Dazu sollen auch die Anbindungsleitungen, Dampf- und Wasserpipelines sowie Gewässerausbauten (z.B. Vertiefungen) oder Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahme und Einleitung) zählen, die für Errichtung oder Betrieb der Anlagen notwendig sind. Zur Beschleunigung der Verfahren werden...

... die Anlagen von der Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen. Allerdings beschlossen die Regierungsfraktionen später, dass sich diese Befreiung nur auf schwimmende Anlagen (sog. FRSU) erstreckt.

... die Zeiten zur Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutz-, wasser- oder energierechtlichen Zulassungsverfahren reduziert. Auslegung, Bekanntmachung oder Erörterung können unbefristet nach dem Planungssicherstellungsgesetz online durchgeführt werden. 

... der vorzeitige Beginn des Errichtens von Anbindungsleitungen erleichtert. Auch die Besitzeinweisung kann vorgezogen werden.

... die naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von den Behörden erst zwei Jahre nach dem Erteilen der Zulassungsentscheidung festgesetzt. Drei Jahre später müssen sie umgesetzt werden.

... zahlreiche vergaberechtliche Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen reduziert.

Die Genehmigungen zum Betrieb mit Erdgas müssen für die Anlagen allerdings bis 31. Dezember 2043 befristet werden. Darüber hinaus dürfen die Anlagen nur mit klimaneutralem Wasserstoff und Derivaten betrieben werden.

Alle Drucksachen des - auch wegen der eigenen Geschwindigkeit - rekordverdächtigen Gesetzgebungsverfahrens finden Sie hier: Link. (DIHK-HD)

 

Kreislaufwirtschaft: Bundesrat plädiert für Stärkung von Recyclingbaustoffen

Der verstärkte Einsatz von Recyclingbaustoffen kann einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz leisten. Hierfür sind neue rechtliche und technische Bestimmungen notwendig. 

Der Bausektor stellt einen der ressourcenintensivsten Sektoren dar, Bauabfälle machen zudem den größten Abfallstrom in Deutschland aus. Laut dem Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau decken RC-Baustoffe momentan einen Anteil von 12,5 Prozent des Bedarfs an Gesteinskörnungen in Deutschland. Dies gilt es weiter auszubauen und die Potenziale von RC-Baustoffen zu nutzen und zu fördern. Der Bundesrat spricht sich u. a. für weitere Rechtsvorschriften in Bezug auf standardisierte Qualitätskriterien für RC-Baustoffe aus als auch für die Ausarbeitung einer entsprechende Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen.

Den Beschluss des Bundesrats finden Sie unter www.bundesrat.de.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, welche über das Aufgreifen des Anliegens entscheidet. (DIHK-EW)

 

BMWK legt Arbeitsplan zur Energieeinsparung vor

Bundesminister Habeck hat am 17. Mai den Arbeitsplan Energieeffizienz – Energiesparen für mehr Unabhängigkeit vorgelegt (hier  abrufbar). 

Der Arbeitsplan sieht einen Katalog von Schritten und Maßnahmen mit finanziellen Anreizen, gezielter Unterstützung, aber auch Anpassungen des Rechtsrahmens vor, die darauf abzielen, mehr Energie zu sparen und die Energieeffizienz zu verbessern.

Das Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch um 37 % und den Endenergieverbrauch bis 2030 um 24% zu senken - Deutschland hat es in zehn Jahren nur geschafft, seinen Endenergieverbrauch um 2% zu senken.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht der Arbeitsplan unter anderem vor, dass Solardächer zum Standard werden und jede neue oder ausgetauschte Heizungsanlage soll mindestens 65 % erneuerbare Energien verwenden. Außerdem soll ab nächstem Jahr der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 aufgehoben werden.

Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung:

  • Förderangebote neu, bzw. an klaren Klimaschutzkriterien, auszurichten, insbesondere die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.
  • Das „Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ dieses Jahr zu novellieren.
  • Die Zahl neu installierter Wärmepumpen mithilfe des „Aufbauprogrammes Wärmepumpe“ bis 2024 auf über 500 000 Stück pro Jahr zu steigern.
  • Die Netze zur Wärmeversorgung mithilfe der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ rasch auf Erneuerbare umzustellen.
  • Den Hochlauf von grünem Wasserstoff zu fördern. 

    (DIHK-LM)
 

Strom aus Biomasse: Referentenentwurf zur ersten Änderung der BioSt-NachV

Danach soll befristet bis zum 31.12.2022 Anspruch auf EEG-Zahlungen für Strom aus Biomasse bestehen, auch wenn bestimmte Nachhaltigkeitskriterien und Vorgaben an die Treibhausgaseinsparungen (§ 4 bis § 6) nicht vorliegen.

Die Ausnahme wird notwendig, da keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Durchführung der notwendigen Zertifizierung zum Nachweis über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und Vorgaben an die Treibhausgaseinsparungen verfügbar sind.
Einer Vielzahl der Biomasseanlagen drohte deshalb der Ausfall der EEG-Vergütung.  (DIHK-SB)

 

Energie in Zahlen: Gemischte Bilanz des Primärenergieverbrauchs im ersten Quartal 2022

Trotz Krieg in der Ukraine, sehr hoher Energiepreise und der wärmeren Witterung, ist der Verbrauch in Deutschland im ersten Quartal 2022 kaum zurückgegangen, nämlich um knapp 2 Prozent. Unter Einschluss von Lagerbestandseffekten sei er demnach sogar „leicht gestiegen“. Dieser Verbrauchsanstieg ist vor allem auf den Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um ca. 4 % und den leichten Anstieg der Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen.

Der Verbrauch von Mineralöl war demnach im Vergleich zum Vorjahresquartal insgesamt knapp zehn Prozent größer. Insbesondere der Absatz von Flugkraftstoff stieg kräftig um rund 60 Prozent und die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie erhöhten sich um 10 Prozent.

Auch der Verbrauch von Braun- (+ 1,5 %) und Steinkohle (+ 5,4 %) ist gestiegen.

Der derzeitige Rückgang des Erdgasverbrauchs um fast neun Prozent ist jedoch eine gute Nachricht. Dies ist allerdings auf das milde Wetter und die hohen Preise zurückzuführen. Außerdem wurde weniger Erdgas zur Stromerzeugung verwendet, da erneuerbare Energien größere Beiträge (+ 8,6 %) leisteten.

Den Bericht können Sie unter ag-energiebilanzen.de ersehen. (DIHK-LM)

 

Gasspeicher: Studie von Branchenverbänden zur Wasserstoffspeicherung

Wasserstoff gilt als Baustein der Energiewende, weil damit die schwankenden Strommengen aus Wind und Sonne gespeichert werden können. Laut der Studie "Wasserstoff speichern – sicher ist sicher" könnten Kavernenspeicher für Gas für die Nutzung von Wasserstoff angepasst werden.

Auf der Grundlage der verschiedenen existierenden Szenarien zur Erreichung der deutschen Klimaziele untersucht diese Studie, wie die notwendigen Investitionen für eine entsprechende Speicherkapazität aussehen könnten.

Mit knapp 24 Milliarden Kubikmeter verfügt Deutschland über die größten Speicherkapazitäten innerhalb der Europäischen Union. Laut der Studie könnten bestehende Gasspeicher für die Speicherung von 32 Terawattstunden Wasserstoff umgerüstet werden. Weitere 41 Terawattstunden an Kapazität müssten demnach zusätzlich zugebaut werden, um das deutsche Langfrist-Klimaziel zu erreichen.

Experten setzen mehr auf Kavernenspeicher als auf Porenspeicher. Bei Letzteren wären nur 4 der 16 vorhandenen für Wasserstoff nutzbar. Für Neu- und Umbau wären demnach Investitionen von bis zu 12,8 Milliarden Euro nötig.

Die Studie ist online unter erdgasspeiecher.de abrufbar.  (DIHK-LM)

 

Bereit zur Transformation - Planungs- und Genehmigungsverfahren zukunftsfähig gestalten

Die anstehenden Herausforderungen - vom Klimaschutz bis zur Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen - bedeuten, dass Unternehmen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder Anlagen in wenigen Jahren neu bauen, erweitern oder modernisieren müssen. Die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland bremsen diesen Wandel. Der Koalitionsvertrag hat viele Vorschläge der Wirtschaft zur Planungsbeschleunigung aufgegriffen. In „Bereit zur Transformation - Planungs- und Genehmigungsverfahren zukunftsfähig gestalten“ zeigt der DIHK, wie die Maßnahmen im gesamten Planungs- und Zulassungsrecht umgesetzt werden sollten. 

Besonders wichtig ist aus Sicht der IHK-Organisation dabei, die Verfahren insgesamt zukunftsfähig auszurichten. Dazu müssen Unternehmen aller Branchen und Größen ihre Projekte schneller als bisher realisieren können. Deshalb sollten Beschleunigungsmaßnahmen nicht nur im Energiesektor, sondern in allen Wirtschaftsbereichen greifen und im gesamten Planungs- und Genehmigungsrecht umgesetzt werden. Die Vorschläge für effizientere Verfahren reichen deshalb von der Planung großer Infrastrukturvorhaben bis zur einfachen Baugenehmigung.  (DIHK-HD)

 

80 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung in der E-Mobilität – Schwerpunkt bidirektionales Laden

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die Elektromobilität ist zentral dafür, die Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Außerdem können elektrische Antriebe in Zukunft wesentlich dazu beitragen, dass der Bedarf für einen Stromnetzausbau reduziert wird, indem sie, wenn sie nicht fahren, als Speicher genutzt werden. Damit dieses bidirektionale Laden möglichst rasch Realität wird, unterstützen wir gezielt Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Unser Ziel ist, dass Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität und deren Integration in das Stromnetz wird.“

Das BMWK ruft zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten auf:

- Förderschwerpunkt „bidirektionale Flottenkraftwerke 2025“: Ziel dieses Förderschwerpunkts ist es, das bidirektionale und stromsystemdienliche Laden durch anwendungsnahe Forschung weiter zu entwickeln. Die geförderten Projekte sollten das Ziel haben, den überwiegenden Teil der Ladevorgänge von elektrischen PKW und LKW ab 2025 im Zusammenspiel mit anderen Komponenten des Energiesystems strommarkt- und systemdienlich zu steuern.

- Förderschwerpunkt resiliente „low-cost“ ProsumerLadeinfrastrukturen für Eigenheime, Quartiere, gewerbliches Depot-Laden und öffentliche Hochleistungs-Ladezentren in Agglomerationsräumen und entlang von Autobahnen und Fernstraßen“. Ziel ist die Entwicklung von „low-cost“ Prosumer-Ladeinfrastrukturen. Diese sollen durch eine Kombination von Eigenerzeugung und Zwischenspeicherung von Strom, marktdienlicher Steuerung und sektorübergreifendem Energiemanagement dazu befähigt werden, Ladevorgänge von batterieelektrischen PKW- und Schwerlastverkehr stets zuverlässig, kostengünstig und abgesichert zu realisieren.

- Förderschwerpunkt „Produkte und Produktionsprozesse für eine erfolgreiche Transformation zur Elektromobilität“: Ziel ist, Wertschöpfung, Kosteneffizienz, heimisches Know-how, Lieferketten-Resilienz und Neuausrichtung der Produkte und Produktionsprozesse durch Forschung und Entwicklung so zu verbessern, dass die Transformation zur Elektromobilität unterstützt und erfolgreich bewältigt wird.

Der Förderaufruf wurde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unternehmen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Universitäten oder sonstige Forschungseinrichtungen können bis zum 30. September 2022 Projektskizzen einreichen. Das BMWK begrüßt insbesondere die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen, der Zulieferindustrie und von Anbietern innovativer digitaler Lösungen.

Weitere Informationen zum Gegenstand der Förderung, zur Antragsberechtigung und zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Weiterführende Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter: https://ptoutline.eu/app/emo_vi  (PM BMWK)

 

E-Mobilität: Förderprogramme des Bundes

Hierzulande fördert die Bundesregierung die Entwicklung und den Hochlauf der Elektromobilität mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das kontinuierlich erweitert und angepasst wird. Dazu gehören die Unterstützung von Forschung und Entwicklung, eine Kaufprämie für Elektroautos, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und Beschaffungsziele für die öffentliche Hand.

Einzige Zahlen zur Lage der Elektromobilität in Deutschland (Stand: April 2022):

Verteilung der 40.000 Ladepunkte folgt der Bevölkerungsdichte

Deutschlandweit waren im März 2022 insgesamt rund 28.100 öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Betrieb, 6.100 mehr als im Vorjahresquartal. Bei rund 15 Prozent der Angebote handelt es sich um Schnell-Ladesäulen – das bedeutet, ihre Leistung liegt zwischen 150 und 350 Kilowattstunden. Zum Vergleich: Private Normal-Ladesäulen leisten nur 11 Kilowattstunden, öffentliche 22 Kilowattstunden.

Eine Ladesäule enthält mehrere Ladepunkte. Die aktuell 28.100 öffentlichen Säulen stehen für rund 40.000 Ladepunkte. Die große Mehrheit davon verteilt sich auf Bayern (über 8.300), Nordrhein-Westfalen (mehr als 7.000) und Baden-Württemberg (gut 6.000), also die Regionen, die am dichtesten besiedelt sind und die meisten Elektroautos registriert haben.

Deutschland EU-Spitzenreiter bei Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen

Die Elektromobilität boomt zwar in der gesamten Europäischen Union, doch gingen in Deutschland im Jahr 2021 die EU-weit meisten Elektroautos an den Start. Mit rund 356.000 Neuzulassungen wurde hierzulande im Vergleich zu 2020 ein Plus von rund 83 Prozent erreicht.

Am 1. Januar 2022 betrug die Gesamtzahl zugelassener Elektroautos rund 620.000, dazu kamen weitere 570.000 Plug-In-Hybridautos. Der Anteil reiner Batterie-Elektrofahrzeuge am Pkw-Bestand liegt 2022 in Deutschland circa 1,3 Prozent, die Quote der Plug-In-Hybride (PHEV) rangiert ebenfalls bei 1,3 Prozent.

Die Bundesregierung hat bislang 800 Millionen Euro in die Förderung von Wall Boxes investiert.

Bundesförderprogramme im Überblick

Eine Auswahl von Förderprogrammen stellen wir vor, mit denen der Bund Unternehmen unterstützt (Stand April 2022). Auch auf Ebene der Bundesländer werden Förderprogramme angeboten, die in einigen Fällen mit den nationalen Programmen kumuliert werden können. Diese Informationen finden Sie unter www.dihk.de. (DIHK-LM)

 

E-Mobilität: Ende der Bundes-Zuschüsse für Plug-in-Hybride angekündigt

Wirtschaftsminister Robert Habeck kündigte am Mittwochabend an, dass die Zuschüsse für Plug-in-Hybridfahrzeuge entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Ende dieses Jahres abgeschafft werden. Der Minister begründet diese Entscheidung mit dem Klimaschutz.

Außerdem sollen die Zuschüsse für reine Elektroautos schrittweise gekürzt werden. Der Bundesanteil wird 2023 noch 4000 Euro betragen, in den Jahren 2024 und 2025 dann nur noch 3000 Euro.

Der Minister ist der Ansicht, dass Elektroautos dennoch attraktiv bleiben werden, da "die Industrie noch 50 Prozent drauflegt".

Im Koalitionsvertrag steht, dass die Förderungen für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge so reformiert werden sollen, dass sie ab dem 1. Januar 2023 nur noch für Fahrzeuge gewährt werden, die nachweislich einen positiven Effekt auf das Klima haben, der ausschließlich durch einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.

Die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums wurden innerhalb der Koalition noch nicht vereinbart und sollen nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gehen. (DIHK-LM)

 

IHK-Plattform: Unternehmensnetzwerk Klimaschutz gestartet

Nun folgt gemeinsam mit den IHKs die Weiterentwicklung der Angebote und die Suche nach weiteren Netzwerkmitgliedern. 

Bedeutendes Signal zum richtigen Zeitpunkt
Bei der Auftaktveranstaltung begrüßte der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Krischer die Initiative: "Der Start des Unternehmensnetzwerk Klimaschutz ist ein bedeutendes Signal zum richtigen Zeitpunkt. Die aktuelle außenpolitische Situation zeigt uns wie wichtig es ist, die Themen Energieversorgung, Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam zu denken und anzugehen. Mehr als 450 registrierte Gründungsmitglieder sind ein klares Zeichen, dass es uns gelingen kann die Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen und hierdurch den betrieblichen Klimaschutz in der Breite zu verankern."

Klimaschutz bekommt gerade in den Unternehmen eine steigende Bedeutung, wie Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, unterstreicht: "Klimaschutz ist inzwischen integraler Bestandteil unserer Wirtschaft. Unternehmen aller Branchen und Größen tun gut daran, Klimaschutz in der eigenen Wertschöpfung zu berücksichtigen, um mit entsprechenden Produkten und Dienstleistungen auch in Zukunft hierzulande wie auf internationalen Märkten erfolgreich zu sein. Viele Unternehmen fragen sich aber gleichzeitig, wie sie die steigenden Klimaschutzanforderungen erfüllen können und wie die eigene Transformation Richtung Klimaneutralität gelingen kann. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen wünschen sich angesichts der Komplexität der Herausforderungen betriebsnahe Informationen und praxisnahe Unterstützung. Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz möchte deshalb Unternehmen dabei begleiten, den Einstieg in den betrieblichen Klimaschutz zu finden und zügig voranzukommen."

Die Auftaktveranstaltung wurde im Livestream übertragen. Die Aufzeichnung finden Sie hier.

Das Angebot wird Schritt für Schritt aufgebaut
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der Industrie- und Handelskammern baut auf seiner Webplattform sukzessive Informationen und Angebote zum betrieblichen Klimaschutz. Dazu gehören ein Klimacheck für kleine und mittlere Unternehmen und die Einbindung eines Tools zur Berechnung der eigenen CO2-Bilanz. Viele der Angebote werden von den Kammern angeboten, wie etwa die Qualifizierung der Energie-Scouts für Azubis oder die Qualifizierung zum betrieblichen Mobilitätsmanager.

"Wir bauen das Angebot in den kommenden Monaten Schritt für Schritt aus", erläutert Jakob Flechtner, Projektleiter des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz. "Im Mittelpunkt des Netzwerks steht der Austausch zwischen Unternehmen zu ganz praktischen Fragen des betrieblichen Klimaschutzes – von der CO2-Bilanzierung, über die Festlegung angemessener Ziele, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beispielsweise im Bereich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien bis hin zu innovativen Ansätzen beispielsweise bei der Beteiligung von Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten und bei der Schließung von Wertstoffkreisläufen. Neben verschiedenen Austauschformaten arbeiten wir an einer Datenbank guter Beispiele aus der Praxis."

Jetzt Teil des Netzwerks werden
Im Unternehmensnetzwerk Klimaschutz können alle Unternehmen Mitglied werden, die klimabewusst sind und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität systematisch im betrieblichen Klimaschutz vorankommen möchten. Mehr als 450 Unternehmen haben sich bereits vor dem Start als Gründungsmitglieder registriert. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von Branche oder Größe möglich. Von den Mitgliedern wird die Bereitschaft erwartet, sich aktiv in den Austausch einzubringen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung gibt es unter www.klima-plattform.de. (DIHK-Frau Kallee)

 

Neues EMAS Videotutorial

Anwender*innen aus der Praxis erzählen, wie der Einstieg in EMAS gelingt, und was es dabei zu beachten gibt. Interviews mit Umweltmanagementbeauftragten aus Mittelfranken, einer Geschäftsführerin und einem Umweltgutachter, die praktische Einblicke in ihr betriebliches Umweltmanagement und die externe Überprüfung geben, sind Teil der Videos.

Das Videotutorial steht Interessierten kostenfrei auf Youtube zur Verfügung: https://www.youtube.com/watch?v=BJhhHa0RK0k&list=PLEU9dc5fRa6vihbZpGYAbZ7US3xLhhv0h

Weitere Informationen auf den Seiten Des Umweltgutachterausschusses unter Neues Videotutorial zum EMAS-Leitfaden: Umweltmanagementsystem EMAS

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt (Tel: +49 911 1335 1445, stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de)

CO2-Grenzausgleich - Einführung soll früher kommen: Beschluss des Umweltausschusses

Er soll bis 2030 vollständig umgesetzt werden - fünf Jahre früher als zuvor geplant.

Der CBAM (Carbon-Border-Adjustment-Mechanism) soll als neues Carbon-Leakage-Instrument der EU dienen, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern und das Klimaproblem global zu adressieren.

Der Anwendungsbereich des CBAM soll die Sektoren Eisen und Stahl, Raffinerien, Zement, organische Grundchemikalien und Düngemittel, wie von der Kommission vorgeschlagen, enthalten. Zusätzlich fordern die Abgeordneten eine Ausweitung auch auf Aluminium, Wasserstoff, Polymere und organische Chemikalien. Ebenfalls sollen indirekte Emissionen, also Emissionen durch Stromherstellung, im CBAM einbezogen werden, um die CO2-Kosten für die europäische Industrie besser widerzuspiegeln.

Bereits ab 01.01.2023 soll der CBAM eingeführt werden und bis 2024 gelten. Bis 2030 soll der Grenzausgleich alle Sektoren des EU-Emissionshandelssystems, mit dem Auslaufen der kostenlosen Zertifikate, vollständig umfassen. Das sind fünf Jahre früher als im Entwurf der Kommission vorgesehen. Damit sollen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Ermangelung gleicher Wettbewerbsbedingungen vermieden und gleichzeitig die Grundsätze der WTO (Welthandelsorganisation) eingehalten werden.

Die zentrale Koordinierung soll über eine gemeinsame CBAM-Behörde der 27 Mitgliedstaaten erfolgen und die Einnahmen der CBAM-Zertifikate sollen in den EU-Haushalt fließen. Eine finanzielle Unterstützung ist dabei für weniger entwickelte Länder angedacht, um die Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie voranzutreiben. Die Höhe der Förderung muss dabei mindestens dem finanziellen Wert der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten entsprechen.

Der CBAM: EU-Importeure müssen Zertifikate kaufen, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären. Sollte von einem Nicht-EU-Händler nachgewiesen werden können, dass bereits ein CO2-Preis für die Produktion in einem Drittland bezahlt worden ist, kann der EU-Einführer sich die entsprechenden Kosten voll anrechnen lassen. Damit soll das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Nicht-EU-Länder verhindert werden. (DIHK-JM)

 

Energiekosten-Zuschüsse: Bei den Notfallhilfen nicht einzelne Branchen ausschließen

Deutsche Unternehmen zahlen für die Beschaffung von Gas und Strom derzeit etwa das Fünffache des langjährigen Durchschnitts. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hält die von der Bundesregierung geplanten Energiekosten-Zuschüsse für Betriebe deshalb für richtig, spricht sich allerdings für eine breitere Zielgruppe aus.

Die Bundesregierung hat am 8. April grundsätzlich beschlossen, mit einem "Schutzschild" solche Unternehmen zu unterstützen, die von den Energiepreisanstiegen und von den Folgen des russischen Angriffskrieges sowie der damit verbundenen Sanktionen besonders stark betroffen sind. Dafür sollen die in der Corona-Pandemie eingeführten Kredit- und Bürgschaftsprogramme erweitert werden.

Zuschüsse für stark betroffene Branchen

Für besonders energieintensive und stark im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen ist dabei ein zeitlich befristetes Energiekosten-Dämpfungsprogramm vorgesehen. Darin sollen Betriebe in stark betroffenen Branchen, deren Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswertes ausmachen, bis zum 31. August 2022 Zuschüsse beantragen können. Die entsprechende "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs" hat der DIHK in einer Stellungnahme kommentiert.

DIHK-Präsident Peter Adrian bewertet die Unterstützungspläne grundsätzlich positiv: "Die historisch hohen Strom- und Energiepreise bedrohen von Tag zu Tag mehr deutsche Unternehmen in ihrer Existenz", betont er. "Gerade die Industrie kämpft bereits seit Spätsommer des vorigen Jahres mit extrem steigenden Energiekosten. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung den von der Energiepreis-Krise besonders betroffenen Firmen nun unter die Arme greifen will."

Allerdings seien in dem Richtlinienentwurf alle nicht stromintensiven Branchen per se von den Hilfen ausgeschlossen, kritisiert der DIHK-Präsident. "Da die Gaspreise noch stärker als die Strompreise gestiegen sind, ist das nicht sachgerecht und ein irritierendes Signal für viele Unternehmen."

Die Stellungnahme können Sie downloaden unter www.dihk.de. (DIHK-BE)

 

Beschleunigung beim Ausbach: Windkraft und Artenschutz versöhnen

Wie ein beschleunigter Ausbau der Windkraft hierzulande unter Wahrung hoher Artenschutz-Standards gelingen soll, haben Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium jetzt in einem gemeinsamen Eckpunktepapier vereinbart. Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) kommt die Einigung der beiden Ministerien nicht zu früh.

"Die letzten Wochen zeigen deutlich, dass wir die Energieversorgung der deutschen Wirtschaft schnellstmöglich auf neue Beine stellen müssen", kommentiert DIHK-Präsident Peter Adrian das Papier, das am 4. April veröffentlicht wurde. "Dem zügigen Windkraft-Ausbau kommt dabei eine wichtige Rolle zu." Das Tempo stocke allerdings seit Jahren, kritisiert Adrian. "Das ändern wir nur, wenn wir die bestehenden Ausbaubremsen lösen."

Von Artenhilfeprogramm bis Verfahrensbeschleunigung

Nun will die Politik nach eigenem Bekunden "den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz auflösen" – unter anderem durch standardisierte bundeseinheitliche Kriterien zur Prüfung und Bewertung, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Außerdem möchte die Regierung etwa das sogenannte Repowering, also die Modernisierung bestehender Windkraftanlagen, vereinfachen, indem "die Vorbelastung an den Standorten berücksichtigt und die Alternativenprüfung deutlich erleichtert" wird.

Auch für die Genehmigung von Windenergie in Landschaftsschutzgebieten soll es erheblich weniger Hürden geben – zumindest, bis die Länder das im geplanten Wind-an-Land-Gesetz vorgesehene Ziel erreicht haben, zwei Prozent ihrer Fläche für die Onshore-Windenergie zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig sind "präzise und einheitliche Listen für die betroffenen Vogelarten, die Vermeidungsmaßnahmen und die jeweiligen Abstände" geplant, und auch die europäischen Naturschutz-Richtlinien sollen unangetastet bleiben.

Zubau an Windenergie mehr als verfünffachen

Ob diese Ansätze den Knoten lösen, wird sich zeigen. Der Handlungsbedarf ist jedenfalls enorm. Nach Aussagen von DIHK-Präsident Peter Adrian müsste der jährliche Zubau an Windenergieleistung mehr als verfünffacht werden, um den Anteil erneuerbaren Stroms bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.

"Das ist nicht zu schaffen, solange der Bau eines Windrads von der Vorprüfung bis zum Netzanschluss durchschnittlich fünf Jahre dauert", stellt er klar. Aus Sicht vieler Unternehmen stellten rechtliche Unsicherheiten derzeit die größten Hürden in Planungs- und Genehmigungsverfahren dar.

Langjährige Forderungen der IHK-Organisation berücksichtigt

"Daher ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung die Klärung des Verhältnisses zwischen Klima- und Artenschutz zur Aufgabe gemacht hat", so Adrian. Das Eckpunktepapier könne "einen Beitrag zum schnelleren Ausbau der Windkraft an Land leisten". Und: "Bundeseinheitliche Standards für den Artenschutz und ein leichteres Repowering im Naturschutzrecht sind wichtige Schritte, die auch von der IHK-Organisation seit Langem empfohlen werden."

Das Eckpunktepapier "Naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen" der Ministerien gibt es auf der Website des Bundesumweltministeriums. (DIHK-EW)

 

Studie: Regionale Effekte durch Lieferstopp für russisches Gas

Die Studie macht auch überregionale Aussagen und enthält viele Grafiken. Aussage für ganz Deutschland: Westdeutschland und dort insbesondere der Süden wäre stärker betroffen als der Osten Deutschlands.

Weitere zentrale bundesweite Aussage: "In der Analyse ist unterstellt, dass ab Mitte April 2022 russisches Gas in der EU nicht mehr verfügbar ist und der Erdgaspreis deshalb auf knapp das Doppelte steigt. Die privaten Haushalte werden entsprechend dem „Notfallplan Gas“ nicht rationiert, und Gleiches gilt, solange die Vorräte reichen, annahmegemäß zunächst auch für die Industrie. Unter diesen Annahmen ist damit zu rechnen, dass ab dem Jahreswechsel 2022/2023 die Speicher aufgezehrt sind und für einen Zeitraum von vier Monaten (Januar bis April 2023) nicht mehr alle industriellen Verbraucher wie gewohnt beliefert werden können. Es wird unterstellt, dass die Gasmengen den einzelnen Industriezweigen proportional gekürzt werden. Dies führt zu Wertschöpfungsverlusten, die der prozentualen Reduktion der Gasversorgung entsprechen, gewichtet mit den branchenspezifischen Erdgasanteilen an ihrem jeweiligen Endenergieverbrauch. Wie stark über Vorleistungsverflechtungen nachgelagerte Produktionsstufen betroffen sind, wird anhand einer Input‐Output‐Tabelle abgeschätzt. Zudem strahlt der Produktionseinbruch im Verarbeitenden Gewerbe, etwa über den Entzug von Einkommen und Kaufkraft, auf alle übrigen Wirtschaftsbereiche aus. Im Ergebnis bricht das Bruttoinlandsprodukt im zweiten Quartal 2023 um über 4 % ein, und erst im Schlussquartal beginnt sich die Produktion langsam zu erholen. Alles in allem sinkt das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um rund 2 %. Ohne einen Gasstopp prognostiziert die Gemeinschaftsdiagnose dagegen einen Anstieg um gut 3 %." 

Die Studie finden Sie unter www.iwh-halle.de. (DIHK-BE)

 

BEHG: Signatur für den Nationalen Emissionshandel beantragen

Wer unterliegt dem Emissionshandel: Sogenannte Inverkehrbringer von Brennstoffen, d.h. Großhändler, Hersteller mit Großhandelsvertrieb und Importeure. 
Ab 2021 sind nur Inverkehrbringer von Benzin, Gasölen, Heizölen, Erdgas und Flüssiggas berichterstattungspflichtig, ab 2023 dann auch Inverkehrbringer Kohle.

Es ist also Zeit für die betroffenen Unternehmen, eine qualifizierte Signaturkarte zu beantragen. Viele IHKs bieten einen Vor-Ort-Beantragungsservice, aber auch die Online-Beantragung mit späterer Identifizierung über das PostIdent-Verfahren für den Antrag.

Eine Übersicht über die IHK-Registrierungsstellen finden Sie hier, den Link zum PostIdent-Verfahren finden Sie hier.  (DIHK-BE)

 

Beitrag von Verpackungsrecycling zum Klimaschutz: Studie vorgestellt

2020 konnte durch das Recycling von Verpackungen der Ausstoß von Treibhausgasen um 1,95 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden; 2019 betrug die Entlastung 1,72 Millionen Tonnen. Zu diesem Ergebnis kommt das Ökoinstitut in einer Studie, welche von den dualen Systemen in Auftrag gegeben wurde. Damit leistet das Verpackungsrecycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Die Studie „Mülltrennung wirkt - Ökologischer Nutzen und Potenziale durch die korrekte Trennung und das Recycling von Verpackungen“ des Öko-Instituts zeigt den aktuellen Nutzen sowie künftige Potenziale der dualen Systeme für den Klima- und Umweltschutz auf. Die für die Studie ermittelten Mengenströme der dualen Systeme verdeutlichen, dass die stoffliche Verwertung von gebrauchten Verpackungen bereits heute eine relevante Rohstoffquelle ist, 4,02 Millionen Tonnen Sekundärrohstoffe wurden 2020 über alle Fraktionen hinweg erzeugt.

Ausgehend von der heutigen Abfallzusammensetzung prognostiziert die Ökobilanz in verschiedenen Szenarien einen Anstieg des Klimaschutzbeitrags der dualen Systeme in den nächsten Jahren. Bei unveränderten Rahmenbedingungen können durch die Verwertung von Verpackungen im Jahr 2030 2,23 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart. Bei einer weiteren Optimierung der Sammelmengen könnte die Klimaentlastung auf 2,55 Millionen Tonnen steigen. (DIHK-EW)

 

Änderungen VerpackG: Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Dies betrifft insbesondere die drei Themenpakete Serviceverpackungen, Pflichten für den Versand- und Onlinehandel sowie die erweiterte Registrierungspflicht.  

Serviceverpackungen: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/serviceverpackungen

Themenpaket für Versand- und Onlinehändler: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/versand-und-onlinehandel

Erweiterte Registrierungspflicht: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/erweiterte-registrierungspflicht     
(DIHK-EW)

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Vorschlag der EU-Kommission für ein Ölembargo

In sechs Monaten, d. h. ab Oktober, soll kein russisches Rohöl mehr in die EU gelangen. Nur für Ungarn und die Slowakei soll es weitreichende Ausnahmeregelungen geben.

Das neue Sanktionspaket sieht vor, den Ländern Zeit zur Anpassung zu geben, Übergangsfristen wären vorgesehen.

Konkret ist vorgesehen, die Einfuhr von Rohöl innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zu verbieten und innerhalb einer Auslaufzeit von acht Monaten auch die Einfuhr von Erdölprodukten zu verbieten. Auch die Tatsache, ob die Lieferungen über Pipelines oder per Schiff erfolgen, dürfte eine Rolle spielen.

Weitreichende Ausnahmen werden nur für Ungarn und die Slowakei vorgesehen, die noch sehr stark von russischem Öl abhängig sind und für die es angesichts des fehlenden Zugangs zum Meer nur wenige Alternativen gibt.

Neben dem Ölembargo beinhaltet der Vorschlag der EU-Institutionen auch neue strafrechtliche Maßnahmen gegen Unternehmen. Dazu sollen die größte russische Bank, die Sberbank, sowie zwei weitere Banken und Fernsehsender gehören, die absichtlich falsche Informationen über den Krieg in der Ukraine verbreiten. Die Banken sollen das internationale Finanzkommunikationssystem Swift nicht mehr nutzen können.

Damit die geplanten Sanktionen in Kraft treten können, müssen noch die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Die Gespräche zwischen den Vertretern der europäischen Länder haben am Mittwoch, den 4. Mai, begonnen. Wenn keine größeren Einwände erwartet werden, könnte das Embargo dann in den nächsten Tagen beschlossen werden. (DIHK-LM)

 

"RePowerEU": Die Betriebe brauchen eine versorgungssichere Energiesituation

Für die Unternehmen ist das grundsätzlich wünschenswert.

Der "REPowerEU"-Plan, den die EU-Kommission am gestrigen Mittwoch (18. Mai) vorgestellt hat, sieht eine Reihe von Maßnahmen als Reaktion auf die steigenden Energiepreise in Europa und zur Wiederauffüllung der Gasvorräte für den nächsten Winter vor. Unter anderem sollen die europäischen Gasspeicher künftig stets bis zum 1. Oktober zu 90 Prozent ihrer Kapazität gefüllt sein.

Gut, dass die EU jetzt die Weichen stellt

Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), bewertet die Ziele grundsätzlich positiv, denn: "Die Unternehmen brauchen eine neue Perspektive für eine versorgungssichere Energiesituation. Mehr Tempo beim Wasserstoff, beim Ausbau erneuerbarer Energien und bei internationalen Energiepartnerschaften sind daher auch aus Sicht der Wirtschaft das Gebot der Stunde."

Das Ziel müsse sein, "große Mengen erneuerbaren Stroms, Wasserstoffs und alternativer Kraftstoffe zu wettbewerbsfähigen Preisen den Unternehmen zur Verfügung zu stellen", so Adrian. "Insofern ist es gut, dass die EU jetzt mit dem RePowerEU-Plan die notwendigen Weichen stellt." Positiv sei vor allem, "dass Unternehmen durch effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren tatsächlich schneller in neue Anlagen investieren können sollen".

Lasten dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen

Der DIHK-Präsident warnt jedoch: "Das höhere Energieeinsparungsziel darf dabei allerdings nicht über zu hohe Belastungen zu Nachteilen im Wettbewerb mit anderen Weltregionen werden. Denn nur mit gesunden und investitionsfähigen Unternehmen kann der Weg Richtung Klimaneutralität gelingen." (DIHK-BO)

 

EU-Kommission leitet Konsultation zum Rechtsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff ein

In den Entwürfen sieht die Kommission strenge Vorgaben für die Wasserstofferzeugung aus Strom von erneuerbaren Energien (EE) vor. Dabei muss nachgewiesen werden können, dass EE-Strom und Wasserstoff in der jeweils gleichen Stunde erzeugt worden sind. Auch bei der Verwendung eines Stromspeichers muss die Aufladung in der gleichen Stunde wie die Stromerzeugung erfolgen. Damit soll vermieden werden, dass für die Wasserstoffproduktion Strom genutzt wird, der für den unmittelbaren Verbrauch im Netz in Phasen hoher Nachfrage benötigt wird. Diese Regelung soll ab 2027 gelten, zuvor soll der jeweilige Kalendertag als Zurechnungszeitraum angewendet werden.

Ein weiteres Kriterium ist die Vorgabe, dass EE-Anlagen für die Wasserstoffproduktion neu errichtet werden müssen bzw. nicht älter als 36 Monate sein dürfen. Das soll die Zusätzlichkeit des eingesetzten erneuerbaren Stroms sicherstellen. Befreit von der Auflage sind nur Gebotszonen mit einem Grünstromanteil von mindestens 90 Prozent innerhalb des letzten Kalenderjahres, um Netzentlastungen zu fördern.

Sowohl das Zeit- als auch das Zusätzlichkeitskriterium könnten jedoch dazu führen, dass der Wasserstoffhochlauf abgebremst wird, statt diesen weiter zu fördern. Somit könnte es durchaus passieren, dass kein Wasserstoff während einer längeren Flaute produziert werden und eine kontinuierliche Versorgung nicht gewährleistet werden könnte.

Die Rechtsakte sind auch Teil des REPower EU Plans, welcher am 18. Mai veröffentlich wurde. Dieser sieht u. a. eine Ausweitung der heimischen Wasserstoffproduktion auf 10 Millionen Tonnen sowie Wasserstoffimporte in gleicher Höhe bis 2030 vor.

In der Konsultation können noch Änderungen am Text erfolgen. Danach wird der Text formal dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat vorgelegt. Beide Institutionen können ihre Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Ein Trilog, wie sonst in der europäischen Rechtslegung üblich, erfolgt bei delegierten Rechtsakten nicht. (DIHK-JM)

 

G7-Staaten wollen Kreislaufwirtschaft voranbringen

In der Abschlusserklärung „G7 Berlin Roadmap on Resource Efficiency and Circular Economy“ der Klimaschutz-, Energie- und Umweltminister der sieben Länder sprechen sich diese für eine Förderung der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in allen relevanten Sektoren aus.

Die G7-Staaten wollen damit Auswirkungen der Materialnutzung auf Klima reduzieren, die Förderung der Biodiversität unterstützen sowie gegen Umweltverschmutzung vorgehen. Zudem soll das Management von Chemikalien während des gesamten Lebenszyklus von Produkten genauer betrachtet werden.

Die sieben führenden Industrienationen planen zudem gegen die Verschmutzung der Umwelt durch Plastikabfälle vorzugehen noch bevor ein globales Abkommen verabschiedet ist.
(DIHK-EW)

 

"Grüner Wasserstoff": Verzehnfachung der Produktionskapazität von Elektrolyseuren in der EU angepeilt

Am Donnerstag, den 5. Mai, unterzeichnete der europäische Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, eine gemeinsame Erklärung mit 20 CEOs aus der Industrie, in der sich die Unternehmen verpflichten, ihre Produktionskapazitäten für Elektrolyseure bis 2025 um das Zehnfache auf 17,5 GW pro Jahr zu steigern.

Die angekündigte Verzehnfachung der Produktionskapazitäten für Elektrolyseure wird dazu führen, dass in der EU bis 2030 jährlich 10 Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff produziert werden. Dies wird die nachhaltige und sichere Energieversorgung Europas verbessern und die Abhängigkeit der EU von russischem Gas verringern.

In der Erklärung verpflichtet sich die Kommission außerdem, einen unterstützenden Rechtsrahmen zu schaffen, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und effiziente Lieferketten zu fördern.

Auf nationaler Ebene ist die Bundesregierung ebenfalls aktiv. Erst wurde mit Indien eine Vereinbarung für eine Wasserstoff-Kooperation unterzeichnet. Das Land soll ein wichtiger Elektrolysestandort werden.

Weitere Informationen finden Sie unter ec.europa.eu. (DIHK-LM)

 

Elektronische Geräte in der EU: Parlament positioniert sich zu einheitlichen Ladegeräten

Der Rat hat seine Position zum Vorschlag der Kommission aus dem September 2021 bereits am 26. Januar 2022 verabschiedet.

Mit der Richtlinienüberarbeitung soll es vor allem zu einer Vereinheitlichung von Ladegeräten für bestimmte elektronische Geräte in der EU kommen und so der Umfang von Elektroabfällen reduziert werden. Für das Laden von Geräten wie Tablets oder Mobiltelefonen würde der USB-C-Anschluss auch der Parlamentsposition nach zum Standard. Hinsichtlich des betroffenen Produktrahmens geht die Position des Europäischen Parlaments noch über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus. Ausgenommen wären für die Installation eines USB-C-Anschlusses zu kleine Geräte. Unternehmen müssten damit die Gestaltung betroffener Produkte potenziell anpassen. Dazu umfasst die Parlamentsposition für Unternehmen etwa neue Informations- und Kennzeichnungspflichten. Die angestrebte Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie unterfällt der europäischen Gesamtzielsetzung der Stärkung der Nachhaltigkeit auch im Produktbereich.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

POP-Verordnung: EU-Parlament fordert strengere Grenzwerte für persistente organische Schadstoffe

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht neue Grenzwerte für PFOA, Dicofol sowie Pentachlorphenol, eine Salze und Ester vor. Darüber hinaus schlägt die Kommission für fünf weitere Stoffe bzw. Stoffgruppen in Abfällen die Senkung bestehender Grenzwerte vor. Dies betrifft unter anderem PBDE. Faktisch sind Produkte wie etwa wasserdichte Textilien oder Löschschäume betroffen.

Die Position des EU-Parlaments sieht demgegenüber punktuelle Verschärfungen vor, so etwa erhebliche weitere Verringerungen bestimmter Grenzwerte oder die Aufnahme von PFHxS in die Verordnung. Für Unternehmen können sich entsprechende Vorgaben etwa auf die Möglichkeit des Recyclings auswirken. 

Im nächsten Schritt muss nun der Rat seine Position festlegen, ehe die Trilog-Verhandlungen um eine finale Fassung der Verordnungsnovelle beginnen können.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier.

Die Mitteilung der EU-Kommission zu ihrem Vorschlag finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Nanomaterialien-Definition: Neue Empfehlung der EU-Kommission

Nanomaterialien sind in verschiedenen europäischen Rechtsakten verankert, wovon laut Mitteilung der EU-Kommission einige bereits die vorherige Empfehlung der Kommission 2011/696/EU anwenden, so etwa in der Chemikalienverordnung REACH. Die nun überarbeitete Empfehlung der Kommission soll demnach zur einfacheren und einheitlicheren Anwendung in verschiedenen Bereichen beitragen. Dazu heißt es in der Mitteilung, die EU-Kommission werde sich nun für die Verwendung der überarbeiteten Empfehlung zur Vereinheitlichung der Vorgaben in allen Bereichen einsetzen.

Weitere Informationen zur überarbeiteten Empfehlung der Kommission sowie zu deren Implementierung finden Sie in der Mitteilung der EU-Kommission hier.  (DIHK-MH)

 

Chemikalien: CLP - Revision von Guidelines zu Gemischen

Die Revision betrifft laut ECHA vor allem inhaltliche Klarstellungen und kleine Korrekturen. 

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Chemikalien: CLP - 18. ATP veröffentlicht

Dadurch kommt es zu einer Anpassung der Liste von Einträgen zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung in Annex VI. 

Laut Mitteilung der ECHA in ihrem Newsletter kommt es in diesem Zuge konkret zu 39 neuen Einträgen, der Überarbeitung von 17 Einträgen sowie zur Löschung eines Eintrages.

Die Veröffentlichung finden Sie hier:   

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.129.01.0001.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2022%3A129%3ATOC&_cldee=wLVBv9kfnA0PkHSZI4Wz6iOYVMTZdohjRxh56GxUFK963aO8JdTUFVo9_QQ4buD-&recipientid=lead-aa1352ad0c0ce81180fb005056952b31-96fedacecc6d4d06b9ba17da1a056821&esid=d313208f-81cb-ec11-8138-005056b9310e  (DIHK-MH)

 

Chemikalienmanagement: Konsultation zu Silber

Vorausgegangen war ein dahingehender Vorschlag Schwedens.

Die Konsultation der ECHA finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

Chemikalienmanagement: REACH - Kandidatenliste erweitert

Bei dem Stoff handelt es sich demnach um N-(hydroxymethyl)acrylamide (im Englischen). Dieser kommt zum Beispiel in Polymeren, Textilien, Leder oder Farben und Lacken zum möglichen Einsatz. Für betroffene Unternehmen gehen mit der Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste etwa Informations- und Notifizierungspflichten, ferner Meldepflichten zur SCIP-Datenbank aus der Abfallrahmenrichtlinie einher.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

EU-Sanktionspaket: Einfuhrstopp für russisches Öl

Das neue Sanktionspaket sieht vor, den Ländern Zeit zur Anpassung zu geben, Übergangsfristen wären vorgesehen.

Konkret ist vorgesehen, die Einfuhr von Rohöl innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zu verbieten und innerhalb einer Auslaufzeit von acht Monaten auch die Einfuhr von Erdölprodukten zu verbieten. Auch die Tatsache, ob die Lieferungen über Pipelines oder per Schiff erfolgen, dürfte eine Rolle spielen.

Weitreichende Ausnahmen werden nur für Ungarn und die Slowakei vorgesehen, die noch sehr stark von russischem Öl abhängig sind und für die es angesichts des fehlenden Zugangs zum Meer nur wenige Alternativen gibt.

Neben dem Ölembargo beinhaltet der Vorschlag der EU-Institutionen auch neue strafrechtliche Maßnahmen gegen Unternehmen. Dazu sollen die größte russische Bank, die Sberbank, sowie zwei weitere Banken und Fernsehsender gehören, die absichtlich falsche Informationen über den Krieg in der Ukraine verbreiten. Die Banken sollen das internationale Finanzkommunikationssystem Swift nicht mehr nutzen können.

Damit die geplanten Sanktionen in Kraft treten können, müssen noch die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Die Gespräche zwischen den Vertretern der europäischen Länder haben am Mittwoch, den 4. Mai, begonnen. Wenn keine größeren Einwände erwartet werden, könnte das Embargo dann in den nächsten Tagen beschlossen werden. (DIHK-LM)

 

Industrieemissionen: EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur IED-Novelle

Dieser sieht unter anderem eine Betroffenheit von zusätzlichen Unternehmen vor. Das Vorhaben der Kommission geht auf den EU Green Deal zurück.

Die IED beschreibt Anforderungen an die Genehmigungen von mehr als 50.000 Industriebtrieben in Europa (Quelle: EU-Kommission). Der nun präsentierte Vorschlag der EU-Kommission beinhaltet diverse Maßnahmen. Zu diesen zählt etwa eine Ausweitung der Richtlinie auf weitere Unternehmenwie große Betriebe zur Intensivhaltung von Rindern, Schweinen oder Geflügel; auf bestimmte große Batterieproduktionen sowie auf mineralienbezogene Bergbaubetriebe. Darüber hinaus sieht der Vorschlag der Kommission inhaltliche Neuerungen der Richtlinie vor. Diese umfassen etwa gesteigerte Anforderungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren, so etwa eine praktische Verschärfung von Grenzwerten für Schadstoffemissionen. Auch soll die Öffentlichkeit größere Beteiligungsmöglichkeiten erhalten. Hinzu kommen Informationsanforderungen für betroffene Unternehmen. Daneben adressiert der Vorschlag der Kommission auch die Innovation. Etwa ein Innnovationszentrum (Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emission; INCITE) soll global neue technische Lösungen suchen und einordnen. 

Im kommenden Schritt müssen sich nun EU-Parlament und Rat zum Vorschlag positionieren, ehe die Verhandlungen um eine finale Richtlinienfassung beginnen können. 

Die Mitteilung der EU-Kommission zum Vorschlag finden Sie hier.

Ein FAQ der EU-Kommission zum Vorschlag finden Sie hier. (DIHK-MH)

 

ETS I + II: Verschärfung und Ausweitung des Emissionshandelssystems

Die Reform beinhaltet zahlreiche Punkte. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • keine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten ab 2030 (Auslauf ab 2026)
  • Reduktionsfaktor von 2,2 % auf 4,2 %
  • Bonus-Malus-System ab 2025
  • neuer ETS II für Gebäude und Verkehr in der Industrie – für den Privatsektor ab 2029
  • Einnahmen sollen ausschließlich für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden

Das kostenlose Zuteilen der Zertifikate im ETS soll laut dem Vorschlag ab 2026 bis 2030 vollständig auslaufen, fünf Jahre früher als von der Kommission vorgesehen. Die kostenlosen Zertifikate sollten auf 90 % im Jahr 2025, 80 % im Jahr 2026, 70 % im Jahr 2027, 50 % im Jahr 2028, 25 % im Jahr 2029 und 0 % im Jahr 2030 reduziert werden.

Die Gesamtmenge der ausgestellten Emissionszertifikate (Cap) soll nach Inkrafttreten der Reform um 4,2 Prozentpunkte reduziert werden und der Faktor bis 2030 um jeweils 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr steigen.

Ab 2025 wurde von den Abgeordneten die Einführung eines Bonus-Malus-Systems angeregt, bei dem die effizientesten Anlagen eines Sektors zusätzliche kostenlose Zertifikate erhalten. Bestraft werden diejenigen, die den Empfehlungen der Energieaudits oder der zertifizierten Energiesysteme nicht folgen oder keinen Dekarbonisierungsplan für ihre Anlagen aufstellen. Sie werden Teile oder sogar alle ihre kostenlosen Zertifikate verlieren.

Das ETS wird außerdem ausgeweitet. So ist es vorgesehen, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2026 in das Emissionshandelssystem aufzunehmen. Des Weiteren erfolgt eine Ausweitung auf den Seeverkehr ab 2024.

Die Bereiche Wärme und Verkehr, inkl. Prozesswärme, werden für die gewerbliche Nutzung ab 2025 in einem neuen, separaten Emissionshandelssystem (ETS II) erfasst. Der Privatsektor ist davon erst 2029 betroffen, was jedoch noch einer gründlichen Bewertung durch die Kommission Stand halten muss, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag, auf den sich Rat und Parlament einigen müssen. Der Höchstpreis im ETS II soll 50 Euro betragen. Sollte der Durchschnittspreis vor 2030 überschritten sein, werden 10 Millionen Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben, um dem entgegenzuwirken.

Die gesamten Einnahmen aus ETS I und II müssen von der EU und den Mitgliedstaaten für Klimaschutzmaßnahmen ausgeben werden, Kernenergie ist dabei ausgeschlossen. (DIHK-JM)

 

Studie über die LNG-Krise in Europa

Aufgrund der Bauzeiten sei vor 2024 keine materielle Entlastung zu erwarten.

Reduzierung der russischen Importe auf europäischer Ebene.

Rystad Energy ist der Ansicht, dass der REPowerEU-Plan der Europäischen Union, der sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, die Abhängigkeit von russischem Gas im Laufe dieses Jahres um 66 % zu verringern, dem Ziel der EU, die Gasspeicher bis zum 1. November auf 80 % ihrer Kapazität aufzufüllen, zuwiderläuft.

2021 schickte Russland 155 Milliarden Kubikmeter Gas nach Europa und sicherte damit mehr als 31% der Gasversorgung der EU. Europa stand sogar kurz davor, die russischen Gas- und LNG-Importe bis 2030 auf über 40% seiner Versorgung zu steigern, wenn die inzwischen blockierte Nord Stream 2-Pipeline genehmigt worden wäre. Stattdessen wird dieser Anteil bis 2030 auf etwa 20 % sinken, da die derzeitigen Verträge nicht verlängert werden.

Sollten die russischen Gasflüsse morgen zum Erliegen kommen, wäre das derzeit gespeicherte Gas, das zu weniger als 40 % gefüllt ist, wahrscheinlich noch vor Jahresende aufgebraucht, sodass Europa einem brutalen Winter ausgesetzt wäre. In diesem Szenario könnte der Preis für TTF-Gas ohne gemeinsame Kaufvereinbarungen und ohne Länder, die sich um begrenzte Moleküle streiten, auf über 100 US-Dollar pro Million britischer thermischer Einheiten (MMBtu) steigen, was zu Einschränkungen in der Industrie und einem weit verbreiteten Brennstoffwechsel im Stromsektor führen würde. Wir haben bereits Produktionskürzungen bei den Düngemittel-, Stahl- und Papierherstellern in Europa festgestellt, was die wirtschaftlichen Schmerzen, die uns erwarten, unterstreicht. Laut Rystad Energy sei im Extremszenario eines sehr kalten Winters selbst der Wohnsektor nicht mehr sicher.

Unzureichendes LNG, um die Versorgungslücken zu füllen.

Das Angebot an LNG reicht jedoch nicht aus, um diese Lücken zu schließen. Laut der Studie wird die weltweite Nachfrage nach LNG im Jahr 2022 voraussichtlich 436 Millionen Tonnen erreichen und damit das verfügbare Angebot um nur 410 Millionen Tonnen übersteigen. Auf dem LNG-Markt sind daher eine dauerhafte Versorgungslücke, hohe Preise, extreme Volatilität, Bullenmärkte und eine verschärfte LNG-Geopolitik zu erwarten.

Mehr als 20 LNG-Projekte mit einer Gesamtkapazität von über 180 Millionen Tonnen pro Jahr (tpa) haben kürzlich Fortschritte bei ihrer Entwicklung gemeldet. Um eine sichere Versorgung mit LNG im Jahr 2030 zu gewährleisten, benötigt der Markt eine Produktion von mehr als 150 Millionen Tonnen pro Jahr von den geplanten 186 Millionen Tonnen, was bedeutet, dass mehr als 80 % der Projektreserve realisiert werden müssen.

Die Studie können Sie unter www.rystadenergy.com abrufen. (DIHK-BE)

 

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