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Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 03/2019 Erscheinungsdatum: 15. Februar 2019

{Anrede}

wir informieren Sie wieder über Neuigkeiten aus aller Welt

Ihre IHK-"Außenwirtschaft aktuell"-Redaktion

Zoll

Achtung bei Vordrucken für Ursprungszeugnisse

Die Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck „Europäische Gemeinschaft/European Community“ (oben rechts) läuft am 30.04.2019 ab.
 
Ab dem 01.05.2019 werden nur noch die Formulare mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ ausgestellt, akzeptiert und bescheinigt.
 
Als Vornachweis werden vor dem 01.05.2019 ausgestellte UZs mit dem Aufdruck "Europäische Gemeinschaft/European Community" natürlich auch nach dem 1. Mai 2019 anerkannt.

  Ansprechpartner/in

Ingrid Dipold (Tel: +49 911 1335 1260, ingrid.dipold@nuernberg.ihk.de)

Carnet A.T.A. | Änderungen bei der Volksrepublik China

Bisher war die Nutzung eines Carnets für die Volksrepublik China auf Ausstellungen/Messen beschränkt. Nun hat China den Anwendungsbereich des Carnet ATA um Berufsausrüstung und Warenmuster erweitert.

Gemäß Art. 2 der „GACC (General Administration of Customs der VR China) Announcement Nr. 13, 2019“ (für die Behandlung von vorübergehend eingeführten Waren) entspricht das Wiederausfuhrdatum für ausländische Carnets dem der Gültigkeit der Carnets.

Diese Vorschrift wird angewandt für die Carnets, die dem chinesischen Zoll nach dem 13.01.2019 vorgelegt werden. Es wird nicht automatisch für die Carnets angewendet, die vor dem 13.01.2019 eingeführt wurden. Um Forderungen und Strafen zu vermeiden, müssen die Carnetinhaber während der Importabfertigung in China auf das Wiederausfuhrdatum achten, das der Zoll einträgt.

Außerdem gilt diese Vorschrift nicht für Anschlusscarnets. Carnetinhaber oder ihre Vertreter müssen die Einfuhrzollstelle kontaktieren - und zwar unter Vorlage des Original - und des Anschlusscarnets - und eine Verlängerung mindestens zwei Wochen vor Ablauf des Original Carnets beantragen.

Während der Einfuhrabfertigung kann der Zoll Begleitdokumente (zusätzliche Dokumente) verlangen, um zu prüfen, ob die Verwendung der Waren dieselbe ist, wie in Feld C des grünen Deckblattes und der Trennabschnitte angegeben. Für Carnets mit verschiedenen Verwendungszwecken können die Dokumente unterschiedlich sein:

  • Austellungen und Messen: z. B. Kopie des Anmeldeformulars, Kopie des Bestätigungsschreiben für den Messestand (Brief oder Rechnung)
  • Berufsausrüstung: z. B. Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde (falls vorhanden) oder Vertrag/Vereinbarung (unter Angabe des Namens des Carnetinhabers und der Details der Tätigkeit)
  • Warenmuster: z. B. Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde (falls vorhanden) oder Vertrag/Vereinbarung (unter Angabe des Namens des Carnetinhabers und der Details der Tätigkeit)

Aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit müssen Waren, die Importlizenzen unterliegen, aus China wieder ausgeführt werden. Die Liste der Waren, für die Einfuhrlizenzen erforderlich sind, umfasst u.a. Fahrzeuge, Motorräder, Flugzeuge, Güter mit doppeltem Verwendungszweck (aber nicht nur diese). Die vollständige Liste des Handelsministeriums wird jedes Jahr aktualisiert. Es liegt in der Verantwortung des Carnetinhabers, zu prüfen, ob die Waren Einfuhrlizenzen unterliegen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche gegen Carnets mit einfuhrlizenzpflichtigen Waren nicht durch eine Zahlung beendet werden können. Der Carnetinhaber muss diese Ware wieder ausführen oder die Einfuhranmeldung mit den erforderlichen Lizenzen des Handelsministeriums oder der zuständigen Regierungsstellen ausfüllen.

Alle Angaben ohne Gewähr!
(Quelle: DIHK)

  Ansprechpartner/in

Ulrich Wohlrab (Tel: +49 911 1335 1362, ulrich.wohlrab@nuernberg.ihk.de)

Grünes Licht für EU-Singapur Freihandelsabkommen

Das Europaparlament hat am 13.02.2019 dem EU-Singapur Freihandelsabkommen, sowie dem EU-Singapur Investitionsschutzabkommen zugestimmt.

Beobachter rechnen mit dem Inkrafttreten des Handelsabkommens am 01.09.2019.

Mit dem EU-Singapur Freihandelsabkommen werden fast alle gegenseitigen Zölle, sowie viele nichttarifäre Handelshemmnisse schrittweise aufgehoben.

Das Investitionsschutzabkommen muss nun von allen Nationalparlamenten der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: DIHK

Übrigens: Am 10. Juli 2019 findet in der Stadthalle Fürth das 14. Asien-Pazifik-Forum Bayern statt. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit auf der Webseite des Forums.

 

Länderinformationen

China: Wichtige Änderungen beim chinesischen Zoll

Verstärkte Prüfung der chinesischen Zollbehörden
Die Zollbehörden in China planen eine verstärkte Prüfung zur Einhaltung ihrer Zollvorschriften. Dies umfasst im Besonderen folgende Aspekte:

  • Das Ursprungsland ist ein bedeutender Bestandteil der zusätzlichen Steuerliste beim Handelskrieg zwischen den USA und China. Wenn Einführer nicht in der Lage sind, die Anforderungen der chinesischen Zollvorschriften bzgl. des Ursprungslandes zu erfüllen, wird ein deutlich höherer Einfuhrzoll festgesetzt. Häufig wird das Ursprungsland mit einem Ursprungszeugnis nachgewiesen. Exporteure sollten sich mit ihren chinesischen Kunden abstimmen, was diese benötigen.
  • Transfer-Pricing könnte 2019 durch die Zollverwaltung zunehmend geprüft werden. Transfer-Preise könnten vom chinesischen Zoll abgelehnt werden und es könnte der Zollwert aller Versendungen des vergangenen Jahres als Ganzes berechnet werden. Verstöße gegen die Regeln für Transfer-Pricing könnten mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.
  • Die Einhaltung des HS-Codes wird mehr Zollprüfungen unterworfen werden, die eine erhebliche Auswirkung auf die Ausfuhrkontrolle, Einfuhrzölle sowie Ausfuhrzollbegünstigungen haben könnten. Die chinesische Zollverwaltung überwacht die Einhaltung der Ausfuhrkontrollen anhand der HS-Codierungen.

Über aktuelle Entwicklungen informiert auch die AHK China: https://china.ahk.de/de/
 
China verlangt Lizenzen für Dual-Use-Güter
Aktuell hat das chinesische Wirtschaftsministerium eine Liste aller Waren veröffentlicht, die unter Dual-Use fallen und somit eine Lizenz für die Ein- und Ausfuhr benötigen. Betroffen sind insbesondere radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften, Raketentechnologie und Informationstechnik. Die Liste der betroffenen Zolltarifnummern können Sie unter diesem Link einsehen

Carnet A.T.A. in China jetzt auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen zulässig
Bislang konnte das Carnet A.T.A. in China nur für Messe- und Ausstellungsgüter verwendet werden. Seit Januar kann es auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen genutzt werden (Ausnahme: Container). Siehe hierzu auch unseren extra Artikel in der Zollrubrik.

 

Dänemark: AHK-Benchmarkreisen zur Zukunftsfähigkeit

Dänemark steht auf Platz 1 der diesjährigen Rangliste der zukunftsfähigsten Gesellschaften der Welt. Das Land ist innovativ und veränderungsbereit. Ein Beispiel hierfür ist die weit fortgeschrittene Digitalisierung. Auch die Umstellung auf erneuerbare Energien ist deutlich weiter fortgeschritten als in Deutschland. Unter anderem ist die Strategie zur Stromerzeugung integriert mit denen für Wärmeversorgung und Mobilität. In besonderer Weise steht die Hauptstadt Kopenhagen für Zukunftsfähigkeit. Als erste Hauptstadt der Welt setzt Kopenhagen nämlich eine Strategie für Klimaneutralität bis zum Jahr 2025 um. In Dänemark kommt man auch deshalb schnell voran, weil das Planungsrecht dies ermöglicht.

Die AHK Dänemark bietet Ihnen an, die Benchmarks für Zukunftsfähigkeit Dänemark und Kopenhagen kennenzulernen und hat dazu für Sie die folgenden fünf Module vorbereitet:

• Stadtentwicklung und Infrastrukturplanung

• Mobilität

• Digitalisierung

• Grüne Energie

• Moderne Unternehmenskultur

Bei allen Modulen werden mögliche Besuchspunkte oder Vorträge hinzugefügt. Ein Programm wird nach Ihren Wünschen maßgeschneidert ausgearbeitet..Weitere Einzelheiten zu den Modulen finden Sie im Anhang.

Weitere Details bei Frau Freia Greggersen, Exportberatung der Deutsch-Dänischen Handelskammer, DEinternational, Tel. +45 33 41 10 39, Mail: fg@handelskammer.dk, www.handelskammer.dk

Ein Angebot für eine zweitägige maßgeschneiderte Reise nach Kopenhagen erhalten Sie bei Frau Annika Friepörtner, Tel. +45 33 41 10 46, Mail af@handelskammer.dk

Für die Organisation und Durchführung eines zweitägigen Programms veranschlagt die AHK Kopenhagen ca. 8 Tagessätze zzgl. Sachkosten. Der Tagessatz beträgt 900 Euro.

Bei Interesse können wir vom GB International der IHK Nürnberg für MIttelfranken für jedes Thema eine weiterführende Information zur Verfügung stellen. Bitte schreiben Sie eine Mail mit dem Stichwort Benchmark AHK Dänemark und dem Thema das Sie interessiert an international@nuernberg.ihk.de - wir senden Ihnen umgehend Infos zu.

 

Schweden: Neues Schiedsverfahrensgesetz ab 01.03.2019

Das schwedische Schiedsverfahrensgesetz von 1999 wurde durch einen Beschluss des schwedischen Reichstags geändert. Die Änderung wird am 01.03.2019 in Kraft treten. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Modernisierung des Schiedsverfahrens. Damit soll sichergestellt werden, dass Schiedsverfahren am Stockholmer Schiedsgericht auch weiterhin eine effektive und rechtssichere Form der Streitbeilegung bleiben. Außerdem soll das Gesetz verständlicher werden und dadurch insbesondere auch nichtschwedischen Parteien die Teilnahme am Schiedsverfahren erleichtern.
 
Was ändert sich?

  • Zur Vermeidung paralleler Prozesse soll die Zuständigkeitsprüfung durch einen Schiedsrichter zukünftig ein Verfahrenshindernis für die Prüfung derselben Frage durch die ordentlichen Gerichte darstellen. Dagegen soll aber der Beschluss des Schiedsrichters über seine Zuständigkeit auf Verlangen einer Partei durch das schwedische Provinzialgericht („Hovrätten“) überprüft werden können.
  • Die Parteien dürfen sich über das auf die streitigen Fragen anwendbare Recht selbst einigen. Kommt es zu keiner Einigung, darf der Schiedsrichter das anwendbare Recht festlegen. Kriterien dafür wurden nicht festgelegt.
  • Für eine Anfechtung des Schiedsspruches wegen Überschreitung des Mandats durch das Schiedsgericht muss die anfechtende Partei darlegen können, dass die Überschreitung Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens hatte.
  • Die Frist zur Anfechtung eines Schiedsspruches wird von drei auf zwei Monate nach Eingang der Entscheidung verkürzt. Die mündliche Beweisführung im Anfechtungsverfahren kann zumindest in Teilen auf Englisch erfolgen, ohne Pflicht zur Übersetzung.
  • Wird ein Schiedsspruch durch ein schwedisches Provinzialgericht überprüft und lässt dieses die Einlegung eines weiteren Rechtsmittels beim obersten schwedischen Gericht („Högsta Domstol“) zu, soll das oberste Gericht zukünfig die Möglichkeit haben, die Zulassung des Rechtsmittels erneut zu prüfen und auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken.

 
Das neue Gesetz findet auf alle neuen Fälle ab dem Inkrafttreten am 01.03.2019 Anwendung.
 
Die schwedische Fassung des Gesetzes ist hier zu finden. Englische und russische Übersetzungen werden in Kürze zur Verfügung gestellt.
 
Bei Fragen zum Thema steht die Deutsch-Schwedische Handelskammer jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.

 

Usbekistan: Geschäftsanbahnungsreise im Mai 2019 nach Taschkent

Die politische Wende Usbekistans in Bezug auf die Liberalisierung und Öffnung der Wirtschaft bietet ausländischen Marktteilnehmern eine Breite von attraktiven Geschäftsperspektiven.

Die AHK Zentralasien führt für das Bundeswirtschaftsministerium vom 13. bis 18. Mai 2019 eine Markterkundungsreise nach Usbekistan für die Bereiche Maschinen- und Anlagenbauer für die Textil- und Bekleidungsindustrie und wassersparende Technik in der Landwirtschaft.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert DEinternational Kasachstan/Dienstleitungsgesellschaft der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien vom 13.- 18.05.2019 eine Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau zum Thema Textil- und Bekleidungsindustrie und Prozesswasser. Regionaler Schwerpunkt der Reise ist die Hauptstadt Taschkent. Zentrales Element der Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vorbereitete Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern Usbekistans. Das Projekt soll teilnehmenden Unternehmen gezielt allgemeine sowie  branchenspezifische Informationen zu Usbekistan hinsichtlich politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen vermitteln.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie gehört zu den bedeutendsten Wirtschaftsbranchen Usbekistans und bietet viel Ausbaupotenzial im Rahmen geförderter Modernisierungs- und Ausbauprogramme. Usbekistan ist sechstgrößter Baumwollproduzent und fünftgrößter Exporteur der Welt. Um die Weiterentwicklung dieser Branche zu gewährleisten muss das massive Bewässerungsproblem in Angriff genommen werden. Es besteht ein großes Interesse an moderner und wassersparender Technik für Industrie und Landwirtschaft. Somit bieten sich deutschen Unternehmen aus dem Bereich der Bewässerungswirtschaft gute Kooperationsmöglichkeiten.

Anmeldeschluss zur Teilnahme ist der 12.04.2019.

Das BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Die Reise unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Der Eigenanteil der Teilnehmer beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:

• 500 Euro (netto) für Teilnehmer mit weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz und
weniger als 10 Mitarbeitern
• 750 Euro (netto) für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und
weniger als 500 Mitarbeitern
• 1.000 Euro (netto) für Teilnehmer ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern

Die Delegationsteilnehmer erhalten vor der Reise eine branchenspezifische Zielmarktanalyse. Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung vor Ort haben die deutschen Unternehmen die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer Präsentation ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Veranstaltung bietet Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmern. Behördenbesuche und Gespräche mit usbekischen Entscheidungsträgern sind weitere Bestandteile der Reise.

Weitere Einzelheiten erhalten Sie direkt bei der AHK Zentralasien.

Übrigens: Am 25. März 2019 haben Sie die Möglichkeit sich aus erster Hand über die Märkte in Zentralasien zu informieren. Wir bieten Ihnen ein unentgeltliches individuelles Beratungsgespräch Zentralasien an.

 

Wichtige Termine

Bosnien-Herzegowina/Serbien: Entscheidungsträger aus der metallverarbeitenden Industrie in Bayern

Vom 18. bis 22. März 2019 sind im Rahmen des Projektes Bayern fit for Partnership eine Gruppe von Entscheidungsträgern aus Bosnien-Herzegowina und Serbien aus der metallverarbeitenden Industrie in Bayern zu Gast und Sie haben am 21. März bei einer Hausmesse in der IHK Nürnberg für Mittelfranken die Möglichkeit Ihre Maschinen und Anlagen für die Metallverarbeitung den Gästen zu präsentieren.

Weitere Einzelheiten zu diesem Projekt auf der Homepage der Durchführungsorganisation im Auftrag von Bayern International

em&s GmbH
Dr. Ulrich Wild, Tel.: +49 8444 9246 977
http://www.markt-wissen.de

 

Äthiopien: Bayerische Delegationsreise im April 2019

Vom 14. bis 18. April 2019 bietet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Zusammenarbeit mit Bayern International eine Delegationsreise unter Leitung von Staatssekretär Roland Weigert nach Äthiopien an. Das Ministerium lädt Sie herzlich zur Teilnahme ein. Es wird mit Gesprächen auch bei höchsten politischen Stellen gerechnet, da möglicherweise zeitgleich Ministerpräsident Dr. Markus Söder auch nach Äthiopien reisen wird. Es bestehen aktuell vielfältige interessante Projekte: Bayerische Unternehmen schaffen Perspektiven und Arbeitsplätze in Äthiopien. Das Angebot der Delegationsreise richtet sich insbesondere an Geschäftsführer von Unternehmen aus den Bereichen Energietechnik (erneuerbare Energien), Infrastruktur sowie Maschinen, Landwirtschaft und Medizin- und Umwelttechnik.
Äthiopien ist das Land mit dem größten Wirtschaftswachstum Ostafrikas: für 2019 prognostiziert die Economist Intelligence Unit (EIU) ein Wachstum von 7,2 Prozent. Für die nächsten fünf Jahren werden reale Wachstumsraten von 7,8 Prozent bis 11 Prozent vorausgesagt – damit ist Äthiopien Spitzenreiter in Ostafrika.

Anfang April 2018 trat der neue, 42 Jahre junge Premierministers Abiy Ahmed, sein Amt an und hat mit Reformen begonnen und den Frieden mit dem Nachbarn Eritrea gesucht. In den kommenden Jahren wird Äthiopien seine Agrarexporte weiter steigern können. Infrastrukturinvestitionen und die - langsame - kommerzielle Ausrichtung der bisherigen Subsistenzlandwirtschaft über neue Agrarzentren machen sich bezahlt. Die Industrie profitiert von neuen Industrieparks, mit denen Äthiopien einmal der führende industrielle Hersteller Afrikas werden möchte. Mindestens genauso gut entwickelt sich der Dienstleistungssektor, der von der Nachfrage einer bislang fast gänzlich unterversorgten 110-Millionen-Bevölkerung und dem Tourismus profitieren kann. Äthiopien will in Zukunft ein wichtiger Strom-Exporteur der Region werden. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen, insbesondere wenn die verschiedenen Kraftwerksprojekte fertiggestellt sind und alle Regionen an das Stromnetz verlässlich angebunden werden.

Für Bayern und Deutschland ist Äthiopien mittlerweile der wichtigste Handelspartner in Ostafrika. Bayerische Unternehmen können an dem Aufschwung partizipieren: Es erwarten Sie Treffen mit Entscheidungsträgern aus Ministerien in Äthiopien. Erstkontakte mit äthiopischen Unternehmern sollen Ihnen neue Geschäftschancen und Kooperationsfelder erschließen. Aus erster Hand erfahren Sie über potentielle Märkte und Branchen und besuchen aktuelle Projekte.

Sind Sie an der Reise interessiert? Dann melden Sie Ihr Interesse bis Ende Februar unverbindlich auf der Seite von Bayern International für die Reise an unter www.bayern-international.de/aethiopien2019

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Unternehmerreise haben, können Sie sich gerne an Regierungsdirektorin Julia Schwarz, Mail: julia.schwarz@stmwi.bayern.de wenden.

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich gerne an Bayern International - Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH, Katja Krause, Landsberger Straße 300 / 80687 München, Tel. 089 660566-203, Mail: kkrause@bayern-international.de

Interessenten werden im Anschluss der Anmeldung zur Teilnahme eingeladen und erhalten dann auch weitere Informationen zur Reise (Reisekosten, Programmentwurf etc.). Die Reisekosten sowie ggf. die Kosten für Ihr individuelles Programm (evtl. Kooperationsgespräche, etc.) sind von Ihnen selbst zu tragen. Die Kosten für das gemeinsame Programm werden im Zuge der Außenwirtschaftsförderung des Freistaates Bayern übernommen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Polen: Bayerische Delegationsreise vom 04.-07.06.2019

Thematische Schwerpunkte der Reise sind „Vernetzte Technologien in Produktion, Logistik und Energie/ Infrastruktur.“ Stationen der Reise werden die Dreistadt (Danzig-Sopot-Gdynia), Warschau und Breslau/Wroclaw sein.
 
Interessensbekundungen zur Teilnahme an der Reise können noch bis zum 28.02.2019 eingereicht werden unter: http://bayern-international.de/polen2019
 
Ziel der Reise ist es, durch Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und mit Wirtschaftsvertretern zur weiteren Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen beizutragen. Das Angebot der Delegationsreise richtet sich vor allem an Geschäftsführer bayerischer Unternehmen.
 
Neben den politischen Gesprächen von Staatsminister Aiwanger werden für die Wirt-schaftsdelegation Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Standorten sowie Branchen-Roundtables bzw. Kontaktgespräche mit der polnischen Wirtschaft, Erfahrungsaustausch mit bereits in den Regionen tätigen deutschen Unternehmen und Betriebsbesuche angeboten.
Neben einem organisierten Gruppenprogramm werden Sie auch genügend Zeit und Raum für das bilaterale Kennenlernen und die Vernetzung untereinander haben. Eine ideale Gelegenheit zur Vernetzung wird auch die Teilnahme der Delegation am traditionellen Sommerfest des Generalkonsulats Breslau sein, dessen Länderpartner 2019 Bayern sein wird.

Ansprechpartner (organisatorische Fragen):
Bayern International
Frau Catrin Grebner
Tel.: 089 660566-204
E-Mail: cgrebner@bayern-international.de
 
Ansprechpartner (inhaltliche Fragen):
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschafts, Landesentwicklung und Energie
Herr Andreas Reuchlein
Tel.: 089 2162-2634      
E-Mail: andreas.reuchlein@stmwi.bayern.de

 

Serbien: Delegationsreise nach Belgrad, Novi Sad und Niš vom 25.-28.06.2019

Das Bayerische Wirtschaftsministerium bietet vom 25.-28.06.2019 eine Delegationsreise ohne politische Begleitung unter Leitung der Fachebene nach Serbien an.

Das Angebot der Reise richtet sich sowohl an Unternehmen, die bereits auf dem serbischen Markt tätig sind, als auch an potenzielle Neueinsteiger. Die Reise steht Geschäftsführern bayerischer Unternehmen aus allen Branchen offen, der Schwerpunkt wird auf den Bereichen metallverarbeitende Industrie, Maschinenbau, Automobilzulieferer, Umwelttechnologie und Infrastrukturausbau liegen. Die Reise wird neben der Hauptstadt Belgrad auch in die Vojvodina mit der zweitgrößen Stadt des Landes, Novi Sad und in den Südosten des Landes, in die drittgrößte Stadt Niš führen.

Ziel der Reise ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die Marktgegebenheiten in Serbien zu geben, über Geschäftsmöglichkeiten zu informieren, zu helfen, Kooperationsprojekte auszuloten und die Möglichkeit zu geben, von den Erfahrungen bereits dort tätiger Unternehmer zu profitieren. Neben Gesprächen mit politisch Verantwortlichen, Vertretern aus Wirtschaft und Unternehmensverbänden sind Besuche bei Produktionsunternehmen, Networking-Veranstaltungen und Unternehmerkontaktgespräche geplant.

Sind Sie an der Reise interessiert? Dann teilen Sie uns bitte bis spätestens Montag, den 15.03.2019 unter https://www.bayern-international.de/serbien2019 Ihr Interesse mit (mit vollständiger Angabe der Adresse, der Position im Unternehmen und evtl. Unternehmenszielen in Serbien).

Sie werden dann zu einer Teilnahme eingeladen und erhalten weitere Informationen zur Reise. Danach melden Sie sich bitte verbindlich an. Sollte die Zahl der interessierten Unternehmen die vorhandenen Flug- und Hotelkontingente überschreiten, ist eine Auswahl der Unternehmen erforderlich, bei der auch der Eingang der Interessensbekundung sowie die Branchenzugehörigkeit berücksichtigt werden.

Serbiens Wirtschaft befindet sich auf dem Weg der Transformation und Modernisierung. Die Stärkung der Wirtschaft ist seit Jahren ein Hauptthema im Land. Seit 2015 wächst die serbische Wirtschaft wieder, im letzten Jahr geschätzt um 4%. Auch für dieses Jahr ist die Wachstumsperspektive überdurchschnittlich hoch. Der Dienstleistungssektor und die Industrieproduktion sind zentrale Elemente der serbischen Wirtschaft. Infrastrukturrehabilitierungen und Modernisierung der Industriestruktur stehen in den nächsten Jahren im Vordergrund. Es besteht viel ungenutztes Potential. Der enorme Bedarf in fast allen Bereichen und günstige Lohnkosten machen den Standort für Investoren interessant.

Serbien ist EU-Beitrittskandidat, eine Anpassung an die EU-Standards und Reformen im politischen und wirtschaftlichen Bereich stehen weiter an.

Für organisatorische Rückfragen
Bayern International Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH
Herr Marco Flasch
Landsberger Str. 300
80687 München
Tel.: 089/660566-202
E-Mail: mflasch@bayern-international.de


Für alle inhaltlichen Rückfragen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 62
Frau Ursula Heinzel
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel.: 089/2162-2777
E-Mail: ursula.heinzel@stmwi.bayern.de

 

Bayerischer Gemeinschaftsstand auf dem IOT Solutions World Congress 2019 in Barcelona

Das Thema Internet of Things (IoT – auch Internet der Dinge) gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Thema im Technologiesektor entwickelt. Der IoT Solutions World Congress (IoTSWC) ist eine der weltweit führenden Veranstaltungen im Bereich des industriellen Internet of Things. 2018 verzeichnete er über 16.000 Fachbesucher und 340 Aussteller aus 120 Ländern. Der IoT Solutions World Congress findet vom 29.10.-31.10.2019 in Barcelona statt.

Das Internet der Dinge bietet ungeahnte Möglichkeiten für viele Branchen, zum Beispiel in den Bereichen Produktion, Gesundheitswesen, Energie und EVU, Transport und Logistik sowie Innovation und Technologien. Die IoTSWC ist die einzige Veranstaltung, die Fachausstellung, Informationen über neueste Entwicklungen, Produktdemonstrationen und professionelles Networking auf höchstem Niveau an einem Ort anbietet. Die Veranstaltung hat sich deshalb zur globalen Referenz für diesen Bereich entwickelt.

Für bayerische Unternehmen besteht die Möglichkeit sich am bayerischen Gemeinschaftsstand zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Messebeteiligung:
Salome Pivato
Bayern International
Tel. 089 660566-304
spivato@bayern-international.de

Jessica de Pleitez
IHK für München und Oberbayern
Tel. 089 5116-1662
jessica.pleitez@muenchen.ihk.de

 

Verschiedenes

Sonderauswertung Brexit der Unternehmensbefragung "Going International"

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Ergebnisse der Sonderauswertung von „Going International“ zum Brexit veröffentlicht.

Going International ist eine Umfrage der deutschen Industrie- und Handelskammern unter Federführung des DIHK, die jährlich durchgeführt wird.

Die Gesamtauswertung der Unternehmensbefragung "Going International" erwarten wir bis Anfang März. Wir werden Sie dann entsprechend veröffentlichen.

Wir danken allen Unternehmen für die rege Beteiligung an der Umfrage!

Die wesentliche Ergebnisse der Brexit-Umfrage lauten:

1. Der bevorstehende Brexit ist bereits jetzt eine Belastung für Unternehmen
•Die Sorgen mit Blick auf die weitere Entwicklung sind groß: 70 Prozent der Unternehmen erwarten 2019 eine Verschlechterung ihrer Geschäfte mit Großbritannien.
•Einige Unternehmen ziehen bereits Konsequenzen. Jedes 8. Unternehmen mit UK-Geschäft plant aktuell eine Verlagerung seiner Investitionen auf andere Märkte. Investitionsverlagerungen aus UK gehen größtenteils nach Deutschland und in andere EU-Länder.

2. Sorgen vor Zöllen und rechtlicher Unsicherheit groß
•Eine konkrete Vorbereitung im Unternehmen ist weiterhin nur begrenzt möglich. Für mehr als die Hälfte der Unternehmen sind die konkreten Auswirkungen des Brexits weiterhin unklar.
•Dreiviertel der Unternehmen sorgen sich vor zusätzlicher Zollbürokratie. Daneben bilden höhere Kosten für Zölle und Einfuhrsteuern sowie die rechtliche Unsicherheit die größten Risikofaktoren.
•Insbesondere KMU stehen vor kostenintensiven Herausforderungen. Ein harter Brexit würde zu Mehrbelastungen durch die zusätzliche Zollbürokratie sowie die Zahlung von Zöllen in Milliardenhöhe führen.

DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier kommentiert die Ergebnisse wie folgt: Brexit - navigieren ohne Kompass

Der Brexit ist bereits jetzt eine hohe Belastung für die deutschen Unternehmen. Handel und Investitionen befinden sich seit dem Brexit-Referendum auf einem gewissen Rückzug. Fast noch schlimmer ist, dass selbst einen Monat vor dem Austrittsdatum die Betriebe ohne Kompass navigieren müssen. 70 Prozent der Unternehmen erwarten angesichts dessen schlechtere Geschäfte mit dem Vereinigten Königreich. Eine konkrete Vorbereitung auf den Brexit gestaltet sich für eine erhebliche Anzahl der Betriebe trotz intensiver Bemühungen schwierig. Den größten Risikofaktor für ihre Geschäfte sehen die Unternehmen im drohenden Mehraufwand bei der Zollbürokratie. Im ungünstigsten Fall würden bei einem ungeordneten Austritt bis zu 10 Millionen neue Zollanmeldungen notwendig. Hinzu kommen in einem solchen Fall Zölle in Milliardenhöhe Durch den Handel auf WTO-Basis. Rund die Hälfte der Betriebe bereiten sich mit Zollschulungen auf den Brexit vor. Die meisten Unternehmen halten sich jedoch mit kostenintensiven Investitionen in Personal und IT noch zurück. Stattdessen fokussieren sie sich auf Gespräche mit Lieferenten und Kunden. In der Folge der Unsicherheit ziehen sichtlich mehr Betriebe als noch vor einem Jahr Konsequenzen: Jedes achte Unternehmen plant bereits Investitionsverlagerungen - ein Großteil davon nach Deutschland und in die restlichen EU-Staaten. Zu Beginn des letzten Jahres war es noch jedes Zwölfte. Nicht nur der Brexit selbst, sondern auch die nach wie vor herrschende Unsicherheit über die zukünftigen Handelsbeziehungen gehen ganz konkret zu Lasten des Wirtschaftsstandortes Großbritannien.

Quelle: DIHK

 

BREXIT | Bundesregierung informiert

Seit Anfang des Jahres informiert die Bundesregierung laufend über Neuigkeiten zum Brexit. Auf ihrer Website beantwortet die Bundesregierung Fragen von Unternehmen und Bürgern.

 

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